Zum Fragebogen - Stadt Dorsten
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10.01.2014<br />
Informationen zur Aktualisierung der Grundstücksflächen für die Regenwassergebühr<br />
und die Gebühr für die Gewässerunterhaltung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong> ermittelt z. Z. per <strong>Fragebogen</strong> die bebauten und befestigten Flächen<br />
im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet. Dazu wurden alle Grundeigentümer gebeten, die<br />
entsprechenden Daten mitzuteilen.<br />
Die bisherigen Rückäußerungen haben gezeigt, dass es beim Ausfüllen der Erhebungsbögen<br />
viele Fragen gibt. Viele Bürgerinnen und Bürger suchen telefonisch oder<br />
in einem persönlichen Gespräch Hilfe.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun alles, um die Anfragen zügig abzuarbeiten.<br />
Doch bei rd. 20.000 verschickten Schreiben ist dies innerhalb von wenigen Tagen<br />
nicht zu leisten.<br />
Um die Anzahl der Rückfragen zu reduzieren und auch zusätzliche Informationen zu<br />
geben, sind nachstehend die wichtigsten Fragestellungen aufgelistet. Bevor sie zum<br />
Telefonhörer greifen oder zum Rathaus gehen, bittet die Verwaltung darum, folgendes<br />
zu beachten:<br />
1. Möglichst keine Telefonate<br />
Haben Sie etwas Geduld. Teilen Sie uns Ihre Fragen schriftlich, per Fax oder per e-<br />
mail mit. Wir antworten Ihnen; allerdings nicht unbedingt am gleichen Tag oder in der<br />
gleichen Woche. Bei der Rückgabe des Erhebungsbogens gibt es keinen Zeitdruck!<br />
2. Vermeiden Sie eine persönliche Vorsprache im Januar oder Februar<br />
3. Anschreiben und Merkblatt aufmerksam lesen!<br />
Dem Anschreiben war ein Merkblatt beigefügt. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung bittet darum, erst<br />
das Anschreiben und das Merkblatt aufmerksam zu lesen, bevor Sie Fragen stellen.<br />
Viele der gestellten Fragen sind hier bereits beantwortet und machen eine Rückfrage<br />
überflüssig.<br />
4. Warum führt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong> die Flächenermittlung durch?<br />
Die Befragung der Bürger war eine Auflage aus einer Klage. Das Verwaltungsgericht<br />
Gelsenkirchen hat in einem Prozess wegen der Erhebung der Gebühren für die Unterhaltung<br />
von fließenden Gewässer im Jahre 2009 der <strong>Stadt</strong> zur Auflage gemacht,<br />
die Gebühren aufgrund einer Befragung der Grundstückseigentümer zu ermitteln. Die<br />
von der <strong>Stadt</strong> zuvor favorisierte Auswertung des Liegenschaftskatasters hat das<br />
Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt.<br />
Daraufhin wurden die Flächen seit 2010 geschätzt. Diese Schätzung muss zwingend<br />
durch die tatsächlichen Werte ersetzt werden, die nur durch das nun stattfindende<br />
Erhebungsverfahren gewonnen werden können.<br />
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5. Warum werden auch die Daten für die an die Anschlüsse an die Kanalisation<br />
erhoben?<br />
Die Erhebung der an den Kanal angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen<br />
ist bereits 18 Jahre alt. Die letzte flächendeckende Erhebung war in 1996. Damals<br />
standen noch keine Flurkarten zur Verfügung. Die Ergebnisse waren deshalb nicht in<br />
allen Fällen hinreichend genau. Außerdem hat sich seit 1996 vieles verändert, ohne<br />
dass es der <strong>Stadt</strong>verwaltung mitgeteilt worden ist. Es ist daher sinnvoll, beide Erhebungen<br />
miteinander zu verbinden.<br />
Letztlich prüft die <strong>Stadt</strong> z. Z., ob der Gebührenmaßstab für die Kanalisation geändert<br />
