Korrekturrichtlinien Deutsch ab 2004 - Deutsch-gymnasium.de
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Schriftliche Abiturprüfung<br />
<strong>Korrekturrichtlinien</strong><br />
Erlass: IV/4-6615.31/8 <strong>Deutsch</strong><br />
I. Allgemeine Grundsätze<br />
1. Korrekturverfahren<br />
Die Erstkorrektorin/Der Erstkorrektor korrigiert mit roter Farbe. Es<br />
müssen alle Fehler angestrichen und die Korrekturzeichen auf<br />
<strong>de</strong>m rechten Rand <strong>de</strong>r Prüfungsarbeit vermerkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Zweitkorrektorin/Der Zweitkorrektor korrigiert mit grüner Farbe<br />
auf <strong>de</strong>m linken Rand. Es sind nur diejenigen Fehler zu kennzeichnen,<br />
die bei <strong>de</strong>r Erstkorrektur übersehen wur<strong>de</strong>n. Ist die<br />
Zweitkorrektorin/<strong>de</strong>r Zweitkorrektor <strong>de</strong>r Ansicht, dass ein von <strong>de</strong>r<br />
Erstkorrektorin/vom Erstkorrektor angestrichener Fehler nicht als<br />
solcher bzw. mit einem an<strong>de</strong>ren Gewicht zu werten sei, ist diese<br />
Stelle im Text durch Einklammern zu kennzeichnen und am Rand<br />
festzuhalten.<br />
Die Endbeurteilerin/Der Endbeurteiler verwen<strong>de</strong>t braune Farbe. Im<br />
Übrigen wird auf § 21, Abs. 5 <strong>de</strong>r NGVO verwiesen.<br />
Zur Charakterisierung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Arten von Fehlern sind<br />
die unter Ziffer II angeführten Abkürzungen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
2. Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungsarbeiten<br />
Grundlage für die Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungsarbeiten ist die Reinschrift.<br />
Bietet diese etwas Falsches, <strong>de</strong>r Entwurf <strong>ab</strong>er das Richtige,<br />
so ist <strong>de</strong>r Entwurf nur dann zu werten, wenn es sich offensichtlich<br />
um einen Übertragungsfehler han<strong>de</strong>lt. Ist die Reinschrift<br />
nicht vollständig, so kann <strong>de</strong>r Entwurf nur dann ohne Abzug von<br />
Notenpunkten herangezogen wer<strong>de</strong>n, wenn er zusammenhängend<br />
konzipiert ist und die Reinschrift etwa drei Viertel <strong>de</strong>s<br />
erkennbar angestrebten Umfangs umfasst. Falls Teile <strong>de</strong>s Entwurfs<br />
für die Bewertung herangezogen wer<strong>de</strong>n, ist dies in <strong>de</strong>r<br />
Reinschrift mit "siehe Entwurf" zu vermerken.<br />
Maßgeblich für die Gesamtbewertung ist die insgesamt erbrachte<br />
Leistung. D<strong>ab</strong>ei sollen Angemessenheit <strong>de</strong>s Ausdrucks und<br />
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sprachliche Richtigkeit – einschließlich Interpunktion und<br />
Orthografie – mit min<strong>de</strong>stens einem Drittel die Endnote<br />
bestimmen.<br />
Zur Bewertung wird auf die T<strong>ab</strong>elle in Ziffer III verwiesen.<br />
Es dürfen nur ganze Punkte vergeben wer<strong>de</strong>n. Die erteilten<br />
Notenpunkte dürfen nicht in die Prüfungsarbeiten eingetragen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>m freien Feld <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen Formblattes ist die<br />
erteilte Note aussagekräftig zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
3. Lösungshinweise<br />
Die Lösungshinweise stellen nur eine mögliche Aufg<strong>ab</strong>enlösung<br />
dar. An<strong>de</strong>re Lösungsmöglichkeiten sind zuzulassen, wenn sie <strong>de</strong>r<br />
Aufg<strong>ab</strong>enstellung entsprechen und sachlich richtig sind. Die Erstkorrektorin/Der<br />
Erstkorrektor kann in diesem Fall für die Zweitkorrektorin/<strong>de</strong>n<br />
Zweitkorrektor eine Begründung anonym, auf einem<br />
geson<strong>de</strong>rten Blatt beilegen.<br />
II. Fachspezifische Anweisungen<br />
1. Beurteilung <strong>de</strong>r Arbeiten<br />
Die schriftlichen Arbeiten in <strong>Deutsch</strong> für Grund- und Leistungskurse<br />
sind entwe<strong>de</strong>r textgebun<strong>de</strong>ne Aufg<strong>ab</strong>en o<strong>de</strong>r nicht textgebun<strong>de</strong>ne<br />
Erörterungen. Arbeitsanweisungen bei textgebun<strong>de</strong>nen<br />
Aufg<strong>ab</strong>en sind so <strong>ab</strong>gefasst, dass die Schülerin/<strong>de</strong>r<br />
Schüler sie einzeln <strong>de</strong>r Reihe nach bearbeiten und d<strong>ab</strong>ei zu einer<br />
sich folgerichtig entfalten<strong>de</strong>n und geschlossenen Darstellung<br />
gelangen kann. Sie sind nicht so zu verstehen, dass Textmerkmale<br />
o<strong>de</strong>r Inhalte einfach registriert wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Aussagen<br />
zu Teilgebieten isoliert für sich stehen. Es steht <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>m<br />
Schüler frei, die Reihenfolge <strong>de</strong>r Teilaufg<strong>ab</strong>en zu än<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />
Teilaufg<strong>ab</strong>en in einer eigenständigen Gesamtdarstellung zu lösen.
