Prof. Dr. med. Sieghart Grafe - Arztrecht
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ArztRecht<br />
Das<br />
Arzthaftungsrecht<br />
soll Fehler bei der Behandlung des Patienten<br />
finanziell gerecht ausgleichen. <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>.<br />
Klaus Junghanns spricht sich für eine Beibehaltung<br />
der geltenden Rechtslage aus. <strong>Prof</strong>.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. <strong>Sieghart</strong> <strong>Grafe</strong> plädiert dafür, die<br />
Schuldfrage aus der Medizinhaftung herauszunehmen.<br />
E 13551 E<br />
ISSN 0343-5733<br />
Verlag für <strong>Arztrecht</strong><br />
Killisfeldstraße 62 a<br />
76227 Karlsruhe<br />
Kompendium des gesamten Rechtes der Medizin<br />
Offizielles Organ der Arbeitsgemeinschaft für <strong>Arztrecht</strong><br />
Mai 2003<br />
38. Jahrgang<br />
5
TITELTHEMA<br />
Vorteile und Nachteile des geltenden Arzthaftungsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .116<br />
SCHWERPUNKTTHEMEN<br />
Vertretungs- und Erstreckungsklausel in Wahlarztvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122<br />
Sturz eines Patienten von der Behandlungsliege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .126<br />
Honorarrückforderung wegen nichtiger Wahlleistungsvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128<br />
Leseranfrage: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Wer ist staatlicher Arbeitgeber? . . . . . . . . . . . . . . . . .130<br />
KURZ BERICHTET<br />
Führen der Bezeichnung „Diagnostik und Therapie nach <strong>Dr</strong>. F. X. Mayr“ erlaubt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .132<br />
Zuordnung zu arztgruppenbezogenen Honorartöpfen nach Auflösung einer fachübergreifenden<br />
Gemeinschaftspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133<br />
Keine Abrechenbarkeit der Ziffer 505 BMÄ am Tag der Operation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .134<br />
Beschlagnahme von Behandlungsunterlagen bei Verdacht des Abrechnungsbetruges<br />
verfassungsmäßig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .134<br />
Abweichen von Leitlinien zwingt nicht dazu, einen groben Behandlungsfehler anzunehmen . . . . . . . . .135<br />
Bei der Werbung mit Studien sind Quellenangaben erforderlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .136<br />
Pfändungsschutz für Abschlagszahlungen der KV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .136<br />
Anforderungen an eine Honorarvereinbarung nach GOÄ bzw. GOZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .136<br />
Unterrichtungspflicht über die Entgelte der Wahlleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137<br />
Buchempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138<br />
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .139<br />
Unter Mitarbeit von<br />
<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. W. Boecken LL.M., Universität Konstanz - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. H. Genzel, München - Chefarzt <strong>Prof</strong>.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. S. <strong>Grafe</strong>, Leipzig - Vizepräs. LSG a. D. G. Hennies, Berlin - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. F. Jobs, Richter am BAG, Erfurt -<br />
Chefarzt <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. G. Sandvoß, Meppen - Chefarzt <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. U. Schulte-Sasse, Heilbronn - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. J. Taupitz,<br />
Universität Mannheim - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. W. Uhlenbruck, Köln - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. R. Weber, Universität Rostock<br />
Zitierweise dieser Zeitschrift: ArztR<br />
ArztRecht 5/2003<br />
115<br />
I N H A L T