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Berichtspflicht - esf-epm

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<strong>Berichtspflicht</strong><br />

<strong>Berichtspflicht</strong><br />

Stand: 02/2007<br />

Der Projektträger hat auf Anforderung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg oder der L-Bank<br />

innerhalb bestimmter Fristen alle erforderlichen Angaben zum Projekt zu liefern, die das Land für die<br />

Mittelanforderung und -abrechnung gegenüber dem Bund und der Europäischen Kommission benötigt. Das gilt auch<br />

für das mit der Europäischen Kommission abgestimmte Monitoring und die Evaluierung oder zur Erfüllung anderer<br />

<strong>Berichtspflicht</strong>en. Die Projektdaten sind über die iFA@-Anwendung der L-Bank abzugeben.<br />

Verstöße gegen Berichts- und Nachweispflichten können zur Zahlungsaussetzung, zum Widerruf oder zur Kürzung der<br />

Bewilligung führen. Die Projektträger sind verpflichtet die Abgabefristen unbedingt einzuhalten.<br />

Welche <strong>Berichtspflicht</strong>en bestehen?<br />

Mittelanforderungen<br />

Die Mittelanforderung dient dem Zweck, Abschlagszahlungen während des laufenden Jahres auf der Basis der<br />

angefallenen Kosten und Finanzierungen zu beantragen. Die Daten sind regelmäßig und zeitnah der L-Bank zu melden.<br />

Die L-Bank teilt dazu jährlich 3 Fristtermine mit, die unbedingt einzuhalten sind. Zusätzlich zu den IST-Kosten ist<br />

es möglich voraussichtliche in den nächsten 2 Monaten anfallende Kosten zu beantragen.<br />

Verwendungsnachweis<br />

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.Im zahlenmäßigen<br />

Nachweis sind alle eingesetzten Eigenmittel und Ausgaben in zeitlicher Folge und entsprechend der Gliederung des<br />

Kosten- und Finanzierungsplanes des Bewilligungsbescheides auszuweisen. Mit dem zahlenmäßigen Nachweis sind<br />

alle Einnahmen- und Ausgabenbelege und Verträge über die Vergabe von Aufträgen bereitzuhalten. Die Unterlagen<br />

sind projektbezogen aufzubewahren. Der Verwendungsnachweis ist fristgerecht drei Monate nach Ablauf eines<br />

Kalenderjahres oder drei Monate nach Projektende abzugeben.<br />

Sachbericht<br />

Der Sachbericht ist ein fester Bestandteil der Abrechnungsunterlagen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes (Ende<br />

eines Kalenderjahres oder Projektende) ist der Sachbericht gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis abzugeben.<br />

Der Sachbericht ist ein zusammenfassender Bericht über den Projektverlauf, den Projektfortschritt und die<br />

Projekterfolge. Abweichungen vom Projektverlauf sind darzustellen und zu begründen.<br />

Monitoring<br />

Das ESF-Monitoring ist ein einheitliches Stammblattverfahren, das eine gemeinsame Basis für die Begleitung und<br />

Bewertung des ESF auf Bundes- und Länderebene schafft. Kernelemente des Stammblattverfahrens sind:<br />

Trägerstammblatt, Projektstammblatt Teilnehmerstammblatt und Unternehmensstammblatt. Die erfassten Daten<br />

liefern nicht nur die Grundlage für das Monitoring, sondern werden auch für künftige Evaluationen herangezogen. Die<br />

exakte und pünktliche Datenerfassung ist zwingend erforderlich.<br />

Änderungsmitteilung<br />

Alle inhaltlichen und finanziellen Änderungen, die den Projektverlauf verändern, sind der L-Bank unverzüglich<br />

mitzuteilen und zu begründen. Die Änderungsmitteilung kann über die iFH@-Anwendung oder per E-Mail direkt<br />

beim / bei der ProjektsachbearbeiterIn erfolgen. Nach Überprüfung und Aufforderung durch die L-Bank kann ein<br />

Änderungsantrag notwendig werden.<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 1 von 2<br />

© EPM<br />

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<strong>Berichtspflicht</strong><br />

Stand: 02/2007<br />

Änderungsantrag<br />

Ein Änderungsantrag muss auf ausdrückliche Aufforderung der L-Bank nach einer Änderungsmitteilung gestellt werden.<br />

Alle erforderlichen Antragsformulare (Projektkonzeption, Finanzierung) müssen nochmals abgegeben werden. In<br />

bestimmten Fällen ist ein nochmaliges Votum des Regionalen Arbeitskreises notwendig. Wird ein Änderungsantrag<br />

gestellt, erhält der Träger nach Prüfung durch die L-Bank einen Änderungsbewilligungsbescheid.<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 2 von 2<br />

© EPM<br />

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