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Modul 5 Institutionen der EU - EU-EQT

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I. Basiswissen Europa<br />

Michael Zehner, DAA Mittelhessen<br />

<strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

2. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

3. <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

3.1. Das Europäische Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

3.2. Einflussmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

3.3. Öffentlichkeit und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

3.4. Der Rat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

3.5. Die Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

3.6. Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

3.7. Der Rechnungshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

3.8. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

3.9. Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

3.10. Die Europäische Investitionsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

3.11. Die Europäische Zentralbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

3.12. Neuer Ausschuss beim Rat – Ausschuss für Sozialschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

4. Verstärkte Zusammenarbeit und Gesetzgebungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

5. Kontakt- und Internetadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Lernziele<br />

Das <strong>Modul</strong> dient <strong>der</strong> Darstellung und einem ersten Einblick in die Funktion und Struktur europäischer <strong>Institutionen</strong>.<br />

Wichtig hierbei ist, unter verschiedenen Aspekten einen Überblick zu ermöglichen, ohne dabei<br />

die grundsätzlichen, in den letzten vierzig Jahren gewachsene Strukturen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als Priorität dieser Publikation<br />

aus dem Auge zu verlieren.<br />

Soweit wie möglich wurden die Beschlüsse des Gipfeltreffens <strong>der</strong> europäischen Staats- und Regierungschefs<br />

im Dezember in Nizza entsprechend eingearbeitet. Da aber teilweise bis zum Ende des Jahres 2000<br />

Detailformulierungen und Interpretationen <strong>der</strong> Vertragsunterlagen <strong>der</strong> Regierungskonferenz noch nicht<br />

abgeschlossen waren, sind zu dem einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Aspekt durchaus verän<strong>der</strong>te Einschätzungen<br />

möglich.<br />

Diese Publikation stellt alle relevanten <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> im Kontext zu den Beschlüssen des Europäischen<br />

Rates von Nizza (7.-9.12.2000) vor, bezogen auf die Reform <strong>der</strong> internen <strong>EU</strong> Strukturen.<br />

Zum Einstieg in das Thema sind folgende Informationsquellen empfehlenswert:<br />

Für einen ersten Einblick in die Strukturen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> empfiehlt sich <strong>der</strong> Besuch <strong>der</strong> Internetseiten <strong>der</strong><br />

Europäischen Union und ihrer verschiedenen <strong>Institutionen</strong>.<br />

Der Großteil <strong>der</strong> für diese Publikation genutzten Basisinformationen stammt aus aktuellen Dokumenten<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und ist für den inhaltlich weitergehend interessierten Leser im Internet einseh- und beziehbar<br />

(siehe Kapitel 5).<br />

• http://europa.eu.int/comm<br />

• http://www.europarl.eu.int/addresses/parliament/default.htm<br />

• http://europa.eu.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

1


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

2<br />

1. Vorwort<br />

Aufgrund <strong>der</strong> immer stärkeren wirtschaftlichen und<br />

gesellschaftlichen Kooperation im Rahmen des europäischen<br />

Binnenmarktes werden die Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> europäischen <strong>Institutionen</strong> für die<br />

politische und wirtschaftliche Entwicklung auf nationaler<br />

Ebene immer maßgeblicher. In den letzten<br />

vierzig Jahren waren es in erster Linie die großen<br />

nationalen Konzerne und Regierungen, die auf <strong>der</strong><br />

europäischen Ebene in ihrem Interesse agierten.<br />

Durch die immer weiter beschleunigende Entwicklung<br />

des Europäischen Binnenmarktes beginnen<br />

sich die Folgen europäischer Politik nun auch immer<br />

stärker national und regional auszuwirken.<br />

Für auf nationaler und regionaler Ebene tätige wirtschaftliche<br />

Akteure bedeutet dies, die europäischen<br />

<strong>Institutionen</strong> in ihrer Funktion und Struktur<br />

zu kennen.<br />

Diese Publikation erscheint zu einem sehr interessanten<br />

Zeitpunkt. Die <strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong> durchlaufen<br />

momentan sowohl in ihrer politischen<br />

Verfassung wie auch in ihren internen Struktur erhebliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

Mit dem Europäischen Rat von Nizza (Tagung vom<br />

7. bis zum 9. Dezember 2000) wurde die am 14.<br />

Februar 2000 eingeleitete Regierungskonferenz abgeschlossen.<br />

Der neue Vertrag (vorläufige Fassung)<br />

enthält u.a. Än<strong>der</strong>ungen zu folgenden Bestimmungen<br />

über die Organe: Zusammensetzung <strong>der</strong> Kommission,<br />

Gewichtung <strong>der</strong> Stimmen im Rat,<br />

Ausweitung <strong>der</strong> Entscheidungen mit qualifizierter<br />

Mehrheit, verstärkte Zusammenarbeit und Gerichtshof.<br />

Außerdem wurde eine Charta <strong>der</strong> Grundrechte<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union verkündet. Verfasst<br />

wurde die Charta von einem Konvent, <strong>der</strong> sich aus<br />

Vertretern <strong>der</strong> Regierungen, des Europäischen Parlaments,<br />

<strong>der</strong> Kommission und <strong>der</strong> nationalen Parlamente<br />

zusammensetzte. In <strong>der</strong> Charta wurden<br />

gemeinsame Werte und Rechte verankert. Bei <strong>der</strong><br />

Charta handelt es sich um eine Vorstufe für eine<br />

zukünftige europäische Verfassung.


I. Basiswissen Europa<br />

2. Einleitung<br />

Infolge des ersten und zweiten Weltkrieges und <strong>der</strong><br />

schon wenige Jahre nach Kriegsende einsetzenden<br />

ersten Welle von grundlegenden strukturellen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

in <strong>der</strong> Wirtschaft Europas (Montanindustrie<br />

und Landwirtschaft) ist die Europäische<br />

Union entstanden.<br />

Fünfzehn demokratisch verfasste Staaten mit zwischenzeitlich<br />

365 Millionen Bürgern haben sich seit<br />

1952 freiwillig zu einem politischen Einigungsvorhaben<br />

zusammengeschlossen, um den großen<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen unserer Zeit gemeinsam besser<br />

begegnen zu können.<br />

Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für<br />

Kohle und Stahl (EGKS) bzw. <strong>der</strong> Vertrag von Paris<br />

wurde am 18.4.1951 unterzeichnet und trat am<br />

25.7.1952 in Kraft. Zum ersten Mal in <strong>der</strong> jüngeren<br />

Geschichte war eine Gruppe von Staaten nach den<br />

Erfahrungen des ersten und zweiten Weltkrieges<br />

dazu bereit, den Weg <strong>der</strong> schrittweisen Integration<br />

zu beschreiten. Mit diesem Vertrag wurden durch<br />

die Schaffung einer „Hohen Behörde“, einer Parlamentarischen<br />

Versammlung, eines Ministerrates,<br />

eines Gerichtshofes sowie eines Beratenden Ausschusses<br />

die Grundlagen für das gemeinschaftliche<br />

Einigungswerk gelegt.<br />

Die sechs Grün<strong>der</strong>län<strong>der</strong> waren Belgien, Deutschland,<br />

Frankreich, Italien, die Nie<strong>der</strong>lande und Luxemburg.<br />

Die Europäische Union basiert auf einem in <strong>der</strong><br />

Welt einzigartigen institutionellen System.<br />

Die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben einen Teil ihrer<br />

Hoheitsrechte an selbständige <strong>Institutionen</strong> delegiert,<br />

die die gemeinschaftlichen, die nationalen<br />

und die Bürgerinteressen vertreten. Die Kommission<br />

ist hierbei für die Umsetzung <strong>der</strong> politischen<br />

Vorgaben zuständig. Jede Regierung ist im Rat <strong>der</strong><br />

Europäischen Union vertreten und das Europäische<br />

Parlament wird von den Bürgern <strong>der</strong> Union direkt<br />

gewählt.<br />

Ihr gemeinsames Ziel ist es, die europäische Einheit<br />

voran zu bringen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

ihrer Bürger zu verbessern und die<br />

wirtschaftliche Entwicklung mit ausgewogenen<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Handelsbeziehungen und dem freien Wettbewerb<br />

zu för<strong>der</strong>n. Die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen<br />

den verschiedenen Regionen im Binnenmarkt,<br />

aber auch in den Entwicklungs- und<br />

Schwellenlän<strong>der</strong>n sollen in diesem Kontext gemil<strong>der</strong>t<br />

werden. Zentrale Instrumente zur Umsetzung<br />

dieser Politik <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sind die in allen fünfzehn Mitgliedslän<strong>der</strong>n<br />

immer umfassen<strong>der</strong> einheitlich geltenden<br />

Normen des Gemeinschaftsrechts. Der mit<br />

Eigenmitteln finanzierte Haushalt und das Verwaltungs-<br />

und technische Personal <strong>der</strong> Gemeinschaftsorgane<br />

sind weitere Garanten für einen<br />

immer intensiveren und hoffentlich auch gleichzeitig<br />

national verankerten europäischen Überbau.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde die politische Diskussion<br />

in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> im Jahr 2000 von zwei Themen<br />

beherrscht: Der Vorbereitung auf die Erweiterung<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und die Reform <strong>der</strong> politischen und administrativen<br />

Strukturen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. Hierbei steht das „institutionelle<br />

Dreieck“ <strong>der</strong> <strong>EU</strong>, Rat, Parlament und<br />

Kommission im Mittelpunkt <strong>der</strong> Ausführungen, wobei<br />

aber auch auf den Gerichtshof, den Rechnungshof<br />

und die flankierenden <strong>Institutionen</strong> und<br />

Instrumente eingegangen wird.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

3


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

4<br />

3. Instituionen <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

3.1. Das Europäische Parlament<br />

Zusammenfassung<br />

Das Europäische Parlament, das seit 1979 in allgemeiner<br />

und unmittelbarer Wahl gewählt wird, repräsentiert<br />

die Völker <strong>der</strong> Gemeinschaft/Union. Es<br />

ist an <strong>der</strong> Rechtsetzung sowie an <strong>der</strong> Feststellung<br />

des Haushaltsplans beteiligt und übt beschränkte,<br />

aber im Zunehmen begriffene Kontrollbefugnisse<br />

aus.<br />

Historische Entwicklung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft für<br />

Kohle und Stahl (Montanunion) wurde 1951 durch<br />

den Pariser Vertrag mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> EGund<br />

Euratom-Verträge die Zuständigkeiten auf die<br />

Bereiche dieser beiden weiteren Gemeinschaften<br />

erweitert und eine parlamentarische Versammlung<br />

aus Vertretern <strong>der</strong> nationalen Parlamente geschaffen.<br />

1976 wurden die Modalitäten für eine allgemeine<br />

Direktwahl angenommen und damit die Wahl<br />

von 518 europäischen Abgeordneten im Jahre<br />

1979 ermöglicht.<br />

Die Einheitliche Europäische Akte aus dem Jahre<br />

1986 benannte die parlamentarische Versammlung<br />

offiziell in Europäisches Parlament um (de facto<br />

wurde die Versammlung seit 1962 so bezeichnet)<br />

und wies diesem neue Kompetenzen zu.<br />

Im Verlauf <strong>der</strong> letzten 40 Jahre hat das Europäische<br />

Parlament (EP) immer mehr Kompetenzen im Verhältnis<br />

zum Ministerrat und zur Kommission gewonnen.<br />

Die Rolle des Europäischen Parlamentes<br />

hat sich in den letzten Jahrzehnten allmählich von<br />

einer ausschließlich konsultativen zu einer dem Rat<br />

gleichberechtigten Mitentscheidungsbefugnis entwickelt.<br />

Wahlmodalitäten<br />

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in<br />

allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist<br />

die demokratische Vertretung von 365 Millionen europäischen<br />

Bürgern. Die in den Mitgliedsstaaten<br />

bestehenden großen politischen Tendenzen spie-<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

geln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene<br />

des Europäischen Parlaments wi<strong>der</strong>.<br />

Die 15 Mitgliedsstaaten wenden ein Verhältniswahlrecht<br />

an. Für Deutschland und Frankreich gilt bei<br />

den Wahlen eine Sperrklausel von 5%, in Schweden<br />

und Österreich liegt die Sperrklausel bei 4%.<br />

In Artikel 19 (8b) <strong>der</strong> EGV wird formuliert: „Je<strong>der</strong><br />

Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat,<br />

dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, besitzt<br />

in dem Mitgliedstaat in dem er seinen Wohnsitz<br />

hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den<br />

Wahlen zum Europäischen Parlament“ 1 .<br />

Zusammensetzung<br />

Vom 9. bis 13. Juni 2000 fanden die fünften allgemeinen<br />

direkten Wahlen zum Europäischen Parlament<br />

statt. Die Wahlbeteiligung (49,8 %) war die<br />

niedrigste seit 1979. Die Zusammensetzung <strong>der</strong><br />

Versammlung hat sich geän<strong>der</strong>t: Die PPE (Christdemokratische<br />

und Konservative) wurde zum ersten<br />

Mal größte Fraktion vor <strong>der</strong> PSE (Sozialisten);<br />

die Grünen, die Liberalen und die Vereinte Europäische<br />

Linke konnten deutliche Gewinne erzielen.<br />

Durch die vier Erweiterungen seit 1973 hat sich das<br />

Europäische Parlament von ursprünglich 142 aus<br />

nationalen Parlamenten ernannten Abgeordneten<br />

auf 626 Mandate vergrößert. Vorläufer des seit<br />

1962 bestehenden Europäischen Parlamentes war<br />

die seit 1958 bestehende Europäische Parlamentarische<br />

Versammlung. Die Zahl <strong>der</strong> Abgeordneten<br />

stieg mit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vereinigung Deutschlands und<br />

dem Beitritt neuer Mitgliedsstaaten auf zur Zeit 626<br />

Mandate.<br />

1. Erweiterung Beitritt von Dänemark,<br />

Irland und Großbritannien 1.1.1973<br />

2. Erweiterung Griechenland 1.1.1981<br />

3. Erweiterung Portugal und Spanien 1.1.1986<br />

4. Erweiterung Finnland, Österreich<br />

und Schweden 1.7.1994<br />

Die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes<br />

zielt darauf ab, eine „angemessene Vertretung<br />

<strong>der</strong> Völker <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinschaft zusam-<br />

1 Richtlinie 93/0109/EG vom 6.12.1993, umgesetzt durch die Mitgliedstaaten bis<br />

zum 1.2.1994


I. Basiswissen Europa<br />

mengeschlossenen Staaten zu gewährleisten“ (Artikel<br />

190 EG-Vertrag). Seit dem 1.1.1995 schlüsselt<br />

sich die Anzahl <strong>der</strong> gewählten Abgeordneten aus<br />

jedem Mitgliedsstaat wie folgt auf. Ab 2004 soll<br />

dann die Anzahl <strong>der</strong> Mandate im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Erweiterung reduziert werden.<br />

Anzahl von Mandaten<br />

Aktuelle Zukünftige Aktuelle Zukünftige<br />

Belgien: 25 22 Italien: 87 72<br />

Dänemark: 16 13 Luxemburg: 6 6<br />

Deutschland: 99 99 Nie<strong>der</strong>lande 31 25<br />

Griechenland: 25 22 Österreich: 21 17<br />

Spanien: 64 50 Portugal: 25 22<br />

Frankreich: 87 72 Finnland: 16 13<br />

Irland: 15 12 Schweden: 22<br />

Vereinigtes<br />

18<br />

Königreich: 87 72<br />

Diese Aufteilung stützt sich auf einen Beschluss<br />

des Europäischen Rates von Edinburgh vom 11.<br />

und 12. Dezember 1992 auf <strong>der</strong> Grundlage eines<br />

Vorschlags des Europäischen Parlaments. Nach<br />

dem Grundsatz <strong>der</strong> degressiven Proportionalität<br />

berücksichtigte die neue Zusammensetzung die Einigung<br />

Deutschlands und die Perspektive <strong>der</strong> Erweiterung<br />

um einige EFTA-Län<strong>der</strong>. 1997 begrenzte<br />

<strong>der</strong> Vertrag von Amsterdam die Gesamtzahl <strong>der</strong> europäischen<br />

Abgeordneten auf höchstens 700 Mandate<br />

(Artikel 189 des EG-Vertrages).<br />

Im Parlament sind alle wesentlichen politischen<br />

Strömungen Europas vertreten - mit fast 100 politischen<br />

Parteien von ganz links bis ganz rechts.<br />

Diese Parteien haben sich zu neun Fraktionen zusammengeschlossen.<br />

Übersicht <strong>der</strong> Fraktionen im<br />

Europäischen Parlament*<br />

(Stand: 31.12.2000)<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Name Mandate Vorsitzende/<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>r<br />

Fraktion <strong>der</strong> Europäischen 233 Dr. Hans-Gert<br />

Volkspartei (Christlich Pöttering<br />

demokratische Fraktion<br />

und Europäische Demokraten<br />

(EVP)<br />

Fraktion <strong>der</strong> sozialdemo- 180 Enrique Baron<br />

kratischen Partei Europas Crespo<br />

(SPE)<br />

Fraktion <strong>der</strong> Liberalen, 51 Pat Cox<br />

Demokraten und Reformer<br />

(LIBE)<br />

Fraktion <strong>der</strong> Grünen im 48 Heidi Hautala<br />

Europäischen Parlament/ und Paul Lannoye<br />

Europäische Freie Allianz<br />

(Grüne/EFA)<br />

Konfö<strong>der</strong>ale Fraktion <strong>der</strong> 42 Francis Wurtz<br />

Vereinigten Europäischen<br />

Linken/Nordische Grüne<br />

Linke (KVEL/NGL)<br />

Fraktion <strong>der</strong> Unabhängigen 30 Charles Pasqua<br />

für das Europa <strong>der</strong> Nationen<br />

(UEN)<br />

Technische Fraktion <strong>der</strong> 18 Gianfranco<br />

unabhängigen Abgeord- Dell`Alba<br />

neten/Gemischte Fraktion Kovorsitzen<strong>der</strong><br />

(TDI) Charles de Gaulle<br />

Fraktion Europa <strong>der</strong> Demo- 16 Jens-Peter Bonde<br />

kratie und Unterschiede (a.i.) Jean Saint-<br />

(EDU) Josse und<br />

Hans Blokland<br />

(Kovorsitzende)<br />

Fraktionslos 8<br />

Insgesamt 626<br />

(Stand: 23.3.2000) Mandate<br />

*(Detailinformationen über die Fraktionen sind über die elektronische <strong>EU</strong> Datenbank<br />

IDEA unter <strong>der</strong> Adresse http://europa.eu.int/idea/de/contact.htm einsehbar)<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

5


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

6<br />

Die wesentlichen Aufgaben des<br />

Europäischen Parlaments:<br />

• Verfassungs- bzw. Ratifizierungsbefugnisse<br />

Seit <strong>der</strong> Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)<br />

unterliegt <strong>der</strong> Abschluss aller Verträge über<br />

den Beitritt eines neuen Mitgliedsstaates <strong>der</strong><br />

Zustimmung des EP. Dies gilt auch für alle<br />

an<strong>der</strong>en internationalen Verträge mit<br />

erheblichen finanziellen Auswirkungen o<strong>der</strong><br />

spezifischen institutionellen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

(Maastrichter Verträge) für die Gemeinschaft.<br />

Alle Verfahren, die im Fall von<br />

schwerwiegenden und dauernden Verstößen<br />

gegen die Grundprinzipien <strong>der</strong> Union<br />

Sanktionen gegen einen Mitgliedsstaat<br />

vorsehen, unterliegen ebenfalls <strong>der</strong><br />

Zustimmung des Parlamentes.<br />

• Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren<br />

Es teilt mit dem Rat die Gesetzgebungsfunktion,<br />

also die Annahme europäischer<br />

Gesetze (Richtlinien, Verordnungen und<br />

Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung 2<br />

an <strong>der</strong> Gesetzgebung wird die<br />

demokratische Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> angenommenen<br />

Texte gewährleistet.<br />

• Haushaltsbefugnisse<br />

Es teilt mit dem Rat die Haushaltsfunktion<br />

und kann dadurch Einfluss auf die<br />

Gemeinschaftsausgaben ausüben<br />

(Vorbereitung, Beratung, Festlegung und<br />

Kontrolle des Haushaltsplans). Es nimmt<br />

den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.<br />

Bei den nicht obligatorischen Ausgaben 3<br />

hat das EP die letzte Endscheidung. Es<br />

berät den jährlichen Gesamtbericht und<br />

erteilt die Entlastung.<br />

• Kontrollbefugnisse gegenüber <strong>der</strong><br />

Exekutive<br />

Es übt eine demokratische Kontrolle über<br />

die Kommission aus. Es stimmt <strong>der</strong><br />

Benennung ihrer Mitglie<strong>der</strong> zu und kann sie<br />

durch einen Misstrauensantrag 4 zum<br />

Rücktritt zwingen. Außerdem übt es über<br />

sämtliche <strong>Institutionen</strong> eine politische<br />

Kontrolle (Parlamentarische Anfragen,<br />

Untersuchungsausschüsse, Klagen beim<br />

Europäischen Gerichtshof) aus.<br />

• Petitionen<br />

Je<strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> Union hat das Recht,<br />

Petitionen an das Parlament zu richten 5 .<br />

Darüber hinaus kann sich je<strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong><br />

Union an den Bürgerbeauftragten des EP<br />

wenden 6 .<br />

Die Organisation<br />

Geleitet wird das Parlament von einem Präsidium,<br />

das aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten<br />

besteht. Alle Präsidiumsmitglie<strong>der</strong> werden für zweieinhalb<br />

Jahre gewählt. Die zweite Ebene ist die<br />

Konferenz <strong>der</strong> Präsidenten (<strong>der</strong> Präsident und die<br />

neun Fraktionsvorsitzenden). Mit <strong>der</strong> Abwicklung<br />

<strong>der</strong> notwendigen Verwaltungs- und Finanzaufgaben<br />

sind 5 ebenfalls auf zweieinhalb Jahre vom<br />

Plenum gewählte Quästoren betraut. Eine Konferenz<br />

<strong>der</strong> Ausschussvorsitzenden und <strong>der</strong> Delegationsvorsitzenden<br />

beschließen die Organisationsstrukturen<br />

des Europäischen Parlamentes.<br />

Ein Großteil <strong>der</strong> parlamentarischen Arbeit findet in<br />

den 20 parlamentarischen Ausschüssen, drei Unterausschüssen,<br />

21 interparlamentarischen Delegationen<br />

und 10 Delegationen <strong>der</strong> Gemischten<br />

Parlamentarischen Ausschüsse statt.<br />

Diese Ausschüsse befassen sich mit allen Tätigkeitsbereichen<br />

<strong>der</strong> Union, von <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

über die Wirtschaft bis zur Gemeinsamen Außenund<br />

Sicherheitspolitik, von Menschen- und Bürgerrechtsfragen<br />

bis zur Erweiterung und <strong>der</strong> Entwicklungszusammenarbeit.<br />

Arbeitsort<br />

Auf dem Europäischen Rat von Edinburgh<br />

(11/12.12.1992) wurde beschlossen, dass das Europäische<br />

Parlament seinen Hauptsitz in Straßburg<br />

hat; dort hält es die 12 im Jahr stattfindenden Plenartagungen,<br />

einschließlich <strong>der</strong> Haushaltstagung, ab. Die<br />

zusätzlichen Plenartagungen finden in Brüssel statt.<br />

Die parlamentarischen Ausschüsse treten in Brüssel<br />

2 Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 (189b) EG, Konsultation nach Art. 34,2b (K.6) <strong>EU</strong> und das Verfahren <strong>der</strong> Zusammenarbeit nach Art. 252 (189c) EGV, die<br />

Zustimmung nach Art 252 (189c) EGV und das Initiativrecht<br />

3 Art. 272 (203) EGV<br />

4 Art. 201 (144) EGV<br />

5 Art. 194 (138d) EGV<br />

6 Art. 195 (138e EGV<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement


I. Basiswissen Europa<br />

zusammen. Die Verwaltung des Europäischen Parlamentes<br />

(Generalsekretariat und seine Dienststellen)<br />

hat ihren Sitz in Luxemburg.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />

Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

Artikel 189 EGV - Die Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Europäischen<br />

