Modul 5 Institutionen der EU - EU-EQT
Modul 5 Institutionen der EU - EU-EQT
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I. Basiswissen Europa<br />
Michael Zehner, DAA Mittelhessen<br />
<strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
2. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
3. <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
3.1. Das Europäische Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
3.2. Einflussmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
3.3. Öffentlichkeit und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
3.4. Der Rat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
3.5. Die Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
3.6. Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
3.7. Der Rechnungshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
3.8. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
3.9. Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
3.10. Die Europäische Investitionsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
3.11. Die Europäische Zentralbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
3.12. Neuer Ausschuss beim Rat – Ausschuss für Sozialschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
4. Verstärkte Zusammenarbeit und Gesetzgebungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
5. Kontakt- und Internetadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Lernziele<br />
Das <strong>Modul</strong> dient <strong>der</strong> Darstellung und einem ersten Einblick in die Funktion und Struktur europäischer <strong>Institutionen</strong>.<br />
Wichtig hierbei ist, unter verschiedenen Aspekten einen Überblick zu ermöglichen, ohne dabei<br />
die grundsätzlichen, in den letzten vierzig Jahren gewachsene Strukturen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als Priorität dieser Publikation<br />
aus dem Auge zu verlieren.<br />
Soweit wie möglich wurden die Beschlüsse des Gipfeltreffens <strong>der</strong> europäischen Staats- und Regierungschefs<br />
im Dezember in Nizza entsprechend eingearbeitet. Da aber teilweise bis zum Ende des Jahres 2000<br />
Detailformulierungen und Interpretationen <strong>der</strong> Vertragsunterlagen <strong>der</strong> Regierungskonferenz noch nicht<br />
abgeschlossen waren, sind zu dem einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Aspekt durchaus verän<strong>der</strong>te Einschätzungen<br />
möglich.<br />
Diese Publikation stellt alle relevanten <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> im Kontext zu den Beschlüssen des Europäischen<br />
Rates von Nizza (7.-9.12.2000) vor, bezogen auf die Reform <strong>der</strong> internen <strong>EU</strong> Strukturen.<br />
Zum Einstieg in das Thema sind folgende Informationsquellen empfehlenswert:<br />
Für einen ersten Einblick in die Strukturen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> empfiehlt sich <strong>der</strong> Besuch <strong>der</strong> Internetseiten <strong>der</strong><br />
Europäischen Union und ihrer verschiedenen <strong>Institutionen</strong>.<br />
Der Großteil <strong>der</strong> für diese Publikation genutzten Basisinformationen stammt aus aktuellen Dokumenten<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und ist für den inhaltlich weitergehend interessierten Leser im Internet einseh- und beziehbar<br />
(siehe Kapitel 5).<br />
• http://europa.eu.int/comm<br />
• http://www.europarl.eu.int/addresses/parliament/default.htm<br />
• http://europa.eu.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
1
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
2<br />
1. Vorwort<br />
Aufgrund <strong>der</strong> immer stärkeren wirtschaftlichen und<br />
gesellschaftlichen Kooperation im Rahmen des europäischen<br />
Binnenmarktes werden die Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> europäischen <strong>Institutionen</strong> für die<br />
politische und wirtschaftliche Entwicklung auf nationaler<br />
Ebene immer maßgeblicher. In den letzten<br />
vierzig Jahren waren es in erster Linie die großen<br />
nationalen Konzerne und Regierungen, die auf <strong>der</strong><br />
europäischen Ebene in ihrem Interesse agierten.<br />
Durch die immer weiter beschleunigende Entwicklung<br />
des Europäischen Binnenmarktes beginnen<br />
sich die Folgen europäischer Politik nun auch immer<br />
stärker national und regional auszuwirken.<br />
Für auf nationaler und regionaler Ebene tätige wirtschaftliche<br />
Akteure bedeutet dies, die europäischen<br />
<strong>Institutionen</strong> in ihrer Funktion und Struktur<br />
zu kennen.<br />
Diese Publikation erscheint zu einem sehr interessanten<br />
Zeitpunkt. Die <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> durchlaufen<br />
momentan sowohl in ihrer politischen<br />
Verfassung wie auch in ihren internen Struktur erhebliche<br />
Verän<strong>der</strong>ungen.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
Mit dem Europäischen Rat von Nizza (Tagung vom<br />
7. bis zum 9. Dezember 2000) wurde die am 14.<br />
Februar 2000 eingeleitete Regierungskonferenz abgeschlossen.<br />
Der neue Vertrag (vorläufige Fassung)<br />
enthält u.a. Än<strong>der</strong>ungen zu folgenden Bestimmungen<br />
über die Organe: Zusammensetzung <strong>der</strong> Kommission,<br />
Gewichtung <strong>der</strong> Stimmen im Rat,<br />
Ausweitung <strong>der</strong> Entscheidungen mit qualifizierter<br />
Mehrheit, verstärkte Zusammenarbeit und Gerichtshof.<br />
Außerdem wurde eine Charta <strong>der</strong> Grundrechte<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union verkündet. Verfasst<br />
wurde die Charta von einem Konvent, <strong>der</strong> sich aus<br />
Vertretern <strong>der</strong> Regierungen, des Europäischen Parlaments,<br />
<strong>der</strong> Kommission und <strong>der</strong> nationalen Parlamente<br />
zusammensetzte. In <strong>der</strong> Charta wurden<br />
gemeinsame Werte und Rechte verankert. Bei <strong>der</strong><br />
Charta handelt es sich um eine Vorstufe für eine<br />
zukünftige europäische Verfassung.
I. Basiswissen Europa<br />
2. Einleitung<br />
Infolge des ersten und zweiten Weltkrieges und <strong>der</strong><br />
schon wenige Jahre nach Kriegsende einsetzenden<br />
ersten Welle von grundlegenden strukturellen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
in <strong>der</strong> Wirtschaft Europas (Montanindustrie<br />
und Landwirtschaft) ist die Europäische<br />
Union entstanden.<br />
Fünfzehn demokratisch verfasste Staaten mit zwischenzeitlich<br />
365 Millionen Bürgern haben sich seit<br />
1952 freiwillig zu einem politischen Einigungsvorhaben<br />
zusammengeschlossen, um den großen<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen unserer Zeit gemeinsam besser<br />
begegnen zu können.<br />
Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für<br />
Kohle und Stahl (EGKS) bzw. <strong>der</strong> Vertrag von Paris<br />
wurde am 18.4.1951 unterzeichnet und trat am<br />
25.7.1952 in Kraft. Zum ersten Mal in <strong>der</strong> jüngeren<br />
Geschichte war eine Gruppe von Staaten nach den<br />
Erfahrungen des ersten und zweiten Weltkrieges<br />
dazu bereit, den Weg <strong>der</strong> schrittweisen Integration<br />
zu beschreiten. Mit diesem Vertrag wurden durch<br />
die Schaffung einer „Hohen Behörde“, einer Parlamentarischen<br />
Versammlung, eines Ministerrates,<br />
eines Gerichtshofes sowie eines Beratenden Ausschusses<br />
die Grundlagen für das gemeinschaftliche<br />
Einigungswerk gelegt.<br />
Die sechs Grün<strong>der</strong>län<strong>der</strong> waren Belgien, Deutschland,<br />
Frankreich, Italien, die Nie<strong>der</strong>lande und Luxemburg.<br />
Die Europäische Union basiert auf einem in <strong>der</strong><br />
Welt einzigartigen institutionellen System.<br />
Die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben einen Teil ihrer<br />
Hoheitsrechte an selbständige <strong>Institutionen</strong> delegiert,<br />
die die gemeinschaftlichen, die nationalen<br />
und die Bürgerinteressen vertreten. Die Kommission<br />
ist hierbei für die Umsetzung <strong>der</strong> politischen<br />
Vorgaben zuständig. Jede Regierung ist im Rat <strong>der</strong><br />
Europäischen Union vertreten und das Europäische<br />
Parlament wird von den Bürgern <strong>der</strong> Union direkt<br />
gewählt.<br />
Ihr gemeinsames Ziel ist es, die europäische Einheit<br />
voran zu bringen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />
ihrer Bürger zu verbessern und die<br />
wirtschaftliche Entwicklung mit ausgewogenen<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Handelsbeziehungen und dem freien Wettbewerb<br />
zu för<strong>der</strong>n. Die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen<br />
den verschiedenen Regionen im Binnenmarkt,<br />
aber auch in den Entwicklungs- und<br />
Schwellenlän<strong>der</strong>n sollen in diesem Kontext gemil<strong>der</strong>t<br />
werden. Zentrale Instrumente zur Umsetzung<br />
dieser Politik <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sind die in allen fünfzehn Mitgliedslän<strong>der</strong>n<br />
immer umfassen<strong>der</strong> einheitlich geltenden<br />
Normen des Gemeinschaftsrechts. Der mit<br />
Eigenmitteln finanzierte Haushalt und das Verwaltungs-<br />
und technische Personal <strong>der</strong> Gemeinschaftsorgane<br />
sind weitere Garanten für einen<br />
immer intensiveren und hoffentlich auch gleichzeitig<br />
national verankerten europäischen Überbau.<br />
Vor diesem Hintergrund wurde die politische Diskussion<br />
in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> im Jahr 2000 von zwei Themen<br />
beherrscht: Der Vorbereitung auf die Erweiterung<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und die Reform <strong>der</strong> politischen und administrativen<br />
Strukturen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. Hierbei steht das „institutionelle<br />
Dreieck“ <strong>der</strong> <strong>EU</strong>, Rat, Parlament und<br />
Kommission im Mittelpunkt <strong>der</strong> Ausführungen, wobei<br />
aber auch auf den Gerichtshof, den Rechnungshof<br />
und die flankierenden <strong>Institutionen</strong> und<br />
Instrumente eingegangen wird.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
3
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
4<br />
3. Instituionen <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
3.1. Das Europäische Parlament<br />
Zusammenfassung<br />
Das Europäische Parlament, das seit 1979 in allgemeiner<br />
und unmittelbarer Wahl gewählt wird, repräsentiert<br />
die Völker <strong>der</strong> Gemeinschaft/Union. Es<br />
ist an <strong>der</strong> Rechtsetzung sowie an <strong>der</strong> Feststellung<br />
des Haushaltsplans beteiligt und übt beschränkte,<br />
aber im Zunehmen begriffene Kontrollbefugnisse<br />
