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Informationspaket zur Abgabe von Aufgaben der ...

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<strong>Informationspaket</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Aufgaben</strong><br />

<strong>der</strong> Personalabrechnung und des<br />

Travel Managements <strong>der</strong> Bundeswehr<br />

Ziel und Maßstab <strong>der</strong> Neuausrichtung ist eine Bundeswehr, <strong>der</strong>en <strong>Aufgaben</strong> und Fähigkeiten<br />

sicherheitspolitisch abgeleitet sind, <strong>der</strong>en Struktur demografiefest ist und<br />

die insgesamt nachhaltig finanziert ist. Diese Neuausrichtung geht weit über den<br />

Rahmen bisheriger Reformschritte hinaus und führt zwangsläufig auch zu Verän<strong>der</strong>ungen<br />

in <strong>der</strong> Wehrverwaltung.<br />

Zum 1. Juli 2013 ist deshalb beabsichtigt, große Teile <strong>der</strong> Personalabrechnung für<br />

die Bundeswehr in den Bereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des<br />

Bundesministeriums <strong>der</strong> Finanzen (BMF) übergehen zu lassen. Darüber hinaus ist<br />

vorgesehen, Abrechnungsaufgaben im Bereich des Travel Managements nach interner<br />

Zentralisierung bis Ende 2015 in den Bereich des BMI zu überführen. Damit<br />

kommt die Bundeswehr im Rahmen <strong>der</strong> Neuausrichtung dem Ziel ein Stück näher,<br />

eine sinnvolle Balance zwischen Streitkräften und bundeswehreigenen Verwaltungsleistungen<br />

zu erreichen. Zudem verschafft diese Maßnahme <strong>der</strong> Bundeswehr als<br />

Personalabbaubereich den nötigen Handlungsspielraum, sich im Zuge ihrer Neuausrichtung<br />

auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.<br />

Die Bundesverwaltung will damit einen erheblichen Schritt in Richtung einer Konzentration<br />

<strong>von</strong> Dienstleistungen entsprechend dem Regierungsprogramm „Vernetzte und<br />

transparente Verwaltung“ gehen. So können zukünftig ressortübergreifende Synergien<br />

genutzt werden.<br />

Rund 2.500 zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind <strong>von</strong> dem Vorhaben betroffen<br />

und sollen den Geschäftsbereich wechseln, wobei <strong>der</strong> Dienstherr/Arbeitgeber, die<br />

Bundesrepublik Deutschland, <strong>der</strong>selbe bleibt. Von Anfang an war es bei den Überlegungen<br />

<strong>zur</strong> Gestaltung des Prozesses <strong>von</strong> zentraler Bedeutung, die Belange und<br />

Bedürfnisse <strong>der</strong> betroffenen Beschäftigten mit zu berücksichtigen.<br />

Ressortvereinbarung wurde geschlossen<br />

Die Staatssekretäre <strong>der</strong> drei beteiligten Ressorts haben am 2. November 2012 eine<br />

Ressortvereinbarung über die Verlagerung <strong>von</strong> <strong>Aufgaben</strong> <strong>der</strong> Personalabrechung<br />

und <strong>von</strong> Abrechnungsaufgaben im Rahmen des künftigen Travel Managements <strong>der</strong><br />

Bundeswehr unterzeichnet.<br />

Darin ist Folgendes vorgesehen:<br />

Das BMI soll die <strong>Aufgaben</strong>bereiche Besoldung (einschließlich Dienstzeitversorgung<br />

<strong>der</strong> Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie <strong>der</strong> Nachversicherung), Entgeltzahlung,


<strong>Abgabe</strong> PA und TM<br />

2. November 2012<br />

ferner Beihilfe und Familienkasse für aktive Bundeswehrangehörige sowie die einigungsbedingten<br />

Son<strong>der</strong>aufgaben erhalten. Darüber hinaus sollen Abrechnungsaufgaben<br />

im Bereich des Travel Managements (Reisekosten, Trennungsgeld, Inlandsumzugskosten)<br />

zum BMI übergehen. Wahrgenommen werden sollen diese <strong>Aufgaben</strong><br />

im Bundesverwaltungsamt (BVA).<br />

Das BMF soll künftig für die Versorgung sowie die Beihilfe und die Familienkasse für<br />

Versorgungsempfänger zuständig sein. Die Versorgung soll in den Service-Centern<br />

<strong>der</strong> Zollverwaltung, die Beihilfe sowie die Familienkasse im Bundesamt für zentrale<br />

Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) angesiedelt werden.<br />

Die <strong>Aufgaben</strong> <strong>der</strong> Beschädigtenversorgung und <strong>der</strong> Abrechnung <strong>von</strong> Heilfürsorgeleistungen<br />

bleiben bei <strong>der</strong> Wehrverwaltung.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Personalabrechnung wurde die <strong>Abgabe</strong> zum 1. Juli 2013 vereinbart.<br />

Die Beschäftigten werden ihre <strong>Aufgaben</strong> an den bisherigen Standorten <strong>der</strong><br />

