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ALEXANDROS ALEXANDROU<br />

Der neue Umgang der Europäischen<br />

Union mit dem<br />

Problem der illegalen Einwanderung:<br />

Das Beispiel Griechenland<br />

ESH Working Paper No. 13<br />

Hannover 2006<br />

This project has been carried out with the support of the <strong>European</strong> Community.<br />

The content of this project does not necessarily reflect the position of the <strong>European</strong> Community,<br />

nor does it involve any responsibility on the part of the <strong>European</strong> Community.


2 Alexandros Alexandrou<br />

An meine lieben Eltern Konstantinos und Evdokia,<br />

an die Pioniere und Förderer der Europäischen Idee und Integration,<br />

an das Griechentum der Diaspora,<br />

und an alle meine treuen Freunde!<br />

… DANKBARKEIT!<br />

Für den Inhalt des ESH Working Papers ist die Autorin / der Autor allein verantwortlich. Die Verwendung zu<br />

Ausbildungs- und Forschungszwecken ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich erwünscht. Nachdruck, Vervielfältigung<br />

und Weitergabe für nicht gewerbliche Zwecke ist mit entsprechender Quellenangabe gestattet. Jegliche<br />

kommerzielle Nutzung oder Vervielfältigung - auch auszugsweise - bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung<br />

der Autorin / des Autors.<br />

The author has the sole responsibility for the content of the paper. We encourage the use of the material for<br />

teaching or research purposes with reference to the source. The reprint, replication and dissemination of the<br />

material for non-commercial purposes is permitted under the condition of proper referencing. Any commercial<br />

use - including excerpts - requires the prior written consent by the author.<br />

Copyright by the author, Hannover 2006<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 3<br />

Inhalt<br />

Abkürzungsverzeichnis.............................................................................................................................. 5<br />

1 Einleitung / Vereinbarungen .............................................................................................................. 6<br />

2 Begriffliches......................................................................................................................................... 7<br />

2.1 „Migration“ ........................................................................................................................................................7<br />

2.2 „Flüchtling“........................................................................................................................................................8<br />

2.3 Formen der illegalen Einwanderung...........................................................................................................9<br />

3 Geschichtliche Schilderung .............................................................................................................. 12<br />

3.1 Griechenland auf dem „Kreuzweg“ zwischen Orient und Okzident.................................................12<br />

3.2 Der südöstliche Balkan als „neuer Immigrationsraum“ ab 1990......................................................13<br />

4 Die Ursachen der massiven Migrationströmungen an die EU-Außengrenzen ............................. 15<br />

4.1 Politisch – sozial ............................................................................................................................................15<br />

4.2 Demographisch...............................................................................................................................................18<br />

4.3 Wirtschaftlich – arbeitsmarktpolitisch....................................................................................................19<br />

4.4 Globalisierungsprozess.................................................................................................................................21<br />

5 Politiken auf EU-Ebene zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung ........................................ 23<br />

5.1 Die Abkommen von Schengen und Dublin..............................................................................................23<br />

5.2 Der Vertrag von Maastricht (1992)...........................................................................................................26<br />

5.3 Der Vertrag von Amsterdam (1997)..........................................................................................................28<br />

5.4 Bilanz von Tampere (1999) und Perspektiven........................................................................................31<br />

5.4.1 Beschlüsse des EU-Rates in Tampere........................................................................ 31<br />

5.4.2 Aktionsbereiche nach Laeken ................................................................................... 34<br />

5.4.3 Initiativen nach dem Gipfeltreffen von Sevilla.......................................................... 36<br />

5.5 Schlussfolgerungen des EU-Rates in Thessaloniki (2003)..................................................................39<br />

5.6 Die aktuelle Kontroverse über „Flüchtlingslager“ vor den EU-Außengrenzen..............................42<br />

5.7 Zwischenbilanz...............................................................................................................................................44<br />

Working Paper 13, 2006


4 Alexandros Alexandrou<br />

6 Der Umgang Griechenlands mit der Thematik der illegalen Einwanderung ................................ 46<br />

6.1 Geographische und topographische Besonderheiten ..........................................................................46<br />

6.2 Illegale Einwanderung – Zahlen ................................................................................................................49<br />

6.3 Maßnahmen zur Abschottung und Legalisierung.................................................................................51<br />

6.3.1 Abschottungen und Hintergründe ............................................................................ 51<br />

6.3.2 Legalisierungsmaßnahmen ....................................................................................... 54<br />

6.4 Das Problem der Schattenwirtschaft........................................................................................................57<br />

6.5 Initiativen auf regionaler und EU-Ebene.................................................................................................59<br />

6.5.1 Die Abkommen mit den nördlichen Nachbarn .......................................................... 60<br />

6.5.2 Die Komplexität der Beziehungen zur Türkei ............................................................ 63<br />

6.5.3 Initiativen auf EU-Ebene .......................................................................................... 68<br />

6.6 Innerpolitische Akteure................................................................................................................................70<br />

6.6.1 Die Griechisch-Orthodoxe Kirche.............................................................................. 70<br />

6.6.2 Die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs)............................................................ 72<br />

6.6.3 Die Einstellung der Massenmedien ........................................................................... 74<br />

6.7 Die Finanzierung Griechenlands durch EU-Programme......................................................................77<br />

7 Abschließende Bemerkungen ........................................................................................................... 82<br />

Literaturverzeichnis................................................................................................................................. 89<br />

Anhang...................................................................................................................................................100<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 5<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AIME D’Ailleurs ou d’Ici Mais Ensemble (Organisation sociale-politique française / Paris)<br />

Art. Artikel<br />

BIP Brutto-Inlands-Produkt<br />

BPB Bundeszentrale für Politische Bildung<br />

BRD Bundesrepublik Deutschland<br />

CAWG Control Authorities Working Group<br />

CE Communautés européennes<br />

CNN Central News Network (USA)<br />

COM-Dokumente Bezeichnung für Gesetzgebungsvorschläge und sonstige Mitteilungen der Europäischen<br />

Kommission an die anderen Institutionen der Europäischen Union<br />

EC <strong>European</strong> Communities<br />

ECRE <strong>European</strong> Council on Refugees and Exiles<br />

EDV Elektronische Datenverarbeitung<br />

EFMS Europäisches Forum für Migrationstudien<br />

EG Europäische Gemeinschaft(en)<br />

EGV Europäische-Gemeinschaften-Vertrag<br />

EIZ Europäisches Informations-Zentrum<br />

ERF <strong>European</strong> Refugee Fund<br />

EU Europäische Union (<strong>European</strong> Union)<br />

EUV Europäische-Union-Vertrag<br />

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

FIR Flight Information Region<br />

FYROM Former Yugoslavian Republic of Macedonia<br />

GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />

GEP Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik<br />

IATA International Air Transport Association<br />

IKO Interkulturelle Kommunikation<br />

ILIAS Integriertes Lern-/Informations- und Arbeits-System<br />

INTI Integration of Third Country Nationals<br />

MA Massachusetts / USA<br />

MMO Mediterranean Migration Observatory<br />

OAE Organisation der Afrikanischen Einheit<br />

OFPRA Office Français de Protection des Réfugiés et Apatrides<br />

SEC-Dokumente Bezeichnung für die Arbeitsblätter der Europäischen Kommission (<strong>European</strong><br />

Commission Staff Working Documents)<br />

SIS Schengen – Informationssystem<br />

SPE Sozialistische Parteien Europas (Fraktion im Europäischen Parlament)<br />

UE Union européenne<br />

UK United Kingdom<br />

UNHCR United Nations’ High Commissioner for Refugees<br />

UNO United Nations Organisation<br />

USA Vereinigte Staaten von Amerika (United States of America)<br />

USD US-Dollar (auch als ‘$ USD’ im Text angegeben)<br />

VIS Visum – Informationssystem<br />

Vordok. Vordokument (bzw. Dokumentationsvorschlag)<br />

Working Paper 13, 2006


6 Alexandros Alexandrou<br />

1 Einleitung / Vereinbarungen<br />

Die Thematik der illegalen Einwanderung in die Europäische Union (EU) hat die Mitgliedsstaaten in<br />

den letzten Jahren, genau genommen nach dem Untergang des Eisernen Vorhanges im Jahr 1989,<br />

besonders intensiv beschäftigt. Dabei ging es nicht nur um die bloße unerlaubte Überschreitung der<br />

Außengrenzen der Union bzw. auf den unerlaubten Aufenthalt im Ankunftsland nach Ablauf des<br />

Visums, sondern vielmehr um die Empfangs- und Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten, sowie<br />

um die Auswirkungen auf den arbeitsmarktpolitischen Bereich, auf die innere Sicherheit und auf die<br />

Einstellungen und Reaktionen der öffentlichen Meinung. In der Tat zeigten relevante Umfragen im<br />

Jahr 2001, dass die illegale Einwanderung von den EU-Bürgern als das viertwichtigste Problem bewertet<br />

wurde. 1 Die zunehmende Politisierung der Migrationdiskussion schon seit den `80er Jahren<br />

und besonders seit dem Anfang der `90er Jahre, die zusätzlich mit dem rapiden Anstieg von Anträgen<br />

auf Asyl und Anerkennung des Flüchtlingsstatus verbunden wurde, hat die Mitgliedstaaten dazu<br />

motiviert, diese Problematik im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und seit 1993 der EU<br />

zu behandeln. 2 Dabei spricht BADE zusätzlich von einer „Emotionalisierung“ der Migrationdiskussion,<br />

zumal der massive Zustrom von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach der Verschärfung der Einwanderungsgesetze<br />

gleichzeitig zu parteipolitischen Auseinandersetzungen und außerparlamentarischen<br />

Protestbewegungen geführt hat, sei es seitens von Gruppierungen ethnonationaler und ausländerfeindlicher<br />

Ideologie oder seitens von Bürgerinitiativen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus<br />

gewesen. 3 MELLAH gibt in diesem Kontext die Einstellungen oder sogar die Befürchtungen vieler<br />

Europäer wieder, welche die illegalen Einwanderer als die „neuen Invasoren“ bezeichnen, die „unsere<br />

wertvolle Sicherheit bedrohen“. 4 Seit dem Maastrichter Vertrag (1992), aber insbesondere seit dem<br />

Amsterdamer Vertrag (1997) hat die EU den Versuch unternommen, eine einheitliche Visa- und Asylpolitik<br />

zu formen und koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung des Phänomens der irregulären<br />

Immigration zu treffen. Die Formulierung des Titels dieses Manuskriptes „der neue Umgang“ soll<br />

eben auf die Versuche hinweisen, die nach der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages in die<br />

Richtung der vollkommenen Vergemeinschaftung der Politik gegen die illegale Einwanderung unternommen<br />

worden sind.<br />

Griechenland hat in diesem Rahmen einen besonderen Stellenwert eingenommen. Seine geographische<br />

Lage zwischen Europa, dem Schwarzen Meer, Asien und Nordostafrika, seine topographischen<br />

Gegebenheiten, sowie seine sonstigen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Besonderheiten im<br />

Vergleich zu den anderen EU-Staaten haben das Land dazu geführt, Initiativen auf europäischer und<br />

regionaler Ebene zu ergreifen, sowie die entsprechenden EU-Politiken im Bereich der illegalen Einwanderung<br />

entscheidend mitzuprägen. Die Präsenz Griechenlands in diesem Kontext ist der Gegenstand<br />

dieses Manuskriptes. Als erstes sollen kurz die Ursachen der massiven Migrationströmungen in<br />

Richtung EU angesprochen werden. Anschließend sollen die Meilensteine bei der Schaffung einer<br />

gemeinsamen Politik auf der Ebene der EU im Bereich der Einwanderungs-, der Visa- und der Asylpolitik,<br />

und vor allem bezüglich der Eindämmung der illegalen Einwanderung, geschildert werden.<br />

Das hauptsächliche Gewicht wird der Darstellung der relevanten Politiken des Griechischen Staates<br />

zukommen, und zwar auf innerpolitischer, auf regionaler und auf EU-Ebene, immer unter Berücksichtigung<br />

seiner verschiedenen Besonderheiten. Außerdem wird noch auf die Finanzierung Griechenlands<br />

durch EU-Programme eingegangen, zwecks der Aufnahme und der Integration von<br />

Flüchtlingen, sowie zwecks der wirksamen Bekämpfung der irregulären Immigration. Abschließend<br />

soll die gesamte Rolle Griechenlands in der Thematik der illegalen Einwanderung im Rahmen der<br />

Union evaluiert werden. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass in diesem Manu-<br />

1<br />

Vgl. JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 15<br />

2<br />

Nach BADE, 2002, S. 381 ff und S. 392-396<br />

3<br />

Ebd., S. 381 ff<br />

4<br />

Auch in: MELLAH, 2000, S. 11<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 7<br />

skript die angesprochenen EU-Politiken aus ökonomischen Gründen nur in ihren Hauptzügen dargestellt<br />

werden. Texte und Informationen aus Internetquellen liegen beim Schreibenden in gedruckter<br />

Form zur Verfügung vor.<br />

2 Begriffliches<br />

Als erstes sollen einige Definitionen angegeben werden, die zur Veranschaulichung der Begriffe<br />

„Migration“, „Flüchtling“, und „illegale Einwanderung“ beitragen werden. Darüber hinaus werden<br />

noch die Formen der illegalen Einwanderung im Überblick präsentiert, zumal sie in den folgenden<br />

Kapiteln immer wieder vorkommen werden.<br />

2.1 „Migration“<br />

Eine weite Definition des Begriffes „Migration“ stammt von Annette TREIBEL 5 :<br />

„Migration ist der auf Dauer angelegte bzw. dauerhaft werdende Wechsel in eine andere Gesellschaft<br />

bzw. in eine andere Region von einzelnen oder mehreren Menschen.“<br />

Darin können mehrere Motive beinhaltet werden, wie z.B. Erwerbsperspektiven, Familienzusammenführung,<br />

politische und wirtschaftliche Ursachen oder sonstige subjektive Einschätzungen 6 , wobei<br />

kurzfristige Aufenthalte, etwa zu touristischen Zwecken ausgeschlossen sind. TREIBEL gibt noch<br />

zusätzlich die Typologien an, die mit der Differenzierung dieses Begriffes zusammenhängen. 7 Somit<br />

existieren bei der Wanderung folgende Aspekte:<br />

• Räumliche Aspekte, also ob es sich dabei um eine interne (etwa von den ländlichen in die urbanen<br />

Gebiete) oder externe Wanderung (in ein anderes Land bzw. in einen anderen Kontinent)<br />

handelt. Im letzten Fall unterscheidet man zusätzlich zwischen kontinentaler und interkontinentaler<br />

Wanderung (oder transkontinentaler Wanderung 8 ).<br />

• Zeitliche Aspekte, also ob es sich um eine temporäre (wie z.B. bei Saisonarbeitern) oder um eine<br />

permanente Wanderung handelt (also um eine Aus- und Einwanderung / Niederlassung). Einen<br />

besonderen Fall stellen die „Gastarbeiter“ dar, die ursprünglich für eine begrenzte Zeit in ein Land<br />

umsiedeln, von denen aber eine große Anzahl sich doch im Gastland permanent niederlässt. Das<br />

war der Fall der meisten Gastarbeiter, die in den ´60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland<br />

(BRD) immigriert waren. Abgesehen davon kommt es sehr häufig vor, dass Saisonarbeiter nach<br />

Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis das Hoheitsgebiet des Gastlandes nicht verlassen, sondern in<br />

die Illegalität untertauchen und nach einer erfolgreichen Jobsuche nach einiger Zeit doch legalisiert<br />

werden. Das ist der Fall in Griechenland, Frankreich und Italien in den ´90er Jahren gewesen.<br />

• Wanderungsentscheidung, also ob die Auswanderung freiwillig (etwa bei der Arbeitsmigration)<br />

oder erzwungen erfolgt (wie z.B. in Fällen von Flüchtlingen aufgrund von Vertreibungen und ethnischen<br />

oder religiösen Säuberungen). Diese Unterscheidung kann jedoch oft problematisch sein,<br />

zumal einerseits das Motiv zur Arbeitswanderung wegen der Hoffnung auf bessere Löhne betrachtet<br />

werden kann, aber andererseits behauptet werden kann, dass die perspektivlose Lage im<br />

Heimatland die Menschen zwangsweise zu Arbeitsemigranten macht.<br />

• Wanderungsumfang, also ob es um Individualwanderung, Kollektivwanderung oder Massenwanderung<br />

geht. Aber auch dieser Aspekt kann nicht komplett abgrenzbar sein, zumal sich mehrere<br />

5 Siehe TREIBEL, 1999, S. 20 f<br />

6 Vgl. dazu den Begriff der „mental maps“ bei PRIES, 2001, S.29 f, also der subjektiven Erwartungen und Hoffnungen<br />

des potentiellen Migranten, ohne dabei rationale Nutzen- und Wahrscheinlichkeitsabwägungen gemacht zu haben.<br />

7 Siehe TREIBEL, 1999, S. 20<br />

8 In: OPITZ, 2001, S. 3<br />

Working Paper 13, 2006


8 Alexandros Alexandrou<br />

Migranten als Individualwanderer präsentieren, aber in Wirklichkeit Teile von Kettenwanderungen<br />

darstellen, im Sinne von einem Zusammenschluss der Familie oder von einem Anschluss an<br />

frühere Ausgewanderte in einem Zielort.<br />

Eine andere einleuchtende Definition des Begriffes „Migration“ stammt von der Zeitschrift „Global<br />

Trends“ aus dem Jahr 1999:<br />

„Migration umfasst alle Binnen- und grenzüberschreitenden Wanderungen. Internationale Migrationformen<br />

reichen von vorübergehenden Wanderungen zu Besuchs-, Ausbildungs- oder Erwerbszwecken<br />

über dauerhafte Auswanderungen (durch Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis legalisierte<br />

und „irreguläre“ Arbeitsmigration, Familiennachzug, Remigration von Staatsangehörigen)<br />

bis zur Flucht vor unmittelbarer Bedrohung des Lebens.“ 9<br />

Es ist interessant, dass diese Definition auch den Besuchszweck als Wanderungsform im Sinne einer<br />

Mobilitätsform annennt, obgleich sie in der vorherigen Definition ausgeschlossen war. In der Tat<br />

kann ein touristischer Besuch per se nicht als Wanderung betrachtet werden, da er sehr kurzfristig<br />

ist und keine Absicht auf Arbeitsuche, bessere Lebensqualität oder Asylantrag beinhaltet. Trotzdem<br />

kommt es vor, dass Touristen im Gastland einen Antrag auf Asyl stellen, indem sie das Touristenvisum<br />

als Mittel zur Flucht aus ihrem eigenen Land benutzt haben. Einige Male ist es ebenfalls beobachtet<br />

worden, dass Touristenvisum besitzende Wallfahrer sich im Zielort doch permanent niederließen,<br />

etwa als Geistliche in den Heiligen Orten.<br />

2.2 „Flüchtling“<br />

Die bekannteste Definition des Begriffes „Flüchtling“ stammt von der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

aus dem Jahr 1951:<br />

„Als Flüchtling gilt jede Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse,<br />

Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen<br />

Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt,<br />

und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen<br />

nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als Staatenlose außerhalb des Landes befindet, in<br />

welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren will.“ (Kapitel<br />

I, Artikel 1 – A2)<br />

Diese Definition wies allerdings zwei wesentliche Nachteile auf. Erstens wurden Individuen vom<br />

Flüchtlingsstatus ausgeschlossen, die zwar wegen Gewalt und/oder Kriegshandlungen vertrieben,<br />

aber nicht individuell – persönlich verfolgt wurden, obgleich Vertreibungen in der Regel ganze Bevölkerungsteile<br />

massenhaft betreffen. Andererseits werden Personen nicht umfasst, die zwar aus<br />

ihren Wohnsitzen vertrieben worden sind aber das Hoheitsgebiet ihres Herkunftslandes nicht verlassen<br />

haben. 10 Wichtig allerdings in der Genfer Flüchtlingskonvention ist der Artikel 33 (Kapitel V), der<br />

die Klausel des so genannten „non-refoulement“ vorschreibt; dieses Ausweisungs- und Zurückweisungsverbot<br />

seitens des Empfangslandes gilt für die Flüchtlinge, solange in ihren Herkunftsländern<br />

keine Garantien für ihre Sicherheit und ihre Nicht-Diskriminierung gewährleistet werden.<br />

Diese Definition wurde im Jahr 1969 von der Organisation der Afrikanischen Einheit (OAE) revidiert:<br />

9 Zitiert von: GEISEN / WILSS, 2000, S. 2<br />

10 An dieser Stelle muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die internationalen Erfahrungen bis zu jener Zeit<br />

mit Flüchtlingen zusammenhingen, die ein Land verlassen mussten. Fälle von „interner Flucht“ waren nur selten vorgekommen.<br />

Besonders Länder der Dritten Welt, in denen zeitgenössisch die meisten Fälle interner Flucht registriert<br />

werden, existierten damals noch nicht, da sie noch Kolonien der Großmächte waren.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 9<br />

„The status of a refugee can be acquired by every person who, owing to external aggression, foreign<br />

domination, or events seriously disturbing public order in either part of the whole of his<br />

country or origin of nationality, is compelled to leave his place of habitual residence in order to<br />

seek refuge in another place outside his country of origin or nationality.“ 11<br />

Somit wurden die zwei bereits erwähnten Mängel der ersten Definition aufgehoben. Immerhin aber<br />

war von einer geschlechtsspezifischen Verfolgung noch nicht die Rede gewesen. Im Jahr 1984 hat<br />

das Europäische Parlament eine revolutionäre Resolution erlassen,<br />

„... mit der die Staaten aufgefordert waren, Frauen, die religiöse oder gesellschaftliche Verhaltensweisen<br />

durchbrechen, zum Zweck der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft als eine „bestimmte<br />

soziale Gruppe“ zu betrachten.“ 12<br />

2.3 Formen der illegalen Einwanderung<br />

Der Begriff der illegalen Einwanderung ist sehr breit umfassend und kann nicht durch eine konkrete<br />

Definition beschrieben werden. Vielmehr wird er periphrastisch wiedergegeben, indem seine Erscheinungsformen<br />

kategorisiert werden. LEDERER / NICKEL unterscheiden erst mal zwischen drei Wegen<br />

in die illegale Einwanderung 13 :<br />

• Illegalität durch einen illegalen (also unregistrierten) Grenzübertritt, etwa über die so genannte<br />

„grüne“ Grenze (Landgrenze), über die so genannte „blaue“ Grenze (Meeresgrenze) oder versteckt<br />

in Hohlräumen von Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen.<br />

• Illegalität durch eine „scheinlegale Einreise“, d.h. durch das Vorlegen gefälschter Papiere und<br />

Dokumente, welche den Grenzübertritt ermöglichen.<br />

• Illegalität durch eine legale Einreise mit anschließend illegal werdendem Aufenthaltsstatus. In<br />

diesem Fall liegt also kein illegaler Grenzübertritt vor. Dabei können mehrere Fälle unterschieden<br />

werden, etwa die Überschreitung der Aufenthaltsdauer nach einer visumfreie Einreise, ein Verstoß<br />

gegen die zeitlichen Bestimmungen des Visums („visa-overstayers“), die Erwirkung einer<br />

Aufenthaltsgenehmigung (etwa durch Fälschung von Urkunden, durch Bestechung von Staatsbeamten<br />

oder durch Scheinehe) nach einer legalen Einreise, wie übrigens auch die Weigerung zur<br />

Befolgung eines Ausreisebefehls durch „Untertauchen“ im Gastland. 14<br />

Darüber hinaus werden auch mehrere Formen der irregulären Immigration unterschieden, die sich<br />

auf verschiedene Ebenen beziehen können. Im Bezug auf den Arbeitsmarkt kann eine Illegalität entstehen,<br />

und zwar durch eine illegale Erwerbsaufnahme mit einem Touristenvisum, durch die Überschreitung<br />

- zum Zwecke der Arbeitssuche - des zeitlich beschränkten Aufenthaltsstatus, durch den<br />

illegalen Grenzüberschritt zur gezielten illegalen Arbeitsaufnahme oder durch die zeitliche Überschreitung<br />

eines Studentenvisums, um nach einer unregistrierten Beschäftigung zu suchen. Im Bereich<br />

des Arbeitsmarktes weisen LEDERER / NICKEL zusätzlich auf die illegale Pendelmigration hin,<br />

d.h. auf die Tatsache, dass Angehörige von Nachbarstaaten mehrmals pro Woche legal ins Land einreisen,<br />

um einer illegalen Erwerbstätigkeit nachzugehen, insbesondere in der Agrikultur oder im<br />

11<br />

Diese Definition entsprach und entspricht leider noch bis heute der Realität und dem Alltag in vielen Teilen des<br />

Schwarzen Kontinentes. Vgl. Elisabeth FERRIS, 1985, S. 4<br />

12<br />

Vgl. OPITZ, 2001, S. 5<br />

13<br />

Siehe LEDERER / NICKEL, 1997, S. 16 ff<br />

14<br />

Zur Veranschaulichung soll erklärt werden, dass der französische Begriff „sans-papiers“ sich sowohl auf die illegal<br />

eingereisten Migranten, als auch auf jene Migranten bezieht, die legal eingereist und nach dem Ablauf ihres Aufenthaltstitels<br />

das Land nicht verlassen haben.<br />

Working Paper 13, 2006


10 Alexandros Alexandrou<br />

Baugewerbe. 15 Ein besonders wichtiger Aspekt in diesem Kontext ist die Prostitution. In einer Vielzahl<br />

von registrierten Fällen werden ausländische Mädchen in einen EU-Staat gegen ihren eigenen<br />

Willen oder durch falsche Versprechungen gebracht, sei es legal (etwa mit einem Visum als Au-pair-<br />

Mädchen) oder illegal eingeschleust. Die überwältigende Mehrheit dieser Frauen gerät unmittelbar<br />

in die Abhängigkeit von Schleuser- oder Zuhälterbanden, meistens durch Passabnahme. 16 Nach<br />

BADE sollen in Deutschland ungefähr 80% der zu Prostitutionszwecken illegal eingeschleusten<br />

Frauen aus Ostmitteleuropa und den Staaten der ehemaligen Sowjetunion stammen. 17<br />

Auch im Bereich der Ehe, der Familie und der Partnerschaft können sich Gründe für eine Illegalität<br />

finden lassen. So gibt es den Fall des illegalen Familiennachzuges, vor allem aus der Türkei und dem<br />

Ex-Jugoslawien, das Problem Homosexueller, die eine eheähnliche Beziehung mit einem zuzugsunberechtigten<br />

Partner pflegen, den Fall einer frühzeitigen Ehescheidung, durch die der ausländische<br />

Partner seinen Aufenthaltsstatus verliert und dann meistens in die Illegalität untertaucht, wie übrigens<br />

auch die weit verbreitete Taktik einer Scheinehe-Schließung („mariage blanc“). Im letzten Fall<br />

handelt es sich um Eheschließungen, die zwischen einem nicht-aufenthaltsberechtigten Ausländer<br />

und einem EU-Bürger stattfinden, mit dem Zweck des Erwerbs der Staatsangehörigkeit. 18<br />

Abgesehen davon kann ein illegaler Aufenthalt auch mit einem Asylverfahren zusammenhängen.<br />

Viele Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt worden ist und einen Ausreisebefehl erhalten, tauchen<br />

in die Illegalität unter, um somit im Gastland weiterhin bleiben zu können. Dasselbe kann auch für<br />

Kriegsflüchtlinge gelten, die ihrer Ausreiseverordnung nicht nachkommen bzw. nicht nachgekommen<br />

sind. Einen weiteren Fall stellen Asylbewerber dar, die noch während des Asylverfahrens aus<br />

dem Wahrnehmungskreis der zuständigen Ausländerbehörden verschwinden; es wird vermutet, entweder<br />

dass sie das Land wieder unregistriert verlassen haben oder dass sie in die aufenthaltsrechtliche<br />

Illegalität untertauchen, angesichts einer wahrscheinlichen Ablehnung ihres Antrages. Nicht<br />

zuletzt wird noch behauptet, dass sich in der BRD offiziell nicht registrierte Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

aus dem ehemaligen Jugoslawien aufhalten. Menschen, die keinen Aufenthaltstitel in der BRD erhielten<br />

und über keine Verwandten verfügten, die alle einhergehenden Kosten hätten übernehmen<br />

können („Kostenübernahmeerklärung“), sind illegal in das Gebiet der BRD eingereist; dabei haben sie<br />

Hilfe von sozialen Netzwerken bekommen, etwa von Landsleuten, die in der BRD permanent wohnen,<br />

um unregistrierte (schwarze) Arbeit zu finden. Dies dürfte der Fall auch in anderen EU-Ländern<br />

sein, in denen sich jugoslawische Gemeinden befinden, wobei nicht außer Acht gelassen werden<br />

darf, dass sich illegale Einwanderer im Allgemeinen innerhalb des Schengenraums meist ohne große<br />

Hindernisse bewegen können, so dass sie sich zum Zwecke einer illegalen Erwerbstätigkeit in einen<br />

anderen Schengen-Staat begeben können. Zur Thematik der illegalen Einwanderung gehört noch die<br />

Weigerung eines im Gastland seit langer Zeit legal lebenden Ausländers, nach einem schweren Delikt<br />

dem Ausreisebefehl der Ausländerbehörde zu gehorchen, indem er in die Illegalität übergeht, um<br />

nicht aus dem Land ausgewiesen zu werden.<br />

Ein weiterer Punkt, der sowohl die BRD als auch Griechenland besonders intensiv beschäftigt hat,<br />

bezog sich auf die Aussiedlerkontroverse. Im Falle von Griechenland sind unmittelbar nach dem Untergang<br />

der Sowjetunion große Massen von Griechischstämmigen (den so genannten „Pontiern“) aus<br />

der Ukraine und dem Kaukasus in die Mutter-Heimat gewandert. Im Jahr 2000 wurde die Zahl der<br />

Pontier in Griechenland auf ungefähr 150.000 geschätzt. Darunter waren 80.000 im Zeitraum zwischen<br />

1989 und 1997 legal ins Land eingereist, während der Rest durch Touristenvisum nach Grie-<br />

15<br />

In: LEDERER / NICKEL, 1997, S. 9. Vgl. auch die Studie über polnische illegale Arbeitnehmer in Deutschland, ebd., S.<br />

28 ff<br />

16<br />

Vgl. dazu den Beitrag von MELLAH, 2000, S. 88<br />

17<br />

In: BADE, 2002, S. 405<br />

18<br />

Nicht selten werden diese Matrimonien durch Agenturen gefördert, gegen Entgeltentrichtung. In Griechenland vermitteln<br />

sie „Scheinehefrauen“ aus der ehemaligen Sowjetunion.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 11<br />

chenland gekommen war und nach dessen Ablauf nicht wieder ausgereist ist. 19 Letztere wurden<br />

durch die massive Legalisierungskampagne im Jahr 1998 erfasst, nachdem sie auch erwerbstätig<br />

geworden waren. Hinzu kamen noch im Zeitraum zwischen 1989 und 1995 ungefähr 250.000 Volksgriechen<br />

aus Südalbanien nach Griechenland, die trotz eines anfänglichen illegalen Grenzübertrittes<br />

ziemlich schnell vom Staat legalisiert wurden. Allerdings hat eine Verschärfung der Einwanderungsgesetze<br />

und -kontrollen im Jahr 1997 dazu geführt, dass mehrere Griechischstämmige aus dem Kaukasus<br />

auf illegalen Wegen versuchen, ins Land zu kommen und sich da sesshaft zu machen, etwa<br />

durch Urkundefälschungen oder sonstige falsche Erklärungen, zumal die Zusammenstellung der inzwischen<br />

erforderten Unterlagen zum echten Nachweis ihrer „Hellenität“ in ihren Ländern so gut<br />

wie unmöglich ist. Dabei wird noch behauptet, dass viele von ihnen keine griechischen Vorfahren<br />

hätten, zumal die „echten“ Volksgriechen ihren Willen zur Immigration ins Mutterland bereits realisiert<br />

hätten. Jedoch gelingt mehreren, durch eine Aktivierung von sozialen Netzen schon ausgewanderter<br />

Volksgriechen oder anderer Landesgenossen in Griechenland doch ihr Ziel zu erreichen. Dasselbe<br />

gilt auch für die BRD, allerdings in einem akuteren Maße, was illegal zuwanderungswillige<br />

Deutschstämmige oder Juden aus der ehemaligen Sowjetunion anbelangt. 20<br />

Zum Schluss soll noch auf die illegale Einreise mit der Absicht zur Begehung krimineller Taten hingewiesen<br />

werden. Nach BADE besteht diese „kriminelle Migration“ in<br />

„... der grenzüberschreitenden Mobilität zu kriminellen Zwecken bzw. zur Flucht vor strafrechtlicher<br />

Verfolgung wegen ausgeübter Verbrechen.“ 21<br />

Als Beispiele gibt er Schmuggelaktivitäten, eine transnationale Hehlerei, Einbrecherbanden und Mafiaorganisationen<br />

an. Zum Bereich der kriminellen Immigration gehören noch die Schleusenorganisationen,<br />

die Frauenhandel begehen, sowie Kinder aus der Dritten Welt zum Betteln an den Kreuzungen<br />

der westeuropäischen Großstädte transportieren. 22 Diese Schlepperorganisationen sind international<br />

vernetzt und sind die „... Hauptprofiteure der Abgrenzung der `Festung Europa`.“ 23 Dabei<br />

werden die Opfer dieser Menschenhändler finanziell ausgebeutet 24 und körperlich misshandelt, wobei<br />

sie nicht selten ihrem eigenen Schicksal auf einem absolut seeuntüchtigen Boot überlassen werden,<br />

falls diese Händler die Gefahr verlaufen, von der Küstenwache entdeckt zu werden. 25 Darüber<br />

hinaus werden in der Presse und in den Medien in den westlichen Ländern Parallelen zwischen der<br />

illegalen Einwanderung und dem militanten Islamismus gezogen. Es herrscht nämlich der Verdacht,<br />

dass sich unter den illegalen Einwanderern zahlreiche islamistische Terroristen eingemischt haben<br />

könnten, um gezielt Anschläge in der westlichen Welt zu organisieren. 26 Jedoch bestreitet MELLAH<br />

diese Befürchtung. 27 Die militanten Islamisten seien – nach seiner Auffassung und anhand seiner<br />

eigenen Erfahrung – übliche Reisende, die nach Kontakten mit legal in Westeuropa lebenden Religionsgenossen<br />

streben würden. Sie würden die illegalen Einwanderer als Kontaktpersonen vermeiden,<br />

da letztere außerordentlich mobil seien, von den nationalen Behörden schnell aufgegriffen werden<br />

könnten und weil sie den negativen Ruf hätten, in Drogen- und Prostitutionsgeschäften eingewi-<br />

19<br />

Nach Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 1. Die Papiere dieser Pontier wurden von den zuständigen griechischen<br />

Behörden nur minimal auf ihre Echtheit geprüft, zumal dies de facto besonders schwierig war.<br />

20<br />

Vgl. LEDERER / NICKEL, 1997, S. 22<br />

21<br />

In: BADE, 2002, S. 404<br />

22<br />

Es handelt sich dabei um die bekannten „Kreuzungskinder“, die den größten Teil ihrer Einnahmen an ihren „Beschüt-<br />

zer“ abtreten müssen.<br />

23 Ebd., S. 404<br />

24 Laut MELLAH, 2000, S. 20, kostet eine „Fahrkarte“ nach Europa fünfmal so viel wie ein Flugticket, also schätzungs-<br />

weise um die € 2.000.<br />

25 Vgl. BADE, 2002, S. 404: „Gezählt werden von europäischen Grenzbehörden nur die geretteten Opfer und die tatsächlich<br />

aufgefundenen Toten, deren Zahl in den 1990er Jahren ständig stieg.“<br />

26 Der 11. September 2001 hat dem Phänomen der illegalen Einwanderung eine entsprechende akzentuierte sicherheitspolitische<br />

Dimension verliehen. (Vgl. auch JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 197.)<br />

27 In: MELLAH, 2000, S. 77 f<br />

Working Paper 13, 2006


12 Alexandros Alexandrou<br />

ckelt zu sein. Jedoch hat sich in der EU (aber auch im Westen im Allgemeinen) die enge Assoziation<br />

zwischen irregulärer Immigration und Einschleusen islamistischer Fundamentalisten durchgesetzt,<br />

sowohl administrativ als auch medienpolitisch und zu einem hohen Grad auf der Ebene der öffentlichen<br />

Meinung. 28<br />

3 Geschichtliche Schilderung<br />

3.1 Griechenland auf dem „Kreuzweg“ zwischen Orient und Okzident<br />

Griechenland besitzt eine besonders wichtige geostrategische Lage, da es sich auf dem Kreuzweg<br />

zwischen Europa, dem Schwarzen Meer, Asien und dem nordöstlichen Afrika befindet, wobei es im<br />

Norden mit Balkanstaaten des früheren Warschauer Paktes Grenzen teilt. [Anhang, Nr. 1] Schon seit<br />

der Antike haben immer wieder Völkerwanderungen in dieser Region stattgefunden, die sich in der<br />

Regel vom Orient in Richtung Okzident begaben bzw. vom Nordosten Europas in den Süden. 29 Die<br />

Griechen haben traditionell als ein „Auswanderungsvolk“ gegolten, zumal sie immer die Neigung<br />

hatten, das Mutterland zu verlassen, um an anderen Orten Kolonien zu gründen, da es aufgrund<br />

seiner rauen Morphologie die Ernährung von großen Bewohnerzahlen nicht gewährleisten konnte.<br />

Das war der Fall schon in der Antike, als die Griechen den zentralen und östlichen Mittelmeerraum<br />

und die Küsten des Schwarzen Meeres besiedelten, aber auch später im Rahmen großer Imperien,<br />

etwa der hellenistischen Reiche, des Römischen, des Byzantinischen und des Osmanischen Reiches.<br />

Besonders in der Zeit der Herrschaft der Hohen Pforte haben emigrierte Griechen blühende Gemeinden<br />

in vielen westeuropäischen Städten gegründet, wie z.B. in Venedig, Trieste, Odessa und Wien.<br />

Aber auch in der modernen Zeit, also nach der Industriellen Revolution hat sich dieser Emigrationstrend<br />

der Griechen bewährt. Armut, wirtschaftliche Rückständigkeit, aufeinander folgende regionale<br />

Kriege, der Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei nach dem Vertrag von<br />

Lausanne (24.07.1923), sowie bereits existierende Kontakte und Netze mit Griechen im Ausland haben<br />

weitere Emigrationstendenzen begünstigt, vor allem nach Südafrika, in die USA und nach Lateinamerika.<br />

Allerdings haben die massivsten Auswanderungswellen von Griechen nach dem Zweiten<br />

Weltkrieg stattgefunden. Der anschließende äußerst grausame Bürgerkrieg (1946 – 1949), sowie die<br />

hohe Arbeitslosigkeit und die Schwierigkeiten beim Aufbau einer tragfähigen Ökonomie haben mehr<br />

als 1,5 Millionen Griechen zum Auswandern motiviert, und zwar in Richtung USA, Kanada, Australien<br />

und Westeuropa, vor allem Deutschland, Belgien und Frankreich. 30 Die Griechen, die in den<br />

´60er Jahren nach Deutschland als „Gastarbeiter“ ausgewandert sind, waren Bestandteil einer Regierungspraktik;<br />

die damaligen Regierungen von Konstantinos Karamanlis haben entsprechende Verträge<br />

mit der BRD unterzeichnet. Abgesehen von der Entlastung des überflüssigen Arbeiterpotentials<br />

war ein späterer einhergehender Zufluss von Devisen beabsichtigt. 31 Es kann also festgestellt wer-<br />

28<br />

Zur Frage des engen Zusammenhanges zwischen illegaler Einwanderung und militantem Islamismus wird auf die<br />

hochinteressante Analysis des früheren griechischen Verteidigungsministers Ioannis BARBITSIOTIS, 2002, S. 172 f,<br />

verwiesen. Da nimmt er eindeutig Position dafür, dass eine Verbindung zwischen irregulärer Immigration (aus moslemischen<br />

Ländern) und islamistischem Fundamentalismus in der EU (und im Westen im Allgemeinen) in der Tat existiert.<br />

29<br />

Man kann dabei an die Wanderungen der Araber, der Seldschuken und der Osmanen denken bzw. der Hunnen, der<br />

Abaren und der Slawen.<br />

30<br />

Die meisten Griechen, die nach Großbritannien ausgewandert sind, stammen aus Zypern.<br />

31<br />

Vgl. dazu die These von JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 34, welche die Emigration als „safety valve“ bezeichnen, um den<br />

innerstaatlichen sozialen Druck zu dämpfen. Bezüglich der Option von Lobby-Bildung soll kurz geklärt werden, die<br />

Bildung von griechischen „Lobbies“ war im Falle von Deutschland nicht von vornherein geplant, da die Gastarbeiter<br />

ursprünglich nur für begrenzte Zeit im Land arbeiten sollten. Das hat sich aber im Verlaufe der Zeit geändert, da die<br />

meisten von ihnen doch permanent in Deutschland geblieben sind, sich selbstständig gemacht haben und ihre Familien<br />

aus Griechenland nachgezogen haben. Im Gegensatz dazu hat der permanente Auswanderungscharakter der<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 13<br />

den, dass Griechenland als ein traditionelles Auswanderungsland galt; es wird geschätzt, dass zu<br />

den ungefähr 11 Millionen Griechen im Mutterland noch 6-7 Millionen im Ausland hinzugerechnet<br />

werden müssen.<br />

Allerdings hat es auch Zuwanderungen nach Griechenland gegeben. Der massivste Zustrom wurde<br />

im Zeitraum zwischen 1922 und 1924 registriert, als die Griechen aus Kleinasien im Rahmen des<br />

Vertrags von Lausanne in die Republik Griechenland umgesiedelt sind, deren Anzahl auf knapp 2<br />

Millionen geschätzt wurde. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und vor allem nach dem Untergang<br />

des Kolonialismus am Anfang der `60er Jahre sind große Zahlen von Diaspora-Griechen ins<br />

Mutterland eingewandert, insbesondere aus Konstantinopel (Istanbul), Alexandria, Jerusalem und<br />

Nordwestafrika. In den darauf folgenden Jahren, insbesondere nach dem Zusammenbruch der Militärdiktatur<br />

im Jahr 1974, sind nichtgriechische Immigranten aus Ägypten, aus Persien (besonders<br />

Oppositionelle ab 1979), aus Palästina, aus Indien und Pakistan, sowie in geringerem Maße aus dem<br />

Subäquatorialen Afrika gekommen. Fast alle waren illegal aufs griechische Territorium eingereist.<br />

Die meisten haben das Land als „Tor“ zum Westen Europas benutzt, andere haben in Griechenland<br />

Antrag auf Asyl gestellt, was ihnen ziemlich schnell gewährt wurde, und später auch die griechische<br />

Staatsangehörigkeit erhalten, da sie schon erwerbstätig waren. 32 Ende der `80er Jahre sind zum ersten<br />

Mal polnische Vertrags-Gastarbeiter nach Griechenland gekommen, die sich im landwirtschaftlichen<br />

Bereich betätigt haben. Im Gegensatz zu der Mehrheit der bereits erwähnten Immigranten sind<br />

die Polen nach wenigen Jahren wieder in ihre Heimat remigriert, also hatten sie von vorn herein<br />

keine permanente Niederlassung in Griechenland beabsichtigt. Die Demokratisierung Polens in jenem<br />

Zeitraum hat bestimmt zu ihrer schnellen Rückkehr beigetragen.<br />

3.2 Der südöstliche Balkan als „neuer Immigrationsraum“ ab 1990<br />

Aus der vorangegangenen Schilderung wird ersichtlich, dass Griechenland eine Tradition als Auswanderungsland<br />

hatte und sich nie in der Rolle eines „Einwanderungslandes“ betrachtet hatte. Jedoch<br />

hat sich dieses Konzept seit dem Untergang des Eisernen Vorhanges (1989-1990) de profundis<br />

geändert. Die abrupte Öffnung der Grenzen zu den bislang kommunistischen Ländern des Balkans,<br />

sowie die anbahnenden Globalisierungsprozesse haben neue Gegebenheiten im Bereich der illegalen<br />

Migration geschaffen, sowohl in Griechenland als auch in den Ländern der EWG und ab dem<br />

01.01.1993 der EU. Griechenland wurde somit zu einem „Transitland“ für illegale Einwanderer aus<br />

dem Balkan, aus dem Kaukasus, sowie massenweise aus Asien, die beabsichtigten, letzten Endes ein<br />

reiches westeuropäisches Land zu erreichen, um dort nach einer Arbeit und einer besseren Lebensqualität<br />

zu suchen. 33 Die Entstehung also von „neuen Immigrationsräumen“ hat Griechenland besonders<br />

betroffen. 34 Das Land war zu jener Zeit finanziell, technisch und politisch-administrativ unvorbereitet,<br />

die illegale Einwanderung einzudämmen bzw. diese großen Massen von Immigranten<br />

und Asylsuchenden zu empfangen. Aufgrund dessen war ihre Weiterreise nach Italien und Westeuropa<br />

kaum gehindert, was dementsprechend den westeuropäischen Staaten große Schwierigkeiten<br />

bereitete. Letztere begegneten ebenfalls großen Zuwanderungswellen aus Ost- und Mitteleuropa,<br />

weshalb sie sich ursprünglich den Süden Europas als eine Art „Stauzone“ für die „... im Westen und<br />

Norden unerwünschten Zuwanderungen ...“ vorgestellt hatten. 35 Es ist zu beachten, dass die größten<br />

Griechen nach Nordamerika und Australien die Bildung von einflussreichen Lobbies im politischen und wirtschaftlichen<br />

Spektrum dieser Länder von Anfang an entscheidend gefördert.<br />

32 Allerdings besaßen die ägyptischen und palästinensischen Einwanderer den Vorteil, dass sie bereits Bekanntschaften<br />

mit repatriierten Griechen aus ihren Herkunftsregionen gepflegt hatten, die sie dann als „Immigrationsbrücken“ benutzt<br />

haben, etwa bei der Arbeitsuche.<br />

33 Vgl. Alexandrine BOUILHET, 01.10.2004, S. 4<br />

34 Auch nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 12<br />

35 Vgl. BADE, 2002, S. 401<br />

Working Paper 13, 2006


14 Alexandros Alexandrou<br />

Massen der illegalen Einwanderer über die gebirgigen Balkangrenzen ins Land kamen, wobei die<br />

meisten Flüchtlinge und Asylsuchende die Seegrenze zwischen der Türkei und Griechenland überschritten,<br />

weil sie sowieso überwiegend aus Asien stammten, und weil diese Grenze am schwierigsten<br />

zu bewachen war. Nach Schätzungen des Europäischen Ausschusses für Flüchtlinge und Exilanten<br />

im Jahr 2003 dürften ungefähr 90% der Asylbewerber in Griechenland die östliche Seegrenze<br />

aus der Türkei überschritten haben. Da kein Rückführungsabkommen zwischen diesen beiden Ländern<br />

existierte, war eine Rückführung der verhafteten illegalen Einwanderer nicht möglich. 36<br />

Es ist bereits auf die Thematik der Aussiedler eingegangen worden, die Griechenland und Deutschland<br />

intensiv beschäftigt hat. Der Zerfall des Ostblocks hat diesen Menschen die Gelegenheit gegeben,<br />

sich in ihr „Mutterland“ zu begeben, wobei sie die Grenze (zumindest in Griechenland) meist<br />

illegal überschritten und erst dann sich bei einer zuständigen Behörde meldeten. Die Entflammung<br />

in den `90er Jahren ethnischer und religiöser Konflikte und „Säuberungen“ in der direkten Nachbarschaft<br />

von Griechenland, etwa auf dem Balkan oder auf dem Kaukasus, sowie die politische Instabilität<br />

im Nahen Osten und in Afghanistan, haben nicht nur die Anzahl der immigrierten Aussiedler<br />

rapide erhöht, sondern auch den Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern verstärkt. Diese<br />

Flüchtlingsströmungen haben allerdings auch andere EU-Staaten betroffen, vor allem Deutschland<br />

und Italien. Auf diese Weise ist ein massiver Druck an die Außengrenzen der EU entstanden. 37 OPITZ<br />

erwähnt die Schätzung der in Genf beheimateten Internationalen Organisation für Migration, die<br />

Anzahl der jährlich illegal in die EU Einreisenden dürfe zwischen 300.000 und 500.000 betragen.<br />

Allerdings weist er darauf hin, dass es sich dabei nur um Schätzungen handele, zumal es nicht möglich<br />

sei, die tatsächliche Zahl der illegalen Einwanderer zu erfassen. 38 Dabei hatte schon der Anwerbestopp<br />

für Immigranten im Jahr 1974 – also direkt im Anschluss an die Erdölkrise– dazu geführt,<br />

dass die Anzahl der Asylbewerber deutlich anstieg. 39 Eine weitere Ursache besteht noch im „postkolonialen<br />

Konfliktpotential“, vor allem in afrikanischen Ländern, das ebenfalls Wellen massiver Flucht<br />

ausgelöst hat, das aber eher auf die in diesen Regionen frühere Kolonialmacht Frankreich abzielte. 40<br />

Als Beispiele gelten Ruanda, Algerien, Zaire-Kongo und die Elfenbeinküste. Nicht zu übersehen ist<br />

dabei die Absicht der meisten dieser Asylsuchenden, eine Arbeit in einem EU-Land zu finden und<br />

sich da permanent niederzulassen. 41<br />

Aufgrund dieser Situation ist von den am meisten betroffenen Staaten (also Deutschland, Italien,<br />

Griechenland und Frankreich) die Forderung gestellt worden, eine gemeinschaftliche Politik auf EU-<br />

Ebene zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zur Schaffung einer gemeinsamen Asyl- und<br />

Visumpolitik zu gründen und zu fördern. Es war ziemlich schnell klar geworden, dass die einzelnen<br />

Staaten den neuen Herausforderungen nicht gewachsen waren. Diese bezogen sich auf die Bekämpfung<br />

der Schattenwirtschaft, in der sich illegale Einwanderer in der Regel betätigen, auf die Neustrukturierung<br />

der Ausländerbehörden und der entsprechenden Gesetze, auf die Empfangsmöglichkeiten<br />

und die medizinische Versorgung, auf die Bereiche der Bildung, des Zuganges zum Arbeitsmarkt<br />

und der sozialen Versicherung (sofern ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis gewährt<br />

worden waren) und nicht zuletzt auf die Frage der Kriminalität, der öffentlichen Sicherheit und der<br />

Rückführung illegal sich aufhaltender Personen. Besonders Griechenland hat sich für diese<br />

Vergemeinschaftung aktiv und intensiv eingesetzt, zumal es das südöstliche Tor zur „Festung Euro-<br />

36<br />

Vgl. ECRE: “Greece – Legal Conditions” (2003), S. 126. Nicht selten blieben illegale Einwanderer tagelang auf der<br />

Seegrenze in ihrem Boot, denn weder Griechenland wollte sie aufnehmen, noch die Türkei sie zurück empfangen.<br />

(Beispiel „Kostakos“, 1996)<br />

37<br />

Vgl. PFLEGERL, 2002, S. 10<br />

38<br />

In: OPITZ, 2001, S. 1<br />

39<br />

Nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 65<br />

40<br />

Nach BADE, 2002, S. 398<br />

41<br />

JORDAN / DÜVELL (2002, S. 244) erklären diesen massiven Immigrationsdruck an die Außengrenzen der EU durch ein<br />