werden muss. In Rede steht die Einführung einer Grundgebühr. Auch hierfür wird<br />
eine belastbare Datengrundlage benötigt, die nur durch eine flächendeckende Erhebung<br />
möglich ist.<br />
Es gibt also drei Gründe!<br />
6. Wer wird befragt?<br />
Befragt werden alle Haus- und Grundstückseigentümer, sei es als alleinige Eigentümer<br />
oder als Miteigentümer. Bei Eigentumswohnungen werden in der Regel die<br />
Hausverwaltungen angeschrieben.<br />
7. Warum sind Grundstücke mit der vollen Fläche aufgeführt, wenn man<br />
nur einen Miteigentumsanteil hat?<br />
Es geht um das gesamte Grundstück, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.<br />
Die erhobenen Angaben zu den Grundstücksflächen werden nach Abschluss der<br />
Erhebung auf die jeweiligen Eigentümer entsprechend dem Eigentumsanteil aufgeteilt.<br />
Es muss daher kein Miteigentümer befürchten, für die gesamte Grundstücksfläche<br />
zu den Gebühren herangezogen zu werden oder dass die Gebühren mehrfach<br />
berechnet werden.<br />
Ein typisches Beispiel sind Garagenhöfe oder private Erschließungsstraßen. Die Zufahrtsflächen<br />
stehen regelmäßig im Gemeinschaftseigentum.<br />
Wenn ein Miteigentumsanteil vermerkt ist, ist auf der Flurkarte im oberen rechten<br />
Bereich ein TE eingetragen.<br />
8. Woher kommen die im Erhebungsbogen angegebenen Daten?<br />
Die Auswertung von Luftbildern ist eine allgemein gängige Methode zur Gewinnung<br />
von Geo-Daten. Im April 2010 hat deshalb eine Überfliegung des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
stattgefunden. Die dabei gewonnenen Luftbilder wurden anschließend ausgewertet<br />
und mit dem Liegenschaftskataster abgeglichen. Alle Flächen, die bei diesem Abgleich<br />
als bebaut oder versiegelt erkannt worden sind, sind in den Flurkarten abgebildet.<br />
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9. Warum werden nicht die Daten aus den Luftbildern verwendet, sondern<br />
zusätzlich eine aufwändige Befragung der Bürger durchgeführt?<br />
Bei einem automatisierten Abgleich von Daten kommt es immer auch zu Fehlern.<br />
Außerdem ergeben sich nicht alle notwendigen Daten aus den Luftbildern. Die Erhebung<br />
dient also dazu, einerseits Fehler zu beseitigen und andererseits zusätzliche<br />
Daten zu erheben, die sich aus den Luftbildern nicht ergeben.<br />
10. Womit fange ich an?<br />
Der erste Schritt ist die Prüfung und ggf. Korrektur der Flächenangaben<br />
11. Wie genau müssen die Angaben sein?<br />
Die Gesamtwerte sind auf volle Quadratmeterzahlen auf- oder abzurunden. Nachkommastellen<br />
werden nicht berücksichtigt.<br />
12. Wie korrigiere ich die Flächenangaben?<br />
Wenn die Flächen richtig dargestellt sind, muss nichts geändert werden. Falls jedoch<br />
Unstimmigkeiten bestehen, sind die Änderungen in der Flurkarte einzuzeichnen Die<br />
Einzeichnung muss nicht maßstabsgenau sein. Wichtig ist aber die richtige Größe<br />
der Fläche.<br />
Die Änderungen bei den Gesamtflächen sind dann in der Tabelle auf der Rückseite<br />
in der Spalte 3 zu vermerken (s. auch Ziffer 11).<br />
Hilfreich ist auch, wenn die Flächen gekennzeichnet werden, von denen Regenwasser<br />
in den öffentlichen Kanal abgeleitet wird.<br />
13. Was ist bei den geneigten Dächern zu beachten<br />
Bei den Flächen kommt es auf die Grundfläche an. Bei geneigten Dachflächen ist<br />
die Dachfläche tatsächlich größer als die von der Dachfläche bedeckte Grundfläche.<br />
Sie müssen also nicht aufs Dach steigen und die Dachfläche messen!<br />
14. Fehler bei den Grundstücksgrenzen<br />
