25.08.2013 Aufrufe

DNR EU-Rundschreiben Sonderteil - EU-Koordination

DNR EU-Rundschreiben Sonderteil - EU-Koordination

DNR EU-Rundschreiben Sonderteil - EU-Koordination

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Rat der Europäischen Union<br />

1.2. Stimmenverteilung<br />

6 <strong>DNR</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> Sonderheft 08/09.06<br />

<br />

Im Rat der Europäischen Union wird über Gesetzesvorhaben, die die <strong>EU</strong>-Kommission vorgeschlagen hat (Initiativrecht1 Im Rat der Europäischen Union wird über Gesetzesvorhaben, die die <strong>EU</strong>-Kommission vorgeschlagen hat (Initiativrecht ), abgestimmt.<br />

Je nach Rechtsgrundlage des Gesetzesvorhabens variieren der Abstimmungsmodus (einstimmig, qualifizierte Mehrheit,<br />

einfache Mehrheit) und das Gesetzgebungsverfahren (Anhörungsverfahren, Zustimmungsverfahren, Mitentscheidungsverfahren).<br />

Je größer die Bevölkerung eines Mitgliedstaates ist, desto mehr Stimmen hat dieser. Die Stimmenzahl steigt aber nicht proportional,<br />

sondern ist zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst. Seit November 2004 gilt folgende Stimmverteilung<br />

im Rat:<br />

1 ), abgestimmt.<br />

Je nach Rechtsgrundlage des Gesetzesvorhabens variieren der Abstimmungsmodus (einstimmig, qualifizierte Mehrheit,<br />

einfache Mehrheit) und das Gesetzgebungsverfahren (Anhörungsverfahren, Zustimmungsverfahren, Mitentscheidungsverfahren).<br />

Je größer die Bevölkerung eines Mitgliedstaates ist, desto mehr Stimmen hat dieser. Die Stimmenzahl steigt aber nicht proportional,<br />

sondern ist zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst. Seit November 2004 gilt folgende Stimmverteilung<br />

im Rat:<br />

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien 29<br />

Polen, Spanien 27<br />

Niederlande 13<br />

Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn 12<br />

Österreich, Schweden 10<br />

Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei 7<br />

Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien, Zypern 4<br />

Malta 3<br />

gesamt 321<br />

1.3. Beschlussfassung<br />

Die meisten Beschlüsse im Rat werden mit „qualifizierter Mehrheit“ gefasst. Seit November 2004 gilt eine qualifizierte Mehrheit als<br />

erreicht, wenn<br />

• die einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt (13 von 25) 2 ,<br />

• mindestens 232 befürwortende Stimmen abgegeben werden, d. h. 72,3 % der Gesamtzahl, und<br />

• die befürwortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der <strong>EU</strong> vertreten (279 Millionen).<br />

Sind nicht alle drei Bedingungen erfüllt, gilt der Beschluss als abgelehnt.<br />

In einigen besonders sensiblen Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Steuer-, Asyl-<br />

und Einwanderungspolitik müssen die Beschlüsse des Rates jedoch einstimmig gefasst werden. Das bedeutet, jeder Mitgliedstaat<br />

kann in diesen Bereichen ein Veto einlegen. Was wie abgestimmt wird, regelt der EG-Vertrag 3 :<br />

• einstimmig: Steuern, Soziales, GASP, polizeiliche Zusammenarbeit/Strafsachen, Organe/Verfahrensfragen<br />

• einfache Mehrheit: eher selten, z. B. Verfahrensfragen, Geschäftsordnung<br />

• qualifizierte Mehrheit: in den meisten Fällen, s. o.<br />

Auch in Fällen, in denen lediglich mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden muss, wird versucht einen Gesamtkonsens zu finden.<br />

1 www.europa.eu/scadplus/glossary/initiative_right_de.htm<br />

Die <strong>EU</strong>-Kommission als Hüterin der Verträge und des Allgemeininteresses besitzt in den meisten Politikbereichen das Initiativrecht, dem Rat und dem Parlament<br />

Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Ein uneingeschränktes Initiativrecht hat sie in den vergemeinschafteten Bereichen, in denen der Rat grundsätzlich nur „auf<br />

Vorschlag der Kommission” beschließt. In Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) können sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten<br />

Vorschläge vorlegen. Bei bestimmten Fragen der Bereiche Justiz und Inneres ist die Kommission hingegen vom Initiativrecht ausgeschlossen. Im Übrigen<br />

können Rat und Europäisches Parlament die Kommission auffordern Vorschläge vorzulegen, wenn sie dies für erforderlich halten.<br />

2 In einigen Fällen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich (17 von 25).<br />

3 Siehe Seite 47, Europäische Verträge.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!