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Korrekturrichtlinien Deutsch ab 2004 - Deutsch-gymnasium.de

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Schriftliche Abiturprüfung<br />

<strong>Korrekturrichtlinien</strong><br />

Erlass: IV/4-6615.31/8 <strong>Deutsch</strong><br />

I. Allgemeine Grundsätze<br />

1. Korrekturverfahren<br />

Die Erstkorrektorin/Der Erstkorrektor korrigiert mit roter Farbe. Es<br />

müssen alle Fehler angestrichen und die Korrekturzeichen auf<br />

<strong>de</strong>m rechten Rand <strong>de</strong>r Prüfungsarbeit vermerkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Zweitkorrektorin/Der Zweitkorrektor korrigiert mit grüner Farbe<br />

auf <strong>de</strong>m linken Rand. Es sind nur diejenigen Fehler zu kennzeichnen,<br />

die bei <strong>de</strong>r Erstkorrektur übersehen wur<strong>de</strong>n. Ist die<br />

Zweitkorrektorin/<strong>de</strong>r Zweitkorrektor <strong>de</strong>r Ansicht, dass ein von <strong>de</strong>r<br />

Erstkorrektorin/vom Erstkorrektor angestrichener Fehler nicht als<br />

solcher bzw. mit einem an<strong>de</strong>ren Gewicht zu werten sei, ist diese<br />

Stelle im Text durch Einklammern zu kennzeichnen und am Rand<br />

festzuhalten.<br />

Die Endbeurteilerin/Der Endbeurteiler verwen<strong>de</strong>t braune Farbe. Im<br />

Übrigen wird auf § 21, Abs. 5 <strong>de</strong>r NGVO verwiesen.<br />

Zur Charakterisierung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Arten von Fehlern sind<br />

die unter Ziffer II angeführten Abkürzungen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

2. Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungsarbeiten<br />

Grundlage für die Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungsarbeiten ist die Reinschrift.<br />

Bietet diese etwas Falsches, <strong>de</strong>r Entwurf <strong>ab</strong>er das Richtige,<br />

so ist <strong>de</strong>r Entwurf nur dann zu werten, wenn es sich offensichtlich<br />

um einen Übertragungsfehler han<strong>de</strong>lt. Ist die Reinschrift<br />

nicht vollständig, so kann <strong>de</strong>r Entwurf nur dann ohne Abzug von<br />

Notenpunkten herangezogen wer<strong>de</strong>n, wenn er zusammenhängend<br />

konzipiert ist und die Reinschrift etwa drei Viertel <strong>de</strong>s<br />

erkennbar angestrebten Umfangs umfasst. Falls Teile <strong>de</strong>s Entwurfs<br />

für die Bewertung herangezogen wer<strong>de</strong>n, ist dies in <strong>de</strong>r<br />

Reinschrift mit "siehe Entwurf" zu vermerken.<br />

Maßgeblich für die Gesamtbewertung ist die insgesamt erbrachte<br />

Leistung. D<strong>ab</strong>ei sollen Angemessenheit <strong>de</strong>s Ausdrucks und<br />

Seite 1 von 2<br />

sprachliche Richtigkeit – einschließlich Interpunktion und<br />

Orthografie – mit min<strong>de</strong>stens einem Drittel die Endnote<br />

bestimmen.<br />

Zur Bewertung wird auf die T<strong>ab</strong>elle in Ziffer III verwiesen.<br />

Es dürfen nur ganze Punkte vergeben wer<strong>de</strong>n. Die erteilten<br />

Notenpunkte dürfen nicht in die Prüfungsarbeiten eingetragen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>m freien Feld <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen Formblattes ist die<br />

erteilte Note aussagekräftig zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

3. Lösungshinweise<br />

Die Lösungshinweise stellen nur eine mögliche Aufg<strong>ab</strong>enlösung<br />

dar. An<strong>de</strong>re Lösungsmöglichkeiten sind zuzulassen, wenn sie <strong>de</strong>r<br />

Aufg<strong>ab</strong>enstellung entsprechen und sachlich richtig sind. Die Erstkorrektorin/Der<br />

Erstkorrektor kann in diesem Fall für die Zweitkorrektorin/<strong>de</strong>n<br />

Zweitkorrektor eine Begründung anonym, auf einem<br />

geson<strong>de</strong>rten Blatt beilegen.<br />

II. Fachspezifische Anweisungen<br />

1. Beurteilung <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

Die schriftlichen Arbeiten in <strong>Deutsch</strong> für Grund- und Leistungskurse<br />

sind entwe<strong>de</strong>r textgebun<strong>de</strong>ne Aufg<strong>ab</strong>en o<strong>de</strong>r nicht textgebun<strong>de</strong>ne<br />

Erörterungen. Arbeitsanweisungen bei textgebun<strong>de</strong>nen<br />

Aufg<strong>ab</strong>en sind so <strong>ab</strong>gefasst, dass die Schülerin/<strong>de</strong>r<br />

