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BahnPraxis Spezial - Eisenbahn-Unfallkasse

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Räumungsprüfung<br />

Fahren auf dem Gegengleis Befehl 4<br />

Züge befahren das<br />

Regelgleis<br />

Züge befahren das<br />

Gegengleis<br />

nichtselbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

Zugmeldestellen sind demselben<br />

Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

Zugmeldestellen sind nicht demselben<br />

Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

zusätzlich zur Blockbedienung<br />

zurückmelden<br />

nichtselbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

nichtselbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

nur bei Relaisbloc k kann die<br />

Räumungsprüfung durch<br />

Blockabschnittsprüfung ersetzt werden.<br />

Regeln in Modul 408.0243, Abschnitt 6, Abs. 2 beachten!<br />

Räumungsprüfung durchführen und<br />

ggf. zwischengelegene Bk benachrichtigen<br />

Räumungsprüfung durchführen und<br />

dem Fdl bestätigen, der den Zug in<br />

das Gegengleis abgelassen hat.<br />

Ggf. zwischengelegene Bk benachrichtigen<br />

<strong>BahnPraxis</strong> <strong>Spezial</strong><br />

selbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

nur bei Relaisbloc k kann die<br />

Räumungsprüfung durch<br />

Blockabschnittsprüfung ersetzt werden.<br />

Regeln in Modul 408.0243, Abschnitt 6, Abs. 2 beachten!<br />

nur bei Relaisbloc k kann die<br />

Räumungsprüfung durch<br />

Blockabschnittprüfung ersetzt werden.<br />

Regeln in Modul 408.0243, Abschnitt 6, Abs. 2 beachten!<br />

Räumungsprüfung durchführen, wenn<br />

anschließend ein Zug das Gegengleis<br />

befahren soll. Räumungsprüfung braucht<br />

nicht bestätigt zu werden<br />

selbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

selbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

Räumungsprüfung kann durch Blockabschnittsprüfung oder<br />

durch Auswerten der Meldeanzeigen ersetzt werden.<br />

Regeln in Modul 408.0244, Abschnitt 4, Absätze 5 und 6<br />

beachten!<br />

Räumungsprüfung durchführen und<br />

dem Fdl bestätigen, der den Zug in<br />

das Gegengleis abgelassen hat<br />

Ggf. zwischengelegene Bk benachrichtigen<br />

Räumungsprüfung kann durch Blockabschnittsprüfung oder<br />

durch Auswerten der Meldeanzeigen ersetzt werden.<br />

Regeln in Modul 408.0244, Abschnitt 4, Absätze 5 und 6<br />

beachten!<br />

Räumungsprüfung kann durch Blockabschnittsprüfung oder<br />

durch Auswerten der Meldeanzeigen ersetzt werden.<br />

Regeln in Modul 408.0244, Abschnitt 4, Absätze 5 und 6<br />

beachten!<br />

einer Abzweigstelle vorgeschrieben<br />

wurde.<br />

Es gibt aber auch signaltechnische<br />

Ausrüstungsfälle, wonach<br />

die Weiterfahrt auf dem Regelgleis<br />

an einer Abzweigstelle<br />

entweder durch ein hochstehendes<br />

Fahrt zeigendes Hauptsignal<br />

oder durch ein Signal Zs<br />

1 an einem niedrigstehendem<br />

Sperrsignal am Gegengleis in<br />

Höhe des Blocksignals zugelassen<br />

werden kann.<br />

Wichtige Merksätze<br />

Wird die Weiterfahrt auf dem<br />

Regelgleis auf einer Abzweigstelle<br />

durch ein Signal<br />

zugelassen, darf zuvor der<br />

Befehl 4, dass Gegengleis<br />

zu befahren, nur bis zu dieser<br />

Abzweigstelle erteilt<br />

werden.<br />

Wird die Weiterfahrt auf dem<br />

Regelgleis auf einer Abzweigstelle<br />

durch ein Signal<br />

zugelassen, darf von der<br />

Zugmeldestelle, die den Zug<br />

auf dem Gegengleis abgelassen<br />

hat, kein Befehl 6<br />

oder 7 erteilt werden.<br />

Aufheben des<br />

Befahrens auf<br />

dem Gegengleis<br />

Wenn der Anlass weggefallen<br />

ist, hebt diejenige Zugmeldestelle<br />

das Fahren auf dem Gegengleis<br />

wieder auf, die auch<br />

das Fahren auf dem Gegengleis<br />

eingeführt hat, z.B. mit folgendem<br />

Wortlaut: „Ab 11:30<br />

Uhr befahren Züge der Richtung<br />

Linksdorf – Rechtsheim<br />

wieder das Regelgleis. Erster<br />

Zug 4712“.<br />

Die Aufhebung ist im Zugmeldebuch<br />

zu dokumentieren. Die<br />

beteiligten Betriebsstellen des<br />

eigenen Bahnhofs und der freien<br />

Strecke sowie ggf. Arbeitsstellen,<br />

die über Zugfahrten benachrichtigt<br />

werden müssen,<br />

sind zu verständigen.<br />

Auch ist aus Dispositionsgründen<br />

die zuständige Betriebszentrale<br />

von der Aufhebung zu<br />

unterrichten, soweit die Strecke<br />

von dieser überwacht wird.<br />

22 <strong>BahnPraxis</strong> 1/2003<br />

Räumungsprüfung durchführen und<br />

ggf. zwischengelegene Bk benachrichtigen<br />

Abbildung 9:<br />

Räumungsprüfung – Fahren auf dem Gegengleis mit Befehl 4.

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