aus.<br />
Historische Entwicklung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft für<br />
Kohle und Stahl (Montanunion) wurde 1951 durch<br />
den Pariser Vertrag mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> EGund<br />
Euratom-Verträge die Zuständigkeiten auf die<br />
Bereiche dieser beiden weiteren Gemeinschaften<br />
erweitert und eine parlamentarische Versammlung<br />
aus Vertretern <strong>der</strong> nationalen Parlamente geschaffen.<br />
1976 wurden die Modalitäten für eine allgemeine<br />
Direktwahl angenommen und damit die Wahl<br />
von 518 europäischen Abgeordneten im Jahre<br />
1979 ermöglicht.<br />
Die Einheitliche Europäische Akte aus dem Jahre<br />
1986 benannte die parlamentarische Versammlung<br />
offiziell in Europäisches Parlament um (de facto<br />
wurde die Versammlung seit 1962 so bezeichnet)<br />
und wies diesem neue Kompetenzen zu.<br />
Im Verlauf <strong>der</strong> letzten 40 Jahre hat das Europäische<br />
Parlament (EP) immer mehr Kompetenzen im Verhältnis<br />
zum Ministerrat und zur Kommission gewonnen.<br />
Die Rolle des Europäischen Parlamentes<br />
hat sich in den letzten Jahrzehnten allmählich von<br />
einer ausschließlich konsultativen zu einer dem Rat<br />
gleichberechtigten Mitentscheidungsbefugnis entwickelt.<br />
Wahlmodalitäten<br />
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in<br />
allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist<br />
die demokratische Vertretung von 365 Millionen europäischen<br />
Bürgern. Die in den Mitgliedsstaaten<br />
bestehenden großen politischen Tendenzen spie-<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
geln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene<br />
des Europäischen Parlaments wi<strong>der</strong>.<br />
Die 15 Mitgliedsstaaten wenden ein Verhältniswahlrecht<br />
an. Für Deutschland und Frankreich gilt bei<br />
den Wahlen eine Sperrklausel von 5%, in Schweden<br />
und Österreich liegt die Sperrklausel bei 4%.<br />
In Artikel 19 (8b) <strong>der</strong> EGV wird formuliert: „Je<strong>der</strong><br />
Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat,<br />
dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, besitzt<br />
in dem Mitgliedstaat in dem er seinen Wohnsitz<br />
hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den<br />
Wahlen zum Europäischen Parlament“ 1 .<br />
Zusammensetzung<br />
Vom 9. bis 13. Juni 2000 fanden die fünften allgemeinen<br />
direkten Wahlen zum Europäischen Parlament<br />
statt. Die Wahlbeteiligung (49,8 %) war die<br />
niedrigste seit 1979. Die Zusammensetzung <strong>der</strong><br />
Versammlung hat sich geän<strong>der</strong>t: Die PPE (Christdemokratische<br />
und Konservative) wurde zum ersten<br />
Mal größte Fraktion vor <strong>der</strong> PSE (Sozialisten);<br />
die Grünen, die Liberalen und die Vereinte Europäische<br />
Linke konnten deutliche Gewinne erzielen.<br />
Durch die vier Erweiterungen seit 1973 hat sich das<br />
Europäische Parlament von ursprünglich 142 aus<br />
nationalen Parlamenten ernannten Abgeordneten<br />
auf 626 Mandate vergrößert. Vorläufer des seit<br />
1962 bestehenden Europäischen Parlamentes war<br />
die seit 1958 bestehende Europäische Parlamentarische<br />
Versammlung. Die Zahl <strong>der</strong> Abgeordneten<br />
stieg mit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vereinigung Deutschlands und<br />
dem Beitritt neuer Mitgliedsstaaten auf zur Zeit 626<br />
Mandate.<br />
1. Erweiterung Beitritt von Dänemark,<br />
Irland und Großbritannien 1.1.1973<br />
2. Erweiterung Griechenland 1.1.1981<br />
3. Erweiterung Portugal und Spanien 1.1.1986<br />
4. Erweiterung Finnland, Österreich<br />
und Schweden 1.7.1994<br />
Die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes<br />
zielt darauf ab, eine „angemessene Vertretung<br />
<strong>der</strong> Völker <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinschaft zusam-<br />
1 Richtlinie 93/0109/EG vom 6.12.1993, umgesetzt durch die Mitgliedstaaten bis<br />
zum 1.2.1994
I. Basiswissen Europa<br />
mengeschlossenen Staaten zu gewährleisten“ (Artikel<br />
190 EG-Vertrag). Seit dem 1.1.1995 schlüsselt<br />
sich die Anzahl <strong>der</strong> gewählten Abgeordneten aus<br />
jedem Mitgliedsstaat wie folgt auf. Ab 2004 soll<br />
dann die Anzahl <strong>der</strong> Mandate im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Erweiterung reduziert werden.<br />
Anzahl von Mandaten<br />
Aktuelle Zukünftige Aktuelle Zukünftige<br />
Belgien: 25 22 Italien: 87 72<br />
Dänemark: 16 13 Luxemburg: 6 6<br />
Deutschland: 99 99 Nie<strong>der</strong>lande 31 25<br />
Griechenland: 25 22 Österreich: 21 17<br />
Spanien: 64 50 Portugal: 25 22<br />
Frankreich: 87 72 Finnland: 16 13<br />
Irland: 15 12 Schweden: 22<br />
Vereinigtes<br />
18<br />
Königreich: 87 72<br />
Diese Aufteilung stützt sich auf einen Beschluss<br />
des Europäischen Rates von Edinburgh vom 11.<br />
und 12. Dezember 1992 auf <strong>der</strong> Grundlage eines<br />
Vorschlags des Europäischen Parlaments. Nach<br />
dem Grundsatz <strong>der</strong> degressiven Proportionalität<br />
berücksichtigte die neue Zusammensetzung die Einigung<br />
Deutschlands und die Perspektive <strong>der</strong> Erweiterung<br />
um einige EFTA-Län<strong>der</strong>. 1997 begrenzte<br />
<strong>der</strong> Vertrag von Amsterdam die Gesamtzahl <strong>der</strong> europäischen<br />
Abgeordneten auf höchstens 700 Mandate<br />
(Artikel 189 des EG-Vertrages).<br />
Im Parlament sind alle wesentlichen politischen<br />
Strömungen Europas vertreten - mit fast 100 politischen<br />
Parteien von ganz links bis ganz rechts.<br />
Diese Parteien haben sich zu neun Fraktionen zusammengeschlossen.<br />
Übersicht <strong>der</strong> Fraktionen im<br />
Europäischen Parlament*<br />
(Stand: 31.12.2000)<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Name Mandate Vorsitzende/<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>r<br />
Fraktion <strong>der</strong> Europäischen 233 Dr. Hans-Gert<br />
Volkspartei (Christlich Pöttering<br />
demokratische Fraktion<br />
und Europäische Demokraten<br />
(EVP)<br />
Fraktion <strong>der</strong> sozialdemo- 180 Enrique Baron<br />
kratischen Partei Europas Crespo<br />
(SPE)<br />
Fraktion <strong>der</strong> Liberalen, 51 Pat Cox<br />
Demokraten und Reformer<br />
(LIBE)<br />
Fraktion <strong>der</strong> Grünen im 48 Heidi Hautala<br />
Europäischen Parlament/ und Paul Lannoye<br />
Europäische Freie Allianz<br />
(Grüne/EFA)<br />
Konfö<strong>der</strong>ale Fraktion <strong>der</strong> 42 Francis Wurtz<br />
Vereinigten Europäischen<br />
Linken/Nordische Grüne<br />
Linke (KVEL/NGL)<br />
Fraktion <strong>der</strong> Unabhängigen 30 Charles Pasqua<br />
für das Europa <strong>der</strong> Nationen<br />
(UEN)<br />
Technische Fraktion <strong>der</strong> 18 Gianfranco<br />
unabhängigen Abgeord- Dell`Alba<br />
neten/Gemischte Fraktion Kovorsitzen<strong>der</strong><br />
(TDI) Charles de Gaulle<br />
Fraktion Europa <strong>der</strong> Demo- 16 Jens-Peter Bonde<br />
kratie und Unterschiede (a.i.) Jean Saint-<br />
(EDU) Josse und<br />
Hans Blokland<br />
(Kovorsitzende)<br />
Fraktionslos 8<br />
Insgesamt 626<br />
(Stand: 23.3.2000) Mandate<br />
*(Detailinformationen über die Fraktionen sind über die elektronische <strong>EU</strong> Datenbank<br />
IDEA unter <strong>der</strong> Adresse http://europa.eu.int/idea/de/contact.htm einsehbar)<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
5
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
6<br />
Die wesentlichen Aufgaben des<br />
Europäischen Parlaments:<br />
• Verfassungs- bzw. Ratifizierungsbefugnisse<br />
Seit <strong>der</strong> Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)<br />
unterliegt <strong>der</strong> Abschluss aller Verträge über<br />
den Beitritt eines neuen Mitgliedsstaates <strong>der</strong><br />
Zustimmung des EP. Dies gilt auch für alle<br />
an<strong>der</strong>en internationalen Verträge mit<br />
erheblichen finanziellen Auswirkungen o<strong>der</strong><br />
spezifischen institutionellen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
(Maastrichter Verträge) für die Gemeinschaft.<br />
Alle Verfahren, die im Fall von<br />
schwerwiegenden und dauernden Verstößen<br />
gegen die Grundprinzipien <strong>der</strong> Union<br />
Sanktionen gegen einen Mitgliedsstaat<br />
vorsehen, unterliegen ebenfalls <strong>der</strong><br />
Zustimmung des Parlamentes.<br />
• Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren<br />
Es teilt mit dem Rat die Gesetzgebungsfunktion,<br />
also die Annahme europäischer<br />
Gesetze (Richtlinien, Verordnungen und<br />
Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung 2<br />
an <strong>der</strong> Gesetzgebung wird die<br />
demokratische Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> angenommenen<br />
Texte gewährleistet.<br />
• Haushaltsbefugnisse<br />
Es teilt mit dem Rat die Haushaltsfunktion<br />
und kann dadurch Einfluss auf die<br />
Gemeinschaftsausgaben ausüben<br />
(Vorbereitung, Beratung, Festlegung und<br />
Kontrolle des Haushaltsplans). Es nimmt<br />
den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.<br />
Bei den nicht obligatorischen Ausgaben 3<br />
hat das EP die letzte Endscheidung. Es<br />
berät den jährlichen Gesamtbericht und<br />
erteilt die Entlastung.<br />
• Kontrollbefugnisse gegenüber <strong>der</strong><br />
Exekutive<br />
Es übt eine demokratische Kontrolle über<br />
die Kommission aus. Es stimmt <strong>der</strong><br />
Benennung ihrer Mitglie<strong>der</strong> zu und kann sie<br />
durch einen Misstrauensantrag 4 zum<br />
Rücktritt zwingen. Außerdem übt es über<br />
sämtliche <strong>Institutionen</strong> eine politische<br />
Kontrolle (Parlamentarische Anfragen,<br />
Untersuchungsausschüsse, Klagen beim<br />
Europäischen Gerichtshof) aus.<br />
• Petitionen<br />
Je<strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> Union hat das Recht,<br />
Petitionen an das Parlament zu richten 5 .<br />
Darüber hinaus kann sich je<strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong><br />
Union an den Bürgerbeauftragten des EP<br />
wenden 6 .<br />
Die Organisation<br />
Geleitet wird das Parlament von einem Präsidium,<br />
das aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten<br />
besteht. Alle Präsidiumsmitglie<strong>der</strong> werden für zweieinhalb<br />
Jahre gewählt. Die zweite Ebene ist die<br />
Konferenz <strong>der</strong> Präsidenten (<strong>der</strong> Präsident und die<br />
neun Fraktionsvorsitzenden). Mit <strong>der</strong> Abwicklung<br />
<strong>der</strong> notwendigen Verwaltungs- und Finanzaufgaben<br />
sind 5 ebenfalls auf zweieinhalb Jahre vom<br />