Parlamentes darf in <strong>der</strong> Regel nicht 732<br />

überschreiten, kurzfristige Überschreitungen im Zusammenhang<br />

mit dem Beitritt sind aber möglich.<br />

Artikel 190 EGV - Die Anzahl <strong>der</strong> in jedem Mitgliedsstaat<br />

gewählten Abgeordneten für das Europäische<br />

Parlament wird für den 1.1.2004 wie folgt<br />

festgelegt.<br />

Mitglieds- Sitzverteilung Mitglieds Sitzverteilung<br />

staaten im EP staaten im EP<br />

Deutschland 99 Bulgarien 17<br />

Vereinigtes Königreich 72 Österreich 17<br />

Frankreich 72 Slowakei 13<br />

Italien 72 Dänemark 13<br />

Spanien 50 Finnland 13<br />

Polen 50 Irland 12<br />

Rumänien 33 Litauen 12<br />

Nie<strong>der</strong>lande 25 Lettland 8<br />

Griechenland 22 Slowenien 7<br />

Tschechische Republik 20 Estland 6<br />

Belgien 22 Zypern 6<br />

Ungarn 20 Luxemburg 6<br />

Portugal 22 Malta 5<br />

Schweden 18<br />

Insgesamt 732<br />

3.2. Einflussmöglichkeiten<br />

Durch direkte Kontakte zu Abgeordneten und Fraktionen<br />

bestehen beschränkte Einflussmöglichkeiten,<br />

vor allem dann, wenn es sich um individuelle<br />

Probleme handelt. Für die langfristigen, grundsätzlichen<br />

Einflussnahmen auf wirtschaftliche Trends<br />

und Entwicklungen empfiehlt sich <strong>der</strong> flankierende<br />

Kontakt zu den verschiedenen, u.a. auch aus<br />

Deutschland kommenden bei <strong>der</strong> <strong>EU</strong> tätigen Interessensverbänden.<br />

Von <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

wird in unregelmäßigen Abständen durch das<br />

Amt für amtliche Veröffentlichungen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft eine umfassende Publikation<br />

unter dem Titel: „Verzeichnis <strong>der</strong> Interessenverbände“<br />

mit <strong>der</strong> ISBN Nr. 92 - 827 - 8987 - X herausgegeben<br />

(Informationen und Adressen siehe<br />

Kapitel 5).<br />

3.3. Öffentlichkeit und Information<br />

Die Sitzungen des Europäischen Parlamentes sind<br />

öffentlich. Während <strong>der</strong> Sitzungsperioden werden<br />

täglich aktuelle Berichte veröffentlicht sowie regelmäßig<br />

erscheinende zusammenfassende Berichte<br />

über die Tätigkeit des Parlamentes.<br />

Zuständig für Verbreitung von Informationen sind<br />

die Generaldirektion Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />

des Parlamentes, die Büros des Parlamentes<br />

in den Hauptstädten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> und die<br />

Info-Points Europe.<br />

3.4. Der Rat<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Zusammenfassung<br />

Der Rat, auch bekannt als Ministerrat, setzt sich<br />

aus fünfzehn Mitglie<strong>der</strong>n zusammen. Der Europäische<br />

Rat ist eine auf <strong>der</strong> Welt einmalige Institution.<br />

Jede Regierung entsendet einen Vertreter. Der Rat<br />

trifft Entscheidungen und erlässt die gemeinschaftlichen<br />

Rechtsvorschriften. Im Einzelnen richtet sich<br />

die jeweilige Zusammensetzung einer Ratssitzung<br />

nach <strong>der</strong> jeweils behandelten Materie (Außen-,<br />

Landwirtschafts-, Verkehrs-, Finanzminister usw.).<br />

Grundlagen<br />

Der Vertrag über die Europäische Union stellt die<br />

Tätigkeit <strong>der</strong> Union auf drei „Pfeiler“ und bestimmt,<br />

dass <strong>der</strong> Rat in den meisten Fällen mit qualifizierter<br />

Mehrheit beschließt; ein Prinzip, das nach Nizza<br />

nun immer stärker vom Prinzip <strong>der</strong> einfachen Mehrheit<br />

abgelöst werden soll, um bei einer erweiterten<br />

<strong>EU</strong> weiter aktionsfähig zu bleiben.<br />

• Den erste Pfeiler bilden die verschiedenen<br />

Bereiche <strong>der</strong> <strong>EU</strong> Politik, auch „<strong>EU</strong> Politiken“<br />

genannt (Landwirtschaft, Forschung,<br />

Umwelt, KMU, Binnenmarkt, Verkehr,<br />

Energie, etc.). Dort werden die<br />

Entscheidungen nach bewährtem Verfahren<br />

getroffen, an <strong>der</strong>en Anfang steht immer ein<br />

Vorschlag <strong>der</strong> Kommission.<br />

• Den zweiten Pfeiler bildet die Gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik.<br />

• Beim dritten Pfeiler handelt es sich um die<br />

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und des<br />

Inneren.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

7


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

8<br />

Die wesentlichen Aufgaben des Rates<br />

Der Rat<br />

• ist das wichtigste Gesetzgebungsorgan <strong>der</strong><br />

Union; in einer Vielzahl von<br />

Gemeinschaftsbereichen nimmt er die<br />

Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit<br />

dem Europäischen Parlament wahr.<br />

• sorgt für die Koordinierung <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Wirtschaftspolitik <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten.<br />

• schließt im Namen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

internationale Verträge zwischen, mit einem<br />

o<strong>der</strong> mehreren Staaten o<strong>der</strong> weltweiten<br />

Organisationen.<br />

• teilt die Haushaltsbefugnis mit dem<br />

Parlament.<br />

• erlässt die notwendigen Entscheidungen<br />

zur Festlegung und Durchführung <strong>der</strong><br />

Außen- und Sicherheitspolitik anhand <strong>der</strong><br />

vom Europäischen Rat festgelegten<br />

allgemeinen Orientierungen.<br />

• koordiniert das Vorgehen <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten<br />

und verabschiedet Maßnahmen im<br />

Bereich <strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen<br />

Zusammenarbeit in Strafsachen.<br />

Wird <strong>der</strong> Rat als Gesetzgeber tätig, so liegt das Initiativrecht<br />

bei <strong>der</strong> Europäischen Kommission, die<br />

dem Rat einen Vorschlag unterbreitet. Dieser wird<br />

dann im Rat geprüft, <strong>der</strong> den Vorschlag vor seiner<br />

Annahme än<strong>der</strong>n kann. Der Rat kann <strong>der</strong> Kommission<br />

in den von ihm angenommenen Rechtsakten<br />

Durchführungsbefugnisse übertragen. Das Europäische<br />

Parlament nimmt aktiv an Rechtsetzungsverfahren<br />

teil. Bei einer Vielzahl von Fragen<br />

(Binnenmarkt, Verbraucherschutz, transeuropäische<br />

Netze, Bildung, Gesundheit usw.) werden die gemeinschaftlichen<br />

Rechtsakte vom Parlament und<br />

vom Rat im so genannten „Mitentscheidungsverfahren“<br />

gemeinsam erlassen. Auch <strong>der</strong> Haushaltsplan<br />

<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft wird vom<br />

Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.<br />

Die Sozialpartner und an<strong>der</strong>e Interessensgruppen<br />

werden über den Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />

und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften<br />

im Rahmen des Ausschusses <strong>der</strong> Regionen<br />

in mehreren Sachbereichen gehört.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

In den Verträgen ist vorgesehen, dass <strong>der</strong> Rat je<br />

nach Sachgebiet mit <strong>der</strong> einfachen Mehrheit seiner<br />

Mitglie<strong>der</strong>, mit qualifizierter Mehrheit o<strong>der</strong> einstimmig<br />

beschließt. Bereits bei den Verhandlungen um<br />

den Vertrag von Nizza im Dezember 2000 wurde<br />

deutlich, dass zukünftig immer weniger Bereiche<br />

nach dieser Regel, son<strong>der</strong>n mit einfacher Mehrheit<br />

beschlossen werden. Im gemeinschaftlichen Bereich<br />

wird ein Großteil <strong>der</strong> Beschlüsse, die Gesetzgebungscharakter<br />

haben, auf Vorschlag <strong>der</strong> Kommission<br />

noch mit qualifizierter Mehrheit gefasst.<br />

Im Rahmen des Vertrags zur Gründung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft können die Rechtsakte des<br />

Rates die Form von Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen,<br />

Entscheidungen, Empfehlungen o<strong>der</strong><br />

Stellungnahmen haben. Der Rat kann auch Schlussfolgerungen<br />

mit politischem Charakter o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Akte wie Erklärungen o<strong>der</strong> Entschließungen annehmen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik<br />

trifft <strong>der</strong> Rat die für die Festlegung und<br />

Durchführung dieser Politik erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungen<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> vom Europäischen<br />

Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Er<br />

empfiehlt dem Europäischen Rat gemeinsame<br />

Strategien und führt diese durch, indem er insbeson<strong>der</strong>e<br />

gemeinsame Aktionen und gemeinsame<br />

Standpunkte annimmt.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit<br />

in Strafsachen nimmt <strong>der</strong> Rat auf Initiative<br />

eines Mitgliedsstaats o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission<br />

gemeinsame Standpunkte, Rahmenbeschlüsse<br />

und Beschlüsse an und erstellt Übereinkommen.<br />

Struktur<br />

Der Rat ist immer noch das wichtigste Entscheidungsorgan<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union. Er besteht<br />

aus Vertretern <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten auf Ministerebene,<br />

die in bestimmten Abständen zusammentreten<br />

(in <strong>der</strong> Regel ein- bis zweimal im Monat) und<br />

befugt ist, für seine Regierung verbindlich zu handeln.<br />

Die Häufigkeit <strong>der</strong> Ratstagungen richtet sich<br />

nach <strong>der</strong> Dringlichkeit <strong>der</strong> behandelten Fragen. In<br />

den Zusammensetzungen „Allgemeine Angelegenheiten“<br />

(Außenminister), „Wirtschaft und Finanzen“<br />

und „Landwirtschaft“ tagt <strong>der</strong> Rat einmal pro Mo-


I. Basiswissen Europa<br />

nat, während <strong>der</strong> Rat „Verkehr“, „Umwelt“ o<strong>der</strong> „Industrie“<br />

zwei- bis viermal pro Jahr zusammentritt.<br />

Es finden regelmäßig Ratstagungen zu mehr als 25<br />

verschiedenen Sachbereichen statt. Die Mitglie<strong>der</strong><br />

des Rates sind gegenüber ihren nationalen Parlamenten<br />

politisch verantwortlich.<br />

Die Mitgliedsstaaten unterhalten in Brüssel eine<br />

Vertretung. An ihrer Spitze stehen die Ständigen<br />

Vertreter, in <strong>der</strong> Regel Diplomaten im Botschafterrang.<br />

Sie bilden zusammen den Ausschuss <strong>der</strong><br />

Ständigen Vertreter (AStV), er trifft sich wöchentlich.<br />

Dieses Gremium bereitet die Tagungen des<br />

Ministerrates vor. Dieser Ausschuss überwacht und<br />

koordiniert auch die Arbeiten <strong>der</strong> etwa 250 Ausschüsse<br />

und Arbeitsgruppen, die sich aus Beamten<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsstaaten zusammensetzen und die<br />

dem AStV und dem Rat vorliegenden Dossiers auf<br />

technischer Ebene vorbereiten.<br />

Der Rat wird von einem Generalsekretariat unterstützt,<br />

das für die Vorbereitung und die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Arbeiten des Rates auf allen Ebenen sicherstellt.<br />

Dieses Sekretariat, das seinen Sitz im Justus-Lipsius-Gebäude<br />

in Brüssel hat, ist ein Faktor<br />

<strong>der</strong> Kontinuität für die Arbeit des Organs. Es untersteht<br />

einem Generalsekretär sowie einem Hohen<br />

Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,<br />

Herrn Javier Solana. Dieser wird von einem<br />

Stellvertretendem Generalsekretär, Herrn<br />

Pierre de Boissieu, unterstützt, <strong>der</strong> für die organisatorische<br />

Leitung des Generalsekretärs verantwortlich<br />

ist. Beide Funktionen werden vom Rat<br />

ernannt. Das Generalsekretariat des Rates besteht<br />

aus einem Kabinett des Generalsekretärs und des<br />

stellvertretenden Generalsekretärs, einem Juristischen<br />

Dienst, einem Pressedienst und Generaldirektionen<br />

für verschiedene Politikbereiche.<br />

Das Generalsekretariat kümmert sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

um die Vorbereitung <strong>der</strong> Sitzungen für die Präsidentschaft,<br />

des Rates <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sowie seiner vorbereitenden<br />

