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Pircher-Data, Bregenz<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

der Firma PIRCHER-DATA für die Lieferung von Standard-Hardware und -Software innerhalb Österreich.<br />

1 ALLGEMEINES, ANWENDUNGSBEREICH<br />

a) Mit der Auftragserteilung an PIRCHER-DATA, gleichgültig, ob diese schriftlich, mündlich oder fernmündlich<br />

erfolgt, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten<br />

Geschäftsbeziehung an und sie werden Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich,<br />

wenn sie von PIRCHER-DATA schriftlich bestätigt werden; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(Einkaufsbedingungen) des Kunden gelten für PIRCHER-DATA nur, wenn diese von PIRCHER-DATA<br />

ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.<br />

b) Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen ungültig sein, so bleiben die übrigen gleichwohl in Geltung. Die<br />

nichtige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die am ehesten geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck<br />

der nichtigen Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt entsprechend, wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke<br />

offenbar wird.<br />

c) In Streitfällen kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Bregenz.<br />

2 ANGEBOTE<br />

a) Jedes Angebot von PIRCHER-DATA ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.<br />

b) Nur schriftliche Angebote sind verbindlich.<br />

c) Der genaue Lieferzeitpunkt wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt.<br />

3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />

a) Alle Zahlungen erfolgen jeweils ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsausstellung<br />

b) Die Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.<br />

c) Zusätzlich erbrachte Dienstleistungen wie z.B. Schulung und technische Unterstützung werden unmittelbar nach<br />

ihrer Erbringung berechnet und sind sofort zu zahlen.<br />

d) Bei Teillieferungen und Teilabnahmen ist der jeweilige Teilbetrag zu zahlen.<br />

e) Bei Zahlungsverzug ist PIRCHER-DATA berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz<br />

der österreichischen Nationalbank zu verlangen.<br />

f) Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluß so verändern, daß die Forderungen<br />

von PIRCHER-DATA gefährdet erscheinen(z.B. Zahlungseinstellung, Einleitung eines Insolvenzverfahrens),<br />

kann PIRCHER-DATA jederzeit Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes oder Zahlung Zug um Zug verlangen<br />

oder vom Vertrag zurücktreten.


Pircher-Data, Bregenz<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2<br />

4 LIEFERUNG<br />

a) Lieferung und Gefahrenübertragung erfolgen mit Eintreffen des Liefergegenstandes an der Warenannahmestelle<br />

des Kunden.<br />

b) Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Transportschadens berechtigen PIRCHER-DATA, den<br />

Lieferzeitpunkt angemessen hinauszuschieben.<br />

c) Wird die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so zeigt PIRCHER-DATA die<br />

Versandbereitschaft an und lagert den Liefergegenstand auf Kosten und Risiko der Kunden. Die Meldung der<br />

Versandbereitschaft hat die gleichen Wirkungen wie die Lieferung.<br />

d) Sollte sich die Lieferung infolge Verschuldens von PIRCHER-DATA verzögern und auch nicht innerhalb einer<br />

vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist erfolgen, so ist der Kunde berechtigt, von dem mit<br />

PIRCHER-DATA geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche des Kunden<br />

sind ausgeschlossen.<br />

5 INSTALLATION<br />

a) Bis zum Lieferzeitpunkt rüstet der Kunde den vorgesehenen Aufstellungsraum entsprechend den<br />

Installationsanweisungen von PIRCHER-DATA aus.<br />

b) Den Haustransport besorgt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung.<br />

c) Das Auspacken und Installieren erfolgt ausschließlich durch PIRCHER-DATA.<br />

6 ABNAHME<br />

a) Nach der Installation weist PIRCHER-DATA dem Kunden die Betriebsbereitschaft des Systems durch den<br />

erfolgreichen Ablauf ihrer Standard-Testprogramme nach. Der Kunde erklärt daraufhin die Abnahme durch<br />

Unterzeichnung des Abnahmescheins.<br />

b) Zeigen sich während des Ablaufs der Standard-Testprogramme Mängel, so werden sie im Abnahmeprotokoll<br />

festgehalten. Sofern dem Kunden ein in seinen wesentlichen Teilen funktionsfähiges System übergeben werden<br />

kann, erklärt er eine Teilabnahme. Die aufgelisteten Mängel wird PIRCHER-DATA unverzüglich beseitigen<br />

und hinsichtlich des nachgebesserten Teils die Betriebsbereitschaft nachweisen. Auch hier wird der Kunde die<br />

Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmescheins erklären.<br />

c) Wenn die Abnahme mehr als 45 Tage nach der Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen trotz<br />

Abmahnung nicht erfolgt ist, gilt sie als erfolgt.<br />

d) Erst nach der Abnahme ist der Kunde zur Nutzung des Liefergegenstandes berechtigt.<br />

e) PIRCHER-DATA ist nicht verpflichtet, den Liefergegenstand an andere Geräte des Kunden anzuschließen.<br />

7


Pircher-Data, Bregenz<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 3<br />

GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG<br />

a) PIRCHER-DATA gewährleistet, daß der Liefergegenstand die in den Produktbeschreibungen definierten<br />

Funktionen erfüllt, soweit sie zum Vertragsinhalt gemacht wurden.<br />

b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.<br />

c) Alle Mängel wird der Kunde unverzüglich und mit ausführlicher Beschreibung melden.<br />

d) Berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden wird PIRCHER-DATA nach Wahl durch Neulieferung oder<br />

Instandsetzung (Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) beheben. Ersetzte Teile werden Eigentum von<br />

PIRCHER-DATA. Dies gilt auch bei wesentlichen Mängeln. Etwaige Mängel wird PIRCHER-DATA bei<br />

Einhaltung der Gewährleistungsbestimmungen und Gewährleistungsfristen kostenlos beheben. Sofern<br />

Verbesserungsversuche von PIRCHER-DATA fehlschlagen, hat der Kunde das Recht nach schriftlich gesetzter<br />

angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Wandlung zu begehren. Darüber hinausgehende<br />

Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Auf Anforderung des Kunden durchgeführte Leistungen, die nicht<br />

unter berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden fallen, werden zu den jeweils gültigen Preisen und<br />

Bedingungen verrechnet werden. Für über das Gewährleistungsausmaß und die Gewährleistungsfrist<br />

hinausgehende Wartungsarbeiten am Liefergegenstand sind separate Wartungsverträge abzuschließen.<br />

e) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Liefergegenstand unberechtigt verändert, unsachgemäß benutzt oder<br />

repariert wird, weiterhin bei seinem Abbau oder der Entfernung der technischen Originalkennzeichen.<br />

f) Schadenersatzansprüche aus welchem Titel immer (Verzugsschaden, Schadenersatz wegen Vertragsrücktritt,<br />

etc.) stehen dem Kunden nicht zu.<br />

g) Sofern ungeachtet des Haftungsausschlusses in Punkt 7f) PIRCHER-DATA eine Haftung für schuldhaft<br />

verursachte Personen- oder Sachschäden aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen treffen sollte, ist<br />

diese in jedem Fall betragsmäßig mit der 3-fachen Auftragssumme, höchstens jedoch S 5.000.000,-- (Schilling<br />

fünf Millionen) je Auftrag begrenzt.<br />

h) Für den Verlust von Daten und Programmen haftet PIRCHER-DATA nur insoweit, als der Kunde sichergestellt<br />

hat, daß diese Daten aus in maschinenlesbarer Form gespeicherten Unterlagen mit vertretbarem Aufwand wieder<br />

erstellt werden können.<br />

8 EIGENTUMSRECHTE<br />

a) PIRCHER-DATA behält das Eigentum an der Hardware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus<br />

diesem Vertrag.<br />

b) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als<br />

Rücktritt vom Vertrag.<br />

c) Das Eigentum an der Software verbleibt immer bei PIRCHER-DATA bzw. deren Lizenzgeber.<br />

d) Die für Testzwecke mitgelieferten Gegenstände (Hardware, Software mitsamt Medium, Dokumentation) werden<br />

dem Kunden nicht übereignet und dürfen von ihm auch nicht für eigene Zwecke benutzt werden.<br />

9


Pircher-Data, Bregenz<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 4<br />

SOFTWARE-LIZENZEN UND KONVENTIONALSTRAFE<br />

a) Der Kunde erhält das Recht, die Software am definierten Installationsort auf der Zentraleinheit oder den<br />

Peripheriegeräten zu nutzen, für die sie vertraglich vorgesehen sind.<br />

b) Falls ein Ausfall dieser Geräte den Einsatz verhindert, darf die Software vorübergehend auf einer anderen<br />