Plenum gewählte Quästoren betraut. Eine Konferenz<br />
<strong>der</strong> Ausschussvorsitzenden und <strong>der</strong> Delegationsvorsitzenden<br />
beschließen die Organisationsstrukturen<br />
des Europäischen Parlamentes.<br />
Ein Großteil <strong>der</strong> parlamentarischen Arbeit findet in<br />
den 20 parlamentarischen Ausschüssen, drei Unterausschüssen,<br />
21 interparlamentarischen Delegationen<br />
und 10 Delegationen <strong>der</strong> Gemischten<br />
Parlamentarischen Ausschüsse statt.<br />
Diese Ausschüsse befassen sich mit allen Tätigkeitsbereichen<br />
<strong>der</strong> Union, von <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
über die Wirtschaft bis zur Gemeinsamen Außenund<br />
Sicherheitspolitik, von Menschen- und Bürgerrechtsfragen<br />
bis zur Erweiterung und <strong>der</strong> Entwicklungszusammenarbeit.<br />
Arbeitsort<br />
Auf dem Europäischen Rat von Edinburgh<br />
(11/12.12.1992) wurde beschlossen, dass das Europäische<br />
Parlament seinen Hauptsitz in Straßburg<br />
hat; dort hält es die 12 im Jahr stattfindenden Plenartagungen,<br />
einschließlich <strong>der</strong> Haushaltstagung, ab. Die<br />
zusätzlichen Plenartagungen finden in Brüssel statt.<br />
Die parlamentarischen Ausschüsse treten in Brüssel<br />
2 Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 (189b) EG, Konsultation nach Art. 34,2b (K.6) <strong>EU</strong> und das Verfahren <strong>der</strong> Zusammenarbeit nach Art. 252 (189c) EGV, die<br />
Zustimmung nach Art 252 (189c) EGV und das Initiativrecht<br />
3 Art. 272 (203) EGV<br />
4 Art. 201 (144) EGV<br />
5 Art. 194 (138d) EGV<br />
6 Art. 195 (138e EGV<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement
I. Basiswissen Europa<br />
zusammen. Die Verwaltung des Europäischen Parlamentes<br />
(Generalsekretariat und seine Dienststellen)<br />
hat ihren Sitz in Luxemburg.<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />
Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
Artikel 189 EGV - Die Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Europäischen<br />
Parlamentes darf in <strong>der</strong> Regel nicht 732<br />
überschreiten, kurzfristige Überschreitungen im Zusammenhang<br />
mit dem Beitritt sind aber möglich.<br />
Artikel 190 EGV - Die Anzahl <strong>der</strong> in jedem Mitgliedsstaat<br />
gewählten Abgeordneten für das Europäische<br />
Parlament wird für den 1.1.2004 wie folgt<br />
festgelegt.<br />
Mitglieds- Sitzverteilung Mitglieds Sitzverteilung<br />
staaten im EP staaten im EP<br />
Deutschland 99 Bulgarien 17<br />
Vereinigtes Königreich 72 Österreich 17<br />
Frankreich 72 Slowakei 13<br />
Italien 72 Dänemark 13<br />
Spanien 50 Finnland 13<br />
Polen 50 Irland 12<br />
Rumänien 33 Litauen 12<br />
Nie<strong>der</strong>lande 25 Lettland 8<br />
Griechenland 22 Slowenien 7<br />
Tschechische Republik 20 Estland 6<br />
Belgien 22 Zypern 6<br />
Ungarn 20 Luxemburg 6<br />
Portugal 22 Malta 5<br />
Schweden 18<br />
Insgesamt 732<br />
3.2. Einflussmöglichkeiten<br />
Durch direkte Kontakte zu Abgeordneten und Fraktionen<br />
bestehen beschränkte Einflussmöglichkeiten,<br />
vor allem dann, wenn es sich um individuelle<br />
Probleme handelt. Für die langfristigen, grundsätzlichen<br />
Einflussnahmen auf wirtschaftliche Trends<br />
und Entwicklungen empfiehlt sich <strong>der</strong> flankierende<br />
Kontakt zu den verschiedenen, u.a. auch aus<br />
Deutschland kommenden bei <strong>der</strong> <strong>EU</strong> tätigen Interessensverbänden.<br />
Von <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
wird in unregelmäßigen Abständen durch das<br />
Amt für amtliche Veröffentlichungen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft eine umfassende Publikation<br />
unter dem Titel: „Verzeichnis <strong>der</strong> Interessenverbände“<br />
mit <strong>der</strong> ISBN Nr. 92 - 827 - 8987 - X herausgegeben<br />
(Informationen und Adressen siehe<br />
Kapitel 5).<br />
3.3. Öffentlichkeit und Information<br />
Die Sitzungen des Europäischen Parlamentes sind<br />
öffentlich. Während <strong>der</strong> Sitzungsperioden werden<br />
täglich aktuelle Berichte veröffentlicht sowie regelmäßig<br />
erscheinende zusammenfassende Berichte<br />
über die Tätigkeit des Parlamentes.<br />
Zuständig für Verbreitung von Informationen sind<br />
die Generaldirektion Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />
des Parlamentes, die Büros des Parlamentes<br />
in den Hauptstädten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und die<br />
Info-Points Europe.<br />
3.4. Der Rat<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Zusammenfassung<br />
Der Rat, auch bekannt als Ministerrat, setzt sich<br />
aus fünfzehn Mitglie<strong>der</strong>n zusammen. Der Europäische<br />
Rat ist eine auf <strong>der</strong> Welt einmalige Institution.<br />
Jede Regierung entsendet einen Vertreter. Der Rat<br />
trifft Entscheidungen und erlässt die gemeinschaftlichen<br />
Rechtsvorschriften. Im Einzelnen richtet sich<br />
die jeweilige Zusammensetzung einer Ratssitzung<br />
nach <strong>der</strong> jeweils behandelten Materie (Außen-,<br />
Landwirtschafts-, Verkehrs-, Finanzminister usw.).<br />
Grundlagen<br />
Der Vertrag über die Europäische Union stellt die<br />
Tätigkeit <strong>der</strong> Union auf drei „Pfeiler“ und bestimmt,<br />
dass <strong>der</strong> Rat in den meisten Fällen mit qualifizierter<br />
Mehrheit beschließt; ein Prinzip, das nach Nizza<br />
nun immer stärker vom Prinzip <strong>der</strong> einfachen Mehrheit<br />
abgelöst werden soll, um bei einer erweiterten<br />
<strong>EU</strong> weiter aktionsfähig zu bleiben.<br />
• Den erste Pfeiler bilden die verschiedenen<br />
Bereiche <strong>der</strong> <strong>EU</strong> Politik, auch „<strong>EU</strong> Politiken“<br />
genannt (Landwirtschaft, Forschung,<br />
Umwelt, KMU, Binnenmarkt, Verkehr,<br />
Energie, etc.). Dort werden die<br />
Entscheidungen nach bewährtem Verfahren<br />
getroffen, an <strong>der</strong>en Anfang steht immer ein<br />
Vorschlag <strong>der</strong> Kommission.<br />
• Den zweiten Pfeiler bildet die Gemeinsame<br />
Außen- und Sicherheitspolitik.<br />
• Beim dritten Pfeiler handelt es sich um die<br />
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und des<br />
Inneren.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
7
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
8<br />
Die wesentlichen Aufgaben des Rates<br />
Der Rat<br />
• ist das wichtigste Gesetzgebungsorgan <strong>der</strong><br />
Union; in einer Vielzahl von<br />
Gemeinschaftsbereichen nimmt er die<br />
Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit<br />
dem Europäischen Parlament wahr.<br />
• sorgt für die Koordinierung <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Wirtschaftspolitik <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten.<br />
• schließt im Namen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
internationale Verträge zwischen, mit einem<br />
o<strong>der</strong> mehreren Staaten o<strong>der</strong> weltweiten<br />
Organisationen.<br />
• teilt die Haushaltsbefugnis mit dem<br />
Parlament.<br />
• erlässt die notwendigen Entscheidungen<br />
zur Festlegung und Durchführung <strong>der</strong><br />
Außen- und Sicherheitspolitik anhand <strong>der</strong><br />
vom Europäischen Rat festgelegten<br />
allgemeinen Orientierungen.<br />
• koordiniert das Vorgehen <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten<br />
und verabschiedet Maßnahmen im<br />
Bereich <strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen<br />
Zusammenarbeit in Strafsachen.<br />
Wird <strong>der</strong> Rat als Gesetzgeber tätig, so liegt das Initiativrecht<br />
bei <strong>der</strong> Europäischen Kommission, die<br />
dem Rat einen Vorschlag unterbreitet. Dieser wird<br />
dann im Rat geprüft, <strong>der</strong> den Vorschlag vor seiner<br />
Annahme än<strong>der</strong>n kann. Der Rat kann <strong>der</strong> Kommission<br />
in den von ihm angenommenen Rechtsakten<br />
Durchführungsbefugnisse übertragen. Das Europäische<br />
Parlament nimmt aktiv an Rechtsetzungsverfahren<br />
teil. Bei einer Vielzahl von Fragen<br />
(Binnenmarkt, Verbraucherschutz, transeuropäische<br />
Netze, Bildung, Gesundheit usw.) werden die gemeinschaftlichen<br />
Rechtsakte vom Parlament und<br />
vom Rat im so genannten „Mitentscheidungsverfahren“<br />
gemeinsam erlassen. Auch <strong>der</strong> Haushaltsplan<br />
<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft wird vom<br />
Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.<br />
Die Sozialpartner und an<strong>der</strong>e Interessensgruppen<br />
werden über den Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />
und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften<br />
im Rahmen des Ausschusses <strong>der</strong> Regionen<br />
in mehreren Sachbereichen gehört.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
In den Verträgen ist vorgesehen, dass <strong>der</strong> Rat je<br />
nach Sachgebiet mit <strong>der</strong> einfachen Mehrheit seiner<br />
Mitglie<strong>der</strong>, mit qualifizierter Mehrheit o<strong>der</strong> einstimmig<br />
beschließt. Bereits bei den Verhandlungen um<br />
den Vertrag von Nizza im Dezember 2000 wurde<br />
deutlich, dass zukünftig immer weniger Bereiche<br />
nach dieser Regel, son<strong>der</strong>n mit einfacher Mehrheit<br />
beschlossen werden. Im gemeinschaftlichen Bereich<br />
wird ein Großteil <strong>der</strong> Beschlüsse, die Gesetzgebungscharakter<br />
haben, auf Vorschlag <strong>der</strong> Kommission<br />
noch mit qualifizierter Mehrheit gefasst.<br />
Im Rahmen des Vertrags zur Gründung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft können die Rechtsakte des<br />
Rates die Form von Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen,<br />
Entscheidungen, Empfehlungen o<strong>der</strong><br />
Stellungnahmen haben. Der Rat kann auch Schlussfolgerungen<br />
mit politischem Charakter o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Akte wie Erklärungen o<strong>der</strong> Entschließungen annehmen.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik<br />
trifft <strong>der</strong> Rat die für die Festlegung und<br />
Durchführung dieser Politik erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungen<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> vom Europäischen<br />
Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Er<br />
empfiehlt dem Europäischen Rat gemeinsame<br />
Strategien und führt diese durch, indem er insbeson<strong>der</strong>e<br />
gemeinsame Aktionen und gemeinsame<br />
Standpunkte annimmt.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit<br />
in Strafsachen nimmt <strong>der</strong> Rat auf Initiative<br />