Gremien, d.h. dem Ausschuss <strong>der</strong><br />

Ständigen Vertreter (COREPER) und <strong>der</strong> Arbeitsgruppen.<br />

Es berät die Präsidentschaft und den Generalsekretär<br />

bei ihren Koordinierungsaufgaben.<br />

Dazu gehört auch die redaktionelle und inhaltliche<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Erarbeitung von Kompromissen. Es organisiert den<br />

Dolmetscherdienst während <strong>der</strong> Sitzungen, da die<br />

Vertreter <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten in ihrer jeweiligen<br />

Landessprache verhandeln. Das Generalsekretariat<br />

sorgt außerdem für die notwendigen Übersetzungen<br />

<strong>der</strong> Sitzungsdokumente und -berichte, die<br />

es erarbeitet, und stellt die Rechtsberatung des<br />

Rates und seiner Ausschüsse. Zudem verwaltet es<br />

den Haushalt des Rates.<br />

Arbeitsort des Ministerrates ist Brüssel. In den Monaten<br />

April, Juni und Oktober finden die Ratssitzungen<br />

in Luxemburg statt. Etwa 2.500 Beamte<br />

aus den 15 Mitgliedsstaaten arbeiten im Generalsekretariat<br />

des Ministerrates.<br />

Entscheidungsverfahren<br />

Ist über einen Vorschlag <strong>der</strong> Kommission zu beschließen,<br />

sind für seine Annahme mindestens 62<br />

Stimmen im Rat erfor<strong>der</strong>lich. In <strong>der</strong> Regel muss es<br />

sich um eine qualifizierte Mehrheit von 62 Stimmen<br />

handeln; sie müssen von mindestens 10 Mitgliedsstaaten<br />

abgegeben werden. In <strong>der</strong> Praxis bemüht<br />

sich <strong>der</strong> Rat immer um Endscheidungen im Konsens.<br />

In Zukunft wird es jedoch immer öfter Mehrheitsentscheidungen<br />

geben.<br />

Mitgliedsstaaten Stimmen Mitgliedsstaaten Stimmen<br />

im Rat im Rat<br />

Belgien 5 Italien 10<br />

Dänemark 3 Luxemburg 2<br />

Deutschland 10 Nie<strong>der</strong>lande 5<br />

Griechenland 5 Österreich 4<br />

Spanien 8 Portugal 5<br />

Frankreich 10 Finnland 3<br />

Irland 3 Schweden 4<br />

Vereinigtes Königreich 10<br />

Europäischer Rat/Europa Gipfel<br />

Seit 1974 treten die Staats- und Regierungschefs<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union mindestens zweimal jährlich<br />

im Europäischen Rat, dem „Europagipfel“, zusammen.<br />

Der Europäische Rat gewinnt in <strong>der</strong> Union immer<br />

mehr an Bedeutung. Er setzt Prioritäten, gibt <strong>der</strong><br />

Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb und befasst<br />

sich mit strittigen Fragen, die auf <strong>der</strong> Ministerebene<br />

nicht geklärt werden können.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

9


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

10<br />

Regierungskonferenzen<br />

Die <strong>der</strong> Union zugrunde liegenden Verträge können<br />

nur von den Mitgliedslän<strong>der</strong>n einvernehmlich geän<strong>der</strong>t<br />

werden. Die beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen treten<br />

dann in Kraft, sobald sie von allen Mitgliedsstaaten<br />

entsprechend den jeweils geltenden verfassungsrechtlichen<br />

Bestimmungen ratifiziert wurden.<br />

Arbeitsweise<br />

Die Regierungskonferenzen sind das zentrale Instrument<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> zur Vorbereitung institutioneller<br />

Reformen. Die Regierungskonferenz entwickelt<br />

Vorschläge, die erst dem Rat und dann - wenn keine<br />

Entscheidung zustande gekommen ist - dem<br />

Europäischen Rat zum Plazet vorgelegt werden.<br />

Die Regierungskonferenzen setzen sich aus Beauftragten<br />

<strong>der</strong> Regierungen <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten zusammen.<br />

Bei den Regierungskonferenzen handelt<br />

es sich in <strong>der</strong> Regel um eine über einen längeren<br />

Zeitraum immer wie<strong>der</strong> zusammentreffende Tagung<br />

zur Vorbereitung von Entscheidungen für ein bestimmtes<br />

Thema.<br />

Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

durch den im Dezember 2000 auf dem<br />

Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />

(*Auszug aus dem vorläufige Text vom<br />

14.12.2000)<br />

Erklärung für die Schlussakte <strong>der</strong> Konferenz am Tagungsort<br />

des Europäischen Rates - Ab dem Jahr<br />

2002 finden die Hälfte <strong>der</strong> jährlichen Tagungen des<br />

Europäischen Rates, mindestens aber eine Tagung<br />

im Jahr, in Brüssel statt. Sobald die Union 18 Mitglie<strong>der</strong><br />

zählt, finden alle Tagungen des Europäischen<br />

Rates in Brüssel statt.<br />

In <strong>der</strong> Schlussakte zur Konferenz von Nizza wurden<br />

für die nächste Konferenz des Europäischen Rates<br />

in Laeken/Belgien im Dezember 2001 die thematischen<br />

Schwerpunkte fixiert:<br />

• Abgrenzung <strong>der</strong> Zuständigkeiten zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den Mitgliedsstaaten.<br />

• Status <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Grundrechte<br />

• Vereinfachung <strong>der</strong> Verträge<br />

• Die Rolle <strong>der</strong> nationalen Parlamente in<br />

<strong>der</strong> Architektur Europas<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

Artikel 207 EGV - Der Generalsekretär und <strong>der</strong> stellvertretende<br />

Generalsekretär werden vom Rat mit<br />

qualifizierter Mehrheit ernannt.<br />

Artikel 205 EGV - Ab dem 1.1.2005 gelten folgende<br />

Regeln bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit<br />

auf Basis einer Gewichtung beim Rat. Ist zu einem<br />

Beschluss des Rates die qualifizierte Mehrheit erfor<strong>der</strong>lich,<br />

so werden die Stimmen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> wie<br />

folgt gewichtet:<br />

Mitgliedsstaaten Gewichtung Mitgliedsstaaten Gewichtung<br />

im Rat im Rat<br />

Belgien 12 Italien 29<br />

Dänemark 7 Luxemburg 4<br />

Deutschland 29 Nie<strong>der</strong>lande 13<br />

Griechenland 12 Österreich 10<br />

Spanien 27 Portugal 12<br />

Frankreich 29 Finnland 7<br />

Irland 7 Schweden 10<br />

Vereinigtes Königreich 29<br />

In den Fällen, in denen die Beschlüsse nach diesem<br />

Vertrag auf Vorschlag <strong>der</strong> Kommission im Rat<br />

zu fassen sind, kommen die Beschlüsse mit einer<br />

Mindestzahl von 170 Stimmen zustande, welche<br />

die Zustimmung von mindestens <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> umfassen, in den an<strong>der</strong>en Fällen mit <strong>der</strong><br />

Zustimmung von mindestens zwei Dritteln <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Ein Mitglied des Rates kann beantragen, dass bei<br />

einer Beschlussfassung des Rates mit qualifizierter<br />

Mehrheit überprüft wird, ob diese qualifizierte<br />

Mehrheit mindestens 62% <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung<br />

<strong>der</strong> Union umfasst; ansonsten kommt <strong>der</strong> betreffende<br />

Beschluss nicht zustande.<br />

Wenn am 1.1.2005 die neue Stimmgewichtung in<br />

Kraft tritt und noch nicht alle Bewerberlän<strong>der</strong>, die in<br />

<strong>der</strong> Tabelle aufgeführt sind, beigetreten sein sollten,<br />

wird die qualifizierte Mehrheit im Rat einem Prozentsatz<br />

<strong>der</strong> Stimmen entsprechen, <strong>der</strong> unter dem<br />

<strong>der</strong>zeitigen Prozentsatz liegt. Der anzuwendende<br />

Prozentsatz wird nach und nach bis zu einem<br />

Höchstsatz von 73,4% zunehmen. Wenn alle unten<br />

genannten Bewerberstaaten beigetreten sind, wird<br />

die Sperrminorität im Rat von 88 auf 91 Stimmen<br />

erhöht.


I. Basiswissen Europa<br />

Beitrittsland Gewichtung Beitrittsland Gewichtung<br />

im Rat im Rat<br />

Polen 27 Litauen 7<br />

Rumänien 14 Lettland 4<br />

Tschechische Republik 12 Slowenien 4<br />

Ungarn 12 Estland 4<br />

Bulgarien 10 Zypern 4<br />

Slowakei 7 Malta 3<br />

Bei jedem Beitritt wird die in Artikel 205 Absatz 2<br />

Unterabsatz 3 des Vertrags zur Gründung <strong>der</strong> EG<br />

genannte Schwelle im Rat so berechnet, dass die<br />

in Stimmen ausgedrückte Schwelle für die qualifizierte<br />

Mehrheit nicht die Schwelle überschreitet,<br />

die sich aus <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Erklärung für die Schlussakte<br />

<strong>der</strong> Konferenz zu Erweiterung <strong>der</strong> Union enthaltene<br />

Tabelle ergibt. In den Fällen, in denen die<br />

Beschlüsse nach diesem Vertrag auf Vorschlag <strong>der</strong><br />

Kommission zu fassen sind, kommen die Beschlüsse<br />

im Rat mit einer Mindeststimmenzahl von<br />

258 Stimmen zustande, welche die Zustimmung<br />

<strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> umfassen, in den an<strong>der</strong>en<br />

Fällen mit <strong>der</strong> Zustimmung von mindestens<br />

zwei Dritteln <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Auch hier kann ein Mitglied des Rates beantragen,<br />

dass bei einer Beschlussfassung des Rates mit<br />

qualifizierter Mehrheit überprüft wird, ob diese qualifizierte<br />

Mehrheit mindestens 62% <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung<br />

<strong>der</strong> Union umfasst; an<strong>der</strong>nfalls kommt<br />

<strong>der</strong> betreffende Beschluss nicht zustande.<br />

Die in den Verhandlungen von Nizza im Dezember<br />

2000 festgelegte Gewichtung und das Proze<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Umsetzung kann durchaus aufgrund geän<strong>der</strong>ten<br />

politischer Rahmenbedingungen auf einer zukünftigen<br />

Regierungskonferenz geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen Strukturen/<br />

Europäischer Rat/ durch den Gipfel in<br />

Nizza *<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

Tagungsort des Europäischen Rates - Ab dem Jahr<br />

2002 findet die Hälfte <strong>der</strong> jährlichen Tagungen des<br />

Europäischen Rates, mindestens aber eine Tagung<br />

im Jahr, in Brüssel statt. Sobald die Union 18 Mitglie<strong>der</strong><br />

zählt, finden alle Tagungen des Europäischen<br />

Rates in Brüssel statt.<br />

In <strong>der</strong> Schlussakte zur Konferenz von Nizza wurden<br />

für die nächste Konferenz des Europäischen Rates<br />

in Laeken/Belgien im Dezember 2001 bereits die<br />

thematischen Schwerpunkte fixiert:<br />

• Abgrenzung <strong>der</strong> Zuständigkeiten zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> und den Mitgliedsstaaten<br />