Zentraleinheit oder einem anderen Peripheriegerät genutzt werden.<br />

c) Alle Kopien müssen die Schutzrechtvermerke enthalten und sind ebenfalls auf den vorgenannten Gebrauch<br />

beschränkt.<br />

d) Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Der Kunde wird die Software daher keinem<br />

Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht<br />

für ihn ausüben.<br />

e) Alle weiteren Rechte an der Software verbleiben bei PIRCHER-DATA bzw. deren jeweiligen Lizenzgebern.<br />

f) Sofern der Kunde gegen eines der in diesem Punkt enthaltenen Unterlassungsgebote verstößt, ist der Kunde<br />

verpflichtet, an PIRCHER-DATA eine verschuldungsunabhängige Konventionalstrafe in Höhe der 5-fachen<br />

Softwarelizenzkosten zu bezahlen; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt<br />

PIRCHER-DATA vorbehalten. Weiters ist PIRCHER-DATA bei Verstoß gegen diese Bestimmungen zur<br />

Kündigung der Lizenz berechtigt und ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, PIRCHER-DATA innerhalb von<br />

10 Tagen nach Zugang der Kündigung die Software und alle ihre Kopien zurückzugeben.<br />

10 SCHUTZRECHTE<br />

a) PIRCHER-DATA stellt den Kunden von den Zahlungsverpflichtungen frei, die dem Kunden in einem Verfahren<br />

auferlegt werden, das gegen ihn deshalb angestrengt wird, weil die Benutzung eines von PIRCHER-DATA<br />

gelieferten Produkts oder eines Teils davon gegen ein österreichisches Patent oder sonstiges Schutzrecht<br />

verstoßen soll. Voraussetzung hierfür ist, daß der Kunde PIRCHER-DATA von allen gegen ihn erhobenen<br />

Ansprüchen sowie dem nachfolgenden Verfahren sofort schriftlich in Kenntnis setzt und PIRCHER-DATA die<br />

Befugnis zur selbständigen Führung und Beendigung des Rechtsstreits erteilt.<br />

b) Falls in einem von PIRCHER-DATA geführten Verfahren dem Kunden die weitere Benutzung des Produkts<br />

wegen Verletzung eines Schutzrechts untersagt wird oder nach Ansicht von PIRCHER-DATA eine solche<br />

Entscheidung zu erwarten ist, wird PIRCHER-DATA auf eigene Kosten und nach ihrer Wahl entweder<br />

- dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu benutzen<br />

- es auszutauschen oder so verändern, daß eine Schutzrechtsverletzung unter Beihaltung des ursprünglichen<br />

Leistungs- und Nutzungsumfangs nicht mehr vorliegt oder<br />

- falls die vorstehenden Maßnahmen für PIRCHER-DATA unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind, das<br />

Produkt zurücknehmen und dem Kunden den um die Abschreibung geminderten Wert gutschreiben.<br />

c) Andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Kunden anläßlich von Schutzrechtsverletzungen<br />

nicht zu.<br />

11 ÄNDERUNGEN<br />

PIRCHER-DATA behält sich vor, die Produkte in einer von der Produktbeschreibung abweichenden Version zu<br />

liefern, wenn deren Funktionsfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.


Pircher-Data, Bregenz<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 5<br />

12 ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN<br />

PIRCHER-DATA bietet zu gesonderten Bedingungen zusätzliche Dienstleistungen wie Hardware-Wartung,<br />

Software-Pflege, Schulung und technische Unterstützung an.<br />

13 AUSSENWIRTSCHAFTSBESTIMMUNGEN<br />

a) Falls der Liefergegenstand den Ausfuhrbestimmungen der USA unterliegt, ist der Liefervertrag nur unter der<br />

aufschiebenden Bedingung der nach den Ausfuhrbestimmungen der USA erforderlichen Genehmigung wirksam.<br />

Bei Verweigerung der Erlaubnis kommt der Vertrag nicht rechtsgültig zustande. Sofern die Genehmigung nicht<br />

innerhalb von 3 Monaten erteilt wird, hat der Kunde das Recht, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag<br />

mangels Bedingungseintrittes zurückzutreten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

b) Alle für die Einfuhr erforderlichen Papiere wird der Kunde unverzüglich in englischer Sprache ausfertigen.

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