eines Mitgliedsstaats o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission<br />
gemeinsame Standpunkte, Rahmenbeschlüsse<br />
und Beschlüsse an und erstellt Übereinkommen.<br />
Struktur<br />
Der Rat ist immer noch das wichtigste Entscheidungsorgan<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union. Er besteht<br />
aus Vertretern <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten auf Ministerebene,<br />
die in bestimmten Abständen zusammentreten<br />
(in <strong>der</strong> Regel ein- bis zweimal im Monat) und<br />
befugt ist, für seine Regierung verbindlich zu handeln.<br />
Die Häufigkeit <strong>der</strong> Ratstagungen richtet sich<br />
nach <strong>der</strong> Dringlichkeit <strong>der</strong> behandelten Fragen. In<br />
den Zusammensetzungen „Allgemeine Angelegenheiten“<br />
(Außenminister), „Wirtschaft und Finanzen“<br />
und „Landwirtschaft“ tagt <strong>der</strong> Rat einmal pro Mo-
I. Basiswissen Europa<br />
nat, während <strong>der</strong> Rat „Verkehr“, „Umwelt“ o<strong>der</strong> „Industrie“<br />
zwei- bis viermal pro Jahr zusammentritt.<br />
Es finden regelmäßig Ratstagungen zu mehr als 25<br />
verschiedenen Sachbereichen statt. Die Mitglie<strong>der</strong><br />
des Rates sind gegenüber ihren nationalen Parlamenten<br />
politisch verantwortlich.<br />
Die Mitgliedsstaaten unterhalten in Brüssel eine<br />
Vertretung. An ihrer Spitze stehen die Ständigen<br />
Vertreter, in <strong>der</strong> Regel Diplomaten im Botschafterrang.<br />
Sie bilden zusammen den Ausschuss <strong>der</strong><br />
Ständigen Vertreter (AStV), er trifft sich wöchentlich.<br />
Dieses Gremium bereitet die Tagungen des<br />
Ministerrates vor. Dieser Ausschuss überwacht und<br />
koordiniert auch die Arbeiten <strong>der</strong> etwa 250 Ausschüsse<br />
und Arbeitsgruppen, die sich aus Beamten<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsstaaten zusammensetzen und die<br />
dem AStV und dem Rat vorliegenden Dossiers auf<br />
technischer Ebene vorbereiten.<br />
Der Rat wird von einem Generalsekretariat unterstützt,<br />
das für die Vorbereitung und die Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Arbeiten des Rates auf allen Ebenen sicherstellt.<br />
Dieses Sekretariat, das seinen Sitz im Justus-Lipsius-Gebäude<br />
in Brüssel hat, ist ein Faktor<br />
<strong>der</strong> Kontinuität für die Arbeit des Organs. Es untersteht<br />
einem Generalsekretär sowie einem Hohen<br />
Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,<br />
Herrn Javier Solana. Dieser wird von einem<br />
Stellvertretendem Generalsekretär, Herrn<br />
Pierre de Boissieu, unterstützt, <strong>der</strong> für die organisatorische<br />
Leitung des Generalsekretärs verantwortlich<br />
ist. Beide Funktionen werden vom Rat<br />
ernannt. Das Generalsekretariat des Rates besteht<br />
aus einem Kabinett des Generalsekretärs und des<br />
stellvertretenden Generalsekretärs, einem Juristischen<br />
Dienst, einem Pressedienst und Generaldirektionen<br />
für verschiedene Politikbereiche.<br />
Das Generalsekretariat kümmert sich insbeson<strong>der</strong>e<br />
um die Vorbereitung <strong>der</strong> Sitzungen für die Präsidentschaft,<br />
des Rates <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sowie seiner vorbereitenden<br />
Gremien, d.h. dem Ausschuss <strong>der</strong><br />
Ständigen Vertreter (COREPER) und <strong>der</strong> Arbeitsgruppen.<br />
Es berät die Präsidentschaft und den Generalsekretär<br />
bei ihren Koordinierungsaufgaben.<br />
Dazu gehört auch die redaktionelle und inhaltliche<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Erarbeitung von Kompromissen. Es organisiert den<br />
Dolmetscherdienst während <strong>der</strong> Sitzungen, da die<br />
Vertreter <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten in ihrer jeweiligen<br />
Landessprache verhandeln. Das Generalsekretariat<br />
sorgt außerdem für die notwendigen Übersetzungen<br />
<strong>der</strong> Sitzungsdokumente und -berichte, die<br />
es erarbeitet, und stellt die Rechtsberatung des<br />
Rates und seiner Ausschüsse. Zudem verwaltet es<br />
den Haushalt des Rates.<br />
Arbeitsort des Ministerrates ist Brüssel. In den Monaten<br />
April, Juni und Oktober finden die Ratssitzungen<br />
in Luxemburg statt. Etwa 2.500 Beamte<br />
aus den 15 Mitgliedsstaaten arbeiten im Generalsekretariat<br />
des Ministerrates.<br />
Entscheidungsverfahren<br />
Ist über einen Vorschlag <strong>der</strong> Kommission zu beschließen,<br />
sind für seine Annahme mindestens 62<br />
Stimmen im Rat erfor<strong>der</strong>lich. In <strong>der</strong> Regel muss es<br />
sich um eine qualifizierte Mehrheit von 62 Stimmen<br />
handeln; sie müssen von mindestens 10 Mitgliedsstaaten<br />
abgegeben werden. In <strong>der</strong> Praxis bemüht<br />
sich <strong>der</strong> Rat immer um Endscheidungen im Konsens.<br />
In Zukunft wird es jedoch immer öfter Mehrheitsentscheidungen<br />
geben.<br />
Mitgliedsstaaten Stimmen Mitgliedsstaaten Stimmen<br />
im Rat im Rat<br />
Belgien 5 Italien 10<br />
Dänemark 3 Luxemburg 2<br />
Deutschland 10 Nie<strong>der</strong>lande 5<br />
Griechenland 5 Österreich 4<br />
Spanien 8 Portugal 5<br />
Frankreich 10 Finnland 3<br />
Irland 3 Schweden 4<br />
Vereinigtes Königreich 10<br />
Europäischer Rat/Europa Gipfel<br />
Seit 1974 treten die Staats- und Regierungschefs<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union mindestens zweimal jährlich<br />
im Europäischen Rat, dem „Europagipfel“, zusammen.<br />
Der Europäische Rat gewinnt in <strong>der</strong> Union immer<br />
mehr an Bedeutung. Er setzt Prioritäten, gibt <strong>der</strong><br />
Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb und befasst<br />
sich mit strittigen Fragen, die auf <strong>der</strong> Ministerebene<br />
nicht geklärt werden können.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
9
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
10<br />
Regierungskonferenzen<br />
Die <strong>der</strong> Union zugrunde liegenden Verträge können<br />
nur von den Mitgliedslän<strong>der</strong>n einvernehmlich geän<strong>der</strong>t<br />
werden. Die beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen treten<br />
dann in Kraft, sobald sie von allen Mitgliedsstaaten<br />
entsprechend den jeweils geltenden verfassungsrechtlichen<br />
Bestimmungen ratifiziert wurden.<br />
Arbeitsweise<br />
Die Regierungskonferenzen sind das zentrale Instrument<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> zur Vorbereitung institutioneller<br />
Reformen. Die Regierungskonferenz entwickelt<br />
Vorschläge, die erst dem Rat und dann - wenn keine<br />
Entscheidung zustande gekommen ist - dem<br />
Europäischen Rat zum Plazet vorgelegt werden.<br />
Die Regierungskonferenzen setzen sich aus Beauftragten<br />
<strong>der</strong> Regierungen <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten zusammen.<br />
Bei den Regierungskonferenzen handelt<br />
es sich in <strong>der</strong> Regel um eine über einen längeren<br />
Zeitraum immer wie<strong>der</strong> zusammentreffende Tagung<br />
zur Vorbereitung von Entscheidungen für ein bestimmtes<br />
Thema.<br />
Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />
durch den im Dezember 2000 auf dem<br />
Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />
(*Auszug aus dem vorläufige Text vom<br />
14.12.2000)<br />
Erklärung für die Schlussakte <strong>der</strong> Konferenz am Tagungsort<br />
des Europäischen Rates - Ab dem Jahr<br />
2002 finden die Hälfte <strong>der</strong> jährlichen Tagungen des<br />
Europäischen Rates, mindestens aber eine Tagung<br />
im Jahr, in Brüssel statt. Sobald die Union 18 Mitglie<strong>der</strong><br />
zählt, finden alle Tagungen des Europäischen<br />
Rates in Brüssel statt.<br />
In <strong>der</strong> Schlussakte zur Konferenz von Nizza wurden<br />
für die nächste Konferenz des Europäischen Rates<br />
in Laeken/Belgien im Dezember 2001 die thematischen<br />
Schwerpunkte fixiert:<br />
• Abgrenzung <strong>der</strong> Zuständigkeiten zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den Mitgliedsstaaten.<br />
• Status <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Grundrechte<br />
• Vereinfachung <strong>der</strong> Verträge<br />
• Die Rolle <strong>der</strong> nationalen Parlamente in<br />
<strong>der</strong> Architektur Europas<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
Artikel 207 EGV - Der Generalsekretär und <strong>der</strong> stellvertretende<br />
Generalsekretär werden vom Rat mit<br />
qualifizierter Mehrheit ernannt.<br />
Artikel 205 EGV - Ab dem 1.1.2005 gelten folgende<br />
Regeln bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit<br />
auf Basis einer Gewichtung beim Rat. Ist zu einem<br />
Beschluss des Rates die qualifizierte Mehrheit erfor<strong>der</strong>lich,<br />
so werden die Stimmen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> wie<br />
folgt gewichtet:<br />
Mitgliedsstaaten Gewichtung Mitgliedsstaaten Gewichtung<br />
im Rat im Rat<br />
Belgien 12 Italien 29<br />
Dänemark 7 Luxemburg 4<br />
Deutschland 29 Nie<strong>der</strong>lande 13<br />
Griechenland 12 Österreich 10<br />
Spanien 27 Portugal 12<br />
Frankreich 29 Finnland 7<br />
Irland 7 Schweden 10<br />
Vereinigtes Königreich 29<br />
In den Fällen, in denen die Beschlüsse nach diesem<br />
Vertrag auf Vorschlag <strong>der</strong> Kommission im Rat<br />
zu fassen sind, kommen die Beschlüsse mit einer<br />
Mindestzahl von 170 Stimmen zustande, welche<br />
die Zustimmung von mindestens <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> umfassen, in den an<strong>der</strong>en Fällen mit <strong>der</strong><br />
Zustimmung von mindestens zwei Dritteln <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Ein Mitglied des Rates kann beantragen, dass bei<br />
einer Beschlussfassung des Rates mit qualifizierter<br />
Mehrheit überprüft wird, ob diese qualifizierte<br />
Mehrheit mindestens 62% <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung<br />
<strong>der</strong> Union umfasst; ansonsten kommt <strong>der</strong> betreffende<br />
Beschluss nicht zustande.<br />
Wenn am 1.1.2005 die neue Stimmgewichtung in<br />
Kraft tritt und noch nicht alle Bewerberlän<strong>der</strong>, die in<br />
<strong>der</strong> Tabelle aufgeführt sind, beigetreten sein sollten,<br />
wird die qualifizierte Mehrheit im Rat einem Prozentsatz<br />
<strong>der</strong> Stimmen entsprechen, <strong>der</strong> unter dem<br />
<strong>der</strong>zeitigen Prozentsatz liegt. Der anzuwendende<br />
Prozentsatz wird nach und nach bis zu einem<br />
Höchstsatz von 73,4% zunehmen. Wenn alle unten<br />
genannten Bewerberstaaten beigetreten sind, wird<br />
die Sperrminorität im Rat von 88 auf 91 Stimmen<br />
erhöht.
