Poolabschreibung - esf-epm
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Vordruck <strong>Poolabschreibung</strong> – Nutzdatenblatt<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)<br />
- <strong>Poolabschreibung</strong> - Abschreibung<br />
Stand: 03/2010<br />
EPM hat als Arbeitserleichterung für ESF-Träger einen Vordruck „<strong>Poolabschreibung</strong> – Nutzdatenblatt“ erstellt. Ab<br />
2008 muss jährlich ein solches Nutzdatenblatt für die im jeweiligen Kalenderjahr gekauften Gegenstände erstellt<br />
werden. In den weißen Feldern werden folgende Angaben eingetragen: Art der Anschaffung, Anschaffungsdatum,<br />
Kaufpreis. Die Abschreibungsdauer (5 Jahre) und Abschreibungssatz (20%) bleiben bei der <strong>Poolabschreibung</strong> immer<br />
gleich. Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich dann automatisch.<br />
In der gelb unterlegten Spalte „Anteil im ESF-Projekt“ wird dann entsprechend dem Projektbezug und der Nutzung<br />
der Gegenstände im Projekt der Prozentanteil (Kostenverteilungsschlüssel) eingegeben. Der förderfähige jährliche<br />
ESF-Anteil in EURO wird automatisch berechnet.<br />
Endet oder beginnt das ESF-Projekt unterjährig, muss dieser jährliche ESF-Anteil entsprechend dem Projektzeitraum<br />
berechnet werden. Endet beispielsweise das Projekt am 31.03., kann die <strong>Poolabschreibung</strong> nur für 3 Monate abgerechnet<br />
werden – also: jährlicher Betrag / 12 * 3.<br />
Vorgehen bei der regulären Abschreibung<br />
Für die Förderfähigkeit der regulären Abschreibungen gelten zunächst die gleichen Regelungen wie bei der <strong>Poolabschreibung</strong>.<br />
Das Anschaffungsgut wird über die Nutzungsdauer gemäß der normalen AFA Tabelle abgeschrieben.<br />
Im ESF ist nur die lineare AFA förderfähig. Aus der Nutzungsdauer ergibt sich somit ein jährlicher AFA Satz. Bei 10<br />
Jahren z.B. 10%.<br />
Im Gegensatz zur <strong>Poolabschreibung</strong> wird die reguläre AFA nicht pro Jahr ermittelt, sondern ist abhängig vom Anschaffungszeitpunkt.<br />
Für einen Gegenstand, der am 1.4. angeschafft wird kann die AFA demnach nur für 9 Monate<br />
geltend gemacht werden. Sowohl steuerlich als auch in der ESF-Projektabrechnung.<br />
Die regulären Abschreibungen werden im Kostenplan unter der Position 3.2 „Abschreibungen“ abgerechnet.<br />
Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 4 von 4<br />
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