„asymmetrisches Muster“. Das Recht oder die Möglichkeit, ein ausbeutendes und / oder diktatorisches Regime zu<br />

verlassen gebe nicht automatisch das Recht auf Einreise in ein liberaleres Land.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 15<br />

pa“ und somit das erste Empfangsland gewesen ist, und technisch nicht imstande zum eigenständigen<br />

Vorgehen war.<br />

4 Die Ursachen der massiven Migrationströmungen an die EU-Außengrenzen<br />

In diesem Kapitel werden die wichtigsten Ursachen erörtert, welche diese massiven Migrationströmungen<br />

in Richtung Europa ausgelöst haben bzw. teilweise immer noch initiieren. Diese Ursachen<br />

sind oft besonders komplex und dicht miteinander verflochten. Sie werden in die so genannten<br />

„push und pull“ – Faktoren kategorisiert. Ursprünglich wurden diese Begriffe in einem lokalen bzw.<br />

innerstaatlichen Kontext verwendet und beschrieben die Wanderungsform vom Land in die Stadt.<br />

Als Auslöser galten die Diskrepanz in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zwischen diesen<br />

Regionen und die Disparitäten des Wohlstandes zwischen den sozialen Gruppen innerhalb eines<br />

Staates. 42 Heutzutage charakterisieren diese Faktoren sowohl interne als auch internationale Wanderungsströmungen.<br />

Grob betrachtet beziehen sich die Push-Faktoren auf die wirtschaftliche, politische<br />

und soziale Situation im Heimatland, die als unbefriedigend oder bedrohlich empfunden wird,<br />

während die Pull-Faktoren jene Bedingungen im Zielland in Erwägung ziehen, die ein besseres Lebensniveau<br />

versprechen. Allerdings können Push-Faktoren auch auf einer Erosion traditioneller sozialer<br />

und familiärer Milieus, auf der Verbesserung der modernen Kommunikationsmittel oder auf subjektiven<br />

individuellen Hoffnungen und Erwartungen basieren, ohne dass dabei unbedingt eine degradierte<br />

Lage im Heimatland herrscht. 43<br />

4.1 Politisch – sozial<br />

Zu den politischen und sozialen Push – Faktoren gehören Flucht und Vertreibung wegen Kriege und<br />

Bürgerkriege, regionaler Konflikte, wie übrigens auch ethnischer und religiöser Säuberungen zur<br />

Schaffung „homogener“ Staaten. Die inner- und zwischenstaatlichen kriegerischen Auseinandersetzungen<br />

wegen der Kontrolle über gewinnbringende Quellen und Ressourcen und wegen regionaler<br />

Hegemoniestrebungen verschlingen das wirtschaftliche Kapital, das in den Krisengebieten in der<br />

Regel begrenzt vorhanden ist, wobei die menschlichen Verluste die Produktionsstrukturen des betroffenen<br />

Landes enorm beeinträchtigen. Die zahlreichen und massiven Flucht- und Vertreibungswellen<br />

in den `90er Jahren aus dem Balkan und dem Kaukasus haben sich nach Europa orientiert,<br />

wobei aufeinander folgende bürgerkriegbedingte humanitäre Katastrophen auf dem afrikanischen<br />

Kontinent ebenfalls große Zahlen von Flüchtlingen in Richtung EU-Staaten mobilisierten. Darüber<br />

hinaus hat die Etablierung diktatorischer und unterdrückender Regimes (im politischen oder religiösen<br />

Sinne) in vielen Ländern, die Ex-Kolonien gewesen waren, ebenfalls viele Menschen zur Auswanderung<br />

gezwungen, vor allem Oppositionelle und Intellektuelle. 44 Die Verschärfung der Grenzkontrollen,<br />

der Einwanderungsbestimmungen, der Visumpolitik und der Asylpolitik hat – wie bereits<br />

erwähnt – viele dieser Flüchtlinge zur illegalen Einreise motiviert, wobei eine große Zahl von Vertriebenen,<br />

die eine Duldung bzw. einen „vorübergehenden Schutz“ 45 bekommen hatte, nach Ablauf<br />

der Aufenthaltsfrist weiterhin im Gastland untergetaucht und geblieben ist. Dabei gewährten die<br />

42 In: JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 20<br />

43 Vgl. auch GEISEN / WILSS, 2000, S. 3<br />

44 Hochinteressante Informationen und Schilderungen zur Flucht vor religiöser Unterdrückung sind die Berichte und<br />

Ergebnisse der Tagung der Organisation AIME am 30.10.2004 in Paris. [Organisation sociale-politique française<br />

AIME (« D’Ailleurs ou d’Ici Mais Ensemble ») : «Islam contre Islam – La Majorité silencieuse cherche à s’exprimer,<br />

donnons-lui la parole!»; Dossier du Colloque du samedi 30 Octobre 2004, 14 – 20 heures, publication d’AIME, Paris /<br />

France.]<br />

45 Siehe Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20.Juli 2001<br />

Working Paper 13, 2006


16 Alexandros Alexandrou<br />

finanziellen und praktischen Schwierigkeiten bei der Rückführung aufgefundener illegaler sich Aufhaltender<br />

zusätzlich eine positive Perspektive für potentielle irreguläre Zuwanderungswillige. 46 An<br />

dieser Stelle sollte kurz angemerkt werden, dass sich die massiven Flüchtlingswellen nicht unbedingt<br />

in Richtung EU bewegen. Das ist zwar der Fall, wenn sich ein Krisenherd in unmittelbarer Nähe der<br />

Union befindet, jedoch mobilisieren sich die großen Massen der Flüchtlinge in afrikanischen und<br />

asiatischen Ländern eher an ihre Nachbarnstaaten. Aufgrund dessen beherbergten Länder wie Pakistan<br />

oder der Iran im Jahr 1996 enorme Zahlen von Flüchtlingen aus Afghanistan oder aus den schiitischen<br />

Zonen des Irak. 47 Weiterhin wohnt in Jordanien immer noch bis heute ca. 1 Million palästinensische<br />

Flüchtlinge. In Afrika hat Äthiopien im Jahr 1996 knapp 300.000 somalische Flüchtlinge<br />

registriert, wobei Guinea ca. 700.000 Flüchtlinge aus Liberia und Sierra Leone unterbrachte. 48 Hinzu<br />

sollen hohe Zahlen von Flüchtlingen berechnet werden, die sich seit jener Zeit in Richtung Zaire<br />

(ungefähr 700.000 Menschen) 49 und aus dem Sudan in Richtung Äthiopien und Tschad begeben haben.<br />

Allerdings versuchen viele der betroffenen Menschen, doch nach Europa zu kommen (meistens<br />

illegal) und anschließend falls möglich ihre Familien nachzuziehen.<br />

Es kann also festegestellt werden, dass in diesem Fall die Antizipation auf einen garantierten Schutz<br />

der Menschenrechte und der persönlichen Freiheit und Würde als Pull – Faktor wirkt, wobei die<br />

Hoffnung auf einen besseren Lebensstandard auch im finanziellen Bereich mitgekoppelt wird. Hochinteressant<br />

erscheint in diesem Zusammenhang die Erwähnung von den Autoren, die sich mit der<br />

Thematik beschäftigen, der „sozialen Netzwerke“ als Pull – Faktor. Es ist schon in diesem Manuskript<br />

auf diese Netzwerke zwischen dem Aus- und dem Einwanderungsland eingegangen worden, nämlich<br />

dass sie die Rolle von „Migrationbrücken“ einnehmen, welche Einwanderern, seien sie illegal oder<br />

legal, die Ankunft im Zielland ermöglichen und eine Arbeitssuche vereinfachen, um bessere Aussichten<br />

auf eine künftige Legalisierung oder Einbürgerung zu haben. 50 Dabei kann der Kontakt zu den<br />

Daheimgebliebenen aufgrund der verbesserten Kommunikationsmittel leichter aufrechterhalten<br />

werden. 51 Die Option, im Zielland durch bereits dort eingewanderte Landsleute eine Unterkunft und<br />

eine Erwerbstätigkeit schnell finden zu können, bereitet den potentiellen illegalen Einwanderern<br />

eine besonders akzentuierte Motivation. Letztere wird auch durch erfolgreiche Erfahrungsberichte<br />

verstärkt. 52 Diese Kontakte können bewirken, dass enge Familienangehörige, Verwandte, Bekannte<br />

oder auch Unbekannte mit „Empfehlungen“ von einer Kontaktperson im Heimatland illegal ins Zielland<br />

einreisen können, sofern der Versuch zu einer legalen Einreise keine Erfolgsaussicht hat. Nicht<br />

selten aber kann eine Person doch legal ins Zielland einreisen, etwa mit einem befristeten Touristenvisum,<br />

und mit Hilfe dieser Netzwerke nach dem obligatorischen Ausreisedatum im Land weiterhin<br />

untertauchen und arbeiten. Diese Mobilität ist also rein arbeitsmarktorientiert und richtet sich an<br />

die Schattenwirtschaft, zumal „... die Immigration aus Drittstaaten ab Mitte der ´70er Jahre keinen<br />

direkten Bezug zu den (offiziellen) Arbeitsmärkten...“ aufwies. 53 In dieser Thematik besteht der Nachteil<br />

der Flüchtlinge gegenüber den illegal einreisenden Arbeitsimmigranten. Die Flüchtlinge verfügen<br />

in der Regel über keine entsprechenden Kontaktnetze im Empfangsland, auf deren Hilfe und Unter-<br />

46<br />

Auch nach JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 45<br />

47<br />

In Catherine DE WENDEN, 1999, S. 68. Im Jahr 1996 brachte Pakistan 3 Millionen afghanische Flüchtlinge unter, der<br />

Iran knapp 1,2 Millionen. Hinzu hatte der Iran ungefähr 600.000 irakische schiitische Flüchtlinge empfangen.<br />

48<br />

Ebd., S. 68<br />

49<br />

Ebd., S. 68<br />

50<br />

Auch nach Dominique SCHNAPPER, 1992, S. 25<br />

51<br />

In diesem Kontext berichtet UCHATIUS (19.08.2004, S. 18) von den Fällen der “cell phone” – Eltern. Viele ausgewanderte<br />

Elternteile können den Kontakt zur Familie bzw. zu den Kindern in der Heimat übers Telefon aufrechterhalten.<br />

Das kann oft mehrere Jahre dauern, wobei die Kinder aufwachsen, indem sie ihre Eltern zwar überhaupt nicht sehen,<br />

dafür aber hören. Allerdings führt diese Konstellation über längere Zeitspannen hinweg zu einer kommunikativen<br />

und emotionalen Entfremdung zwischen den Eltern und ihren Kindern. Mit einer Entstehung von psychischen Traumata<br />

bei diesen Kindern (die praktisch ohne Eltern groß werden) ist zu rechnen. (Ebd.)<br />

52<br />

In: PRIES, 2001, S. 41 f<br />

53<br />

Vgl. PFLEGERL, 2002, S. 28 – 31<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 17<br />

stützung sie zählen könnten, weshalb sie auf mehr Aufmerksamkeit vom Gaststaat angewiesen<br />

sind. 54 Jedoch gibt es einige Fälle, wo dies doch möglich ist, wie z.B. im Fall von Flüchtlingen aus<br />

dem zerfallenen Jugoslawien, die schon auf die Unterstützung von permanent in Deutschland lebenden<br />

bekannten Landsleuten zurückgreifen konnten. LEDERER / NICKEL unterscheiden zwischen vier<br />

Arten von Migrationnetzwerken. 55 Erstens können an einem Ort anwesende legale Saisonarbeiter<br />

selbst als Kontaktpersonen agieren. Zweitens können ehemalige Werkvertragsarbeitnehmer ihre existierenden<br />

beruflichen oder freundschaftlichen Bekanntschaften benutzen, um selbst ins frühere<br />

Gastland zurückzukehren oder andere Bekannte zu begünstigen. Weiterhin existieren Netze zwischen<br />

Zuwanderungswilligen und Kontaktpersonen im Gastland und schließlich können diese Netzwerke<br />

intergenerativ organisiert sein, also durch familiäre Beziehungen zustande kommen. 56 Die<br />

Bildung solcher „Netze“ wird zusätzlich dadurch erleichtert, dass die meisten Metropolen der westlichen<br />

Industriestaaten inzwischen zu „global cities“ gewachsen sind, also zu multikulturellen Städten,<br />

die ein Mosaik von Nationalitäten wegen Einwanderung beinhalten. 57 Auf diese Weise haben<br />

potentielle illegale Einwanderer eine größere Motivation zu ihrem Vorhaben, da sie durch die Aktivierung<br />

von landesgenossischen oder auch familiären Kontakten sowohl das Untertauchen als auch<br />

die unregistrierte Beschäftigungsaufnahme auch innerhalb der großen urbanen Zentren vereinfachen<br />

können. Allerdings haben diese Netzwerke nicht immer eine positive Konnotation; nicht selten<br />

werden nachgezogene illegale Einwanderer durch ein im Zielland bestehendes Netz finanziell ausgebeutet,<br />

psychologisch erniedrigt und körperlich misshandelt. Auch in diesen Fällen können Mädchen<br />

zur Prostitution oder Kinder zum Betteln gezwungen werden, wobei Jungen dem Drogenhandel<br />

zugewiesen werden. Da ihnen bei einer Weigerung der Rückzug der Netzwerkdeckung und folglich<br />

eine Verhaftung und Ausweisung drohen, werden diese Personen leicht zu Opfern der eigenen Migrationnetzwerke.<br />

58<br />

Zu den politischen Pull – Faktoren gehören noch die Legalisierungskampagnen vieler EU-Länder in<br />

den `90er Jahren, die darauf abzielten, illegal sich befindende Einwanderer in ihrem Territorium zu<br />

registrieren und ihnen einen Aufenthaltstitel zu gewähren, um sie aus der Illegalität und ihren Beschäftigungen<br />

in der Schattenwirtschaft zu holen. Die bereits angenannten praktischen Schwierigkeiten<br />

und hohen Kosten bei Rückführungs- und Abschiebungsaktionen, die blühende Schattenwirtschaft<br />

59 , sowie die ansteigenden Kriminalitätsrate hatten die Organisierung dieser Legalisierungsrunden<br />

erforderlich gemacht. So hat Frankreich im Zeitraum zwischen 1990 und 1992 massive Legalisierungen<br />

und Anerkennungen von Asylanträgen vorgenommen (etwa 1 Million Personen wurden<br />

erfasst), Italien hat ebenfalls im Zeitraum zwischen 1996 und 2003 ungefähr 2,6 Millionen Menschen<br />

legalisiert 60 und Griechenland hat zwischen 1997 und 2001 in zwei massiven Legalisierungskampagnen<br />

722.000 Menschen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis („green card“) gegeben. 61<br />

Diese Maßnahmen hatten sowohl einen administrativen (Erfassung und Registrierung der illegalen<br />

Einwanderer) als auch einen rein arbeitsmarktorientierten Charakter, etwa die Bekämpfung der<br />

Schattenwirtschaft und den Einsatz dieser Arbeitskräfte im regulären Wirtschaftssektor. 62 Nicht<br />

54<br />

COM (2003) 336, 03.06.2003, S. 26<br />

55<br />

LEDERER / NICKEL, 1997, S. 26<br />

56<br />

Auch nach PRIES, 2001, S. 35<br />

57<br />

Vgl. das Beispiel London; in: JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 46<br />

58<br />

Siehe dazu JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 29 f<br />

59<br />

In Griechenland betrug Mitte der `90er Jahre der Anteil der Schwarzarbeit ungefähr 30% der offiziellen Wirtschaft.<br />

(Siehe auch Catherine DE WENDEN, 1999, S. 54)<br />

60<br />

Siehe AIZICOVICI / BOZONNET, 21.09.2004, S. 1<br />

61<br />

Vgl. „Einwanderung und Beschäftigung in der EU“, 11.05.2004, S. 186<br />

62<br />

Von einem entsprechenden Druck seitens Wirtschaftsakteure darf ausgegangen werden. Vgl. JORDAN / DÜVELL,<br />

2002, S. 16: „Hence even irregular migrants working in the shadow economies of First World Countries are now seen<br />

as potentially useful recruits.“ Inwieweit aber der informelle Sektor dadurch effektiv bekämpft worden ist bleibt<br />

fraglich, zumal selbst legalisierte Einwanderer trotzdem weiterhin unregistrierte Arbeiten verrichten; nach Athina<br />

PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 6<br />

Working Paper 13, 2006


18 Alexandros Alexandrou<br />

zuletzt wurden diese Kampagnen durch die öffentliche Meinung gefordert; durch die intensive Politisierung<br />

der Frage der illegalen Einwanderer und besonders der Flüchtlinge, sowie durch mehrere<br />

Demonstrationen von Bürgerinitiativen für die Legalisierung dieser Menschen wurde diese Forderung<br />

auch auf politischer Ebene durchgesetzt. 63 Auf jeden Fall haben diese Legalisierungswellen noch<br />

viele weitere Zuwanderungswillige motiviert, nach Europa zu kommen, zumal ersichtlich worden<br />

war, dass Abschiebungen schwer durchzuführen waren und eine Option auf Legalisierung existierte.<br />

Besonders angelockt wurden Immigranten mit eventueller Unterstützung seitens eines Netzwerkes.<br />

Also dienten diese Politiken ebenfalls als Pull-Faktoren.<br />

4.2 Demographisch<br />

Auch aus der demographischen Perspektive lassen sich diese Push- und Pull-Faktoren erkennen. Die<br />

Überbevölkerung in großen Teilen Asiens und Afrikas durch die hohen Geburtenrate (aufgrund mangelhafter<br />

Bildung, weit reichenden Herrschens traditioneller Weltanschauungen, nicht funktionierender<br />

Familienplanung und inexistenter Sozialversicherung, wodurch die vielen Kinder als „Garantie“<br />

für eine Altersvorsorge angesehen werden) bedingt eine erhebliche Verminderung der zur Verfügung<br />

stehenden Ressourcen und gewinnbringenden Quellen. 64 Aufgrund dessen entstehen immer<br />

mehr Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen um die Kontrolle und die Erwirtschaftung<br />

dieser Ressourcen, um die Existenz und Versorgung immer größer werdender Bevölkerungsmassen zu<br />

sichern. Es geht dabei um Wasserquellen, Flüsse, Weidegrund, Fischfanggebiete, nicht zuletzt Erdölquellen<br />

und Bodenschätze. Abgesehen davon können die meisten Länder der Dritten Welt keine<br />

nennenswerten Optionen auf Erwerbstätigkeit garantieren, was die Arbeitslosenquoten erhöht. Diese<br />

Krisensituationen verursachen ihrerseits Armut, Erpressung, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen,<br />

Kriminalität und Perspektivlosigkeit, welche die jüngeren Teile der Population zur Auswanderung<br />

zwingen. Andererseits schafft die rapide Veraltung der Bevölkerung in den EU-Staaten in den letzten<br />

Jahren aufgrund der sehr niedrigen Geburtenrate eine ständige Notwendigkeit für Zuwanderung, um<br />

somit das Sozialsicherungs- und das Rentensystem zu sichern. 65 Das demographische Problem der<br />

Bevölkerungsveraltung in fast allen EU-Staaten wird oft als eine „Zeitbombe“ in den Fundamenten<br />

der Union bezeichnet, von welcher ihre soziale, politische und wirtschaftliche Zukunft akut bedroht<br />

ist. 66 Es war unter anderem auch diese Notwendigkeit, die Legalisierungsaktionen begünstigte. Dass<br />

die EU auf Immigranten angewiesen ist diente auch als ein Pull-Faktor für einwanderungswillige<br />

Angehörige ärmerer Drittstaaten.<br />

Diese Immigrationstendenz wurde zusätzlich von einer weiteren Komponente verstärkt; die jüngeren<br />

Bürger der EU wollen sich in gewissen Arbeitsfeldern nicht betätigen, insbesondere in der Agrikultur,<br />

im Fischfang und in den handwerklichen Berufen. 67 Der erweiterte postindustrielle Dienstleistungs-<br />

63<br />

Siehe dazu den Beitrag von Dominique SCHNAPPER, 1992, S. 125<br />

64<br />

Nach OPITZ, 2001, S. 5, werden von den schätzungsweise 9,4 Milliarden Menschen im Jahr 2050 ungefähr die acht<br />

(8) Milliarden in Entwicklungsländern leben.<br />

65<br />

Vgl. dazu den wegweisenden Beitrag von Catherine DE WENDEN, 1999, S. 13: « ... la dépendance des pays européens<br />

à l’égard de l’immigration a des chances de s’accroître, compte tenu de la structure démographique de la plupart des<br />

sociétés industrielles (diminution des naissances et augmentation de la population âgée). »<br />

66<br />

Siehe dazu die genauen Angaben über die niedrigen Geburtenrate in der EU in: BARBITSIOTIS, 2002, S. 52 f<br />

67<br />

Dazu den hochinteressanten Beitrag von MELLAH, 2000, S. 87: « Les Européens de l’Ouest ne veulent plus travailler!<br />

[...] Figurez-vous que, depuis des semaines, je cherche à engager des chauffeurs; je n’en trouve pas! Alors qu’à Rome<br />

les chômeurs courent les rues! Ah! Croyez-moi, ici, les allocations de chômage constituent une véritable prime au<br />

chômage! » Diese Behauptung spricht ein akutes Problem an, dass nämlich viele arbeitslose Jugendliche höherer Bildung<br />

vorziehen, Arbeitslosengeld zu beantragen, anstatt sich handwerklichen Berufen zu widmen. Das Arbeitslosengeld<br />

ist öfter attraktiver, „bequemer“ und höher als ein niedrigeres und „anstrengendes“ Gehalt im handwerklichen<br />

Bereich.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 19<br />

sektor in den westlichen Staaten und die zunehmende „Computerisierung“ 68 locken die jungen Leute<br />

an, weshalb artisanale Berufe nur mangelhaft belegt werden können. Konsequenterweise ist die<br />

befriedigende Belegung dieser Berufe auf Immigranten angewiesen. Auf diese Art und Weise bestehen<br />

für illegale Einwanderer positive Perspektiven auf eine Erwerbstätigkeit und eine spätere Legalisierung,<br />

wie bereits geschildert worden ist. Schließlich arbeiten sie zwar in der Schattenwirtschaft<br />

(also unregistriert, ohne Sozialversicherung und zu niedrigen Lohnpreisen), aber sie erledigen Arbeiten,<br />

welche die EU-Angehörigen ablehnen. 69 Auf jeden Fall ist in den letzten Jahren verstärkt die<br />

Forderung nach einer zielgerichteten und sondierten Einwanderungspolitik geäußert worden, um<br />

diese „Anlockung“ von illegalen Immigranten aufzuhalten. 70 Die bereits erörterte Aussiedlerpolitik<br />

einiger EU-Staaten diente ebenfalls der Bereicherung der eigenen Bevölkerung mit jungen Arbeitskräften,<br />

um somit das soziale Sicherungssystem zu stützen und den Mangel an Arbeitskräften zu<br />

kompensieren, unabhängig natürlich von nationalzentrierten Motiven.<br />

4.3 Wirtschaftlich – arbeitsmarktpolitisch<br />

Schon in den vorangegangenen Kapiteln, die sich mit den politischen, sozialen und demographischen<br />

Ursachen der massiven Migrationwellen in Richtung EU auseinander setzten, sind viele Hinweise<br />

auf wirtschaftliche bzw. arbeitsmarktpolitische Faktoren angesprochen worden. Diese dichte<br />

Verflechtung geht auf den engen Zusammenhang zwischen der Wirtschaft und vielen anderen Bereichen<br />

des öffentlichen und auch des privaten Lebens zurück. Es sind bereits die enormen Schwierigkeiten<br />

angesprochen worden, denen viele Entwicklungsländer beim Aufbau stabiler und solider<br />

Ökonomien begegnen. Regionale Konflikte, Bürgerkriege, korrupte Regierungen, autokratische und<br />

unterdrückende Regimes, Armut, Perspektivlosigkeit und hohe Arbeitslosigkeit, wie übrigens auch<br />

enorme Haushaltsdefizite und Schuldenlasten hindern jene Staaten daran, sich finanziell und sozial<br />

zu entwickeln und höhere Lebensstandards für ihre Bürger zu schaffen. Diese Probleme werden weiterhin<br />

von den in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen verschärft.<br />

Diese beziehen sich sowohl auf extreme Witterungserscheinungen (etwa Tropenstürme, unnatürlich<br />

starke Regenfälle und Überschwemmungen, Dürreperioden und Wirbelstürme), die auf den anbahnenden<br />

Treibhauseffekt zurückzuführen sind, als auch auf eine Umweltbelastung aufgrund menschlichen<br />

Handelns (wie z.B. Erdölpest, unvernünftige Abholzung oder Verbrennung von Waldbeständen,<br />

die ihrerseits Erosion und Überschwemmungen begünstigt, Senkung des Grundwasserspiegels<br />

und Vergiftung von Flüssen und Seen wegen Pestizidbenutzung und Industrieabflüsse). Allerdings<br />

kann es sich auch um rein natürliche Phänomene handeln, die nicht auf menschliche Aktivität zurückgehen,<br />

etwa Erdbeben oder Meeresflutwellen („Tsunami“). Es darf nicht außer Acht gelassen<br />

werden, dass diese heiklen wirtschaftlichen Perspektiven vieler Entwicklungsländer zusätzlich wegen<br />

der Verbreitung von Epidemien und Seuchen verschlimmert werden. Der Mangel an Bildung und<br />

Aufklärung in den ärmeren Ländern hat für die Ansteckung großer Zahlen junger Menschen von<br />

AIDS gesorgt. Andererseits haben ungenügende hygienische Gegebenheiten für die<br />

Wiederentstehung und Ausbreitung von Seuchen Rechnung zu tragen, wie z.B. die Choleraepidemie<br />

in Westindien im Jahr 1994. Durch diese Seuchen wird eine beträchtliche Anzahl junger und erwerbsfähiger<br />

Menschen arbeitsunfähig gemacht, weshalb letztere dementsprechend auf Hilfe vom<br />

Staat angewiesen sind, die ihnen aber aufgrund seiner ohnehin schon belasteten finanziellen Lage<br />

meistens nicht gewährt werden kann. Durch alle diese Push-Faktoren bleibt ein befriedigendes Wirtschaftswachstum<br />

praktisch unmöglich, was wiederum die Unterentwicklung aufrechterhält, Perspektivlosigkeit<br />

und soziale Tensionen bedingt und viele junge Menschen zum Auswandern führt. An<br />

68 Nach GEISEN / WILSS, 2000, S. 7<br />

69 Siehe AIZICOVICI / BOZONNET, 21.09.2004, S. 1<br />

70 Auch nach PFLEGERL, 2002, S. 42<br />

Working Paper 13, 2006


20 Alexandros Alexandrou<br />

dieser Stelle soll ebenfalls erwähnt werden, dass in vielen Fällen Kinder absichtlich nach Europa von<br />

ihren Eltern geschickt werden, um Asyl zu beantragen, in der Zwischenzeit durch Betteln zu Geld zu<br />

kommen und ihre Familie zu Hause zu versorgen. Selbst wenn keine Kontaktpersonen diese Angelegenheit<br />

arrangiert, fallen diese Kinder sehr rasch in die Hände von „zuständigen“ mafiotischen Organisationen,<br />

die sie ausbeuten oder sogar operieren lassen, um Organenhandel zu treiben. 71 Der auf<br />

sexuelle oder körperliche Ausbeutung gerichtete „Kinderhandel“ wird auch im Richtlinienentwurf<br />

COM (2001) 510 des Rates, vom 12.09.2001, akzentuiert erwähnt.<br />

Die Wirkung der Schattenwirtschaft als Pull-Faktor für illegale Einreise bzw. bewusstes Überschreiten<br />

der legalen Aufenthaltsfrist ist schon erörtert worden. Daneben darf die Funktion der Migrationbrücken<br />

bei der effektiven Beschaffung von Erwerbstätigkeiten im informellen Sektor keineswegs<br />

unterschätzt werden. Nichtsdestotrotz spielen auch andere Akteure in der Wirtschaft eine entscheidende<br />

Rolle bei der Entstehung von Pull-Faktoren. Sehr oft und anhand des Arbeitskräftemangels in<br />

verschiedenen Bereichen der Wirtschaft in den EU-Ländern fordern Unternehmer und Industrielle die<br />

Gewährung von Visen für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, meist in der Form von befristeten<br />

Arbeitsgenehmigungen. Die hierbei tangierten Erwerbsbereiche umfassen Saisonarbeiten in der<br />

Landwirtschaft, in der Tourismusbranche, im Gebäudebau und in der kleinen handwerklichen Industrie,<br />

aber auch in der Gastronomie und der Alterspflege. 72 Diese „business cartels“ versuchen, im<br />

Rahmen der heutzutage einfacheren Mobilisation von Arbeitskräften so viel Kapital wie möglich zu<br />

schlagen. 73 Durch den Einsatz von Immigranten kann die Produktion gewährleistet werden, und zwar<br />

durch die Aufhebung vom laboratorischen Mangel und die höhere Kaufkraft bei den Konsumenten,<br />

welche diese Arbeiter ohnehin beleben. 74 Die Regierungen geben diesen Forderungen von Firmen<br />

nach und gewähren solche Arbeitserlaubnissen (meistens in offizieller Absprache mit den Herkunftsstaaten),<br />

jedoch müssen sie sich immer die potentiellen Reaktionen seitens der öffentlichen Meinung<br />

in Kauf nehmen, weshalb sie versuchen, eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen<br />

und eventuellen politischen Kosten zu halten. Allerdings streben die Regierungen im Allgemeinen<br />

nach einer Aufnahme billiger Arbeitskräfte, um ihre Inflationsrate zu senken bzw. stabil zu halten. 75<br />

Obwohl diese Form von Migration legal und nach zwischenstaatlichen Arrangements erfolgt, stellt<br />

sie einen Pull-Faktor für illegale Einwanderer dar, zumal letztere doch Arbeitskräftenot und Arbeitsperspektiven<br />

im Zielland wahrnehmen. 76 In diesem Fall können diese illegalen Einwanderer entweder<br />

Personen sein, deren Antrag auf Arbeitserlaubnis abgelehnt worden ist oder frühere Arbeitnehmer,<br />

die durch ein Netz von Bekanntschaften im Zielland aufgrund früherer Erwerbstätigkeit dort einer<br />

illegalen Beschäftigung nachgehen können, bis sie später in einer möglichen Legalisierungsaktion<br />

erfasst werden. 77<br />

71<br />

Die Situation dieser Kinder, die überwiegend aus Indien kommen wird ausführlich von Angélina ÉTIEMBLE, September-Oktober<br />

2004, S. 59, geschildert. In Griechenland stammen diese Kinder hauptsächlich aus Albanien.<br />

72<br />

Vgl. dazu auch BOZONNET, 21.09.2004, S. 3 : «Nous avions demandé 16.000 visas pour 2004, mais on ne nous a attribué<br />

que 2.200!» Viele Unternehmen erbitten also bei den Regierungen die Gewährung von Arbeitvisen.<br />

73<br />

JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 23<br />

74<br />

Dabei vermeiden die Unternehmen eine vom Arbeitskräftemangel verursachte Erhöhung der Löhne; in: PRIES, 2001,<br />

S. 24. Es wird zusätzlich berichtet, dass die Löhne dieser Drittstaatangehörigen niedriger sind, als jene der Einheimischen.<br />

Frauen seien in dieser Hinsicht am meisten benachteiligt. Vgl. dazu „Einwanderung und Beschäftigung in der<br />

EU“, 11.05.2004, S. 190: „Im Jahr 2000 belief sich die unbereinigte Lohndifferenz zwischen EU-Bürgern und Drittstaatangehörigen<br />

auf durchschnittlich 6%. Bei Frauen waren es sogar 10%, bei Männern 4%.“<br />

75<br />

Vgl. LIANOS, 03.11.2001, S. 43<br />

76<br />

JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 33: “Irregular migration is one of the means by which migrants counter states’ strategies.“<br />

77<br />

Es soll an dieser Stelle kurz vermerkt werden, dass diese Arbeitnehmer mit der befristeten Arbeitserlaubnis komplementär<br />

zu den anderen (höher qualifizierten) wirtschaftlichen Strukturen arbeiten. Sie nehmen Tätigkeiten auf, die<br />

von den Einheimischen in der Regel nicht gern gemacht werden, weshalb das Substitutionsphänomen (bei dem Konkurrenz<br />

wegen niedrigerer Löhne entsteht) in Grenzen gehalten wird. Trotzdem haben sich aufgrund der Einwanderung<br />

in die EU die Gehälter bei den weniger qualifizierten Berufen um -0,3% entwickelt, während sie sich bei den<br />

höher qualifizierten Berufen um +0,3% geändert haben. Im ersten Fall haben sich einige Substitutionsphänomene<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 21<br />

Jedoch soll noch mal angesprochen werden, dass mehrere Arbeitgeber in den EU-Staaten doch die<br />

Anstellung von Schwarzarbeitern (also illegal Eingewanderten) bevorzugen. Das passiert in der Regel<br />

in der Landwirtschaft, beim Fischfang, beim Baugewerbe und bei der Gastronomie- und Tourismusbranche,<br />

wie übrigens auch im Bereich der Prostitution. Diese Arbeitgeber sparen dadurch eine Vielzahl<br />

von Kosten, und zwar den regulären Tageslohn, die Ausgaben für das Steueramt und die Sozialversicherung,<br />

die Zuschläge wegen gefährlicher Tätigkeit, wobei die Arbeitnehmer nicht protestieren<br />

können, weil ihnen die Abschiebung droht. 78 Somit geraten sie in eine starke Abhängigkeit von ihren<br />

jeweiligen „Chef“. Diese Abhängigkeit ist stärker bei den Prostituierten und den Kreuzungskindern,<br />

als bei Saisonarbeitern. 79 Allerdings bietet der schnelle Zugang zum Geld eine große Motivation zur<br />

illegalen Einwanderung; selbst wenn der Lohn für die Maßstäbe der Einheimischen „kolonial“ ist,<br />

kann er im Heimatland des Schwarzarbeiters für ein bequemes Leben sorgen.<br />

4.4 Globalisierungsprozess<br />

Über die Auswirkungen der Globalisierung auf die Migrationströmungen in Richtung EU ist bereits<br />

die Rede gewesen, da sie unzertrennlich von wirtschaftlichen Momenten und Kalkülen ist. Nach<br />

JORDAN / DÜVELL stelle Mobilität ein Hauptmerkmal der heutigen Welt dar, das am essentiellsten<br />

vom globalen Kapitalfluss bestimmt sei. 80 Letzterer wird in erster Linie dadurch begünstigt, dass sich<br />

heutzutage die Transportwege erheblich verbessert haben und die Kommunikationsmittel weit fortgeschritten<br />

sind. Darüber hinaus prägen die Existenz vieler billiger Arbeitskräfte in den Entwicklungsländern,<br />

die marktwirtschaftliche Orientierung vieler früherer kommunistischer Länder und die<br />

gewisse „Sättigung“ der westlichen Märkte ebenfalls die weltweite Bewegung des Kapitals mit. Die<br />

anschließende finanzielle Blüte vieler urbaner Regionen funktioniert als Pull-Faktor für Menschen<br />

aus ärmeren ländlichen Regionen. (Als Beispiel dienen die Städte in den Tigerstaaten, wie z.B. Hongkong,<br />

Shanghai und Seoul.) Es wäre also zu erwarten, dass die ausländischen Investitionen in ärmeren<br />

Ländern die Arbeitskräfte doch in ihrer Heimat hätten behalten können, selbst wenn dort eine<br />

interne Migration stattfände. Jedoch ist dies nicht immer der Fall, da diese Investitionen oft dazu<br />

führen, dass durch eine sich durchsetzende Mechanisierung der Produktion viele Arbeiter überflüssig<br />

und folglich entlassen werden. Das passiert hauptsächlich im ländlichen agrikulturellen Bereich,<br />

aber auch in urbanen Wirtschaftsbranchen, etwa in der Gewerbeindustrie, obwohl gleichzeitig durch<br />

die Investitionen neue Arbeitsplätze in anderen Bereichen entstehen. Diese Entwicklung löst erst<br />

mal eine interne Migration aus, die im Anschluss in eine externe übergeht, zumal die großen Ballungszentren<br />

(in denen die neuen Berufsmöglichkeiten geschaffen werden) diese riesigen und meist<br />

unqualifizierten immigrierten Arbeiterpotentiale nicht in der Produktion eingliedern können. 81 Diese<br />

Lage zwingt viele Menschen zur (meist illegalen) Auswanderung in die westlichen Länder, wobei die<br />

bereits geschilderten „Migrationbrücken“ diese Option attraktiv machen. Deshalb kann behauptet<br />

beobachten lassen, während im zweiten Fall Gewinne durch eine Produktivitätssteigerung verzeichnet wurden, weil<br />

diese Berufe und jene der Einwanderer komplementär zueinander wirken. Vgl. auch COM (2003) 336, 03.06.2003, S.<br />

11 f<br />

78 Siehe auch JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 76: “Employers had strong incentives to hire irregular migrant workers, because<br />

of high minimum wages and social insurance contributions.“<br />

79 Vgl. dazu den interessanten Beitrag von LEDERER / NICKEL, 1997, S. 46 f<br />

80 In: JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 33: “An important element shaping this migration system was the global movement of<br />

capital.“ Auch nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 11: « La mondialisation des échanges d’hommes, de biens et de<br />

capitaux a eu pour effet l’accélération de la mobilité et l’élargissement du nombre de pays et de catégories de personnes<br />

concernées par la migration. »<br />

81 Auch nach GEISEN / WILSS, 2000, S. 6 f und nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 16: « … une croissance de la population<br />

active plus rapide que la création de nouveaux emplois ajoutent au ‘désir d’Europe’, créant des attentes frustrées.<br />

»<br />

Working Paper 13, 2006


22 Alexandros Alexandrou<br />

werden, dass durch Investitionspolitiken die Auswanderungswellen zwar unter Umständen gedämpft,<br />

aber nicht komplett aufgehalten werden können, weshalb sie auch als Push-Faktor arbeiten<br />

können. 82<br />

Ein weiterer Faktor, der mit der Globalisierung zusammenhängt und einen immensen „Push-Faktor“<br />

darstellt, ist der rapide zunehmende Einfluss der modernen Kommunikationsmittel, d.h. der gedruckten<br />

und (vor allem) der elektronischen Massenmedien. Die schnelle und umfassende Verbreitung des<br />

Fernsehers, des Radios und in den letzten Jahren des Internetzuganges hat nicht nur die Kommunikation<br />

an sich erleichtert, sondern auch für eine Perzeption vielerlei Informationen und Weltanschauungen<br />

gesorgt. Die Menschen in der ganzen Welt, auch eine große Anzahl in den Entwicklungsländern,<br />

haben die Gelegenheit erlangt, neues Wissen zu erwerben, fremde (und potentiell bessere)<br />

Lebensweisen zu erforschen und neue Horizonte für das private Leben zu eröffnen. Dabei darf<br />

die Rolle der Bildung in den Schulen der ärmeren Länder nicht außer Acht gelassen werden, da sie<br />

meistens an ihre frühere Kolonialmacht orientiert ist und der jungen Generation ebenfalls viele entsprechende<br />

Perspektiven überbringt und ihre „Neugier“ nach der Entdeckung Europas (bzw. des<br />

Westens im Allgemeinen) weckt. Auf diese Weise entwickeln diese Leute eine positive Einstellung<br />

gegenüber einem potentiellen Auswandern in ein reiches Land des Westens, in dem politische und<br />

demokratische Stabilität herrschen und attraktivere Erwerbschancen existieren. Deshalb werden in<br />

diesem Kontext zwei Phänomene hervorgehoben: Erstens lösen sich die Migrationströmungen von<br />

ihrer üblichen Einbettung in nationalen Politiken ab und werden zunehmend individualisiert. Die<br />

durch die Massenmedien und (zu einem gewissen Grad) die Bildungssysteme bedingte und geförderte<br />

Erkundung anderer Gesellschaften und politischer Systeme hat ihrerseits zu einer Aufklärung und<br />

einer schrittweise Abschwächung fester sozialer Strukturen in abgelegenen und konservativeren<br />

Gesellschaften geführt. Die Erosion traditioneller Weltanschauungen, Werthaltungen und sozialer<br />

und familiärer streng ausgelegter Muster hat die bereits erwähnte Mobilität erheblich verstärkt. Die<br />

Menschen neigen deshalb immer mehr dazu, individuelle Kalküle und Nutzen-Kosten-Analysen zu<br />

machen, um auszuwandern. Dasselbe gilt in den letzten Jahren zunehmend für Frauen; die Zahl junger<br />

Frauen, die auf eigene Faust als Arbeitsmigrantinnen oder als Flüchtlinge emigrieren, nimmt<br />

rapide zu. Es handelt sich dabei um Mädchen, die repressiven und frauenfeindlichen sozialpolitischen<br />

Praktiken in ihren Heimatländern zu entkommen versuchen oder im Ausland nach besseren<br />

Erwerbsmöglichkeiten suchen. 83 Abgesehen davon ist der Anteil der Frauen an der internationalen<br />

Migration gestiegen, weil nach dem Anwerbestopp von Immigranten in der EU viele bereits dort<br />

lebende Einwanderer ihre Familien nachgezogen haben. Aufgrund dieser Entwicklungen wird in der<br />

letzten Zeit auch von einer „Feminisierung“ der Migration die Rede gemacht. 84<br />

Zweitens wird auch beobachtet, dass ein großer Anteil illegaler Einwanderer und Asylbewerber in<br />

der EU aus gebildeten Menschen besteht, die aus der Mittelschicht ihrer Herkunftsländer stammen.<br />

Arbeitslose mit Universitätsabschluss sehen sich angesichts der Perspektivlosigkeit in ihren Ländern<br />

gezwungen, auf die Suche nach Arbeit ins Ausland zu emigrieren, in der Regel auf dem illegalen<br />

Weg. 85 Nicht selten handelt es sich um Oppositionelle, die versuchen, dem unterdrückenden Regime<br />

ihrer Heimat zu entfliehen. Andererseits versuchen auch Angehörige des Mittelstandes, oft illegal in<br />

einen EU-Mitgliedstaat zu gelangen bzw. da Asylantrag zu stellen, da finanzielle und politische Krisen<br />

in ihren Herkunftsländern ihre Zukunftspläne vereiteln. Letztere können sich so eine Reise ziem-<br />

82<br />

Vgl. auch PRIES, 2001, S. 48: „Die Beziehungen zwischen den Kapital-, Waren- und Menschenströmen können sehr<br />

komplex sein und lassen sich nicht einfach unter die Formel ‚internationale Arbeitsmigration folgt globalem Kapitalfluss’<br />

subsumieren.“<br />

83<br />

In der Regel erfolgt der zweite Fall über entsprechende „Arbeitsagenturen“, die Frauen aus armen Ländern in die EU<br />

illegal als „Hausmädchen“ schleusen. Vgl. dazu den wohlstudierten Artikel von UCHATIUS: „Das globalisierte Dienstmädchen“,<br />

19.08.2004, S. 17 f<br />

84<br />

Siehe auch PUGLIESE, 21.09.2004, S. 2<br />

85<br />

Vgl. auch RAGALA, 2002, S. 34<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 23<br />

lich einfacher leisten, im Gegensatz zu anderen Flüchtlingen oder Arbeitsmigranten. 86 Jedoch sorgt<br />

dieses Phänomen für eine Verarmung der Abwanderungsländer, zumal wertvolles humanes und<br />

wissenschaftliches Kapital für sie verlorengeht. Auf diese Weise wird die technologische und<br />

wirtschaftliche Entwicklungsperspektive dieser Länder erheblich untergraben. Diese Seite des “braindrain”<br />

kann komplementär zur üblichen Verwendung des Begriffes betrachtet werden, nämlich der<br />

Abwanderung von Wissenschaftlern aus ärmeren Regionen nach einer Anwerbung seitens eines<br />

industrialisierten Staates. Unter anderem dadurch werden die Disparitäten zwischen den reichen<br />

und den ärmeren Nationen vergrößert und verschärft.<br />

Die Ausbreitung der Wohlstandskluft zwischen den fortgeschrittenen Nationen und den<br />

Entwicklungsländern wird in erster Linie als ein Resultat des Globalisierungsprozesses aufgefaßt, der<br />

die reichen Länder in ihrer wirtschaftlichen Politik favorisiere. Deshalb wird der massive<br />

Immigrationsdruck an die Außengrenzen der EU in diesem Kontext als ein Aufruf zur weltweiten<br />

Gerechtigkeit bei der Wohlstandspartizipation interpretiert. 87 Es wird zusätzlich ersichtlich, dass es<br />

den einzelnen Nationalstaaten im Zeitalter der Globalisierung schwer fallen wird, die illegalen<br />

Einwanderungsströmungen befriedigend zu kontrollieren. Aus diesem Grund versuchen die EU-<br />

Staaten seit dem Anfang der ‘90er Jahre, gemeinsame Konzepte und Politiken zur Bekämpfung<br />

dieser Gegebenheit zu entwerfen und anzuwenden, um somit ein höheres Maß an Effektivität zu<br />

erzielen.<br />

5 Politiken auf EU-Ebene zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung<br />

5.1 Die Abkommen von Schengen und Dublin<br />

Die Grenz- und Zugangskontrollen fielen in den Mitgliedstaaten der EWG bis zu den 80er Jahren<br />

unter die klassische staatliche Souveränität, weshalb ihre Regierungen stark differenzierende Einreiseregelungen<br />

anwandten. Im Jahr 1984 hat der Europäische Rat im Palast von Fontainebleau in Paris<br />

das Programm „Europa der Bürger“ verabschiedet, das darauf abzielte, die Bürger Europas näher<br />

miteinander zu bringen. Die Abschaffung der internen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten (der<br />

„Schlagbäume“) 88 war eine der dort geäußerten Forderungen, zusätzlich um den europäischen Binnenmarkt<br />

schneller zu konsolidieren. Die Unterzeichnung des Schengen-Abkommens am 14.06.1984<br />

in der gleichnamigen Stadt Luxemburgs diente diesem Zweck. Obwohl die Konzeption dieses Abkommens<br />

ursprünglich die Idee des freien Verkehrs von Personen, Gütern, Kapital und Dienstleistungen<br />

innerhalb der EWG im Zentrum hatte, wurde schnell die Funktion der verstärkten Zusammenarbeit<br />

an den Außengrenzen der Gemeinschaft wahrgenommen und akzentuiert. 89 Somit beinhaltete<br />

das Schengen-Abkommen Regelungen zur Aufhebung eines potentiellen Kontrolldefizits, das durch<br />

die Abschaffung der Binnengrenzen zu entstehen drohte. Die Beschränkung auf Sichtkontrollen im<br />

zwischenstaatlichen Personenverkehr 90 sollte durch einen verbesserten Schutz der Außengrenzen,<br />

wie übrigens auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur grenzübergreifenden<br />

Kriminalitätsbekämpfung kompensiert werden. Der effektive Informationsaustausch zwischen<br />

den zuständigen Behörden wurde ebenfalls propagiert. Die vier grundlegendsten Ziele des Schengen-Abkommens<br />

im Bereich der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz betrafen die Schaffung ei-<br />

86<br />

Auch nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 69<br />

87<br />

Vgl. JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 243 ff. Die EU gilt als Zielort für illegale Einwanderer, Flüchtlinge und Asylbewerber<br />

hauptsächlich aus Afrika und Asien, wegen ihrer geographischen Nähe.<br />

88<br />

Nach Kathrin JOESTER, 2003, S. 1<br />

89<br />

Vgl. dazu den hochinteressanten Beitrag von Bideleux: „What does it mean to be ‚<strong>European</strong>’?“; in: SMITH / TIMMINS,<br />

2001, S. 21<br />

90<br />

„Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden.“, Art. 2 Schengen.<br />

Working Paper 13, 2006


24 Alexandros Alexandrou<br />

nes gegenseitigen Vertrauens zwischen den partizipierenden Mitgliedstaaten, die effektive Bekämpfung<br />

der illegalen Einwanderung, die Beseitigung jeglicher interner und externer Gefahren, sowie die<br />

Förderung und Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für die Bürger des Schengenraums. 91<br />

Zu den wichtigsten Inhalten dieses Abkommens gehörten ein regelmäßiger Austausch von Funktionären<br />

und Polizeibeamten, bilaterale Verträge zur polizeilichen Zusammenarbeit sowohl im Inneren<br />

des Schengenraums, als auch an den Außengrenzen, wo gemischte Einsatzgruppen geformt werden<br />

konnten, eine Vernetzung zwischen den angesprochenen Behörden zwecks eines erfolgreichen Informationsaustausches,<br />

was das „Schengener Informationssystem – SIS“ gegründet hat, sowie die<br />

Bestimmung des Verhaltens der Beamten an den Außengrenzen gegenüber einer zur Einreise nicht<br />

berechtigter Person. Ferner wurden die Pflichten der Staaten im Bereich der Überwachung der Außengrenzen<br />

bestimmt, die Prinzipien einer gemeinschaftlichen Gesetzgebung bezüglich der Einreise<br />

und Bewegungsfreiheit von Drittstaatangehörigen im Schengenraum 92 zurechtgelegt, wobei die Bekämpfung<br />

der illegalen Einwanderung und des Drogenhandels und die Sanktionen gegen eingewickelte<br />

Transporter tangiert wurden. Die Zusammenarbeit bei der Asylpolitik, sowie die Notwendigkeit<br />

zur Vereinheitlichung der Visumpolitik der Teilnehmerstaaten wurden beteuert. Der Schengen-<br />

Exekutivausschuss war zuständig für die Überwachung und Förderung der Anwendung des Schengen-Abkommens.<br />

Dieses Abkommen wurde außerhalb des vertraglichen Rahmens der EWG unterzeichnet und durch<br />

das Schengener Durchführungsabkommen („Schengen II“) am 19.07.1990 konkretisiert, in dem einige<br />

zusätzliche Regelungen zum freien Personenverkehr beinhaltet waren. Es war vorgesehen, dass es<br />

mit der Vollendung des Binnenmarktes am 01.01.1993 in Kraft treten sollte. Allerdings konnten<br />

Schengen I und II erst am 26.03.1995 in Kraft treten, nicht nur weil sich die Errichtung dieser Zusammenarbeit<br />

als schwieriger erwiesen hat, als ursprünglich angenommen, sondern auch weil administrative<br />

Hindernisse und Schwierigkeiten aufgetreten sind, da sich viele Bürgerinitiativen und politische<br />

Parteien skeptisch gegenüber dem SIS äußerten 93 und nicht zuletzt da Vorbehalte seitens<br />

einiger Regierungen die Ratifizierung verzögert haben. 94 Der Schengen-Besitzstand wurde in den<br />

Vertrag von Amsterdam (1997) eingegliedert und somit zum acquis communautaire der EU erklärt; 95<br />

die Aufgaben des Exekutivausschusses wurden dem Rat zugebilligt. Momentan wird der Besitzstand<br />

des Schengen–Abkommens in 13 Mitgliedstaaten angewandt, da Großbritannien und Irland besonderen<br />

Regelungen unterliegen. Zusätzlich beteiligen sich seit 1999 Norwegen und Island am Schengen<br />

– Abkommen, wobei die neuen zehn Mitgliedstaaten (seit dem 01.05.2004) die relevanten Regelungen<br />

ab dem 01.05.2007 vollständig in die Praxis umsetzen werden.<br />

Das SIS stellt eine Datenbank dar, die dem Informationsaustausch im Zusammenhang mit Einreise,<br />