I. Basiswissen Europa<br />
Beitrittsland Gewichtung Beitrittsland Gewichtung<br />
im Rat im Rat<br />
Polen 27 Litauen 7<br />
Rumänien 14 Lettland 4<br />
Tschechische Republik 12 Slowenien 4<br />
Ungarn 12 Estland 4<br />
Bulgarien 10 Zypern 4<br />
Slowakei 7 Malta 3<br />
Bei jedem Beitritt wird die in Artikel 205 Absatz 2<br />
Unterabsatz 3 des Vertrags zur Gründung <strong>der</strong> EG<br />
genannte Schwelle im Rat so berechnet, dass die<br />
in Stimmen ausgedrückte Schwelle für die qualifizierte<br />
Mehrheit nicht die Schwelle überschreitet,<br />
die sich aus <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Erklärung für die Schlussakte<br />
<strong>der</strong> Konferenz zu Erweiterung <strong>der</strong> Union enthaltene<br />
Tabelle ergibt. In den Fällen, in denen die<br />
Beschlüsse nach diesem Vertrag auf Vorschlag <strong>der</strong><br />
Kommission zu fassen sind, kommen die Beschlüsse<br />
im Rat mit einer Mindeststimmenzahl von<br />
258 Stimmen zustande, welche die Zustimmung<br />
<strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> umfassen, in den an<strong>der</strong>en<br />
Fällen mit <strong>der</strong> Zustimmung von mindestens<br />
zwei Dritteln <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Auch hier kann ein Mitglied des Rates beantragen,<br />
dass bei einer Beschlussfassung des Rates mit<br />
qualifizierter Mehrheit überprüft wird, ob diese qualifizierte<br />
Mehrheit mindestens 62% <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung<br />
<strong>der</strong> Union umfasst; an<strong>der</strong>nfalls kommt<br />
<strong>der</strong> betreffende Beschluss nicht zustande.<br />
Die in den Verhandlungen von Nizza im Dezember<br />
2000 festgelegte Gewichtung und das Proze<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Umsetzung kann durchaus aufgrund geän<strong>der</strong>ten<br />
politischer Rahmenbedingungen auf einer zukünftigen<br />
Regierungskonferenz geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen Strukturen/<br />
Europäischer Rat/ durch den Gipfel in<br />
Nizza *<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
Tagungsort des Europäischen Rates - Ab dem Jahr<br />
2002 findet die Hälfte <strong>der</strong> jährlichen Tagungen des<br />
Europäischen Rates, mindestens aber eine Tagung<br />
im Jahr, in Brüssel statt. Sobald die Union 18 Mitglie<strong>der</strong><br />
zählt, finden alle Tagungen des Europäischen<br />
Rates in Brüssel statt.<br />
In <strong>der</strong> Schlussakte zur Konferenz von Nizza wurden<br />
für die nächste Konferenz des Europäischen Rates<br />
in Laeken/Belgien im Dezember 2001 bereits die<br />
thematischen Schwerpunkte fixiert:<br />
• Abgrenzung <strong>der</strong> Zuständigkeiten zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den Mitgliedsstaaten<br />
• Status <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Grundrechte<br />
• Vereinfachung <strong>der</strong> Verträge<br />
• Die Rolle <strong>der</strong> nationalen Parlamente<br />
in <strong>der</strong> Architektur Europas<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Die individuellen Einflussmöglichkeiten auf den Rat<br />
sind gering. Da es sich um ein politisches Gremium<br />
handelt, bestehen Einflussmöglichkeiten sowohl<br />
über die nationalen Parlamente und Regierungen<br />
(prioritär) wie auch das Europäische Parlament und<br />
die Kommission (prioritär). Da die Einflussnahme<br />
auf den Rat in <strong>der</strong> Regel langfristig und indirekt verläuft,<br />
sind hier in erster Linie nationale politische<br />
Strukturen und die bei <strong>der</strong> <strong>EU</strong> tätigen Interessensverbände<br />
tätig.<br />
Transparenz<br />
Der Rat bemühte sich in den letzten beiden Jahren<br />
verstärkt, seine Arbeit dem <strong>EU</strong> Bürger näher zu<br />
bringen. Abstimmungen des Rates über Rechtsakte<br />
und die Begründungen dieser Abstimmungen<br />
werden regelmäßig veröffentlicht, vor allem im Internet.<br />
3.5. Die Kommission<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Zusammenfassung<br />
Die Kommission ist seit 1967 das einzige Exekutivorgan<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong>. Die Kommission unterbreitet Vorschläge<br />
für die zu erlassenden gemeinschaftlichen<br />
Rechtsvorschriften, sorgt für die Einhaltung des<br />
Gemeinschaftsrechts und führt die gemeinsamen<br />
Politiken nach Vorgaben des Rates und des Parlamentes<br />
aus.<br />
Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse<br />
<strong>der</strong> Union. Konkret bedeutet dies, dass die<br />
gesamte Palette von För<strong>der</strong>programmen und die<br />
zentralen politischen Schwerpunkte <strong>der</strong> <strong>EU</strong>, „Politiken“,<br />
über die Kommission abgewickelt werden.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
11
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
12<br />
Aufgaben<br />
Die Kommission ist <strong>der</strong> Motor des institutionellen<br />
Systems <strong>der</strong> Gemeinschaft:<br />
• Die Kommission besitzt das Initiativrecht<br />
und schlägt Gesetzestexte vor, die dann<br />
dem Parlament und dem Rat unterbreitet<br />
werden.<br />
• Als einziges Exekutivorgan <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sorgt sie<br />
für die Ausführung <strong>der</strong> europäischen<br />
Gesetze (Richtlinien, Verordnungen,<br />
Entscheidungen), des Haushalts und <strong>der</strong><br />
Programme, die vom Rat und vom<br />
Parlament angenommen werden.<br />
• Als Hüterin <strong>der</strong> Verträge sorgt sie<br />
gemeinsam mit dem Gerichtshof für die<br />
Befolgung des Gemeinschaftsrechts.<br />
• Als Vertreterin <strong>der</strong> Union auf weltweiter<br />
Ebene handelt sie vor allem in den<br />
Bereichen Handel und Zusammenarbeit<br />
internationale Übereinkommen aus.<br />
Strukturell unterteilt sich die<br />
Kommission in folgende Bereiche<br />
Allgemeine Dienste<br />
Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />
Eurostat<br />
Generalsekretariat<br />
Presse- und Informationsdienst<br />
Politiken<br />
Beschäftigung und Soziales<br />
Bildung und Kultur<br />
Binnenmarkt<br />
Energie und Verkehr<br />
Fischerei<br />
Forschung<br />
Gemeinsame Forschungsstelle<br />
Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz<br />
Informationsgesellschaft<br />
Justiz und Inneres<br />
Landwirtschaft<br />
Regionalpolitik<br />
Steuern und Zollunion<br />
Umwelt<br />
Unternehmen<br />
Wettbewerb<br />
Wirtschaft und Finanzen<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
Außenbeziehungen<br />
Amt für humanitäre Hilfe -<br />
ECHO<br />
Außenbeziehungen<br />
Entwicklung<br />
Erweiterung<br />
Gemeinsamer Dienst für<br />
Außenbeziehungen<br />
Handel<br />
Interne Dienste<br />
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung<br />
Finanzkontrolle<br />
Gemeinsamer Dolmetsch- und Konferenzdienst<br />
Generalinspektion<br />
Haushalt<br />
Juristischer Dienst<br />
Personal und Verwaltung<br />
Übersetzungsdienst<br />
Entnommen <strong>der</strong> Internet-Adresse:<br />
http://europa.ev.int<br />
Zusammensetzung, Ernennung und<br />
Geschäftsbereiche<br />
Der Vertrag legt fest, dass die Kommission aus 20<br />
Mitglie<strong>der</strong>n besteht, d.h. pro Mitgliedsstaat mindestens<br />
ein, jedoch nicht mehr als zwei Vertreter. Die<br />
fünf bevölkerungsreichsten Län<strong>der</strong> sind noch mit<br />
zwei Mitglie<strong>der</strong>n, die an<strong>der</strong>en mit einem Mitglied<br />
vertreten.<br />
Das Protokoll über die Organe, das dem Vertrag<br />
von Amsterdam (1996, seit 1999 in Kraft) beigefügt<br />
ist, sieht bei einer erneuten Erweiterung eine an<strong>der</strong>e<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> Kommission vor.<br />
• Wenn nicht mehr als fünf Län<strong>der</strong><br />
hinzukommen, setzt sich die Kommission<br />
aus nicht mehr als einem Mitglied pro Staat<br />
zusammen;<br />
• Wenn mehr als fünf Län<strong>der</strong> hinzukommen,<br />
muss zuvor eine Regierungskonferenz die<br />
zukünftige Zusammensetzung <strong>der</strong><br />
Kommission (wie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Institutionen</strong>)<br />
prüfen.<br />
Für die Ernennung <strong>der</strong> Kommission muss seit 1999<br />
zuerst das Parlament <strong>der</strong> Ernennung des Präsidenten<br />
<strong>der</strong> Kommission durch die Mitgliedsstaaten<br />
zustimmen. Nach dieser Plazet ernennen die Mit-
I. Basiswissen Europa<br />
gliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen mit<br />
dem designierten Präsidenten die an<strong>der</strong>en Kommissionsmitglie<strong>der</strong>.<br />
Danach folgt dann die Zustimmung<br />
des Parlamentes und die Ernennung. Im<br />
Grundsatz sind die 20 Kommissare unabhängig.<br />
Die Kommission ist gegenüber dem Parlament geschlossen<br />
7 verantwortlich. Bei <strong>der</strong> Annahme eines<br />
Misstrauensantrages müssen alle Kommissare ihr<br />
Amt nie<strong>der</strong>legen.<br />
Die seit dem Jahre 1999 amtierende<br />
Kommission unter Prodi setzt sich aus<br />
folgenden Personen und<br />
Zuständigkeitsbereichen (Politiken)<br />
zusammen<br />
Romano Prodi<br />
Präsident<br />
Neil Kinnock<br />
Vizepräsident<br />
Verwaltungsreform<br />
Loyola de Palacio<br />
Vizepräsidentin<br />
Beziehungen zum<br />
Europäischen Parlament<br />
Verkehr und Energie<br />
Mario Monti<br />
Wettbewerb<br />
Franz Fischler<br />
Landwirtschaft, Entwicklung<br />
des ländlichen Raums<br />
und Fischerei<br />
Erkki Liikanen<br />
Unternehmen und<br />
Informationsgesellschaft<br />
Frits Bolkestein<br />
Binnenmarkt<br />
Philippe Busquin<br />
Forschung<br />
Pedro Solbes Mira<br />
Wirtschaft und<br />
Währungsangelegenheiten<br />
Poul Nielson<br />
Entwicklung und<br />
humanitäre Hilfe<br />
Entnommen dem Link:<br />
http://europa.eu.int/comm/index_de.htm<br />
7 Art. 201 (144)<br />
Günter Verheugen<br />
Erweiterung<br />
Chris Patten<br />
Außenbeziehungen<br />
Pascal Lamy<br />
Handel<br />
David Byrne<br />
Gesundheits- und<br />
Verbraucherschutz<br />
Michel Barnier<br />
Regionalpolitik *<br />
Viviane Reding<br />
Bildung und Kultur<br />
Michaele Schreyer<br />
Haushalt<br />
Margot Wallström<br />
Umwelt<br />
Antonio Vitorino<br />
Justiz und Inneres<br />
Anna Diamantopoulou<br />
Beschäftigung und<br />
soziale Angelegenheiten<br />
*auch verantwortlich<br />
ad personam für die<br />
Regierungskonferenz<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> oben aufgeführten Kommissare verfügt<br />
über eine eigenständige Internetpräsenz, die über<br />
die Überschrift: „Die 20 Kommissionsmitglie<strong>der</strong>:<br />
Profile, Zuständigkeitsbereiche, Webseiten“ in dem<br />
oben angegebenen Link aktiviert werden kann.<br />
Bei je<strong>der</strong> Erweiterung in den letzten Jahren wurde<br />
die Zusammensetzung <strong>der</strong> Kommission durch eine<br />
Beitrittsakte verän<strong>der</strong>t. So stieg die Zahl <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />
nach dem Beitritt Dänemarks,<br />
Irlands und des Vereinigten Königreichs 1973 von<br />
neun auf dreizehn, und nach den Beitritten Griechenlands,<br />
Portugals und Spaniens auf 17. Seit<br />
dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens<br />
im Jahre 1995 beläuft sich die Zahl <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />
auf 20 Kommissare.<br />
Im Vertrag von Amsterdam wurden diese Bestimmungen<br />
nicht geän<strong>der</strong>t; In Falle einer Erweiterung<br />
sieht ein dem Vertrag beigefügtes Protokoll ihre Än<strong>der</strong>ung<br />
vor (max. 20 Kommissare).<br />
Bei <strong>der</strong> Kommission sind ca. 16.000 Personen direkt<br />
beschäftigt. Projektbezogen sind nochmals ca.<br />
6.000 Personen im Umfeld <strong>der</strong> <strong>EU</strong> Kommission über<br />
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen tätig.<br />
Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />
durch den im Dezember 2000 auf dem<br />
Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
Artikel 213 EGV - Wenn die Union 27 Mitgliedsstaaten<br />
umfasst findet automatisch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Vertragsgrundlage für die Besetzung <strong>der</strong> Kommissionsstellen<br />
statt. Die Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission<br />
wird dann unter <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten<br />
liegen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission werden<br />
dann auf Grundlage einer gleichberechtigten Rotation<br />
ausgewählt. Die Einzelheiten werden dann vom Rat<br />
einstimmig festgelegt werden. Dies gilt auch für die<br />
Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kommission.<br />
Artikel 214 EGV - Der Rat in <strong>der</strong> Zusammensetzung<br />
<strong>der</strong> Staats- und Regierungschefs benennt mit qualifizierter<br />
Mehrheit die Präsidenten <strong>der</strong> Kommission<br />
mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes<br />
(nicht mehr im gegenseitigen Einvernehmen).<br />
Artikel 217 - Der Präsident entscheidet über die interne<br />
Organisation. Die Zuständigkeiten <strong>der</strong> Kommission<br />
werden von ihrem Präsidenten geglie<strong>der</strong>t.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
13
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
14<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Die individuellen Einflussmöglichkeiten in die Strukturen<br />
<strong>der</strong> Kommission sind abhängig von den persönlichen<br />
Kontakten und Interessen in und im<br />
Umfeld <strong>der</strong> Kommission. Da die Kommission das<br />
Exekutivorgan <strong>der</strong> <strong>EU</strong> ist, steht es im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Aktivitäten <strong>der</strong> verschiedenen bei <strong>der</strong> <strong>EU</strong> aktiven<br />
Interessensverbände.<br />
Transparenz<br />
