Pressemitteilung - Jobcenter Kreis Recklinghausen
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<strong>Pressemitteilung</strong><br />
Nr. 2013-07-04 Kurt-Schumacher-Allee 1<br />
45657 <strong>Recklinghausen</strong><br />
Schulferien und Schulstart mit Bildung und Teilhabe nutzen<br />
Infos: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de<br />
Pressesprecher:<br />
Martin Linkemann<br />
Telefon: 02361 30 67 - 308<br />
E-Mail: kreis-presse@vestische-arbeit.de<br />
Web http://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de<br />
04.07.2013<br />
Mit Blick auf die Schulferien und das im September beginnende neue Schuljahr weist das<br />
jobcenter <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> auf die Fördermöglichkeiten aus dem Bildungs-und-<br />
Teilhabe-Programm (BuT) hin, welche für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus<br />
einkommensschwächeren Familien beispielsweise für Nachhilfeunterricht oder<br />
Ferienfreizeiten gewährt werden können. So wird unter anderem Nachhilfeunterricht zur<br />
Vorbereitung auf eine Nachprüfung im Anschluss an die Schulferien finanziert, um die<br />
Versetzung zu erreichen. Ebenso kann die in Schulen während der Ferienzeit angebotene<br />
Mittagsverpflegung bezuschusst werden. Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18<br />
Jahren besteht zudem die Möglichkeit, Zuschüsse für die Teilnahme an Ferienfreizeiten<br />
zu erhalten. Einen Anspruch haben grundsätzlich alle, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,<br />
Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschläge beziehen. Beantragt werden können BuT-<br />
Leistungen im jobcenter vor Ort von ALGII-Beziehern sowie bei den jeweiligen<br />
Stadtverwaltungen.<br />
Das neue Schuljahr beginnt am 04. September und ist häufig verbunden mit der<br />
Notwendigkeit zur Anschaffung neuer Schulmaterialien. Die Ausstattung mit persönlichem<br />
Schulbedarf wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien<br />
(z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) kann über das Bildungspaket bezuschusst<br />
werden. Der Betrag für den Schulbedarf ist auf insgesamt 100 Euro pro Schuljahr
festgelegt und wird in zwei Stufen ausgezahlt. Für das erste Schulhalbjahr erfolgt die<br />
Zahlung im August 2013 in Höhe von 70 Euro, weitere 30 Euro für das zweite<br />
Schulhalbjahr werden im Februar 2014 ausgezahlt. Empfänger von Arbeitslosengeld II<br />
(Hartz IV) sowie Bezieher/innen von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten diese Leistungen automatisch mit der<br />
Zahlung ihrer Regelleistung. Es ist keine Antragstellung notwendig. Allerdings müssen<br />
Personen, die 15 Jahre oder älter sind, eine aktuelle Schulbescheinigung bei der für Sie<br />
zuständigen Stelle vorlegen. Etwas anderes gilt für Wohngeld- oder<br />
Kinderzuschlagsempfänger. Für sie ist die Beantragung des Schulbedarfes bei den<br />
zuständigen Stellen der Städte im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> im Rahmen des Bildungspakets<br />
erforderlich. Es ist somit ein gesonderter Antrag zu stellen.<br />
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie bei den zuständigen Stellen Ihrer<br />
jeweiligen Stadtverwaltung. Nähere Informationen finden Sie auch unter:<br />
http://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/deutsch/service/bildungundteilhabe/<br />
Infos: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de