Visumerteilung und polizeilicher Kooperation (sowohl im Inneren als auch an den Außengrenzen)<br />

dient. Die grenzübergreifende Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der irregulären Immigration<br />

durch Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sind der Hauptzweck dieses Systems. Jedoch<br />

begegneten die Behörden Schwierigkeiten, zumal die notwendige Elektronische Datenverarbeitung<br />

in einigen Schengen-Ländern, darunter auch Griechenland, nicht weit genug fortgeschritten war.<br />

Die Verordnung Nr. 2424/2001/EG des Rates vom 06.12.2001 hat die Errichtung bis spätestens 2006<br />

eines Informationssystems zweiter Generation beschlossen, das unter dem Namen „SIS II“ bekannt<br />

91<br />

Siehe auch COM (2002) 233, 24.09.2004, S. 4<br />

92<br />

Siehe Art. 5 Schengen, „einheitliches Schengenvisum“.<br />

93<br />

In Griechenland z.B. haben massive Reaktionen seitens der Euroskeptiker, sowohl aus dem linken als auch aus dem<br />

rechten Spektrum der politischen Bühne, die Ratifizierung um zwei Jahre und das Inkrafttreten bis zum März 2000<br />

verzögert.<br />

94<br />

Frankreich beispielsweise weigerte sich für eine Grenzöffnung, weil es die liberale Drogenpolitik der Niederlande<br />

missbilligte.<br />

95<br />

Siehe Art. 61-69 EGV (Amsterdam): „Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr“<br />

und EUV Protokoll 2 (Amsterdam): „Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstandes in den Rahmen<br />

der Europäischen Union“<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 25<br />

ist. Dieses entspricht einer Aktualisierung und Modernisierung des SIS, zumal nun fortgeschrittene<br />

Techniken angewandt werden. 96 In diesem Rahmen wird ein elektronisches System zur Erkennung<br />

der von EU-Staaten ausgestellten Visumtitel errichtet, ein elektronisches Bild zur Gesichtserkennung<br />

oder andere biometrische Elemente (Fingerabdrücke oder Iriserkennung) des einreisenden Drittstaatangehörigen<br />

gespeichert, wobei das Einreisedokument bei der zuständigen Grenz- oder Ausländerbehörde<br />

„gescannt” wird. 97 Die Errichtung des Systems „Eurodac“ zum Vergleich von Fingerabdrücken<br />

soll das SIS II erheblich untermauern und seinen Validitätsgrad erhöhen. 98 Dabei soll das SIS II<br />

eine enge Bindung zur EUROPOL, wie übrigens auch zum angebahnten Projekt „GALILEO“ pflegen.<br />

Letzteres soll eine „Konstellation“ von 30 Satelliten und Erdoberflächenstationen sein, das sowohl<br />

Objekte als auch Personen orten und lokalisieren kann, weshalb sein Beitrag zur Bekämpfung der<br />

illegalen Einwanderung besonders wertvoll sein wird. 99 Die Finanzierung von SIS I und II erfolgt vom<br />

Haushalt der Europäischen Union. Beispielsweise hat die Union für die Zwecke der Implementierung<br />

des Schengen-Abkommens, in erster Linie des SIS, im Jahr 2002 € 340.012 und im Jahr 2003 €<br />

750.000 ausgegeben. 100<br />

Zum selben Kontext gehört noch das Abkommen von Dublin, das am 15.06.1990 unterzeichnet worden<br />

ist. Dieses sollte parallel zur Durchsetzung der Schengen-Bestimmungen angewandt werden<br />

und beinhaltete fast identische Asylregelungen wie das Schengener Durchführungsabkommen. Zwei<br />

Punkte erscheinen an dieser Stelle nennenswert. Erstens stellte das Dublin Abkommen eine klare<br />

Linie gegen das so genannte „asylum shopping” dar, also gegen die mehrfache Asylbewerbung. Jeder<br />

Asylsuchende durfte demnach nur in einem Mitgliedstaat der EWG (und ab dem 01.01.1993 der EU)<br />

einen Asylantrag stellen; im Falle einer Ablehnung durfte die betroffene Person keinen anderen Antrag<br />

im Hoheitsgebiet der Gemeinschaft bzw. der Union stellen. 101 Diese Klausel hatte schon im<br />

Schengen-Abkommen existiert, wurde aber in Dublin besonders stark akzentuiert und die schrittweise<br />

Angleichung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten in die Wege geleitet. Zweitens war im Dublin-<br />

Abkommen die Rede von einem „burden sharing“, also einer angemessenen Teilhabe der Mitgliedstaaten<br />

am Empfang von Flüchtlingen. 102<br />

Jedoch fiel die Anwendung dieser Regelungen in der Praxis äußerst schwierig. Im politischen Bereich<br />

äußerten Großbritannien, Irland und Dänemark ernsthafte sicherheitsrelevante Bedenken und forderten<br />

doch eine Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen für Nicht-EG/EU-Bürger. 103 Darüber hinaus<br />

weigerte sich Frankreich ebenfalls, die Schengen- und Dublin-Bestimmungen anzuwenden, da es<br />

Massenzuströmungen von Asylbewerbern aus anderen Mitgliedstaaten in sein Territorium, sowie<br />

Gefahren von einreisenden Terroristen befürchtete. Institutionell stellten die unterschiedlichen Praktiken<br />

der Mitgliedstaaten, die im Bereich Asyl und Einwanderung noch an souveränen Entscheidungsverfahren<br />

beharrten, das größte Hindernis dar. Der propagierte Angleichungsprozess war durch<br />

die verschiedenen Gesetzgebungen und die Diversifizierung der ministeriellen Kompetenzen zwischen<br />

den und innerhalb der Mitgliedstaaten erheblich erschwert. Beispielsweise waren in Griechenland<br />

die Ministerien für Öffentliche Gesundheit und für Innere Ordnung und Sicherheit zuständig für<br />

die Asyl-, Visum- und Einwanderungspolitik, während in Frankreich diese Kompetenzen von den Mi-<br />

96<br />

Décision du Conseil du 6 Décembre 2001 relative au développement du système d’information de Schengen de<br />

deuxième génération (SIS II), 2001/886/JAI ; sous : Journal officiel des Communautés européennes L 328 du<br />

13.12.2001, p. 1-3<br />

97<br />

Siehe auch « Communication de la Commission au Conseil et au Parlement européen : Relative à une politique<br />

communautaire en matière de retour des personnes en séjour irrégulier », 24.09.2004, S. 15, und COM (2003) 771<br />

vom 11.12.2003, S. 28<br />

98<br />

COM (2001) 447, 26.07.2001, S. 31<br />

99<br />

Siehe Ioanna NIAOTI, 25.10.2004, S. 13<br />

100<br />

Nach MULDER, 10.04.2003, S. 11 ff<br />

101<br />

Ausnahmeregelungen galten für die Überseeterritorien Frankreichs.<br />

102<br />

COM (2001) 447, 26.07.2001, S. 30<br />

103<br />

Andererseits partizipieren Island und Norwegen am Besitzstand von Schengen. Siehe dazu den relevanten Beschluss<br />

1999/437/EG des Rates vom 17.05.1999 (Artikel 1 G).<br />

Working Paper 13, 2006


26 Alexandros Alexandrou<br />

nisterien für Justiz, für Inneres und (in geringerem Maße) für Öffentliche Gesundheit wahrgenommen<br />

wurden. Schließlich verursachte der Mangel an notwendiger technischer und materieller Ausrüstung<br />

in vielen Mitgliedstaaten, wie z.B. an Computern, an Überwachungssystemen und Kontrollmaterial<br />

und an modernerer Fachausbildung für die Wachen an den Außengrenzen, ebenfalls eine<br />

Zurückhaltung seitens vieler Regierungen, die völlige Öffnung der Binnengrenzen zu realisieren. 104<br />

Das alles trug dazu bei, dass einerseits Schengen I und II erst 1995 und Dublin zwei Jahre später in<br />

Kraft treten konnten. An dieser Stelle sollten noch zwei Anmerkungen beachtet werden. Erstens gelten<br />

die Bestimmungen in den Abkommen von Schengen und Dublin als das einzige Gemeinschaftsrecht<br />

(bzw. Unionsrecht) im Bereich der Visa- und Asylpolitik. 105 Die Aufnahme der dort enthaltenen<br />

Regelungen ist, wie bereits erwähnt, durch den Vertrag von Amsterdam (1997) in das Primärrecht<br />

der EU erfolgt und sie somit zum acquis communautaire erklärt. 106 Im Anschluss haben Verordnungen<br />

und Richtlinien (als Sekundärrecht der EU) der Modernisierung dieses Bestandes gedient. Abgesehen<br />

davon handelte es sich bei diesen zwei Abkommen um das Resultat intergouvernmentaler<br />

Vereinbarungen, also um Absprachen und Zustimmungen zwischen den Mitgliedern des Rates der EG<br />

bzw. der EU. 107 Bis zum Amsterdamer Vertrag spielten die anderen Institutionen der EG bzw. ab<br />

1993 der EU, also die Kommission, das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und der<br />

Europäische Gerichtshof, eine sekundäre und untergeordnete Rolle in Sachen Migration. 108 Erst ab<br />

1997 wurde die Thematik der Migrationpolitik vergemeinschaftet, was dementsprechend die Angleichungsprozesse<br />

der nationalen Legislationen und Praktiken entscheidend in Gang gesetzt hat.<br />

5.2 Der Vertrag von Maastricht (1992)<br />

Die Gründung der Europäischen Union (EU) geht auf die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages<br />

von Maastricht zurück. Dieser Vertrag wurde auf dem Gipfeltreffen des Rates in der niederländischen<br />

Stadt Maastricht am 16.12.1991 beschlossen und am 07.02.1991 von den Vertretern der<br />

Mitgliedstaaten unterzeichnet. Allerdings ist er aufgrund verschiedener Hindernisse erst am<br />

01.11.1993 in Kraft getreten, etwa aufgrund der Zustimmung der dänischen Bevölkerung erst in<br />

einem zweiten Referendum oder der Verfassungsklage in Deutschland gegen die parlamentarische<br />

Ratifizierung des Vertrags. Der Vertrag von Maastricht ist von essentieller Bedeutung für die Politiken<br />

der EU nicht nur beim freien Verkehr von Menschen, Waren, Kapital und Dienstleistungen, sondern<br />

ebenso in der Domäne der irregulären Immigration, wie übrigens auch der gemeinsamen Asyl-<br />

und Visumpolitik. Wie bereits geschildert worden ist, konnten die einzelnen Staaten die massiven<br />

Immigrationsbewegungen nach dem Untergang der Sowjetunion nicht mehr effektiv behandeln,<br />

weshalb die Forderung nach einem gemeinschaftlichen Zusammentun und Vorgehen immer stärker<br />

ausgesprochen wurde. Die Etablierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), sowie<br />

der engen gemeinschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres stellten einen<br />

Meilenstein in Richtung Vergemeinschaftung dieser Thematik. Die Notwendigkeit zur Harmonisie-<br />

104 Die Mittelmeerstaaten Griechenland, Italien und Spanien begegneten den größten akuten Schwierigkeiten bei der<br />

Bekämpfung der illegalen Einwanderung, sowohl an ihren Außengrenzen als auch im Inneren, weshalb die anderen<br />

Mitgliedstaaten eine Orientierung dieser Menschen auf sie befürchteten und die Grenzkontrollen doch aufrechterhalten<br />

wollten.<br />

105 Vgl. COM (2002) 233, 07.05.2002, S. 6: « La présente communication est centrée sur les personnes et s’appuie donc<br />

sur l’acquis de Schengen qui est aujourd’hui la seule réalité de droit communautaire en la matière. Les orientations et<br />

mesures préconisées par cette communication ont un caractère dynamique dans le temps. » Zusätzlich wird in dieser<br />

Mitteilung die Forderung nach einer Aktualisierung und Anpassung der Schengen-Bestimmungen an die neuen Gegebenheiten<br />

ausgesprochen.<br />

106 Dazu der englische Term nach SMITH / TIMMINS, 2001, S. 91: “… the obligations of membership.“<br />

107 „Interstate bargaining“, nach Moravszik, in: ROSAMOND, 2000, S. 137<br />

108 Auch nach BADE, 2002, S. 396<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 27<br />

rung der Visum- und Asylpolitik (durch die Vereinheitlichung der Vorschriften und die gemeinsame<br />

Visumgestaltung) wurde besonders stark akzentuiert, genauso wie die Bekämpfung der illegalen<br />

Einwanderung (einschließlich des illegalen Aufenthaltes und der Erwerbstätigkeit in der Schattenwirtschaft)<br />

zur Angelegenheit von gemeinsamem Interesse erklärt wurde. Darüber hinaus nahmen<br />

die Mitgliedstaaten die Verpflichtung auf, gemeinsam gegen den Terrorismus und die internationale<br />

Kriminalität vorzugehen, weshalb der Aufbau eines Europäischen Polizeiamtes (EUROPOL) erforderlich<br />

war. 109<br />

Ein Hauptmerkmal des Vertrags zur Gründung der EU war das so genannte „3-Säulen-Modell“; die<br />

Aktionsbereiche der Union wurden in drei Terrains geteilt. Die erste Säule stellte die bisherige Zusammenarbeit<br />

auf dem wirtschaftlichen Feld dar, also den „Kern“ der EWG, wobei sie auf der Basis<br />

des Vertrags von Maastricht verstärkt wurde. Die zweite Säule legte die Grundsteine zur Formung<br />

einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, während die dritte Säule die Zusammenarbeit in<br />

den Bereichen Justiz und Inneres vorsah. Die beiden letzten Felder basierten auf<br />

intergouvernmentalen Vereinbarungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten. Nur die erste<br />

(wirtschaftlich orientierte) Säule blieb gemeinschaftlich, also wo die anderen EU-Institutionen eine<br />

deutliche Rolle spielten. Das Thema „Einwanderung“ wurde prinzipiell dem Bereich „Justiz und Inneres“<br />

zugeschrieben, wobei es langfristig auch die Ebene der GASP tangierte. 110 Darüber hinaus wurde<br />

auf dem Rattreffen in Maastricht das Konzept der „verdachtunabhängigen Kontrollen“ als Ersatz für<br />

den Wegfall der Grenzkontrollen verabschiedet. 111 Im Bereich der Zusammenarbeit „Justiz und Inneres“<br />

sind kurz nach der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht zwei „Netze“ gegründet worden,<br />

welche die Koordination und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern<br />

sollten. Es handelte sich um das System CIREA (Centre d’informations, de réflexion et<br />

d’échanges en matière d’asile) und das System CIREFI (Centre d’informations, de réflexion et<br />

d’échanges en matière de franchissement des frontières et d’immigration). Gegründet am<br />

11/12.06.1992 nahm CIREA die Aufgabe wahr, eine Dokumentation zum Vergleich der Asylsysteme<br />

der einzelnen Mitgliedstaaten zu etablieren. Das System CIREFI wurde am 01.12.1992 ins Leben<br />

gerufen und umfasste den Austausch von Informationen bezüglich der illegalen Einwanderung (einschließlich<br />

der Bekämpfungstaktiken gegen gefälschte Einreisedokumente) und der Rückführungspolitiken<br />

der einzelnen Mitgliedstaaten. 112 Diese Systeme existieren formal immer noch bis heute, haben<br />

allerdings an Wert und Effektivität verloren. Aber auf ihrer Erfahrung hat sich zum Teil die<br />

Gründung vom SIS gestützt.<br />

Obgleich dieser Vertrag eine ursprünglich Euphorie sowohl auf politisch-administrativer als auch auf<br />

öffentlicher Ebene ausgelöst hatte, hat sich das Erreichen der postulierten Ziele als schwierig und<br />

langwierig erwiesen. Besondere Hindernisse stellten nicht nur Ratifikationsprobleme dar (wie z.B.<br />

109<br />

Die Gründung von EUROPOL war auf der Tagung des Rates in Luxemburg im Juni 1991 beschlossen worden, wodurch<br />

frühere entsprechende Projekte (wie z.B. AG TREVI I-III) ersetzt worden waren. Die Zuständigkeiten von EUROPOL erstreckten<br />

sich auf die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, des illegalen Kommerzes mit radioaktiven und nuklearen<br />

Substanzen, der Schleusenorganisationen, der Kraftfahrzeugverschiebung, des Menschenhandels (einschließlich<br />

der Kinderpornographie), des Terrorismus, der Geldwäsche und der Falschgeldkriminalität. Die nationalen Polizeibehörden<br />

sollten nicht ersetzt, sondern bei ihrer Arbeit assistiert werden, und zwar durch den polizeilichen Informationsaustausch<br />

und die Auswertung kriminalpolizeilich relevanter Sachverhalte. Auf dem Treffen des Rates in<br />

Maastricht hat die deutsche Regierung eine Initiative ergriffen, um EUROPOL als eine EU-Institution anerkennen zu<br />

lassen. Jedoch wurde EUROPOL dem Bereich „Justiz und Inneres“ zugeordnet, dessen Beschlüsse und Politiken durch<br />

Regierungsverhandlungen gekennzeichnet worden waren. Aufgrund unterschiedlicher staatlicher Einstellungen und<br />

Vorbehalte wurde EUROPOL erst mal im Oktober 1998 in Kraft gesetzt, nachdem alle Ratifizierungen vollzogen worden<br />

waren. (Siehe auch KLEINFELD, 09.11.2004, S. 1 f)<br />

110<br />

Siehe auch COM (2002) 233, 07.05.2002, S. 5: « Les frontières extérieures de l’Union européenne sont aussi un lieu où<br />

s’affirme une identité commune de sécurité intérieure. L’absence d’une vision et d’une politique communes clairement<br />

affirmées en matière de frontières extérieures comporteraient des risques politiques et stratégiques majeurs. »<br />

111<br />

In: GEISEN / WILSS, 2000, S. 10 f<br />

112<br />

Vgl. Catherine DE WENDEN, 1999, S. 29 f<br />

Working Paper 13, 2006


28 Alexandros Alexandrou<br />

das dänische „Nej“ oder das französische « petit oui »), sondern auch die mangelnde Bereitschaft<br />

vieler EU-Mitgliedstaaten, nationale Machtbefugnisse allmählich an die gemeinschaftlichen Institutionen<br />

der Union zu übertragen. Des Weiteren ist die Abwesenheit von konkreten Konzepten bezüglich<br />

der zweiten und dritten Säule stark aufgefallen. 113 Allerdings wurde durch den Maastricht-<br />

Vertrag schon der Grundstein für die schrittweise Vergemeinschaftung der Politiken (einschließlich<br />

der Einwanderungspolitiken) der Mitgliedstaaten gelegt, weshalb sein Wert von unschätzbarer Bedeutung<br />

für die weiteren Schritte und die Zukunft der EU gewesen ist.<br />

5.3 Der Vertrag von Amsterdam (1997)<br />

Ein essentieller Meilenstein in der Geschichte der EU wurde von der Unterzeichnung des Vertrages<br />

von Amsterdam am 02.10.1997 gelegt. Die Vergemeinschaftung der Politiken in der Union wurde<br />

vorangetrieben, während den Institutionen der EU eine aktivere Rolle zugemutet wurde, insbesondere<br />

dem Europäischen Parlament. Das gesetzte Ziel der Union lag in der schrittweisen Schaffung eines<br />

Raums „der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. (Art. 61 EGV Amsterdam) Zu diesem Kontext<br />

gehörte zweifelsohne auch die Asyl-, Visum- und Einwanderungspolitik der Union, welche nun<br />

von der dritten „intergouvernmentalen“ Säule der Union allmählich auf die erste (die „gemeinschaftliche“)<br />

überführt werden sollte. 114 Die Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam wurde in der<br />

Öffentlichkeit mit großen Hoffnungen und positiven Erwartungen bezüglich der Zukunft der Union<br />

und der Freiheiten ihrer Bürger begrüßt. Die Kehrseite war die gemeinsame Abgrenzung gegenüber<br />

unerwünschten Zuwanderungen von außen, weshalb im Vertrag (also im Primärrecht selbst) konkretere<br />

Klauseln (im Vergleich zum Vertrag von Maastricht) beinhaltet waren, welche durch das Sekundärrecht<br />

zur Bildung von gemeinsamen Vorschriften in den Mitgliedstaaten bezüglich Einwanderung<br />

veranlassen sollten. Nach BADE hätten im Vordergrund des relevanten politischen Handelns in Amsterdam<br />

die Grenzkontrollen, die Kriminalitätsbekämpfung und die Abwehr unerwünschter Einwanderungsströmungen<br />

gestanden. 115<br />

Wie bereits erwähnt hat der Vertrag von Amsterdam den Schengen-Besitzstand in den Europäische<br />

Gemeinschaften – Vertrag (EGV) aufgenommen und integriert, wodurch er zum acquis<br />

communautaire erhoben wurde. Der Rat der EU hat die Zuständigkeiten des Schengen-<br />

Exekutivausschusses übernommen, also die Überwachung der Bestimmungen des Schengen-<br />

Abkommens. Eine Ausnahme stellten Großbritannien und Irland dar, die weiterhin auf Passkontrollen<br />

an ihren Grenzen beharrten. 116 Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, in einem Zeitraum von<br />

fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam (also bis zum 01.05.2004) Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um ihre Vorschriften, Praktiken und Verfahren soweit wie möglich anzugleichen.<br />

Diese sollten auf Beschlüsse des Rates zurückgreifen. Es handelte sich um Maßnahmen bezüglich<br />

der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen, bezüglich des Überschreitens der Außengrenzen,<br />

sowie um die Festlegung der Bedingungen für die Reisefreiheit von Drittsattangehörigen.<br />

Beispielsweise ging es um Normen und Verfahren bei Grenzkontrollen, um Visum-Vorschriften,<br />

um die Erstellung eine Liste von Drittländern, deren Angehörige im Besitz eines Visums sein müssen<br />

113 Dazu der wegweisende Beitrag von Utley: “France-Willing the means to the end?“; in: SMITH / TIMMINS, 2001, S.<br />

141: “… the old nations of Europe would not easily renounce the prerogatives which were at the heart of their sovereignty.<br />

The problems […] were increased as there was no founding political concept common to all the EU’s member<br />

states. In the three years from the treaty’s conclusion, it was noted that <strong>European</strong> security and defense co-operation<br />

hardly progressed at all.”<br />

114 Dabei hat sich auch die mit der GASP zusammenhängende zweite Säule verstärkt, indem die Errichtung der Stelle<br />

eines „Hohen Kommissars für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ beschlossen wurde. Siehe auch SMITH<br />

/ TIMMINS, 2001, S. 141 f<br />

115 In: BADE, 2002, S. 393 und S. 397<br />

116 EUV-Protokolle 3 und 4 (Amsterdam); vgl. Kathrin JOESTER, 2003, S. 2<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 29<br />

oder von dieser Pflicht befreit sind, um die Verfahren und Voraussetzungen für die Visumerteilung<br />

und die einheitliche Visumgestaltung. Abgesehen davon wurde die Notwendigkeit zur Verabschiedung<br />

von Sekundärrechtakten (d.h. Ratsbeschlüssen, Richtlinien und Verordnungen) bezüglich der<br />

Rechtsstellung von Flüchtlingen in den Mitgliedstaaten ausgesprochen. Somit sollte der Rat im selben<br />

Zeitraum Kriterien und Verfahren beschließen, und zwar zur Bestimmung des Mitgliedstaates,<br />

der zur Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme<br />

von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten und für die Anerkennung oder Aberkennung der<br />

Flüchtlingseigenschaft für Drittstaatangehörige. Darüber hinaus sollten ebenfalls Maßnahmen von<br />

den Mitgliedstaaten in konkreten Bereichen dieser Thematik getroffen werden, etwa im Bezug auf<br />

den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren wollen<br />

oder einen sonstigen internationalen Schutz benötigen 117 und auf die Förderung des „burden sharing“,<br />

also der ausgewogenen Verteilung der Verantwortungen beim Flüchtlingsempfang zwischen<br />

den Mitgliedstaaten. Ferner wurden Visum- und Aufenthaltsvoraussetzungen und die Familienzusammenführung<br />

angesprochen, wie übrigens auch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, einschließlich<br />

der Schaffung einer gemeinsamen Rückführungspolitik. Außerdem bestand noch die<br />

Möglichkeit für einen Mitgliedstaat, im Falle eines plötzlichen Zustroms von Flüchtlingen Hilfe in<br />

Form vorläufiger Maßnahmen mit einer Höchstdauer von sechs Monaten vom Rat zu erhalten, wobei<br />

die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit als interne Belange der Mitgliedstaaten<br />

geblieben ist. Zum Schluss wurden noch Bestimmungen zur verstärkten justitiellen Zusammenarbeit<br />

eingeführt, wie übrigens auch zur Kooperation der zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten<br />

zwischen einander und mit der Europäischen Kommission. 118 Es wird also ersichtlich,<br />

dass der Vertrag von Amsterdam einen konkreteren primärrechtlichen Rahmen gesetzt hat, in dem<br />

die Angleichung der Visa- und Asylpolitik der Mitgliedstaaten durch die sekundärrechtlichen Beschlüsse<br />

des Rates hätte schneller vorangetrieben werden können.<br />

In der Tat wurden mehrere Richtlinien und Verordnungen erlassen, um diese Harmonisierung zu beschleunigen.<br />

Einige Beispiele sollen an dieser Stelle angeführt werden. Die Normen und Verfahren,<br />

die von den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Personenkontrollen einzuhalten<br />

sind, wurden im von der Kommission vorgelegten Entwurf eines „Grünen Buches“ konkretisiert 119 ,<br />

die Liste der „sicheren Drittstaaten“ wurde als Verordnungsentwurf des Rates veröffentlicht 120 , die<br />

Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten niedergeschrieben 121 ,<br />

die Mindestnormen für die Gewährung von „vorübergehendem Schutz“ und einer gerechten Verteilung<br />

der entsprechenden Lasten im Falle eines Massenzustroms von Flüchtlingen bestimmt 122 , während<br />

die Grundelemente einer gemeinschaftlichen Rückführungspolitik in der relevanten Mitteilung<br />

der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament aufgelistet sind. 123<br />

Das Entscheidungsverfahren ist im Artikel 67 EGV Amsterdam konkretisiert worden. Im Übergangzeitraum<br />

vom 01.05.1999 bis zum 01.05.2004 handelte der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission<br />

oder eines Mitgliedstaates und nach Anhörung des Europäischen Parlamentes. Nach dem<br />

Ablauf dieser Übergangszeit handelt der Rat nur noch auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission,<br />

an die sich alle Einzelvorschläge der Mitgliedstaaten wenden. Der Beschluss des Rates er-<br />

117 Wie z.B. der berühmte iranische Schriftsteller Salman Raschdie.<br />

118 Siehe für mehr Einzelheiten „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ –EGV (nach Amsterdam, 1997),<br />

Titel IV „Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr“, Art. 61-69<br />

119 COM (2002) 175 vom 10.04.2002<br />

120 Vorbereitende Rechtsakte 2003/C 17 des Rates: „Initiative Österreichs im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung<br />

des Rates zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung der Staaten, die zur Übernahme der Zuständigkeit für die<br />

Prüfung eines von einem Drittstaatangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags als sichere Drittstaaten<br />

qualifiziert werden, sowie zur Aufstellung einer Liste von europäischen sicheren Drittstaaten“; in: Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften, C 17 vom 24.01.2003, S. 6 ff<br />

121 Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.01.2003<br />

122 Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20.07.2001<br />

123 COM (2002) 564 vom 14.10.2002.<br />

Working Paper 13, 2006


30 Alexandros Alexandrou<br />

folgt nach dem Prinzip der Einstimmigkeit nach einer Anhörung des Europäischen Parlamentes. Ausnahmen<br />

bilden Beschlüsse des Rates, die sich auf die Artikel 62 § 2 b i und iii beziehen, bei denen<br />

der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen<br />

Parlamentes entscheidet. Es geht dabei um eine Liste von Ländern, deren Angehörige ein Visum<br />

bzw. kein Visum für die Einreise in die EU besitzen müssen, sowie um die einheitliche Visumgestaltung.<br />

Zudem besitzt das Europäische Parlament das Mitentscheidungsrecht (laut Art. 251<br />

EGV), in Fällen von Beschlüssen des Rates bezüglich des Art. 62 § 2 b ii und iv. In diesen Fällen beschließt<br />

der Rat mit qualifizierter Mehrheit (Art. 251 § 3), es sei denn die Kommission äußert sich<br />

negativ über einige Änderungsvorschläge seitens des Europäischen Parlamentes; im letzten Fall<br />

muss der Rat einstimmig eine Entscheidung fällen. Es geht dabei um die Verfahren und Voraussetzungen<br />

für die Visumerteilung durch die Mitgliedstaaten, sowie um die Vorschriften für ein einheitliches<br />

Visum. Man kann also feststellen, dass die Kommission das absolute Initiativmonopol bei Vorschlägen<br />

an den Rat erhalten hat, während die Rolle des Europäischen Parlamentes gewichtiger<br />

geworden ist. 124 Allerdings hat der Rat für sich selbst das Entscheidungsrecht in den meisten Fragen<br />

dieses Bereiches behalten; allem Anschein nach wollten die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten<br />

die Thematik der Einwanderung (sowohl der legalen als auch der illegalen) letzten Endes<br />

über Beschlüsse im Rat (also in einem eher intergouvernmentalen Façon) steuern und behandeln.<br />

Jedoch sind auch bei der Umsetzung der Visa- und Asylbestimmungen des Amsterdam-Vertrags Hindernisse<br />

aufgetreten. Da die Mitgliedstaaten bis dahin unterschiedliche Praktiken in ihren Einwanderungspolitiken<br />

angewandt hatten, fiel die Angleichungsprozedur schwer und langwierig, zumal die<br />

Richtlinien erst mal in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Dabei stellte sich auch die postulierte<br />

enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden als nicht besonders einfach, zumal die finanziellen<br />

und technischen Ressourcen nicht ausreichend vorhanden waren. Abgesehen davon trugen<br />

unterschiedliche staatliche Standpunkte bei der Festlegung von Mindestnormen dazu bei, dass eine<br />

endgültige Verabschiedung von Richtlinien und Verordnungen hinausgezögert wurde. Nicht zuletzt<br />

konnte die Rückführungspolitik nicht unmittelbar erfolgen, da den Staaten die materiellen Mittel<br />

dazu fehlten. 125 Darüber hinaus existierten noch die Regelungen der „offensichtlich unbegründeten<br />

Asylanträge“ und der „sicheren Drittstaaten“, die öfter als problematisch bewertet worden<br />

waren. 126 Im ersten Fall gilt, dass die betroffenen Anträge ohne vollständige Prüfung im beschleunigten<br />

Verfahren abgewickelt oder aus objektiven Gründen sehr rasch abgelehnt werden können.<br />

Das kann allerdings dazu resultieren, dass ein Asylbewerber kein Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat<br />

erhalten könnte, falls er keine ausreichenden Beweise bezüglich seiner Lage in seinem Heimatland<br />

(was in der Regel der Fall ist) vorlegen kann. Die Klausel des „ausreichenden Schutzes in einem an-<br />

124 Durch die Gewährung einer größeren und aktiveren Rolle zum Europäischen Parlament, besonders durch das Mitentscheidungsrecht,<br />

können die Transparenz und die Legitimation der Unionsbeschlüsse erhöht werden. (Auch nach<br />

MORAVCSIK, 2002, S. 605)<br />

125 Erst die Schaffung des Europäischen Fonds für Flüchtlinge im Jahr 2000, sowie das ARGO-Programm (2002), haben<br />

diese Politik in Gang setzen können. Siehe auch COM (2002) 564, vom 14.10.2002, S. 24 und <strong>European</strong> Commission<br />

– ARGO: “ARGO – asylum, visas, immigration and external borders”, S. 1<br />

126 Diese Konzepte waren auf dem Treffen des Rates der „Einwanderungsminister“ am 30.11.1992 in London verabschiedet<br />

worden, zusammen mit der Bestimmung der „sicheren Herkunftsländer“, also deren Angehörige keinen begründeten<br />

Asylantrag hätten stellen können, da ihnen keine Verfolgung oder Menschenrechtsverletzung gedroht habe.<br />

(Vgl. BADE, 2002, S. 396.) Ein Asylantrag kann für „offensichtlich unbegründet“ erklärt werden, wenn „die Furcht vor<br />

Verfolgung im eigenen Land unbegründet ist oder wenn der Asylbewerber in einem anderen Teil seines Herkunftslandes<br />

ausreichenden Schutz finden kann oder wenn es sich bei dem Asylantrag um vorsätzlichen Betrug oder Missbrauch<br />

handelt.“ Der Sinn lag darin, die zunehmende Arbeitsbelastung der zuständigen nationalen Behörden zu verringern.<br />

Als sichere Drittstaaten werden jene Länder bezeichnet, durch die ein Asylbewerber gegangen war, bevor er<br />

einen EU-Mitgliedstaat erreicht hat, und in denen er Garantien genießt, dass sein Leben und seine Freiheit nicht bedroht<br />

sind, keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen erleben wird, bereits den Schutz des<br />

betreffenden Landes in Anspruch genommen hat oder ihn ganz offenbar in Anspruch nehmen kann und vor Zurückweisung<br />

geschützt ist. (Siehe auch: „Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Gemeinschaft in London am<br />

30.11.1992: Kriterien für die Ablehnung unbegründeter Asylanträge“)<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 31<br />

deren Teil seines Heimatlandes“ könnte ebenfalls als ungerecht bezeichnet werden, da in Gefahr-<br />

oder Vertreibungsfällen meistens kein Ort innerhalb des Landes ausreichenden Schutz gewähren<br />

kann. Abgesehen davon verursacht die Anwendung des Begriffes „sichere Drittstaaten“ auch Unklarheiten.<br />

Die Drittstaatregelung ermöglicht es, Asylsuchende auf einen Nicht-EU-Staat (außer dem<br />

Herkunftsland) zur Durchführung seines Asylverfahrens zu verweisen, vorausgesetzt dass er durch<br />

diesen Staat auf seinem Weg in die EU passiert war. Jedoch kommen Asylbewerber nicht immer über<br />

„sichere Drittstaaten“ auf das Hoheitsgebiet der EU, weshalb dadurch ein „Zweiklassensystem“ für<br />

Asylverfahren entsteht. In vielen der für sicher erklärten Drittstaaten existieren geringere Mindestanforderungen<br />

als in der EU. Das bedeutet, dass ein Asylbewerber, der über keinen „sicheren Drittstaat“<br />

in die EU gekommen ist (etwa über den Luftweg), eine Asylpraxis genießen kann, die voll den<br />

Standards der Union entspricht, während ein anderer in einem „sicheren Drittstaat“ nun geringeren<br />

Mindestanforderungen bezüglich seines Asylverfahrens unterliegt. Ferner sind mehrere der einst<br />

„sicheren Drittstaaten“ seit der letzten Erweiterung der Union zu EU-Mitgliedern geworden, weshalb<br />

nun diese Regelung weiter östlich angewandt werden muss, was in der Praxis schwer fallen wird. 127<br />

Auf jeden Fall aber hat der Vertrag von Amsterdam zweifelsohne die Schritte zur Harmonisierung<br />

der Visa- und Asylvorschriften der Mitgliedstaaten beschleunigt und einen starken Anstoß zur europaweiten<br />

Anwendung von Politiken bezüglich der illegalen Einwanderung gegeben. Zu erwähnen ist<br />

noch die Gründung der „Hochrangigen Gruppe Asyl und Migration“, die auf der Sitzung des Rates<br />

am 07/08.12.1998 während der niederländischen Ratspräsidentschaft der Union ins Leben gerufen<br />

worden ist. Dieses Gremium besteht aus hochrangigen Beamten eines jeden Mitgliedstaates und der<br />

Kommission und arbeitet auf dem Feld der Analyse der Krisengebiete, aus denen die meisten Flüchtlinge<br />

stammen, die sich in die Richtung der Union begeben, wobei es seine Ergebnisse und auch<br />

seine Vorschläge dem Rat unterbreitet. 128 Auf dem darauf folgenden Treffen des EU-Rates im finnischen<br />

Tampere wurde die Thematik der irregulären Immigration und des Menschenhandels detaillierter<br />

behandelt.<br />

5.4 Bilanz von Tampere (1999) und Perspektiven<br />

5.4.1 Beschlüsse des EU-Rates in Tampere<br />

Am 15./16.10.1999 hat sich der Rat der EU in Tampere entschlossen gezeigt, auf ein Gemeinsames<br />

Europäisches Asylrecht hinzuwirken, das sich uneingeschränkt auf der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

stützen würde. Dabei sollte das Prinzip des „non-refoulement“, also der Nichtzurückweisung, gewahrt<br />

bleiben. Da ab dem 01.05.1999 der Vertrag von Amsterdam in Kraft getreten war, konnten<br />

nun die Mitgliedstaaten und die Kommission (die ab dem 01.05.2004 das Initiativmonopol auf diesem<br />

Feld erhielt) Vorschläge an den Rat bezüglich der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und<br />

der Schaffung eines europaweiten Asylverfahrens unterbreiten. Somit war es dem Rat ermöglicht,<br />

Richtlinien und Verordnungen zu erlassen, zwecks der allmählichen Harmonisierung der relevanten<br />

127 Vgl. auch Diakonie Baden: „Menschenrechte“, S. 3 f. BADE (2002, S. 397) stellt die offene Frage, ob diese beiden<br />

Regelungen möglicherweise der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen<br />

könnten. Die Thematik der Mindestanforderungen, um einen Drittstaat als „sicher“ einstufen zu können<br />

hat die Institutionen der EU weiterhin beschäftigt, da diese Bezeichnung eines Staates ursprünglich ohnehin den<br />

einzelnen Mitgliedstaaten überlassen worden war, so dass auf Initiative Österreichs die Kommission einen entsprechenden<br />

Verordnungsvorschlag mit konkreten Punkten und einer Liste von Staaten an den Rat unterbreitet hat. (In:<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 24.01.2003, C 17/6-17/8.) Aber wie gerade erwähnt gehören die<br />

meisten dieser Staaten inzwischen zur EU.<br />

128 In: Bulletin EU 12-1998: „Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (5/18)“. Allerdings verfügt dieses<br />

Gremium nur über einen rein konsultatorischen Charakter, keineswegs besteht eine Verbindlichkeit in seinen Empfehlungen.<br />

Working Paper 13, 2006


32 Alexandros Alexandrou<br />

nationalen Gesetzgebungen. 129 In Tampere wurde die schrittweise Errichtung eines Raums der<br />

Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bekräftigt, weshalb bezüglich einer einheitlichen<br />

Einwanderungspolitik im Allgemeinen vier Hauptziele gesetzt wurden:<br />

• Die effektive Steuerung der Migrationströmungen in Richtung EU („migration-management“);<br />

• Die gerechte Behandlung von Drittstaatangehörigen, vor allem durch Diskriminierungsverbote<br />

jeglicher Art, und Förderung der sozialen und beruflichen Integration von legalen Zuwanderern;<br />

• Die Entwicklung von Strategien zur Partnerschaft mit Drittländern;<br />

• Das einheitliche Asylsystem und die kohärente Zusammenarbeit der polizeilichen und justiziären<br />

Behörden in der EU.<br />

Einen hochwertigen Stellenwert auf der Tagung in Tampere hat die Einrichtung der Stelle<br />

„EUROJUST“ eingenommen. Diese Stelle sollte die Arbeit von EUROPOL rechtlich unterstützen und „...<br />

analog zu ihren nationalen Pendants als „Herrin des Vermittlungsverfahrens“ agieren ...“, also quasi<br />

als eine Art „Europäischer Staatsanwaltschaft“ funktionieren. 130 Nach dem Artikel 31 EUV (Absatz 2)<br />

der Gipfelkonferenz von Nizza im Dezember 2000 sollte EUROJUST nach der Ratifizierung des Vertrags<br />

von Nizza zu einem offiziellen Organ der EU im Bereich der justitiellen Zusammenarbeit erhoben<br />

werden und dabei das Handeln von EUROPOL sachlich unterstützen. 131<br />

Die anschließende Verabschiedung von Rechtsakten zur Implementierung dieser gesetzten Ziele hat<br />

in der Tat die allmähliche Angleichung der teilweise beträchtlich unterschiedlichen Systeme der<br />

Mitgliedstaaten zur Gewährung von Asyl- oder Flüchtlingsstatus in Gang gesetzt. 132 Wie bereits<br />

geschildert war dieser Vorgang nicht einfach, im Gegenteil, es existierten noch erhebliche Schwierigkeiten<br />

bei der Umsetzung der Beschlüsse des Rates in der Praxis; abgesehen von der Notwendigkeit<br />

zu legislativen Änderungen der nationalen Gesetzgebungen, mangelte es noch an technischer<br />

Ausstattung (wie z.B. eine Elektronische Datenverarbeitung und eine Vernetzung der Datenbanken),<br />

wobei das Personal der betroffenen nationalen Behörden auf die neuen Gegebenheiten und Praktiken<br />

umgeschult werden musste. Darüber hinaus sahen sich viele EU-Grenzländer, insbesondere Griechenland,<br />

mit dem Problem der unbefriedigenden Empfangsmöglichkeiten und Akkomoditäten für<br />

Asylbewerber und Flüchtlinge konfrontiert, weshalb sie die Entlastung ihrer Ausländerbehörden nur<br />

über Legalisierungskampagnen erzielen konnten. Nicht zuletzt war noch die Frage der Finanzierung<br />

dieser Bereiche weiterhin nicht geklärt worden. Trotz dieser legislativer, institutioneller und operativer<br />

Hindernisse, die ohnehin erwartet worden waren, haben die Mitgliedstaaten mit dieser titanischen<br />

Aufgabe angefangen. Zum Erreichen einer künftigen besseren Koordinierung der Behörden<br />

wurde noch die Gründung eines VISA – Informationssystems propagiert, das zusammen mit dem<br />

bereits erörterten SIS II in Betrieb gesetzt werden sollte. 133<br />

Im Rahmen der Beschlüsse von Tampere wurde erst mal die Verordnung Nr. 2725/2000/EG des Rates<br />

vom 11.12.2000 erlassen, welche die Einrichtung des Netzsystems „EURODAC“ vorsah. 134 Dieses Netz<br />

ermöglichte den Vergleich der Fingerabdrücke von Flüchtlingen und Asylbewerbern zwischen den<br />

Mitgliedstaaten, um somit die Anwendung des Abkommens von Dublin effektiver zu gestalten. Vor<br />

129<br />

Siehe auch OFPRA, 2004, S. 1 f: « ... déboucher sur une procédure commune et un statut uniforme valable dans toute<br />

l’Union. La Commission a donc déposé des propositions de décisions et règlements (d’application directe) et de directives<br />

(à transposer dans les législations nationales des États membres) couvrant désormais tous les domaines cités. »<br />

130<br />

Da sollten Rechtsanwälte, Richter und Polizeibeamte aus den Mitgliedstaaten zusammenkommen, um die Arbeit der<br />

Staatsanwaltschaften der Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu erleichtern, unter Berücksichtigung der Analysen<br />

EUROPOLS.<br />

131<br />

Siehe KLEINFELD, 05.02.2003, S. 2 f. Vgl. dazu die Schilderung von FERENCZI, 07/08.11.2004, S. 6: « Ses trois volets<br />

portent sur l’asile et l’immigration (« Renforcer la liberté »), la coopération policière (« Renforcer la sécurité ») et la<br />

coopération judiciaire (« Renforcer la justice »). »<br />

132<br />

COM (2003) 336, 03.06.2003, S. 5 f<br />

133<br />

COM (2004) 401, 02.06.2004, S. 9<br />

134<br />

In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 316/1-10 vom 15.12.2000<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 33<br />

allem sollte dadurch das „asylum-shopping“ vereitelt werden. In dieser Richtlinie wurde die technisch-operative<br />

Struktur dieses Netzes bestimmt (wie z.B. zentrale und nationale – regionale Kontroll-<br />

und Verarbeitungsstellen), sowie die Datenverarbeitung, die Speicherung von Informationen<br />

betreffend illegale Einwanderer, die entweder an den Außengrenzen oder im Hoheitsgebiet der Union<br />

aufgefunden werden, die Rechte der betroffenen Personen, die Pflichten und Zuständigkeiten der<br />

Sachbearbeiter, nicht zuletzt die Gewährung des Datenschutzes. 135<br />

Zusätzlich wurde am 20.07.2001 die Richtlinie 2001/55/EG des Rates erlassen, die erfahrungsgemäß<br />

aus der Zeit der Kosovo-Krise (März 1999) die Problematik des „vorübergehenden Schutzes“ behandelte.<br />

136 In dieser Richtlinie wurde der Rat mit der Aufgabe betraut, einen solchen Massenzustrom<br />

festzustellen und auf Vorschlag der Kommission (die jeden einzelnen Antrag eines Mitgliedstaates<br />

prüft) mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden. (Das Europäische Parlament wird dabei nur informiert.)<br />

Die Bestimmungen dieser Rechtsakte bezogen sich auf den Empfang (und die gegenseitige<br />

Bekanntmachung der Aufnahmekapazitäten) der angesprochenen Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten,<br />

auf deren Rechte in den Bereichen der medizinischen Versorgung und bei Bedarf der psychologischen<br />

Betreuung, des Zugangs zum Bildungswesen und zum Arbeitsmarkt, der Bewegungsfreiheit,<br />

nicht zuletzt auf ihre Pflichten bezüglich der Anmeldung ihres Lebensunterhalts (um potentielle<br />

unregistrierte Tätigkeiten zu vermeiden). Die Bedingungen der Familienzusammenführung werden<br />

ebenfalls niedergeschrieben, wie übrigens auch der Schutz und die Unterkunftsmöglichkeiten für<br />

unbegleitete Minderjährige. Bei allen behördlichen Entscheidungen steht die Berücksichtigung des<br />

Wohles des Kindes an der höchsten Priorität. Schließlich kamen Bestimmungen hinzu über die Maßnahmen<br />

der Zwangsrückführung, unter Berücksichtigung der Menschenwürde, die Möglichkeiten<br />

zum Asylantrag und die Gegebenheiten, unter denen die Gewährung des „vorübergehenden Schutzes“<br />

verweigert werden darf. Alle relevanten Aktionen des Rates müssen allerdings mit dem Hohen<br />

Kommissar für Flüchtlinge in der UNO besprochen werden. Die Finanzierung in solchen Ausnahmesituationen<br />

erfolgt über den Europäischen Flüchtlingsfond.<br />

Die bis dahin herrschenden unterschiedlichen administrativen Standpunkte in den Mitgliedstaaten<br />

im Bezug auf die Anerkennungsnormen des Flüchtlingsstatus erforderten einen entscheidenden Angleichungsschritt.<br />

Aufgrund dessen ist am 12.09.2001 von der Kommission ein Vorschlag an den Rat<br />

unterbreitet worden, und genauer gesagt über „Mindestnormen für die Anerkennung und den Status<br />

von Drittstaatangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen<br />

Schutz benötigen“. 137 Dieser Entwurf ist jedoch erst am 29.04.2004 als Richtlinie<br />

(2004/83/EG des Rates) erlassen worden, zumal Uneinigkeiten mit dem Europäischen Parlament,<br />

sowie Unstimmigkeiten innerhalb des Rates selbst zu Verspätungen geführt haben. 138 Im Großen<br />

und Ganzen geht es in dieser Richtlinie um den internationalen Schutz und die Schadensursachen,<br />

die ihn fordern, um die Klärung der verschiedenen Arten von Verfolgung, um die Dauer, die Anerkennung<br />

und die Aberkennung des Flüchtlingsstatus, um die Gewährung subsidiären Flüchtlingsstatus,<br />

sowie um das Recht der angesprochenen Person auf Zugang zum Bildungs- und Arbeitsbereich, auf<br />

medizinische Versorgung, auf Sozialleistungen, auf Unterkunft, auf juristische Beratung in einer ihr<br />

135 Die entstehenden Kosten werden teils vom Haushalt der Union (Einrichtung der Zentraleinheit), teils von den Mitgliedstaaten<br />

(nationale Einheiten und deren Anbindung an die Zentrale) getragen.<br />

136 Definition „vorübergehender Schutz“: „... ein ausnahmehalber durchzuführendes Verfahren, das im Falle eines Massenzustroms<br />

oder eines bevorstehenden Massenzustroms von Vertriebenen aus Drittländern, die nicht in ihr Herkunftsland<br />

zurückkehren können, diesen Personen sofortigen, vorübergehenden Schutz garantiert, insbesondere wenn<br />

auch die Gefahr besteht, dass das Asylsystem diesen Zustrom nicht ohne Beeinträchtigung seiner Funktionsweise und<br />

ohne Nachteile für die betroffnen Personen oder andere um Schutz nachsuchende Personen auffangen kann.“ In:<br />

Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001<br />

137 In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 51 E vom 26.02.2002, S. 0325-0334<br />

138 Hauptsächlich war der Gegenstand dieser Uneinigkeiten die Forderung des Europäischen Parlamentes nach stärkerer<br />

Berücksichtigung der Flüchtlingseigenschaft für Kinder und unbegleitete Minderjährige und der geschlechtsspezifischen<br />

Aspekte von Vertreibungen und Diskriminierungen. (Vgl. Elisabeth SCHRÖDTER, 02.10.2002, S. 1 f)<br />

Working Paper 13, 2006


34 Alexandros Alexandrou<br />

verständlichen Sprache und auf die freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland. Zum Schluss wird noch<br />

das Diskriminierungsverbot für Flüchtlinge verdeutlicht. Weitere Schritte in Richtung Harmonisierung<br />

der Asylpraktiken in den EU-Mitgliedstaaten wurden auf den Treffen des Rates in Laeken (Dezember<br />

2001) und Sevilla (Juni 2002) unternommen.<br />

5.4.2 Aktionsbereiche nach Laeken<br />

Der Rat der EU hat auf seiner Tagung in der belgischen Stadt Laeken am 14/15.12.2001 seine Entschlossenheit<br />

bekräftigt, auf der Grundlage der Ergebnisse und Schlussfolgerungen von Tampere<br />

„... innerhalb kürzester Zeit eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik zu beschließen, die<br />

das notwendige Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Flüchtlinge gemäß den Prinzipien der<br />

Genfer Konvention von 1951, dem legitimen Wunsch nach einem besseren Leben und der Aufnahmekapazität<br />

der Union und ihrer Mitgliedstaaten wahrt.“ 139<br />

Es wird also ersichtlich, dass der Rat einerseits auf die Formung einer Gemeinsamen Europäischen<br />

Asylpolitik abzielte, andererseits die Vereinheitlichung der Einwanderungspolitik anstrebte, um die<br />

Zuwanderungsströme effektiver zu steuern, 140 und zusätzlich die Empfangsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten<br />

berücksichtigte. 141 In diesem Rahmen sind in den darauf folgenden Monaten Pläne<br />

entworfen worden, die sich besonders mit der Problematik der Grenzüberwachung (zur Bekämpfung<br />

der illegalen Einwanderung, des Menschenhandels und des Terrorismus) und der Rückführung von<br />

aufgefangenen illegalen Immigranten auseinander setzten.<br />

In der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Auf dem Weg zu einem<br />

integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten“ sollte ein gemeinsamer<br />

Rahmen gesetzt werden, um die Außengrenzen der Union erfolgreich zu überwachen, was nicht nur<br />

sicherheitspolitische Effekte hätte erzielen können, sondern zusätzlich die Europäische Identitätsentwicklung<br />

hätte fördern und die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik erheblich untermauern<br />

können. 142 Im Großen und Ganzen ging es in dieser Mitteilung darum, neben der Harmonisierung<br />

der Asyl- und Einwanderungspolitik in der EU parallel die Kooperation der Behörden im Bereich der<br />