Wehrbereichsverwaltungen (WBV) und ihrer Außenstellen (Kiel, Hannover, Düsseldorf,<br />

Wiesbaden, Stuttgart, München und Strausberg) mit <strong>der</strong> vom BMVg gestellten<br />

Arbeitsplatzausstattung (Büro, IT etc.) wahrnehmen.<br />

Die <strong>Aufgaben</strong> <strong>der</strong> Beihilfestelle des Bundesamtes für Wehrverwaltung sollen bis zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Abgabe</strong> organisatorisch in die Beihilfestelle <strong>der</strong> WBV West integriert<br />

werden. Diese WBV soll gleichermaßen die fachliche Verantwortung für die Beihilfebearbeitung<br />

in <strong>der</strong> Bundeswehrverwaltungsstelle in den USA und Kanada übernehmen.<br />

Insgesamt sind <strong>von</strong> <strong>der</strong> vereinbarten Verlagerung <strong>der</strong> Personalabrechnung ca. 1.930<br />

Funktionsdienstposten betroffen, die sich etwa wie folgt verteilen werden:<br />

BMI gesamt: rd. 1.300 Dienstposten (DP)<br />

BMF gesamt: rd. 530 DP<br />

Von <strong>der</strong> Vereinbarung sind weitere ca. 100 Dienstposten für zentrale Abrechnungsaufgaben<br />

umfasst, <strong>der</strong>en Verteilung auf BMI und BMF noch geklärt wird.<br />

An<strong>der</strong>s als im Bereich <strong>der</strong> Personalabrechnung sollen die Abrechnungsaufgaben des<br />

Travel Managements zunächst schrittweise in einem „Kompetenzzentrum Travel<br />

Management“ mit ca. 450 Funktionsdienstposten an fünf Standorten (Hannover, Kiel,<br />

Landsberg am Lech, Leipzig und dem BVA-Standort Hamm) konzentriert, unter Einführung<br />

einer neuen, vom BVA betriebenen IT-Unterstützung konsolidiert und erst<br />

dann, möglichst bis Ende 2015, dem BVA übergeben werden.<br />

Zu den Funktionsdienstposten kommt sogenanntes Personal für Querschnittsaufgaben<br />

(zum Beispiel Personal, Haushalt, Organisation, Innere Revision, Registratur) in<br />

einer Größenordnung <strong>von</strong> ca. acht bis zehn Prozent des Funktionspersonals hinzu.<br />

Elemente <strong>der</strong> Ressortvereinbarung<br />

Die jetzt geschlossene Vereinbarung bildet den Rahmen für die beabsichtigten <strong>Aufgaben</strong>übertragungen.<br />

Fachliche Einzelheiten <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Aufgaben</strong>übertragung<br />

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<strong>Abgabe</strong> PA und TM<br />

2. November 2012<br />

wie <strong>Aufgaben</strong>umfang, notwendige Schnittstellen, Qualitätsstandards, Informationswege<br />

und Problemlösungsmechanismen sollen bis spätestens zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

<strong>Aufgaben</strong>übertragung bilateral in nachrangigen Dokumenten geregelt werden. Darüber<br />

hinaus sind Einzelvereinbarungen in den Themenfel<strong>der</strong>n Personal und Revision<br />

zu schließen.<br />

Mit den bisher verhandelten Regelungen und Verfahren ist es gelungen, einen sozialverträglichen<br />

Übergang sicherzustellen. So verbleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Personalabrechnung für mindestens fünf Jahre an den <strong>der</strong>zeitigen Beschäftigungsorten<br />

<strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltungen und ihrer Außenstellen (sog. „Türschildlösung“).<br />

Für den gleichen Zeitraum ist eine „nachwirkende Fürsorge“ vorgesehen,<br />

die den Betroffenen - auch wenn sie den Geschäftsbereich des BMVg verlassen<br />

haben - individuelle Möglichkeiten <strong>der</strong> Wahrnehmung ressortspezifischer Maßnahmen<br />

des BMVg ermöglichen soll. Dazu gehört z. B. die oft gefor<strong>der</strong>te Möglichkeit <strong>zur</strong><br />

Teilnahme an einem Auslandseinsatz <strong>der</strong> Bundeswehr einschließlich <strong>der</strong> vorbereitenden<br />

Lehrgänge. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen werden für fünf Jahre<br />

ausgeschlossen.<br />

Für das an den fünf Beschäftigungsorten Hannover, Kiel, Landsberg am Lech, Leipzig<br />

und Hamm übergehende Personal mit Abrechnungsaufgaben des Travel Managements<br />

gelten diese Garantien ebenfalls, beginnend mit dem Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Aufgaben</strong>verlagerung.<br />

Mit <strong>der</strong> Verlagerung <strong>von</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> Wehrverwaltung in Behörden, die bereits<br />

mit diesen <strong>Aufgaben</strong> ressortübergreifend für an<strong>der</strong>e Dienststellen tätig sind,<br />

kann - ohne Beeinträchtigung <strong>der</strong> Einsatzfähigkeit <strong>der</strong> Bundeswehr - ein wichtiger<br />

