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Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender

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f) Herstellung <strong>der</strong> Entwässerungseinrichtung 20 Jahre<br />

g) Herstellung <strong>der</strong> Beleuchtungseinrichtung 20 Jahre<br />

h) Herstellung selbständiger Grünanlagen 20 Jahre.<br />

§ 14<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> leichtfertig als Beitragspflichtiger entgegen § 11<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Aschersleben</strong> <strong>die</strong> zur Ermittlung <strong>der</strong> Beitragsgrundlagen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen nicht o<strong>der</strong> nicht richtig erteilt, trotz Verlangens geeignete Unterlagen nicht<br />

vorlegt und nicht jeden Eigentumswechsel, jede Nutzungsän<strong>der</strong>ung unverzüglich anzeigt<br />

und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen o<strong>der</strong> nicht gerechtfertigte<br />

Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung), begeht eine Ordnungswidrigkeit<br />

gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro<br />

geahndet werden.<br />

§ 15<br />

Sprachliche Gleichstellung<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form.<br />

§ 16<br />

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt rückwirkend zum 31.12.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Erhebung</strong> wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Beiträge für den Ausbau <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsanlagen <strong>der</strong><br />

Gemeinde Freckleben vom 04.02.2003 außer Kraft.<br />

<strong>Aschersleben</strong>, den 21.10. 2009<br />

Michelmann<br />

Oberbürgermeister Dienstsiegel<br />

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