Außengrenzen voranzutreiben. Zu diesem Kontext gehörten fünf Komponenten, nämlich die Angleichung<br />

der nationalen Gesetzgebungen bezüglich der Grenzkontrollen, die Schaffung eines Zentralmechanismus<br />

für die operative Zusammenarbeit, die gemeinsame Evaluierung und Auswertung der<br />

Risiken („Risikoanalysen“), die Ausbildung der Grenzbeamten auf Unionsebene und die angemessene<br />

Verteilung der entstehenden Kosten zwischen den Mitgliedstaaten. Es wurde die Notwendigkeit zur<br />

Einrichtung eines Systems geäußert, das dem effektiven Informationsaustausch dienen sollte. Das<br />

System „PROSECUR“ wurde zu diesem Zwecke vorgeschlagen, um eben ein Informationsnetz in den<br />

Bereichen Polizeikooperation, Visum, Zoll, Justiz und EUROPOL zu gründen. Darüber hinaus sollte<br />

das (bereits erwähnte) Projekt „GALILEO“ erweitert und besonders die schnellere und gründlichere<br />

Zusammenarbeit der Behörden an den Außengrenzen mit jenen im Inneren des Hoheitsgebiets der<br />

EU gewährleistet werden. Die Finanzierung sollte demnach zu einem großen Teil aus dem EU-<br />

Haushalt erfolgen (wie z.B. durch eine spätere Revidierung des ARGO-Programms), wobei den Län-<br />

139 Vorbereitende Rechtsakte 2003/C 17 des Rates: „Initiative Österreichs im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung<br />

des Rates zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung der Staaten, die zur Übernahme der Zuständigkeit für die<br />

Prüfung eines von einem Drittstaatangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags als sichere Drittstaaten<br />

qualifiziert werden, sowie zur Aufstellung einer Liste von europäischen sicheren Drittstaaten“ (Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften, C 17, 24.01.2003, S. 1)<br />

140 Auch nach PFLEGERL, 2002, S. 18<br />

141 In diesem Fall können sowohl das bereits geschilderte „burden-sharing“ und eventuell auch die Nachfrage nach<br />

legalen Immigranten gemeint sein. (Siehe auch COM (2003) 336, S. 10 und S. 18) Nach BADE (2002, S. 451) beziehe<br />

sich die Auslegung einer europaweiten Asylpolitik grundsätzlich weniger darauf, „... der Humanität eine Gasse freizuhalten<br />

und mehr darum, die Grenzen gegen unerwünschte Zuwanderungen zu sichern.“<br />

142 COM (2002) 233 vom 07.05.2002, S. 5<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 35<br />

dern mit schwer zu überwachenden Grenzgebieten (wie z.B. die langen Seegrenzen Griechenlands)<br />

besondere Fonds zur Verfügung gestellt werden sollten. Allerdings sollten die nationalen Haushalte<br />

einen großen Teil der Finanzierung von Maßnahmen in ihrem Inneren übernehmen. Die nationalen<br />

Regierungen sollten ebenfalls für eine Änderung des existierenden rechtlichen Rahmens sorgen, um<br />

die Beschäftigung von Grenzbeamten aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Ferner wurde<br />

der Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Grenzbewachungstruppen bestimmt, und zwar in den<br />

Bereichen der Dokumentenkontrolle, der Anhörung von illegalen Einwanderern, der Inspektion eines<br />

Schiffes, der Benachrichtigung einer illegal einreisenden Person bezüglich der Möglichkeiten auf<br />

Asylantrag bzw. bezüglich des Ausgangs ihres Asylantrags (falls gestellt), sowie die Verhaftung und<br />

Übergabe einer illegal einreisenden Person an die zuständige Nationalbehörde. Zum Schluss erschien<br />

die Gründung einer Zentralen Koordinationsstelle für alle Außengrenzen der Union als angebracht,<br />

insbesondere um die Aktionen in Krisenzeiten zu steuern. Diese Mitteilung ist vom Rat angenommen<br />

worden, der am 14.06.2002 einen „Gesamtplan zu einem integrierten Grenzschutz der Außengrenzen<br />

der EU“ verabschiedet hat. 143 Dieser Gesamtplan beteuerte die Schwierigkeiten bei der Anwendung<br />

des Schengen–Besitzstandes und stellte die Aktionsbereiche dieser gemeinsamen Politik dar. 144<br />

Die Hochrangige Arbeitsgruppe „Asyl und Migration“ sollte sich aktiver an der Gemeinsamen Grenzschutzpolitik<br />

beteiligen, während die Ausgabe eines Handbuches über die Techniken und Praktiken<br />

bei der Grenzüberwachung sowie über die Ausbildung von Grenzpatrouliebeamten auf EU-Ebene<br />

besonders hervorgehoben wurde. Zusätzlich sollten schon die Beitrittskandidaten an der Formung<br />

des Gemeinsamen Grenzschutzes aktiv teilnehmen. Außerdem wurde mehr Wert auf die Bekämpfung<br />

der Schleusenorganisationen und der weltweit organisierten Kriminalität gelegt, weshalb ein schnellerer<br />

und essentieller Einsatz der modernen Technologien zweifelsohne als notwendig zur Vereinfachung<br />

der Kontrollen an den Grenzübergängen und der Überwachung zwischen diesen Übergängen<br />

erschien.<br />

Darüber hinaus haben die Kommission und der Rat Maßnahmen zu einer Gemeinsamen Rückführungspolitik<br />

von illegal sich aufhaltenden Personen in der EU in Betracht gezogen. Am 28.02.2002<br />

hat die Kommission einen Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels<br />

in der EU an den Rat weitergeleitet, der aus sieben Achsen bestand 145 : Es ging um die<br />

Gemeinsame Visumpolitik (zusätzlich die Gründung eines VISA – Informationssystems), den Austausch<br />

und die Evaluation von Informationen, die Maßnahmen vor dem illegalen Grenzübertritt 146 ,<br />

Maßnahmen zur Grenzüberwachung, zur Rückübernahme- und Rückkehrpolitik, Verstärkung und<br />

Verdichtung der Zusammenarbeit mit der Stelle EUROPOL und Sanktionsmaßnahmen 147 . Der Rückübernahme-<br />

und Rückführungspolitik wurde ein besonders gewichtiger Stellenwert bemessen. Die<br />

bereits erwähnten „praktischen Schwierigkeiten“ bei der Ausweisung von verhafteten illegalen Einwanderern<br />

sollten nun durch Gemeinschaftsmaßnahmen abgemildert werden. Das Gipfeltreffen des<br />

Rates in Sevilla (21/22.06.2002) hat sich mit dieser Thematik besonders beschäftigt.<br />

143<br />

In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002/C 142/02 vom 14.06.2002, S. 23-36<br />

144<br />

Die Probleme bestanden darin, dass erstens die nationalen Kriterien zur Bezeichnung einer Person als „gefährlich für<br />

die öffentliche Sicherheit“ inhomogen waren, dass zweitens die Interpretation der Schengen-Regeln bezüglich des<br />

Eintragsverbotes im SIS zwischen den Mitgliedstaaten variierte und dass drittens die Kontrollen bei der Ausreise von<br />

Drittstaatangehörigen im Vergleich zu jenen bei der Einreise sekundär waren, was den Sicherheitszwecken des<br />

Schengens nicht diente. (Ebd., S. 32 f)<br />

145<br />

Conseil de l’Union européenne : « Plan pour la gestion des frontières extérieures des États membres de l’Union européenne<br />

»; in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 142/23 vom 14.06.2002, S. 23-36<br />

146<br />

Unter dem Begriff „Grenzvorbereich” werden Maßnahmen verstanden, welche Drittstaaten die Möglichkeit zum<br />

Empfang von Flüchtlingen gewähren können, etwa Finanzierung von Aufnahmestrukturen, Bekämpfung der Korruption,<br />

Aufbau eines Netzes von Beratungsstellen usw. (Ebd., S. 29 f)<br />

147<br />

Etwa beim Transport illegaler Immigranten – siehe auch Art. 26 Schengen, beim Menschenhandel und bei der<br />

Schwarzarbeit.<br />

Working Paper 13, 2006


36 Alexandros Alexandrou<br />

5.4.3 Initiativen nach dem Gipfeltreffen von Sevilla<br />

Das Treffen des Rates in Sevilla hat sich mit der Frage der Integration von legalen Einwanderern in<br />

der EU befasst und erneut seine Entschlossenheit zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und<br />

des Menschenhandels kundgetan. Die Notwendigkeit für Maßnahmenergreifung zur Verhinderung<br />

des Missbrauchs des Asylverfahrens wurde besonders akzentuiert. 148 Aufgrund dieser Erwägung ist<br />

der Begriff der „sicheren Drittstaaten“ auf Initiative Österreichs wieder in die Tagesordnung gekommen.<br />

Im einem entsprechenden Verordnungsvorschlag 149 werden die „sicheren Drittstaaten“ folgendermaßen<br />

definiert:<br />

„Im Sinne dieser Verordnung gilt als sicherer Drittstaat ein Staat, der die Genfer Flüchtlingskonvention<br />

sowie das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und a) die Europäische Konvention<br />

zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und zumindest die Protokolle<br />

Nummer 6 und 11 zu dieser Konvention oder b) den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische<br />

Rechte von 1966 sowie das (erste) Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche<br />

und politische Rechte ratifiziert hat.“ 150<br />

Diese Konkretisierung sollte eine Rückführungspolitik erleichtern, zumal das Asylsystem der EU-<br />

Mitgliedstaaten somit entlastet werden könnte, und eine Kooperation mit diesen „sicheren Drittstaaten“<br />

eine Rückführung schneller gestalten könnte. 151<br />

Zur Ausarbeitung eines rückführungspolitischen relevanten Konzeptes sollte die Mitteilung der<br />

Kommission an den Rat und das Europäische Parlament beitragen, über einen Aktionsplan für eine<br />

„Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen“. 152 Als erstes wurden die Hindernisse<br />

erkannt, die eine Rückführung erschweren, wie z.B. gefälschte Papiere, keine / falsche Wohnungsanmeldung,<br />

Kooperationsmangel der Person mit den Behörden, mangelhafte Personal- und<br />

Reisedokumente, sowie nicht ausreichende Transportmittel und noch nicht ausgereifter behördlicher<br />

Informationsaustausch. Zum Zwecke der Förderung der propagierten Politik sind gemeinsame Definitionen<br />

in diesem Bereich notwendig, wie übrigens auch die Inbetriebnahme des Systems „ICONet“<br />

als ein System zum Datenaustausch auf EU-Ebene bezüglich der Rückführungsaktionen, die schnelle<br />

Ausrüstung des SIS II mit dem Scannen des Gesichtsbildes und der Speicherung biometrischer Daten<br />

und die Einrichtung des VISA – Informationssystems. 153 Ferner wird Wert auf die Mindestanforderungen<br />

zur Zwangsrückführung gelegt, etwa im Hinblick auf eine Misshandlungsprävention und eine<br />

148 COM (2004) 401 vom 02.06.2004, S. 10: „Parallel dazu ist ein integrierter Ansatz mit effizienten Verfahren für Verwaltungsentscheidungen<br />

über die Rückkehr, Wiedereingliederungsprogrammen und Einreiseverfahren zu entwickeln,<br />

die geeignet sind, Personen, deren Antrag unbegründet ist, abzuschrecken und zur Bekämpfung von Menschenhändler-<br />

und Schleppernetzen beitragen. Ein solches Vorgehen ist deshalb so wichtig, weil die Opfer des Missbrauchs der<br />

Asylverfahren häufig die echten Flüchtlinge sind.“<br />

149 Siehe Vorbereitende Rechtsakte 2003/ C 17 des Rates: „Initiative Österreichs im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung<br />

des Rates zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung der Staaten, die zur Übernahme der Zuständigkeit<br />

für die Prüfung eines von einem Drittstaatangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags als sichere<br />

Drittstaaten qualifiziert werden, sowie zur Aufstellung einer Liste von europäischen sicheren Drittstaaten“ ; in:<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 2003/17, S. 6-8)<br />

150 Ebd., S. 7, Art. 1<br />

151 Conseil de l’Union européenne : « Plan pour la gestion des frontières extérieures des États membres de l’Union européenne<br />

» ; in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 142/23 vom 14.06.2002, S. 31 f, Art. E II<br />

152 COM (2002) 564 vom 14.10.2002<br />

153 Dieses System soll in enger Verbindung zum SIS II stehen. Seine Finanzierung erfolgt einerseits vom Haushalt der<br />

Union bezüglich der Zentraleinrichtungen und der Zentralbearbeitung von Daten, und andererseits von den nationalen<br />

Haushalten was die Aufstellung von National- und Regionalposten einer Elektronischen Datenverarbeitung („nationale<br />

und regionale Schnittstellen“) und die Ausrüstung der Behörden der Mitgliedstaaten anbelangt. Siehe auch<br />

COM (2003) 771 vom 11.12.2003, S. 27-34 und Beschluss des Rates 2004/512/EG vom 08.06.2004 zur „Einrichtung<br />

eines Visa-Informationssystems“, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 213 vom 15.06.2004, S. 5-7<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 37<br />

völlige Respektierung der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit. 154 Darüber hinaus<br />

sollen die Mindestanforderungen der Ausweisungsbefehle auf europäischer Ebene getroffen werden,<br />

zumal die nationalrechtlichen Praxen voneinander teilweise sehr differenziert sind. Nicht zuletzt soll<br />

dadurch auch garantiert werden, dass ausgewiesene Personen keinen Aufenthalt in einem anderen<br />

EU-Staat haben, es sei denn, sie erhalten einen entsprechenden Rechtstitel dort. Eine gegenseitige<br />

Assistenz zwischen den Mitgliedstaaten sei besonders wünschenswert. Ferner sollten Mindestanforderungen<br />

auf Gemeinschaftlicher Ebene zu den Haftbedingungen vor der Ausweisung bestimmt<br />

werden. Besondere Achtung und Fürsorge sollte bestimmten Personengruppen geschenkt werden,<br />

wie z.B. unbegleiteten Minderjährigen, schwangeren Frauen, Kranken, Behinderten, Opfern von Folter<br />

usw. Die gemeinsame Rückführungspolitik hätte den Vorteil gebracht, dass sich die Union nach<br />

außen hin als eine geschlossene Einheit hätte präsentieren können, was ihr geostrategische Nutzen<br />

bringen könnte. 155 Ein wichtiger Aspekt des Konzeptes der Gemeinschaftlichen Rückführungspolitik<br />

besteht in ihrer Aufteilung in vier Etappen, nämlich „vor der Ausweisung“, „während der Ausweisung<br />

/ Rückführung selbst“, „den Empfang“ und die „Wiedereingliederung im Herkunftsland“. Besonders<br />

der letzte Punkt sollte Gegenstand eines gesamten politischen Dialogs mit der betroffenen Regierung<br />

sein. Die Gewährung seitens der Union von Motivation an diese Länder, die sich nicht immer<br />

kooperationsbereit zeigen, sei besonders angebracht. Sie sollte in der Form von einer verstärkten<br />

kommerziellen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit stattfinden. 156 Die Finanzierung dieses Projektes<br />

soll in erster Linie aus dem Europäischen Flüchtlingsfond erfolgen, wobei die Haushalte der Mitgliedstaaten<br />

auch einen Teil der Kosten übernehmen. 157 Die spanische Ratspräsidentschaft hat einen<br />

Vorschlag vorgelegt, nicht kooperationswillige Drittstaaten nach mehrmaligen Mahnungen indirekt<br />

zu sanktionieren. Dies sollte insbesondere für Transitstaaten gelten, z.B. die Türkei, Albanien und<br />

Ägypten. Dieser Vorschlag ist am Ende nicht verabschiedet worden, jedoch soll angenannt werden,<br />

dass die meisten Staaten, darunter auch Griechenland, den spanischen Entwurf unterstützt haben.<br />

Daran kann ersehen werden, was für einen großen Wert die EU-Staaten auf die Kooperationsbereitschaft<br />

der Drittstaaten legten, insbesondere jener am Rande der EU-Grenzen. 158<br />

Ein weiterer essentieller Schritt in Richtung Vergeimeinschaftung der Asylpolitik der Mitgliedstaaten<br />

der EU ist durch den Verordnungsvorschlag COM (2001) 447 unternommen worden, den die Kommission<br />

dem Rat am 26.07.2001 vorgelegt hat. 159 Dieser Vorschlag ist auch unter dem Namen „Dublin<br />

II“ berühmt, zumal er die Revision und Aktualisierung vieler Artikel des Dublin-Abkommens von<br />

1990 zum Gegenstand hatte. Dublin II ist vom Rat am 18.02.2003 verabschiedet worden und ab dem<br />

154 Dazu muss eine permanente Konsultationslinie mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge,<br />

sowie den regionalen Mandaten der UN aufrechterhalten werden.<br />

155 COM (2002) 564 vom 14.10.2002, S. 17 f<br />

156 Im Vorschlag des Rates für ein Rückkehraktionsprogramm vom 25.11.2002 wurde sogar erwähnt, die Rückübernahmeoption<br />

als Standardklausel in den Abkommen mit den entsprechenden Ländern zu adoptieren. Siehe „Rat der Europäischen<br />

Union: Vorschlag für ein Rückkehraktionsprogramm“, S. 6. Dabei könnte sich die EU die „IATA/CAWG<br />

Guidelines on Deportation and Escort“ als Ausgangsbasis für die Einführung von gemeinschaftlichen Vorschriften bei<br />

potentiellen Einsätzen von Begleitkräften bei Zwangsrückführungen in Kauf nehmen. (Ebd., S. 21)<br />

157 Der Europäische Flüchtlingsfond wurde durch die Entscheidung 2000/596/EG des Rates vom 28.09.2000 gegründet.<br />

(In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 252 vom 06.10.2000, S. 12-18) Er nimmt die Aufgabe wahr, die<br />

Fonds bezüglich der Flüchtlinge, der Asylbewerber und der Vertriebenen zwischen den Mitgliedstaaten gerecht -<br />

proportional zu verteilen. Zusätzlich sollte er für die EU-weite Finanzierung von Aufnahme-, Integrations- und<br />

Rückführungsmaßnahmen von Asylbewerbern sorgen. Er wurde mit einem Betrag von € 216 Millionen über eine<br />

Zeitspanne von fünf Jahren, und zwar vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2004 ausgestattet. Das Programm ARGO<br />

2002-2006, das den vorherigen Fond „ODYSSEUS“ durch den Beschluss des Rates 2002/463/EG vom 13.06.2002 ersetzt<br />

hat, sichert hauptsächlich die Finanzierung der Aktionen im Bereich der administrativen Kooperation, insbesondere<br />

bei der Grenzüberwachung gegen die illegale Einwanderung, der Harmonisierung der Visum- und Asylpolitik,<br />

aber zum Teil auch bei der Rückführung illegal aufhältiger Personen.<br />

158 Siehe auch Katja RIDDERBUSCH, 21.06.2002, S. 2<br />

159 In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 304 E vom 30.10.2001, S. 192-240<br />

Working Paper 13, 2006


38 Alexandros Alexandrou<br />

01.09.2003 offiziell in Kraft getreten. 160 Diese neuere Version und Modernisierung des Dublin-<br />

Abkommens bezieht sich auf vier Punkte:<br />

• Die Regelungen zur Bestimmung des für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Staates.<br />

• Die Verkürzung der Verfahrensfristen bezüglich der An- und Aberkennung des Flüchtlingsstatus.<br />

• Die bilateralen Absprachen und die Verlängerung der Fristen für die Überstellung von Asylbewerbern<br />

zwischen den Mitgliedstaaten, um das Phänomen der „wandernden Asylbewerber“ zu bekämpfen,<br />

deren Asylantrag letzten Endes in keinem Mitgliedstaat geprüft wird.<br />

• Die Konkretisierung der Politik der Familienzusammenführung zur Prävention eines Missbrauchs<br />

entsprechender Gesetze oder Regelungen. Es wird Rücksicht auf den Schutz und die Anerkennung<br />

des Flüchtlingsstatus von unbegleiteten Minderjährigen genommen, um die unterschiedlichen<br />

nationalen Gesetzgebungen in diesem Bereich zu harmonisieren. 161 Dabei sollen Maßnahmen getroffen<br />

werden, um die Einheit der Familie in einem Mitgliedstaat zu gewährleisten. Die Thematik<br />

der Familienzusammenführung wurde im Rahmen der Regelungen von Dublin II in der Richtlinie<br />

2003/86/EG des Rates vom 22.09.2003 ausführlicher behandelt. 162<br />

Darüber hinaus wird das Prinzip der Subsidiarität als Zweck von Dublin II erwähnt, d.h. die Realisierung<br />

der Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten auf Gemeinschaftlicher Ebene, da die Mitgliedstaaten<br />

im Einzelnen die Lasten der Umsetzung der Politiken im Bereich Asyl- und Einwanderungspolitik<br />

nicht tragen können. Wichtig ist noch, dass die Notwendigkeit zum intensiveren Austausch<br />

von Informationen zwischen den zuständigen nationalen Behörden besonders hervorgehoben wurde.<br />

Dieser Informationsaustausch bezieht sich auf Identitäts- oder sonstige Dokumente, auf das bereits<br />

erwähnte System „Eurodac“, auf den Wohnsitz des Asylbewerbers, sowie auf Daten seines Antrags<br />

(Datum, Ort, Behörde, eventuell Beschluss oder Ablehnung usw.). Diese neuere Version vom Dublin-<br />

Abkommen hat einen besonderen Stellenwert auf dem Weg zu einer EU-weiten Asylpolitik eingenommen,<br />

zumal auf diese Weise die Angleichung der Asylsysteme und Praktiken der Mitgliedstaaten<br />

beschleunigt werden konnte. Man kann also an dieser Stelle feststellen, dass dieser Prozess überhaupt<br />

nicht einfach war. Zu diesem Kontext gehört noch die Richtlinie 2003/9/EG des Rates, „... zur<br />

Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten“, vom<br />

27.01.2003. Dabei geht es um Begriffsbestimmungen (wie in fast jeder Richtlinie zur Veranschaulichung),<br />

um die Informierung des Asylbewerbers in einer ihm verständlichen Sprache und bei Bedarf<br />

in einem Interview (« procès-verbal »), wie übrigens auch um die Möglichkeit zu einem rechtlichen<br />

Beistand. Ferner werden noch die Möglichkeiten für einen Zugang zum Berufsleben, zur Bildung und<br />

Ausbildung, zur medizinischen Versorgung und zum Wohnungsmarkt angesprochen. Die Voraussetzungen<br />

zu einer Abweisung des Asylantrags werden ebenfalls erwähnt, wie z.B. kriminelle Tätigkeit.<br />

Zum Schluss wurden noch der Schutz und die Unterkunftsmöglichkeiten für unbegleitete Minderjährige<br />

vorgeschrieben.<br />

Es wird also deutlich, dass sich die propagierte und geplante Harmonisierung der Politiken im Bereich<br />

Visum und Asyl als keine einfach durchzuführende Arbeit herausgestellt hat. Die bis hin unterschiedlichen<br />

Praktiken der Mitgliedstaaten auf dem Feld der Definition und Umsetzung von Einwanderungs-<br />

oder Asylpolitiken erforderten mehrere Schritte zum gesetzten Ziel der Schaffung eines<br />

Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes. Unterschiedliche staatliche Standpunkte, Kompetenzdiversifizierung<br />

zwischen den Mitgliedstaaten und noch nicht genug fortgeschrittene technische<br />

Ausstattung bei vielen Behörden bedingten eben diese Verzögerungen. Allerdings haben die<br />

bereits erörterten Verträge, Abkommen, Verordnungen und Richtlinien einen unschätzbaren Meilenstein<br />

dargestellt, auf dem Weg zur unionsweiten Anwendung von Politiken bezüglich Flüchtlinge,<br />

illegaler Einwanderung und Visumerstattung. Die notwendigen legislativen Rahmen wurden gesetzt<br />

160 Obwohl das Datum des Inkrafttretens ursprünglich auf den 17.03.2003 gesetzt worden war.<br />

161 Das Wohl des Kindes hat dabei immer die vorrangige Priorität. (COM (2001) 447 vom 26.07.2001, S. 36, Art. 6)<br />

162 In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 251 vom 03.10.2003, S. 12-18<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 39<br />

und mehrere Begriffe geklärt, wobei auch auf technisch-operativer Ebene die Fundamente für eine<br />

Kooperation gelegt worden sind, etwa durch die Systeme VIS, SIS I und II, durch die Finanzierungsmöglichkeiten<br />

über das ARGO – Programm und den Europäischen Flüchtlingsfond, wie übrigens<br />

auch durch die Ausarbeitung von gemeinsamen Konzepten zu der Notwendigkeit einer gemeinsamen<br />

Politik der Rückführung und der Grenzüberwachung. Die anschließende Tagung des Rates in Thessaloniki<br />

(im Juni 2003) hat sich mehr mit der Konkretisierung von Maßnahmen auf operativer und<br />

administrativer Ebene auseinandergesetzt. Die damalige griechische Ratspräsidentschaft (im ersten<br />

Halbjahr von 2003) hat dieser Option einen besonderen Stellenwert beigemessen, zumal die griechischen<br />

Seegrenzen als die am schwierigsten zu überwachen gelten. Aufgrund deren Länge und der<br />

Existenz vieler kleiner Felsinseln, die eine erstklassige Landungsmöglichkeit für irreguläre Immigranten<br />

anbieten, erschien die Förderung von entsprechenden Projekten auf EU-Ebene als unabdingbare<br />

und höchste Priorität.<br />

5.5 Schlussfolgerungen des EU-Rates in Thessaloniki (2003)<br />

Die griechische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2003 hat der gemeinsamen Asyl- und Visumpolitik,<br />

genau wie der Ausarbeitung eines gemeinsamen Handlungsplans zur Bekämpfung der<br />

illegalen Einwanderung, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ihr Ziel lag darin, neben der legislativen<br />

Vergemeinschaftung dieser Bereiche und der Harmonisierung sämtlicher relevanter Vorschriften<br />

auch die operative Zusammenarbeit im Rahmen der EU entscheidend zu fördern. Der EU-Rat in<br />

Thessaloniki (am 19/20.06.2003) hat die Perspektiven der unionsweiten Einwanderungspolitik in<br />

zwei hauptsächliche Blöcke geteilt. Einerseits sollte die legale Einwanderung in die Union durch<br />

gezielte Programme und bilaterale Abkommen mit Drittstaaten sondiert werden, also je nach Nachfrage<br />

an Fach- und<br />

Arbeitskräften. 163 Andererseits sollte die illegale Immigration durch eine verstärkte Zusammenarbeit<br />

zwischen den Mitgliedstaaten und der Union, insbesondere auf technischer (bzw. technologischer),<br />

operativer und ausbildungsbezogener Ebene effektiver eingedämmt werden. Besonderer Wert wurde<br />

auf die Ausarbeitung von Konzepten zur erfolgreichen Überwachung der Seegrenzen, sofern diese<br />

gleichzeitig Außengrenzen der Union darstellten, sowie auf die Entwicklung eines VISA – Informationssystems<br />

gelegt. Die Kommission wurde dementsprechend vom Rat aufgefordert, Pläne und Vorschläge<br />

zu entwerfen, um die angebrachten und notwendigen Schritte und Aktionen in diesen Bereichen<br />

zu konkretisieren. Im Anschluss hat der Rat verschiedene Programme verabschiedet, um die<br />

Prioritäten des Gipfeltreffens von Thessaloniki zu präzisieren und allmählich in Kraft treten zu lassen.<br />

164<br />

Am 28.11.2003 hat der Rat in Brüssel das Programm Nr. 15236/03, „... mit Maßnahmen zur Bekämpfung<br />

der illegalen Einwanderung an den Seegrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“<br />

verabschiedet. Dieser Beschluss betonte die Notwendigkeit zu einem integrierten und wirksameren<br />

Schutz der Seegrenzen, wie übrigens auch zur Einbindung der Einwanderungspolitik in die Beziehungen<br />

mit den Drittstaaten, aus welchen bzw. über welche die illegalen Einwanderer zum Hoheitsgebiet<br />

der Union kommen. Zusätzlich sollte der Corpus „CIVIPOL“ eine Studie entwerfen, welche die<br />

fünf folgenden Bereiche umfassen sollte: Ermittlung der Routen der illegalen Einwanderer, Zusam-<br />

163 Der Aufnahmekapazität der einzelnen Mitgliedstaaten sei dabei Rechnung zu tragen. Siehe auch „Einwanderung und<br />

Beschäftigung in der EU“, S. 185. Die Mitgliedstaaten behalten somit das Recht, selbst die Anzahl von legalen Einwanderern<br />

zu bestimmen, die sie für bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit aufnehmen können / wollen. In diesem Zusammenhang<br />

sollte auch die Frage der Integration legaler Einwanderer in den Aufnahmegesellschaften bearbeitet<br />

werden.<br />

164 Diese Punkte haben ebenfalls für die nachfolgenden Ratspräsidentschaften einen hohen Wichtigkeitsgrad genossen.<br />

Daneben standen auch Diskussionspunkte bezüglich der Eliminierung der Schwarzarbeit und der Abwehr der Einreise<br />

von potentiellen Terroristen.<br />

Working Paper 13, 2006


40 Alexandros Alexandrou<br />

menarbeit mit Drittländern (die Herkunfts- oder Transitländer sind), Schaffung wirksamer operativer<br />

Strukturen für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, Ermittlung der am meisten geeigneten<br />

Technologien und Legitimität von Kontrollen an den Seegrenzen. 165 Im Bezug auf die Bewachung<br />

der maritimen EU-Außengrenzen hat CIVIPOL (immer im Einklang mit den Beschlüssen des<br />

Rates in Thessaloniki) die entsprechenden Maßnahmen in vier Domänen unterteilt, und zwar in jene<br />

auf hoher See, in Häfen, im Küstenmeer und in der Anschlusszone (Schnittstelle Schiff / Hafen). Es<br />

wurde auf die Unabdingbarkeit der technologischen Ausrüstung zur Grenzüberwachung, der entsprechenden<br />

Schulung von Beamten und der Kapazitätssicherung in Küstennähe (wie z.B. Empfangslager<br />

von Flüchtlingen und Büros von Justizbehörden zur schnellen Überantwortung von verhafteten<br />

Schleusern) hingewiesen. Der innovative Moment allerdings liegt in der Einbeziehung von Drittstaaten<br />

zu diesem Kontext, und zwar durch die propagierten Möglichkeiten zu ihrer finanziellen und<br />

technischen Unterstützung, im Rahmen eines umfassenden Dialogs und einer verstärkten konsularischen<br />

Zusammenarbeit. Auf diese Weise könnten Drittstaaten, die als Transitländer illegaler Einwanderer<br />

gelten, bei der Grenzüberwachung aktiver mitgestalten, etwa durch gemeinsame Patrouillen,<br />

durch die Identifizierung von Komplizen krimineller Organisationen oder die Assistenz bei der<br />

Rückführung von Angehörigen anderer Staaten. Darüber hinaus sollte der Wirksamkeitsgrad dieser<br />

Politiken erhöht werden, und zwar durch die Einrichtung von Zentren zur Grenzüberwachung und<br />

Koordinierung („Vernetzung“) zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und der Unionsorgane.<br />

Diese operativen Zentren sollten sich mit der Planung, der Verwaltung, dem Austausch, der Evaluierung<br />

und der Analyse der Informationen, der Praktiken und der gemeinsamen Maßnahmen befassen<br />

und auseinandersetzen. Nicht zuletzt wurde der Wert einer unionsweiten, gemeinschaftlichen Ausbildung<br />

von Grenzbeamten besonders akzentuiert. Ihre Finanzierung sollte aus den Fonds des ARGO<br />

– Programms gedeckt werden, bzw. aus jenen der Haushaltslinie B6-667. Letztere war im Jahr 2001<br />

eingerichtet worden, um die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der<br />

Migration zu stärken. Für das Jahr 2003 wurden darin Mittel in Höhe von ungefähr € 20 Millionen<br />

bereitgestellt. 166<br />

Zu diesem Zusammenhang gehört noch der Vorschlag für eine Verordnung des Rates „... zur Errichtung<br />

einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ vom<br />

16.12.2003. Dieser Verordnungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der Beschlüsse des Rates in Thessaloniki<br />

und setzt feste Zuständigkeiten für eine Agentur, die mit der Thematik der Bewachung der<br />

Außengrenzen der Union betraut sein wird. Es handelt sich um die Schaffung einer Einrichtung der<br />

Union, welche für die Erhöhung des Wirksamkeitsgrades der Außengrenzüberwachung zuständig<br />

sein wird. Zu ihren Kompetenzen sollen mehrere Bereiche gehören, außer der operativen Zusammenarbeit<br />

per se. Ihre Zuständigkeiten umfassen die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten,<br />

die Verfassung von Risikoanalysen, die wissenschaftliche Recherche und die Durchführung von<br />

Pilotprojekten, die Förderung der Ausbildung von Grenzbeamten auf europäischer Ebene (durch<br />

Schulung und Seminare in einem zentralen Unterrichtsplan), die Auflistung und Beschaffung der<br />

notwendigen technischen Ausrüstung an die nationalen Behörden, die gemeinschaftliche Rückführungspolitik<br />

zu vereinfachen und zu beschleunigen, den (datenschutzgesicherten) Austausch von<br />

nicht-personenbezogenen Informationen zwischen EUROPOL, den nationalen Behörden und den<br />

internationalen Organisationen (vor allem mit dem Oberkommissar für Flüchtlinge der Vereinten<br />

Nationen) zu gewährleisten, sowie die Erfahrungen der zu gründenden „Fachaußenstellen“ zu bün-<br />

165 Ebd., S. 5. Der Corpus „CIVIPOL“ stellt ein unionsweites Grenzbeamtengremium dar, das sich mit der Entwicklung<br />

und Durchführung von kooperativen Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen der Union beschäftigt und mit<br />

EUROPOL zusammenarbeitet. Es hat also einen eher konsultativen Charakter.<br />

166 Siehe auch Mitteilung vom Kommissionsmitglied Vitorino an die Kommission „Rahmen für vorbereitende Maßnahmen<br />

im Jahr 2003 – Haushaltslinie ‘Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration’ (B7-667)“,<br />

19.01.2003, S. 1<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 41<br />

deln und auszuwerten. 167 Diese Agentur soll von einem Verwaltungsrat geleitet und größtenteils<br />

vom Haushalt der Union finanziert werden, wobei sie über einen eigenen Haushalt verfügen wird.<br />

Ein besonders wichtiger Punkt bezieht sich auf die geographische Lage der Mitgliedstaaten. Alle<br />

Mitgliedstaaten, unabhängig davon, ob sie EU-Außengrenzen hätten oder nicht, seien an dieser gemeinsamen<br />

Politik interessiert, zumal die illegale Einwanderung sie alle betreffe. In diesem Sinne<br />

sollten die Mitgliedstaaten ihre Solidarität ebenfalls in der Thematik des Grenzschutzes manifestieren.<br />

Dabei könnte jeder Mitgliedstaat die Agentur um Unterstützung erbitten, im Falle einer Angelegenheit,<br />

die er nicht selbst regeln könnte. Es wird in dieser Hinsicht das Prinzip der Subsidiarität<br />

erwähnt, (EGV Amsterdam, Artikel 5) nämlich dass die Zusammenarbeit auf gemeinschaftlicher Ebene<br />

den Bedarf der einzelnen Mitgliedstaaten an Unterstützung zufrieden stellen kann / soll. Dies gilt<br />

auch im Fall des Außengrenzschutzes. 168 Der geschätzte finanzielle Bedarf für den Zeitraum zwischen<br />

2004 und 2006 für diese Projekte (einschließlich der Entwicklung des VIS) ist auf ungefähr €<br />

140 Millionen geschätzt worden.<br />

Darüber hinaus hat der Rat der EU auf dem Gipfeltreffen von Thessaloniki noch mal seine Entschlossenheit<br />

zur gemeinsamen, unionsweiten Visa- und Asylpolitik bekräftigt. Zu diesem Zweck sollte die<br />

Gründung und Entwicklung eines unionsweiten Visa-Informationssystems (VIS) beitragen, wie bereits<br />

erwähnt worden ist. Der Rat hat die Kommission aufgefordert, ihm eine Planung, eine rechtliche<br />

Grundlage und die Finanzierungsmöglichkeiten des VIS vorzulegen. Die Ziele des VIS umfassten<br />

die Betrugsbekämpfung, die verbesserte konsularische Zusammenarbeit, die Erleichterung der Kontrollen<br />

an den Außengrenzen, die Verhütung von „Visa – Shopping“, die Vereinfachung der Anwendung<br />

der Abkommen von Schengen und Dublin, die Beschleunigung der Rückführung von Drittstaatangehörigen,<br />

sowie die Konsolidierung der inneren Sicherheit und die Bekämpfung des internationalen<br />

Terrorismus. Die Kommission sollte einen kohärenten Ansatz für die Anwendung biometrischer<br />

Identifikatoren (Iriserkennung, Gesichtserkennung, Fingerabdrücke) auslegen und die Möglichkeiten<br />

zur Vernetzung („Synergie“) und engen Verbindung mit dem geplanten SIS II prüfen. Das System<br />

sollte auf drei Ebenen laufen, nämlich auf der zentralen (europäischen), der nationalen (der so genannten<br />

nationalen „Schnittstelle“ mit dem zentralen Netz) und der regionalen (z.B. Grenzbehörden,<br />

Konsulate und Ausländerbehörden) Ebene. Die Finanzierung des VIS soll einerseits vom Haushalt der<br />

Union bezüglich der Zentraleinrichtungen und der Zentralbearbeitung von Daten, und andererseits<br />

von den nationalen Haushalten erfolgen, was die Aufstellung von National- und Regionalposten<br />

einer Elektronischen Datenverarbeitung und die Ausrüstung der Behörden der Mitgliedstaaten anbelangt.<br />

169<br />

Zum Schluss hat der Rat in Thessaloniki auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die nationalen<br />

Grenz- und Polizeibehörden, sowie die Streitkräfte, beim Vorgehen gegen die illegale Einwanderung<br />

auf die Einhaltung des geltenden humanitären Rechtes achten müssen. Jedoch ist dies nicht immer<br />

der Fall. Mehrfach ist vorgekommen, dass Boote mit Flüchtlingen von Polizeibooten auf offenem<br />

Meer gekentert worden sind oder dass Minenfelder an Grenzregionen nicht ausreichend gekennzeichnet<br />

sind und den Tod oder die körperliche Verstümmelung vieler Flüchtlinge verursachen. 170<br />

167<br />

Diese Fachaußenstellen sollen die Funktion der vorher genannten „Zentren“ übernehmen, wobei sie in jene für die<br />

Land-, die Luft- und die Seegrenzen unterteilt werden.<br />

168<br />

Der Einfluss des früheren Gesamtplans des Rates „... zu einem integrierten Grenzschutz der Außengrenzen der EU“,<br />

(in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002/C 142/02 vom 14.06.2002, S. 23-36) wird plausibel. Siehe<br />

ebd., Titel II („Maßnahmen und Aktionen“), Artikel D („Maßnahmen zur Grenzüberwachung“) und E („Rückübernahme<br />

und Rückkehrpolitik“)<br />

169<br />

Siehe auch COM (2003) 771 vom 11.12.2003, S. 27-34 und Beschluss des Rates 2004/512/EG vom 08.06.2004 zur<br />

„Einrichtung eines Visa-Informationssystems“, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 213 vom<br />

15.06.2004, S. 5-7<br />

170<br />

Vgl. dazu die entsprechenden wegweisenden Beiträge von WALTER, 18.01.2000, S. 8 und von Dina BAGENA,<br />

27.04.2004, S. 6<br />

Working Paper 13, 2006


42 Alexandros Alexandrou<br />

5.6 Die aktuelle Kontroverse über „Flüchtlingslager“ vor den EU-Außengrenzen<br />

An dieser Stelle soll kurz die aktuelle Debatte über die Errichtung von „Flüchtlingslagern“ an Staaten,<br />

die an der EU grenzen, angesprochen werden. Auf dem Rattreffen in Thessaloniki (am<br />

19/20.06.2003) hat der Prämierminister Großbritanniens Blair die Schaffung von Lagern an den Außengrenzen<br />

der EU vorgeschlagen. 171 In diesen Lagern sollten zuwanderungswillige Flüchtlinge, Asylbewerber<br />

und illegale Immigranten im Allgemeinen vorerst untergebracht werden, und ihre Anträge<br />

auf Asyl bzw. auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus und auf Einreise dort stellen. Ihre Anträge<br />

sollten anschließend sowohl von Beamten vor Ort als auch in den Behörden jener Mitgliedstaaten<br />

geprüft werden, die von den Bewerbern dazu ausgewählt worden wären. 172 Diese Lager sollten<br />

« portails d’immigration » genannt werden, um eine optimistische Perspektive an die Zuwanderungswilligen<br />

zu geben. Aus diesem Grund wurde die ursprünglich negativ gefärbte vorgeschlagene<br />

Bezeichnung « camps de rétention » rasch abgelehnt. 173 Der Hauptzweck dieser Maßnahme läge in<br />

der Entlastung der zuständigen Behörden in den EU-Staaten von den vielen Asylanträgen, und zwar<br />

durch die „Externalisierung der Asylprozeduren“. 174 Allerdings wurden auch humanitäre Momente<br />

miteinbezogen, etwa der Schutz von zuwanderungswilligen Flüchtlingen vor Menschenhändlern, vor<br />

finanzieller Ausbeutung und vor den meistens seeuntüchtigen Schlepperbooten. 175 Mit dieser These<br />

haben viele Politiker in der EU sympathisiert, etwa der italienische Regierungschef Berlusconi, der<br />

deutsche Innenminister Schily und der Vizepräsident der Europäischen Kommission Bouttiglione. 176<br />

Als mögliche Kooperationsregierungen galten – in erster Line – jene in Tunesien, in Marokko und in<br />

Libyen (auch jene in der Ukraine ist in Erwägung gezogen worden), unter der Bedingung der Gewährung<br />

von attraktiven Handelsabkommen seitens der EU, um ihre Zustimmung zu erhalten. Die italienische<br />

Regierung hatte schon seit Juli 2003 ein bilaterales Abkommen mit Libyen zu diesem Zwecke<br />

unterzeichnet und es im August 2004 erneuert und erweitert. Darin wurden gemeinsame italienischlibysche<br />

Überwachungsaktionen und die Ausbildung libyscher Grenzbeamten in Italien vereinbart.<br />

Abgesehen davon sollte Libyen eine reiche materielle Ausstattungshilfe von Rom erhalten, in Form<br />

von Zelten, Streifenwagen, Patrouillebooten und Radars. 177<br />

Jedoch hat dieser Vorschlag für heftige Debatten in den zuständigen EU-Gremien und in der Öffentlichkeit<br />

gesorgt. Selbst innerhalb der englischen und der deutschen Regierungen ließen sich viele<br />

Gegenstimmen hören, wobei sich mehrere Regierungschefs von den EU-Mitgliedstaaten gegen diese<br />

Flüchtlingslager ausgesprochen haben. Aus diesem Grund hat Deutschland am Ende diesen Vor-<br />

171 Siehe BOCEV, 01.10.2004, S. 4. Der Regierungschef Großbritanniens hatte diesen Vorschlag schon einige Monate<br />

davor (im März 2003) zum ersten Mal öffentlich geäußert und die entsprechende Diskussion in Gang gesetzt: « Le<br />

débat avait été lancé quelques mois plutôt par le premier ministre britannique Tony Blair qui pensait ainsi filtrer les<br />

« bons » et les « mauvais » demandeurs d’asile. » (Ebd.) An dieser Stelle kann man sich gewissermaßen an die bekannte<br />

französische Bezeichnung « bons immigrés » erinnern, welche für „integrationsfähige“ und somit « mehr willkommene<br />

» Immigranten stand. (Siehe dazu MINTZEL, 1997, S. 421 f)<br />

172 Die Entscheidung der nationalen Behörde wäre dann bindend, unabhängig von jener der Beamten in den Lagern. Vgl.<br />

MARION, 01.10.2004, S. 6<br />

173 Siehe dazu FERENCZI, 01.10.2004, S. 6<br />

174 Nach BOCEV, 01.10.2004, S. 4<br />

175 Vgl. dazu MOSCHONAS, 25.08.2004, S. 11, MARION, 01.10.2004, S. 6 und FERENCZI, 01.10.2004, S. 6<br />

176 Nach MARION, 01.10.2004, S. 6<br />

177 Siehe Associated Press: “Italian-Libyan Cooperation against irregular migration”; in: Zeitung „Eleftherotypia”,<br />

26.08.2004, Nr. 8745, S. 11. Dabei sollte Libyen zügig diese Lager errichten. Nach HEUZÉ (01.10.2004, S. 4) könnten<br />

sich mehrere Vorteile aus diesem Zug Roms erweisen. Erstens konnte Libyen schneller aus seiner diplomatischen Isolation<br />

verholfen werden, was das Ansehen des Staatschefs Gaddafi verbessert hätte, wobei das Land große Mengen<br />

an materieller Hilfe erhalten sollte. Abgesehen davon erhoffte Berlusconi, durch diese bilaterale Abmachung mit Tripolis<br />

schnelle positive Effekte im Bereich der Eindämmung der illegalen Einwanderung vorzulegen, um seinen Vorschlag<br />

auf EU-Ebene leichter durchsetzen zu können.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 43<br />

schlag nicht unterstützt. 178 Die Option der Errichtung dieser Lager widerspreche nämlich der Genfer<br />

Konvention, indem der Asylantrag auf ausländischem Territorium gestellt worden wäre. 179 Abgesehen<br />

davon würden sich auch zwei wesentliche Nachteile herausstellen. Erstens hat Libyen selbst die<br />

Genfer Flüchtlingskonvention noch nicht unterzeichnet und zweitens können auch innerhalb dieser<br />

Lager keine ausreichenden Garantien gegeben werden, bezüglich der Achtung der Menschenrechte,<br />

des Rechtsschutzes und der hygienischen Bedingungen. 180 Heftiges Bedenken bezüglich dieses Vorschlages<br />

haben mehrere Regierungen zum Ausdruck gebracht, besonders Schweden, Frankreich,<br />

Griechenland und die Niederlande. Der griechische Innenminister Pavlopoulos hat die Option der<br />

Flüchtlingslager öffentlich als „menschenunwürdig“ bezeichnet und auf EU-Ebene die Schaffung und<br />

Förderung von den notwendigen Infrastrukturen zur schnellen Bearbeitung der Asylanträge, sowie<br />

zum Empfang, zur Integration und bei Bedarf zur Rückführung favorisiert, um den Asylbewerbern<br />

eine angemessene Behandlung während ihrer Aufenthaltszeit zu garantieren. 181 Frankreich und<br />

Schweden haben behauptet, selbst in diesen Ländern würden die Zuwanderungswilligen zu Opfern<br />

von Ausbeutung und Misshandlung fallen, und diesen Vorschlag abgelehnt. Darüber hinaus haben<br />

sich viele NGOs und ein großer Teil der europäischen Presse ebenfalls gegen diese Option geäußert.<br />

Ausdrücke wie „Parkplätze für unerwünschte Einwanderer“ und „Nordafrikanische Ghettos für<br />

Flüchtlinge“ sind mehrfach in der Öffentlichkeit gehört worden, wobei auf der anderen Seite mehrere<br />

Fürwörter dieser Maßnahmen ihre Notwendigkeit propagierten, und zwar als die einzige Lösung<br />

zum Problem der irregulären Immigration in die EU, auch angesichts eines Mangels an Alternativen.<br />

182<br />

Letzten Endes haben sich zwei Gruppen von Ansichten kristallisiert. Auf der einen Seite standen<br />

Spanien und Italien, welche die Idee der Flüchtlingslager weiterhin favorisierten, und auf der anderen<br />

Seite Deutschland, Frankreich, Schweden, Griechenland und die Niederlande, welche eher die<br />

Möglichkeit der finanziellen und technischen Unterstützung der Mitgliedstaaten mit EU-<br />

Außengrenzen unterstützten, um die irreguläre Immigration einzudämmen. Besonders sollte den<br />

neuen Mitgliedstaaten der Union geholfen werden. Großbritannien hat sich vorerst der zweiten<br />

Gruppe angeschlossen. 183 Allerdings ist diese Diskussion als das Ergebnis einer gewissen „Ratlosigkeit“<br />

vieler europäischer Regierungen vis-à-vis des wachsenden Migrationdruckes an die Außengrenzen<br />

der Union angesehen worden. 184 Andererseits hat sich eine deutliche Unstimmigkeit zwischen<br />

den Mitgliedstaaten im Bezug auf die Eindämmung des Phänomens feststellen lassen. Es wird<br />

also ersichtlich, dass außer der legislativen, der administrativen und der operativen Maßnahmen, die<br />

Bekämpfung der illegalen Einwanderung auch einen Konsensus und eine langfristige Planung zwischen<br />

den Regierungen der Mitgliedstaaten über die Vorgehensweisen und die Prioritäten benötigt.<br />

Angesichts der immer mehr werdenden Stimmen innerhalb der EU, die eine restriktive und sondierte<br />

178 Vor allem der deutsche Außenminister Fischer hat sich skeptisch zu diesen Einrichtungen geäußert, aber auch Abgeordnete<br />

anderer Parteien, etwa der CDU und der Grünen. (Siehe dazu BOCEV, 01.10.2004, S. 4)<br />

179 Siehe auch BOCEV, 01.10.2004, S. 4<br />

180 Vgl. dazu Alexandrine BOUILHET, 01.10.2004, S. 4. Jedoch muss beachtet werden, dass bis jetzt noch kein konkreter<br />

Funktionsplan für diese Einrichtungen ausgearbeitet worden ist.<br />

181 Siehe dazu die Statements des griechischen Innenministers Pavlopoulos; in : Olga ORFANIDOU, 29.10.2004, S. 7<br />

182 Siehe auch Alexandrine BOUILHET, 01.10.2004, S. 4. Bezüglich der Ansichten von Unterstützern der Errichtung von<br />

Flüchtlingslagern in Nordafrika siehe die Zitate bei BOCEV (01.10.2004, S. 4) : « Ceux qui cherchent la protection ne<br />

doivent pas toujours la trouver en Europe. », und bei Alexandrine BOUILHET (01.10.2004, S. 4) : « Les problèmes de<br />

l’immigration doivent être réglés de manière pragmatique, en laissant l’idéologie de côté. [...] Face à ces débarquements<br />

tragiques, on ne peut pas rester sans rien faire. Il faut des solutions. Si ce n’est pas celle-là, qu’on me propose<br />

autre chose de mieux ! » (Diese Zitate stammen von Befragungen bei Meinungsumfragen.)<br />

183 Siehe Marie-Christine TABET, 01.10.2004, S. 4<br />

184 Auch nach Olga ORFANIDOU, 29.10.2004, S. 7<br />

Working Paper 13, 2006


44 Alexandros Alexandrou<br />

Einwanderungspolitik favorisieren, ist es essentiell für die Union, bei jeder Politikgestaltung in erster<br />

Linie die Achtung der Menschenrechte zu garantieren. 185<br />

5.7 Zwischenbilanz<br />

Der massive Migrationdruck auf die Außengrenzen der EG (und ab den 01.01.1993 der EU) hat nach<br />

dem Anwerbestopp für Immigranten im Jahr 1973 zugenommen. Besonders akut ist allerdings das<br />

Problem erst seit dem Anfang der `90er Jahre geworden, also nach dem Untergang des Ostblocks.<br />

Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hatten schon in der Mitte der `80er Jahre die ersten Schritte<br />

zur Vergemeinschaftung der Einwanderungspolitik unternommen, durch das Abkommen von Schengen.<br />