Die Kommission bemüht sich in den letzten beiden<br />
Jahren verstärkt, ihre Arbeit <strong>der</strong> Öffentlichkeit näher<br />
zu bringen. Neben einer umfangreichen Anzahl von<br />
Publikationen unterhält die Kommission die größte<br />
europäische elektronische Informationsstruktur unter<br />
dem Link „<strong>EU</strong>ROPA“. Dort kann sich je<strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<br />
Bürger über alle Politikbereiche <strong>der</strong> <strong>EU</strong> umfassend<br />
informieren.<br />
3.6. Der Gerichtshof und das<br />
Gericht erster Instanz<br />
Historischer Hintergrund<br />
Die große Neuerung, die die Europäische Gemeinschaft<br />
im Vergleich zu früheren europäischen Einigungsvorhaben<br />
verkörpert, besteht darin, dass die<br />
Gemeinschaft zur Verwirklichung ihrer Ziele sich<br />
einzig und allein auf die Macht des Rechts stützt.<br />
Vor diesem Hintergrund waren die sechs Gründungsstaaten<br />
bemüht, eine durch das Recht geschützte<br />
und mit seiner Hilfe verwirklichte europäische<br />
Einigung zu initiieren. Die Verträge von Paris<br />
und Rom (EGKS-, EWG- und Euratom-Vertrag)<br />
wurden zur rechtlichen Grundlage <strong>der</strong> europäischen<br />
Einigung.<br />
Die Gemeinschaft ist aber nicht nur eine Schöpfung<br />
des Rechts, son<strong>der</strong>n verfolgt ihre Ziele durch<br />
Gestaltung und Anwendung einer neuen Rechtsordnung,<br />
des Gemeinschaftsrechts. Das Gemeinschaftsrecht<br />
zeichnet sich dadurch aus, dass es<br />
autonom ist, in allen Mitgliedslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
einheitlich gilt und sich vom nationalen<br />
Recht unterscheidet, dem gegenüber es jedoch<br />
Vorrang hat. Schrittweise wird es mit immer größerem<br />
Wirkungsbereich in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar<br />
anwendbar.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
Zusammenfassung<br />
Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung<br />
und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts.<br />
Er entscheidet über Streitigkeiten,<br />
an denen Mitgliedsstaaten, Gemeinschaftsorgane,<br />
Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein<br />
können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.<br />
Der Gerichtshof, seit seiner Errichtung in Luxemburg<br />
ansässig, sichert gemeinsam mit dem Gericht<br />
erster Instanz die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen<br />
Integrationsprozess.<br />
Die Arbeit<br />
Hauptaufgabe des Gerichtshofs (EuGH) ist es, die<br />
einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts<br />
zu gewährleisten. Er nimmt diese<br />
Aufgabe im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens<br />
wahr, in dem er über Vorlagefragen <strong>der</strong> einzelstaatlichen<br />
Gerichte entscheidet (Art. 234 EGV).<br />
Der Gerichtshof entscheidet des Weiteren über Direktklagen<br />
(insbeson<strong>der</strong>e über Nichtigkeitsklagen<br />
(Art. 230 EGV), Vertragsverletzungsverfahren (Art.<br />
226 bis 228 EGV) und Schadensersatzklagen gegen<br />
die Europäischen Gemeinschaften (Art. 235<br />
und 288 EGV)).<br />
Das Gericht erster Instanz (EuGH) wurde 1989 eingesetzt,<br />
um den bereits damals stark beanspruchten<br />
Gerichtshof zu entlasten. Das EuGH entscheidet<br />
ausschließlich über Direktklagen natürlicher<br />
und juristischer Personen in beson<strong>der</strong>en Rechtsbereichen<br />
(Wettbewerb, Antidumping usw.) sowie<br />
über Beamtensachen.<br />
Wie jede echte Rechtsordnung bedarf auch diejenige<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaft eines wirksamen gerichtlichen<br />
Schutzes für den Fall, dass das Gemeinschaftsrecht<br />
in Frage gestellt wird, o<strong>der</strong> wenn es<br />
um seine Anwendung geht.<br />
Der Gerichtshof als rechtsprechendes Organ <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft ist <strong>der</strong> Dreh- und Angelpunkt dieses<br />
Schutzmechanismus. Seine Aufgabe ist es, zu verhin<strong>der</strong>n,<br />
dass je<strong>der</strong> Betroffene das Gemeinschaftsrecht<br />
auf seine Weise auslegt und anwendet, zu<br />
gewährleisten, dass die gemeinsamen Normen ihren<br />
gemeinschaftlichen Charakter bewahren sowie dafür<br />
Sorge zu tragen, dass diese Normen für alle und un-
I. Basiswissen Europa<br />
ter allen Umständen den gleichen Inhalt haben.<br />
Zu diesem Zweck ist <strong>der</strong> Gerichtshof für die Entscheidung<br />
über Rechtsstreitigkeiten zuständig, an<br />
denen Mitgliedsstaaten, Gemeinschaftsorgane,<br />
Unternehmen und Privatpersonen als Parteien beteiligt<br />
sein können.<br />
Entwicklung<br />
Von seiner Gründung im Jahre 1952 bis zum heutigen<br />
Tag ist <strong>der</strong> Gerichtshof mit mehr als 8.600<br />
Rechtssachen befasst worden. Bereits 1978 betrug<br />
die Zahl <strong>der</strong> jährlichen Neueingänge 200; 1985<br />
wurde die Schwelle von 400 Neueingängen überschritten.<br />
Um diesen Ansturm zu bewältigen und gleichzeitig<br />
einen angemessen zeitlichen Umfang <strong>der</strong> Prozesse<br />
zu wahren, hat <strong>der</strong> Gerichtshof seine Verfahrensordnung<br />
<strong>der</strong> neuen Situation angepasst, um<br />
die Prozesse schneller abschließen zu können.<br />
Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />
durch den im Dezember 2000 auf dem<br />
Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
Artikel 225 bis 246 EGV - Der Gerichtshof erhält<br />
mehr Kompetenzen und es wird zur Beschleunigung<br />
<strong>der</strong> Verfahren eine erste Instanz eingerichtet.<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Der Gerichtshof ist für Einflussnahmen durch Interessensverbänden<br />
und Parteien bis auf Ausnahmefälle<br />
nicht interessant.<br />
Transparenz<br />
Auch <strong>der</strong> Gerichtshof ist bemüht seine Arbeit einer<br />
breiten Öffentlichkeit vorzustellen.<br />
3.7. Der Rechnungshof<br />
Zusammenfassung<br />
Der Rechnungshof überprüft die Ausführung des<br />
Haushaltsplans <strong>der</strong> Gemeinschaft und sorgt für ein<br />
effizientes Finanzmanagement auf europäischer<br />
Ebene. Der Europäische Rechnungshof ist eines <strong>der</strong><br />
fünf Organe <strong>der</strong> Europäischen Union. Sitz des seit<br />
1977 bestehenden Rechnungshofes ist Luxemburg.<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Aufgaben<br />
Der Vertrag zur Gründung <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
weist dem Europäischen Rechnungshof<br />
in erster Linie die Aufgabe zu, die wirtschaftliche<br />
Ausführung des Haushaltsplans <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union zu kontrollieren. Dies dient dem doppelten<br />
Zweck, die Ausführung effizienter zu gestalten und<br />
die Unionsbürger über die Verwendung <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Gel<strong>der</strong> durch die hierfür zuständigen Stellen<br />
zu informieren.<br />
Der Rechnungshof prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben des<br />
Haushalts <strong>der</strong> Europäischen Union. Er gewährleistet<br />
auch und insbeson<strong>der</strong>e die Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>der</strong> Haushaltsführung, d.h. er prüft, ob und inwieweit<br />
die Ziele <strong>der</strong> Haushaltsführung erreicht wurden<br />
und wie hoch die hiermit verbundenen Kosten waren.<br />
Der Rechnungshof bietet dem Unionsbürger<br />
somit die Gewähr für eine ordnungsgemäße und<br />
möglichst effiziente Verwaltung und Ausführung<br />
des Unionshaushalts.<br />
Der Rechnungshof ist befugt, alle Einrichtungen<br />
und Personen zu prüfen, die Gemeinschaftsmittel<br />
verwalten o<strong>der</strong> erhalten. Er prüft insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen, die nationalen,<br />
regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden<br />
sowie die Endbegünstigten von Gemeinschaftshilfen<br />
(För<strong>der</strong>programme).<br />
In Anbetracht <strong>der</strong> Größenordnung des Haushalts<br />
kann <strong>der</strong> Rechnungshof nicht die Gesamtheit <strong>der</strong><br />
gemeinschaftlichen Rechnungsvorgänge eines<br />
Haushaltsjahres überprüfen. Daher wird anhand<br />
von Stichproben in erster Linie die Zuverlässigkeit<br />
<strong>der</strong> Systeme zur Umsetzung des europäischen Regelwerks<br />
auf Gemeinschafts- wie auf einzelstaatlicher<br />
Ebene überprüft.<br />
Die Prüfer des Rechnungshofes kontrollieren die<br />
Belege <strong>der</strong> Rechnungsvorgänge und können auch<br />
Prüfbesuche vor Ort bei den verwaltenden Stellen<br />
und den Begünstigten <strong>der</strong> Gemeinschaftshilfen<br />
durchführen. Die Prüfer führen eine Vielzahl von<br />
Prüfbesuchen am Sitz <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gemeinschaftsorgane<br />
(in erster Linie in Brüssel), in den 15 Mitgliedsstaaten<br />
<strong>der</strong> Union und in allen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Welt durch, die Gemeinschaftshilfen erhalten. Der<br />
Rechnungshof hat Zugang zu allen Informationen,<br />
die er zur Erfüllung seines Prüfungsauftrags<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
15
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
16<br />
benötigt. Die Prüfung in den Mitgliedsstaaten erfolgt<br />
in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontrollbehörden<br />
o<strong>der</strong> den zuständigen nationalen<br />
Dienststellen.<br />
Zusammensetzung und fachliche<br />
Kompetenz<br />
Der Rechnungshof besteht aus einem Kollegium<br />
aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n, welche die 15 Mitgliedsstaaten<br />
repräsentieren und auf sechs Jahre ernannt werden.<br />
Sie müssen jede Gewähr für Unabhängigkeit<br />
bieten und spezifische Qualifikationen im Bereich<br />
<strong>der</strong> externen Kontrolle öffentlicher Finanzen besitzen.<br />
Der Präsident des Hofes wird von den Kollegiumsmitglie<strong>der</strong>n<br />
für drei Jahre gewählt.<br />
Dem Rechnungshof gehören rund 550 hochqualifizierte<br />
Mitarbeiter aus den 15 Mitgliedsstaaten an,<br />
darunter ca. 250 Rechnungsprüfer.<br />
Unabhängigkeit<br />
Die Unabhängigkeit des Rechnungshofes gegenüber<br />
den an<strong>der</strong>en Gemeinschaftsorganen und den<br />
Mitgliedsstaaten gewährleistet die objektive Wahrnehmung<br />
seiner Kontrollfunktion. Der Rechnungshof<br />
entscheidet frei über die Organisation und den<br />
Zeitplan seiner Kontrollarbeiten sowie über die Veröffentlichung<br />
seiner Berichte.<br />
Entlastung für die Ausführung des<br />
Haushaltsplans<br />
Die Prüfberichte des Rechnungshofes sind ein<br />
wichtiger Bestandteil des Entlastungsverfahrens;<br />
sie werden <strong>der</strong> Haushaltsbehörde (Europäisches<br />
Parlament und Rat <strong>der</strong> Europäischen Union) übermittelt.<br />
Die Haushaltsbehörde beschließt auf <strong>der</strong><br />
Grundlage dieser Berichte, ob sie <strong>der</strong> Kommission<br />
die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans<br />
erteilt.<br />
Betrug und Unregelmäßigkeiten<br />
Es obliegt <strong>der</strong> Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten,<br />
Betrug und alle rechtswidrigen Aktivitäten<br />
zu bekämpfen, die den finanziellen Interessen <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft schaden. Hier trägt <strong>der</strong> Rechnungshof<br />
durch Umfang und Art seine ständigen Kontrollen<br />
zur Verhütung von Betrug und Unregelmäßigkeiten<br />
und zu <strong>der</strong>en Aufdeckung bei.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Systeme<br />
Die Berichte des Europäischen Rechnungshofes<br />
lenken die Aufmerksamkeit <strong>der</strong> Gemeinschaftsorgane<br />
und <strong>der</strong> Unionsbürger auf die Probleme, welche<br />
die Kommission und die zuständigen Behörden<br />
in den Mitgliedsstaaten lösen müssen. Die Berichte<br />
tragen somit zur Verbesserung <strong>der</strong> Verwaltungs-<br />
und Kontrollsysteme und damit auch zu einer<br />
rationelleren Verwendung <strong>der</strong> Finanzmittel <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft bei.<br />
Sanktionen<br />
Der Rechnungshof hat keine eigene Rechtsprechungsbefugnis.<br />
Entdecken die Prüfer des Hofes<br />
Hinweise auf Betrugsfälle bzw. decken sie tatsächliche<br />
Betrügereien o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeiten auf, werden<br />
die zuständigen Gemeinschaftsorgane hiervon<br />
so rasch wie möglich in Kenntnis gesetzt, damit diese<br />
die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Der Rechnungshof ist für Einflussnahmen durch Interessensverbänden<br />
und Parteien bis auf Ausnahmefälle<br />
nicht interessant.<br />
Transparenz<br />
Der Rechnungshof informiert die Unionsbürger in<br />
objektiver und transparenter Weise über die Ergebnisse<br />
seiner Arbeit; diesem Zweck dienen vor allem<br />
seine Berichte. Der Rechnungshof veröffentlicht einen<br />
Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans<br />
<strong>der</strong> Union für das vorangegangene<br />
Haushaltsjahr, eine Erklärung über die Zuverlässigkeit<br />
<strong>der</strong> Rechnungsführung sowie die Recht- und<br />
Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> zu Grunde liegenden Vorgänge<br />
für das vorangegangene Haushaltsjahr, beson<strong>der</strong>e<br />
Jahresberichte zu einzelnen Gemeinschaftseinrichtungen<br />
und Son<strong>der</strong>berichte zu Themen<br />
von beson<strong>der</strong>em Interesse. Die Stellungnahme<br />
des Hofes muss vor <strong>der</strong> Annahme bestimmter<br />
Gemeinschaftsregelungen mit finanziellem Charakter<br />
eingeholt werden. Die an<strong>der</strong>en Gemeinschaftsorgane<br />
können darüber hinaus Stellungnahmen zu<br />
beson<strong>der</strong>en Fragen beim Hof beantragen.<br />
Diese Berichte und Stellungnahmen werden in<br />
sämtlichen Unionssprachen im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union veröffentlicht.