• Status <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Grundrechte<br />

• Vereinfachung <strong>der</strong> Verträge<br />

• Die Rolle <strong>der</strong> nationalen Parlamente<br />

in <strong>der</strong> Architektur Europas<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Die individuellen Einflussmöglichkeiten auf den Rat<br />

sind gering. Da es sich um ein politisches Gremium<br />

handelt, bestehen Einflussmöglichkeiten sowohl<br />

über die nationalen Parlamente und Regierungen<br />

(prioritär) wie auch das Europäische Parlament und<br />

die Kommission (prioritär). Da die Einflussnahme<br />

auf den Rat in <strong>der</strong> Regel langfristig und indirekt verläuft,<br />

sind hier in erster Linie nationale politische<br />

Strukturen und die bei <strong>der</strong> <strong>EU</strong> tätigen Interessensverbände<br />

tätig.<br />

Transparenz<br />

Der Rat bemühte sich in den letzten beiden Jahren<br />

verstärkt, seine Arbeit dem <strong>EU</strong> Bürger näher zu<br />

bringen. Abstimmungen des Rates über Rechtsakte<br />

und die Begründungen dieser Abstimmungen<br />

werden regelmäßig veröffentlicht, vor allem im Internet.<br />

3.5. Die Kommission<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Zusammenfassung<br />

Die Kommission ist seit 1967 das einzige Exekutivorgan<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong>. Die Kommission unterbreitet Vorschläge<br />

für die zu erlassenden gemeinschaftlichen<br />

Rechtsvorschriften, sorgt für die Einhaltung des<br />

Gemeinschaftsrechts und führt die gemeinsamen<br />

Politiken nach Vorgaben des Rates und des Parlamentes<br />

aus.<br />

Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse<br />

<strong>der</strong> Union. Konkret bedeutet dies, dass die<br />

gesamte Palette von För<strong>der</strong>programmen und die<br />

zentralen politischen Schwerpunkte <strong>der</strong> <strong>EU</strong>, „Politiken“,<br />

über die Kommission abgewickelt werden.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

11


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

12<br />

Aufgaben<br />

Die Kommission ist <strong>der</strong> Motor des institutionellen<br />

Systems <strong>der</strong> Gemeinschaft:<br />

• Die Kommission besitzt das Initiativrecht<br />

und schlägt Gesetzestexte vor, die dann<br />

dem Parlament und dem Rat unterbreitet<br />

werden.<br />

• Als einziges Exekutivorgan <strong>der</strong> <strong>EU</strong> sorgt sie<br />

für die Ausführung <strong>der</strong> europäischen<br />

Gesetze (Richtlinien, Verordnungen,<br />

Entscheidungen), des Haushalts und <strong>der</strong><br />

Programme, die vom Rat und vom<br />

Parlament angenommen werden.<br />

• Als Hüterin <strong>der</strong> Verträge sorgt sie<br />

gemeinsam mit dem Gerichtshof für die<br />

Befolgung des Gemeinschaftsrechts.<br />

• Als Vertreterin <strong>der</strong> Union auf weltweiter<br />

Ebene handelt sie vor allem in den<br />

Bereichen Handel und Zusammenarbeit<br />

internationale Übereinkommen aus.<br />

Strukturell unterteilt sich die<br />

Kommission in folgende Bereiche<br />

Allgemeine Dienste<br />

Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />

Eurostat<br />

Generalsekretariat<br />

Presse- und Informationsdienst<br />

Politiken<br />

Beschäftigung und Soziales<br />

Bildung und Kultur<br />

Binnenmarkt<br />

Energie und Verkehr<br />

Fischerei<br />

Forschung<br />

Gemeinsame Forschungsstelle<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Informationsgesellschaft<br />

Justiz und Inneres<br />

Landwirtschaft<br />

Regionalpolitik<br />

Steuern und Zollunion<br />

Umwelt<br />

Unternehmen<br />

Wettbewerb<br />

Wirtschaft und Finanzen<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

Außenbeziehungen<br />

Amt für humanitäre Hilfe -<br />

ECHO<br />

Außenbeziehungen<br />

Entwicklung<br />

Erweiterung<br />

Gemeinsamer Dienst für<br />

Außenbeziehungen<br />

Handel<br />

Interne Dienste<br />

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung<br />

Finanzkontrolle<br />

Gemeinsamer Dolmetsch- und Konferenzdienst<br />

Generalinspektion<br />

Haushalt<br />

Juristischer Dienst<br />

Personal und Verwaltung<br />

Übersetzungsdienst<br />

Entnommen <strong>der</strong> Internet-Adresse:<br />

http://europa.ev.int<br />

Zusammensetzung, Ernennung und<br />

Geschäftsbereiche<br />

Der Vertrag legt fest, dass die Kommission aus 20<br />

Mitglie<strong>der</strong>n besteht, d.h. pro Mitgliedsstaat mindestens<br />

ein, jedoch nicht mehr als zwei Vertreter. Die<br />

fünf bevölkerungsreichsten Län<strong>der</strong> sind noch mit<br />

zwei Mitglie<strong>der</strong>n, die an<strong>der</strong>en mit einem Mitglied<br />

vertreten.<br />

Das Protokoll über die Organe, das dem Vertrag<br />

von Amsterdam (1996, seit 1999 in Kraft) beigefügt<br />

ist, sieht bei einer erneuten Erweiterung eine an<strong>der</strong>e<br />

Zusammensetzung <strong>der</strong> Kommission vor.<br />

• Wenn nicht mehr als fünf Län<strong>der</strong><br />

hinzukommen, setzt sich die Kommission<br />

aus nicht mehr als einem Mitglied pro Staat<br />

zusammen;<br />

• Wenn mehr als fünf Län<strong>der</strong> hinzukommen,<br />

muss zuvor eine Regierungskonferenz die<br />

zukünftige Zusammensetzung <strong>der</strong><br />

Kommission (wie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Institutionen</strong>)<br />

prüfen.<br />

Für die Ernennung <strong>der</strong> Kommission muss seit 1999<br />

zuerst das Parlament <strong>der</strong> Ernennung des Präsidenten<br />

<strong>der</strong> Kommission durch die Mitgliedsstaaten<br />

zustimmen. Nach dieser Plazet ernennen die Mit-


I. Basiswissen Europa<br />

gliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen mit<br />

dem designierten Präsidenten die an<strong>der</strong>en Kommissionsmitglie<strong>der</strong>.<br />

Danach folgt dann die Zustimmung<br />

des Parlamentes und die Ernennung. Im<br />

Grundsatz sind die 20 Kommissare unabhängig.<br />

Die Kommission ist gegenüber dem Parlament geschlossen<br />

7 verantwortlich. Bei <strong>der</strong> Annahme eines<br />

Misstrauensantrages müssen alle Kommissare ihr<br />

Amt nie<strong>der</strong>legen.<br />

Die seit dem Jahre 1999 amtierende<br />

Kommission unter Prodi setzt sich aus<br />

folgenden Personen und<br />

Zuständigkeitsbereichen (Politiken)<br />

zusammen<br />

Romano Prodi<br />

Präsident<br />

Neil Kinnock<br />

Vizepräsident<br />

Verwaltungsreform<br />

Loyola de Palacio<br />

Vizepräsidentin<br />

Beziehungen zum<br />

Europäischen Parlament<br />

Verkehr und Energie<br />

Mario Monti<br />

Wettbewerb<br />

Franz Fischler<br />

Landwirtschaft, Entwicklung<br />

des ländlichen Raums<br />

und Fischerei<br />

Erkki Liikanen<br />

Unternehmen und<br />

Informationsgesellschaft<br />

Frits Bolkestein<br />

Binnenmarkt<br />

Philippe Busquin<br />

Forschung<br />

Pedro Solbes Mira<br />

Wirtschaft und<br />

Währungsangelegenheiten<br />

Poul Nielson<br />

Entwicklung und<br />

humanitäre Hilfe<br />

Entnommen dem Link:<br />

http://europa.eu.int/comm/index_de.htm<br />

7 Art. 201 (144)<br />

Günter Verheugen<br />

Erweiterung<br />

Chris Patten<br />

Außenbeziehungen<br />

Pascal Lamy<br />

Handel<br />

David Byrne<br />

Gesundheits- und<br />

Verbraucherschutz<br />

Michel Barnier<br />

Regionalpolitik *<br />

Viviane Reding<br />

Bildung und Kultur<br />

Michaele Schreyer<br />

Haushalt<br />

Margot Wallström<br />

Umwelt<br />

Antonio Vitorino<br />

Justiz und Inneres<br />

Anna Diamantopoulou<br />

Beschäftigung und<br />

soziale Angelegenheiten<br />

*auch verantwortlich<br />

ad personam für die<br />

Regierungskonferenz<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> oben aufgeführten Kommissare verfügt<br />

über eine eigenständige Internetpräsenz, die über<br />

die Überschrift: „Die 20 Kommissionsmitglie<strong>der</strong>:<br />

Profile, Zuständigkeitsbereiche, Webseiten“ in dem<br />

oben angegebenen Link aktiviert werden kann.<br />

Bei je<strong>der</strong> Erweiterung in den letzten Jahren wurde<br />

die Zusammensetzung <strong>der</strong> Kommission durch eine<br />

Beitrittsakte verän<strong>der</strong>t. So stieg die Zahl <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />

nach dem Beitritt Dänemarks,<br />

Irlands und des Vereinigten Königreichs 1973 von<br />

neun auf dreizehn, und nach den Beitritten Griechenlands,<br />

Portugals und Spaniens auf 17. Seit<br />

dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens<br />

im Jahre 1995 beläuft sich die Zahl <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />

auf 20 Kommissare.<br />

Im Vertrag von Amsterdam wurden diese Bestimmungen<br />

nicht geän<strong>der</strong>t; In Falle einer Erweiterung<br />

sieht ein dem Vertrag beigefügtes Protokoll ihre Än<strong>der</strong>ung<br />

vor (max. 20 Kommissare).<br />

Bei <strong>der</strong> Kommission sind ca. 16.000 Personen direkt<br />

beschäftigt. Projektbezogen sind nochmals ca.<br />

6.000 Personen im Umfeld <strong>der</strong> <strong>EU</strong> Kommission über<br />

Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen tätig.<br />

Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

durch den im Dezember 2000 auf dem<br />

Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

Artikel 213 EGV - Wenn die Union 27 Mitgliedsstaaten<br />

umfasst findet automatisch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Vertragsgrundlage für die Besetzung <strong>der</strong> Kommissionsstellen<br />

statt. Die Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission<br />

wird dann unter <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten<br />

liegen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission werden<br />

dann auf Grundlage einer gleichberechtigten Rotation<br />

ausgewählt. Die Einzelheiten werden dann vom Rat<br />

einstimmig festgelegt werden. Dies gilt auch für die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kommission.<br />

Artikel 214 EGV - Der Rat in <strong>der</strong> Zusammensetzung<br />

<strong>der</strong> Staats- und Regierungschefs benennt mit qualifizierter<br />

Mehrheit die Präsidenten <strong>der</strong> Kommission<br />

mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes<br />

(nicht mehr im gegenseitigen Einvernehmen).<br />

Artikel 217 - Der Präsident entscheidet über die interne<br />

Organisation. Die Zuständigkeiten <strong>der</strong> Kommission<br />

werden von ihrem Präsidenten geglie<strong>der</strong>t.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

13


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

14<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Die individuellen Einflussmöglichkeiten in die Strukturen<br />

<strong>der</strong> Kommission sind abhängig von den persönlichen<br />

Kontakten und Interessen in und im<br />

Umfeld <strong>der</strong> Kommission. Da die Kommission das<br />

Exekutivorgan <strong>der</strong> <strong>EU</strong> ist, steht es im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Aktivitäten <strong>der</strong> verschiedenen bei <strong>der</strong> <strong>EU</strong> aktiven<br />

Interessensverbände.<br />

Transparenz<br />

Die Kommission bemüht sich in den letzten beiden<br />

Jahren verstärkt, ihre Arbeit <strong>der</strong> Öffentlichkeit näher<br />

zu bringen. Neben einer umfangreichen Anzahl von<br />

Publikationen unterhält die Kommission die größte<br />

europäische elektronische Informationsstruktur unter<br />

dem Link „<strong>EU</strong>ROPA“. Dort kann sich je<strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<br />