Vereinzelt sind in den Plänen auch Flächen des Nachbargrundstückes dargestellt<br />
worden. Diese sind einfach zu streichen!<br />
15. Welche Flächen sind in die Tabelle auf der Rückseite des <strong>Fragebogen</strong>s<br />
einzutragen?<br />
In Spalte 2 sind bereits Werte eingetragen. Hier müssen Sie nichts eintragen.<br />
Die Spalte 3 müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn die Werte in Spalte 2 korrekturbedürftig<br />
sind. Für die Ermittlung der Gebühren für die Gewässerunterhaltung sind<br />
hier die bebauten und versiegelten Flächen einzutragen, egal, ob sie an einen Kanal<br />
angeschlossen sind oder nicht! Hierbei geht es also nicht um die Abwassergebühren!<br />
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Dabei ist es egal, ob Sie die Differenz gegenüber Spalte 2 oder den richtigen Wert<br />
eintragen.<br />
In die Spalte 4 kommt die Angabe der Flächen, von denen Regenwasser in den öffentlichen<br />
Kanal abgeleitet wird. Dazu gehören auch die Flächen, von denen das<br />
Wasser auf die Straße oder den Bürgersteig läuft und von dort in den Kanal gelangt.<br />
Nicht an den Kanal angeschlossene Flächen, von denen das Wasser versickert wird,<br />
sind in Spalte 6 zu vermerken.<br />
Sonderfälle wie z. B. Rasengittersteine oder begrünte Dachflächen, bei denen das<br />
Niederschlagswasser auf der Fläche selbst versickert, sind in Spalte 5 zu vermerken.<br />
16. Plausibilität<br />
Addieren Sie die Flächen in der Tabelle und vergleichen sie diese mit den Flächen im<br />
ggf. von Ihnen korrigierten Plan. Die Angaben müssen identisch sein.<br />
17. Seit 1996 hat sich nichts geändert? Muss ich dann auch etwas tun?<br />
Ja! Auch in diesem Fall ist eine Überprüfung der Flächen auf der Vorderseite (s. Ziffer<br />
9) notwendig. Sie müssen auch die Spalten 2 und 3 der Tabelle auf der Rückseite<br />
ausfüllen, weil diese Daten bisher nicht erhoben worden sind.<br />
Sie müssen nur die Spalten 4 bis 6 auf der Rückseite nicht neu ausfüllen. Hier reicht<br />
ein Hinweis, dass sich seit 1996 nichts geändert hat.<br />
18. Wann sind weitere Angaben erforderlich?<br />
In der Regel sind die Angaben in der Tabelle ausreichend. Auf dem <strong>Fragebogen</strong><br />
können jedoch auch noch weitere Angaben für besondere Fälle gemacht werden.<br />
Wann dies erforderlich ist, ergibt sich aus dem Merkblatt.<br />
Der Punkt B kommt nur dann in Frage, wenn seit April 2010 bereits eine Erklärung zu<br />
den Grundstücksflächen abgegeben worden ist. Dann ist keine neue Erklärung erforderlich.<br />
19. Was passiert mit den Daten aus der Erhebung?<br />
Nach Ende der Erhebung werden die Daten ausgewertet. Sie sind die Grundlage für<br />
die Festsetzung der Gebühren für die Gewässerunterhaltung und für die Regenwassergebühr.<br />
20. Wann werden die Gebühren neu festgesetzt?<br />
Die Erhebung ist sehr umfangreich. Die Auswertung wird daher mehrere Monate in<br />
Anspruch nehmen. Danach gibt es neue Abgabenbescheide, aber wohl erst in der<br />
zweiten Jahreshälfte 2014.<br />
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21. Ab wann erfolgt die Änderung<br />
Nach Ende der Erhebung werden die Gebühren für die Gewässerunterhaltung rückwirkend<br />
ab 2010 neu berechnet. Dies ist notwendig, weil die bisherigen Berechnungen<br />
nur eine Schätzung waren.<br />
Die Regenwassergebühr wird nur dann geändert, wenn sich die Flächen geändert<br />
haben. Diese Änderungen gelten ab 2014, also nicht rückwirkend.<br />
22. Warum dieser Unterschied<br />
Bei den Gebühren für die Gewässerunterhaltung handelt es sich seit 2010 um<br />