Dieses sollte in erster Linie die freie Bewegung von Menschen, Waren, Kapital und Dienstleistungen<br />

(den so genannten „vier Freiheiten“) innerhalb der Gemeinschaft sichern und fördern, mit<br />

einer gleichzeitig strenger und restriktiver werdenden Einwanderungspolitik an den Außengrenzen<br />

des Schengen-Raums. Dadurch wurde der Grundstein gelegt, der zum bis dahin wirtschaftlich orientierten<br />

Charakter der EG einen politischen hinzugefügt hat. Jedoch haben ab 1989 der Zerfall des<br />

Eisernen Vorhanges, die Entflammung postkolonialer und regionaler Konflikte, sowie der sich anbahnende<br />

Globalisierungsprozess für eine rapide quantitative Zunahme dieses Migrationdrucks gesorgt.<br />

Die Erfahrungslosigkeit und Überlastung der nationalen Behörden, insbesondere der Polizeikräfte<br />

und der Ausländerstellen, die ungenügenden gesetzlichen Rahmen, sowie die steigenden Kriminalitätsrate<br />

haben die Insuffizienz der einzelnen Staaten zur separaten Bekämpfung der illegalen<br />

Einwanderung manifestiert und konsequenterweise die Notwendigkeit zum gemeinschaftlichen<br />

(bzw. unionsweiten) Vorgehen in diesem Gebiet akzentuiert. JORDAN / DÜVELL schildern diese Thematik<br />

besonders detailliert. Am Beispiel von Großbritannien – das nicht zum Schengen-Raum gehört<br />

– wird die Überlastung der nationalen Behörden an einer Ratlosigkeit der Beamten und an einem<br />

Kompetenzwirrwarr zwischen Behörden untereinander, sowie zwischen Behörden und partizipierenden<br />

flüchtlingsinvolvierten NGOs, erkennbar. 186 Allerdings haben diese NGOs die betroffenen Behörden<br />

zum Teil entlastet, insbesondere im Bezug auf die materielle und psychologische Not der Asylbewerber<br />

und Flüchtlinge, welche durch die staatlichen Beamten nicht zufrieden gestellt werden<br />

konnte. 187 Das Ergebnis lautete, dass viele Beamte nach Ablauf ihrer (meist kurzfristiger) Verträge in<br />

einen anderen beruflichen Bereich umsteigen wollten, vor allem in den privaten Sektor. Aufgrund<br />

dessen hat sich die britische Regierung gezwungen gesehen, Beamte für die Ausländerbehörden aus<br />

dem Ausland zu rekrutieren, vornehmlich aus Indien. 188<br />

Die im Maastricht Vertrag (1992) primärrechtlich verankerte Forderung nach einer Harmonisierung<br />

der Visa- und Asylpolitik hat einen wichtigen Meilenstein gelegt. Die schrittweise Angleichung der<br />

185 Dazu der wegweisende Beitrag von JACOBSON, 1997, S. 92: “Nevertheless, it also became apparent that external<br />

border controls did not imply ‘fortress Europe’ because there was a strong commitment to human rights, particularly<br />

in the area of family reunification and political asylum. (On what other substantive basis, one can ask parenthetically,<br />

could such a EU-wide policy be based? Ideology? Ethnicity? Given the supranational presumption of the <strong>European</strong> Union,<br />

transnational human rights norms remain as the only criteria.)”<br />

186 In: JORDAN / DÜVELL, 2002. Hierzu einige wegweisende Zitate: “Staff had not been specially prepared or trained for<br />

their work. Work with refugees was not part of their professional education or previous experience, and there was little<br />

in the way of policy interpretation from central or local government, so they ‘gradually worked out what was best<br />

for us’ […] They developed defenses against the unease experienced in the work, based on limiting their focus to the<br />

provision of immediate ‘solutions’ to the most desperate emergencies” (ebd., S. 206) “In addition to facing large numbers<br />

of applicants with pressing needs, these staff were also dealing with representatives from support groups and<br />

refugee organizations. […] By contrast, most of the representatives of these organizations that we interviewed saw<br />

their relationship with asylum teams as adversarial, ‘fighting hard’ to represent the interests of their members and clients-‘the<br />

best thing we can do is put pressure’ (advise worker).” (ebd., S. 207 f)<br />

187 Ebd., S. 207.<br />

188 Ebd., S. 216 und S. 232<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 45<br />

entsprechenden nationalen Systeme, mit einer parallelen Entschlossenheit gegen die illegale Einwanderung,<br />

sollte eben diesem Zweck dienen. Jedoch hat sich diese Aufgabe als besonders mühsam<br />

herausgestellt. Die Gründe lagen in den teils sehr unterschiedlichen legislativen Klauseln und administrativen<br />

Praktiken der Mitgliedstaaten, in der Äußerung entgegenwirkender staatlicher Standpunkte,<br />

189 in der Weigerung einiger Mitgliedstaaten (etwa Großbritanniens, Irlands und Dänemarks),<br />

am Schengen-Besitzstand teilzunehmen, und nicht zuletzt in den vorherrschenden technischoperativen<br />

Mängeln, vor allem in den weniger fortgeschrittenen Mitgliedstaaten. Der Einbezug des<br />

Schengen-Besitzstandes in den Vertrag von Amsterdam (1997) hat den Weg zur Harmonisierung der<br />

Einwanderungs-, Visa- und Asylpolitiken der Mitgliedstaaten geöffnet, um den „Raum der Freiheit,<br />

der Sicherheit und des Rechts“ zu schaffen. Dabei sollten die irreguläre Immigration und der Menschenhandel<br />

aufgehalten werden, während die illegale Beschäftigungsaufnahme sanktioniert werden<br />

musste. Die Ratsbeschlüsse, Verordnungen und Richtlinien des Rates sollten dieses ambitiöse<br />

Vorhaben beschleunigen und verwirklichen. Es handelte sich dabei um Begriffsklärungen und die<br />

Einführung von Mindestanforderungen in den Bereichen der Flüchtlingspolitik, der Asylgewährung<br />

und der Visumerstattung, wie übrigens auch um die Errichtung von Agenturen, Kooperationssystemen<br />

und Finanzierungsprogrammen. Die Prinzipien der Solidarität und der Subsidiarität wurden besonders<br />

hervorgehoben, wobei die Achtung der Menschenrechte einen hohen Stellenwert in diesen<br />

Rechtsakten eingenommen hat. Die Union hat somit bewirkt, dass die Praktiken der Mitgliedstaaten<br />

sich annähern konnten und dass ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen zustande kommen konnte.<br />

Die griechische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2003 hat die größten Anstrengungen auf die<br />

Errichtung von gemeinsamen Zentren und Kooperationsstellen auf technisch-operativer Ebene investiert,<br />

um entscheidend besonders in den Außengrenzbereichen der Union gegen die illegale Einwanderung<br />

vorzugehen. Die Sicherheitsaspekte dominierten erheblich seit dem 11. September 2001<br />

in allen Diskussionen bezüglich der Einwanderungspolitik. Dazu gehörte allerdings nicht nur der internationale<br />

Terrorismus, sondern auch der Drogenkommerz, die organisierte transnationale Kriminalität<br />

und der Menschen- und Kinderhandel. Obwohl diese Angleichung der Einwanderungspolitiken<br />

der Mitgliedstaaten in der Tat schwer gefallen ist, besteht der große Wert in der wiederholten<br />

Verkündung der Entschlossenheit des Rates, dieses Ziel zu erreichen. Die Einbeziehung der „Gemeinsamen<br />

Politik in den Bereichen Einwanderung, Visum und Asyl“ in die vom Rat verabschiedete Europäische<br />

Verfassung manifestiert auf die plausibelste Art und Weise diese Entschlossenheit, wie übrigens<br />

auch die unumgehbare Bedeutung dieses Bereiches für die Zukunft der Union. 190<br />

An einigen bisher angeführten Beispielen konnte auch erkannt werden, dass unter den Mitgliedstaaten<br />

verschiedene Praktiken angewandt wurden, um das Problem der irregulären Immigration zu bekämpfen.<br />

Jedoch ist auch anhand der verschiedenen relevanten politischen Kontroversen deutlich<br />

geworden, dass ein genereller Konsensus zwischen den Regierungen in diesem Sachverhalt erforderlich<br />

ist. Vor allem wird die Gestaltung einer langfristigen EU-weiten Einwanderungspolitik gefordert,<br />

die aus verschärften Außengrenzkontrollen, Abschottungen und Legalisierungen bestehen soll.<br />

Gleichzeitig sollen die Einwanderungsgesetzgebungen strenger gestaltet 191 und die Immigrationswellen<br />

„sondiert“ werden, je nach Bedarf in den Mitgliedstaaten, um die negativen Folgen ihres demographischen<br />

Problems zu kompensieren. 192 Dabei kann eine langfristig ausgelegte Einwande-<br />

189 Wie z.B. Frankreich, das auf eine Nationalgrenzkontrolle nicht verzichten wollte.<br />

190 Siehe dazu „Entwurf für eine Europäische Verfassung“: Teil III (Die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union),<br />

Titel 3 (Interne Politikbereiche und Maßnehmen), Kapitel IV (Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts), Teil 2<br />

(Politiken betreffend Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung), Artikel III-166 bis III-169; in: Amtsblatt der Europäischen<br />

Union C 169 vom 18.07.2003, S. 58 f [Europäischer Verfassungskonvent: „Entwurf für eine Europäische Verfassung“;<br />

Amt für Offizielle Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2003]<br />

191 Beispielsweise beabsichtigen viele EU-Staaten, Einwanderungswillige einem Sprachtest zu unterziehen, um ihre<br />

Kenntnisse in der Sprache und der Kultur des Empfangslandes zu prüfen.<br />

192 Siehe dazu Sylvia ZAPPI : « La « résignation » face aux clandestins dénoncée » ; Journal « Le Monde », 24.11.2004, No<br />

18609, p. 11. Diese Sondierung verfolgt allerdings noch ein Ziel, nämlich der Aufrechterhaltung der „Technologisie-<br />

Working Paper 13, 2006


46 Alexandros Alexandrou<br />

rungspolitik viele positive Auswirkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Labens haben,<br />

etwa im Sozialversicherungs- und Rentensystem, im Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft, im Bau-<br />

und Schulwesen, im Bereich der Öffentlichen Gesundheit, nicht zuletzt in der Bekämpfung der<br />

Schattenwirtschaft und der transnationalen Kriminalität. 193 Im folgenden Kapitel dieses Manuskriptes<br />

soll das Beispiel Griechenland detaillierter erörtert werden. Nach der Schilderung der legislativen<br />

Schritte seitens der Europäischen Union soll nun geprüft werden, wie Griechenland auf die Thematik<br />

der irregulären Immigration reagiert hat und inwieweit die Unionsbeschlüsse Anwendung haben<br />

finden können, unter Berücksichtigung seiner verschiedenen Besonderheiten, auf geographischer,<br />

wirtschaftlicher, sozialer und politischer Ebene.<br />

6 Der Umgang Griechenlands mit der Thematik der illegalen Einwanderung<br />

6.1 Geographische und topographische Besonderheiten<br />

Die Schilderung des Umganges von Griechenland mit der Problematik der illegalen Einwanderung<br />

soll den dritten Hauptpunkt des vorliegenden Manuskriptes darstellen, nach der Ursachenanalyse<br />

des massiven Migrationdruckes an die EU-Außengrenzen und der Erörterung der Politiken auf Unionsebene<br />

zur Bekämpfung der irregulären Immigration. Das „Beispiel Griechenland“ erscheint als<br />

hochinteressant, zumal es durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, welchen in anderen EU-<br />

Ländern (in entsprechendem Ausmaß und ähnlicher Kombination) nicht begegnet werden kann. Es<br />

handelt sich dabei um einzigartige Gegebenheiten sowohl in geographischer als auch in topographischer<br />

Hinsicht, während die – vor allem in den `90er Jahren dominierende – wirtschaftliche Rückständigkeit<br />

und die erheblichen Mängel im technischen und technologischen Bereich nicht außer<br />

Acht gelassen werden dürfen. Zusätzlich sollen noch spezifische Momente auf politisch-sozialer<br />

Ebene berücksichtigt werden; gemeint sind dabei die mangelhafte Kooperationsbereitschaft der<br />

Nachbarstaaten, die anfängliche Ratlosigkeit der griechischen Administration angesichts des plötzlichen<br />

Zustromes von Immigranten, sowie vorherrschende Einstellungen im Volk über traditionell<br />

„willkommene“ und „unerwünschte“ Einwanderer.<br />

Als Einführung sollen kurz die geographischen und topographischen Besonderheiten des Landes dargestellt<br />

werden. Geographisch liegt Griechenland an der südöstlichen Flanke Europas (inzwischen<br />

gehört Zypern auch dazu) und am südlichen Ende der Balkan-Halbinsel. Aufgrund dessen liegt das<br />

Land – wie bereits erwähnt – auf dem Kreuzweg zwischen dem Orient und dem Okzident. Es dient<br />

als eine Art „Brücke“ der Europäischen Union in Richtung Balkan, Nahen und Mittleren Osten, nicht<br />

zuletzt in Richtung Schwarzes Meer und Kaukasus. 194 Griechenland verfügt über das „Privileg“, der<br />

einzige EU-Mitgliedstaat mit vollen Rechten (was für Zypern erst ab 2007 gelten wird) in der Region<br />

zu sein, da es mit keinem anderen Mitgliedstaat Grenzen teilt. Im Norden liegen Albanien, die Ehe-<br />

rung“ der Produktion. Nach LIANOS (03.11.2001, S. 43) bedinge die Aufnahme billiger Arbeitskräfte im Allgemeinen<br />

eine Verlangsamung der Tendenz zur technologischen Verbesserung der Produktion. Er unterscheidet nämlich zwischen<br />

dem „brain-drain“ aus der EU in Richtung USA und der Einreise der „not-skilled“ (unqualifizierten) illegalen<br />

Immigranten in die EU im letzten Jahrzehnt. Aus diesem Grund solle die EU in erster Linie auf die Aufrechterhaltung<br />

des technologischen Fortschrittes achten, um auf der modernen internationalen wirtschaftlichen Bühne zurechtzukommen,<br />

wobei die Einwanderer anhand ihrer Fachkompetenzen sondiert werden sollten.<br />

193 Nach KOTTAKIS, 30.01.2005, S. A 11. Abgesehen davon wird eine humanitäre Komponente hinzugefügt. Unabhängig<br />

von der Beseitigung des traurigen Phänomens der illegalen Einwanderer, die sich oft ärztlich weder behandeln noch<br />

impfen lassen (was sich wiederum als negativ für die öffentliche Gesundheit herausstellen kann), aus Angst vor einer<br />

eventuellen Verhaftung und Abschiebung, wird ebenfalls leichter sein, den legalen Immigranten eine Erwerbstätigkeit<br />

zu gewähren, so dass sie nicht perspektivlos durch das Land auf der Suche nach Arbeit wandern, wie das der<br />

Fall nun bei vielen illegal sich Aufhaltenden ist. (Ebd., S. 10 f)<br />

194 Vgl. dazu „Griechenland in der Welt – Eine Gesamtdarstellung der außenpolitischen Beziehungen als Mitgliedstaat<br />

der EU“, Griechische Botschaft Bonn / Presse- und Informationsbüro – April 1998, Oertel Druck, Andernach, S. 25-40<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 47<br />

malige Jugoslawische Teilrepublik Mazedonien (FYROM) und Bulgarien und im Osten die Türkei. Die<br />

nördlichen Nachbarn Griechenlands gehörten zum ehemaligen Warschauer Pakt, weshalb sie seit<br />

1990 schwer wiegenden Problemen begegneten, tragfähige und marktwirtschaftliche Ökonomien<br />

aufzustellen. Aus diesem Grund und unter Beachtung ihrer Schwierigkeiten, moderne politische und<br />

administrative Strukturen zu gründen, wurde die illegale Einwanderung aus diesen Ländern und über<br />

diese Länder in Richtung Griechenland begünstigt. Abgesehen davon dienten diese Länder wegen<br />

ihrer interner Spannungen, insbesondere Albanien und FYROM, als keine reliablen Handelspartner.<br />

Dadurch verringerte sich die Option einer Kooperation in Sachen Einwanderung. Es muss an dieser<br />

Stelle beteuert werden, dass in der ersten Hälfte der `90er Jahre, während der Bürgerkriege im ehemaligen<br />

Jugoslawien, Griechenland kaum Flüchtlinge aus diesen Krisengebieten empfangen hat.<br />

Eher bewegten sich in Richtung Südbalkan Wirtschaftsflüchtlinge aus Albanien, Bulgarien, Rumänien,<br />

der Ukraine und dem Kaukasus, als bosnische oder kroatische Flüchtlinge. Letztere bevorzugten<br />

einen Asylantrag in Westeuropa, vor allem in Österreich und Deutschland. Die größte Zahl von Wirtschaftsflüchtlingen<br />

kam aus Albanien nach Griechenland. Die wirtschaftliche Krise Albaniens im<br />

Frühling 1997 (das so genannte „Pyramidenskandal“), die aufeinander folgenden Regierungswechsel,<br />

nicht zuletzt die expansionistischen Parolen des früheren albanischen Regierungschefs Sali Berisha<br />

gegen die Souveränität des griechischen Staates und die Unterdrückung der in Südalbanien lebenden<br />

alt gesessenen griechischen Minderheit, machten die Etablierung guter diplomatischer Beziehungen<br />

außerordentlich kompliziert. 195 Im Jahr 1996 war es erst mal zur Unterzeichnung eines bilateralen<br />

Abkommens zwischen Griechenland und Albanien gekommen, unter anderem im Bezug auf<br />

die Kooperation beider Staaten zur Eindämmung der irregulären Immigration, sowie zur Bekämpfung<br />

des Menschenhandels und des Schmuggels. Dies stellte einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung<br />

der bilateralen Beziehungen dar, obgleich die Umsetzung dieses Abkommens in der Tat äußerst<br />

schwierig gefallen ist und erst ab 1998 allmählich und teilweise in die Praxis umgesetzt werden<br />

konnte. Darüber hinaus verhinderte die Spannungslage zwischen Griechenland und der FYROM<br />

schon seit ihrer Unabhängigkeitserklärung 1991 die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Deshalb<br />

blieb die Unterzeichnung bilateraler Abkommen außer Frage. Erst seit 1995 haben beide Staaten<br />

einen Annäherungsversuch unternommen, wobei es jedoch eher um das politische Problem des Namens<br />

dieser ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik ging, als um spezifischere Vereinbarungen. Zusätzlich<br />

wurde die Lage zwischen 2000 und 2002 wegen der bewaffneten Konflikte zwischen Albanern<br />

und Slawen innerhalb dieser Republik erschwert. Etwas besser sah die Kooperation zwischen<br />

Griechenland und Bulgarien aus. Trotz erheblicher finanzieller Schwierigkeiten und politischadministrativer<br />

Mängel ist es den Regierungen in Sofia gelungen, Schritte zur Aufnahme freundschaftlicher<br />

Beziehungen zu Griechenland zu unternehmen. Die Orientierung Bulgariens an die EU<br />

schon seit Anfang der `90er Jahre hat wesentlich dazu beigetragen. Bulgarien hat bisher eine Vielzahl<br />

von Regelungen verabschiedet, um sein Einwanderungssystem jenem des Schengen-Raums anzupassen.<br />

Vor allem hat es Vorkehrungen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Frauenhandels<br />

implementiert. Obgleich die Anwendung dieser Maßnahmen dem Staatsapparat nicht<br />

völlig gelingt, kann die positive Absicht und Anstrengung des Landes nicht übersehen werden. Zusätzlich<br />

ist Bulgarien in die Unionsliste der „sicheren Drittstaaten“ aufgenommen worden, während<br />

ein Rückführungsabkommen mit der EU in der letzten Phase seiner Bearbeitung steht. 196<br />

Die Nachbarschaft mit der Türkei im Osten beinhaltet zweifelsohne die Komponente der illegalen<br />

Einwanderung. Wie bereits erwähnt kommt ungefähr 90% der Asylbewerber in Griechenland aus der<br />

Türkei bzw. über die Türkei. Im Unterschied zu den Einwanderern aus dem Balkan, die als Wirtschaftsflüchtlinge<br />

nach Griechenland kommen, beantragen jene aus dem Osten des Landes die Ge-<br />

195 Diese Haltung Albaniens war in der Tat merkwürdig, angesichts der immensen Zahl albanischer Wirtschaftsflüchtlinge,<br />

die sich seit 1990 auf griechischem Boden befanden und immerhin viele und wertvolle Devisen in ihr Land<br />

schickten.<br />

196 Siehe mehr Einzelheiten dazu in: APAP / TCHORBADJIYSKA, October 2004, S. 8<br />

Working Paper 13, 2006


48 Alexandros Alexandrou<br />

währung von Asyl. Das liegt größtenteils daran, dass die Einwanderer aus Asien in der Tat von unterdrückenden<br />

Regimes verfolgt oder unterdrückt werden und aus Krisenherden fliehen (z.B. Palästinenser<br />

oder Iraker), was in Osteuropa nicht so sehr der Fall ist. Allerdings spielt noch der Parameter<br />

mit, dass illegale Einwanderer aus dem Balkan in einer gewissen (unmittelbaren) Nähe zu den griechischen<br />

Grenzen wohnen, weshalb eine illegale Rückkehr nach Griechenland trotz einer Rückführung<br />

möglich ist. Das ist bei Einwanderern aus einem fern gelegenen asiatischen Land keine einfach<br />

durchzuführende Option. Die türkischen Regierungen hatten sich bis zum Anfang unseres Jahrzehntes<br />

im Allgemeinen geweigert, Abkommen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung mit Griechenland<br />

zu unterzeichnen. Die politisch-militärische Spannungslage zwischen den beiden Ländern<br />

in den `80er und bis Mitte der `90er Jahre, sowie der Mangel an technischer (z.B. Infrastrukturen<br />

zum Empfang von Flüchtlingen), operativer und finanzieller Mittel zu einer einhergehenden Rückübernahmeverpflichtung<br />

seitens der Türkei (woher die Einwanderer auf die gegenüberliegenden<br />

griechischen Inseln von Menschenhändlern gebracht werden) verkomplizierten die entsprechenden<br />

Verhandlungen zwischen den beiden Staaten. Die Lage hat sich erst seit 2002 geändert, als die Türkei<br />

sich vehement für eine EU-Orientierung entschieden und entsprechende Gespräche mit Griechenland<br />

initiiert hat. Obgleich diese Verhandlungen an mehreren ungelösten Fragen und Konfliktpunkten<br />

des gesamten Spektrums der bilateralen Beziehungen stehen bleiben, haben sich schon<br />

mehrere Einigungspunkte kristallisiert.<br />

Die topographischen Gegebenheiten Griechenlands spielen zweifelsohne eine besondere Rolle bei<br />

der Betrachtung der gesamten Thematik der irregulären Immigration. Die nördliche griechische Landesgrenze<br />

besteht aus hohen Gebirgen, welche eine raue Morphologie bilden. Zusätzlich sind sie aus<br />

riesigen Waldflächen bedeckt. Im Osten existiert zwar eine flache und kurze (ca. 120 km lange) kontinentale<br />

Landesgrenze zur Türkei, jedoch existieren an der Meeresgrenze zur Türkei mehrere Hunderte<br />

von Inseln, bewohnt und unbewohnt, von denen die meisten winzigklein und kahl sind. Die<br />

Länge der Meeresgrenzen zwischen den beiden Staaten beträgt 2.805 km. Die illegale Einwanderung<br />

aus dem türkischen Festland erfolgt eben auf die Inseln, insbesondere die kahlen. Diese Gegebenheiten<br />

erschweren zu einem beträchtlichen Grad jegliche Überwachungsversuche. Die Flüchtlinge (darunter<br />

auch in kleineren Zahlen Wirtschaftsflüchtlinge) werden von den Schlepperorganisationen<br />

entweder auf diese Inseln abgelegt oder öfter auf dem Boot in der Mitte der Ägäis im Stich gelassen.<br />

Nicht selten dauert es Tage, bis die auf einer kahlen Insel gelandeten Einwanderer von der griechischen<br />

Küstenwache aufgefunden werden. In der Zwischenzeit kommt es öfter zu einer Art humanitärer<br />

Katastrophe, da diese Menschen an Nahrungsmangel, Erschöpfung und Unterkühlung leiden<br />

und sogar sterben. Andererseits bewirkte die Abwesenheit eines Rückübernahmeabkommens zwischen<br />

den beiden Ländern oft, dass illegale Einwanderer tagelang auf einem Boot sitzen blieben, da<br />

weder Griechenland noch die Türkei sich für bereit erklärten, diese Flüchtlinge aufzunehmen. 197 Ebenso<br />

schwierig fällt die Überwachung der gebirgigen Landesgrenzen; die vielen tiefen Schluchten,<br />

die dichte Bewaldung und die oft ungünstigen Wetterbedingungen (vor allem im Winter), welche<br />

den Einsatz von Hubschraubern verhindern, gewähren eine erstklassige Möglichkeit für illegales<br />

Eindringen ins Land. 198 [Siehe Anhang, Nr. 2] Dadurch wird es plausibel, wieso Griechenland die<br />

Gründung und Förderung einer unionsweiten Einwanderungspolitik, vor allem im Bezug auf die<br />

Grenzüberwachung aktiv unterstützt hat. 199 Die griechische Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte<br />

von 2003 hat dieser EU-Politik einen hohen Stellenwert verliehen, wie in einem vorigen Kapitel die<br />

197<br />

Das Beispiel des Bootes „Kostakos“ aus dem Jahr 1996 ist bereits angeführt worden.<br />

198<br />

SEKERIS (2004, S. 429) weist auf die damalige Insuffizienz bei der materieller Ausstattung und der relevanten Ausbildung<br />

der griechischen Polizei hin.<br />

199<br />

Das griechische Ministerium für Innere Ordnung und Sicherheit hatte schon im Jahr 1998 eine spezielle Einheit zur<br />

Grenzüberwachung gegründet und für gute Ausbildung gesorgt. Allerdings mangelte an ausreichender technischer<br />

Ausstattung, weshalb diese Lücke nur über unionsweite Programme hätte gedeckt werden können. In diesem Kontext<br />

sah sich Griechenland der später entworfenen Option von unionsweiten Ausbildungsprogrammen und Kooperationsmöglichkeiten<br />

sehr positiv gegenüber.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 49<br />

Rede war. Die Ausarbeitung von EU-Konzepten zu einer gemeinschaftlichen Vorgehensweise in diesem<br />

Bereich war notwendig, zumal die einzelnen Länder (und Griechenland ganz besonders) nicht<br />

imstande waren, die Außengrenzen der Union wirkungsvoll zu sichern.<br />

6.2 Illegale Einwanderung – Zahlen<br />

Zur Veranschaulichung sollen einige Zahlen bezüglich der Entwicklung der illegalen Einwanderung<br />

in Griechenland seit 1990 angegeben werden. Es soll erst mal vorweggenommen werden, dass die<br />

statistische Erfassung der genauen Anzahl der irregulären Einwanderer per se besonders schwierig<br />

ist. 200 Die entsprechenden Daten können nur schätzungsweise kalkuliert werden, es sei denn es liegen<br />

konkrete Zahlen über Asylanträge oder über den Empfang von Flüchtlingen vor. Dies gilt auch in<br />

Griechenland, zusätzlich weil bis neulich keine technischen Möglichkeiten zu einer Elektronischen<br />

Datenverarbeitung vorhanden gewesen sind. 201 Das Ergebnis lautete, dass dieselbe illegal eingereiste<br />

Person schon mehrfach abgeschoben sein könnte (und dementsprechend mehrfach gezählt wurde),<br />

wobei durch den Mangel an EDV diese Person sich leichter durch das Hoheitsgebiet des Landes bewegen<br />

(gegebenenfalls auch als „visum-overstayer“) und sich erfolgreicher einer unregistrierten Beschäftigung<br />

widmen könnte. Darüber hinaus wurde die Weiterreise in ein anderes Schengen-Land<br />

erleichtert. Im Endeffekt ist eine systematische Fassung der illegalen Einreisenden / sich Aufhaltenden<br />

unabdingbar zur Bekämpfung der transnationalen Kriminalität und des Menschen- / Drogenhandels.<br />

202<br />

Laut einer Studie des Griechischen Arbeitsobservatoriums sollte die Anzahl der illegalen Einwanderer<br />

am Anfang des Jahres 1998 ungefähr 400.000 bis 500.000 Personen betragen haben, was etwa 10-<br />

12 % der griechischen Erwerbsbevölkerung entsprach. Ungefähr 6.000 davon sollten Flüchtlinge<br />

gewesen sein, von denen fast die Hälfte Asyl beantragt hatte. 203 Ungefähr 80-85 % dieser Menschen<br />

ging einer Erwerbstätigkeit nach, und zwar im informellen Sektor, vor allem im landwirtschaftlichen<br />

Bereich, aber auch in der Fischerei, im Bergbau und in der Gastronomie. 204 Ihre Arbeitsentgelte betrugen<br />

um 45 % weniger als jene der griechischen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Qualifikation.<br />

Obgleich ihre Produktivität niedriger war als jene der gleich beschäftigten Griechen (um 25 %),<br />

konnten die Arbeitgeber ca. 60 % weniger Kosten beklagen (unter Berücksichtigung der Ersparnisse<br />

der wegfallenden Sozialbeiträge). 205 Es soll allerdings auf die Arbeitsbedingungen dieser Menschen<br />

hingewiesen werden. Die Ausbeutung und / oder die Erpressung der illegalen Arbeitnehmer war die<br />

Regel, wobei weder Rechtsschutz noch Arbeitsschutz bestand, vor allem in ungesunden Berufen. 206<br />

Zusätzlich konnten diese Leute kein akzeptables Lebensniveau erreichen, insbesondere in den ersten<br />

Monaten ihres Aufenthaltes. Dadurch wurden die Kinder nicht in die Schule geschickt, wobei eine<br />

starke Motivation nach Weiterreise in ein anderes EU-Land entstand. Die ungenügenden Kenntnisse<br />

der griechischen Sprache, die Unvertrautheit mit den Institutionen bzw. mit der entsprechenden<br />

Gesetzgebung und das Fehlen eines persönlichen Netzes bei den Einwanderern in den ersten Jahren<br />

dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Laut derselben Statistik besaßen ungefähr 55 % der nicht<br />

200<br />

Auch nach OPITZ, 2001, S. 1<br />

201<br />

Erst in den letzten Jahren, seit 1998, hat sich ein entsprechender Versuch in den Weg gebahnt.<br />

202<br />

Über die Schwierigkeiten zur systematischen Erfassung von illegalen Einwanderern und Ausländern im Allgemeinen<br />

vgl. BADE, 2002, S. 379 und konkreter zum Mangel an EDV in Griechenland vgl. Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 2<br />

f<br />

203<br />

Siehe Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 1 f<br />

204<br />

Also in Bereichen, die von den griechischen Arbeitnehmern in der Regel abgelehnt wurden. In Griechenland betrug<br />

Mitte der `90er Jahre der Anteil der Schwarzarbeit ungefähr 30% der offiziellen Wirtschaft. (Auch nach Catherine<br />

DE WENDEN, 1999, S. 54)<br />

205<br />

Nach Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 3<br />

206<br />

Viele illegal beschäftigte Immigranten ließen sich weder impfen noch ärztlich behandeln, aus Angst vor einer potentiellen<br />

Verhaftung und Abschiebung.<br />

Working Paper 13, 2006


50 Alexandros Alexandrou<br />

registrierten Immigranten einen Sekundarabschluss, 26 % einen Primarabschluss und 12 % einen<br />

Universitätsabschluss. Ungefähr 25 % von ihnen hatten handwerklich-fachliche Qualifikationen. 207<br />

Die einzigen gefassten statistischen Daten der Republik Griechenland in diesem Bereich beziehen<br />

sich auf die Asylanträge. Da am Anfang der `90er Jahre die Einreise und der illegale Aufenthalt im<br />

Land nicht so schwer fielen, lag die Anzahl der Asylanträge niedrig. Erst seit 1997 und insbesondere<br />

seit 1999, nachdem Griechenland mehrere Abschottungsmaßnahmen unternommen hatte und die<br />

administrativen Kapazitäten sich verbessert hatten, ist die Anzahl der Asylanträge rapide gestiegen,<br />

wobei jedoch die geopolitischen Krisen im Nahen Osten und in Afghanistan nicht außer Acht gelassen<br />

werden dürfen. Die restriktive Einwanderungspolitik, welche das Land in der Zwischenzeit eingeführt<br />

hatte (die ebenfalls für Griechischstämmige aus dem Kaukasus oder aus Südalbanien galt), hat<br />

auch dazu beigetragen, dass mehrere illegale Einwanderer bzw. „visa-overstayers“ bei ihrer Verhaftung<br />

einen Asylantrag beantragt haben. 208 Zuvor war diese nicht die übliche Methode gewesen; die<br />

illegalen Einwanderer, vor allem jene aus Grenzstaaten, wussten, dass sie trotz einer potentiellen<br />

Abschiebung wieder nach paar Tagen oder Wochen ins Land hätten zurückkehren können, aufgrund<br />

technischer und operativer Mängel des griechischen Staatsapparates. [Siehe Anhang, Nr. 3] Es sollen<br />

an dieser Stelle zwei Anmerkungen gemacht werden. Erstens ist ein direkter (1:1) Vergleich zwischen<br />

den Ziffern der Asylanträge in den EU-Mitgliedstaaten nicht möglich, zumal die Länder – besonders<br />

in den `90er Jahren – zum Teil unterschiedliche Erhebungsmethoden zu dieser statistischen<br />

Erfassung anwandten. Zweitens, könnte durchaus der Fall sein, dass dieser Anstieg der Asylantragszahl<br />

in Griechenland zum Teil auf eine „Antragsinflation“ (mehrfache Asylanträge von denselben<br />

Personen) wegen mangelhafter EDV zurückging. Jedoch war in den meisten EU-Ländern der Trend<br />

der Zunahme von Asylanträgen zumindest bis 2001 steigend. Zu der hohen Antragszahl 1999-2000<br />

trug auf jeden Fall die Kosovo-Krise bei, während der viele Tausende Kosovo-Albaner in westeuropäischen<br />

Staaten Flüchtlingsschutz beantragten. Griechenland hat von ihnen dagegen nur sehr wenige<br />

empfangen, um die 2.000. Anschließend wird ersichtlich, dass in den darauf folgenden Jahren die<br />

meisten Asylbewerber und Flüchtlinge aus dem Irak, Afghanistan, dem Iran, der Russischen Föderation<br />

und der Türkei kamen. 209 [Siehe Anhang, Nr. 4 und Nr. 5]<br />

Der Prozentsatz der insgesamt anerkannten Asylanträge in Griechenland betrug im Jahr 1999 26 %,<br />

im Jahr 2000 19 % und im Jahr 2001 18 %, einschließlich der Anträge auf sonstigen Schutz (z.B. die<br />

Gewährung vorübergehenden Schutzes aus humanitären Gründen). [Siehe Anhang Nr. 6 und Nr. 7]<br />

Die Anzahl der Flüchtlinge am Ende des Jahres 2000 betrug in der Republik Griechenland ungefähr<br />

6.650 Personen, was 0,06 % der Gesamtbevölkerung des Landes ausmachte. Diese Proportion war<br />

ziemlich gering im Vergleich zu anderen EU-Staaten, wie z.B. Deutschland (1,1 % der Gesamtbevölkerung),<br />

Schweden (1,78 % der Bevölkerung) und den Niederlanden (ca. 1 % der Gesamtbevölkerung).<br />

[Siehe Anhang, Nr. 8] Das bedeutet, dass Griechenland nicht so viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber<br />

aus dem ehemaligen Jugoslawien in jenem Zeitraum empfing. Darüber hinaus diente Griechenland<br />

im Allgemeinen als „Transitland“ für Asylbewerber oder Flüchtlinge. Die hohe Anzahl von<br />

illegalen Einwanderern in Griechenland bestand aus „wirtschaftlichen“ Flüchtlingen in erster Linie,<br />

die größtenteils auch im Land geblieben sind, und sekundär aus politischen Flüchtlingen, die eher<br />

Westeuropa zum Ziel hatten. Letzteres wird auch an der Herkunft der illegalen (und inzwischen zum<br />

207<br />

Jedoch können diese Angaben angefochten werden, zumal es sich um freiwillige Bekanntmachungen handelte; es<br />

kann nicht sichergestellt werden, ob und in welchem Ausmaß relevante Urkunden vorgelegt worden waren. (Auch<br />

nach LIANOS, 03.11.2001, S. 41)<br />

208<br />

BADE (2002, S. 451 f) schildert diese direkt proportionale Relation zwischen restriktiver Einwanderungspolitik und<br />

Zunahme der Zahl von Asylanträgen.<br />

209<br />

Die Flüchtlinge aus dem Iran und dem Irak waren sowohl Kurden als auch politische Oppositionelle, jene aus der<br />

Türkei hauptsächlich Kurden, aber zum Teil auch Menschenrechtenaktivisten (vgl. Claudia ROTH, Januar / Februar<br />

1998, S. 7 f), jene aus dem Afghanistan flohen vor der religiösen und politischen Unterdrückung des Taliban-<br />

Regimes, wobei die Flüchtlinge aus der Russischen Föderation meistens aus den Kriegszonen des Kaukasus (z.B.<br />

Tschetschenien) stammten.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 51<br />

größten Teil legalisierten oder sonst gefassten) Einwanderer deutlich. Der Prozentsatz der albanischen<br />

Wirtschaftsflüchtlinge soll von 1998 bis 2003 stabil geblieben sein, mit etwa 55 % der Gesamtzahl<br />

der Einwanderer. 1998 belief sich die Zahl anderer irregulärer Immigranten, die im Jahr<br />

1998 eine Legalisierung und eine Arbeitsgenehmigung angestrebt haben, im Großen und Ganzen<br />

folgendermaßen: 6,5 % stammten aus Ägypten, 6 % aus Bulgarien und Pakistan, 4,5 % aus Rumänien<br />

und die übrigen aus anderen Ländern. 210 Allerdings haben die statistischen Daten aus dem darauf<br />

folgenden Jahr (1999) ein etwas unterschiedliches Bild gezeigt, und zwar eine höhere Anzahl<br />

von Albanern und von Balkaniern im Allgemeinen, sowie eine kleinere Anzahl von Nichteuropäern.<br />

Interessant ist auch der große Anteil an Frauen aus dem Balkan, aus der Ukraine und aus den Philippinen.<br />

211 [Siehe Anhang, Nr. 9] An diesen Unterschieden können die Schwierigkeiten bei der statistischen<br />

Erfassung der irregulären Immigranten und der EDV ersehen werden, denen sich die griechischen<br />

Behörden zu jener Zeit gegenübersahen. Die meisten Asylbewerber in Griechenland stammen<br />

aus dem Irak, aus der Türkei und aus dem Iran. 212 [Siehe Anhang, Nr. 10 und Nr. 11] Seit 1996 hat<br />

sich zusätzlich die Anzahl afghanischer Flüchtlinge erhöht, wegen der dortigen gespannten politischen<br />

und sozialen Lage. Im Falle der Türkei und des Irak handelt es sich meistens um Kurden, im<br />

Falle des Iran um Intellektuelle bzw. Oppositionelle. Laut der neuesten Statistik des Griechischen<br />

Instituts für Migrationpolitik des Jahres 2003 dürfte ungefähr die Hälfte aller Wirtschaftsflüchtlinge<br />

in Griechenland (also um die 450.000 Personen) einen nicht legalen Aufenthaltsstatus besitzen. 213<br />

Bei vielen von ihnen soll es um von Familienzusammenführungen betroffene Personen handeln, wobei<br />

die größte Menge bei den vorherigen Legalisierungskampagnen des Staates die notwendigen<br />

Dokumente nicht hatte vorlegen können. 214<br />

6.3 Maßnahmen zur Abschottung und Legalisierung<br />

6.3.1 Abschottungen und Hintergründe<br />

Die griechischen Regierungen haben von 1990 bis 1997 mehrere Abschottungsmaßnahmen gegen<br />

illegale Einwanderer in die Wege geleitet. Die Einwanderungspolitik des Landes war nämlich an sich<br />

äußerst restriktiv, aber sie konnte bis zum Ende der `90er Jahre nicht wie erwünscht angewandt<br />

werden, da die Erfahrungen und die Kapazitäten zur Regelung der Immigrationswellen fehlten. Die<br />

Abschottungsmaßnahmen des Griechischen Staates dürfen allerdings nicht aus einer rein innerpolitischen<br />

Perspektive betrachtet werden. Vielmehr waren sie in einem komplexeren Zusammenhang<br />

zwischen sicherheitspolitischen, sozialen, administrativen, balkanpolitischen, nahostpolitischen und<br />

europapolitischen Aspekten eingebunden und miteinander verflochten.<br />

Unmittelbar nach dem Untergang des Kommunismus im Jahr 1990 haben die regionalen Konflikte<br />

auf der Balkan-Halbinsel zugenommen. Der Zusammenbruch größerer heterogener staatlicher Gebil-<br />

210 Vgl. Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 2 und ZERBAS, 16.11.2004, S. 9<br />

211 Diese Angaben stammen auch aus den illegal sich aufhaltenden Einwanderern, die im Jahr 1998 eine „green card“<br />

erwerben wollten und so erfasst worden sind. Der Anteil an Frauen kann auf ihre „traditionellen“ (und in Griechenland<br />

sehr begehrten) Tätigkeiten als Kranken- und Altenpflegerinnen, sowie als Hausmädchen und Putzfrauen zurückgeführt<br />

werden. Der Gedanke, es könnte darunter auch Prostituierte aus diesen Ländern geben, sollte am besten<br />

mit Skepsis betrachtet werden. Wie bereits erwähnt wird bei den meisten dieser Frauen von ihren Schleppern der<br />

Pass abgenommen, weshalb sie eine Legalisierung schwieriger beantragen können, unabhängig davon, dass ihr Beruf<br />

per se ihnen die notwendigen Unterlagen nicht beschaffen kann. Schließlich geht die Polizei vehement gegen die<br />

Prostitution vor, besonders die illegale.<br />

212 Siehe dazu ECRE: “Greece – Legal Conditions 2003”, S. 131, Angaben aus dem Jahr 1999<br />

213 Siehe Maria SIRIGOTAKI, 12.11.2004, S. 9. Nach Anna DIANNA (Oktober – Dezember 2004, S. 8) dürfte die Anzahl<br />

der noch nicht legalen Immigranten in Griechenland zwischen 250.000 und 300.000 Personen betragen, also zwar<br />

weniger als vom Griechischen Institut für Migrationpolitik geschätzt, aber immer noch sehr hoch.<br />

214 Siehe auch Maria SIRIGOTAKI, 12.11.2004, S. 9 und ZERBAS, 16.11.2004, S. 9<br />

Working Paper 13, 2006


52 Alexandros Alexandrou<br />

de 215 hat nicht nur alte nationale Hassgefühle und territoriale Hegemoniestrebungen wieder geweckt,<br />

sondern zusätzlich ein Wiederbeleben religiöser Identitäten und dementsprechend Allianzen<br />

bedingt. Somit hat sich in der ersten Hälfte der `90er Jahre eine Allianzkonstellation auf dem Balkan<br />

kristallisiert, die wie folgt aussah: Griechenland stand in Partnerschaft (sogar auch „Bruderschaft“)<br />

mit den ebenfalls christlich-orthodoxen Ländern Serbien und Rumänien. Die Beziehungen mit Bulgarien<br />

waren zwar freundschaftlich, jedoch ab 1992 vorübergehend etwas eingefroren, da Sofias<br />

Regierung die FYROM als „Republik Mazedonien“ anerkannt hat. Auf der anderen Seite standen die<br />

überwiegend moslemischen Albanien, Bosnien-Herzegowina und die Türkei. Der Fall Albaniens wies<br />

zusätzlich einige Besonderheiten auf. Die Unterdrückung der im Süden des Landes griechischen Bevölkerung,<br />

die engen Beziehungen der Regierung in Tirana mit jener in Ankara, territoriale Ansprüche<br />

albanischer politischer Gruppierungen auf griechische Gebiete, sowie die sehr hohe Zahl albanischer<br />

illegaler Immigranten in Griechenland und die Unbereitschaft / Unfähigkeit Albaniens zur Kooperation<br />

machten eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen außerordentlich kompliziert. Aufgrund<br />

dieser Konstellation war in den griechischen Medien immer öfter von der Bereitschaft bzw.<br />

der Vision der Türkei die Rede, eine „moslemische Achse“ zu bilden, um die Ereignisse auf dem Balkan<br />

zu kontrollieren. 216 Diese Situation trug dazu bei, dass illegale Einwanderer aus Albanien besonders<br />

vehement und konsequent aus dem Land ausgewiesen wurden. Der politische Verdacht gegenüber<br />

Albanern, durch ihre Anwesenheit zu dieser moslemischen Achsenbildung beizutragen, sowie<br />

eine Abneigung im Volk gegen Albaner, denen Aggressivität und Unterdrückung der griechischen<br />

Minderheit Albaniens vorgeworfen und hohe Kriminalitätsrate zugeschrieben wurden, haben zu<br />

massiven Rückführungsaktionen seitens des griechischen Staates resultiert. Jedoch spielten die Beziehungen<br />

Griechenlands zum Nahen Osten eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung seiner Abschottungsmaßnahmen.<br />

Die traditionellen freundschaftlichen Beziehungen zu den arabischen Ländern,<br />

insbesondere zu Ägypten, Syrien und Palästina, 217 resultierten zu einer Kategorisierung der<br />

Flüchtlinge und der irregulären Immigranten aus diesen Ländern als „willkommene illegale Einwanderer“.<br />

218 Diese Unterteilung zwischen „guten“ und „schlechten“ illegalen Einwanderern basierte<br />

sowohl auf älteren Vorurteilen im Volk gegen Albaner, als auch auf Einflüssen aus der Politik und<br />

den Medien. In diesem Kontext haben mündliche Deklarationen von Politikern jener Länder für oder<br />

gegen die griechischen „Rechte“ oder „Unrechte“ gegenüber der Türkei, Zypern und den balkanischen<br />

Nachbarn, wie übrigens auch ein veraltetes Bildungssystem, das Vorurteile keineswegs abbauen<br />

konnte, eine gravierende Rolle gespielt.<br />

Zu dieser „selektiven Empfindlichkeit“ seitens des Volkes gegenüber illegalen Immigranten kamen<br />

sicherheitspolitische und administrative Aspekte hinzu. Der plötzliche Massenzustrom von irregulären<br />

Immigranten, die überwiegend aus Albanien kamen 219 , hat einerseits die Kriminalitätsrate deutlich<br />

wachsen lassen 220 und andererseits die relevanten administrativen Einheiten überfordert. 221 Die<br />

Angestellten in den zuständigen Ausländerbehörden berichteten öfter von juristischen Lücken und<br />

Kompetenzwirrwarr, abgesehen davon, dass das Personal nicht geeignet geschult worden war. 222 Es<br />

handelte sich dabei um den Fall, dass viele illegal Eingewanderte (hauptsächlich Wirtschaftsflücht-<br />

215 Wie z.B. die Trennung Sloweniens, Kroatiens und Bosniens aus der Konföderation bzw. die Unabhängigkeitsstrebun-<br />

gen Kosovos aus Jugoslawien.<br />

216 Auch nach RIZAS, 2003, S. 122 f und S. 156<br />

217 Ebenfalls freundlich werden Iraner und Pakistaner in Griechenland empfangen. (Auch nach STATHOPOULOS, 1998, S.<br />

33 ff)<br />

218 An dieser Stelle kann man sich an die bekannte französische Bezeichnung « bons immigrés » erinnern.<br />

219 Siehe Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 5<br />

220 Siehe Catherine DE WENDEN, 1999, S. 54<br />

221 Nach JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 44<br />

222 Vgl. JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 211: “… they described such complexity of rules, responsibilities and restrictions, and<br />

such detailed examples of inter-agency wrangling over these. Each service claimed to be coping with the failings and<br />

inequities of the other.”<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 53<br />

linge aus Albanien) sich anfangs bei den zuständigen Behörden meldeten, um sich nach Aufenthaltsmöglichkeiten<br />

zu erkundigen. Da aber das Land eine restriktive Einwanderungspolitik verfolgte,<br />

blieben ihnen solche Möglichkeiten versperrt, wobei die Einwanderer die notwendigen Dokumente in<br />

der Regel nicht vorlegen konnten. Deshalb tauchten sie anschließend in die Schattenwirtschaft und<br />

den illegalen Aufenthalt unter. Bei den meisten Saisonarbeitern, die befristete Visen erhielten (vornehmlich<br />

aus Bulgarien und Rumänien, aber auch zum Teil aus Albanien), kam es zu einer Überschreitung<br />

der legalen Aufenthaltszeit im Land, weshalb auch diese demselben Weg folgten, wie die<br />

irregulär Eingereisten. 223 Diese Situation, in Verbindung mit der hohen Anzahl repatriierter Griechen<br />

aus Albanien und dem Kaukasus, deren Fälle ebenfalls bearbeitet werden mussten, sowie die mehrmalige<br />

Registrierung derselben illegalen Einwanderer, haben zu dieser Überlastung der Ausländerbehörden<br />

Griechenlands geführt. 224 Es hat längere Zeit in Anspruch genommen, bis eine gewisse Ordnung<br />

in diesen Bereich gebracht werden konnte, sowohl auf legislativer, als auch auf praktischorganisatorischer<br />

Ebene. Insbesondere der Mangel an Organisation und das Nichtgewachsensein der<br />

Behörden in Griechenland auf diese erstmalig erschienene Entwicklung haben die Behandlung dieser<br />

Thematik erschwert. Nicht zuletzt trug die komplizierte griechische Bürokratie erheblich dazu bei,<br />

indem sie sowohl den Beamten als auch den Immigranten einen großen Aufwand bereitete. 225 Abgesehen<br />

davon haben die steigenden Kriminalitätsrate die polizeilichen Kräfte des Landes vor komplett<br />

neuen Aufgaben gestellt, weil sie einerseits für die Fassung von illegalen Einwanderern und Flüchtlingen<br />

nicht ausreichend ausgebildet worden waren und andererseits neue Aktionsfelder für sie entstanden<br />

sind, etwa die Schwarzarbeit und die transnationalen Mafiaverbände. Aufgrund dessen<br />

musste die Polizei administrativ, organisatorisch und ausbildungsgemäß umstrukturiert werden. Aus<br />

diesem Grund hat sich Griechenland vehement für die Förderung einer Vergemeinschaftung der Politiken<br />

auf der EU-Ebene eingesetzt. Es handelte sich dabei nicht nur um die Vereinheitlichung der<br />

Visa- und Asylpolitiken, sondern auch um die operative Zusammenarbeit. Obgleich dieses Anliegen<br />

am Anfang schwer zu realisieren war, hat die griechische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr<br />

2003 besonders großen Wert darauf gelegt, wie wir bereits gesehen haben. In diesem Rahmen hat<br />

sich der Griechische Staat der Aufgabe der Rückführung illegaler Einwanderer besonders „motiviert“<br />

hingegeben, zumal er (genauso wie Italien) nicht als „Schwachpunkt“ an der südöstlichen Ecke des<br />

Schengenraums und des immer enger zusammenwachsenden Europas bezeichnet werden wollte. 226<br />

Zudem hat die sich rasch entwickelte Politisierung der Frage der (legalen und illegalen) Immigration<br />

ins Land angesichts der sich grundlegend wandelnden Welt und der Umwandlung Griechenlands von<br />

einem „Auswanderungsland“ in ein „Einwanderungsland“ ebenfalls zu einer politischen Entschlossenheit<br />

für ein hartes Durchgreifen in Sachen Abschiebung irregulärer Immigranten geführt.<br />

