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Pircher-Data, Bregenz<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2<br />

4 LIEFERUNG<br />

a) Lieferung und Gefahrenübertragung erfolgen mit Eintreffen des Liefergegenstandes an der Warenannahmestelle<br />

des Kunden.<br />

b) Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Transportschadens berechtigen PIRCHER-DATA, den<br />

Lieferzeitpunkt angemessen hinauszuschieben.<br />

c) Wird die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so zeigt PIRCHER-DATA die<br />

Versandbereitschaft an und lagert den Liefergegenstand auf Kosten und Risiko der Kunden. Die Meldung der<br />

Versandbereitschaft hat die gleichen Wirkungen wie die Lieferung.<br />

d) Sollte sich die Lieferung infolge Verschuldens von PIRCHER-DATA verzögern und auch nicht innerhalb einer<br />

vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist erfolgen, so ist der Kunde berechtigt, von dem mit<br />

PIRCHER-DATA geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche des Kunden<br />

sind ausgeschlossen.<br />

5 INSTALLATION<br />

a) Bis zum Lieferzeitpunkt rüstet der Kunde den vorgesehenen Aufstellungsraum entsprechend den<br />

Installationsanweisungen von PIRCHER-DATA aus.<br />

b) Den Haustransport besorgt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung.<br />

c) Das Auspacken und Installieren erfolgt ausschließlich durch PIRCHER-DATA.<br />

6 ABNAHME<br />

a) Nach der Installation weist PIRCHER-DATA dem Kunden die Betriebsbereitschaft des Systems durch den<br />

erfolgreichen Ablauf ihrer Standard-Testprogramme nach. Der Kunde erklärt daraufhin die Abnahme durch<br />

Unterzeichnung des Abnahmescheins.<br />

b) Zeigen sich während des Ablaufs der Standard-Testprogramme Mängel, so werden sie im Abnahmeprotokoll<br />

festgehalten. Sofern dem Kunden ein in seinen wesentlichen Teilen funktionsfähiges System übergeben werden<br />

kann, erklärt er eine Teilabnahme. Die aufgelisteten Mängel wird PIRCHER-DATA unverzüglich beseitigen<br />

und hinsichtlich des nachgebesserten Teils die Betriebsbereitschaft nachweisen. Auch hier wird der Kunde die<br />

Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmescheins erklären.<br />

c) Wenn die Abnahme mehr als 45 Tage nach der Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen trotz<br />

Abmahnung nicht erfolgt ist, gilt sie als erfolgt.<br />

d) Erst nach der Abnahme ist der Kunde zur Nutzung des Liefergegenstandes berechtigt.<br />

e) PIRCHER-DATA ist nicht verpflichtet, den Liefergegenstand an andere Geräte des Kunden anzuschließen.<br />

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