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Pircher-Data, Bregenz<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2<br />
4 LIEFERUNG<br />
a) Lieferung und Gefahrenübertragung erfolgen mit Eintreffen des Liefergegenstandes an der Warenannahmestelle<br />
des Kunden.<br />
b) Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Transportschadens berechtigen PIRCHER-DATA, den<br />
Lieferzeitpunkt angemessen hinauszuschieben.<br />
c) Wird die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so zeigt PIRCHER-DATA die<br />
Versandbereitschaft an und lagert den Liefergegenstand auf Kosten und Risiko der Kunden. Die Meldung der<br />
Versandbereitschaft hat die gleichen Wirkungen wie die Lieferung.<br />
d) Sollte sich die Lieferung infolge Verschuldens von PIRCHER-DATA verzögern und auch nicht innerhalb einer<br />
vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist erfolgen, so ist der Kunde berechtigt, von dem mit<br />
PIRCHER-DATA geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche des Kunden<br />
sind ausgeschlossen.<br />
5 INSTALLATION<br />
a) Bis zum Lieferzeitpunkt rüstet der Kunde den vorgesehenen Aufstellungsraum entsprechend den<br />
Installationsanweisungen von PIRCHER-DATA aus.<br />
b) Den Haustransport besorgt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung.<br />
c) Das Auspacken und Installieren erfolgt ausschließlich durch PIRCHER-DATA.<br />
6 ABNAHME<br />
a) Nach der Installation weist PIRCHER-DATA dem Kunden die Betriebsbereitschaft des Systems durch den<br />
erfolgreichen Ablauf ihrer Standard-Testprogramme nach. Der Kunde erklärt daraufhin die Abnahme durch<br />
Unterzeichnung des Abnahmescheins.<br />
b) Zeigen sich während des Ablaufs der Standard-Testprogramme Mängel, so werden sie im Abnahmeprotokoll<br />
festgehalten. Sofern dem Kunden ein in seinen wesentlichen Teilen funktionsfähiges System übergeben werden<br />
kann, erklärt er eine Teilabnahme. Die aufgelisteten Mängel wird PIRCHER-DATA unverzüglich beseitigen<br />
und hinsichtlich des nachgebesserten Teils die Betriebsbereitschaft nachweisen. Auch hier wird der Kunde die<br />
Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmescheins erklären.<br />
c) Wenn die Abnahme mehr als 45 Tage nach der Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen trotz<br />
Abmahnung nicht erfolgt ist, gilt sie als erfolgt.<br />
d) Erst nach der Abnahme ist der Kunde zur Nutzung des Liefergegenstandes berechtigt.<br />
e) PIRCHER-DATA ist nicht verpflichtet, den Liefergegenstand an andere Geräte des Kunden anzuschließen.<br />
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