Schritt in Richtung einer zweckmäßigen Konzentration <strong>von</strong> Dienstleistungen in <strong>der</strong><br />

Bundesverwaltung vollzogen werden. Die hiermit verbundenen Synergiepotenziale<br />

vertiefen sich, je umfassen<strong>der</strong> die Zusammenführung innerhalb <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

umgesetzt wird.<br />

Das bedeutet, dass hier mo<strong>der</strong>ne, struktur- und zukunftssichere Arbeitsplätze erhalten<br />

werden, auf denen auch nach <strong>der</strong> Verlagerung zu einem an<strong>der</strong>en Ressort unverzichtbare<br />

Serviceleistungen für die Bundeswehr erbracht werden.<br />

Nach <strong>der</strong> Umsetzung soll das übergehende Personal die gleiche Arbeitsplatzausstattung<br />

wie das Personal <strong>der</strong> aufnehmenden Behörden erhalten. Es soll somit zu den<br />

weiterhin zu nutzenden Fachanwendungen und IT-Services <strong>der</strong> Bundeswehr Zugriff<br />

auf die Anwendungen und IT-Services <strong>der</strong> aufnehmenden Behörden erhalten. So<br />

werden Internet- und Intranetanbindung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obligatorisch,<br />

ebenso Anwendungen <strong>zur</strong> Kosten-Leistungsrechnung und <strong>zur</strong> Planung<br />

<strong>von</strong> Dienstreisen.<br />

Verfassungsrechtliche Aspekte<br />

Nach Artikel 87b Absatz 1 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes wird die Bundeswehrverwaltung<br />

in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt.<br />

Sie dient den <strong>Aufgaben</strong> des Personalwesens und <strong>der</strong> unmittelbaren Deckung des<br />

Sachbedarfs <strong>der</strong> Streitkräfte.<br />

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<strong>Abgabe</strong> PA und TM<br />

2. November 2012<br />

Dem Artikel 87b des Grundgesetzes ist zu entnehmen, dass innerhalb <strong>der</strong> Wehrverwaltungsaufgaben<br />

Kernbereiche nur <strong>von</strong> <strong>der</strong> dafür eigens eingerichteten Bundeswehrverwaltung<br />

wahrgenommen werden sollen. Diese habe ein grundsätzliches<br />

Wahrnehmungsmonopol für Kernbereichsaufgaben und eine daran anknüpfende Bestandsgarantie.<br />

Die beteiligten Ressorts und das Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz gehen <strong>von</strong> dem Verständnis<br />

aus, dass die zu übertragenden <strong>Aufgaben</strong> nicht zu dem Kernbereich <strong>der</strong><br />

<strong>Aufgaben</strong> gehören, die nach Artikel 87b des Grundgesetzes <strong>der</strong> Bundeswehrverwaltung<br />

zugewiesen sind, und diese Vorschrift <strong>der</strong> <strong>Aufgaben</strong>übertragung damit nicht<br />

entgegensteht.<br />

Dies ist in <strong>der</strong> Rahmenvereinbarung beachtet worden. Vor diesem Maßstab wurde<br />

beispielsweise die Anerkennung <strong>von</strong> ruhegehaltfähigen Dienstzeiten dem Geschäftsbereich<br />

BMVg vorbehalten, da mit dieser Verwaltungsentscheidung anspruchsbegründend<br />

in das Statusverhältnis <strong>der</strong> eigenen Bediensteten eingegriffen<br />

wird.<br />

Ebenso wurde darauf geachtet, dass dem BMVg in ressortspezifischen Angelegenheiten<br />

eine angemessene Fachaufsicht und Steuerungsmöglichkeiten verbleiben.<br />

Wie geht es weiter?<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> <strong>Aufgaben</strong>verlagerung ist jetzt eine umfangreiche Detailarbeit zu<br />

leisten. Es sind die Folgedokumente zu verhandeln, Personalgespräche zu führen<br />

sowie die Einglie<strong>der</strong>ung des übergehenden Personals in die aufnehmenden Dienststellen<br />

technisch und organisatorisch vorzubereiten.<br />

Hierzu wurden ressortübergreifend Projektgruppen auf ministerieller und Ämterebene<br />

eingerichtet.<br />

Voraussetzung für eine <strong>Aufgaben</strong>wahrnehmung durch Behörden außerhalb <strong>der</strong> Bundeswehr<br />

sind gesetzliche Än<strong>der</strong>ungen im Soldatenrecht und im Soldatenversorgungsrecht.<br />

Diese sollen nunmehr eingeleitet werden, um den Übergang bis<br />

zum 1. Juli 2013 zu ermöglichen.<br />

Anlagen:<br />

- Standortübersicht Personalabrechnung IST-Zustand<br />

- Übersicht <strong>Aufgaben</strong>aufteilung<br />

- Informationen zum BVA<br />

- Informationen zum BADV<br />

- Informationen zu den Bundesfinanzdirektionen West und Südwest mit den Service-Centern<br />

<strong>der</strong> Zollverwaltung<br />

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