Schließlich wollten die Regierungen sichtbare Ergebnisse vorlegen, nicht nur um die „bekannte Ordnung“<br />

im Inneren des Landes wiederherzustellen, sondern um zusätzlich eventuelle politische Kosten<br />

durch eine „zu tolerante“ Vorgehensweise zu vermeiden. 227<br />

Statistisch können keine eindeutigen Daten bezüglich der Abschottungen angegeben werden. Einerseits<br />

mangelte es an konkreten Registrierungen aufgrund einer minder entwickelten EDV in Griechenland<br />

in jener Zeit, 228 andererseits wurde vielmals das Phänomen beobachtet, dass dieselbe Per-<br />

223<br />

Nach MELLAH (2000, S. 130 f) verursache eine komplexe und langsame Bürokratie auf jeden Fall ein Untertauchen<br />

vieler irregulärer Einreisender in die Illegalität.<br />

224<br />

Allerdings hat sich in Griechenland nicht das bereits erwähnte Phänomen von Großbritannien beobachten lassen,<br />

dass viele Angestellte dieser Behörden angesichts der enormen Arbeitsbelastung ihre Arbeitsposten nach Vertragsablauf<br />

verließen und nach anderen Erwerbstätigkeiten suchten. (In: JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 215 f)<br />

225<br />

Vgl. dazu die Schilderung von KASONGO, Juli – September 2004, S. 22 f. Diese Lage war vielen potentiellen illegalen<br />

Einwanderern schon bekannt, weshalb Griechenland, zusammen mit Italien, als beliebte Ankunftsziele für sie galt.<br />

(Vgl. MELLAH, 2000, S. 71)<br />

226<br />

Vgl. dazu den wegweisenden Beitrag von BADE, 2002, S. 433<br />

227<br />

Bezüglich der Politisierung der Immigrationsfrage steht mehr ebd., S. 381 ff<br />

228 Nach Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 2.<br />

Working Paper 13, 2006


54 Alexandros Alexandrou<br />

son wiederholt zur Grenze abgeführt worden war. Die topographischen Gegebenheiten Griechenlands<br />

machten es den bereits Abgeschobenen einfach, nach einigen Tagen wieder ins Land rein zu<br />

kommen. Insbesondere traf dies bei Albanern zu; obgleich sie schon mehrfach ausgewiesen und an<br />

die Grenze gebracht worden waren, kamen sie bald wieder durch die Bergschluchten nach Griechenland,<br />

sei es mit Hilfe von Schleusebanden oder (meistens) auf eigene Faust gewesen. 229 Dabei soll<br />

hervorgehoben werden, dass diese Rückführungsmaßnahmen fast ausschließlich auf Albaner (und<br />

weniger auf Bulgaren und Rumänen) zutraf, und zwar wegen ihrer höheren Anzahl und der geographischen<br />

Nähe. 230 Eine Rückführung illegal Einreisender von der Türkei oder von fern gelegenen Ländern<br />

aus war aus politischen (im Fall der Türkei) beziehungsweise aus technisch-finanziellen Gründen<br />

nicht möglich. 231 Das war die Ursache, warum jenen Leuten die Gewährung von Asyl bzw. eines<br />

Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen in der Regel nicht verwahrt blieb. Nicht zuletzt beantragten<br />

viele Flüchtlinge kein Asyl in Griechenland, sondern benutzten das Land als „Transit“ nach<br />

Italien und Westeuropa. Insbesondere Kurden und Flüchtlinge aus dem indischen Subkontinent beteiligten<br />

sich an solchen Aktionen. 232 Bei den Rückführungsaktionen waren 1991 schon 85.000 Albaner<br />

an die Grenze zu Albanien zurückgebracht worden, 1992 waren es bereits 277.000, 1993 betrug<br />

diese Zahl 220.000, und 1994 waren es wieder um die 206.000 Personen. Man kann also feststellen,<br />

dass sich die Anzahl der zurück geführten Albaner binnen weniger Jahre vervielfacht hatte.<br />

Die Abschottungskampagnen sind in drei großen Wellen erfolgt: Erst mal im Herbst 1992, anschließend<br />

im Zeitraum zwischen Frühsommer 1993 und Spätsommer 1994, und noch ein Mal im Zeitraum<br />

zwischen 1995 und 1997 (Ungefähr 300.000 illegale Einwanderer hauptsächlich aus Albanien<br />

waren in dieser letzten Phase betroffen.). Insgesamt sollen von 1991 bis 1997 schätzungsweise 1,2<br />

Millionen (überwiegend albanische) Wirtschaftsimmigranten aus dem Hoheitsgebiet Griechenlands<br />

abgeschoben worden sein, darunter viele mehrfach. 233 Es kann eingesehen werden, dass sich Griechenland<br />

bemühte, von einem „Transitland“ bzw. einem „Einwanderungsland“ zu einer „Festung“ zu<br />

werden, weshalb es verschärfte Maßnahmen gegen illegale Einwanderer in Form von Abschiebungen<br />

einführte. 234<br />

6.3.2 Legalisierungsmaßnahmen<br />

Die Überforderung der griechischen Administration wegen des plötzlichen und massiven Zustromes<br />

von Immigranten, insbesondere von irregulären, wie übrigens auch die Sinnlosigkeit der wiederholten<br />

und kostspieligen Rückführungsaktionen an die Grenzen zu Albanien, haben die griechischen<br />

Regierungen zu Legalisierungskampagnen veranlasst. 235 Als Beispiel dazu hatte Frankreich gegolten,<br />

das schon Anfang der `90er Jahre aus ähnlichen Gründen mehrere Hunderttausende Asylbewerber<br />

229<br />

Auch nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 54<br />

230<br />

Ebd., S. 55<br />

231<br />

Ab 1996 existiert allerdings ein Rückübernahmeabkommen mit Rumänien und Slowenien. Ebd., S. 54<br />

232<br />

Obgleich keine konkreten Daten existieren, kann man davon ausgehen, dass einige von ihnen doch in Griechenland<br />

Asyl beantragt haben könnten, um in der Bearbeitungszeit nach Westeuropa weiterzuwandern und gegebenenfalls<br />

auch da Asyl zu beantragen. Die bereits geschilderte Insuffizienz der EDV in Griechenland in den `90er Jahren hätte<br />

dabei ein „asylum-shopping“ begünstigen können. Die Benutzung des griechischen Territoriums als „Transit“ wurde<br />

zweifelsohne von der mangelhaften polizeilichen und zollamtlichen Kontrolle an den wichtigsten westlichen griechischen<br />

Häfen gefördert. (Vgl. auch MELLAH, 2000, S. 45)<br />

233<br />

Laut Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000 S. 5. Die Inkongruenz zwischen den verschiedenen Daten ist deutlich: Für das<br />

Jahr 1994 macht Catherine DE WENDEN (1999, S. 54) die Rede von 206.000 abgeschobenen Albanern, aber BADE<br />

(2002, S. 434) nur von 70.000. Jedoch erscheinen die Angaben von Catherine DE WENDEN als glaubwürdiger, da sie<br />

größtenteils mit jenen von PETRAKIS-KOTTIS übereinstimmen.<br />

234<br />

Auch nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 54<br />

235<br />

Vgl. JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 44: “For the Southern <strong>European</strong> countries, the inexperience of the new authorities in<br />

controlling inward migration provided continuing opportunities, especially since large-scale amnesties and<br />

regularisation schemes were occasionally offered.”<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 55<br />

legalisiert hatte. Griechenland hat bislang zwei große Legalisierungskampagnen durchgeführt: Eine<br />

im Zeitraum zwischen dem 01.01.1998 und dem 23.04.1998 und eine zweite im Sommer 2001. In<br />

den Legalisierungsaktionen bestand das Ziel darin, den nicht registrierten Immigranten, die gewisse<br />

Kriterien hätten erfüllen können, zur Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu verhelfen. Diese waren<br />

Anfang 1998, wie bereits angenannt, auf ungefähr 500.000 Menschen geschätzt worden, was<br />

ca. 12 % der Erwerbsbevölkerung und 5 % der Gesamtbevölkerung des Landes entsprach. 236 In der<br />

ersten Legalisierungsphase haben sich um die 373.000 Personen registrieren lassen, also ca. 9 % der<br />

griechischen Erwerbsbevölkerung 237 ; da aber viele von ihnen die notwendigen Unterlagen nicht haben<br />

vorlegen können, ist davon auszugehen, dass sie sich wieder in die Illegalität begeben haben. 238<br />

Abgesehen davon haben sich bestimmt nicht alle Zuwanderer registrieren lassen. 239 Die Einwanderer<br />

erlangten die Gelegenheit zum Erwerb einer „green card“, welche ihnen dieselben Rechte wie den<br />

griechischen Arbeitnehmern erteilte, hinsichtlich Arbeitsentgelts, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungsschutzes.<br />

Beispielsweise um diese grüne Karte zu erhalten mussten die Antragsteller unter<br />

Bezug von wenigstens dem Mindestlohn zumindest 40 Tage lang Sozialversicherungsbeiträge<br />

abgeführt haben. Dadurch sollte den Immigranten von der Schattenwirtschaft in den formellen<br />

Wirtschaftssektor verholfen werden. 240 Dies beabsichtigte noch die Angleichung der Gehälter von<br />

Einheimischen und Immigranten, so dass die Anstellung von billigeren Arbeitskräften zulasten der<br />

griechischen Arbeitnehmer hätte effektiver bekämpft werden können. 241 Bis zu diesem Zeitpunkt<br />

hatte Griechenland versucht, einen Einstieg in die Schattenwirtschaft durch die Genehmigung von<br />

Kleinverkäuferlizenzen für Asylbewerber und Flüchtlinge zu vereiteln. 242<br />

Eine zweite Legalisierungskampagne hat im Sommer 2001 (vom 02.06.2001 bis zum 02.08.2001)<br />

stattgefunden. Sie diente genau demselben Zweck, nämlich den Zuwanderern aus der Illegalität zu<br />

verhelfen und gleichzeitig ihre administrative Registrierung zu ermöglichen. 243 In dieser Legalisierungskampagne<br />

haben sich 350.000 Personen angemeldet, von denen ungefähr 200.000 die green<br />

card bekommen haben. Außer albanischer Wirtschaftsflüchtlinge haben sich viele Araber, Inder, Pakistaner<br />

und Afrikaner registrieren lassen. Es handelte sich um das Gesetz 2910/2001, das eine Legalisierungsoption<br />

vorsah, wenn der interessierte Einwanderer einen ununterbrochenen Aufenthalt<br />

von mindestens einem Jahr bis zum 02.06.2001 und eine ebenfalls kontinuierliche Erwerbstätigkeit<br />

seit dem 01.01.2001 im Land hätte nachweisen können. 244 Genauso wie bei der ersten Kampagne<br />

kam es auch dieses Mal vor, dass aufgrund praktischer Schwierigkeiten seitens der Immigranten bei<br />

der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente die zuständigen Behörden oft auch Dossiers mit<br />

mangelhaften Papieren akzeptierten, um die Legalisierung zu gewähren. Abgesehen davon wurden<br />

auch Anträge nach dem Ablaufdatum angenommen, da mehrere Antragsteller die Insuffizienz des<br />

griechischen Staatsapparates bezüglich Informierung und Anweisungen bemängelt hatten. 245<br />

236 Nach Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 1 f. Nach BADE (2002, S. 434) dürften die seit 1991 zugewanderten Albaner<br />

etwa 3,5 % der Gesamtbevölkerung des Landes im Jahr 2001 darstellen.<br />

237 Nach Catherine DE WENDEN, 1999, S. 55 waren es 300.000.<br />

238 Laut dem <strong>European</strong> Council on Refugees and Exiles: “EU-Asylum facts”, S. 4, haben letzten Endes 220.000 Personen<br />

die Legalisierung erreicht.<br />

239 Nach Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 2<br />

240 Ebd., S. 6<br />

241 Nach KAZAKOS, 2001, S. 409. Allerdings hat sich das Phänomen der Bevorzugung ausländischer zulasten einheimischer<br />

Arbeitskräfte in Griechenland in Grenzen gehalten, zumal die Einwanderer Tätigkeitsfelder übernahmen, die<br />

von den jüngeren Griechen generell nicht bevorzugt wurden, etwa Landwirtschaft und Fischerei. (Nach LIANOS,<br />

03.11.2001, S. 43)<br />

242 Vgl. <strong>European</strong> Council on Refugees and Exiles: „Greece – Legal conditions”, S. 133<br />

243 Siehe auch PFLEGERL, 2002, S. 29<br />

244 Vgl. Griechische Botschaft Berlin – Wochenspiegel: „Griechenland aktuell – Legalisierung für 500.000 Ausländer“,<br />

17.05.2001, S. 1 f und RIESSELMANN, Oktober/November 2001, S. 11<br />

245 Siehe dazu den hochinteressanten und einleuchtenden Beitrag von KLAUDIANOS (10.07.2003, S. 25), der den „Mäander<br />

der griechischen Verwaltung“ scharf kritisiert.<br />

Working Paper 13, 2006


56 Alexandros Alexandrou<br />

Darüber hinaus wird zurzeit eine dritte Runde zur Legalisierung von irregulären Einwanderern in<br />

Erwägung gezogen. Laut Angaben des Griechischen Institutes für Migrationpolitik sollen sich noch<br />

bis heute ungefähr 450.000 illegal sich aufhaltende Personen im Land befinden. Diese Menge soll<br />

ebenfalls erfasst werden, zusätzlich um sie aus der Schattenwirtschaft herauszuholen, wobei die<br />

Verbesserung der EDV – Kapazitäten seit 2001 erheblich dazu beitragen wird. 246 Es wird also ersichtlich,<br />

dass sich noch sehr viele Menschen in der Schattenwirtschaft betätigen, wobei auch angenommen<br />

werden kann, dass es sich bei vielen der noch illegal Einreisenden / sich Aufhaltenden<br />

um Versuche zur unregistrierten Familienzusammenführung handelt, angesichts der Verschärfung<br />

der Einwanderungsgesetze. Es kann übrigens auch um Personen gehen, die in den letzten Legalisierungsrunden<br />

mehrere oder keine der erforderlichen Papiere vorlegen konnten bzw. die erst danach<br />

ins Land eingereist sind. Allerdings wird gewarnt, dass diese Legalisierungsaktionen zu weiteren<br />

Einwanderungswellen führen können. 247 Wie in einem vorherigen Kapitel gezeigt wurde, geben Legalisierungskampagnen<br />

starke Motivation für potentielle illegale Einwanderer und „visum<br />

overstayers“. Es muss noch beachtet werden, dass durch die Präsenz von vielen (legalisierten) Einwanderern<br />

im Lande nun auch „Migrationbrücken“ für potentielle Zuwanderungswillige existieren.<br />

Nichtsdestotrotz soll darauf hingewiesen werden, dass diese Legalisierungen einem weiteren Zweck<br />

dienen, nämlich der Kompensierung des Bevölkerungsrückganges aufgrund der niedrigen Geburtenrate.<br />

Durch diese Legalisierungen wird das demographische Problem in den meisten EU-Ländern<br />

(darunter auch Griechenland) abgemildert, so dass das Sozialversicherungs- und das Rentensystem<br />

aufrechterhalten werden können, indem nun mehr entsprechende Beiträge eingezahlt werden. Die<br />

überwältigende Mehrheit der Zuwanderer befindet sich ohnehin in den äußerst produktiven Alterszonen,<br />

d.h. zwischen 20 und 44 Jahren, was mittelfristig für eine Entlastung des Arbeiter-Rentner-<br />

Verhältnisses sorgen kann. [Siehe dazu auch Anhang, Nr. 12] Dabei können auch positive Ergebnisse<br />

in den Bereichen der Bildung und der Bauindustrie erreicht werden, etwa durch die Strebung der<br />

immigrierten und nun legalisierten Eltern, ihre Kinder in die Schule zu schicken, 248 und durch eine<br />

intensivere Bauaktivität zwecks der Unterkunftsgewährung. Die Bekämpfung der Kriminalität, sowohl<br />

der internen als auch der grenzübergreifenden, kann im Allgemeinen leichter gestaltet werden,<br />

zumal legalisierten Immigranten eine strafbare Aktivität immerhin viel schwieriger fällt als illegalen.<br />

249 Darüber hinaus vergrößert sich die Kaufkraft der Konsumenten im Lande, zumal legalisierte<br />

Einwanderer sich nun mehrere und teurere Einkäufe leisten können, 250 wobei der Bereich der Öffentlichen<br />

Gesundheit ebenfalls Nutzen ziehen kann, da sie nun ärztliche Akten besitzen und alle notwendigen<br />

Untersuchungen und Impfungen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten nachweisen müssen.<br />

Schließlich bedingen die Legalisierungen von Immigranten eine Vergrößerung der Arbeitneh-<br />

246 Nach Maria SIRIGOTAKI, 12.11.2004, S. 9<br />

247 Eine entsprechende Debatte wird zurzeit auch in Spanien geführt, wo ebenfalls eine Legalisierung illegal sich Aufhaltender<br />

geplant wird. (Siehe auch Euronews: „Amnesty for illegal immigrants in Spain“, 07.02.2005)<br />

248 Die Legalisierung vereinfacht sowieso die legale Familienzusammenführung. Somit wird die Schließung von Schulen<br />

vor allem in ländlichen Regionen (die unter der Bevölkerungsveraltung besonders scharf leiden) verhindert.<br />

249 Vgl. dazu die Statements des griechischen Innenministers Pavlopoulos, in: KOTTAKIS, 30.01.2005, S. A 11. Die Legalisierung<br />

bietet nämlich die Option der Unterlassung von illegalen (bzw. strafbaren) Tätigkeiten und der Suche nach<br />

einem legalen Erwerb. Jedoch kann es in diesem Fall Ausnahmen geben, indem sich Immigranten zwar registrieren<br />

lassen, um bei Bedarf nicht abgeschoben zu werden, ohne aber ihre kriminellen Aktivitäten aufzugeben. (Dies gilt in<br />

der Regel für jene, die sich in harten Delikten einwickeln, etwa Prostitution und Drogenhandel.)<br />

250 Siehe dazu Lila LEONDIDOU, 03.11.2001, S. 45. Das erfolgt nämlich einerseits, dass sich ihre Gehälter nun erhöhen<br />

und jenen der Einheimischen anpassen, und andererseits dass sie bei teureren Einkäufen Gehalts- und Steuererklärung<br />

vorlegen können, etwa bei Ratenzahlungen.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 57<br />

merzahl und somit des BIP, 251 und nicht zuletzt öffnet sich für die legalisierten Immigranten die<br />

attraktive Option auf eine künftige Einbürgerung. 252<br />

6.4 Das Problem der Schattenwirtschaft<br />

Es ist im vorliegenden Manuskript mehrfach die Rede vom Problem der Schattenwirtschaft gewesen,<br />

sowohl auf Griechenland als auch auf andere EU-Länder bezogen. An dieser Stelle wird noch kurz<br />

aus Veranschaulichungsgründen auf die entsprechende Problematik in Griechenland eingegangen. Es<br />

soll als erstes angemerkt werden, dass nicht registrierte Erwerbstätigkeiten (seien sie hauptberuflich<br />

oder nebenberuflich angelegt) in Griechenland, wie in vielen anderen Ländern, nicht erstmalig durch<br />

den Zustrom von illegalen Immigranten erschienen sind. Schon in früheren Zeiten widmeten sich<br />

viele Leute (und Landesbürger) einer unregistrierten Tätigkeit. Dies betraf fast alle Bereiche des<br />

Wirtschaftslebens, von der Agrikultur und dem Baugewerbe bis hin zu Nachhilfekursen für Schüler.<br />

253 Jedoch hat sich diese Lage aufgrund des plötzlichen Massenzustroms von Zuwanderern seit<br />

1990 rapide verschärft. Die nun vorhandenen billigen Arbeitskräfte und der gleichzeitige Verzicht<br />

auf Sozialleistungsbeiträge haben viele griechische Arbeitgeber dazu motiviert, nicht registrierte<br />

Arbeitnehmer anzustellen. Die Beschäftigungsbereiche umfassten (prozentual geordnet) Dienstleistungsbetriebe<br />

(Hotels/Tourismus, Gaststätten, Handel) mit ca. 29 %, Transport und Kommunikation<br />

(wie z.B. Kraftfahrzeuge bzw. Verteilung von Werbungsmaterial) mit fast 16 %, produzierendes Gewerbe<br />

mit 10,5 %, Landwirtschaft und Fischerei (einschließlich Bergbau) mit rund 6 %, Bauarbeiten<br />

mit 5,7 %, wobei ungefähr 30 % andere Dienstleistungsbranchen gewählt haben, etwa als Reinigungskräfte,<br />

Babysitters und Friseure. 254 Die übliche Erfahrung, sowie die Literatur, schreiben den<br />

landwirtschaftlichen Bereichen den höchsten Prozentsatz von illegalen Beschäftigten zu. 255 Es kann<br />

vermutet werden, dass die in der Agrikultur illegalen Beschäftigten größeren Schwierigkeiten begegnen,<br />

die notwendigen Unterlagen für eine Legalisierung vorzulegen, da sie geographisch äußerst<br />

mobil sind und dementsprechend schwieriger ihre Tätigkeiten nachweisen können. 256 Es ist bereits<br />

darauf hingewiesen worden, dass die Schwarzarbeit mehreren Zwecken und Akteuren dienen kann.<br />

Einerseits kann der irreguläre Arbeiter Geld für sich und eventuell für seine Familie im Heimatland<br />

verdienen, und zwar unabhängig davon, ob seine Arbeit eine reine Ausbeutung darstellt, da selbst<br />

der geringste Löhn für die Maßstäbe seiner Heimat schon viel ist. Dabei kann er sich versorgen und<br />

im Lande bleiben, bis eine Regularisierungsaktion seitens des Staates stattfindet. 257 Andererseits<br />

spart der Arbeitgeber an voller Lohnauszahlung, an Steuern und an Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

Derjenige, der verliert ist der Staat, der eben auf einen beträchtlichen Teil seiner relevanten Einnah-<br />

251<br />

Vgl. LIANOS, 03.11.2001, S. 43. Die Senkung der hohen Inflationsrate in Griechenland sei grundsätzlich auf die Präsenz<br />

der Immigranten zurückzuführen, da sie durch das Angebot billigerer Arbeit das Niveau der Gehälter (und der<br />

Preise) im Land im Allgemeinen nicht hätten steigen lassen. (Ebd.)<br />

252<br />

Die Einbürgerungsgesetzgebung des Landes war äußerst restriktiv und basierte auf einem Gesetz aus dem Jahr 1929,<br />

das sich fast ausschließlich auf das Recht des „ius sanguinis” berief. Diese legislative Bestimmung ist zwar durch die<br />

Gesetze 1975/1991 (im Jahr 1991) und 2452/1996 (im Jahr 1996) etwas aufgelockert worden, indem einige „ius soli<br />

– Elemente“ hinzugekommen sind, aber insgesamt ist die gesetzliche Regelung der Einbürgerungsbestimmungen in<br />

Griechenland weiterhin restriktiv geblieben. 252<br />

253<br />

Nach Beate KRANZ, 28.10.2004, S. 1<br />

254<br />

Nach Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 3 f<br />

255<br />

Vgl. Catherine DE WENDEN, 1999, S. 54. Das gilt vor allem in eher landwirtschaftlich geprägten Ländern, wie z.B.<br />

Griechenland oder Spanien. In hochindustrialisierten Ländern orientiert sich der „illegale Arbeitsmarkt“ an eher<br />

handwerkliche oder dienstleistungsbasierte Tätigkeiten. Vgl. dazu das Beispiel Norditalien; in: MELLAH, 2000, S. 76-<br />

87 und das Beispiel der „global city London“; in: JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 46<br />

256<br />

Von dieser Mobilität macht auch Athina PETRAKIS-KOTTIS die Rede, 2000, S. 3<br />

257<br />

Auch nach Dominique SCHNAPPER, 1992, S. 25. BADE (2002, S. 434) berichtet von der außerordentlich starken Abhängigkeit<br />

Albaniens von den Devisen der illegalen albanischen Arbeiter in Griechenland seit 1990.<br />

Working Paper 13, 2006


58 Alexandros Alexandrou<br />

men verzichten muss, wodurch das Sozialversicherungssystem gefährdet wird. Im Falle von Griechenland,<br />

wo die Schattenwirtschaft fast 30 % des gesamten BIP entspricht, kann eingesehen werden,<br />

was für enorme Verluste die Staatskasse einstecken muss. 258 Dabei muss noch die Parameter<br />

mitberechnet werden, dass Griechenland ein verhältnismäßig kleines Land ist (im Vergleich zu vielen<br />

anderen EU-Staaten, selbst nach der Osterweiterung am 01.05.2004), mit einem geringeren Wirtschaftspotential.<br />

Deshalb fallen die negativen Auswirkungen der unregistrierten Arbeit schneller auf,<br />

als in einer größeren Ökonomie. Zum Vergleich beträgt im Jahr 2004 (nach den bisherigen Rechnungen)<br />

der Anteil der Schattenwirtschaft in Deutschland ungefähr 17 % und Spanien und Italien um<br />

die 25 %. 259 In fast allen EU-Ländern ist der Trend negativ; in Griechenland ebenfalls, jedoch mit<br />

sehr langsamen Schritten, da im Jahr 2004 der Anteil der Schattenwirtschaft gegenüber dem gesamten<br />

BIP immer noch fast 28 % zählte. 260<br />

Die griechische Polizei hat mehrmals große Razzien organisiert, um die sich illegal Aufhaltenden des<br />

Landes auszuweisen. Diese Razzien waren Teil der großen Abschottungskampagnen, und richteten<br />

sich an erster Stelle an die beliebten Arbeitsplätze von illegalen Immigranten, vor allem Albanern<br />

und sekundär von Bulgaren und Rumänen. Weiterhin wurden auch Plätze vorgenommen, auf denen<br />

sich die betroffenen Personen häufig versammelten. Jedoch war die gesetzliche Sanktionierung von<br />

den entsprechenden Arbeitgebern so gut wie nie angewandt, obgleich Bußgelder vorgeschrieben<br />

worden waren. Es ging also nicht nur um eine Nichtbestrafung von den Arbeitgebern, sondern auch<br />

um eine Einstellung sowohl im Volk als auch in der Administration, der nach die Beschäftigung irregulärer<br />

Einwanderer als „Kavaliersdelikt“ galt. Darüber hinaus existierte noch eine „psychologische“<br />

Komponente im Volk; aufgrund eines Misstrauens gegenüber dem Staat, der „zu hohe Steuern auferlegt<br />

und zu viele unnötige Ausgaben (sprich Verschwendungen) macht“, wurde die Option auf die<br />

Anstellung von Schwarzarbeitern nicht als „Illegalität“ betrachtet. 261 Also wirkte eine gewisse Mentalität<br />

des Volkes bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von Schwarzarbeit mit, die hauptsächlich<br />

von zugewanderten Albanern, aber auch von illegal eingewanderten Balkaniern und Asiaten<br />

ausgeübt wurde. In der Tat kann hier ein Paradoxon eingesehen werden. Trotz der bereits erklärten<br />

„Abneigung“ eines großen Teils der Griechen gegenüber albanischen Wirtschaftsflüchtlingen, wurden<br />

letztere sehr gern für Schwarzarbeit angestellt! Man kann natürlich behaupten, dass ihre große<br />

Anzahl verglichen zu anderen Zuwanderern dazu beitrug, jedoch sah es so aus, als hätte der Profit<br />

Priorität gegenüber „Nationalbildern“. Schließlich waren Albaner am häufigsten von der Polizei gesucht,<br />

was sie von ihren Arbeitgebern noch mehr abhängig machte, und dabei wurden sie generell<br />

als „Bürger zweiter Klasse“ angesehen. 262 Des Weiteren brachten diese Razzien und Abschottungen<br />

ohnehin keine greifbaren Ergebnisse, zumal die abgeschobenen Einwanderer (hauptsächlich Albaner)<br />

nach einigen Tagen zurückkamen und ihre alte unregistrierte Beschäftigung wieder aufnahmen.<br />

Da den griechischen Behörden dieses Problem schnell aufgefallen war, hat die Regierung einige<br />

Maßnahmen ergriffen, um die illegale Immigration und die einhergehende Schattenwirtschaft zu<br />

bekämpfen. Erstens erhielten Asylbewerber die Möglichkeit zur Ausübung eines kleinen Handels; in<br />

der Regel betätigten sie sich als kleine Straßenverkäufer, wie bereits erwähnt worden ist. 263 Andererseits<br />

hat Griechenland im Herbst 1997, also nach der Unterzeichnung des Zwischenabkommens<br />

mit FYROM (1995) und der Beruhigung der politisch-sozialen Lage in Albanien (Frühsommer 1997),<br />

bilaterale Abkommen mit seinen drei nördlichen Nachbarn (Albanien, FYROM und Bulgarien) unter-<br />

258<br />

Griechenland war und ist Spitzenreiter in diesem Bereich in der EU; siehe auch Beate KRANZ, 28.10.2004, S. 1<br />

259<br />

Siehe DOLL, 28.10.2004, S. 3<br />

260<br />

Siehe auch Beate KRANZ, 28.10.2004, S. 1<br />

261<br />

Vgl. dazu den entsprechenden Beitrag aus der Erfahrung in der BRD von der Industrie- und Handelskammer Stade<br />

für den Elbe-Weser-Raum (November 2004): „Offensive gegen Schwarzarbeit: Sieg einer Hoffnung über die Erfahrung“,<br />

S. 1 f<br />

262<br />

Vgl. dazu den wegweisenden Artikel von BOZONNET, 21.09.2004, p. 3 : « Nous acceptons l’immigré à cause de son<br />

utilité pour l’économie, mais nous continuons à le considérer comme un citoyen de seconde zone. »<br />

263<br />

Vgl. <strong>European</strong> Council on Refugees and Exiles: „Greece–Legal conditions, S. 133<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 59<br />

schrieben. Diese sahen die Gewährung von einem Visum mit einer begrenzten geographischen Gültigkeit<br />

innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets vor. Die limitierte Erwerbstätigkeit war in diesem<br />

Raum gestattet. Diese Regelung war mit dem Schengen-Abkommen im Großen und Ganzen nicht<br />

unvereinbar und wird von den griechischen Regierungen immer noch bis heute angewandt. 264 Allerdings<br />

ist auch in diesem Fall das Phänomen der „visum overstayers“ beobachtet worden, wobei in<br />

den letzten Jahren aufgrund der besser entwickelten EDV dieses Problem effizienter behandelt werden<br />

kann. Abgesehen davon ist im Jahr 1997 eine Behörde zur Finanzkontrolle gegründet worden,<br />

und zwar der „Corpus zur Bekämpfung des Finanziellen Verbrechens“. Dieses Amt befasste sich nicht<br />

in erster Linie mit der Schwarzarbeit, sondern eher mit der Steuerhinterziehung und mit Finanzdelikten<br />

im Allgemeinen. Seit 2001 ist die relevante Gesetzgebung gegen Schwarzarbeit verschärft worden.<br />

Jedoch kann behauptet werden, dass auch diese Entwicklung die Schwarzarbeit nicht hat zurückdrängen<br />

können, da der Anteil der Schattenwirtschaft gegenüber dem gesamten BIP des Landes<br />

sehr hoch geblieben ist. Es kann angenommen werden, dass diese Entwicklung auf eine Konzentrierung<br />

der Aktivitäten dieses Amtes auf den Branchen des Handels und des Tourismus (vor allem in<br />

den großen urbanen und touristischen Zentren) und auf eine entsprechende Vernachlässigung des<br />

landwirtschaftlichen Bereiches zurückgeht. Abgesehen davon kam es immer häufiger vor, dass Arbeitgeber<br />

den vorgeschriebenen Sanktionen entkommen konnten, indem sie behaupteten, ihre Arbeiter<br />

hätten ihnen gefälschte Aufenthaltsdokumente vorgelegt. 265 Die bereits erörterten Legalisierungsaktionen<br />

und die Gewährungen von „green cards“ haben zwar die Registrierung einer hohen<br />

Zahl von illegalen Einwanderern erreicht, jedoch einen Rückfall in die Schattenwirtschaft nicht ausschließen<br />

können. 266 Deshalb ist – wie bereits gezeigt – eine dritte Legalisierungskampagne in Erwägung<br />

gezogen worden, um den Rest der unregistrierten Arbeiter erfassen zu können, und um ihnen<br />

somit aus den Ausbeutungsverhältnissen der Schwarzarbeit heraus zu holen. Die Anstrengungen<br />

zur besseren Überwachung der Grenzen dienen unter anderen auch diesem Zweck, nämlich die illegale<br />

Immigration zurückzudrängen und die Schattenwirtschaft dementsprechend zu reduzieren.<br />

Nichtdestotrotz soll das nicht genügen; die Kontrollen im Inneren sollen intensiviert werden, wobei<br />

neue Arbeitsgesetze eingeführt werden sollten, welche die legale Arbeit „attraktiv“ machen sollen,<br />

wie z.B. die Regelungen für „Minijobs“ in der BRD. 267 Darüber hinaus ist auch eine Änderung der<br />

Einstellung der Bürger selbst in dieser Hinsicht, dass nämlich Schwarzarbeit im Endeffekt zulasten<br />

ihnen selbst resultiert. 268 Zudem haben die griechischen Regierungen den Versuch unternommen, so<br />

weit wie möglich, bilaterale Abkommen mit den Nachbarstaaten zu unterzeichnen, um die ständige<br />

Zuwanderung aus ihren Territorien aufzuhalten, wie in der nächsten Einheit gezeigt werden soll.<br />

6.5 Initiativen auf regionaler und EU-Ebene<br />

An dieser Stelle sollen im Überblick einige Initiativen Griechenlands in der Region des Balkans und<br />

des östlichen Mittelmeeres hinsichtlich der Eindämmung der irregulären Immigration geschildert<br />

werden, wobei anschließend die Schritte Griechenlands innerhalb der Europäischen Union aufgelis-<br />

264<br />

Vgl. dazu den hochinteressanten Beitrag von APAP / TCHORBADJIYSKA, 2004, S. 6<br />

265<br />

Eine äquivalente Situation herrscht auch in Großbritannien. Die Nichtbestrafung von Arbeitgebern unregistrierter<br />

Arbeiter ist die Regel, indem sie ähnliche Rechtfertigungen aussagen. Es sieht anschließend so aus, als wären die<br />

Behörden nicht bereit, Beweismaterial für eine eventuelle Klage gegen diese Arbeitgeber zusammenzustellen, anders<br />

als in der BRD oder in den USA. (In: JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 187 f) Unter Umständen wäre auch ein künftiger<br />

Harmonisierungsversuch bei den relevanten Legislationen und Praktiken hinsichtlich Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

auf EU-Ebene wünschenswert. Allerdings plant die gegenwärtige Regierung Griechenlands eine Umstrukturierung<br />

des „Corpus zur Bekämpfung des Finanziellen Verbrechens“, um im Bereich der Schwarzarbeit wirkungsvoller vorzugehen.<br />

266<br />

Siehe Athina PETRAKIS-KOTTIS, 2000, S. 6<br />

267<br />

Siehe DOLL, 28.10.2004, S. 3<br />

268<br />

Mitte der `90er Jahre strahlten die griechischen Sender eine relevante Werbung aus, in der das Leitmotiv „Liebst Du<br />

Griechenland? Also verlange eine Quittung!“ lautete.<br />

Working Paper 13, 2006


60 Alexandros Alexandrou<br />

tet werden sollen. In den vorangegangenen Themenbereichen ist schon auf die Rolle der bilateralen<br />

Beziehungen zwischen Griechenland und seinen Nachbarn eingegangen, weshalb diese Thematik<br />

hier noch mal zur Veranschaulichung angesprochen wird. Zuerst wird die Lage mit den nördlichen<br />

Nachbarn erörtert, anschließend mit den Staaten des östlichen Mittelmeeres und zum Schluss die<br />

Präsenz Griechenlands im Rahmen der EU.<br />

6.5.1 Die Abkommen mit den nördlichen Nachbarn<br />

Wie bereits erörtert stammten die meisten illegalen Einwanderer aus Albanien, die als Wirtschaftsflüchtlinge<br />

massiv nach Griechenland zugeströmt waren. 269 Aufgrund dieser Tatsache hat sich die<br />

griechische Politik in erster Linie an Albanien gerichtet, um durch bilaterale Abkommen die Auswanderung<br />

der Albaner aus ihrer Heimat nach Griechenland zu minimieren. Jedoch fiel diese Aufgabe<br />

nicht so einfach. Albanien galt als eins der ärmsten kommunistischen Länder überhaupt, das von der<br />

übrigen Welt (selbst dem Warschauer Pakt) fast völlig isoliert gewesen war. 270 Aus diesem Grund<br />

hinterließ der Untergang des Hoxha- (und letztlich des Alia-) Regimes (1989) ein absolutes Chaos<br />

im Lande, sowohl wirtschaftlich, als auch administrativ und politisch-sozial. Die einhergehende<br />

Rückständigkeit des Landes zwang viele Albaner zur Auswanderung. Da der albanische Staatsapparat<br />

so gut wie inexistent war, konnte der Zustrom der Auswanderer keineswegs aufgehalten werden.<br />

Auf der anderen Seite war die griechische Grenzkontrolle unzureichend; nicht nur mangelte es an<br />

ausgebildetem Personal und technischer Ausstattung, sondern war das Land völlig überrascht. Die<br />

bis vor kurzem Existenz des Eisernen Vorhanges, der militaristischen Praktiken des albanischen Regimes,<br />

sowie des elektrischen Stacheldrahtes an der Grenze zu Griechenland hatten die griechischalbanische<br />

Grenze „geschützt“; die Präsenz griechischer Grenzposten in der Region war eher formal<br />

gewesen. Im Zeitraum zwischen 1990 und 1996 gab es keine Möglichkeiten zu bilateralen Abkommen<br />

mit den nachfolgenden albanischen Regierungen. Die Regierung von Sali Berisha hat in dieser<br />

Hinsicht kein nennenswertes Interesse geäußert, wobei die Lage zwischen beiden Ländern wegen der<br />

Unterdrückung der in Südalbanien alteingesessenen griechischen Minderheit seitens des albanischen<br />

Staatsapparates und der immer wieder stattfindenden Abschottungsmaßnahmen gegen illegale albanische<br />

Einwanderer (der so genannten „Besenkampagnen“) gespannt blieb. Dazu trug noch die<br />

vehemente pro-türkische Außenpolitik von Albanien bei, dessen Regierungschef Berisha zusätzlich<br />

territoriale Ansprüche auf griechische Gebiete erhob. Erst am 22.03.1996 ist während des Besuchs<br />

des griechischen Staatspräsidenten Stefanopoulos in Tirana ein „Freundschaftsvertrag über Zusammenarbeit,<br />

gute Nachbarschaft und Sicherheit“ zwischen den beiden Ländern unterzeichnet worden.<br />

Darin wurden der Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen, die engere Zusammenarbeit auf dem<br />

kulturellen, dem politischen und dem militärischen Gebiet, und schließlich das gemeinsame Vorgehen<br />

gegen die illegale Einwanderung behandelt. 271 Jedoch hat die anschließende wirtschaftliche<br />

Krise in Albanien (das so genannte „Pyramidenskandal“) die Umsetzung dieses Vertrages hinausgezögert.<br />

Erst ab 1998 hat Albanien angefangen, die Klauseln allmählich anzuwenden. 272 Zu diesem<br />

Zweck hat es seit 1994 enorme finanzielle Beihilfen aus Griechenland bekommen, wie z.B. zur Reorganisierung<br />

des Gesundheitswesens, zur Umstrukturierung der Sicherheitskräfte usw. 273 Das haupt-<br />

269<br />

Vergleichweise zu den Ende 1996 geschätzten 500.000 zugewanderten Albanern in Griechenland zählte Italien nur<br />

knapp 100.000 zugewanderte Albaner auf seinem Territorium. (Vgl. STATHOPOULOS, 1998, S. 26 f)<br />

270<br />

Am Ende der `80er Jahre pflegte es Beziehungen nur noch mit der Volksrepublik China.<br />

271<br />

Vgl. STATHOPOULOS, 1998, S. 25 f<br />

272<br />

Siehe BADE, 2002, S. 434<br />

273<br />

Im Zeitraum zwischen 1994 und 1997 hat die finanzielle Hilfe – in Form von staatlichen Spenden – mehr als $ 13<br />

Millionen betragen, die technische Unterstützung nicht mitkalkuliert. (Vgl. STATHOPOULOS, 1998, S. 26). Nur im<br />

Jahr 1997, also während der Pyramidenkrise, empfing Albanien $ 6 Millionen als direkte Spende aus Griechenland,<br />

und es hat von der griechischen Regierung einen Kredit von $ 57 Millionen zu sehr günstigen Zinssätzen bekommen.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 61<br />

sächliche Problem mit Albanien bestand darin, dass es dort keine reliablen Diskussionspartner gab,<br />

wegen der häufigen wirtschaftlichen und politischen Krisen und Regierungswechsel. Darüber hinaus<br />

war Albanien keineswegs ausgerüstet, um gegen die irreguläre Auswanderung seiner Bürger vorzugehen.<br />

Es kann dabei behauptet werden, dass Albanien eventuell wenig Interesse an einer Eindämmung<br />

der Auswanderung nach Griechenland hatte; einerseits besaß es keine sozioökonomischen<br />

Strukturen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und andererseits profitierte es enorm von den Devisen<br />

und Überweisungen der in Griechenland lebenden Albaner. 274 Allerdings hat sich seit 1998 die Lage<br />

zwischen den beiden Ländern entspannt. Durch die Unterzeichnung weiterer bilateraler Abkommen<br />

in sämtlichen Aktionsbereichen und durch den geäußerten Wunsch Albaniens, künftig in die EU beizutreten<br />

und dazu eine Modernisierung und Demokratisierung des Landes zu fördern, hat sich eine<br />

neue Seite in den Beziehungen zwischen Athen und Tirana aufgeschlagen. Außerdem ist es Griechenland<br />

in den letzten Jahren gelungen, die irreguläre Einwanderung aus Albanien zum Teil einzudämmen,<br />

aufgrund besserer technischer Ausrüstung und modernerer Ausbildung des Grenzpersonals.<br />

Die verbesserte Kooperationsbereitschaft Albaniens in dieser Hinsicht hat auch dazu beigetragen.<br />

Schließlich ist ab 1998 seitens von Griechenland die Ausstellung von Visen begrenzter territorialer<br />

Validität für albanische Staatsbürger in Gange gesetzt worden, wie bereits erörtert worden ist, was<br />

für Saisonarbeiter zutrifft.<br />

Von der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM – Former Yugoslavian Republic<br />

of Macedonia) ist bereits die Rede gewesen. Seit ihrer Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1991 hat<br />

diese neue Republik keine bilateralen Abkommen mit Griechenland vereinbaren können. Die bereits<br />

erörterten Konfliktpunkte mit dem griechischen Staat bezüglich des Namens „Mazedonien“, der expansionistisch<br />

ausgelegten Konstitution und der territorialen Ansprüche dieser Republik auf Gebiete<br />

seiner Nachbarländer (darunter auch Griechenlands) hatten schon von Anfang an die Aufnahme<br />

diplomatischer Beziehungen zwischen der FYROM und Griechenland verhindert. Das 1994 gegen die<br />

FYROM verhängte Wirtschaftsembargo seitens der griechischen Regierung hat die Lage zwischen<br />

beiden Ländern weiterhin verspannt. Zusätzlich hat die griechische abneigende Stellungnahme die<br />

wirtschaftliche Rückständigkeit der FYROM aufrechterhalten, was eine Zunahme sozialer und ethnischer<br />

Konflikte dort zum Teil begünstigt hat. Erst am 13.09.1995 haben in New York die Regierungen<br />

beider Länder das so genannte „Zwischenabkommen“ unterschrieben, in dem die Normalisierung<br />

der bilateralen Beziehungen und die Erleichterung des Waren- und Personenverkehrs vorgesehen<br />

wurde. Aus der FYROM haben sich allerdings keine nennenswerten Immigrationswellen nach Griechenland<br />

beobachten lassen. 275 Die politisch gespannte Lage zwischen beiden Ländern bis 1995 (und<br />

die damit verbundene erhöhte militärische Präsenz Griechenlands), die nicht so gebirgige und raue<br />

topographische Gegebenheit (im Gegensatz zu Albanien), wie übrigens auch die bessere innerstaatliche<br />

Ordnung verglichen zu Albanien, die ab 1995 den griechischen Investitionen in der FYROM<br />

einen fruchtbaren Boden verschaffen hat, 276 haben dazu beigetragen, dass Bürger der FYROM nicht<br />

in besonders großen Zahlen nach Griechenland zugewandert sind. Auch für Bürger der FYROM besteht<br />

seit 1995 die Möglichkeit zur Erwerb eines Visums begrenzter territorialer Validität, um in<br />

Griechenland als Saisonarbeiter erwerbstätig zu werden.<br />

Anders hat die Sache im Falle von Bulgarien ausgesehen. Schon seit dem Sturz des früheren kommunistischen<br />

Regimes haben sich die Regierungen in Sofia konsequent um eine EU-Orientierung<br />

bemüht. Diese Perspektive konnte zweifelsohne hauptsächlich über eine Verbesserung der bilatera-<br />

Wenn die privaten Spenden und jene von NGOs mitberechnet werden, so erreicht der Gesamtbetrag dieses Zeitraums<br />

$ 88 Millionen. (Siehe dazu ANTONOPOULOS, 1999, S. 53 und S. 60)<br />

274 Nach STATHOPOULOS (1998, S. 26) dürfte der entsprechende Beitrag mehr als $ 400 Millionen pro Jahr zählen, was<br />

einen beträchtlichen Beitrag zur albanischen Wirtschaft ausmachte. Man braucht nur zu bedenken, dass im Jahr<br />

1996 der durchschnittliche Lohn in Albanien knapp $ 70 betrug! (Vgl. ANTONOPOULOS, 1999, S. 30)<br />

275 Die meisten auswandernden Bürger der FYROM emigrieren traditionell in die USA und nach Australien, da sie dort<br />

schon bestehende „Migrationbrücken“ verwenden können.<br />

276 Nach STATHOPOULOS, 1998, S. 28<br />

Working Paper 13, 2006


62 Alexandros Alexandrou<br />

len Beziehungen zu Griechenland verfolgt werden. 277 Deshalb sind schon seit 1991 mehrere Abkommen<br />

zwischen Athen und Sofia unterzeichnet worden, darunter auch Vereinbarungen zur Eindämmung<br />

der irregulären Immigration. 278 In der Tat kamen bis Mitte der `90er Jahre viele Wirtschaftsflüchtlinge<br />

aus und über Bulgarien nach Griechenland, darunter auch Rumänen, Ukrainer und<br />

Georgier. Bulgarien verfügte über unzureichende Mittel, dieses Phänomen zu bekämpfen. Zusätzlich<br />

erwies sich die Topographie als günstig, zumal die vielen Bergschluchten die Grenzüberwachung auf<br />

beiden Seiten erschwerten. Seit dem Ende der `90er Jahren hat sich die Lage jedoch geändert. Die<br />

feste EU-Orientierung Bulgariens hat dazu geführt, dass seit 1997 das Land seine Kooperation mit<br />

Griechenland, aber auch mit der EU insgesamt, im Bereich der illegalen Einwanderung intensiviert<br />

hat. Bulgarien und Griechenland haben seitdem mehrere Protokolle zur polizeilichen und zollamtlichen<br />

Zusammenarbeit unterzeichnet. Zusätzlich hat Bulgarien ein Rückübernahmeabkommen mit<br />

den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Dabei sind harte Gesetze für eine Sanktionierung der Menschenschmuggler<br />

und Urkundefälscher eingeführt worden. 279 Außerdem gilt auch für bulgarische<br />

Staatsangehörige (schon seit Anfang der `90er Jahre) die Regelung Griechenlands bezüglich der Visums<br />

beschränkter territorialer Gültigkeit für Saisonarbeiter. Diese Bereitschaft Sofias zur Kooperation<br />

gegen illegale Einwanderung hat dazu resultiert, dass seit März 2001 bulgarische Staatsangehörige<br />

von einer Visumpflicht für die Einreise in ein EU-Land befreit sind. 280 Darüber hinaus hat die<br />

erhebliche Zunahme griechischer Investitionen auf bulgarischem Boden für die Schaffung neuer<br />

Arbeitsplätze und die Reduktion des Auswanderungsbedarfes gesorgt. 281 Zusätzlich hat die Verschärfung<br />

der Maßnahmen seitens beider Staaten gegen die irreguläre Einwanderung für eine Verminderung<br />

des Immigrationsstromes aus Bulgarien gesorgt, obgleich er nicht komplett aufgehalten werden<br />

kann. Die sehr positiven Schritte Bulgariens müssen also hervorgehoben werden.<br />

Zum Schluss soll noch kurz der Fortschritt Rumäniens im Bereich der irregulären Auswanderung<br />

seiner Staatsbürger nach Griechenland erwähnt werden. Unmittelbar nach dem Sturz des<br />

Tschauschesku-Regimes und bis spät in die ‘90er Jahre hat Griechenland eine hohe Zahl rumänischer<br />

Wirtschaftsflüchtlinge empfangen, von denen die überwältigende Mehrheit illegal eingereist<br />

war. Die Zahl der bis 2001 legalisierten rumänischen Wirtschaftsflüchtlinge betrug ungefähr 22.000<br />

Personen, dennoch dürfte ihre Gesamtzahl in Griechenland, einschließlich der sich illegal Aufhaltenden,<br />

weit höher liegen. 282 Seit 1996 gilt allerdings ein Rückführungsabkommen zwischen Griechenland<br />

und Rumänien, wobei die Visumpflicht für Rumänen im Schengen-Raum weiterhin besteht. Die<br />

Bemühungen der rumänischen Regierungen zu einer Annäherung an die EU, um einen Beitritt bis<br />

2007 zu erzielen, wie übrigens auch die massiven Investitionen vieler EU-Staaten dort (mitunter<br />

auch Griechenlands), haben dazu beigetragen, dass die Emigration nach Griechenland deutlich abgenommen<br />

hat. Der in BADE 283 geschilderte Fall von rumänischen Roma, die Anfang der `90er Jahre<br />

massiv nach Deutschland ausgewandert waren, um da Asyl zu beantragen (aufgrund der<br />

diskriminatorischen Politik des rumänischen Staates gegenüber ihnen), hat in Griechenland kaum<br />

Anwendung gefunden. Im Allgemeinen begegnet Griechenland an seiner Nordgrenze einem nicht<br />

mehr so akuten Problem bezüglich illegaler Einwanderung, aufgrund der generellen Beruhigung der<br />

politisch-sozialen Lage auf dem Balkan seit der Jahrtausendwende, der allgemeinen Verbesserung<br />

der internen Organisation bei den meisten Balkanstaaten, sowie wegen des inzwischen mehr fortge-<br />

277<br />

Siehe auch die Analysis von SEKERIS, 2004, S. 430<br />

278<br />

Die plötzliche Einfrierung der sehr guten bilateralen Beziehungen im Jahr 1992 wegen der Anerkennung der FYROM<br />

als „Republik Mazedonien“ von der Dimitrof – Ganef – Regierung in Sofia wurde ziemlich schnell überwunden.<br />

279<br />

Der Versuch Bulgariens zu einer Angleichung an die Schengen-Bestimmungen wird also deutlich.<br />

280<br />

Ausnahmen gelten dabei für Erwerbstätigkeitszwecke. Der Fall von Bulgarien wird sehr ausführlich in APAP /<br />

TCHORBADJIYSKA (2004, S. 8) skizziert.<br />

281<br />

Siehe STATHOPOULOS, 1998, S. 27<br />

282<br />

Siehe dazu Mediterranean Migration Observatory (MMO): “Immigrants in Greece, by educational level [selfdeclared]<br />

and nationality, census 2001“, S. 1<br />

283<br />

In: BADE, 2002, S. 426 f<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 63<br />

schrittenen griechischen Grenzschutzes, in Verbindung mit den bilateralen Abkommen zwischen<br />

Athen und diesen Staaten.<br />

6.5.2 Die Komplexität der Beziehungen zur Türkei<br />

An mehreren Stellen dieses Manuskriptes ist bereits erwähnt worden, dass Griechenland jährlich<br />

eine Vielzahl von illegalen Einwanderern, regelrecht Flüchtlingen und Asylbewerbern, aus dem türkischen<br />

Festland empfängt. Ungefähr 90 % aller Asylbewerber in Griechenland stammen aus asiatischen<br />

Ländern, welche über die Türkei nach Griechenland und meistens anschließend nach Westeuropa<br />

reisen wollen. Hinzu muss noch gerechnet werden, dass viele irreguläre Immigranten (in der<br />

Regel Flüchtlinge) in Griechenland keinen Asylantrag stellen und somit nicht gefasst werden, sondern<br />

das Land als „Transit“ benutzen, um auf illegalem Wege nach Italien oder nach Deutschland zu<br />

geraten, sei es auf eigene Faust (meistens) oder sogar mit Hilfe von „Agenten“ oder anderen multinationalen<br />

Schleusebanden, welche diesen Menschen aus Griechenland nach Italien verhelfen. Die<br />

mangelhafte polizeiliche Präsenz in den westgriechischen Häfen bis vor kurzer Zeit trug erheblich<br />

zum Erfolg solcher Unternehmen bei. 284 Zwar besteht dieses Problem der irregulären Immigration<br />

von der Türkei aus nach Griechenland immer noch bis heute, allerdings war es bis vor wenigen Jahren<br />

besonders akut, da die Unterzeichnung und Anwendung von relevanten bilateralen Abkommen<br />

beider Staaten an der perplexen politischen Lage zwischen ihnen scheiterte. Die aufeinander folgenden<br />

diplomatischen Auseinandersetzungen (im Bezug auf den Festlandsockel der griechischen Inseln,<br />

die sich sehr nah am türkischen Festland befinden), die gespitzten militärischen Krisen von<br />

1974, 1986 und 1996, das immer noch ungelöst gebliebene Zypern-Problem, die Disputationen über<br />

den FIR – Luftraum der Ägäis (Flight Information Region), wie übrigens auch ein tiefer gegenseitiger<br />

Verdacht über die Rolle Griechenlands im Nahen Osten 285 und der Türkei auf dem Balkan, haben eine<br />

Verständigung beider Regierungen in Sachen illegale Einwanderung (und nicht nur) vereitelt. Darüber<br />

hinaus soll die mangelhafte operative und wirtschaftliche Kapazität beider Länder, besonders<br />

der Türkei, zum Empfang und zur Aufnahme von Flüchtlingen auf ihren Territorien nicht außer Acht<br />

gelassen werden, weshalb zwischen Griechenland und der Türkei zwar ein Rückführungsabkommen<br />

existiert (und das erst seit 2002), jedoch nicht immer reibungslos angewandt wird. 286 Und schließlich<br />

soll noch beachtet werden, dass Griechenland die Mehrheit der Initiativen ergriff, was die Vereinbarungen<br />

mit seinem östlichen Nachbarn zur Bekämpfung der irregulären Immigration anbelangt.<br />

Die ungünstigen topographischen Gegebenheiten erschwerten wesentlich jeglichen Versuch der<br />

griechischen Behörden gegen diese Einwanderungswellen, weshalb sie unbedingt eine Einigung mit<br />

den türkischen Behörden anstreben wollten / mussten.<br />

Der erste Schritt zu einer Einigung zwischen beiden Staaten (immer im Hinblick auf die irreguläre<br />

Immigration, aber auch auf eine breite Palette von Themenbereichen) ist am 22.05.1988 in Athen<br />

unternommen worden, und zwar durch die Unterzeichnung vom so genannten „Memorandum<br />

Papoulias-Yilmaz“, genannt nach den damaligen Außenministern beider Länder, Karolos Papoulias<br />

(Griechenland) und Mesut Yilmaz (Türkei). 287 Dieses Memorandum beinhaltete Vereinbarungen über<br />

eine gegenseitige Abstinenz von Militärübungen über der Ägäis in Touristenperioden, sowie an reli-<br />

284<br />

Auch nach MELLAH, 2000, S. 45<br />

285<br />

Und zwar aufgrund der Unterzeichnung mehrerer Verteidigungspakte Athens mit Syrien, Ägypten, dem Iran und<br />

später mit Georgien und Armenien, welche traditionell als „Gegner“ Ankaras in der Region gegolten haben. Abgesehen<br />

davon warfen viele türkische Parteien Griechenland vor, es hätte Anhänger der separatistischen kurdischen Partei<br />

PKK auf griechischem Boden ausgebildet, um gegen die Souveränität der Türkei zu kämpfen.<br />

286<br />

Es handelt sich hauptsächlich um die im Anschluss angesprochene Unklarheit bezüglich des Begriffes „Massenrückführung“.<br />

287<br />

Mesut Yilmaz ist im Verlauf der `90er Jahre drei Mal türkischer Regierungschef geworden (23.06.1991-20.11.1991,<br />

06.03.1996-28.06.1996 und 30.06.1997-25.11.1998). Karolos Papoulias ist am 08.02.2005 zum Staatspräsidenten<br />

der Griechischen Republik gewählt worden.<br />

Working Paper 13, 2006


64 Alexandros Alexandrou<br />

giösen und nationalen Feiertagen, über ein gemeinsames Gesuch vor dem Internationalen Gerichtshof<br />

in Den Haag bezüglich des Festlandsockels („Maßnahmen zum Vertrauensaufbau“), und zusätzlich<br />

eine Kooperation der Polizei- und Zollbeamten beider Länder gegen Drogenhandel, Warenschmuggel<br />

und illegale Einwanderung. 288 Trotz der ursprünglichen Euphorie hat sich die Anwendung<br />

dieses Schreibens in der Praxis als langsam und mühsam herausgestellt. Lediglich die erste Klausel<br />

bezüglich der Militärübungen ist bislang eingehalten worden. Nicht nur fehlten die notwendigen<br />

technischen und finanziellen Ressourcen, um diese Kooperation in die Wege zu leiten, sondern haben<br />

darauf folgende politisch-diplomatische Krisen und Uneinstimmigkeiten zwischen den Regierungen<br />

beider Länder die Förderung der im Memorandum propagierten Zusammenarbeit gehindert.<br />

Immerhin war aber ein gewisser politischer Wille beider Länder zum Ausdruck gebracht worden, auf<br />

den sich spätere Initiativen beriefen.<br />

Das Problem der irregulären Immigration von der Türkei aus nach Griechenland war Gegenstand bei<br />

späteren Verhandlungen zwischen beiden Ländern. Die griechischen Regierungen versuchten wiederholt,<br />

eine Einigung mit den türkischen Behörden darüber zu erreichen, jedoch blieb ein Fortschritt<br />

aus. Die Vielfältigkeit der bilateralen Disputationspunkte verkomplizierte das gesamte Vorgehen.<br />

Griechenland strebte nach einer getrennten Abhandlung und Bearbeitung der bilateralen Probleme<br />

(darunter auch jenes der illegalen Einwanderung), während die Türkei eher eine „Paketlösung“<br />

aller bilateralen Streitpunkte favorisierte, nachdem allerdings die im Memorandum Papoulias-Yilmaz<br />

vorgesehenen „Maßnahmen zum Vertrauensaufbau“ gefördert worden wären. 289 Der gesamte Sachverhalt<br />

wurde noch von einem Faktor negativ beeinflusst, nämlich dem Zypernproblem. Das griechische<br />

Außenministerium hatte seit 1990 die Lösung des Zypernkonfliktes zu einer unabdingbaren<br />

Voraussetzung für die Verbesserung der Beziehungen zur Türkei erklärt. Nur nach einer Lösung dieser<br />

Frage wäre eine fundierte Abhandlung der bilateralen Uneinstimmigkeiten realisierbar gewesen.<br />

290 Da aber mehrere Lösungsvorschläge des Zypernkonfliktes seitens des UNO-Generalsekretärs<br />

Butros B. Ghali gescheitert waren (hauptsächlich wegen der Ablehnungen seitens der türkischzypriotischen<br />

Führung), kamen die Absprachen zwischen Athen und Ankara kaum voran, obgleich<br />

„Kommunikationskanäle“ zwischen beiden Außenministerien etabliert worden waren. 291 Die<br />

Inexistenz eines Rückführungsabkommens zwischen beiden Ländern hat zur Tragödie des Schiffes<br />

„Kostakos“ im November 1996 geführt, bei der mehrere Dutzende von Flüchtlingen mit diesem Boot<br />

von der Türkei aus nach Griechenland illegal einreisen wollten, aber von der griechischen Küstenwache<br />

auf offenem Meer aufgehalten wurden und mehrere Tage lang ohne hygienische Versorgung auf<br />

dem Schiff mitten in der Ägäis bleiben mussten, da die Türkei sich weigerte, diese Flüchtlinge wieder<br />

aufzunehmen. Allerdings muss beachtet werden, dass die permanente militärische Spannungslage<br />

auf der Ägäis (besonders nach der Imia-Krise im Januar 1996) die Unterzeichnung solcher Abkommen<br />

ohnehin unmöglich machte. Darüber hinaus sorgte die traditionelle Taktik der türkischen Regierungen<br />

(welche in der Regel vom militärdominierten Nationalen Sicherheitsrat in Ankara diktiert<br />

wurde) für eine Vereitelung jeglicher Versuche zur Einigung, nämlich in Perioden tiefer wirtschaftlicher<br />

und politischer Krisen im Inneren des Landes die Aufmerksamkeit der eigenen öffentlichen<br />

Meinung auf die „Feindschaft“ gegen Griechenland zu lenken. Diese Taktik, in Verbindung mit einem<br />

ebenfalls historisch tief verwurzelten Misstrauen der Griechen gegenüber den wahren Absichten der<br />

288<br />

Mehr Einzelheiten darüber in: BEREMIS, 2001, S. 393<br />

289<br />

Vgl. dazu die relevante öffentliche Stellungnahme des damaligen türkischen Prämierministers Turgut Özal am<br />

24.08.1989; in: RIZAS, 2003, S. 111<br />

290<br />

Vgl. auch RIZAS, 2003, S. 184 und S. 194. Mit dieser Position des Griechischen Außenministeriums stimmten damals<br />

alle griechischen Parteien überein. Erst Ende 1997 wurde die Verbesserung der Beziehungen zwischen Athen und<br />

Ankara von der Lösung des Zypernkonfliktes abgekoppelt. (Ebd., S. 211 f)<br />

291<br />

Es handelte sich dabei um diplomatische Delegationen beider Länder, auf dem Niveau von Generalsekretären, die<br />

sich aber im Wesentlichen nur auf Konsultationen beschränkten.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 65<br />

türkischen Diplomatie sowohl auf der Ägäis, als auch auf Zypern und dem Balkan, 292 hat zu vielen<br />

und langen Verspätungen bei der Ausarbeitung von Kooperationskonzepten zwischen beiden Staaten<br />

geführt. 293<br />

Diese kontraproduktive Konstellation hat sich erst seit 2000 geändert. Die Übernahme des türkischen<br />

Außenministeriums durch den pro-europäischen Diplomaten Ismail Cem und des griechischen<br />

Außenministeriums durch den erfahrenen Politiker Georgios Papandreou, sowie die langjährigen<br />

kooperativen Beziehungen beider Männer, haben eine neue Ära im Bereich der bilateralen Beziehungen<br />

eingeweiht. Am wichtigsten aber spielte die endgültige Orientierung der Türkei in Richtung EU<br />

mit. Aufgrund dieser Orientierung der türkischen Politik (die allerdings seit 1964 stammt, aber nun<br />

einen festen und entscheidenden Charakter eingenommen hat) hat sich eine Zusammenarbeit zwischen<br />

Athen und Ankara in einer Fülle von Sachverhalten ermöglichen lassen, darunter auch der<br />

illegalen Einwanderung. Ferner hat die Regierungsbildung durch die gemäßigte islamische Partei der<br />

Gerechtigkeit und des Fortschrittes von Recep Tayyip Erdoğan am 03.11.2002, der den Beitritt der<br />

Türkei in die EU zur höchsten Priorität seiner Amtszeit erklärt hat, für eine weitere Entspannung der<br />

bilateralen Beziehungen und eine schnellere Annäherung beider Länder gesorgt. Die Zusammenarbeit<br />

beider Länder hat neulich einen umfassenden Charakter erhalten, und zwar nach der Regierungsübernahme<br />

im März 2004 in Athen durch die konservative Partei „Neue Demokratie“, deren<br />

Führer Kostas Karamanlis enge politische und freundschaftliche Beziehungen zum amtierenden türkischen<br />

Prämierminister pflegt. Nichtsdestotrotz, das erklärte Ziel der türkischen Administration seit<br />

dem Jahr 2000 zum schnellen EU-Beitritt hat die Verbesserung der Beziehungen zu Griechenland<br />

unabdingbar gemacht, wobei die Türkei sich im raschen Tempo an die europäischen Standards und<br />

Forderungen anpassen musste, die Bekämpfung der illegalen Einwanderung miteinbezogen. Andererseits<br />

ist es der griechischen Diplomatie gelungen, durch die Unterstützung der türkischen Kandidatur<br />

zum EU-Beitritt (seit 1997) die bilateralen Probleme nun auf der Basis der Unionsbeschlüsse und<br />

des Gemeinschaftsrechts zu behandeln. 294<br />

Seit dem Jahr 2000 sind mehrere Abkommen zwischen Delegationen beider Länder zur Bekämpfung<br />

der irregulären Immigration (direkt und indirekt), manche sogar auf ministeriellem Niveau, unterzeichnet<br />

worden. Es handelte sich um Vereinbarungen zur Vereinfachung der Zollbestimmungen<br />

zwischen beiden Ländern und zur Beseitigung des Menschenschmuggels, 295 um Abkommen zum<br />

Informationsaustausch und zu gemeinsamen polizeilichen Aktionen gegen Drogen- und Waffenhandel<br />

(inklusiv nukleare Waffen), sowie gegen den Schmuggel von Antiquitäten, 296 wie übrigens auch<br />

um Einigungen über die maritimen Transportmittel, d.h. Austausch von Passagierlisten, Konkretisierung<br />

der notwendigen Reise- und Frachtdokumente, sowie Zusammenarbeit in hygienischen und<br />

sicherheitsrelevanten Aspekten und in Fällen von Seenot. 297 In diesem Kontext nimmt das Abkommen<br />

vom 20.01.2000 zwischen Griechenland und der Türkei einen besonderen Stellenwert ein. 298 Die<br />

beiden Seiten haben das Fundament für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden<br />

gelegt. Folgende Bereiche wurden darin angesprochen: Austausch von Informationen, Erfahrungen<br />

und forensischer (kriminologischer) Ausrüstung, Verstärkung der Kooperation an den<br />

Grenzübergängen zur Vereitelung von illegaler Einwanderung, Menschen-, Drogen und Waffenschmuggel,<br />

gemeinsame Evaluationsrunden bezüglich terroristischer Gefahren, Ausarbeitung von<br />

Konzepten zur wirkungsvolleren Überwachung von Häfen, Flughäfen und ländlichen Zollübergängen,<br />

292<br />

Wie z.B. die bereits erörterten Versuche Ankaras zur Formung eines „moslemischen Bogens“ auf dem Balkan; in:<br />

SEKERIS, 2004, S. 434 f<br />

293<br />

Nach RIZAS, 2003, S. 156<br />

294<br />

Vgl. dazu die Rede des ehemaligen griechischen Regierungschefs SIMITIS in Bonn, am 25.04.1997, S. 9 f<br />

295<br />

Vgl. dazu die Bestimmungen zum Transport von Menschen; in: Amtsblatt der Republik Griechenland, Nr. 213 vom<br />

05.10.2000, S. 3277-3284 und Nr. 174 vom 01.08.2001, S. 2695-2698<br />

296<br />

In: Amtsblatt der Republik Griechenland, Nr. 62 vom 30.03.2001, S.1271-1286<br />

297<br />

In: Amtsblatt der Republik Griechenland, Nr. 75 vom 12.04.2001, S. 1411-1426<br />

298<br />

Dieses Abkommen ist am 27.06.2001 in Kraft getreten.<br />

Working Paper 13, 2006


66 Alexandros Alexandrou<br />

schnelle Bekanntmachung seitens Griechenlands der neuen erforderlichen Dokumente für die Einreise<br />

in die EU, sowie Präsentation von gemeinsamen Vorschlägen in den internationalen Fora. 299<br />

Einen entscheidenden Schritt im Bereich der Kooperation beider Länder zur Bekämpfung der illegalen<br />

Einwanderung hat die Unterzeichnung eines Rückübernahmeprotokolls dargestellt, und zwar am<br />

08.11.2001 in Athen. 300 Diese Entwicklung war das Resultat von langjährigen Konsultationen zwischen<br />

Experten von beiden Seiten, sowie von den Bestrebungen der Türkei, sich den Forderungen der<br />

EU bezüglich der Mitwirkung bei der Eindämmung der irregulären Immigration anzupassen. Die Kooperation<br />

der türkischen Regierung in allen Themenbereichen, welche die Union betrafen, war als<br />

eine unumgängliche Bedingung für die Annahme einer künftigen Kandidatur der Türkei zum EU-<br />

Beitritt angesehen. Aufgrund dessen musste im Bereich der Einwanderung in erster Linie eine Kooperation<br />

mit Griechenland sichergestellt werden. In diesem Abkommen wurden die notwendigen<br />

Reisedokumente zur legalen Einreise definiert, 301 die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken<br />

(„biometrischen Daten“) für Angehörige von Drittstaaten gefordert, 302 sowie eine Liste von Beweismitteln<br />

betreffend Einreise und Aufenthalt auf dem Territorium des eines oder des anderen<br />

Staates vorgesehen. 303 Zusätzlich wurden Regelungen zur Rückübernahme von illegal Eingewanderten<br />

vorgeschrieben. Es ist zwischen einer „vereinfachten“ und einer „regulären“ Rückübernahmeprozedur<br />

unterschieden worden. Im ersten Fall sollen an der Grenze zwischen beiden Ländern gefasste<br />

illegale Einwanderer unmittelbar (also binnen 7 Tagen) an ihren Abfahrtort (d.h. je nachdem ob sie<br />

von Griechenland oder von der Türkei aus versucht haben, die Grenze zu überschreiten) zurückgebracht<br />

werden. Im zweiten Fall sollen verhaftete illegal sich aufhaltende Personen zurück nach Griechenland<br />

oder in die Türkei abgeführt werden, sofern bewiesen werden kann, dass diese Personen<br />

eins der zwei Länder als „Transit“ benutzt hatten bzw. aus einem der beiden Länder stammen und<br />

illegal aus- und eingereist sind. Die Frist zur Bearbeitung eines entsprechenden Antrages seitens des<br />

einen Vertragspartners beträgt höchstens 75 Tage. Eine Massenrückführung soll dabei aus Gründen<br />

der begrenzten Empfangsmöglichkeiten vorerst vermieden werden. 304 Zum Schluss sind noch gemeinsame<br />

Formulare ausgearbeitet worden, um die Durchreise im Falle einer Rückführung ins Herkunftsland<br />

zu registrieren und zu ermöglichen. 305 Die Anwendung der Klauseln über die Rückführung<br />

von irregulären Zuwanderern ist bis jetzt im Allgemeinen befriedigend verlaufen. Allerdings entstehen<br />

Schwierigkeiten bezüglich der Definition einer „Massenrückführung“, da dieser Term subjektiv<br />

geschätzt werden kann, weshalb die türkischen Behörden einige Male eine Rückübernahme abgelehnt<br />

haben. 306 Immerhin aber haben sich beide Seiten im Großen und Ganzen an die Vereinbarungen<br />

gehalten. Es ist zu erwarten, dass die größte Last der Rückübernahmen an die Türkei gefallen ist,<br />

zumal sich die illegalen Einwanderer fast immer von der Türkei aus nach Griechenland und in Richtung<br />

EU begeben, und nicht anders rum. 307 Nicht zuletzt soll noch die am 25.04.2004 geäußerte<br />

299 In: Amtsblatt der Republik Griechenland, Nr. 139 vom 27.06.2001, S. 2185-2196. Dabei wurde die Forderung nach<br />

einem ausgearbeiteten Rückführungsabkommen unterstrichen.<br />

300 In: Amtsblatt der Republik Griechenland, Nr. 163 vom 15.07.2002, S. 3081-3096: “Protocol for the Implementation<br />

of Article 8 of the Agreement between the Government of the Hellenic Republic and the Government of the Republic<br />

of Turkey on Combating Crime, especially Terrorism, Organized Crime, Illicit Drug Trafficking and Illegal Immigration”<br />

301 D.h. nationale Identitätskarte, Reisepass bzw. ein mit bestempeltem Lichtbild ausgestattetes Dokument oder eine<br />

provisorische Ersatzidentitätskarte, im Falle eines Verlustes des originalen Dokumentes. (Art. 2, § 1 a-c)<br />

302 Laut Art. 4, § 1 a-e. EU-Bürger sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />

303 Dies galt besonders für illegale Einwanderer. Etwa abgelaufene Visums, alte Fahrkarten oder Krankenhausaufenthal-<br />

te waren damit gemeint. (Art. 5, § 1 a-e und § 2)<br />

304 Siehe dazu Art. 6, § 1-5<br />

305 Laut Art. 7, § 1-5<br />

306 Die Konkretisierung dieser Klausel soll Gegenstand neuer Verhandlungen sein.<br />

307 Im Falle, dass eine Person zwischen beiden Staaten illegal „pendelt“, dann ordnet sich die Zuständigkeit jenem Staat<br />

zu, dessen potentieller Aufenthaltstitel als letzter abläuft; sollte dies nicht der Fall sein, dann muss geprüft werden,<br />

von welchem Land aus diese Person ursprünglich Griechenland oder die Türkei betreten hatte. (Art. 6, § 3-4)<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 67<br />

Absicht der Außenminister beider Länder angesprochen werden, die Landminen an der kontinentalen<br />

Grenze am Ebros-Fluß allmählich zu neutralisieren. Seit 1990 sind mehr als 70 von der Türkei aus<br />

kommende illegale Einwanderer auf der griechischen Seite des Flusses wegen Landminen ums Leben<br />

gekommen und ungefähr doppelt so viele schwer verletzt worden. Die beiden Außenminister haben<br />

nach der Ratifizierung des Ottawa-Abkommens durch die nationalen Parlamente die Zerstörung der<br />

Landminen beschlossen, während ein Zeitplan noch abzuzeichnen bleibt. Auf griechischer Seite liegen<br />

nämlich fast 1,3 Millionen Landminen verteilt an seinen balkanischen Kontinentalgrenzen begraben.<br />

308<br />

Zweifelsohne hat sich durch die Unterzeichnung dieser Abkommen die Zusammenarbeit zwischen<br />

beiden Ländern erheblich verbessert. Außerdem hat sich auch ein politischer Wille manifestiert,<br />

nachdem sich entsprechende Forderungen auf der Ebene von NGOs, von Freundschaftsverbänden<br />

und gemeinsamen Aktionen („Events“) von Künstlern, Intellektuellen und Sportlern breit durchgesetzt<br />

hatten. Die EU hat der Türkei finanzielle Hilfe angeboten, um diese Rückübernahmepolitik Ankaras<br />

– vor allem im Bereich der Flüchtlingswiederaufnahme – zu untermauern, wie im folgenden<br />

Kapitel angenannt werden soll. Obgleich die Eindämmung der illegalen Einwanderung von der Türkei<br />

aus in Richtung EU nicht völlig gelingt, und trotz der noch vielen ungelösten Konfliktpunkte zwischen<br />

Griechenland und der Türkei, 309 kann der Wert der Zusammenarbeit zwischen Ankara und Athen<br />

nicht unterschätzt werden. Die Türkei stellt den „Schlüssel“ dar, was die irreguläre Immigration und<br />

den Zustrom von Flüchtlingen aus dem Nahen Osten und Asien in die Richtung der „Festung Europa“<br />

anbelangt, weshalb ihr Miteinbezug in jeglichen relevanten EU-Politiken essentiell ist. 310 Es wird<br />

also ersichtlich, dass die Option eines EU-Beitrittes der Türkei die Zusammenarbeit in Sachen illegale<br />

Einwanderung, wie übrigens auch in einer viel breiteren Palette von Themenbereichen, entscheidend<br />

fördern kann. Die Fürwörter eines EU-Beitrittes der Türkei heben dieses Argument besonders akzentuiert<br />

hervor. 311<br />

Abschließend soll noch kurz angenannt werden, dass die griechischen Regierungen auch nach einer<br />

Absprache mit arabischen Staaten im östlichen Mittelmeer gestrebt haben, aus denen bzw. über<br />

welche viele Asylbewerber und Wirtschaftsflüchtlinge nach Griechenland kommen. Im Herbst 1994<br />

hat der damalige griechische Prämierminister Andreas Papandreou eine Reise in der Region (Syrien<br />

und Jordanien) unternommen und diese Thematik mit seinen arabischen Kollegen behandelt, ohne<br />

jedoch konkrete Einigungen zu erzielen. Seither hat es mehrere entsprechende Treffen zwischen<br />

ministeriellen Delegationen zu diesem Thema gegeben, aber ohne handfeste Ergebnisse. Erst neulich<br />

(am 28.11.2004) haben Griechenland und Ägypten ein Abkommen unterschrieben, dem nach der<br />

Status von sich illegal in Griechenland aufhaltenden Ägyptern geregelt werden soll, ohne dass ihnen<br />

eine Abschiebung nach Ägypten droht. Zusätzlich haben beide Länder ihren Willen zum gemeinsamen<br />

Vorgehen gegen das Phänomen der illegalen Wanderungen im Mittelmeerraum bekräftigt. 312<br />

Der Fall von Palästina sieht außerordentlich kompliziert aus. Bis Mitte 1998 hatte Griechenland insgesamt<br />

$ 167 Millionen für die wirtschaftliche Entwicklung der autonomen Gebiete zur Verfügung<br />

308 Siehe dazu Dina BAGENA, 27.04.2004, S. 6<br />

309 Es handelt sich weiterhin um das Zypernproblem, um den Festlandsockel der griechischen Ägäisinseln und den FIR-<br />

Raum über der Ägäis, nicht zuletzt um den Bildungs- und Eigentumsstatus der griechischen Gemeinschaften in Konstantinopel<br />

(İstanbul) und auf den türkischen Inseln Imbros (Gökçeada) und Tenedos (Bozca Ada).<br />

310 Es muss noch angesprochen werden, dass viele Flüchtlinge und irreguläre Immigranten zwar über die Türkei in Richtung<br />

Europa ziehen, aber im Anschluss nicht nach Griechenland kommen, sondern über Bulgarien, die FYROM und<br />

Albanien wandern und mit Schlepperbooten nach Italien transportiert werden.<br />

311 Vgl. Alexandrine BOUILHET, 01.10.2004, p. 5: « La Commission est tout aussi optimiste sur l’intégration de la Turquie à<br />

l’espace judiciaire et policier commun. Cela renforcera la coopération dans la lutte contre le crime organisé, les trafics,<br />

le terrorisme au bénéfice de toute l’Union. »<br />

312 Siehe Christina KORAI, 27.11.2004, S. 7<br />

Working Paper 13, 2006


68 Alexandros Alexandrou<br />

gestellt, um somit die Auswanderung der Ortsansässigen zu verringern. 313 Jedoch hat sich die Lage<br />

seit Ende 2000 erheblich verschlechtert, und die Infrastrukturen in der Region sind fast völlig zerstört<br />

worden. Obgleich Griechenland auch palästinensische Flüchtlinge empfängt, ist es nicht möglich,<br />

mit den zuständigen Behörden dort ein relevantes Abkommen zu unterzeichnen, und zwar wegen<br />

der besonders ungünstigen politischen Gegebenheiten in der Region seit dem Ausbruch der<br />

Zweiten Intifada im Oktober 2000.<br />

6.5.3 Initiativen auf EU-Ebene<br />

Das Interesse an und die unmittelbare Betroffenheit von der gesamten Thematik der illegalen Einwanderung<br />

hat Griechenland schon seit dem Anfang der `90er Jahre zu einer aktiven Politikgestaltung<br />

innerhalb der EG / EU motiviert. Es war allen griechischen Regierungen klar, dass dieses Phänomen<br />

nur auf gemeinschaftlicher Ebene wirkungsvoll hätte bekämpft werden können. Die Mitsotakis-Regierung<br />

(1990-1993) hat diese Notwendigkeit unmittelbar eingesehen. Aufgrund dessen hat<br />

Griechenland vor der Unterzeichnung des Maastricht Vertrags mehrere Initiativen auf europäischer<br />

Ebene ergriffen, um dieses Thema in die entsprechenden Diskussionen einzubinden, im Rahmen der<br />

in Aussicht gestellten gemeinsamen Arbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. 314 Es war schon zu<br />

erwarten, dass die Früchte dieser Zusammenarbeit erst viel später hätten geerntet werden können,<br />

aber ein entschiedenes Vorgehen aller EG-Mitgliedstaaten erschien nun als eine „Einbahnstrasse“,<br />

zumal die Harmonisierungen der Asyl- und Visumsysteme, sowie die polizeiliche Zusammenarbeit<br />

schon angebahnt worden waren, und zwar durch die Abkommen von Schengen und Dublin. Auch in<br />

den kommenden Jahren beteiligte sich Griechenland aktiv an der Gestaltung von Unionsprojekten<br />

und Politiken hinsichtlich der irregulären Immigration. Parallel dazu strebte es eine Verbesserung<br />

der bilateralen Beziehungen mit seinen Nachbarn an. Ebenfalls kooperativ erwies sich die griechische<br />

Diplomatie auf dem Treffen des Rates in Helsinki (am 10/11.12.1999). Da der griechischen Regierung<br />

die Schlüsselrolle der Türkei in der gesamten Diskussion bewusst war, hat sie eingelenkt,<br />

dass die Türkei eine reichliche finanzielle Unterstützung bekommen sollte, und zwar in Höhe von<br />

ungefähr € 1,1 Milliarden für den Zeitraum 2004 bis 2006. Genauer gesagt belief sich dieser Fond<br />

auf € 250 Millionen für 2004, auf € 300 Millionen für 2005 und auf € 500 Millionen für 2006. Der<br />

Zweck bestand darin, der Türkei bei der Aufrichtung von Infrastrukturen zu verhelfen, angesichts<br />

eines späteren EU-Beitrittes. 315 Es handelte sich dabei um Fonds für die Förderung der Demokratisierung<br />

und Menschenrechtsachtung, sowie der Industrie-, Informations- und Umweltpolitik. Zusätzlich<br />

wurde der Bereich der Regionalpolitik angesprochen, um die Diskrepanzen zwischen West- und<br />

Osttürkei abzumildern. Am wichtigsten aber erschien die Forderung nach einem entschlossenen Vorgehen<br />

gegen die illegale Einwanderung in Richtung EU, weshalb eine Kooperation zwischen der Türkei<br />

und der Union in den Bereichen Zoll, Polizei und Justiz erforderlich sei, wobei die Türkei<br />

Fazilitäten für die Wiederaufnahme von Flüchtlingen errichten sollte. Darüber hinaus musste die<br />

Türkei schrittweise in das europäische Asylsystem miteinbezogen werden. 316 Die griechischen Regierungen<br />

haben bis heute wiederholt die türkische Kandidatur zum EU-Beitritt unterstützt. Es ist be-<br />

313 Vgl. dazu auch STATHOPOULOS, 1998, S. 34<br />

314 Die damalige griechische Regierung hat also den Maastricht-Vertrag in diesem Sachverhalt aktiv mitgestaltet, genauso<br />

wie im Bereich der GASP. (Auch nach IOAKEIMIDIS, 2001, S. 424)<br />

315 Der Türkei wurde nämlich auf dem Gipfeltreffen von Helsinki der Status als Beitrittskandidat zugeschrieben. Siehe<br />

dazu Bündnis `90 / Die Grünen – Bundestagsfraktion: „Ja zur Türkei!“, vom 20.12.2004, S. 1<br />

316 Vgl. GOTTSCHLICH, 08.07.2004, S. 4. Allerdings erscheint es sinnvoll, an dieser Stelle eine generelle politische Evaluation<br />

anzunennen, nämlich dass Griechenland zu dieser Finanzierung auch deshalb eingelenkt hat, weil es von den<br />

anderen Mitgliedstaaten die Klausel über einen EU-Beitritt Zyperns ohne eine vorherige Lösung des relevanten Problems<br />

zugebilligt bekommen hatte, wie übrigens auch eine Aufforderung des Rates an die Regierung in Ankara, die<br />

bilateralen Probleme mit Griechenland vor dem Internationalen Gericht in Den Haag vorzutragen. (Siehe auch Kyra<br />

ADAM, 11.12.1999, S. 5 ff)<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 69<br />

reits erwähnt worden, dass auf dem Rattreffen in Sevilla (21/22.06.2002) die Vertreter der 15 Mitgliedstaaten<br />

die Möglichkeiten zur Kooperation mit den Regierungen von Drittstaaten in Erwägung<br />

gezogen haben. Dabei wurde die Option der indirekten Sanktionierung von kooperationsunwilligen<br />

Drittstaaten in Aussicht gestellt, obwohl sie am Ende doch nicht adoptiert wurde. Die griechische<br />

Delegation hat diesen Vorschlag unterstützt, zumal sie der Auffassung war, dass ein gewisses Maß<br />

an Entschlossenheit zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung seitens der betroffenen Drittstaaten<br />

vorhanden sein sollte, komplementär zu den finanziellen Hilfen seitens der EU. 317 Jedoch ist das<br />

Thema der finanziellen und strukturellen Unterstützung dieser Transitländer auch auf späteren Rattreffen<br />

behandelt worden. Diese Notwendigkeit ist immer wieder akzentuiert worden, wobei die<br />

Möglichkeiten zur Hilfe an Länder in Krisenregionen betreffend den Schutz von Flüchtlingen ebenfalls<br />

unter die Lupe genommen worden sind. 318<br />

Des Weiteren ist bereits ausführlich erörtert worden, dass die griechische Ratspräsidentschaft im<br />

ersten Halbjahr 2003 die Zusammenarbeit auf technisch-operativer Ebene als Priorität gesetzt hat,<br />

um gegen die illegale Immigration effektiv vorgehen zu können. Es handelte sich dabei um Aktionsprojekte<br />

und Vorschläge zur Kooperation in den Bereichen der Landes- und Seegrenzen, sowie der<br />

besseren und gemeinsamen Ausbildung von Beamten der angesprochenen Behörden der Mitgliedstaaten.<br />

Parallel dazu hat Griechenland auch auf anderen Konferenzen (etwa den Treffen der<br />

EUROMED) Vorschläge zur Kooperation gegen die illegale Einwanderung in Richtung EU unterbreitet,<br />

wie z.B. eine stärkere und entschlossene Investitionsbereitschaft seitens der EU im Mittelmeerraum,<br />

intensivere Handelsbeziehungen, Einbindung der Mittelmeerländer an Europa usw. 319<br />

Schlussfolgernd kann festgestellt werden, dass die Politik gegen die illegale Einwanderung multidimensional<br />

gestaltet sein muss, was die griechischen Regierungen schon seit der Genese der massiven<br />

Migrationströmungen in Richtung Westeuropa (1989-1990) wahrgenommen hatten. Die Auslegung<br />

und Ausarbeitung einer unionsweiten Politik in diesem Themenbereich, sowohl auf legislativer<br />

als auch auf technisch-operativer Ebene, ist eine Einbahnstraße gewesen, zumal die Bekämpfung<br />

des Phänomens mit rein nationalen Mitteln für alle Mitgliedstaaten unmöglich ist. Es ist eine nicht<br />

anzuzweifelnde Tatsache, dass die Harmonisierungsstrebungen in der Visum- und Asylpolitik, wie<br />

übrigens auch die Förderung der propagierten operativen Zusammenarbeit, noch nicht vollendet sind<br />

und eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden, jedoch bietet sich keine andere Option an. Im<br />

Rahmen dieser EU-Politiken hat Griechenland eine breit umfassende Aktivität zur Verständigung<br />

und Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn unternommen. Besonders seit 1997 haben die griechischen<br />

Regierungen konsequent die Verdichtung der Kooperationsnetze mit den Balkanländern und<br />

mit der Türkei verfolgt, sowohl auf politischer als auch auf wirtschaftlicher Ebene. Die Ermutigung<br />

der griechischen Investitionen in den Balkanländern hat zweifelsohne zu einer Eindämmung der<br />

Zuwanderungswellen aus dieser Region beigetragen. Aber nicht zu unterschätzen ist dabei die aktive<br />

und vehemente Orientierung dieser Länder an die EU (besonders von Bulgarien und der Türkei) und<br />

die Unterstützung dieser Perspektive seitens Athens, was eine beträchtliche Motivation zur Anpassung<br />

an die Standards und die Beschlüsse der Union schafft. Bestimmt gibt es noch einen langen<br />

Weg für diese Länder zum Erreichen dieses Zieles, da auch andere Faktoren mitwirken, 320 jedoch sind<br />

der existierende politische Wille und die vorankommenden Schritte positiv zu bewerten. Der Einbezug<br />

dieser Länder in die EU-Politiken hat also eine gute Basis für eine spätere mehr tief greifende<br />

Kooperation gebildet, und zwar nicht nur bezüglich der Eindämmung der illegalen Einwanderung,<br />

sondern auch in vielen anderen Bereichen. Im kommenden Kapitel sollen noch kurz einige griechi-<br />

317<br />

Dies traf besonders für die Türkei zu, die als Transitstaat für irreguläre Zuwanderer in die EU galt. (Vgl. Katja<br />

RIDDERBUSCH, 21.06.2002, S. 2)<br />

318<br />

Vgl. FERENCZI : 07/08.11.2004, p. 6: « Il (le Conseil) encourage les efforts entrepris par les pays situés dans les régions<br />

d’origine et de transit pour améliorer leurs capacités de protection des réfugiés. »<br />

319<br />

Vgl. dazu auch STATHOPOULOS, 1998, S. 33-37<br />

320<br />

Etwa die Kriterien für die soziale Stabilität und die wirtschaftliche Entwicklung, die Achtung der Menschenrechte,<br />

die Rechtstaatlichkeit usw.<br />

Working Paper 13, 2006


70 Alexandros Alexandrou<br />

sche innenpolitische Faktoren angenannt werden, welche die Diskussionen und Kontroversen in<br />

Griechenland im Bezug auf die irreguläre Immigration mitgeprägt haben.<br />

6.6 Innerpolitische Akteure<br />

Abgesehen vom schon erörterten staatlichen Vorgehen bei der Begegnung der irregulären Immigration,<br />

haben auch weitere Akteure im Land eine ernstzunehmende Rolle gespielt, zusätzlich im Bereich<br />

der Sensibilisierung / Informierung der Öffentlichkeit. Es handelt sich um die Kirche, um mehrere<br />

Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und um die Massenmedien, besonders die elektronischen.<br />

Dieses Kapitel befasst sich mit der Stellungnahme dieser Institutionen in der gesamten Thematik<br />

der illegalen Einwanderung nach Griechenland. Es sollte dabei angemerkt werden, dass das<br />

Hauptaugenmerk der Anstrengungen der Kirche und der NGOs eher auf die Versorgung von Flüchtlingen<br />

gerichtet war, während die Massenmedien die Problematik der sehr hohen Zahlen von Wirtschaftsflüchtlingen<br />

behandelten.<br />

6.6.1 Die Griechisch-Orthodoxe Kirche<br />

Die Griechisch-Orthodoxe Kirche hat sich schon unmittelbar seit dem Anfang der massiven Immigrationswellen<br />

um die Versorgung der betroffenen Personen gekümmert. Besonders hat sie mehrere<br />

Sendungen von humanitärer Hilfe (in der Form von Decken, Lebensmitteln und Medikamenten) nach<br />

Albanien, Rumänien, Jugoslawien und Bulgarien bis Mitte der `90er Jahre initiiert und unterstützt,<br />

wobei die örtlichen Gemeinden notbedürftigen Einwanderern oft Essenrationen zusicherten. Allerdings<br />

ließ das Interesse der Kirche in diesen Bereichen ziemlich rasch nach, da sich die Situation in<br />

den meisten jener Länder verbessert hatte und ihr diese Art Versorgung langfristig nicht zugemutet<br />

werden konnte. Der Handlungsbereich der Kirche hat sich parallel an die Thematik der Flüchtlinge<br />

orientiert, und sich mit ihr ab Mitte der `90er Jahre fast ausschließlich beschäftigt. Die theologische<br />

Untermauerung der Notwendigkeit bzw. der Pflicht der Christen zur Versorgung von Flüchtlingen<br />

stammt von der Bibel, in der Jesus, die Heilige Maria und Josef selbst als Flüchtlinge dargestellt<br />

werden, die vor König Herodes` Gräueltaten gegen die Neugeborenen nach Ägypten geflohen waren.<br />

321 Darüber hinaus würden die Gleichheit aller Menschen vor Gott und der traditionelle Wert der<br />

Liebe und der Philoxenie (Gastfreundschaft) zur Hilfsbereitschaft gegenüber den leidenden Flüchtlingen<br />

verpflichten. 322 Das vielfältige soziale Engagement der Kirche habe somit die brennende und<br />

in den Medien ohnehin intensiv präsentierte Angelegenheit der Flüchtlingseinreise ins Land nicht<br />

außer Acht lassen dürfen. 323 Unter anderem zu diesem Zwecke hat sich die Griechisch-Orthodoxe<br />

Kirche auch auf europäischer Ebene eingesetzt; die Gründung einer Ständigen Vertretung in Brüssel<br />

seit August 1998 sollte ihre Präsenz nahe der Entscheidungszentren der EU stärken und die Kooperation<br />

mit den griechischen Abgeordneten im Europäischen Parlament auf einer breiten Palette von<br />

Themen fördern. 324<br />

Die Kontribution der Kirche auf der Ebene des Empfanges und der Leidmilderung von Flüchtlingen<br />

bezog sich auf die Vorbereitung von Essensrationen, auf die Beschaffung von sauberen Kleidern und<br />

auf die Verbesserung der hygienischen Bedingungen in den staatlichen Flüchtlingslagern, etwa<br />

durch Medikamentenlieferungen. Nicht selten übernahmen orthodoxe Geistliche psychologische<br />

Betreuung von strapazierten Flüchtlingen und organisierten Spiel- und Vergnügungsabende für<br />

Minderjährige. Im Großen und Ganzen agierte die Kirche in den staatlich aufgestellten Flüchtlings-<br />

321<br />

Nach CHRISTODOULOS, 1999, S. 292. Siehe auch Neues Testament: Matthias 2, 13-15<br />

322<br />

Ebd., S. 287 ff<br />

323<br />

Nach CHRISTODOULOS, 2000, S. 120<br />

324 Ebd., S. 79 ff<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 71<br />

lagern und in zur Verfügung gestellten kirchlichen Einrichtungen; später kam es zu einer Unterbringung<br />

von Flüchtlingen in anderen Stätten, meist Hotels, aufgrund ihrer wachsenden Zahlen. 325 Genaue<br />

Angaben zum finanziellen Aufwand der Kirche in dieser Hinsicht liegen nicht vor, zumal die<br />

geleistete Hilfe zum größten Teil aus Spenden der Gemeindemitglieder bestand. Jedoch dürfte ihr<br />

Wert anhand inoffizieller Schätzungen auf mehrere Hunderttausende EURO gewertet werden, abgesehen<br />

von den unschätzbaren Wertes psychologischen Hilfeleistungen von Geistlichen, immer mit<br />

Respekt auf die verschiedenen religiösen Überzeugungen der Flüchtlinge. Noch wichtiger erscheint<br />

in diesem Kontext die Rolle der Kirche bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Griechenland.<br />

Die Predigt über Solidarität und Toleranz<br />

„… stelle keineswegs bloße Worte dar, sondern markiere die historische Verantwortung der Kirche<br />

und der Gläubigen dar. Die Kirche sei immer zuständig für den Empfang, die Versorgung und die<br />

Seelsorge von Flüchtlingen gewesen“. 326<br />

In der Tat hat die Kirche ihren Einfluss im Allgemeinen geschickt einsetzen können, um die Bildung<br />

xenophober Tendenzen im Volk zu vereiteln, zumindest was die Flüchtlinge anbelangte. Im Bereich<br />

der Wirtschaftsflüchtlinge hat sich die Kirche zurückgehalten und sich den Forderungen nach einer<br />

konkreten Einwanderungspolitik angeschlossen. Allerdings hat sie sich bemüht, angesichts der<br />

wachsenden Kriminalitätsrate in den `90er Jahren das Volk von gefährlichen Verallgemeinerungen<br />

abzuwenden, etwa dass alle illegalen Einwanderer potentielle Kriminelle hätten sein können. Die<br />

Notwendigkeit, die Einwanderer mit den Kriminellen nicht allgemein und unbedacht gleichzustellen,<br />

und sie nicht als Ausbeutungsobjekte bzw. als Menschen / Bürger zweiter Klasse zu betrachten,<br />

wurde wiederholt vom Klerus propagiert. 327 Jedoch haben bei der Meinungsbildung im Volk auch<br />

andere Faktoren mitgewirkt, etwa die Medien, wie im Anschluss gezeigt werden soll. Darüber hinaus<br />

soll noch angenannt werden, dass die Führung der Griechisch-Orthodoxen Kirche die Integration<br />

Griechenlands in der EU kontinuierlich unterstützt hat. Gelegentlich hat sie einige Einwände geäußert,<br />

insbesondere bezüglich des Schengen-Abkommens. Genauer gesagt handelte es sich dabei um<br />

Kontroversen über den Datenschutz von registrierten Personen im SIS, über die Befugnisse von<br />

EUROPOL im Verhältnis zu den nationalen Polizeibehörden, sowie über die Garantierung der Menschenrechte<br />

angesichts der technologischen Verbesserung der Überwachungssysteme und -<br />

mechanismen. 328 Allerdings haben sich euroskeptische Aussagen (vor allem im Bezug auf die GASP<br />

und die Kooperation in den Bereichen „Justiz und Inneres“) nur von ultrareligiösen Gruppierungen<br />

(wie übrigens auch von kleinen Parteien an den zwei Rändern des innerpolitischen Spektrums) hören<br />

lassen, welche keinen nennenswerten Einfluss auf die öffentliche Meinung ausüben. Diese Gruppierungen<br />

äußerten hauptsächlich ihr Bedenken bzw. ihre „Furcht“ vor einem europäischen „Superstaat“<br />

in Brüssel, der auf untransparente und despotische Weise alle europäischen Völker ohne<br />

Rücksicht auf ihre politischen, kulturellen und sozialen Besonderheiten regieren würde. 329<br />

Schlussfolgernd kann behauptet werden, dass die Rolle der Kirche bei der Behandlung der Thematik<br />

der illegalen Einwanderung, insbesondere in der Frage der Flüchtlingsversorgung, einen essentiellen<br />

Wert eingenommen hat – und immer noch behält. Die Hilfe der Gemeinden und der Geistlichen hat<br />

zweifelsohne komplementär und entlastend zum staatlichen Engagement gewirkt, da die Erfahrung<br />

325<br />

Nach Angaben des ERF existierten in Griechenland im Jahr 2002 zwölf staatliche Empfangszentren für Flüchtlinge,<br />

mit einer Gesamtkapazität von etwa 1500 Betten. Der Staat habe anschließend einige Zimmer in Hotels organisiert,<br />

um die steigende Notwendigkeit vorübergehend zufrieden zu stellen. In: <strong>European</strong> Refugee Fund: “Mid-term evaluation<br />

of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece, December 2003”, S. 4.<br />

326<br />

Nach CHRISTODOULOS, 2004, S. 20, S. 23 und S. 35 (Zitat auf S. 35)<br />

327<br />

Auch nach CHRISTODOULOS, 1999, S. 290<br />

328<br />

Siehe CHRISTODOULOS, 1999, S. 270 f<br />

329<br />

Vgl. dazu MORAVCSIK, 2002, S. 606 f. Obgleich MORAVCSIK die Furcht vor der Gefahr der Bildung eines<br />

europäischen „Superstaates” in Brüssel für ungerechtfertigt hält, weist er auf diesen Begriff als eines der<br />

Hauptargumente der Euroskeptiker hin. Er selber geht von der Bildung eines „Superstaates” in Brüssel im Rahmen<br />

der Europäischen Integration nicht aus. (Ebd.)<br />

Working Paper 13, 2006


72 Alexandros Alexandrou<br />

und die Empfangsmöglichkeiten des Landes für Flüchtlinge begrenzt gewesen sind. Diese Tatsache<br />

steht der deutschen Erfahrung gegenüber, so wie sie von JACOBSON geschildert wird, nämlich dass<br />

die kirchlichen und die Wohlfahrts- Organisationen im Laufe der `90er Jahre ihre frühere aktive Rolle<br />

bei der Flüchtlingsfrage zugunsten der staatlichen Einrichtungen und Politiken eingebüßt hätten.<br />

330 Auf griechischer Ebene spielen solche nicht-staatliche Organisationen immer noch eine<br />

ernstzunehmende Rolle beim Empfang, bei der Versorgung und bei der Integration von Flüchtlingen<br />

in der Gesellschaft. Dies geht darauf zurück, dass der griechische Staat die Behandlung der Flüchtlingsfrage<br />

noch nicht ausschließlich auf eigene Faust regeln konnte / kann, wobei der traditionell<br />

große Einfluss der Kirche (und seit den `90er Jahren auch der NGOs) auf die Öffentlichkeit nicht<br />

außer Acht gelassen werden darf. Es soll noch kurz erwähnt werden, dass die Klausel des Kirchlichen<br />

Asyls in Griechenland seit 1977 nicht mehr existiert. Lediglich während der Heiligen Messe dürfen<br />

die Staatsorgane in die Kirche dienstlich nicht reinkommen. Ansonsten darf die Kirche von der Polizei<br />

betreten werden, und es kann zu Verhaftungen kommen, sofern ein entsprechender Befehl vom<br />

zuständigen Staatsanwalt vorliegt. 331<br />

6.6.2 Die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs)<br />

Einen weiteren Faktor in der gesamten Thematik der illegalen Einwanderung haben die Nicht-<br />

Regierungsorganisationen (Non-Governmental Organisations – NGOs) dargestellt. Traditionell betrachtet<br />

hatten die NGOs in Griechenland bis zum Anfang der `90er Jahre eine eher untergeordnete<br />

Rolle gespielt, zumal die herkömmlichen intensiven Politisierungstendenzen der Griechen sämtliche<br />

Debatten direkt auf parteipolitische Ebene brachten. Deshalb beteiligten sich die Bürger nicht besonders<br />

an NGOs, und letztere konnten finanziell und medienpolitisch nicht aufkommen. Erst nach<br />

dem Zerfall des Eisernen Vorhanges und der schrittweise Integration der EU wurde der Boden für die<br />

