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Zum Fragebogen - Stadt Dorsten

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10.01.2014<br />

Informationen zur Aktualisierung der Grundstücksflächen für die Regenwassergebühr<br />

und die Gebühr für die Gewässerunterhaltung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong> ermittelt z. Z. per <strong>Fragebogen</strong> die bebauten und befestigten Flächen<br />

im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet. Dazu wurden alle Grundeigentümer gebeten, die<br />

entsprechenden Daten mitzuteilen.<br />

Die bisherigen Rückäußerungen haben gezeigt, dass es beim Ausfüllen der Erhebungsbögen<br />

viele Fragen gibt. Viele Bürgerinnen und Bürger suchen telefonisch oder<br />

in einem persönlichen Gespräch Hilfe.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun alles, um die Anfragen zügig abzuarbeiten.<br />

Doch bei rd. 20.000 verschickten Schreiben ist dies innerhalb von wenigen Tagen<br />

nicht zu leisten.<br />

Um die Anzahl der Rückfragen zu reduzieren und auch zusätzliche Informationen zu<br />

geben, sind nachstehend die wichtigsten Fragestellungen aufgelistet. Bevor sie zum<br />

Telefonhörer greifen oder zum Rathaus gehen, bittet die Verwaltung darum, folgendes<br />

zu beachten:<br />

1. Möglichst keine Telefonate<br />

Haben Sie etwas Geduld. Teilen Sie uns Ihre Fragen schriftlich, per Fax oder per e-<br />

mail mit. Wir antworten Ihnen; allerdings nicht unbedingt am gleichen Tag oder in der<br />

gleichen Woche. Bei der Rückgabe des Erhebungsbogens gibt es keinen Zeitdruck!<br />

2. Vermeiden Sie eine persönliche Vorsprache im Januar oder Februar<br />

3. Anschreiben und Merkblatt aufmerksam lesen!<br />

Dem Anschreiben war ein Merkblatt beigefügt. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung bittet darum, erst<br />

das Anschreiben und das Merkblatt aufmerksam zu lesen, bevor Sie Fragen stellen.<br />

Viele der gestellten Fragen sind hier bereits beantwortet und machen eine Rückfrage<br />

überflüssig.<br />

4. Warum führt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong> die Flächenermittlung durch?<br />

Die Befragung der Bürger war eine Auflage aus einer Klage. Das Verwaltungsgericht<br />

Gelsenkirchen hat in einem Prozess wegen der Erhebung der Gebühren für die Unterhaltung<br />

von fließenden Gewässer im Jahre 2009 der <strong>Stadt</strong> zur Auflage gemacht,<br />

die Gebühren aufgrund einer Befragung der Grundstückseigentümer zu ermitteln. Die<br />

von der <strong>Stadt</strong> zuvor favorisierte Auswertung des Liegenschaftskatasters hat das<br />

Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt.<br />

Daraufhin wurden die Flächen seit 2010 geschätzt. Diese Schätzung muss zwingend<br />

durch die tatsächlichen Werte ersetzt werden, die nur durch das nun stattfindende<br />

Erhebungsverfahren gewonnen werden können.<br />

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2<br />

5. Warum werden auch die Daten für die an die Anschlüsse an die Kanalisation<br />

erhoben?<br />

Die Erhebung der an den Kanal angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen<br />

ist bereits 18 Jahre alt. Die letzte flächendeckende Erhebung war in 1996. Damals<br />

standen noch keine Flurkarten zur Verfügung. Die Ergebnisse waren deshalb nicht in<br />

allen Fällen hinreichend genau. Außerdem hat sich seit 1996 vieles verändert, ohne<br />

dass es der <strong>Stadt</strong>verwaltung mitgeteilt worden ist. Es ist daher sinnvoll, beide Erhebungen<br />

miteinander zu verbinden.<br />

Letztlich prüft die <strong>Stadt</strong> z. Z., ob der Gebührenmaßstab für die Kanalisation geändert<br />

werden muss. In Rede steht die Einführung einer Grundgebühr. Auch hierfür wird<br />

eine belastbare Datengrundlage benötigt, die nur durch eine flächendeckende Erhebung<br />

möglich ist.<br />

Es gibt also drei Gründe!<br />

6. Wer wird befragt?<br />

Befragt werden alle Haus- und Grundstückseigentümer, sei es als alleinige Eigentümer<br />

oder als Miteigentümer. Bei Eigentumswohnungen werden in der Regel die<br />

Hausverwaltungen angeschrieben.<br />

7. Warum sind Grundstücke mit der vollen Fläche aufgeführt, wenn man<br />

nur einen Miteigentumsanteil hat?<br />

Es geht um das gesamte Grundstück, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.<br />

