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Manteltarifvertrag zum Download - connexx.av

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einheitlicher <strong>Manteltarifvertrag</strong> VTFF / ver.di – gültig ab 01.01.2003 21<br />

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ANHANG <strong>zum</strong> einheitlichen <strong>Manteltarifvertrag</strong><br />

EMPFEHLUNG betr. Ausbildung<br />

Die Tarifvertragsparteien appellieren an die technischen Betriebe für Film und Fernsehen,<br />

möglichst viele Ausbildungsplätze einzurichten. Auch die Ausbildung über den eigenen<br />

Bedarf hinaus wird dringend empfohlen. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass<br />

Ausbildung Vorrang vor Übernahme hat.<br />

Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens<br />

sechs Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, soweit dem nicht verhaltensoder<br />

personenbedingte Gründe entgegenstehen oder wenn das Angebot eines<br />

Arbeitsverhältnisses wegen Beschäftigungsproblemen im Betrieb nicht möglich ist bzw. der<br />

Betrieb über seinen Bedarf hinaus ausgebildet hat. Der Betriebsrat ist hierüber mindestens<br />

drei Monate vor Abschluss der Ausbildung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.<br />

Berlin, den 13.12.2002<br />

VERBAND TECHNISCHER BETRIEBE FÜR FILM UND FERNSEHEN e.V.<br />

VTFF – Berlin<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V.,<br />

Bundesvorstand - Fachbereich Medien, Kunst und Industrie -, Berlin

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