Bürger über alle Politikbereiche <strong>der</strong> <strong>EU</strong> umfassend<br />

informieren.<br />

3.6. Der Gerichtshof und das<br />

Gericht erster Instanz<br />

Historischer Hintergrund<br />

Die große Neuerung, die die Europäische Gemeinschaft<br />

im Vergleich zu früheren europäischen Einigungsvorhaben<br />

verkörpert, besteht darin, dass die<br />

Gemeinschaft zur Verwirklichung ihrer Ziele sich<br />

einzig und allein auf die Macht des Rechts stützt.<br />

Vor diesem Hintergrund waren die sechs Gründungsstaaten<br />

bemüht, eine durch das Recht geschützte<br />

und mit seiner Hilfe verwirklichte europäische<br />

Einigung zu initiieren. Die Verträge von Paris<br />

und Rom (EGKS-, EWG- und Euratom-Vertrag)<br />

wurden zur rechtlichen Grundlage <strong>der</strong> europäischen<br />

Einigung.<br />

Die Gemeinschaft ist aber nicht nur eine Schöpfung<br />

des Rechts, son<strong>der</strong>n verfolgt ihre Ziele durch<br />

Gestaltung und Anwendung einer neuen Rechtsordnung,<br />

des Gemeinschaftsrechts. Das Gemeinschaftsrecht<br />

zeichnet sich dadurch aus, dass es<br />

autonom ist, in allen Mitgliedslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

einheitlich gilt und sich vom nationalen<br />

Recht unterscheidet, dem gegenüber es jedoch<br />

Vorrang hat. Schrittweise wird es mit immer größerem<br />

Wirkungsbereich in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar<br />

anwendbar.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

Zusammenfassung<br />

Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung<br />

und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts.<br />

Er entscheidet über Streitigkeiten,<br />

an denen Mitgliedsstaaten, Gemeinschaftsorgane,<br />

Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein<br />

können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.<br />

Der Gerichtshof, seit seiner Errichtung in Luxemburg<br />

ansässig, sichert gemeinsam mit dem Gericht<br />

erster Instanz die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen<br />

Integrationsprozess.<br />

Die Arbeit<br />

Hauptaufgabe des Gerichtshofs (EuGH) ist es, die<br />

einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts<br />

zu gewährleisten. Er nimmt diese<br />

Aufgabe im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens<br />

wahr, in dem er über Vorlagefragen <strong>der</strong> einzelstaatlichen<br />

Gerichte entscheidet (Art. 234 EGV).<br />

Der Gerichtshof entscheidet des Weiteren über Direktklagen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e über Nichtigkeitsklagen<br />

(Art. 230 EGV), Vertragsverletzungsverfahren (Art.<br />

226 bis 228 EGV) und Schadensersatzklagen gegen<br />

die Europäischen Gemeinschaften (Art. 235<br />

und 288 EGV)).<br />

Das Gericht erster Instanz (EuGH) wurde 1989 eingesetzt,<br />

um den bereits damals stark beanspruchten<br />

Gerichtshof zu entlasten. Das EuGH entscheidet<br />

ausschließlich über Direktklagen natürlicher<br />

und juristischer Personen in beson<strong>der</strong>en Rechtsbereichen<br />

(Wettbewerb, Antidumping usw.) sowie<br />

über Beamtensachen.<br />

Wie jede echte Rechtsordnung bedarf auch diejenige<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaft eines wirksamen gerichtlichen<br />

Schutzes für den Fall, dass das Gemeinschaftsrecht<br />

in Frage gestellt wird, o<strong>der</strong> wenn es<br />

um seine Anwendung geht.<br />

Der Gerichtshof als rechtsprechendes Organ <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft ist <strong>der</strong> Dreh- und Angelpunkt dieses<br />

Schutzmechanismus. Seine Aufgabe ist es, zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

dass je<strong>der</strong> Betroffene das Gemeinschaftsrecht<br />

auf seine Weise auslegt und anwendet, zu<br />

gewährleisten, dass die gemeinsamen Normen ihren<br />

gemeinschaftlichen Charakter bewahren sowie dafür<br />

Sorge zu tragen, dass diese Normen für alle und un-


I. Basiswissen Europa<br />

ter allen Umständen den gleichen Inhalt haben.<br />

Zu diesem Zweck ist <strong>der</strong> Gerichtshof für die Entscheidung<br />

über Rechtsstreitigkeiten zuständig, an<br />

denen Mitgliedsstaaten, Gemeinschaftsorgane,<br />

Unternehmen und Privatpersonen als Parteien beteiligt<br />

sein können.<br />

Entwicklung<br />

Von seiner Gründung im Jahre 1952 bis zum heutigen<br />

Tag ist <strong>der</strong> Gerichtshof mit mehr als 8.600<br />

Rechtssachen befasst worden. Bereits 1978 betrug<br />

die Zahl <strong>der</strong> jährlichen Neueingänge 200; 1985<br />

wurde die Schwelle von 400 Neueingängen überschritten.<br />

Um diesen Ansturm zu bewältigen und gleichzeitig<br />

einen angemessen zeitlichen Umfang <strong>der</strong> Prozesse<br />

zu wahren, hat <strong>der</strong> Gerichtshof seine Verfahrensordnung<br />

<strong>der</strong> neuen Situation angepasst, um<br />

die Prozesse schneller abschließen zu können.<br />

Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

durch den im Dezember 2000 auf dem<br />

Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

Artikel 225 bis 246 EGV - Der Gerichtshof erhält<br />

mehr Kompetenzen und es wird zur Beschleunigung<br />

<strong>der</strong> Verfahren eine erste Instanz eingerichtet.<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Der Gerichtshof ist für Einflussnahmen durch Interessensverbänden<br />

und Parteien bis auf Ausnahmefälle<br />

nicht interessant.<br />

Transparenz<br />

Auch <strong>der</strong> Gerichtshof ist bemüht seine Arbeit einer<br />

breiten Öffentlichkeit vorzustellen.<br />

3.7. Der Rechnungshof<br />

Zusammenfassung<br />

Der Rechnungshof überprüft die Ausführung des<br />

Haushaltsplans <strong>der</strong> Gemeinschaft und sorgt für ein<br />

effizientes Finanzmanagement auf europäischer<br />

Ebene. Der Europäische Rechnungshof ist eines <strong>der</strong><br />

fünf Organe <strong>der</strong> Europäischen Union. Sitz des seit<br />

1977 bestehenden Rechnungshofes ist Luxemburg.<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Aufgaben<br />

Der Vertrag zur Gründung <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

weist dem Europäischen Rechnungshof<br />

in erster Linie die Aufgabe zu, die wirtschaftliche<br />

Ausführung des Haushaltsplans <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union zu kontrollieren. Dies dient dem doppelten<br />

Zweck, die Ausführung effizienter zu gestalten und<br />

die Unionsbürger über die Verwendung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Gel<strong>der</strong> durch die hierfür zuständigen Stellen<br />

zu informieren.<br />

Der Rechnungshof prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben des<br />

Haushalts <strong>der</strong> Europäischen Union. Er gewährleistet<br />

auch und insbeson<strong>der</strong>e die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>der</strong> Haushaltsführung, d.h. er prüft, ob und inwieweit<br />

die Ziele <strong>der</strong> Haushaltsführung erreicht wurden<br />

und wie hoch die hiermit verbundenen Kosten waren.<br />

Der Rechnungshof bietet dem Unionsbürger<br />

somit die Gewähr für eine ordnungsgemäße und<br />

möglichst effiziente Verwaltung und Ausführung<br />

des Unionshaushalts.<br />

Der Rechnungshof ist befugt, alle Einrichtungen<br />

und Personen zu prüfen, die Gemeinschaftsmittel<br />

verwalten o<strong>der</strong> erhalten. Er prüft insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen, die nationalen,<br />

regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden<br />

sowie die Endbegünstigten von Gemeinschaftshilfen<br />

(För<strong>der</strong>programme).<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> Größenordnung des Haushalts<br />

kann <strong>der</strong> Rechnungshof nicht die Gesamtheit <strong>der</strong><br />

gemeinschaftlichen Rechnungsvorgänge eines<br />

Haushaltsjahres überprüfen. Daher wird anhand<br />

von Stichproben in erster Linie die Zuverlässigkeit<br />

<strong>der</strong> Systeme zur Umsetzung des europäischen Regelwerks<br />

auf Gemeinschafts- wie auf einzelstaatlicher<br />

Ebene überprüft.<br />

Die Prüfer des Rechnungshofes kontrollieren die<br />

Belege <strong>der</strong> Rechnungsvorgänge und können auch<br />

Prüfbesuche vor Ort bei den verwaltenden Stellen<br />

und den Begünstigten <strong>der</strong> Gemeinschaftshilfen<br />

durchführen. Die Prüfer führen eine Vielzahl von<br />

Prüfbesuchen am Sitz <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gemeinschaftsorgane<br />

(in erster Linie in Brüssel), in den 15 Mitgliedsstaaten<br />

<strong>der</strong> Union und in allen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Welt durch, die Gemeinschaftshilfen erhalten. Der<br />

Rechnungshof hat Zugang zu allen Informationen,<br />

die er zur Erfüllung seines Prüfungsauftrags<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

15


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

16<br />

benötigt. Die Prüfung in den Mitgliedsstaaten erfolgt<br />

in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontrollbehörden<br />

o<strong>der</strong> den zuständigen nationalen<br />

Dienststellen.<br />

Zusammensetzung und fachliche<br />

Kompetenz<br />

Der Rechnungshof besteht aus einem Kollegium<br />

aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n, welche die 15 Mitgliedsstaaten<br />

repräsentieren und auf sechs Jahre ernannt werden.<br />

Sie müssen jede Gewähr für Unabhängigkeit<br />

bieten und spezifische Qualifikationen im Bereich<br />

<strong>der</strong> externen Kontrolle öffentlicher Finanzen besitzen.<br />

Der Präsident des Hofes wird von den Kollegiumsmitglie<strong>der</strong>n<br />

für drei Jahre gewählt.<br />

Dem Rechnungshof gehören rund 550 hochqualifizierte<br />

Mitarbeiter aus den 15 Mitgliedsstaaten an,<br />

darunter ca. 250 Rechnungsprüfer.<br />

Unabhängigkeit<br />

Die Unabhängigkeit des Rechnungshofes gegenüber<br />

den an<strong>der</strong>en Gemeinschaftsorganen und den<br />

Mitgliedsstaaten gewährleistet die objektive Wahrnehmung<br />

seiner Kontrollfunktion. Der Rechnungshof<br />

entscheidet frei über die Organisation und den<br />

Zeitplan seiner Kontrollarbeiten sowie über die Veröffentlichung<br />

seiner Berichte.<br />

Entlastung für die Ausführung des<br />

Haushaltsplans<br />

Die Prüfberichte des Rechnungshofes sind ein<br />

wichtiger Bestandteil des Entlastungsverfahrens;<br />

sie werden <strong>der</strong> Haushaltsbehörde (Europäisches<br />

Parlament und Rat <strong>der</strong> Europäischen Union) übermittelt.<br />

Die Haushaltsbehörde beschließt auf <strong>der</strong><br />

Grundlage dieser Berichte, ob sie <strong>der</strong> Kommission<br />

die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans<br />

erteilt.<br />

Betrug und Unregelmäßigkeiten<br />

Es obliegt <strong>der</strong> Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten,<br />

Betrug und alle rechtswidrigen Aktivitäten<br />

zu bekämpfen, die den finanziellen Interessen <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft schaden. Hier trägt <strong>der</strong> Rechnungshof<br />

durch Umfang und Art seine ständigen Kontrollen<br />

zur Verhütung von Betrug und Unregelmäßigkeiten<br />

und zu <strong>der</strong>en Aufdeckung bei.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Systeme<br />

Die Berichte des Europäischen Rechnungshofes<br />

lenken die Aufmerksamkeit <strong>der</strong> Gemeinschaftsorgane<br />

und <strong>der</strong> Unionsbürger auf die Probleme, welche<br />

die Kommission und die zuständigen Behörden<br />

in den Mitgliedsstaaten lösen müssen. Die Berichte<br />

tragen somit zur Verbesserung <strong>der</strong> Verwaltungs-<br />

und Kontrollsysteme und damit auch zu einer<br />

rationelleren Verwendung <strong>der</strong> Finanzmittel <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft bei.<br />

Sanktionen<br />

Der Rechnungshof hat keine eigene Rechtsprechungsbefugnis.<br />

Entdecken die Prüfer des Hofes<br />

Hinweise auf Betrugsfälle bzw. decken sie tatsächliche<br />

Betrügereien o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeiten auf, werden<br />

die zuständigen Gemeinschaftsorgane hiervon<br />

so rasch wie möglich in Kenntnis gesetzt, damit diese<br />

die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Der Rechnungshof ist für Einflussnahmen durch Interessensverbänden<br />

und Parteien bis auf Ausnahmefälle<br />

nicht interessant.<br />

Transparenz<br />

Der Rechnungshof informiert die Unionsbürger in<br />

objektiver und transparenter Weise über die Ergebnisse<br />

seiner Arbeit; diesem Zweck dienen vor allem<br />

seine Berichte. Der Rechnungshof veröffentlicht einen<br />

Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans<br />

<strong>der</strong> Union für das vorangegangene<br />

Haushaltsjahr, eine Erklärung über die Zuverlässigkeit<br />

<strong>der</strong> Rechnungsführung sowie die Recht- und<br />

Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> zu Grunde liegenden Vorgänge<br />

für das vorangegangene Haushaltsjahr, beson<strong>der</strong>e<br />

Jahresberichte zu einzelnen Gemeinschaftseinrichtungen<br />

und Son<strong>der</strong>berichte zu Themen<br />

von beson<strong>der</strong>em Interesse. Die Stellungnahme<br />

des Hofes muss vor <strong>der</strong> Annahme bestimmter<br />

Gemeinschaftsregelungen mit finanziellem Charakter<br />

eingeholt werden. Die an<strong>der</strong>en Gemeinschaftsorgane<br />

können darüber hinaus Stellungnahmen zu<br />

beson<strong>der</strong>en Fragen beim Hof beantragen.<br />

Diese Berichte und Stellungnahmen werden in<br />

sämtlichen Unionssprachen im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union veröffentlicht.