Die erhobenen Angaben zu den Grundstücksflächen werden nach Abschluss der<br />

Erhebung auf die jeweiligen Eigentümer entsprechend dem Eigentumsanteil aufgeteilt.<br />

Es muss daher kein Miteigentümer befürchten, für die gesamte Grundstücksfläche<br />

zu den Gebühren herangezogen zu werden oder dass die Gebühren mehrfach<br />

berechnet werden.<br />

Ein typisches Beispiel sind Garagenhöfe oder private Erschließungsstraßen. Die Zufahrtsflächen<br />

stehen regelmäßig im Gemeinschaftseigentum.<br />

Wenn ein Miteigentumsanteil vermerkt ist, ist auf der Flurkarte im oberen rechten<br />

Bereich ein TE eingetragen.<br />

8. Woher kommen die im Erhebungsbogen angegebenen Daten?<br />

Die Auswertung von Luftbildern ist eine allgemein gängige Methode zur Gewinnung<br />

von Geo-Daten. Im April 2010 hat deshalb eine Überfliegung des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

stattgefunden. Die dabei gewonnenen Luftbilder wurden anschließend ausgewertet<br />

und mit dem Liegenschaftskataster abgeglichen. Alle Flächen, die bei diesem Abgleich<br />

als bebaut oder versiegelt erkannt worden sind, sind in den Flurkarten abgebildet.<br />

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3<br />

9. Warum werden nicht die Daten aus den Luftbildern verwendet, sondern<br />

zusätzlich eine aufwändige Befragung der Bürger durchgeführt?<br />

Bei einem automatisierten Abgleich von Daten kommt es immer auch zu Fehlern.<br />

Außerdem ergeben sich nicht alle notwendigen Daten aus den Luftbildern. Die Erhebung<br />

dient also dazu, einerseits Fehler zu beseitigen und andererseits zusätzliche<br />

Daten zu erheben, die sich aus den Luftbildern nicht ergeben.<br />

10. Womit fange ich an?<br />

Der erste Schritt ist die Prüfung und ggf. Korrektur der Flächenangaben<br />

11. Wie genau müssen die Angaben sein?<br />

Die Gesamtwerte sind auf volle Quadratmeterzahlen auf- oder abzurunden. Nachkommastellen<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

12. Wie korrigiere ich die Flächenangaben?<br />

Wenn die Flächen richtig dargestellt sind, muss nichts geändert werden. Falls jedoch<br />

Unstimmigkeiten bestehen, sind die Änderungen in der Flurkarte einzuzeichnen Die<br />

Einzeichnung muss nicht maßstabsgenau sein. Wichtig ist aber die richtige Größe<br />

der Fläche.<br />

Die Änderungen bei den Gesamtflächen sind dann in der Tabelle auf der Rückseite<br />

in der Spalte 3 zu vermerken (s. auch Ziffer 11).<br />

Hilfreich ist auch, wenn die Flächen gekennzeichnet werden, von denen Regenwasser<br />

in den öffentlichen Kanal abgeleitet wird.<br />

13. Was ist bei den geneigten Dächern zu beachten<br />

Bei den Flächen kommt es auf die Grundfläche an. Bei geneigten Dachflächen ist<br />

die Dachfläche tatsächlich größer als die von der Dachfläche bedeckte Grundfläche.<br />

Sie müssen also nicht aufs Dach steigen und die Dachfläche messen!<br />

14. Fehler bei den Grundstücksgrenzen<br />

Vereinzelt sind in den Plänen auch Flächen des Nachbargrundstückes dargestellt<br />

worden. Diese sind einfach zu streichen!<br />

15. Welche Flächen sind in die Tabelle auf der Rückseite des <strong>Fragebogen</strong>s<br />

einzutragen?<br />

In Spalte 2 sind bereits Werte eingetragen. Hier müssen Sie nichts eintragen.<br />

Die Spalte 3 müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn die Werte in Spalte 2 korrekturbedürftig<br />

sind. Für die Ermittlung der Gebühren für die Gewässerunterhaltung sind<br />

hier die bebauten und versiegelten Flächen einzutragen, egal, ob sie an einen Kanal<br />

angeschlossen sind oder nicht! Hierbei geht es also nicht um die Abwassergebühren!<br />

...4


4<br />

Dabei ist es egal, ob Sie die Differenz gegenüber Spalte 2 oder den richtigen Wert<br />

eintragen.<br />

In die Spalte 4 kommt die Angabe der Flächen, von denen Regenwasser in den öffentlichen<br />

Kanal abgeleitet wird. Dazu gehören auch die Flächen, von denen das<br />

Wasser auf die Straße oder den Bürgersteig läuft und von dort in den Kanal gelangt.<br />

Nicht an den Kanal angeschlossene Flächen, von denen das Wasser versickert wird,<br />

sind in Spalte 6 zu vermerken.<br />

Sonderfälle wie z. B. Rasengittersteine oder begrünte Dachflächen, bei denen das<br />

Niederschlagswasser auf der Fläche selbst versickert, sind in Spalte 5 zu vermerken.<br />

16. Plausibilität<br />

Addieren Sie die Flächen in der Tabelle und vergleichen sie diese mit den Flächen im<br />

ggf. von Ihnen korrigierten Plan. Die Angaben müssen identisch sein.<br />

17. Seit 1996 hat sich nichts geändert? Muss ich dann auch etwas tun?<br />

Ja! Auch in diesem Fall ist eine Überprüfung der Flächen auf der Vorderseite (s. Ziffer<br />

9) notwendig. Sie müssen auch die Spalten 2 und 3 der Tabelle auf der Rückseite<br />

ausfüllen, weil diese Daten bisher nicht erhoben worden sind.<br />

Sie müssen nur die Spalten 4 bis 6 auf der Rückseite nicht neu ausfüllen. Hier reicht<br />

ein Hinweis, dass sich seit 1996 nichts geändert hat.<br />

18. Wann sind weitere Angaben erforderlich?<br />

In der Regel sind die Angaben in der Tabelle ausreichend. Auf dem <strong>Fragebogen</strong><br />

können jedoch auch noch weitere Angaben für besondere Fälle gemacht werden.<br />

Wann dies erforderlich ist, ergibt sich aus dem Merkblatt.<br />

Der Punkt B kommt nur dann in Frage, wenn seit April 2010 bereits eine Erklärung zu<br />

den Grundstücksflächen abgegeben worden ist. Dann ist keine neue Erklärung erforderlich.<br />

19. Was passiert mit den Daten aus der Erhebung?<br />

Nach Ende der Erhebung werden die Daten ausgewertet. Sie sind die Grundlage für<br />

die Festsetzung der Gebühren für die Gewässerunterhaltung und für die Regenwassergebühr.<br />

20. Wann werden die Gebühren neu festgesetzt?<br />

Die Erhebung ist sehr umfangreich. Die Auswertung wird daher mehrere Monate in<br />

Anspruch nehmen. Danach gibt es neue Abgabenbescheide, aber wohl erst in der<br />

zweiten Jahreshälfte 2014.<br />

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5<br />

21. Ab wann erfolgt die Änderung<br />

Nach Ende der Erhebung werden die Gebühren für die Gewässerunterhaltung rückwirkend<br />

ab 2010 neu berechnet. Dies ist notwendig, weil die bisherigen Berechnungen<br />

nur eine Schätzung waren.<br />

Die Regenwassergebühr wird nur dann geändert, wenn sich die Flächen geändert<br />

haben. Diese Änderungen gelten ab 2014, also nicht rückwirkend.<br />

22. Warum dieser Unterschied<br />

Bei den Gebühren für die Gewässerunterhaltung handelt es sich seit 2010 um<br />

Schätzungen. Diese müssen zwingend korrigiert werden, weil sich auf jeden Fall etwas<br />

