DNR EU-Rundschreiben Sonderteil - EU-Koordination
DNR EU-Rundschreiben Sonderteil - EU-Koordination
DNR EU-Rundschreiben Sonderteil - EU-Koordination
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der Rat der Europäischen Union<br />
1.2. Stimmenverteilung<br />
6 <strong>DNR</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> Sonderheft 08/09.06<br />
<br />
Im Rat der Europäischen Union wird über Gesetzesvorhaben, die die <strong>EU</strong>-Kommission vorgeschlagen hat (Initiativrecht1 Im Rat der Europäischen Union wird über Gesetzesvorhaben, die die <strong>EU</strong>-Kommission vorgeschlagen hat (Initiativrecht ), abgestimmt.<br />
Je nach Rechtsgrundlage des Gesetzesvorhabens variieren der Abstimmungsmodus (einstimmig, qualifizierte Mehrheit,<br />
einfache Mehrheit) und das Gesetzgebungsverfahren (Anhörungsverfahren, Zustimmungsverfahren, Mitentscheidungsverfahren).<br />
Je größer die Bevölkerung eines Mitgliedstaates ist, desto mehr Stimmen hat dieser. Die Stimmenzahl steigt aber nicht proportional,<br />
sondern ist zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst. Seit November 2004 gilt folgende Stimmverteilung<br />
im Rat:<br />
1 ), abgestimmt.<br />
Je nach Rechtsgrundlage des Gesetzesvorhabens variieren der Abstimmungsmodus (einstimmig, qualifizierte Mehrheit,<br />
einfache Mehrheit) und das Gesetzgebungsverfahren (Anhörungsverfahren, Zustimmungsverfahren, Mitentscheidungsverfahren).<br />
Je größer die Bevölkerung eines Mitgliedstaates ist, desto mehr Stimmen hat dieser. Die Stimmenzahl steigt aber nicht proportional,<br />
sondern ist zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst. Seit November 2004 gilt folgende Stimmverteilung<br />
im Rat:<br />
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien 29<br />
Polen, Spanien 27<br />
Niederlande 13<br />
Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn 12<br />
Österreich, Schweden 10<br />
Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei 7<br />
Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien, Zypern 4<br />
Malta 3<br />
gesamt 321<br />
1.3. Beschlussfassung<br />
Die meisten Beschlüsse im Rat werden mit „qualifizierter Mehrheit“ gefasst. Seit November 2004 gilt eine qualifizierte Mehrheit als<br />
erreicht, wenn<br />
• die einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt (13 von 25) 2 ,<br />
• mindestens 232 befürwortende Stimmen abgegeben werden, d. h. 72,3 % der Gesamtzahl, und<br />
• die befürwortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der <strong>EU</strong> vertreten (279 Millionen).<br />
Sind nicht alle drei Bedingungen erfüllt, gilt der Beschluss als abgelehnt.<br />
In einigen besonders sensiblen Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Steuer-, Asyl-<br />
und Einwanderungspolitik müssen die Beschlüsse des Rates jedoch einstimmig gefasst werden. Das bedeutet, jeder Mitgliedstaat<br />
kann in diesen Bereichen ein Veto einlegen. Was wie abgestimmt wird, regelt der EG-Vertrag 3 :<br />
• einstimmig: Steuern, Soziales, GASP, polizeiliche Zusammenarbeit/Strafsachen, Organe/Verfahrensfragen<br />
• einfache Mehrheit: eher selten, z. B. Verfahrensfragen, Geschäftsordnung<br />
• qualifizierte Mehrheit: in den meisten Fällen, s. o.<br />
Auch in Fällen, in denen lediglich mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden muss, wird versucht einen Gesamtkonsens zu finden.<br />
1 www.europa.eu/scadplus/glossary/initiative_right_de.htm<br />
Die <strong>EU</strong>-Kommission als Hüterin der Verträge und des Allgemeininteresses besitzt in den meisten Politikbereichen das Initiativrecht, dem Rat und dem Parlament<br />
Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Ein uneingeschränktes Initiativrecht hat sie in den vergemeinschafteten Bereichen, in denen der Rat grundsätzlich nur „auf<br />
Vorschlag der Kommission” beschließt. In Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) können sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten<br />
Vorschläge vorlegen. Bei bestimmten Fragen der Bereiche Justiz und Inneres ist die Kommission hingegen vom Initiativrecht ausgeschlossen. Im Übrigen<br />
können Rat und Europäisches Parlament die Kommission auffordern Vorschläge vorzulegen, wenn sie dies für erforderlich halten.<br />
2 In einigen Fällen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich (17 von 25).<br />
3 Siehe Seite 47, Europäische Verträge.