I. Basiswissen Europa<br />

3.8. Der Wirtschafts- und<br />

Sozialausschuss<br />

Zusammenfassung<br />

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss wird von <strong>der</strong><br />

Kommission, vom Rat und vom Europäischen Parlament<br />

z.B. zu Fragen <strong>der</strong> Beschäftigung, <strong>der</strong><br />

Funktionsweise des Binnenmarkts und <strong>der</strong> Verkehrspolitik<br />

gehört. Er besteht aus Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

verschiedensten Organisationen und Strukturen<br />

des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.<br />

Über den Wirtschafts- und Sozialausschuss, einem<br />

Gremium mit beraten<strong>der</strong> Funktion, wirken Vertreter<br />

<strong>der</strong> Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens<br />

(Gewerkschaften, Landwirte, Kaufleute usw.)<br />

an <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

mit.<br />

Anstehende institutionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

durch den im Dezember 2000 auf dem<br />

Gipfel in Nizza beschlossenen Vertrag*<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

Artikel 257 bis 259 EGV - Die Zusammensetzung<br />

des Wirtschafts- und Sozialausschusses wird erweitert<br />

(Verbraucherorganisationen und Vertreter <strong>der</strong><br />

Allgemeinheit) wie auch die maximale Anzahl <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> auf 350 erhöht, indem die Beitrittslän<strong>der</strong><br />

einbezogen wurden. Das Verfahren <strong>der</strong> Ernennung<br />

im Rat wird vereinfacht und erfolgt mit qualifizierter<br />

Mehrheit (früher einstimmig).<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist für Einflussnahmen<br />

durch Interessensverbänden und Parteien<br />

dann interessant wenn dort Entscheidungen<br />

anstehen,die grundsätzliche o<strong>der</strong> spezielle Auswirkungen<br />

auf die Politiken <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben. Dies gilt im<br />

Beson<strong>der</strong>en für Entscheidungen mit rechtlichen<br />

Auswirkungen.<br />

Transparenz<br />

Auch <strong>der</strong> Wirtschafts- und Sozialausschuss stellt<br />

seine Arbeit verstärkt einer breiten Öffentlichkeit<br />

vor.<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

3.9. Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen<br />

Zusammenfassung<br />

Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen sorgt für die Wahrung<br />

<strong>der</strong> lokalen und regionalen Identitäten und Vorrechte.<br />

Er muss in Bereichen wie Regionalpolitik,<br />

Umweltschutz und Ausbildung gehört werden. Er<br />

besteht aus Vertretern <strong>der</strong> Gebietskörperschaften.<br />

Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen hat mit seiner Einführung<br />

in das institutionelle System <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

eine Vertretung regionaler und lokaler<br />

Gebietskörperschaften mit beraten<strong>der</strong> Funktion geschaffen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />

Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

Artikel 263 EGV - Der Rat nimmt die Liste <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

und Stellvertreter des Ausschusses <strong>der</strong> Regionen<br />

mit qualifizierter Mehrheit (nicht mehr einstimmig)<br />

an. Die maximale Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> erhöht<br />

sich auf 350 Personen.<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Der Ausschuss <strong>der</strong> Regionen ist für Einflussnahmen<br />

durch Interessensverbänden und Parteien<br />

dann interessant, wenn dort Entscheidungen anstehen,<br />

die grundsätzliche Auswirkungen auf die<br />

Politiken <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben.<br />

Transparenz<br />

Auch <strong>der</strong> Ausschuss <strong>der</strong> Regionen stellt seine Arbeit<br />

verstärkt einer breiten Öffentlichkeit vor.<br />

3.10. Die Europäische Investitionsbank<br />

Zusammenfassung<br />

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzinstitution<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union. Die EIB finanziert<br />

Investitionsvorhaben in <strong>der</strong> Regel im<br />

<strong>EU</strong>-Binnenmarkt. Die EIB wird in erster Linie im Bereich<br />

<strong>der</strong> Absicherung von Infrastrukturprojekten<br />

tätig, um zu einer ausgewogenen Entwicklung <strong>der</strong><br />

Union beizutragen.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

17


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

18<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />

Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

266 Absatz 3 EGV – Die ursprünglich im Vertrag als<br />

Protokoll fixierte Satzung <strong>der</strong> EIB kann nun nach einer<br />

bestimmten Verfahrensweise zwischen dem Rat,<br />

<strong>der</strong> Kommission und dem Parlament geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Hierfür ist aber weiterhin die Einstimmigkeit<br />

notwendig.<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Die Einflussinteressen in die EIB konzentrieren sich<br />

in erster Linie auf die Funktion als Finanzierungsinstitution<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> vor allem für Infrastrukturprojekte.<br />

Hier können nationale Kontakte zu Regierungen<br />

und in die Generaldirektionen <strong>der</strong> Kommission sehr<br />

hilfreich sein.<br />

Transparenz<br />

Auch die EIB stellt ihre Arbeit einer breiten allgemeinen<br />

und speziellen (Banken) Öffentlichkeit vor.<br />

3.11. Die Europäische Zentralbank<br />

Zusammenfassung<br />

Die Europäische Zentralbank legt die europäische<br />

Geldpolitik fest und führt diese mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

unabhängig von politischen Einflussnahmen aus.<br />

Die EZB gibt die Leitzinsen vor, führt Devisengeschäfte<br />

durch und sorgt für ein reibungsloses Funktionieren<br />

<strong>der</strong> Zahlungssysteme mit den nationalen<br />

und dem europäischen Zahlungsmittel (Euro).<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> institutionellen<br />

Strukturen durch den Gipfel in Nizza *<br />

(*Auszug aus dem vorläufigen Text vom 14.12.2000)<br />

123 Absatz 4 EGV – Dieser Absatz wurde in Nizza<br />

mit dem Ziel überarbeitet, die Einführung des <strong>EU</strong>RO<br />

unter verstärkter Beteiligung <strong>der</strong> EZB und <strong>der</strong> Kommission<br />

umzusetzen. In diesem Kontext wurde dann<br />

auch in diesem Bereich für Entscheidungen im Rat<br />

die qualifizierte Mehrheit eingeführt.<br />

Einflussmöglichkeiten<br />

Die Einflussinteressen in die EZB konzentrieren<br />

sich in erster Linie auf finanzpolitische Fragen und<br />

sind langfristig angelegt.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

Transparenz<br />

Um ihre Finanzpolitik in Europa und darüber hinaus<br />

bekannt und transparent zu machen, stellt die EZB<br />

eine Reihe von Publikationen und elektronischen<br />

Informationsquellen zur Verfügung.<br />

3.12. Neuer Ausschuss beim Rat –<br />

Ausschuss für Sozialschutz<br />

Auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 wurde<br />

beschlossen, dass <strong>der</strong> Rat nach Anhörung des Europäischen<br />

Parlamentes einen beratenden Ausschuss<br />

für Sozialschutz etabliert.<br />

Folgende Aufgaben soll dieser Ausschuss haben:<br />

• Beobachtung <strong>der</strong> sozialen Lage in den<br />

Mitgliedslän<strong>der</strong>n,<br />

• För<strong>der</strong>ung des Informationsaustausch<br />

zwischen den Mitgliedsstaaten und <strong>der</strong><br />

Kommission,<br />

• Erstellung von Berichten und Stellungnahmen<br />

für den Rat und die<br />

Kommission,<br />

• Je<strong>der</strong> Mitgliedsstaat und die Kommission<br />

entsenden zwei Vertreter.


I. Basiswissen Europa<br />

4. Verstärkte Zusammenarbeit und<br />

Gesetzgebungsverfahren<br />

Auf dem Europäischen Rat im Dezember 2000 wurde<br />

von den Regierungschefs nach langwieriger<br />

Vorbereitungen durch die Regierungskonferenz für<br />

eine institutionelle Reform beschlossen, eine spezielle<br />

Schwerpunktsetzung europäischer Politik unter<br />

dem Leitmotiv „Verstärkte Zusammenarbeit“ zu<br />

initiieren.<br />

Die Eckpunkte für eine verstärkte Zusammenarbeit<br />

von mindestens acht Mitgliedslän<strong>der</strong>n sind:<br />

• Verstärkung des europäischen<br />

Integrationsprozesses<br />

• Beachtung des einheitlichen institutionellen<br />

Rahmens <strong>der</strong> Union<br />

• Wahrung des Besitzstandes<br />

• För<strong>der</strong>ung des <strong>EU</strong>-Binnenmarkts<br />

• Liberalisierung <strong>der</strong> Handels- und<br />

Wettbewerbsbedingungen<br />

Diese Aktivitäten sollen keine negativen Auswirkungen<br />

auf die an diesen Projekten nicht beteiligten<br />

Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> <strong>EU</strong> haben. Der Schengen-<br />

Besitzstand bleibt davon unberührt. Allen an diesen<br />

Aktivitäten nicht beteiligten Mitgliedsstaaten steht<br />

es offen, sich nach bestimmten Regeln in diese<br />

Strukturen zu begeben.<br />

Seit 1974 treten die Staats- und Regierungschefs<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union mindestens zweimal jährlich<br />

im Europäischen Rat, dem „Europagipfel“, zusammen.<br />

Der Europäische Rat gewinnt in <strong>der</strong><br />

Union immer mehr an Bedeutung. Er setzt Prioritäten,<br />

gibt <strong>der</strong> Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb<br />

und befasst sich mit strittigen Fragen, die auf <strong>der</strong><br />

Ministerebene nicht geklärt werden können.<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Verfassungs- bzw. Ratifizierungsbefugnisse<br />

Seit <strong>der</strong> Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) unterliegt<br />

<strong>der</strong> Abschluss aller Verträge über den Beitritt<br />

eines neuen Mitgliedsstaates <strong>der</strong> Zustimmung<br />

des EP. Dies gilt auch für alle an<strong>der</strong>en internationalen<br />

Verträge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />

o<strong>der</strong> spezifischen institutionellen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

(Maastrichter Verträge) für die Gemeinschaft.<br />

Alle Verfahren, die im Fall von schwerwiegenden<br />

und dauernden Verstößen gegen die<br />

Grundprinzipien <strong>der</strong> Union Sanktionen gegen einen<br />

Mitgliedsstaat vorsehen, unterliegen ebenfalls <strong>der</strong><br />

Zustimmung des Parlamentes.<br />

Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren<br />

Das EP hat mit dem Rat die Gesetzgebungsfunktion,<br />

also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien,<br />

Verordnungen und Entscheidungen). Durch<br />

diese Mitwirkung 8 an <strong>der</strong> Gesetzgebung wird die<br />

demokratische Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> angenommenen<br />

