24.08.2013 Aufrufe

Poolabschreibung - esf-epm

Poolabschreibung - esf-epm

Poolabschreibung - esf-epm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vordruck <strong>Poolabschreibung</strong> – Nutzdatenblatt<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)<br />

- <strong>Poolabschreibung</strong> - Abschreibung<br />

Stand: 03/2010<br />

EPM hat als Arbeitserleichterung für ESF-Träger einen Vordruck „<strong>Poolabschreibung</strong> – Nutzdatenblatt“ erstellt. Ab<br />

2008 muss jährlich ein solches Nutzdatenblatt für die im jeweiligen Kalenderjahr gekauften Gegenstände erstellt<br />

werden. In den weißen Feldern werden folgende Angaben eingetragen: Art der Anschaffung, Anschaffungsdatum,<br />

Kaufpreis. Die Abschreibungsdauer (5 Jahre) und Abschreibungssatz (20%) bleiben bei der <strong>Poolabschreibung</strong> immer<br />

gleich. Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich dann automatisch.<br />

In der gelb unterlegten Spalte „Anteil im ESF-Projekt“ wird dann entsprechend dem Projektbezug und der Nutzung<br />

der Gegenstände im Projekt der Prozentanteil (Kostenverteilungsschlüssel) eingegeben. Der förderfähige jährliche<br />

ESF-Anteil in EURO wird automatisch berechnet.<br />

Endet oder beginnt das ESF-Projekt unterjährig, muss dieser jährliche ESF-Anteil entsprechend dem Projektzeitraum<br />

berechnet werden. Endet beispielsweise das Projekt am 31.03., kann die <strong>Poolabschreibung</strong> nur für 3 Monate abgerechnet<br />

werden – also: jährlicher Betrag / 12 * 3.<br />

Vorgehen bei der regulären Abschreibung<br />

Für die Förderfähigkeit der regulären Abschreibungen gelten zunächst die gleichen Regelungen wie bei der <strong>Poolabschreibung</strong>.<br />

Das Anschaffungsgut wird über die Nutzungsdauer gemäß der normalen AFA Tabelle abgeschrieben.<br />

Im ESF ist nur die lineare AFA förderfähig. Aus der Nutzungsdauer ergibt sich somit ein jährlicher AFA Satz. Bei 10<br />

Jahren z.B. 10%.<br />

Im Gegensatz zur <strong>Poolabschreibung</strong> wird die reguläre AFA nicht pro Jahr ermittelt, sondern ist abhängig vom Anschaffungszeitpunkt.<br />

Für einen Gegenstand, der am 1.4. angeschafft wird kann die AFA demnach nur für 9 Monate<br />

geltend gemacht werden. Sowohl steuerlich als auch in der ESF-Projektabrechnung.<br />

Die regulären Abschreibungen werden im Kostenplan unter der Position 3.2 „Abschreibungen“ abgerechnet.<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 4 von 4<br />

© EPM

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!