I. Basiswissen Europa<br />
3.8. Der Wirtschafts- und<br />
Sozialausschuss<br />
Zusammenfassung<br />
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss wird von <strong>der</strong><br />
Kommission, vom Rat und vom Europäischen Parlament<br />
z.B. zu Fragen <strong>der</strong> Beschäftigung, <strong>der</strong><br />
Funktionsweise des Binnenmarkts und <strong>der</strong> Verkehrspolitik<br />
gehört. Er besteht aus Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
verschiedensten Organisationen und Strukturen<br />
des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.<br />
Über den Wirtschafts- und Sozialausschuss, einem<br />
Gremium mit beraten<strong>der</strong> Funktion, wirken Vertreter<br />
<strong>der</strong> Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens<br />
(Gewerkschaften, Landwirte, Kaufleute usw.)<br />
an <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
mit.<br />
Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />
durch den im Dezember 2000 auf dem<br />
Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
Artikel 257 bis 259 EGV - Die Zusammensetzung<br />
des Wirtschafts- und Sozialausschusses wird erweitert<br />
(Verbraucherorganisationen und Vertreter <strong>der</strong><br />
Allgemeinheit) wie auch die maximale Anzahl <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> auf 350 erhöht, indem die Beitrittslän<strong>der</strong><br />
einbezogen wurden. Das Verfahren <strong>der</strong> Ernennung<br />
im Rat wird vereinfacht und erfolgt mit qualifizierter<br />
Mehrheit (früher einstimmig).<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist für Einflussnahmen<br />
durch Interessensverbänden und Parteien<br />
dann interessant wenn dort Entscheidungen<br />
anstehen,die grundsätzliche o<strong>der</strong> spezielle Auswirkungen<br />
auf die Politiken <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben. Dies gilt im<br />
Beson<strong>der</strong>en für Entscheidungen mit rechtlichen<br />
Auswirkungen.<br />
Transparenz<br />
Auch <strong>der</strong> Wirtschafts- und Sozialausschuss stellt<br />
seine Arbeit verstärkt einer breiten Öffentlichkeit<br />
vor.<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
3.9. Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen<br />
Zusammenfassung<br />
Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen sorgt für die Wahrung<br />
<strong>der</strong> lokalen und regionalen Identitäten und Vorrechte.<br />
Er muss in Bereichen wie Regionalpolitik,<br />
Umweltschutz und Ausbildung gehört werden. Er<br />
besteht aus Vertretern <strong>der</strong> Gebietskörperschaften.<br />
Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen hat mit seiner Einführung<br />
in das institutionelle System <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
eine Vertretung regionaler und lokaler<br />
Gebietskörperschaften mit beraten<strong>der</strong> Funktion geschaffen.<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />
Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
Artikel 263 EGV - Der Rat nimmt die Liste <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
und Stellvertreter des Ausschusses <strong>der</strong> Regionen<br />
mit qualifizierter Mehrheit (nicht mehr einstimmig)<br />
an. Die maximale Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> erhöht<br />
sich auf 350 Personen.<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen ist für Einflussnahmen<br />
durch Interessensverbänden und Parteien<br />
dann interessant, wenn dort Entscheidungen anstehen,<br />
die grundsätzliche Auswirkungen auf die<br />
Politiken <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben.<br />
Transparenz<br />
Auch <strong>der</strong> Ausschuss <strong>der</strong> Regionen stellt seine Arbeit<br />
verstärkt einer breiten Öffentlichkeit vor.<br />
3.10. Die Europäische Investitionsbank<br />
Zusammenfassung<br />
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzinstitution<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union. Die EIB finanziert<br />
Investitionsvorhaben in <strong>der</strong> Regel im<br />
<strong>EU</strong>-Binnenmarkt. Die EIB wird in erster Linie im Bereich<br />
<strong>der</strong> Absicherung von Infrastrukturprojekten<br />
tätig, um zu einer ausgewogenen Entwicklung <strong>der</strong><br />
Union beizutragen.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
17
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
18<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />
Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
266 Absatz 3 EGV – Die ursprünglich im Vertrag als<br />
Protokoll fixierte Satzung <strong>der</strong> EIB kann nun nach einer<br />
bestimmten Verfahrensweise zwischen dem Rat,<br />
<strong>der</strong> Kommission und dem Parlament geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Hierfür ist aber weiterhin die Einstimmigkeit<br />
notwendig.<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Die Einflussinteressen in die EIB konzentrieren sich<br />
in erster Linie auf die Funktion als Finanzierungsinstitution<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> vor allem für Infrastrukturprojekte.<br />
Hier können nationale Kontakte zu Regierungen<br />
und in die Generaldirektionen <strong>der</strong> Kommission sehr<br />
hilfreich sein.<br />
Transparenz<br />
Auch die EIB stellt ihre Arbeit einer breiten allgemeinen<br />
und speziellen (Banken) Öffentlichkeit vor.<br />
3.11. Die Europäische Zentralbank<br />
Zusammenfassung<br />
Die Europäische Zentralbank legt die europäische<br />
Geldpolitik fest und führt diese mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
unabhängig von politischen Einflussnahmen aus.<br />
Die EZB gibt die Leitzinsen vor, führt Devisengeschäfte<br />
durch und sorgt für ein reibungsloses Funktionieren<br />
<strong>der</strong> Zahlungssysteme mit den nationalen<br />
und dem europäischen Zahlungsmittel (Euro).<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />
Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />
(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />
123 Absatz 4 EGV – Dieser Absatz wurde in Nizza<br />
mit dem Ziel überarbeitet, die Einführung des <strong>EU</strong>RO<br />
unter verstärkter Beteiligung <strong>der</strong> EZB und <strong>der</strong> Kommission<br />
umzusetzen. In diesem Kontext wurde dann<br />
auch in diesem Bereich für Entscheidungen im Rat<br />
die qualifizierte Mehrheit eingeführt.<br />
Einflussmöglichkeiten<br />
Die Einflussinteressen in die EZB konzentrieren<br />
sich in erster Linie auf finanzpolitische Fragen und<br />
sind langfristig angelegt.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
Transparenz<br />
Um ihre Finanzpolitik in Europa und darüber hinaus<br />
bekannt und transparent zu machen, stellt die EZB<br />
eine Reihe von Publikationen und elektronischen<br />
Informationsquellen zur Verfügung.<br />
3.12. Neuer Ausschuss beim Rat –<br />
Ausschuss für Sozialschutz<br />
Auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 wurde<br />
beschlossen, dass <strong>der</strong> Rat nach Anhörung des Europäischen<br />
Parlamentes einen beratenden Ausschuss<br />
für Sozialschutz etabliert.<br />
Folgende Aufgaben soll dieser Ausschuss haben:<br />
• Beobachtung <strong>der</strong> sozialen Lage in den<br />
Mitgliedslän<strong>der</strong>n,<br />
• För<strong>der</strong>ung des Informationsaustausch<br />
zwischen den Mitgliedsstaaten und <strong>der</strong><br />
Kommission,<br />
• Erstellung von Berichten und Stellungnahmen<br />
für den Rat und die<br />
Kommission,<br />
• Je<strong>der</strong> Mitgliedsstaat und die Kommission<br />
entsenden zwei Vertreter.