Texte gewährleistet.<br />

Haushaltsbefugnisse<br />

Das EP teilt mit dem Rat die Haushaltsfunktion und<br />

kann dadurch Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben<br />

ausüben (Vorbereitung, Beratung, Festlegung<br />

und Kontrolle des Haushaltsplan). Es nimmt<br />

den Gesamthaushalt in letzter Instanz an. Bei den<br />

nicht obligatorischen Ausgaben 9 hat das EP die<br />

letzte Endscheidung. Das EP berät den jährlichen<br />

Gesamtbericht und erteilt die Entlastung.<br />

8 Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 (189b) EGV, Konsultation nach Art. 34,2b (K.6) <strong>EU</strong>V und das Verfahren <strong>der</strong> Zusammenarbeit nach Art. 252 (189c) EGV, Zustimmung<br />

nach Art 252 (189c) EGV und das Initiativrecht<br />

9 Art. 272 (203) EGV<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

19


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

20<br />

5. Kontakt- und Internetadressen<br />

Grundsätzliche Informationsquellen zur<br />

Informationsbeschaffung über die<br />

<strong>Institutionen</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />

<strong>der</strong> europäischen Gemeinschaften<br />

Referat OP/3 „Veröffentlichungen“<br />

2, rue Mercier<br />

L-2985 Luxembourg<br />

Fax: 0035 2 2929 44637<br />

Über das Amt für amtliche<br />

Veröffentlichungen <strong>der</strong> europäischen<br />

Gemeinschaft können alle Dokumente<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> <strong>Institutionen</strong> bestellt werden.<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

IDEA ist eine elektronische Datenbank, in <strong>der</strong> seit<br />

1996 die Organigramme <strong>der</strong> <strong>Institutionen</strong> <strong>EU</strong> archiviert<br />

und für elektronische Zugriffe bereit gehalten<br />

werden. IDEA ermöglicht vier elektronische Zugriffsmethoden:<br />

• Suche nach Diensten (Direktion o<strong>der</strong> Referat)<br />

• Suche nach Personen<br />

• Durchlauf <strong>der</strong> hierarchischen Ordnung<br />

(Baumstruktur)<br />

• Anwahl <strong>der</strong> PDF-Version <strong>der</strong> Broschüre, nach<br />

Institution geglie<strong>der</strong>t<br />

Im Internet zu finden unter:<br />

http://europa.eu.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

SCAD Plus - Die elektronische Datenbank <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

mit Informationen zu den Bereichen:<br />

• Kalen<strong>der</strong> - Daten <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong><br />

Europäischen <strong>Institutionen</strong><br />

• Politiken <strong>der</strong> Europäischen Union -<br />

Zusammenfassungen und Überblick <strong>der</strong><br />

aktuellen Gesetzgebung - Agenda 2000 -<br />

Erweiterung<br />

• Dialog<br />

• Scad Datenbank - Gesetzgebung -<br />

Artikel von Fachzeitschriften -<br />

Rechte als Verbraucher<br />

• Glossar: <strong>Institutionen</strong>, Politiken und<br />

Erweiterung <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

• Der Vertrag von Amsterdam: Gebrauchsanweisung<br />

Im Internet zu finden unter:<br />

http://europa.eu.int/scadplus/scad_de.htm


I. Basiswissen Europa<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHES PARLAMENT<br />

http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />

ment/default.htm<br />

Europäisches Parlament<br />

Generalsekretariat<br />

Plateau du Kirchberg<br />

B.P. 1601<br />

L-2929 Luxembourg<br />

Tel.: 0035 2 43 00 1 Zentrale<br />

Tel.: 0035 2 43 00 + Durchwahl<br />

Fax: 0035 2 43 00 294/293/292<br />

Telex: 2849<br />

Quelle:<br />

http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />

ment/default.htm<br />

Europäisches Parlament<br />

Rue Wiertz<br />

P.B. 1047<br />

B-1047 Bruxelles/Brussel<br />

Tel.: 0032 2 284 21 11<br />

Tel.: 0032 2 28 + Durchwahl<br />

Fax: 0032 2 284 90 75<br />

Fax: 0032 2 284 90 77<br />

Telex: 26 999<br />

Quelle:<br />

http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />

ment/default.htm<br />

Europäisches Parlament<br />

Allee du Printemps<br />

BP 1024/F<br />

F-67070 Strasbourg Cedex<br />

Tel.: 0033 3 88 17 40 01<br />

Tel.: 0033 3 8 81 + Durchwahl<br />

Fax: 0033 3 88 25 65 01<br />

Quelle:<br />

http://www.europarl.eu.int/addresses/parlia<br />

ment/default.htm<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Europäisches Parlament<br />

DG 7/ Herr Jacques RAYBAUT<br />

Tel.: 0035 2 43 00 - 22475<br />

Fax : 0035 2 43 55 78<br />

E-mail: jraybaut@europarl.eu.int<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

RAT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN<br />

GEMEINSCHAFT<br />

http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/main.htm<br />

Rat <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

Rue de la Loi 175<br />

Büro 0040 - GH - 14<br />

B-1048 Bruxelles<br />

Tel.: 0032 2 285 65 89<br />

Fax : 0032 2 285 83 75<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Ständige Vertretung Deutschlands beim<br />

Rat <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

Rue Jacques de Lalaing 19 - 21<br />

B-1040 Brüssel<br />

Tel.: 0032 2 238 18 11<br />

Fax: 0032 2 238 19 78<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Generalsekretariat des Rates <strong>der</strong><br />

Europäischen Gemeinschaft<br />

Dienststelle „Veröffentlichungen“<br />

Herr Antonio BUCCARELLA<br />

Rue de la Loi 175<br />

Büro 0040 - GH - 14<br />

B-1048 Bruxelles<br />

Tel.: 0032 2 285 65 89<br />

Fax : 0032 2 285 83 75<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

21


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

22<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHE KOMMISSION<br />

http://europa.eu.int/comm<br />

Europäische Kommission<br />

Generalsekretariat<br />

Rue de la Loi 200/Wetstraat 200<br />

B - 1049 Brüssel<br />

Tel.: 0032 2 299 11 11 Zentrale<br />

Tel.: 0032 2 29 + Durchwahl<br />

Fax: 0032 2 296 00 44<br />

Telex: 21 877 COMEI B<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Europäische Kommission<br />

MO34 05/113<br />

Frau Christelle De VLIEGER<br />

Rue de la Loi 200/Wetstraat 200<br />

B-1049 Bruxelles<br />

Tel.: 0032 2 296 19 55<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

http://www.eu-kommission.de/<br />

Vertretungen in Deutschland<br />

Europäische Kommission<br />

Vertretung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

- Vertretung in Berlin<br />

Unter den Linden 78<br />

D-10117 Berlin<br />

Tel.: 030 2280-2000<br />

Fax: 030 2280-2222<br />

Axel Bunz<br />

Leiter <strong>der</strong> Vertretung<br />

Europäische Kommission<br />

Vertretung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

- Vertretung in Bonn<br />

Bertha-von-Suttner-Platz 2-4<br />

D-53113 Bonn<br />

Tel.: 0228 53009-0<br />

Fax: 0228 53009-50<br />

Axel Bunz<br />

Leiter <strong>der</strong> Vertretung (kommissarisch)<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

Europäische Kommission<br />

Vertretung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

- Vertretung in München<br />

Erhardtstraße 27<br />

D-80331 München<br />

Tel.: 089 202 10 11<br />

Fax: 089 202 10 15<br />

Paul-Joachim Kubosch<br />

Leiter <strong>der</strong> Vertretung<br />

GERICHTSHOF DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN<br />

GEMEINSCHAFT<br />

http://www.curia.eu.int<br />

Gerichtshof <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft<br />

Boulevard Konrad Adenauer<br />

L-2925 Luxemburg<br />

Tel.: 0035 2 4303 1<br />

Fax: 0035 2 4303 26 00<br />

Telex: 2771 CJINFO LU<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Gerichtshof <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft<br />

Boulevard Konrad Adenauer<br />

L-2925 Luxemburg<br />

Frau Estella CIGNA<br />

Abt. Presse und Information<br />

Tel.: 0035 2 4303 2582<br />

Fax : 0035 2 4303 2500<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm


I. Basiswissen Europa<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHER RECHNUNGSHOF<br />

http://www.eca.eu.int<br />

Europäischer Rechnungshof<br />

Dienststelle Außenbeziehungen<br />

12, rue Alcide De Gasperi<br />

L-1615 Luxemburg<br />

Tel.: 0035 2 4398 45410<br />

Fax: 0035 2 4398 46430<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Außenbüro Brüssel<br />

83/85, rue de la Loi<br />

Tel.: 0032 2 230 50 90<br />

Fax: 0032 2 230 64 83<br />

E-mail: euraud@eca.eu.int<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Anlaufstelle bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Europäischer Rechnungshof<br />

Frau Helena PIRON-MÄKI-KORVELA<br />

Dienst Außenbeziehungen<br />

Tel.: 0035 2 4398 45314<br />

Fax : 0035 2 4398 46430<br />

E-mail: euraud@eca.eu.int<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUS-<br />

SCHUSS<br />

http://www.ces.eu.int/multilangue.htm<br />

Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />

Generalsekretariat/Direktion Kanzlei<br />

Rue Ravenstein 2<br />

B - 1000 Bruxelles<br />

Tel.: 0032 2 546 + Durchwahl<br />

Fax : 0032 2 546 97 29<br />

0032 2 513 48 43<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Informationen für Europa Teil A<br />

Gemeinsamer Dienste WSA/AdR<br />

Rue Ravenstein 2<br />

B - 1000 Bruxelles/Brussel<br />

Tel.: 0032 2 546 + Durchwahl<br />

Fax: 0032 2 513 48 93 / 546 97 29<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

AUSSCHUSS DER REGIONEN / AdR<br />

http://www.cor.eu.int/KeyCont/directory.html<br />

Ausschuss <strong>der</strong> Regionen<br />

Rue Montoyer, 92 - 102<br />

B - 1000 Brüssel<br />

Tel.: 0032 2 282 22 11<br />

Fax: 0032 2 282 23 25<br />

Quelle:<br />

http://www.cor.eu.int/KeyCont/directory.html<br />

Gemeinsamer Dienste WSA/AdR<br />

Rue Ravenstein 2<br />

B - 1000 Bruxelles<br />

Tel.: 0032 2 546 + Durchwahl<br />

Fax: 0032 2 513 48 93 / 546 97 29<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Ausschuss <strong>der</strong> Regionen<br />

Herr Helmut MÜLLERS<br />

Rue Montoyer, 92 -102<br />

B-1000 Bruxelles<br />

Tel.: 0032 2 282 20 05<br />

Fax : 0032 2 282 20 07<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

23


Teil A Informationen für Europa I. Basiswissen Europa<br />

24<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHE INVESTITIONSBANK<br />

(EIB) / <strong>EU</strong>ROPÄISCHER<br />

INVESTITIONSFOND (EIF)<br />

http://www.eib.org<br />

Europäische Investitionsbank<br />

100, bd Konrad Adenauer<br />

L - 2950 Luxemburg<br />

Tel.: 0035 2 4379 1<br />

Fax: 0035 2 4377 04<br />

E-mail: info@eib.org<br />

Quelle:<br />

http://www.eib.org/pub/eibadr.htm<br />

Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Europäische Investitionsbank<br />

100, bd Konrad Adenauer<br />

L - 2950 Luxemburg<br />

Herr Bruno Turang<br />

Personalpolitik<br />

Tel.: 0035 2 4379 2571<br />

Fax : 0035 2 4379 3356<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Kontakt bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Koordinaten:<br />

Europäische Investitionsbank /<br />

Europäischer Investitionsfond<br />

Herr Pé VERHOEVEN<br />

Tel.: 0035 2 42 66 88 235<br />

Fax : 0035 2 42 66 88 200<br />

E-mail: p.verhoeven@eif.org<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm<br />

Europäische Investitionsbank<br />

Büro Berlin<br />

Lennestraße 17<br />

D - 10785 Berlin<br />

Tel: 0049 30 59 00 479 - 0<br />

Fax: 030 59 00 47<br />

Quelle:<br />

http://www.eib.org/pub/eibadr.htm<br />

<strong>EU</strong>-Dienstleistungsmanagement<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHE ZENTRALBANK<br />

http://www.ecb.int<br />

Eurotower<br />

Kaiserstr. 29<br />

D - 60311 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 0049 69 13 44 0<br />

Fax: 0049 69 13 44 6000<br />

Telex: 411 144 ecb d<br />

E - Mail: postmaster@ecb.int<br />

Quelle: IDEA, 31.1.2000, verwaltet von <strong>EU</strong>R-OP,<br />

http://europa.int/idea/de/pdfindex.htm

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