Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder - SG ...
Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder - SG ...
Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder - SG ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 4 - Betrieb<br />
(1) Jedes Kind ist rechtzeitig, spätestens jedoch bis 09.00 Uhr, zur Tageseinrichtung zu<br />
bringen und am Ende <strong>der</strong> maßgeblichen Betreuungszeit pünktlich wie<strong>der</strong><br />
abzuholen.<br />
(2) Im Übrigen ist eine verantwortliche Beaufsichtigung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> in den<br />
<strong>Tageseinrichtungen</strong> außerhalb <strong>der</strong> maßgeblichen Betreuungszeiten nicht möglich.<br />
Erziehungsberechtigte, <strong>die</strong> Ihren Kin<strong>der</strong>n den selbständigen Heimweg von <strong>der</strong><br />
Tageseinrichtung gestatten, haben hier<strong>über</strong> eine schriftliche Erklärung vorzulegen.<br />
(3) Von <strong>der</strong> Betreuung in den <strong>Tageseinrichtungen</strong> können je<strong>der</strong>zeit ausgeschlossen<br />
werden:<br />
a) Kin<strong>der</strong>, welche <strong>die</strong> Erziehungsarbeit beeinträchtigen o<strong>der</strong> gefährden,<br />
b) Kin<strong>der</strong>, bei welchen sich im Laufe <strong>der</strong> Betreuung in <strong>der</strong> Tageseinrichtung<br />
herausstellt, dass sie aufgrund ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung<br />
nicht in <strong>der</strong> Lage sind, eine Tageseinrichtung zu besuchen o<strong>der</strong> dass eine<br />
beson<strong>der</strong>e Betreuung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
c) Kin<strong>der</strong>, <strong>für</strong> welche eine fällige Gebühr trotz Mahnung nach Fristablauf nicht<br />
bezahlt worden ist.<br />
d) Kin<strong>der</strong>, <strong>die</strong> mehrmals nach Beendigung <strong>der</strong> Öffnungszeit nicht rechtzeitig<br />
abgeholt werden.<br />
(4) Kin<strong>der</strong> aus Elternhäusern, in denen meldepflichtige Krankheiten nach § 6<br />
Infektionsschutzgesetz wie z.B. Diphtherie, Kin<strong>der</strong>lähmung, Masern ärztlich<br />
festgestellt worden sind, dürfen unter keinen Umständen in <strong>die</strong> Tageseinrichtung<br />
geschickt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst gesund ist.<br />
Nach dem Auftreten solcher o<strong>der</strong> ähnlicher Infektionskrankheiten im Elternhaus darf<br />
das einzelne Kind <strong>die</strong> Tageseinrichtung erst wie<strong>der</strong> besuchen, wenn eine ärztliche<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt worden ist.<br />
Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes sind zu beachten.<br />
§ 5 - Beirat <strong>der</strong> <strong>Tageseinrichtungen</strong><br />
Dem Beirat <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte gehören neben den Gruppensprecherinnen bzw.<br />
Gruppensprechern ein Vertreter <strong>der</strong> Fach- und Betreuungskräfte und fünf Vertreter <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde an.<br />
§ 6 - Inkrafttreten<br />
(1) Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 2 Abs. 3 am 01.09.2011 in Kraft.<br />
(3) Gleichzeitig treten <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Benutzung</strong> des DRK Kin<strong>der</strong>gartens <strong>der</strong><br />
Samtgemeinde Stadtoldendorf vom 15.04.2008 und <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Benutzung</strong> des Kin<strong>der</strong>gartens Deensen <strong>der</strong> Samtgemeinde Stadtoldendorf vom<br />
15.04.2008 außer Kraft.<br />
Stadtoldendorf, den 29.06.2011<br />
gez. An<strong>der</strong>s<br />
Samtgemeindebürgermeister<br />
(LS)