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Prof. Dr. med. Sieghart Grafe - Arztrecht

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ArztRecht<br />

Das<br />

Arzthaftungsrecht<br />

soll Fehler bei der Behandlung des Patienten<br />

finanziell gerecht ausgleichen. <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>.<br />

Klaus Junghanns spricht sich für eine Beibehaltung<br />

der geltenden Rechtslage aus. <strong>Prof</strong>.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. <strong>Sieghart</strong> <strong>Grafe</strong> plädiert dafür, die<br />

Schuldfrage aus der Medizinhaftung herauszunehmen.<br />

E 13551 E<br />

ISSN 0343-5733<br />

Verlag für <strong>Arztrecht</strong><br />

Killisfeldstraße 62 a<br />

76227 Karlsruhe<br />

Kompendium des gesamten Rechtes der Medizin<br />

Offizielles Organ der Arbeitsgemeinschaft für <strong>Arztrecht</strong><br />

Mai 2003<br />

38. Jahrgang<br />

5


TITELTHEMA<br />

Vorteile und Nachteile des geltenden Arzthaftungsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .116<br />

SCHWERPUNKTTHEMEN<br />

Vertretungs- und Erstreckungsklausel in Wahlarztvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122<br />

Sturz eines Patienten von der Behandlungsliege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .126<br />

Honorarrückforderung wegen nichtiger Wahlleistungsvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128<br />

Leseranfrage: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Wer ist staatlicher Arbeitgeber? . . . . . . . . . . . . . . . . .130<br />

KURZ BERICHTET<br />

Führen der Bezeichnung „Diagnostik und Therapie nach <strong>Dr</strong>. F. X. Mayr“ erlaubt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .132<br />

Zuordnung zu arztgruppenbezogenen Honorartöpfen nach Auflösung einer fachübergreifenden<br />

Gemeinschaftspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133<br />

Keine Abrechenbarkeit der Ziffer 505 BMÄ am Tag der Operation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .134<br />

Beschlagnahme von Behandlungsunterlagen bei Verdacht des Abrechnungsbetruges<br />

verfassungsmäßig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .134<br />

Abweichen von Leitlinien zwingt nicht dazu, einen groben Behandlungsfehler anzunehmen . . . . . . . . .135<br />

Bei der Werbung mit Studien sind Quellenangaben erforderlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .136<br />

Pfändungsschutz für Abschlagszahlungen der KV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .136<br />

Anforderungen an eine Honorarvereinbarung nach GOÄ bzw. GOZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .136<br />

Unterrichtungspflicht über die Entgelte der Wahlleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137<br />

Buchempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138<br />

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .139<br />

Unter Mitarbeit von<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. W. Boecken LL.M., Universität Konstanz - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. H. Genzel, München - Chefarzt <strong>Prof</strong>.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. S. <strong>Grafe</strong>, Leipzig - Vizepräs. LSG a. D. G. Hennies, Berlin - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. F. Jobs, Richter am BAG, Erfurt -<br />

Chefarzt <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. G. Sandvoß, Meppen - Chefarzt <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. U. Schulte-Sasse, Heilbronn - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. J. Taupitz,<br />

Universität Mannheim - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. W. Uhlenbruck, Köln - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. R. Weber, Universität Rostock<br />

Zitierweise dieser Zeitschrift: ArztR<br />

ArztRecht 5/2003<br />

115<br />

I N H A L T

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