I. Basiswissen Europa<br />
4. Verstärkte Zusammenarbeit und<br />
Gesetzgebungsverfahren<br />
Auf dem Europäischen Rat im Dezember 2000 wurde<br />
von den Regierungschefs nach langwieriger<br />
Vorbereitungen durch die Regierungskonferenz für<br />
eine institutionelle Reform beschlossen, eine spezielle<br />
Schwerpunktsetzung europäischer Politik unter<br />
dem Leitmotiv „Verstärkte Zusammenarbeit“ zu<br />
initiieren.<br />
Die Eckpunkte für eine verstärkte Zusammenarbeit<br />
von mindestens acht Mitgliedslän<strong>der</strong>n sind:<br />
• Verstärkung des europäischen<br />
Integrationsprozesses<br />
• Beachtung des einheitlichen institutionellen<br />
Rahmens <strong>der</strong> Union<br />
• Wahrung des Besitzstandes<br />
• För<strong>der</strong>ung des <strong>EU</strong>-Binnenmarkts<br />
• Liberalisierung <strong>der</strong> Handels- und<br />
Wettbewerbsbedingungen<br />
Diese Aktivitäten sollen keine negativen Auswirkungen<br />
auf die an diesen Projekten nicht beteiligten<br />
Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben. Der Schengen-<br />
Besitzstand bleibt davon unberührt. Allen an diesen<br />
Aktivitäten nicht beteiligten Mitgliedsstaaten steht<br />
es offen, sich nach bestimmten Regeln in diese<br />
Strukturen zu begeben.<br />
Seit 1974 treten die Staats- und Regierungschefs<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union mindestens zweimal jährlich<br />
im Europäischen Rat, dem „Europagipfel“, zusammen.<br />
Der Europäische Rat gewinnt in <strong>der</strong><br />
Union immer mehr an Bedeutung. Er setzt Prioritäten,<br />
gibt <strong>der</strong> Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb<br />
und befasst sich mit strittigen Fragen, die auf <strong>der</strong><br />
Ministerebene nicht geklärt werden können.<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Verfassungs- bzw. Ratifizierungsbefugnisse<br />
Seit <strong>der</strong> Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) unterliegt<br />
<strong>der</strong> Abschluss aller Verträge über den Beitritt<br />
eines neuen Mitgliedsstaates <strong>der</strong> Zustimmung<br />
des EP. Dies gilt auch für alle an<strong>der</strong>en internationalen<br />
Verträge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />
o<strong>der</strong> spezifischen institutionellen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
(Maastrichter Verträge) für die Gemeinschaft.<br />
Alle Verfahren, die im Fall von schwerwiegenden<br />
und dauernden Verstößen gegen die<br />
Grundprinzipien <strong>der</strong> Union Sanktionen gegen einen<br />
Mitgliedsstaat vorsehen, unterliegen ebenfalls <strong>der</strong><br />
Zustimmung des Parlamentes.<br />
Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren<br />
Das EP hat mit dem Rat die Gesetzgebungsfunktion,<br />
also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien,<br />
Verordnungen und Entscheidungen). Durch<br />
diese Mitwirkung 8 an <strong>der</strong> Gesetzgebung wird die<br />
demokratische Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> angenommenen<br />
Texte gewährleistet.<br />
Haushaltsbefugnisse<br />
Das EP teilt mit dem Rat die Haushaltsfunktion und<br />
kann dadurch Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben<br />
ausüben (Vorbereitung, Beratung, Festlegung<br />
und Kontrolle des Haushaltsplan). Es nimmt<br />
den Gesamthaushalt in letzter Instanz an. Bei den<br />
nicht obligatorischen Ausgaben 9 hat das EP die<br />
letzte Endscheidung. Das EP berät den jährlichen<br />
Gesamtbericht und erteilt die Entlastung.<br />
8 Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 (189b) EGV, Konsultation nach Art. 34,2b (K.6) <strong>EU</strong>V und das Verfahren <strong>der</strong> Zusammenarbeit nach Art. 252 (189c) EGV, Zustimmung<br />
nach Art 252 (189c) EGV und das Initiativrecht<br />
9 Art. 272 (203) EGV<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
19
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
20<br />
5. Kontakt- und Internetadressen<br />
Grundsätzliche Informationsquellen zur<br />
Informationsbeschaffung über die<br />
<strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />
<strong>der</strong> europäischen Gemeinschaften<br />
Referat OP/3 „Veröffentlichungen“<br />
2, rue Mercier<br />
L-2985 Luxembourg<br />
Fax: 0035 2 2929 44637<br />
Über das Amt für amtliche<br />
Veröffentlichungen <strong>der</strong> europäischen<br />
Gemeinschaft können alle Dokumente<br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong> <strong>Institutionen</strong> bestellt werden.<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
IDEA ist eine elektronische Datenbank, in <strong>der</strong> seit<br />
1996 die Organigramme <strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>EU</strong> archiviert<br />
und für elektronische Zugriffe bereit gehalten<br />
werden. IDEA ermöglicht vier elektronische Zugriffsmethoden:<br />
• Suche nach Diensten (Direktion o<strong>der</strong> Referat)<br />
• Suche nach Personen<br />
• Durchlauf <strong>der</strong> hierarchischen Ordnung<br />
(Baumstruktur)<br />
• Anwahl <strong>der</strong> PDF-Version <strong>der</strong> Broschüre, nach<br />
Institution geglie<strong>der</strong>t<br />
Im Internet zu finden unter:<br />
http://europa.eu.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
SCAD Plus - Die elektronische Datenbank <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
mit Informationen zu den Bereichen:<br />
• Kalen<strong>der</strong> - Daten <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong><br />
Europäischen <strong>Institutionen</strong><br />
• Politiken <strong>der</strong> Europäischen Union -<br />
Zusammenfassungen und Überblick <strong>der</strong><br />
aktuellen Gesetzgebung - Agenda 2000 -<br />
Erweiterung<br />
• Dialog<br />
• Scad Datenbank - Gesetzgebung -<br />
Artikel von Fachzeitschriften -<br />
Rechte als Verbraucher<br />
• Glossar: <strong>Institutionen</strong>, Politiken und<br />
Erweiterung <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
• Der Vertrag von Amsterdam: Gebrauchsanweisung<br />
Im Internet zu finden unter:<br />
http://europa.eu.int/scadplus/scad_de.htm
I. Basiswissen Europa<br />
<strong>EU</strong>ROPÄISCHES PARLAMENT<br />
http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />
ment/default.htm<br />
Europäisches Parlament<br />
Generalsekretariat<br />
Plateau du Kirchberg<br />
B.P. 1601<br />
L-2929 Luxembourg<br />
Tel.: 0035 2 43 00 1 Zentrale<br />
Tel.: 0035 2 43 00 + Durchwahl<br />
Fax: 0035 2 43 00 294/293/292<br />
Telex: 2849<br />
Quelle:<br />
http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />
ment/default.htm<br />
Europäisches Parlament<br />
Rue Wiertz<br />
P.B. 1047<br />
B-1047 Bruxelles/Brussel<br />
Tel.: 0032 2 284 21 11<br />
Tel.: 0032 2 28 + Durchwahl<br />
Fax: 0032 2 284 90 75<br />
Fax: 0032 2 284 90 77<br />
Telex: 26 999<br />
Quelle:<br />
http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />
ment/default.htm<br />
Europäisches Parlament<br />
Allee du Printemps<br />
BP 1024/F<br />
F-67070 Strasbourg Cedex<br />
Tel.: 0033 3 88 17 40 01<br />
Tel.: 0033 3 8 81 + Durchwahl<br />
Fax: 0033 3 88 25 65 01<br />
Quelle:<br />
http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />
ment/default.htm<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Europäisches Parlament<br />
DG 7/ Herr Jacques RAYBAUT<br />
Tel.: 0035 2 43 00 - 22475<br />
Fax : 0035 2 43 55 78<br />
E-mail: jraybaut@europarl.eu.int<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
RAT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN<br />
GEMEINSCHAFT<br />
http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/main.htm<br />
Rat <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
Rue de la Loi 175<br />
Büro 0040 - GH - 14<br />
B-1048 Bruxelles<br />
Tel.: 0032 2 285 65 89<br />
Fax : 0032 2 285 83 75<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Ständige Vertretung Deutschlands beim<br />
Rat <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
Rue Jacques de Lalaing 19 - 21<br />
B-1040 Brüssel<br />
Tel.: 0032 2 238 18 11<br />
Fax: 0032 2 238 19 78<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Generalsekretariat des Rates <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaft<br />
Dienststelle „Veröffentlichungen“<br />
Herr Antonio BUCCARELLA<br />
Rue de la Loi 175<br />
Büro 0040 - GH - 14<br />
B-1048 Bruxelles<br />
Tel.: 0032 2 285 65 89<br />
Fax : 0032 2 285 83 75<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
21
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
22<br />
<strong>EU</strong>ROPÄISCHE KOMMISSION<br />
http://europa.eu.int/comm<br />
Europäische Kommission<br />
Generalsekretariat<br />
Rue de la Loi 200/Wetstraat 200<br />
B - 1049 Brüssel<br />
Tel.: 0032 2 299 11 11 Zentrale<br />
Tel.: 0032 2 29 + Durchwahl<br />
Fax: 0032 2 296 00 44<br />
Telex: 21 877 COMEI B<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Europäische Kommission<br />
MO34 05/113<br />
Frau Christelle De VLIEGER<br />
Rue de la Loi 200/Wetstraat 200<br />
B-1049 Bruxelles<br />
Tel.: 0032 2 296 19 55<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
http://www.eu-kommission.de/<br />
Vertretungen in Deutschland<br />
Europäische Kommission<br />
Vertretung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
- Vertretung in Berlin<br />
Unter den Linden 78<br />
D-10117 Berlin<br />
Tel.: 030 2280-2000<br />
Fax: 030 2280-2222<br />
Axel Bunz<br />
Leiter <strong>der</strong> Vertretung<br />
Europäische Kommission<br />
Vertretung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
- Vertretung in Bonn<br />
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4<br />
D-53113 Bonn<br />
Tel.: 0228 53009-0<br />
Fax: 0228 53009-50<br />
Axel Bunz<br />
Leiter <strong>der</strong> Vertretung (kommissarisch)<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
Europäische Kommission<br />
Vertretung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
- Vertretung in München<br />
Erhardtstraße 27<br />
D-80331 München<br />
Tel.: 089 202 10 11<br />
Fax: 089 202 10 15<br />
Paul-Joachim Kubosch<br />
Leiter <strong>der</strong> Vertretung<br />
GERICHTSHOF DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN<br />
GEMEINSCHAFT<br />
http://www.curia.eu.int<br />
Gerichtshof <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft<br />
Boulevard Konrad Adenauer<br />
L-2925 Luxemburg<br />
Tel.: 0035 2 4303 1<br />
Fax: 0035 2 4303 26 00<br />
Telex: 2771 CJINFO LU<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Gerichtshof <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft<br />
Boulevard Konrad Adenauer<br />
L-2925 Luxemburg<br />
Frau Estella CIGNA<br />
Abt. Presse und Information<br />
Tel.: 0035 2 4303 2582<br />
Fax : 0035 2 4303 2500<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm
I. Basiswissen Europa<br />
<strong>EU</strong>ROPÄISCHER RECHNUNGSHOF<br />
http://www.eca.eu.int<br />
Europäischer Rechnungshof<br />
Dienststelle Außenbeziehungen<br />
12, rue Alcide De Gasperi<br />
L-1615 Luxemburg<br />
Tel.: 0035 2 4398 45410<br />
Fax: 0035 2 4398 46430<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Außenbüro Brüssel<br />
83/85, rue de la Loi<br />
Tel.: 0032 2 230 50 90<br />
Fax: 0032 2 230 64 83<br />
E-mail: euraud@eca.eu.int<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Anlaufstelle bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Europäischer Rechnungshof<br />
Frau Helena PIRON-MÄKI-KORVELA<br />
Dienst Außenbeziehungen<br />
Tel.: 0035 2 4398 45314<br />
Fax : 0035 2 4398 46430<br />
E-mail: euraud@eca.eu.int<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUS-<br />
SCHUSS<br />
http://www.ces.eu.int/multilangue.htm<br />
Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />
Generalsekretariat/Direktion Kanzlei<br />
Rue Ravenstein 2<br />
B - 1000 Bruxelles<br />
Tel.: 0032 2 546 + Durchwahl<br />
Fax : 0032 2 546 97 29<br />
0032 2 513 48 43<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Informationen für Europa Teil A<br />
Gemeinsamer Dienste WSA/AdR<br />
Rue Ravenstein 2<br />
B - 1000 Bruxelles/Brussel<br />
Tel.: 0032 2 546 + Durchwahl<br />
Fax: 0032 2 513 48 93 / 546 97 29<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
AUSSCHUSS DER REGIONEN / AdR<br />
http://www.cor.eu.int/KeyCont/directory.html<br />
Ausschuss <strong>der</strong> Regionen<br />
Rue Montoyer, 92 - 102<br />
B - 1000 Brüssel<br />
Tel.: 0032 2 282 22 11<br />
Fax: 0032 2 282 23 25<br />
Quelle:<br />
http://www.cor.eu.int/KeyCont/directory.html<br />
Gemeinsamer Dienste WSA/AdR<br />
Rue Ravenstein 2<br />
B - 1000 Bruxelles<br />
Tel.: 0032 2 546 + Durchwahl<br />
Fax: 0032 2 513 48 93 / 546 97 29<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Ausschuss <strong>der</strong> Regionen<br />
Herr Helmut MÜLLERS<br />
Rue Montoyer, 92 -102<br />
B-1000 Bruxelles<br />
Tel.: 0032 2 282 20 05<br />
Fax : 0032 2 282 20 07<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
23
Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />
24<br />
<strong>EU</strong>ROPÄISCHE INVESTITIONSBANK<br />
(EIB) / <strong>EU</strong>ROPÄISCHER<br />
INVESTITIONSFOND (EIF)<br />
http://www.eib.org<br />
Europäische Investitionsbank<br />
100, bd Konrad Adenauer<br />
L - 2950 Luxemburg<br />
Tel.: 0035 2 4379 1<br />
Fax: 0035 2 4377 04<br />
E-mail: info@eib.org<br />
Quelle:<br />
http://www.eib.org/pub/eibadr.htm<br />
Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Europäische Investitionsbank<br />
100, bd Konrad Adenauer<br />
L - 2950 Luxemburg<br />
Herr Bruno Turang<br />
Personalpolitik<br />
Tel.: 0035 2 4379 2571<br />
Fax : 0035 2 4379 3356<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />
Europäische Investitionsbank /<br />
Europäischer Investitionsfond<br />
Herr Pé VERHOEVEN<br />
Tel.: 0035 2 42 66 88 235<br />
Fax : 0035 2 42 66 88 200<br />
E-mail: p.verhoeven@eif.org<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />
Europäische Investitionsbank<br />
Büro Berlin<br />
Lennestraße 17<br />
D - 10785 Berlin<br />
Tel: 0049 30 59 00 479 - 0<br />
Fax: 030 59 00 47<br />
Quelle:<br />
http://www.eib.org/pub/eibadr.htm<br />
<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />
<strong>EU</strong>ROPÄISCHE ZENTRALBANK<br />
http://www.ecb.int<br />
Eurotower<br />
Kaiserstr. 29<br />
D - 60311 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 0049 69 13 44 0<br />
Fax: 0049 69 13 44 6000<br />
Telex: 411 144 ecb d<br />
E - Mail: postmaster@ecb.int<br />
Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />
http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm