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Pircher-Data, Bregenz<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
der Firma PIRCHER-DATA für die Lieferung von Standard-Hardware und -Software innerhalb Österreich.<br />
1 ALLGEMEINES, ANWENDUNGSBEREICH<br />
a) Mit der Auftragserteilung an PIRCHER-DATA, gleichgültig, ob diese schriftlich, mündlich oder fernmündlich<br />
erfolgt, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten<br />
Geschäftsbeziehung an und sie werden Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich,<br />
wenn sie von PIRCHER-DATA schriftlich bestätigt werden; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(Einkaufsbedingungen) des Kunden gelten für PIRCHER-DATA nur, wenn diese von PIRCHER-DATA<br />
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.<br />
b) Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen ungültig sein, so bleiben die übrigen gleichwohl in Geltung. Die<br />
nichtige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die am ehesten geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck<br />
der nichtigen Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt entsprechend, wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke<br />
offenbar wird.<br />
c) In Streitfällen kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Bregenz.<br />
2 ANGEBOTE<br />
a) Jedes Angebot von PIRCHER-DATA ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.<br />
b) Nur schriftliche Angebote sind verbindlich.<br />
c) Der genaue Lieferzeitpunkt wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt.<br />
3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />
a) Alle Zahlungen erfolgen jeweils ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsausstellung<br />
b) Die Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.<br />
c) Zusätzlich erbrachte Dienstleistungen wie z.B. Schulung und technische Unterstützung werden unmittelbar nach<br />
ihrer Erbringung berechnet und sind sofort zu zahlen.<br />
d) Bei Teillieferungen und Teilabnahmen ist der jeweilige Teilbetrag zu zahlen.<br />
e) Bei Zahlungsverzug ist PIRCHER-DATA berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz<br />
der österreichischen Nationalbank zu verlangen.<br />
f) Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluß so verändern, daß die Forderungen<br />
von PIRCHER-DATA gefährdet erscheinen(z.B. Zahlungseinstellung, Einleitung eines Insolvenzverfahrens),<br />
kann PIRCHER-DATA jederzeit Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes oder Zahlung Zug um Zug verlangen<br />
oder vom Vertrag zurücktreten.
Pircher-Data, Bregenz<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2<br />
4 LIEFERUNG<br />
a) Lieferung und Gefahrenübertragung erfolgen mit Eintreffen des Liefergegenstandes an der Warenannahmestelle<br />
des Kunden.<br />
b) Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Transportschadens berechtigen PIRCHER-DATA, den<br />
Lieferzeitpunkt angemessen hinauszuschieben.<br />
c) Wird die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so zeigt PIRCHER-DATA die<br />
Versandbereitschaft an und lagert den Liefergegenstand auf Kosten und Risiko der Kunden. Die Meldung der<br />
Versandbereitschaft hat die gleichen Wirkungen wie die Lieferung.<br />
d) Sollte sich die Lieferung infolge Verschuldens von PIRCHER-DATA verzögern und auch nicht innerhalb einer<br />
vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist erfolgen, so ist der Kunde berechtigt, von dem mit<br />
PIRCHER-DATA geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche des Kunden<br />
sind ausgeschlossen.<br />
5 INSTALLATION<br />
a) Bis zum Lieferzeitpunkt rüstet der Kunde den vorgesehenen Aufstellungsraum entsprechend den<br />
Installationsanweisungen von PIRCHER-DATA aus.<br />
b) Den Haustransport besorgt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung.<br />
c) Das Auspacken und Installieren erfolgt ausschließlich durch PIRCHER-DATA.<br />
6 ABNAHME<br />
a) Nach der Installation weist PIRCHER-DATA dem Kunden die Betriebsbereitschaft des Systems durch den<br />
erfolgreichen Ablauf ihrer Standard-Testprogramme nach. Der Kunde erklärt daraufhin die Abnahme durch<br />
Unterzeichnung des Abnahmescheins.<br />
b) Zeigen sich während des Ablaufs der Standard-Testprogramme Mängel, so werden sie im Abnahmeprotokoll<br />
festgehalten. Sofern dem Kunden ein in seinen wesentlichen Teilen funktionsfähiges System übergeben werden<br />
kann, erklärt er eine Teilabnahme. Die aufgelisteten Mängel wird PIRCHER-DATA unverzüglich beseitigen<br />
und hinsichtlich des nachgebesserten Teils die Betriebsbereitschaft nachweisen. Auch hier wird der Kunde die<br />
Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmescheins erklären.<br />
c) Wenn die Abnahme mehr als 45 Tage nach der Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen trotz<br />
Abmahnung nicht erfolgt ist, gilt sie als erfolgt.<br />
d) Erst nach der Abnahme ist der Kunde zur Nutzung des Liefergegenstandes berechtigt.<br />
e) PIRCHER-DATA ist nicht verpflichtet, den Liefergegenstand an andere Geräte des Kunden anzuschließen.<br />
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Pircher-Data, Bregenz<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 3<br />
GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG<br />
a) PIRCHER-DATA gewährleistet, daß der Liefergegenstand die in den Produktbeschreibungen definierten<br />
Funktionen erfüllt, soweit sie zum Vertragsinhalt gemacht wurden.<br />
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.<br />
c) Alle Mängel wird der Kunde unverzüglich und mit ausführlicher Beschreibung melden.<br />
d) Berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden wird PIRCHER-DATA nach Wahl durch Neulieferung oder<br />
Instandsetzung (Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) beheben. Ersetzte Teile werden Eigentum von<br />
PIRCHER-DATA. Dies gilt auch bei wesentlichen Mängeln. Etwaige Mängel wird PIRCHER-DATA bei<br />
Einhaltung der Gewährleistungsbestimmungen und Gewährleistungsfristen kostenlos beheben. Sofern<br />
Verbesserungsversuche von PIRCHER-DATA fehlschlagen, hat der Kunde das Recht nach schriftlich gesetzter<br />
angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Wandlung zu begehren. Darüber hinausgehende<br />
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Auf Anforderung des Kunden durchgeführte Leistungen, die nicht<br />
unter berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden fallen, werden zu den jeweils gültigen Preisen und<br />
Bedingungen verrechnet werden. Für über das Gewährleistungsausmaß und die Gewährleistungsfrist<br />
hinausgehende Wartungsarbeiten am Liefergegenstand sind separate Wartungsverträge abzuschließen.<br />
e) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Liefergegenstand unberechtigt verändert, unsachgemäß benutzt oder<br />
repariert wird, weiterhin bei seinem Abbau oder der Entfernung der technischen Originalkennzeichen.<br />
f) Schadenersatzansprüche aus welchem Titel immer (Verzugsschaden, Schadenersatz wegen Vertragsrücktritt,<br />
etc.) stehen dem Kunden nicht zu.<br />
g) Sofern ungeachtet des Haftungsausschlusses in Punkt 7f) PIRCHER-DATA eine Haftung für schuldhaft<br />
verursachte Personen- oder Sachschäden aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen treffen sollte, ist<br />
diese in jedem Fall betragsmäßig mit der 3-fachen Auftragssumme, höchstens jedoch S 5.000.000,-- (Schilling<br />
fünf Millionen) je Auftrag begrenzt.<br />
h) Für den Verlust von Daten und Programmen haftet PIRCHER-DATA nur insoweit, als der Kunde sichergestellt<br />
hat, daß diese Daten aus in maschinenlesbarer Form gespeicherten Unterlagen mit vertretbarem Aufwand wieder<br />
erstellt werden können.<br />
8 EIGENTUMSRECHTE<br />
a) PIRCHER-DATA behält das Eigentum an der Hardware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus<br />
diesem Vertrag.<br />
b) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als<br />
Rücktritt vom Vertrag.<br />
c) Das Eigentum an der Software verbleibt immer bei PIRCHER-DATA bzw. deren Lizenzgeber.<br />
d) Die für Testzwecke mitgelieferten Gegenstände (Hardware, Software mitsamt Medium, Dokumentation) werden<br />
dem Kunden nicht übereignet und dürfen von ihm auch nicht für eigene Zwecke benutzt werden.<br />
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Pircher-Data, Bregenz<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 4<br />
SOFTWARE-LIZENZEN UND KONVENTIONALSTRAFE<br />
a) Der Kunde erhält das Recht, die Software am definierten Installationsort auf der Zentraleinheit oder den<br />
Peripheriegeräten zu nutzen, für die sie vertraglich vorgesehen sind.<br />
b) Falls ein Ausfall dieser Geräte den Einsatz verhindert, darf die Software vorübergehend auf einer anderen<br />
Zentraleinheit oder einem anderen Peripheriegerät genutzt werden.<br />
c) Alle Kopien müssen die Schutzrechtvermerke enthalten und sind ebenfalls auf den vorgenannten Gebrauch<br />
beschränkt.<br />
d) Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Der Kunde wird die Software daher keinem<br />
Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht<br />
für ihn ausüben.<br />
e) Alle weiteren Rechte an der Software verbleiben bei PIRCHER-DATA bzw. deren jeweiligen Lizenzgebern.<br />
f) Sofern der Kunde gegen eines der in diesem Punkt enthaltenen Unterlassungsgebote verstößt, ist der Kunde<br />
verpflichtet, an PIRCHER-DATA eine verschuldungsunabhängige Konventionalstrafe in Höhe der 5-fachen<br />
Softwarelizenzkosten zu bezahlen; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt<br />
PIRCHER-DATA vorbehalten. Weiters ist PIRCHER-DATA bei Verstoß gegen diese Bestimmungen zur<br />
Kündigung der Lizenz berechtigt und ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, PIRCHER-DATA innerhalb von<br />
10 Tagen nach Zugang der Kündigung die Software und alle ihre Kopien zurückzugeben.<br />
10 SCHUTZRECHTE<br />
a) PIRCHER-DATA stellt den Kunden von den Zahlungsverpflichtungen frei, die dem Kunden in einem Verfahren<br />
auferlegt werden, das gegen ihn deshalb angestrengt wird, weil die Benutzung eines von PIRCHER-DATA<br />
gelieferten Produkts oder eines Teils davon gegen ein österreichisches Patent oder sonstiges Schutzrecht<br />
verstoßen soll. Voraussetzung hierfür ist, daß der Kunde PIRCHER-DATA von allen gegen ihn erhobenen<br />
Ansprüchen sowie dem nachfolgenden Verfahren sofort schriftlich in Kenntnis setzt und PIRCHER-DATA die<br />
Befugnis zur selbständigen Führung und Beendigung des Rechtsstreits erteilt.<br />
b) Falls in einem von PIRCHER-DATA geführten Verfahren dem Kunden die weitere Benutzung des Produkts<br />
wegen Verletzung eines Schutzrechts untersagt wird oder nach Ansicht von PIRCHER-DATA eine solche<br />
Entscheidung zu erwarten ist, wird PIRCHER-DATA auf eigene Kosten und nach ihrer Wahl entweder<br />
- dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu benutzen<br />
- es auszutauschen oder so verändern, daß eine Schutzrechtsverletzung unter Beihaltung des ursprünglichen<br />
Leistungs- und Nutzungsumfangs nicht mehr vorliegt oder<br />
- falls die vorstehenden Maßnahmen für PIRCHER-DATA unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind, das<br />
Produkt zurücknehmen und dem Kunden den um die Abschreibung geminderten Wert gutschreiben.<br />
c) Andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Kunden anläßlich von Schutzrechtsverletzungen<br />
nicht zu.<br />
11 ÄNDERUNGEN<br />
PIRCHER-DATA behält sich vor, die Produkte in einer von der Produktbeschreibung abweichenden Version zu<br />
liefern, wenn deren Funktionsfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Pircher-Data, Bregenz<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 5<br />
12 ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN<br />
PIRCHER-DATA bietet zu gesonderten Bedingungen zusätzliche Dienstleistungen wie Hardware-Wartung,<br />
Software-Pflege, Schulung und technische Unterstützung an.<br />
13 AUSSENWIRTSCHAFTSBESTIMMUNGEN<br />
a) Falls der Liefergegenstand den Ausfuhrbestimmungen der USA unterliegt, ist der Liefervertrag nur unter der<br />
aufschiebenden Bedingung der nach den Ausfuhrbestimmungen der USA erforderlichen Genehmigung wirksam.<br />
Bei Verweigerung der Erlaubnis kommt der Vertrag nicht rechtsgültig zustande. Sofern die Genehmigung nicht<br />
innerhalb von 3 Monaten erteilt wird, hat der Kunde das Recht, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag<br />
mangels Bedingungseintrittes zurückzutreten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
b) Alle für die Einfuhr erforderlichen Papiere wird der Kunde unverzüglich in englischer Sprache ausfertigen.