Schriftliche Abiturprüfung<br />
<strong>Korrekturrichtlinien</strong><br />
Erlass: IV/4-6615.31/8 <strong>Deutsch</strong><br />
Grundlage für die Korrektur sind vor allem die folgen<strong>de</strong>n Gesichtspunkte:<br />
Erfassen und differenzieren<strong>de</strong>s Erschließen <strong>de</strong>r Aufg<strong>ab</strong>en<br />
bzw. <strong>de</strong>s Themas<br />
Anwendung <strong>de</strong>r für die Interpretation eines bestimmten<br />
Textes erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse (Fakten, Begriffe, Mittel,<br />
Metho<strong>de</strong>n, Mo<strong>de</strong>lle und Theorien)<br />
Aufarbeitung <strong>de</strong>s Textes, soweit in <strong>de</strong>n Teilaufg<strong>ab</strong>en<br />
verlangt<br />
Umfassen<strong>de</strong>, eigenständige Darstellung von Sachverhalten<br />
und Klärung von Problemstellungen; Sicherheit <strong>de</strong>r Begriffs<strong>ab</strong>grenzung<br />
Niveau <strong>de</strong>s Sach- und Problemverständnisses<br />
Fähigkeit, Einzelheiten für die Gesamtuntersuchung<br />
fruchtbar zu machen bzw. unterschiedliche Betrachtungsweisen<br />
und gegensätzliche Argumente zu sehen und<br />
aufeinan<strong>de</strong>r zu beziehen<br />
Urteilsfähigkeit:<br />
Fähigkeit, kritisch und selbständig wertend Stellung zu<br />
beziehen<br />
Fähigkeit, Argumente zu bekräftigen o<strong>de</strong>r zu wi<strong>de</strong>rlegen<br />
Fähigkeit, <strong>de</strong>n Problemhorizont sachbezogen auszuweiten<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fragestellung zukommen<strong>de</strong>n Rahmen<br />
aufzuzeigen und das Thema <strong>ab</strong>zugrenzen<br />
Schlüssigkeit und Deutlichkeit <strong>de</strong>r Gedankenführung,<br />
Klarheit <strong>de</strong>s Aufbaus<br />
Überzeugungskraft <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Angemessenheit <strong>de</strong>r sprachlichen Darstellung,<br />
Ausdrucksvermögen und stilistische Gewandtheit<br />
Richtigkeit <strong>de</strong>r Grammatik, Orthografie und Interpunktion.<br />
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2. Sprachlich-formale Mängel<br />
Diese sind wie folgt zu kennzeichnen:<br />
A Ausdruck<br />
St Stil<br />
Sb Satzbau<br />
Gr Grammatik<br />
R Rechtschreibung<br />
Z Zeichensetzung<br />
W Wie<strong>de</strong>rholung<br />
3. Mängel inhaltlicher Art<br />
Diese sind wie folgt zu kennzeichnen:<br />
I Inhalt<br />
Log Verstoß gegen die Logik<br />
Th Thema bzw. Aufg<strong>ab</strong>enstellung nicht beachtet<br />
Bg Fehlen<strong>de</strong> / falsche Begründung<br />
Zshg Zusammenhang<br />
W Wie<strong>de</strong>rholung<br />
Bl Fehlen<strong>de</strong>r Beleg (aus <strong>de</strong>m Arbeitsmaterial)<br />
Bsp Beispiel<br />
Def Falsche Definition<br />
4. Ergänzungen<br />
Falls es nötig erscheint, können die Korrekturzeichen durch ein<br />
Stichwort in Klammern ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />
z.B. A (Umgangssprache) o<strong>de</strong>r St (Nominalstil).<br />
III. T<strong>ab</strong>elle <strong>de</strong>r Notenpunkte:<br />
Punkte Note<br />
15 14 13 sehr gut<br />
12 11 10 gut<br />
9 8 7 befriedigend<br />
6 5 4 ausreichend<br />
3 2 1 mangelhaft<br />
0 ungenügend