Schätzungen. Diese müssen zwingend korrigiert werden, weil sich auf jeden Fall etwas<br />
ändert. Bei der Regenwassergebühr handelt es sich nicht um eine Schätzung,<br />
sondern um eine Korrektur für die Zukunft, falls sich etwas geändert hat.<br />
23. Sind die Änderungen in den Abgabenbescheiden enthalten, die in den<br />
nächsten Tagen verschickt werden?<br />
Nein; es werden noch die bisherigen Daten verwendet. Sie werden nach Abschluss<br />
der Erhebung korrigiert. Sie müssen sich deshalb nicht melden! Auch eine Klage ist<br />
nicht notwendig.<br />
24. Muss ich mehr zahlen?<br />
Der Gebührensatz für versiegelte Flächen beträgt nur rd. 1 Cent je Quadratmeter.<br />
Die aktualisierten Flächen werden deshalb vielfach nur zu geringfügigen Nachzahlungen<br />
oder Erstattungen führen.<br />
Wenn sich die Flächen für die Regenwassergebühr geändert haben, ändert sich au<br />
die Gebühr. Die Gebühr beträgt z. Z. 0,95 € je Quadratmeter<br />
25. Ist der Aufwand gerechtfertigt?<br />
Die Erhebung geht auf Klageverfahren zurück und ist daher unumgänglich. Wird sie<br />
nicht durchgeführt, hat die <strong>Stadt</strong> einen Gebührenausfall von jährlich 352.000,00 €.<br />
Dies wäre mit der Haushaltssanierung nicht vereinbar.<br />
Anlage<br />
Muster des Erhebungsbogens:<br />
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Erhebungsbogen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong><br />
Objekt Nr.<br />
Flächenermittlung für die Regenwasser- und Gewässerunterhaltungsgebühr<br />
Straße, Hausnummer oder Bezeichnung der Liegenschaft<br />
Gemarkung<br />
Flur<br />
Flurstück/e<br />
(Karte mit Legende und Erläuterungen)<br />
Legende:<br />
Grundstück<br />
Dachfläche<br />
voll versiegelt<br />
stark versiegelt<br />
schwach versiegelt<br />
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7<br />
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen das beiliegende Informationsblatt<br />
A: Flächentabelle<br />
Objekt Nr.<br />
Gewässerunterhaltung<br />
Regenwasserbeseitigung<br />
1 2 3 4 5 6<br />
Von d. versiegelten Fläche (Spalte 2/3) sind<br />
abweichende an die Öko-Pflaster nicht an die<br />
Fläche lt.<br />
Fläche von Kanalisation bzw. Kanalisation<br />
Versiegelungsart Luftbild<br />
Spalte 2 angeschlossesteischlossen<br />
Rasengitter-<br />
ange-<br />
m² m² m² m² m²<br />
1 Dachfläche<br />
2 voll versiegelt<br />
3 stark versiegelt<br />
4 schwach versiegelt<br />
5 nicht versiegelt<br />
6 Wald<br />
7<br />
8<br />
Bitte stellen Sie Flächenänderungen/-ergänzungen in der Karte zeichnerisch dar und<br />
führen diese in der vorstehenden Tabelle mit den dazu gehörenden Gesamtflächen<br />
auf.<br />
Bei Ja bitte ankreuzen<br />
B:<br />
Ich habe nach dem 30.04.2010 eine Erklärung zur Versickerung von<br />
Regenwasser abgegeben. Diese Erklärung gilt unverändert.<br />
C:<br />
Ich habe eine Regenwassernutzungsanlage<br />
zur Gartenbewässerung für Brauchwasser im Haushalt<br />
Größe des Auffangbehälters:<br />
m³;<br />
Größe der angeschlossenen Fläche: m²<br />
Der Überlauf entwässert direkt oder indirekt in die Kanalisation<br />
D:<br />
Ich habe ein Gründach/eine begrünte Bodenfläche mit Anschluss an<br />
die Kanalisation:<br />
Größe der Dachfläche/Bodenfläche : m²<br />
E: Raum für ergänzende Erläuterungen:<br />
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.<br />
__________________________________________________________________<br />
Datum, Unterschrift Eigentümer/Bevollmächtigter<br />
Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe):_________________________