ändert. Bei der Regenwassergebühr handelt es sich nicht um eine Schätzung,<br />

sondern um eine Korrektur für die Zukunft, falls sich etwas geändert hat.<br />

23. Sind die Änderungen in den Abgabenbescheiden enthalten, die in den<br />

nächsten Tagen verschickt werden?<br />

Nein; es werden noch die bisherigen Daten verwendet. Sie werden nach Abschluss<br />

der Erhebung korrigiert. Sie müssen sich deshalb nicht melden! Auch eine Klage ist<br />

nicht notwendig.<br />

24. Muss ich mehr zahlen?<br />

Der Gebührensatz für versiegelte Flächen beträgt nur rd. 1 Cent je Quadratmeter.<br />

Die aktualisierten Flächen werden deshalb vielfach nur zu geringfügigen Nachzahlungen<br />

oder Erstattungen führen.<br />

Wenn sich die Flächen für die Regenwassergebühr geändert haben, ändert sich au<br />

die Gebühr. Die Gebühr beträgt z. Z. 0,95 € je Quadratmeter<br />

25. Ist der Aufwand gerechtfertigt?<br />

Die Erhebung geht auf Klageverfahren zurück und ist daher unumgänglich. Wird sie<br />

nicht durchgeführt, hat die <strong>Stadt</strong> einen Gebührenausfall von jährlich 352.000,00 €.<br />

Dies wäre mit der Haushaltssanierung nicht vereinbar.<br />

Anlage<br />

Muster des Erhebungsbogens:<br />

...6


6<br />

Erhebungsbogen der <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong><br />

Objekt Nr.<br />

Flächenermittlung für die Regenwasser- und Gewässerunterhaltungsgebühr<br />

Straße, Hausnummer oder Bezeichnung der Liegenschaft<br />

Gemarkung<br />

Flur<br />

Flurstück/e<br />

(Karte mit Legende und Erläuterungen)<br />

Legende:<br />

Grundstück<br />

Dachfläche<br />

voll versiegelt<br />

stark versiegelt<br />

schwach versiegelt<br />

...7


7<br />

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen das beiliegende Informationsblatt<br />

A: Flächentabelle<br />

Objekt Nr.<br />

Gewässerunterhaltung<br />

Regenwasserbeseitigung<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Von d. versiegelten Fläche (Spalte 2/3) sind<br />

abweichende an die Öko-Pflaster nicht an die<br />

Fläche lt.<br />

Fläche von Kanalisation bzw. Kanalisation<br />

Versiegelungsart Luftbild<br />

Spalte 2 angeschlossesteischlossen<br />

Rasengitter-<br />

ange-<br />

m² m² m² m² m²<br />

1 Dachfläche<br />

2 voll versiegelt<br />

3 stark versiegelt<br />

4 schwach versiegelt<br />

5 nicht versiegelt<br />

6 Wald<br />

7<br />

8<br />

Bitte stellen Sie Flächenänderungen/-ergänzungen in der Karte zeichnerisch dar und<br />

führen diese in der vorstehenden Tabelle mit den dazu gehörenden Gesamtflächen<br />

auf.<br />

Bei Ja bitte ankreuzen<br />

B:<br />

Ich habe nach dem 30.04.2010 eine Erklärung zur Versickerung von<br />

Regenwasser abgegeben. Diese Erklärung gilt unverändert.<br />

C:<br />

Ich habe eine Regenwassernutzungsanlage<br />

zur Gartenbewässerung für Brauchwasser im Haushalt<br />

Größe des Auffangbehälters:<br />

m³;<br />

Größe der angeschlossenen Fläche: m²<br />

Der Überlauf entwässert direkt oder indirekt in die Kanalisation<br />

D:<br />

Ich habe ein Gründach/eine begrünte Bodenfläche mit Anschluss an<br />

die Kanalisation:<br />

Größe der Dachfläche/Bodenfläche : m²<br />

E: Raum für ergänzende Erläuterungen:<br />

Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.<br />

__________________________________________________________________<br />

Datum, Unterschrift Eigentümer/Bevollmächtigter<br />

Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe):_________________________

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