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Pressemitteilung - Jobcenter Kreis Recklinghausen

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<strong>Pressemitteilung</strong><br />

Nr. 2013-07-04 Kurt-Schumacher-Allee 1<br />

45657 <strong>Recklinghausen</strong><br />

Schulferien und Schulstart mit Bildung und Teilhabe nutzen<br />

Infos: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de<br />

Pressesprecher:<br />

Martin Linkemann<br />

Telefon: 02361 30 67 - 308<br />

E-Mail: kreis-presse@vestische-arbeit.de<br />

Web http://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de<br />

04.07.2013<br />

Mit Blick auf die Schulferien und das im September beginnende neue Schuljahr weist das<br />

jobcenter <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> auf die Fördermöglichkeiten aus dem Bildungs-und-<br />

Teilhabe-Programm (BuT) hin, welche für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus<br />

einkommensschwächeren Familien beispielsweise für Nachhilfeunterricht oder<br />

Ferienfreizeiten gewährt werden können. So wird unter anderem Nachhilfeunterricht zur<br />

Vorbereitung auf eine Nachprüfung im Anschluss an die Schulferien finanziert, um die<br />

Versetzung zu erreichen. Ebenso kann die in Schulen während der Ferienzeit angebotene<br />

Mittagsverpflegung bezuschusst werden. Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18<br />

Jahren besteht zudem die Möglichkeit, Zuschüsse für die Teilnahme an Ferienfreizeiten<br />

zu erhalten. Einen Anspruch haben grundsätzlich alle, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,<br />

Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschläge beziehen. Beantragt werden können BuT-<br />

Leistungen im jobcenter vor Ort von ALGII-Beziehern sowie bei den jeweiligen<br />

Stadtverwaltungen.<br />

Das neue Schuljahr beginnt am 04. September und ist häufig verbunden mit der<br />

Notwendigkeit zur Anschaffung neuer Schulmaterialien. Die Ausstattung mit persönlichem<br />

Schulbedarf wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien<br />

(z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) kann über das Bildungspaket bezuschusst<br />

werden. Der Betrag für den Schulbedarf ist auf insgesamt 100 Euro pro Schuljahr


festgelegt und wird in zwei Stufen ausgezahlt. Für das erste Schulhalbjahr erfolgt die<br />

Zahlung im August 2013 in Höhe von 70 Euro, weitere 30 Euro für das zweite<br />

Schulhalbjahr werden im Februar 2014 ausgezahlt. Empfänger von Arbeitslosengeld II<br />

(Hartz IV) sowie Bezieher/innen von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten diese Leistungen automatisch mit der<br />

Zahlung ihrer Regelleistung. Es ist keine Antragstellung notwendig. Allerdings müssen<br />

Personen, die 15 Jahre oder älter sind, eine aktuelle Schulbescheinigung bei der für Sie<br />

zuständigen Stelle vorlegen. Etwas anderes gilt für Wohngeld- oder<br />

Kinderzuschlagsempfänger. Für sie ist die Beantragung des Schulbedarfes bei den<br />

zuständigen Stellen der Städte im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> im Rahmen des Bildungspakets<br />

erforderlich. Es ist somit ein gesonderter Antrag zu stellen.<br />

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie bei den zuständigen Stellen Ihrer<br />

jeweiligen Stadtverwaltung. Nähere Informationen finden Sie auch unter:<br />

http://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/deutsch/service/bildungundteilhabe/<br />

Infos: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de

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