Schüler sie einzeln <strong>de</strong>r Reihe nach bearbeiten und d<strong>ab</strong>ei zu einer<br />

sich folgerichtig entfalten<strong>de</strong>n und geschlossenen Darstellung<br />

gelangen kann. Sie sind nicht so zu verstehen, dass Textmerkmale<br />

o<strong>de</strong>r Inhalte einfach registriert wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Aussagen<br />

zu Teilgebieten isoliert für sich stehen. Es steht <strong>de</strong>r Schülerin/<strong>de</strong>m<br />

Schüler frei, die Reihenfolge <strong>de</strong>r Teilaufg<strong>ab</strong>en zu än<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

Teilaufg<strong>ab</strong>en in einer eigenständigen Gesamtdarstellung zu lösen.


Schriftliche Abiturprüfung<br />

<strong>Korrekturrichtlinien</strong><br />

Erlass: IV/4-6615.31/8 <strong>Deutsch</strong><br />

Grundlage für die Korrektur sind vor allem die folgen<strong>de</strong>n Gesichtspunkte:<br />

Erfassen und differenzieren<strong>de</strong>s Erschließen <strong>de</strong>r Aufg<strong>ab</strong>en<br />

bzw. <strong>de</strong>s Themas<br />

Anwendung <strong>de</strong>r für die Interpretation eines bestimmten<br />

Textes erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse (Fakten, Begriffe, Mittel,<br />

Metho<strong>de</strong>n, Mo<strong>de</strong>lle und Theorien)<br />

Aufarbeitung <strong>de</strong>s Textes, soweit in <strong>de</strong>n Teilaufg<strong>ab</strong>en<br />

verlangt<br />

Umfassen<strong>de</strong>, eigenständige Darstellung von Sachverhalten<br />

und Klärung von Problemstellungen; Sicherheit <strong>de</strong>r Begriffs<strong>ab</strong>grenzung<br />

Niveau <strong>de</strong>s Sach- und Problemverständnisses<br />

Fähigkeit, Einzelheiten für die Gesamtuntersuchung<br />

fruchtbar zu machen bzw. unterschiedliche Betrachtungsweisen<br />

und gegensätzliche Argumente zu sehen und<br />

aufeinan<strong>de</strong>r zu beziehen<br />

Urteilsfähigkeit:<br />

Fähigkeit, kritisch und selbständig wertend Stellung zu<br />

beziehen<br />

Fähigkeit, Argumente zu bekräftigen o<strong>de</strong>r zu wi<strong>de</strong>rlegen<br />

Fähigkeit, <strong>de</strong>n Problemhorizont sachbezogen auszuweiten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fragestellung zukommen<strong>de</strong>n Rahmen<br />

aufzuzeigen und das Thema <strong>ab</strong>zugrenzen<br />

Schlüssigkeit und Deutlichkeit <strong>de</strong>r Gedankenführung,<br />

Klarheit <strong>de</strong>s Aufbaus<br />

Überzeugungskraft <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

Angemessenheit <strong>de</strong>r sprachlichen Darstellung,<br />

Ausdrucksvermögen und stilistische Gewandtheit<br />

Richtigkeit <strong>de</strong>r Grammatik, Orthografie und Interpunktion.<br />

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2. Sprachlich-formale Mängel<br />

Diese sind wie folgt zu kennzeichnen:<br />

A Ausdruck<br />

St Stil<br />

Sb Satzbau<br />

Gr Grammatik<br />

R Rechtschreibung<br />

Z Zeichensetzung<br />

W Wie<strong>de</strong>rholung<br />

3. Mängel inhaltlicher Art<br />

Diese sind wie folgt zu kennzeichnen:<br />

I Inhalt<br />

Log Verstoß gegen die Logik<br />

Th Thema bzw. Aufg<strong>ab</strong>enstellung nicht beachtet<br />

Bg Fehlen<strong>de</strong> / falsche Begründung<br />

Zshg Zusammenhang<br />

W Wie<strong>de</strong>rholung<br />

Bl Fehlen<strong>de</strong>r Beleg (aus <strong>de</strong>m Arbeitsmaterial)<br />

Bsp Beispiel<br />

Def Falsche Definition<br />

4. Ergänzungen<br />

Falls es nötig erscheint, können die Korrekturzeichen durch ein<br />

Stichwort in Klammern ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

z.B. A (Umgangssprache) o<strong>de</strong>r St (Nominalstil).<br />

III. T<strong>ab</strong>elle <strong>de</strong>r Notenpunkte:<br />

Punkte Note<br />

15 14 13 sehr gut<br />

12 11 10 gut<br />

9 8 7 befriedigend<br />

6 5 4 ausreichend<br />

3 2 1 mangelhaft<br />

0 ungenügend

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