NGOs in Griechenland fruchtbar. Durch die Erscheinung privater Fernsehkanäle in Griechenland,<br />

welche für breite Aufklärung bezüglich der Arbeit von NGOs sorgen konnten, durch die Kooperation<br />

mit den NGOs in den anderen europäischen Ländern, wie übrigens auch durch eine parteipolitische<br />

Entpolarisierung und eine resultierende Enttäuschung der Bürger von den politischen Fraktionen, hat<br />

sich ein breiter Spielraum für die griechischen NGOs entwickelt, und zwar als Alternative öffentlicher<br />

Partizipation. Vor allem im Bereich des Empfanges illegal eingewanderter Personen haben viele<br />

NGOs eine aktive Teilnahme manifestiert, die komplementär zur staatlichen Politik funktionierte.<br />

Insbesondere bis zur Mitte der `90er Jahre hat das Engagement der NGOs die damals unvorbereiteten<br />

und völlig überforderten staatlichen Behörden von vielen Aufgaben entlastet, was Versorgung,<br />

Verpflegung und psychologische Betreuung von Flüchtlingen anbelangte. 332 Im Gegensatz zur Kirche<br />

hatten sich die NGOs von Anfang an fast ausschließlich mit der Thematik der Flüchtlinge beschäftigt<br />

und die Begegnung der Einreise von Wirtschaftsflüchtlingen den staatlichen Organen überlassen.<br />

Lediglich in Fällen von Massenabschiebungen illegaler Einwanderer protestierten Mitglieder / Aktivisten<br />

von NGOs gegen diese Art Vorgehen der Griechischen Polizei, aber Menschenrechtsverletzungen<br />

während Rückführungsaktionen wurden nur selten und vereinzelt registriert. 333 Genauer gesagt<br />

hatte das Ministerium für Innere Ordnung und Sicherheit schon von Anfang an – also ab 1990 –<br />

Enzykliken an die Polizeistellen geschickt und die Beachtung der Menschenrechte in solchen Fällen<br />

beteuert. 334 Darüber hinaus ist es sowieso schwer, bei Abschiebungsaktionen Menschenrechtsverletzungen<br />

festzustellen, zumal ein gewisses Maß an Gewaltanwendung unter bestimmten Umständen<br />

330 In: JACOBSON, 1997, S. 36<br />

331 Siehe dazu die aktuell geltende Griechische Strafprozessordnung, Artikel A-278<br />

332 Vgl. dazu die fast identische Erfahrung Großbritanniens; in: JORDAN / DÜVELL, 2002, S. 207<br />

333 Abschiebungen wurden nämlich als „menschenunwürdig“ per se charakterisiert.<br />

334 Vgl. auch “Amtsblatt der Republik Griechenland”, Nr. 238/A’, 8 th December 2004, “Presidential Decree 254/2004: The<br />

Good Practices’ Code of the Police Officers / Athens 3 rd December 2004”, pp. 0007-0010, articles 3 a-e & 5 c-d<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 73<br />

gerechtfertigt sein kann, etwa bei Fluchtversuchen. Wie dem auch sei haben sich die Polizisten und<br />

die Grenzbeamten beachtlich an diese Richtlinien gehalten. 335<br />

Die griechischen NGOs haben sich vorrangig um die Leidminderung der Flüchtlinge unmittelbar nach<br />

ihrer Ankunft im Land gekümmert (etwa in den Flüchtlings- oder Militärlagern), wie übrigens auch<br />

um ihre Integration im Land, sobald ihnen der Flüchtlingsstatus anerkannt worden war, etwa in der<br />

Form von Wohnungssuche, vorübergehender Erwerbstätigkeit und Bildungsmöglichkeiten. 336 Zusätzlich<br />

boten sie ihnen Rechtsbeistand bzw. juristische Beratung an. Lobenswert ist auch das Engagement<br />

der NGO „ARSIS“ beim Schutz von bettelnden Kindern an den Kreuzungen. Es handelte sich<br />

dabei um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aber auch um einheimische Kinder. Diese Organisation<br />

befasst sich mit der materiellen und psychologischen Unterstützung von notbedürftigen Jugendlichen.<br />

Im ersten Halbjahr 2004 sind insgesamt 173 solcher Kinder in Athen und Thessaloniki<br />

erfasst und in Schutz genommen worden, darunter 28 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, im<br />

Alter also zwischen 1 und 18 Jahren, die überwiegend aus Albanien stammten. 337 Es ist bereits erörtert<br />

worden, dass viele Familien ihre Kinder absichtlich unbegleitet in die westlichen Länder schicken,<br />

damit sie durch Betteln Geld nach Hause schicken. 338 In vielen Fällen geht es auch um Kinderhandel<br />

(“children-trafficking”) von organisierten Banden. Es soll an dieser Stelle angemerkt werden,<br />

dass sich Griechenland nie besonders akut dem Problem der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge<br />

gegenübergesehen hat, im Gegensatz zu anderen EU-Staaten, z.B. Frankreich. 339 Nach LIANOS<br />

betrug die Anzahl der minderjährigen illegalen Einwanderer im Jahr 1999 6,6 % der gesamten Anzahl<br />

der illegal Eingereisten, darunter jene unter 14 Jahre alt nur 0,1 %. 340 [Anhang, Nr. 12] Dabei<br />

handelte es sich auch um Minderjährige, die nicht unbegleitet und nicht als Flüchtlinge ins Land<br />

angekommen waren, weshalb die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nur einen Teil dieser<br />

Personengruppe darstellen dürften. Laut dem Bericht des ERF “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong><br />

Refugee Fund / Country Report – Greece“, 341 betrug die Anzahl der unbegleiteten Minderjährige im<br />

Zeitraum zwischen 2000 und 2002 ca. 250 Personen, das bedeutet 0,1 % der gesamten Zahl von<br />

illegal eingewanderten und sich aufhaltenden Personen in Griechenland in derselben Zeit. Eine große<br />

Zahl von NGOs hat sich der Thematik der Flüchtlinge gewidmet. Einige davon sind folgende:<br />

„Griechisches Rotes Kreuz“, „Griechischer Ausschuss für Flüchtlinge“, „Stiftung für Sozialarbeit“,<br />

„ARSIS“, „Helinas“, „Solidarität“, „Mediziner Ohne Grenzen“ „Das Lächeln des Kindes“, „Klimax“, „Assyrer<br />

im Exil“ und „Act Up Hellas“. 342 Die NGO „Solidarität“ hat die Griechisch-Orthodoxe Kirche als<br />

Träger, die restlichen angegebenen sind entweder selbstständig oder werden von Parteien – und<br />

teilweise vom Griechischen Außenministerium – unterstützt. (Die Finanzierung der NGOs wird im<br />

nächsten Kapitel gezeigt.)<br />

Im Allgemeinen haben die NGOs eine wichtige Arbeit geleistet, nicht zuletzt durch das aktive Engagement<br />

beim Empfang und bei der Integration von Flüchtligen, sowie beim Schutz bei der Betreuung<br />

unbegleiteter Minderjährige und Opfer von “children trafficking”, sondern auch bei der Sensibilisierung<br />

der Öffentlichkeit und der Gewährung von Partizipationsmöglichkeiten für die Bürger, welche<br />

durch die etablierten politischen Parteien und Gruppierungen nicht mehr erreicht werden konnte.<br />

Die NGOs fungieren in der Tat unterstützend und ergänzend zu den staatlichen Politiken, wobei sie<br />

335<br />

Vgl. dazu PAPAIOANNOU, 20.01.2005, S. 31<br />

336<br />

Beispielsweise stellte die NGO „Griechisches Rotes Kreuz“ im Jahr 2000 mit Hilfe der Europäischen Kommission eine<br />

tägliche finanzielle Hilfe an neu angekommene Flüchtlinge zur Verfügung, und zwar in Höhe von umgerechnet €<br />

4,5, für einen Zeitraum von 20 Tagen. Die maximale Anzahl von Flüchtlingen mit Recht auf diesen Beistand betrug<br />

1660 Personen. Diese Aktion sollte ihnen bei der Wohnungssuche verhelfen. (ECRE: “Greece – Legal Conditions<br />

2003”, S. 132)<br />

337<br />

Siehe Griechische Nicht-Regierungsorganisation „ARSIS“: „Aktionsbereiche der ARSIS“, 02.12.2004.<br />

338<br />

Vgl. Angélina ÉTIEMBLE, Septembre – Octobre 2004, p. 59<br />

339<br />

Vgl. dazu MARTINI, Septembre – Octobre 2004, p. 23<br />

340<br />

In: LIANOS, 2001, S. 40<br />

341<br />

Von Dezember 2003, S. 3<br />

342<br />

Siehe ERF: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece”, December 2003, S. 47<br />

Working Paper 13, 2006


74 Alexandros Alexandrou<br />

einen gewissen Einfluss auf sie ausüben können. 343 Es wird also ersichtlich, dass die NGOs und die<br />

Kirche mehr oder weniger dieselben Aufgaben wahrnehmen, wobei sie miteinander vorbildlich kooperiert<br />

haben. Allerdings erscheinen Mitglieder und Aktivisten von NGOs viel mehr und öfter in den<br />

Medien, als die Geistlichen. Aufgrund dessen ist es oft zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen,<br />

und zwar zwischen Vertretern solcher Organisationen, die in der Regel liberaler gefärbt sind,<br />

und Repräsentanten von Gruppierungen aus dem rechten Flügel des politischen Spektrums, welche<br />

eine restriktive Einwanderungs- und eine harte Abschottungspolitik favorisieren.<br />

6.6.3 Die Einstellung der Massenmedien<br />

Ein weiterer Akteur in diesem Bereich sind die Medien gewesen, insbesondere die elektronischen. Es<br />

ist bereits die Rede gewesen, dass die Frage der Einwanderung im Allgemeinen seit den `80er Jahren,<br />

besonders aber nach der Wende im Jahr 1989, einer zunehmenden Politisierung und Medienpräsenz<br />

genossen hat. Besonders intensiv ist die Thematik der illegalen Einwanderung in den Medien<br />

aufgekommen. In Griechenland ist dies auch der Fall gewesen. Allerdings kann die Stellung der Medien<br />

in Griechenland im untersuchten Kontext nicht als konstruktiv bezeichnet werden. Abgesehen<br />

vom staatlichen Fernsehen, das generell objektiv bei der Analysis der Ereignisse blieb, haben die<br />

meisten privaten Fernsehkanäle die gesamte Thematik auf ambivalente Art und Weise behandelt. Sie<br />

sorgten meistens für eine Dramatisierung der Frage der illegalen Einwanderung, wobei sie einerseits<br />

Solidarität und Mitgefühl für ihre Schwierigkeiten zeigten (besonders bei Flüchtlingen), andererseits<br />

aber oft eine „Kriminalisierung“ des gesamten Themas bedingten. 344 Es ist bereits erwähnt worden,<br />

dass das griechische Volk traditionell verwurzelte Vorurteile gegenüber einigen Volksgruppen hatte,<br />

wie z.B. Albanern, weshalb die Einwanderer aus jenen Ländern mit Skepsis angesehen wurden. Andererseits<br />

fühlten sich die Griechen viel wohler bzw. näher mit Angehörigen anderer Nationen, etwa<br />

mit Arabern oder orthodoxen Balkaniern. Es soll jedoch an dieser Stelle angemerkt werden, dass alle<br />

illegalen Einwanderer ursprünglich mehr oder weniger herzlich von den Griechen empfangen worden<br />

waren; dieses Bild hat sich aber rasch ausdifferenziert, da den Albanern signifikant höhere Kriminalitätsrate<br />

zugeschrieben wurden, als den anderen Gruppen. 345 Das dürfte zwar pauschal-statistisch<br />

stimmen, aber man soll sich an dieser Stelle die wesentlich höhere Anzahl albanischer illegaler Einwanderer<br />

in Griechenland in Kauf nehmen, weshalb kriminelles Verhalten ihrerseits schneller auffiel,<br />

als jenes seitens Einwanderer anderer Volksgruppen. 346 Die Präsentationen der Medien haben ihrerseits<br />

diese Skepsis weiter gefördert, und in Verbindung mit anderen Faktoren zum gespaltenen Bild<br />

der Griechen gegenüber Einwanderern geführt, nämlich zur Unterscheidung zwischen „immer herzlich<br />

willkommenen“ und „unerwünschten“ Einwanderern.<br />

Diese Unterteilung zwischen „guten“ und „schlechten“ illegalen Einwanderern basierte sowohl auf<br />

älteren Vorurteilen im Volk gegen Albaner, die über die mündliche Tradition aber auch – leider –<br />

über ein veraltetes Bildungssystem überliefert wurden, das Vorurteile keineswegs abbauen konnte,<br />

als auch auf Einflüssen aus der Politik. 347 Bezeichnungen wie „vertrauensunwürdig“, „Diebe“, „undankbar“<br />

gehörten zu diesen verankerten Stereotypen gegen Albaner. Dazu haben die Medien<br />

343<br />

Also beanspruchen die NGOs in Griechenland einen aktiven Anteil an der Politikformung im Bereich der Flüchtlingsfrage.<br />

Im Gegensatz dazu steht die - bereits angenannte - Aussage von JACOBSON (1997, S. 36), dass in der BRD die<br />

involvierten NGOs seit den `90er Jahren einen eher konsultativen Charakter hätten bzw. ihre Aufgabe in einem Beistand<br />

für Flüchtlinge / Asylbewerber fast nur im juristischen oder sozialen Sinne (etwa bei der Wohnungssuche)<br />

wahrnähmen.<br />

344<br />

Siehe dazu den wegweisenden Artikel von Lila LEONDIDOU, 03.11.2001, S. 45. Nach PAPAIOANNOU (03.06.2004, S.<br />

32) wurden diese Kriminalisierung und Dramatisierung durch Aussagen von Einheimischen im Fernsehen gestärkt,<br />

der Art „Wir nehmen das Gesetz in unsere Hände“, „Die Situation ist außer Kontrolle geraten“.<br />

345<br />

Siehe Catherine DE WENDEN, 1999, S. 54<br />

346<br />

Nach LIANOS, 2001, S. 39<br />

347<br />

Allerdings hat sich das griechische Bildungssystem seit dem Ende der `90er Jahre auch an die neuen Gegebenheiten<br />

orientiert, und es zielt nun auf die Abschaffung von Vorurteilen in den Schulbüchern hin.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 75<br />

gleichfalls beigetragen, und zwar durch die Verbreitung unsicherheitsstiftender politischer Einstellungen.<br />

Die Darstellung Albaniens als „Erzfeind des orthodoxen Jugoslawiens“ oder als „Marionnette<br />

Ankaras bei der Schaffung des moslemischen Bogens auf dem Balkan“ trug wesentlich zu einer<br />

Xenophobie bei, wenn nicht zu einer Unsicherheit des griechischen Volkes gegenüber den albanischen<br />

illegalen Immigranten. 348 Vor allem die elektronischen Medien haben die Thematik der irregulären<br />

Immigration auf eine eher verantwortungslose Art und Weise behandelt. Die Nachrichtenberichte<br />

über Tätigkeiten von sich illegal aufhaltenden Personen in Griechenland wurden stets der<br />

Polizeireportage untergeordnet. Dabei konnte der Dramatisierung nicht entgangen werden; 349 die<br />

Benutzung der modernen Technologie bei der Nachrichtenübermittlung (etwa passender Musikhintergrund,<br />

schnelle Abwechslung von Bildern, optische Effekte) und die ständigen Andeutungen der<br />

Berichterstatter, es handele sich bei den Tätern „höchstwahrscheinlich um albanische illegale Einwanderer“<br />

(ohne aber zuerst konkrete Informationen gesichert zu haben), wirkten entsprechend auf<br />

die Zuschauer. Aber selbst in so einem Fall bedingte das Hochspielen solcher Affären nicht nur eine<br />

Zurückhaltung des Gastvolkes gegenüber den albanischen Einwanderern (selbst den legalen), sondern<br />

wiederum Integrationsschwierigkeiten dieser Gruppe, etwa durch die Entstehung gegenseitigen<br />

Misstrauens. 350 Dieses Hochspielen bezog sich nicht nur auf eine Sendungswiederholung, sondern<br />

auch auf den Inhalt der benutzten Worte und Adjektive, etwa „Kriminelle“, „blutrünstig“, „hemmungslos“,<br />

„verwöhnte Schwarzarbeiter“ usw. Gemäß dem großen griechischen Journalistenveteran<br />

Christos PASALARIS, müssen solche Ausdrücke auf jeden Fall von den Journalisten in jeglichen Themenbereichen<br />

vermieden werden! 351 Abgesehen davon erschienen in den Polizeireportagen Bilder<br />

und Aussagen bezüglich der albanischen Einwanderer der Art „Sie machen nichts anderes als stehlen“,<br />

was unbewusst eine Unterscheidung und eine Kluft zwischen „uns“ und „ihnen“ hervorrief.<br />

Darüber hinaus kam es oft vor, dass den Einwanderern (besonders den Albanern) ein einheitliches<br />

Verhaltensmuster und indirekt eine kollektive Verantwortung zugeschrieben wurde, etwa der Art<br />

„organisierte Bande“, „Zuhälterassoziation“ oder „Mafianetz“. Die Abschiebungsaktionen der Polizei<br />

wurden anschließend von Bezeichnungen begleitet, der Art „Besenaktion“ (also „Reinigungsaktion“)<br />

oder sogar „Gegenattacke“ (!). Durch diese Beispiele wird ersichtlich, dass über die Zeit bestimmten<br />

Gruppen von Einwanderern Eigenschaften zugesellt wurden, etwa „von Natur aus gesetzlos“, „potentieller<br />

Krimineller“ oder „potentielle Prostituierte“ (für Frauen). Diese Bilder können bewusst oder<br />

unbewusst entstehen, wenn über die Zeit bestimmte Informationen über Einwanderergruppen über<br />

die Medien vermittelt werden, auch angesichts eines historisch verwurzelten Misstrauens der Einheimischen<br />

gegenüber diesen Gruppen. 352 Also haben die Medien ihre Gelegenheit versäumt, zum<br />

Abbau von Stereotypen beizutragen. 353 Insbesondere in den `90er Jahren war dies der Fall.<br />

348<br />

Vgl. dazu den hochinteressanten relevanten Aufsatz von SKRINIS, 2003, S. 11: “… will project the fact that there has<br />

been xenophobia only towards Albanians, and that Greecs are much more characterized by insecurity than xenophobia.”<br />

349<br />

Siehe Lila LEONDIDOU, 03.11.2001, S. 45<br />

350<br />

Ebd., S. 45<br />

351<br />

In : PASALARIS, 2002, S. 40. Einen besonderen Stellenwert in diesem Kontext erhält die Analysis von DUNN über die<br />

Effektivität der Schilderungen in den Medien auf die Zuschauermasse. Die angewandten Methoden ziehen die Aufmerksamkeit<br />

des Zuschauers zu so einem hohen Grad, dass nur noch die Darstellung an sich wichtig wird, nicht der<br />

Inhalt, wobei der Zuschauer ohnehin in einer passiven (also nicht-dialektischen) Position gegenüber dem Medium<br />

steht. Abgesehen davon wird die sentimentale Komponente der Menschen leichter angeregt, etwa durch den musikalischen<br />

Hintergrund oder durch die Wortwahl des Sprechers, weshalb sie die präsentierten Bilder auf eine Art und<br />

Weise „miterleben“. Auf diese Weise – vor allem durch das Moment der Dramatisierung – erfolgt leichter eine Manipulation<br />

der Massen in verschiedenen Sachverhalten, da eine objektive Reflexion über die aufgenommenen Informationen<br />

nur selten erfolgt. (In: KOMNINOU / LYRINTZIS, 1989, S. 335-353)<br />

352<br />

Vgl. dazu die hochinteressante Analysis von PAPAIOANNOU, 03.06.2004, S. 32 f<br />

353<br />

Nach Shirley BIAGI, 1998, S. 432 f, können die Medien den Abbau oder die Aufrechterhaltung von Stereotypen gegenüber<br />

Volksgruppen anhand ihrer Präsentationen fördern oder vereiteln.<br />

Working Paper 13, 2006


76 Alexandros Alexandrou<br />

Umgekehrt boten die Medien eher positive Eindrücke über Wirtschaftsflüchtlinge oder Asylanten aus<br />

Palästina, Ägypten oder Asien (etwa dem Nahen Osten, Afghanistan, Pakistan, Indien, Sri Lanka und<br />

den Philippinen). Insbesondere die Einwanderer arabischer Herkunft wurden stets als „Progriechen“,<br />

„fleißig“ und „religiös-moralisch“ dargestellt und bezeichnet. 354 Dies galt auch in Fällen von rumänischen<br />

oder bulgarischen Wirtschaftsflüchtlingen, nicht zuletzt aufgrund der guten bilateralen Beziehungen<br />

jener Länder mit Athen. 355 Es sah so aus, als hätten die politischen Verhältnisse Griechenlands<br />

zu verschiedenen Ländern in den `90er Jahren größere oder kleinere Auswirkungen auf die<br />

Empfangs- und Aufnahmebereitschaft der illegalen Einwanderer gehabt, was durch die Medien aufrechterhalten<br />

wurde. Auf diese Weise entstand in Griechenland eine „selektive Gastfreundschaft“<br />

gegenüber Einwanderern. Jedoch ist erfreulich, dass die Medien ihre Einstellung gegenüber der gesamten<br />

Thematik der illegalen Immigration in den letzten Jahren teilweise geändert haben, besonders<br />

nach angemessenen Eingriffen des Staates und der Vereinigung der Redakteure der Griechischen<br />

Tagespresse, 356 wie übrigens auch durch eine Revidierung der eigenen Haltung seitens der<br />

Medienkonzerne selbst.<br />

Auf der anderen Hand erregten die Medien das traditionelle Gefühl der griechischen Philoxenie<br />

(Gastfreundschaft) und Hilfsbereitschaft gegenüber den leidenden Flüchtlingen, besonders den auf<br />

den kahlen Ägäisinseln verhafteten. Die Schilderungen im Fernsehen wirkten nun diametral entgegengesetzt<br />

als im Falle der albanischen Wirtschaftsflüchtlinge. Es soll allerdings angemerkt werden,<br />

dass die Bilder der unterkühlten und unterernährten Flüchtlinge schon an sich ein starkes Mitgefühl<br />

initiieren. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit erfolgte in der Tat durch diese Schilderungen (die<br />

ebenfalls häufig zu dramatisiert erschienen) und durch die Verbreitung von entsprechenden Aufrufen<br />

staatlicher und kirchlicher Beamten, sowie von Vertretern von NGOs zur Solidarität und<br />

Leidminderung. Es kann also festgestellt werden, dass die Medien in Griechenland (besonders in den<br />

`90er Jahren) eine Art „Doppelmoral“ in Sachen illegale Einwanderung manifestiert haben, indem sie<br />

einerseits Stereotypen aufrechterhielten, traditionelle (und teils überholte) politische Ansichten weiterhin<br />

verbreiteten und eine rationale Annäherung zum Thema versäumten, und andererseits (vor<br />

allem gegenüber Flüchtlingen) eine total „sympathisierende“ Präsentierungsweise hatten. An dieser<br />

Stelle soll jedoch auf die Gefahr einer „Dämonisierung“ der Medien hingewiesen werden. Nicht immer<br />

nahmen sie diese ziemlich verantwortungslose Haltung ein, zumal auf mehreren Sendungen<br />

oder Panels auch Gegenstimmen (also gegen die Kriminalisierung der Präsenz bestimmter Gruppen<br />

von Wirtschaftsflüchtlingen) zu hören waren. Und wie bereits erwähnt variierte das Bild zwischen<br />

dem objektiveren staatlichen Fernsehen und der Mehrheit der privaten Kanäle, welche „auf der Jagd<br />

nach Einschaltquoten“ oft zu Übertreibungen gerieten. Aber im Großen und Ganzen, insbesondere in<br />

den Nachrichtensendungen vieler privater Kanäle, neigte der Trend zu Verallgemeinerungen und zur<br />

Schaffung / Aufrechterhaltung von Vorurteilen. Hinzu muss noch in Kauf genommen werden, dass<br />

auch der Bereich der Medien angesichts des neuen Phänomens der massiven Einwanderungswellen<br />

vor neuen Herausforderungen gestellt wurde, weshalb ein Fehlverhalten (besonders in den ersten<br />

Jahren) zum Teil auf Mangel an Erfahrung in dieser Thematik zurückgeführt werden könnte. 357 Erst<br />

seit wenigen Jahren, nach dem Inkrafttreten der Verträge von Amsterdam und Nizza, haben die<br />

Massenmedien in Griechenland eine mehr fundierte Auseinandersetzung mit dem untersuchten<br />

Thema vorgenommen, da es nun eher auf EU-Ebene behandelt wird und somit durch neue Gegeben-<br />

354<br />

Palästinensischen Flüchtlingen wurden in der Regel Attribute wie „verfolgte Freiheitskämpfer“ zugeordnet.<br />

355<br />

Es muss aber beachtet werden, dass diese Einwanderer in wesentlich kleineren Zahlen nach Griechenland kamen und<br />

ihre Präsenz nicht so stark auffiel, wie jene der Albaner. (Auch nach SEKERIS, 2004, S. 429)<br />

356<br />

Siehe dazu Vereinigung der Redakteure der Griechischen Tagespresse (Athen): „Berufscodex der Journalisten“, verabschiedet<br />

am 19/20.05.1998, Art. 1d, 2a, 7b. Allerdings wurde mehrmals bemängelt, dass sich die Journalisten ursprünglich<br />

nicht immer an diesen Codex hielten, was sich jedoch in den letzten Jahren deutlich zum Besseren geändert<br />

hat.<br />

357<br />

Trotzdem kann behauptet werden, dass die Medien ihre Annäherung zum Thema von Anfang an hätten verantwortungsvoller<br />

gestalten können / müssen.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 77<br />

heiten gekennzeichnet ist. Im Bereich der gedruckten Medien hat die Thematik einer unterschiedlichen<br />

Behandlung genossen, vor allem anhand der politisch-sozialen Färbung des Blattes. 358 Aber die<br />

gedruckten Medien bieten in der Regel grundsätzlichere Analysen an, über die anschließend vom<br />

Leser reflektiert werden kann. Darüber hinaus erfolgt dort einfacher und wirksamer die Darstellung<br />

von Artikeln mit Gegenargumenten. Immerhin aber behalten die elektronischen Medien in den meisten<br />

Ländern (darunter auch in Griechenland) die „Löwenportion“ bei der Informierung des Publikums.<br />

359<br />

Abschließend soll auf die Tatsache hingewiesen werden, dass trotz dieser ambivalenten Konstellation<br />

im Medienbereich die Griechen kaum ausländerfeindliche Tendenzen manifestiert haben. Zwar<br />

existierte das oben genannte Misstrauen (vor allem gegenüber albanischen Wirtschaftsflüchtlingen),<br />

jedoch ist es kaum zu harten oder gewaltigen Auseinandersetzungen gekommen. Allerdings ist diese<br />

Lage des gegenseitigen Misstrauens an sich schlecht, zumal auf diese Weise ein Verständnis und<br />

eine Annäherung zwischen den Einheimischen und den Einwanderern vereitelt werden. Dieses Misstrauen<br />

umfasste im Endeffekt sogar auch legale Einwanderer aus bestimmten Ländern, mehr oder<br />

weniger. In diesem Kontext ist wichtig anzumerken, dass Griechenland sich nicht als Einwanderungsland<br />

betrachtete und wahrnahm; im Gegenteil hatte es bis zum Ende der `80er Jahre als „Auswanderungsland“<br />

gegolten, weshalb das Volk total unerfahren mit dem neuen Phänomen war. Auf<br />

diese Weise war die Entstehung einer gewissen Zurückhaltung der Griechen gegenüber den Immigranten<br />

während der plötzlichen „Einwanderungswellen“ zu erwarten. 360 Erstaunlicherweise haben<br />

rechtspopulistische Parteien, welche dieses Thema stark und dramatisiert verbalisierten, diese Situation<br />

oder vorübergehende Spannungsverhältnisse – etwa in Fällen, wo Medien kriminelle Tätigkeiten<br />

von irregulären Immigranten hochspielten und dadurch mehrere Tage lang entsprechende Schlagzeilen<br />

schufen – nicht in parteipolitisches Kapital ummünzen können. Und das obwohl jene Parteien<br />

ständig die Gefahr einer „Überfremdung“ und einer „Islamisierung“ des Landes propagierten und auf<br />

historische Feindschaften verwiesen. 361 Der Grund dieses Scheiterns lag darin, dass die Regierungen,<br />

die Kirche (die einen enormen Einfluss auf die öffentliche Meinung ausübt) und die NGOs dagegen<br />

sprachen, wobei Nutzen-Kosten-Analysen mitwirkten; diese Wirtschaftsflüchtlinge stellten immerhin<br />

billige Arbeitskräfte dar, die meistens bereit waren, schwarz (also ohne Sozialversicherungsbeiträge)<br />

zu arbeiten. Wie dem auch sei ist die Notwendigkeit einer konkreten, langfristigen und gut<br />

geplanten Einwanderungspolitik immer wieder und lauter beteuert worden, eben um künftige potentielle<br />

gesellschaftliche Spannungen zu vermeiden. 362<br />

6.7 Die Finanzierung Griechenlands durch EU-Programme<br />

Zum Schluss sollen kurz die Fonds dargestellt werden, welche Griechenland aus der EU empfangen<br />

hat, zwecks des Empfanges und der Integration von legalen Immigranten, von Aussiedlern und von<br />

358 Beispielsweise riefen links orientierte Zeitungen und Illustrierten zur Toleranz und Solidarität auf, und rechts gelegene<br />

zu einer restriktiveren Einwanderungspolitik oder sogar zu Massenabschiebungen illegal sich aufhaltender Personen.<br />

359 Nach PASALARIS, 2002, S. 177 f<br />

360 Also spielte eine Mentalitätskomponente des griechischen Volkes mit. Dabei basierte die griechische Nationalidentität<br />

auf ethnosozialen Elementen und auf einer sprachlich-religiösen „Homogenität“ des Volkes, weshalb die Frage<br />

der Assimilation und Integration aller dieser Immigranten immer wieder gestellt werden musste. (Zur Debatte über<br />

diese „Assimilationsfrage“ siehe JACOBSON, 1997, S. 40)<br />

361 Dieses Argument könnte allerdings unter Umständen breit adoptiert werden. Nach Parysatis PAPADOPOULOU-<br />

SYMEONIDOU (2003, S. 125) erscheint das Kriterium der Änderung der Bevölkerungszusammensetzung durch Einwanderung<br />

im europäischen Raum und insbesondere in der europäischen öffentlichen Meinung viel wichtiger als<br />

das eher ökonomische Kriterium der Absorptionsfähigkeit der Einwanderer in der Wirtschaft, wie es der Fall in den<br />

USA ist.<br />

362 Vgl. dazu den hochinteressanten Beitrag von Lila LEONDIDOU, 03.11.2001, S. 45<br />

Working Paper 13, 2006


78 Alexandros Alexandrou<br />

Flüchtlingen (I.C. HORIZON), zwecks der Bekämpfung der illegalen Einwanderung (ARGO-Programm)<br />

und zwecks der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen (Hilfe aus dem Europäischen Flüchtlingsfond).<br />

Es soll vorweggenommen werden, dass die finanziellen Ausgaben möglicherweise nicht in<br />

ihrem gesamten Umfang präsentiert werden können, da die Zusammenstellung von statistischem<br />

Material an sich schwer ist und sich mehrere Ministerien an der Distribution der Geldsummen beteiligen,<br />

wie z.B. das Ministerium für Öffentliche Gesundheit und das Ministerium für Innere Ordnung<br />

und Sicherheit. 363<br />

Wie bereits erörtert worden ist hat die wirtschaftliche Rückständigkeit des Landes bis zum Ende der<br />

`90er Jahre (verglichen zu den anderen Staaten der EG / EU) die Erneuerung und Ausrüstung der<br />

administrativen und technisch-operativen Kapazitäten des griechischen Staatsapparates erheblich<br />

erschwert. Dadurch wurde der Aktionsbereich der Eindämmung der illegalen Einwanderung enorm<br />

beeinträchtigt; nicht nur konnte die Grenzüberwachung bezüglich Flüchtlinge und irregulärer Immigranten<br />

nicht effektiv genug organisiert werden, sondern es konnten weder die Schengen-<br />

Bestimmungen wie erwünscht umgesetzt noch die notwendige EDV aufgestellt werden. Die griechische<br />

Wirtschaft litt nämlich damals unter einer riesigen Staatsverschuldung, unter hohen Inflationsraten,<br />

unter großen Haushaltslücken, unter einem Mangel an Investitionen und unter einer generell<br />

geringen Absorptionsfähigkeit von Unionsgeldern wegen fehlender Infrastrukturen im Land. Die Verluste<br />

der staatlichen Kassen wegen der Schattenwirtschaft müssen ebenfalls mitkalkuliert werden.<br />

Aufgrund dessen mussten die griechischen Regierungen die Fonds der EG / EU in erster Linie in die<br />

Schaffung von wirtschaftlichen Infrastrukturen investieren, um der Ökonomie eine zufrieden stellende<br />

Zukunftsperspektive zu geben, anstatt mehr spezialisierte Aktionsfelder zu finanzieren. 364 Im<br />

Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung versuchte Griechenland bis zum Ende der<br />

`90er Jahre die Grenzüberwachungssysteme grundsätzlich aus eigenen Haushaltsmitteln zu modernisieren,<br />

was ihm allerdings ab 1997-1998 immer mehr gelang, da sich die wirtschaftliche Lage im<br />

Land erheblich verbessert hatte und nun mehr Investitionen in spezifischeren Bereichen vorgenommen<br />

werden konnten. 365 Bezüglich der Einwanderungsthematik erscheint das Unionsprogramm „I. C.<br />

HORIZON“ (1995-2000) von gewissem Interesse, das den Empfang und die Integration von legalen<br />

Immigranten, von Aussiedlern und von Flüchtlingen in den EU-Mitgliedstaaten durch die Gewährung<br />

von Fonds und durch nationale Mitfinanzierung erleichtern sollte. Insgesamt hat Griechenland in<br />

diesem Zeitraum den Betrag von umgerechnet € 5.700.663,30 (nach heutigen Werten) in diesen<br />

Bereich investiert; davon stammte ungefähr 45 % aus dem Fond des Unionsprogramms selbst und<br />

der Rest aus dem nationalen Haushalt. Die Absorptionsfähigkeit des Landes bezüglich des Fonds hat<br />

ungefähr 40 % betragen, was darauf hinweist, dass das Land noch keine ausgereiften Strukturen<br />

besaß, um die Zwecke dieses Programms in vollem Umfang zu realisieren. Im Bezug auf den Empfang<br />

und die Integration von Flüchtlingen hat das Land im Zeitraum 1995-1996 insgesamt umgerechnet<br />

€ 66.000 (nach heutigen Werten) aus dem Fond und aus eigenen Mitteln investieren können,<br />

während seine Absorptionsfähigkeit aus dem Fond nur 5 % betragen hat. Der Grund dafür lag<br />

darin, dass das Land zu jener Zeit noch keine großen Zahlen von Flüchtlingen / Asylbewerbern registriert<br />

[Siehe Anhang, Nr. 3] und keine relevanten Infrastrukturen geschaffen hatte. 366 Das Pro-<br />

363 Inzwischen ist es nicht mehr einfach herauszustellen, welche Bereiche dieser beiden (und nicht nur) Ministerien aus<br />

rein nationalen Mitteln finanziert werden. Die Programme und Projekte der EU sind so weit in alle Domänen des öffentlichen<br />

Lebens eingedrungen, dass lediglich die internen ministeriellen Verwaltungskosten mit Sicherheit als rein<br />

nationalfinanziert bezeichnet werden können. Besonders Bereiche von großem Interesse für die Union, wie z.B. jener<br />

der illegalen Einwanderung, werden zweifelsohne von EU-Haushaltsmitteln unterstützt.<br />

364 Auch nach IOAKEIMIDIS, 2001, S. 426. Es ging dabei hauptsächlich um die so genannten „Delors-Pakete I-II“ (1989-<br />

1999), welche die Basis für die Mitfinanzierung von Projekten aus nationalen Haushaltsmitteln gelegt haben. (Ebd.,<br />

S. 425 ff)<br />

365 Ebd., S. 426 f<br />

366 Quelle: Griechisches Wirtschaftsministerium – Zentrales Logistisches Amt: „Finanzierungsliste I.C. HORIZON“, Code<br />

91/08/10/004, nach der letzten Aktualisierung vom 31.12.2002<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 79<br />

gramm „I.C. HORIZON“ richtete sich allerdings grundsätzlich an die Integration von legalen Einwanderern<br />

und Aussiedlern im Land, und sekundär an die Flüchtlingsthematik. Ein wichtiger Meilenstein<br />

bezüglich EU-Fonds zwecks der Bekämpfung der illegalen Einwanderung bzw. des Empfangs von<br />

Flüchtlingen ist durch die Programme ARGO und ERF gelegt worden.<br />

Die Aufstellung, die Ziele und die Wichtigkeit des ARGO-Programms sind an mehreren Punkten dieses<br />

Manuskriptes geschildert worden. Dieses Programm wurde durch den Beschluss des Rates<br />

2002/463/EG vom 13.06.2002 ins Leben gerufen, im Rahmen der gemeinsamen EU-Politik in den<br />

Bereichen Justiz und Inneres. Es umfasst einen Zeitraum von 5 Jahren (01.01.2002 bis 31.12.2006)<br />

und sorgt für die Finanzierung von Projekten der EU-Länder mit Unionsaußengrenzen zur Bekämpfung<br />

der irregulären Immigration. Es handelt sich um die Förderung der Kooperation und des Informationsaustausches<br />

zwischen den Fachstellen der Mitgliedstaaten, um die Verbesserung der Effektivität<br />

der Luft-, See- und Landgrenzenkontrollen, um die technisch-operative Unterstützung 367 , um<br />

die Gefahrenanalyse und das Krisenmanagement, um die Ausbildung der Grenz- und Zollbeamten im<br />

relevanten Unionsrecht, um den Ausbau des VIS, um die verbesserte konsularische Zusammenarbeit,<br />

um die Harmonisierungsversuche bei der Asylpolitik der Union, sowie um die Zusammenarbeit in<br />

Sachen Integration von legalen Immigranten und gegenseitiger Anerkennung von Abschiebungsbefehlen,<br />

sowie um die Organisierung von Rückführungsflügen. 368 Der vorgesehene gesamte Haushalt<br />

dieses Programms betrug ursprünglich € 25 Millionen; 369 die Finanzierung der Projekte der involvierten<br />

Länder soll zu 60 % (in Notfällen bis zu 80 %) aus diesem Fond erfolgen, der Rest muss dann<br />

aus nationalen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Für das Jahr 2002 betrugen die gesamten Ausgaben<br />

des Programms € 3 Millionen, während im Jahr 2003 die Summe auf € 8 Millionen stieg. Von<br />

diesem Fond geht ca. 70 % direkt an die Finanzierung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Projekte,<br />

ca. 20 % wird von der Kommission für eigene relevante Projekte verwaltet und der restliche<br />

10 % für Notsituationen aufbewahrt. 370 Es fällt auf, dass diese Summen generell gering gewesen<br />

sind. Der Grund lag darin, erstens dass dieses Programm am Anfang nicht besonders bekannt war<br />

und eher als Pilotaktion galt, zweitens dass die nationalen Regierungen Schwierigkeiten begegneten,<br />

das für die Kofinanzierung notwendige Geld zusammen zu treiben, und drittens dass die nationalen<br />

Behörden noch keine konkrete Vorstellung davon hatten, wie die Kooperation miteinander und mit<br />

der Kommission aussehen sollte. 371 Jedoch hat sich die Lage ab 2004 drastisch geändert. Mehr Länder<br />

wollten sich an einer breiten Palette von Aktionsbereichen beteiligen, weshalb die Kommission<br />

dem Rat einen Vorschlag unterbreitet hat, um die ARGO-Mittel zu erhöhen. 372 Für das Jahr 2004<br />

liegen noch keine veröffentlichten Daten vor, aber die Gesamtsumme des Programms sollte € 21,3<br />

Millionen erreichen. 373 Griechenland hat im Jahr 2002 im Rahmen der Erreichung der Ziele des<br />

ARGO-Programms die Summe von € 231.260 ausgegeben, davon hatte es € 138.756 aus dem relevanten<br />

EU-Fond erhalten. Die Summe wurde vom Ministerium für Öffentliche Ordnung und Sicherheit<br />

empfangen und verwaltet; es bezog sich auf die technische Unterstützung der Überwachungssysteme<br />

an der Ostgrenze (zur Türkei) und auf die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit<br />

Grenzbeamten aus anderen EU-Ländern zur besseren Anwendung des europäischen Rechtes in Sachen<br />

Grenzüberwachung. 374 Im darauf folgenden Jahr investierte Griechenland wieder über das Ministerium<br />

für Innere Ordnung und Sicherheit die Summe von € 141.243,45, davon € 77.371,61 aus<br />

367<br />

Etwa Überwachungssysteme, Einbindung biometrischer Identifikatoren bei Grenzkontrollen, Übersetzungsfazilitäten<br />

usw.<br />

368<br />

Vgl. Commission of the <strong>European</strong> Communities: “Annual Work Programme 2004 – ARGO”, S. 1-7<br />

369<br />

In COM (2004) 384 vom 19.05.2004, S. 11<br />

370<br />

Vgl. Commission of the <strong>European</strong> Communities: “Annual Work Programme 2004 – ARGO”, S. 8<br />

371<br />

Vgl. SEC (2004) 211 vom 17.02.2004, S. 6<br />

372<br />

Siehe COM (2004) 384 vom 19.05.2004, S. 11 f. Der Rat hat sofort seine Zustimmung gegeben. (Ebd.)<br />

373<br />

Gemeint sind die Zuschüsse aus dem ARGO-Fond plus die nationalen Mitfinanzierungen. Vgl. Commission of the<br />

<strong>European</strong> Communities: “Annual Work Programme 2004 – ARGO”. S. 8<br />

374<br />

Projekt: 2002/ARGO/07; in: SEC (2004) 211, 17.02.2004, S. 9<br />

Working Paper 13, 2006


80 Alexandros Alexandrou<br />

dem EU-Fond, für die Förderung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der anderen<br />

Mitgliedstaaten bezüglich der Harmonisierung von Asylverfahren. 375 Es wird also ersichtlich, dass<br />

Griechenland seine Projekte zu 60 % aus dem EU-Fond des ARGO-Programms hat finanzieren lassen.<br />

Es hat im Jahr 2002 4,6 % der gesamten verfügbaren Summe aus dem ARGO-Jahreshaushalt<br />

und im Jahr 2003 knapp 1 % erhalten. Diese Zuschüsse sind in der Tat niedrig, angesichts der geographischen<br />

und topographischen Besonderheiten, sowie der technischen Ausrüstungsmängel bei<br />

der Bekämpfung der illegalen Einwanderung in Griechenland. Die größten Summen wurden in diesen<br />

beiden Jahren besonders den Projekten aus der BRD, den Niederlanden und Finnland gewidmet, welche<br />

sich auf die gemeinsame Ausbildung von Grenzbeamten, auf die Operativen Zentren zur Risikoanalyse<br />

und auf die Förderung gemeinsamer Aktionen von Grenzbeamten verschiedener Mitgliedstaaten<br />

an den EU-Außengrenzen bezogen. 376 Das bedeutet, dass der Griechische Staat zwar eine<br />

kleine Summe erhalten hat, aber trotzdem an den Projekten jener Länder teilnehmen kann. Nichtsdestotrotz<br />

kann durchaus behauptet werden, Griechenland braucht größere direkte Zuschüsse, um<br />

die schwer zu bewachende östliche Seegrenze effektiv gegen illegal Einreisende zu sichern, zumal<br />

die nationalen Haushaltsmittel nicht ausreichend dazu erscheinen. 377 Jedoch teilten mehrere Länder<br />

diese Ansicht, nämlich dass die existierenden gemeinschaftlichen Gelder für die Außengrenzüberwachung,<br />

die Rückführungspolitik und die Asylpraxisharmonisierung zu gering seien. Der Bereich der<br />

internen Sicherheit bereitet den EU-Bürgern immerhin große Sorgen, weshalb auf die Einwanderungspolitik<br />

im Allgemeinen ein höherer Wert gelegt werden sollte. 378 Das war auch ein zusätzlicher<br />

Grund, warum die griechische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2003 so viel Achtung auf die<br />

operative Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen geschenkt hatte, wie bereits erörtert worden<br />

ist.<br />

Abgesehen vom ARGO-Programm hat Griechenland finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Europäischen<br />

Flüchtlingsfonds (<strong>European</strong> Refugee Fund – „ERF“) erhalten, der durch die Entscheidung<br />

2000/596/EG des Rates vom 28.09.2000 gegründet worden war. Der ERF stellt den Mitgliedstaaten<br />

finanzielle Mittel zur Verfügung, zwecks des Empfanges, der Leidminderung und der Integration von<br />

Flüchtlingen, sowie zwecks der Bekämpfung des Menschen- und Kinderhandels. Dazu gehören Projekte<br />

zur Rückführung von Personen, denen der Flüchtlingsstatus nicht anerkannt, aberkannt oder<br />

abgelaufen ist. Die verfügbaren und hier angeführten Daten über ERF – Ausgaben decken den Zeitraum<br />

zwischen 2000 und 2002. Es muss angemerkt werden, dass die Zuschüsse des ERF genauso wie<br />

jene des ARGO von einer Mitfinanzierung seitens der empfangenden Mitgliedstaaten ausgehen; diese<br />

erfolgt nicht nur durch den Staat, sondern auch durch NGOs und andere gesellschaftliche und<br />

private Akteure. 379<br />

Griechenland hat in diesem Zeitraum ungefähr € 1,8 Millionen vom ERF erhalten, was im Durchschnitt<br />

2,2 % der Ausgaben des ERF an die 14 teilnehmenden Mitgliedstaaten ausmachte. Der gesamte<br />

Betrag, zusammengesetzt aus den Geldern des ERF und den Zuschüssen des Griechischen<br />

Staates und der griechischen NGOs, hat den Wert von € 4,8 Millionen erreicht, was einen Durchschnittswert<br />

von 2,83 % der gesamten entsprechenden ERF-Ausgaben gebildet hat. 380 [Siehe Anhang,<br />

Nr. 13] Dabei fällt auf, dass die Beträge und der Prozentsatz der ERF – Ausgaben an Griechenland<br />

stets sanken, denn der Griechische Staat gab immer mehr Fonds aus dem eigenen Haushalt zur<br />

Mitfinanzierung, so dass der Bedarf immer mehr anhand der nationalen Mittel gedeckt werden<br />

375 Commission of the <strong>European</strong> Communities: “Evaluation of projects 2003 – Final list of selected projects: ARGO call<br />

for proposals 2003”, S. 1<br />

376 Vgl. SEC (2004) 211 vom 17.02.2004, S. 7-9<br />

377 Vgl. <strong>European</strong> Refugee Fund: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece, De-<br />

cember 2003“, S. 23<br />

378 Nach MULDER: 10.04.2003, S. 7<br />

379 <strong>European</strong> Refugee Fund: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece, December<br />

2003“, S. 16<br />

380 Also der ERF-Ausgaben zusammen mit den Zuschüssen der teilnehmenden Staaten und der involvierten NGOs.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 81<br />

konnte. 381 Es ist wichtig zu zeigen, dass die Zuschüsse Griechenlands zu den ERF-Geldern die ursprünglich<br />

vorgesehene Klausel von 25 % von Anfang an überschritten. Im Jahr 2000 betrugen die<br />

griechischen Kontributionen ca. 45 %, genauso viel wie im Jahr 2001, im Jahr 2002 sogar fast 80 %.<br />

Das ging darauf zurück, dass die griechische Regierung die eigenen Haushaltsmittel für die Flüchtlingsthematik<br />

mehr erhöht hat, als ursprünglich zum Mitfinanzieren kalkuliert. [Siehe Anhang, Nr.<br />

14] Von diesen Gesamtbeträgen wurde rund 70 % für den Empfang und 30 % für die Integration der<br />

Flüchtlinge ausgegeben. 382 Über den Zeitraum 2000-2002 ist dieses Verhältnis konstant geblieben.<br />

Die Absorption Griechenlands für diese Projekte hat einen hundertprozentigen Wert erreicht. [Siehe<br />

Anhang, Nr. 15] Für das Jahr 2001 hatte Griechenland die Planung, vom ERF € 628.000 zu bekommen;<br />

davon hat es ca. € 598.000 erhalten, also fast 96 %. Die allgemeine Fähigkeit des ERF zur Zahlung<br />

der von den Teilnahmestaaten vorgelegten Projekte im Jahr 2001 belief sich gleichfalls auf<br />

Werte um die 85 %. Allerdings ist diese Zahlungsfähigkeit im darauf folgenden Jahr erheblich gesunken,<br />

auf etwa 60 %, Verwaltungskosten mitberechnet. 383 Das kann darauf zurückgeführt werden,<br />

dass die steigende Anzahl von Anträgen zur Anerkennung des Asyl- und Flüchtlingsstatus in der EU<br />

die Notwendigkeit zu größeren Zuschüssen beteuert hat. Darüber hinaus sind die immer häufiger<br />

werdenden Rückführungsaktionen (freiwillig oder gezwungen) ebenfalls mit höheren Kosten verbunden.<br />

Griechenland war das einzige Land, das keine vorgesehenen Rückführungskosten eingetragen<br />

hatte. 384 Es könnte auch angenommen werden, dass es eine immer breiter werdende Ausdifferenzierung<br />

innerhalb der nationalen Flüchtlingspolitiken gibt, im Bezug auf Methoden zum Empfang und<br />

zur Integration, etwa durch eine größere Anzahl von involvierten Akteuren oder durch mehr<br />

Fazilitäten für die Integration der Flüchtlinge (z.B. Wohnungshilfe). 385 Auf jeden Fall sieht es so aus,<br />

als müssten die Mitgliedstaaten immer mehr auf eigene Haushaltsmittel greifen, um ihre Planungen<br />

im Bereich Asyl- und Flüchtlingspolitik realisieren zu können.<br />

Der Finanzierungsweg der Zuschüsse des ERF an Griechenland erfolgt durch das an erster Stelle zuständige<br />

Ministerium für Öffentliche Gesundheit. Allerdings können / dürfen unter Umständen auch<br />

Büros aus anderen Ministerien ein Wort beim Empfang und bei der Distribution dieser Gelder aussprechen,<br />

nämlich aus dem Ministerium für Arbeit und Soziale Solidarität, sowie aus dem Ministerium<br />

für Innere Ordnung und Sicherheit. 386 Immerhin behält das Ministerium für Öffentliche Gesundheit<br />

in der Regel das letzte Wort, da die staatliche Kofinanzierung hauptsächlich aus seinen Haushaltsmitteln<br />

stattfindet. Über dieses Ministerium wird anschließend den involvierten NGOs ihr Anteil<br />

verteilt, je nach den Projekten zur Flüchtlingsthematik, die sie dem Gesundheitsminister vorgelegt<br />

haben. Die vom ERF unterstützten NGOs im Jahr 2004 waren: „Griechisches Rotes Kreuz“, „Griechischer<br />

Ausschuss für Flüchtlinge“, „Stiftung für Soziale Arbeit“, „Helinas“ und „Ärzte ohne Grenzen“.<br />

387<br />

Als Exkurs soll noch erwähnt werden, dass mehrere NGOs, welche sich hauptsächlich der Problematik<br />

des Menschen- und Kinderhandels sowie der Repatriierungshilfe für Opfer des “trafficking“ hin-<br />

381<br />

Ebd., S. 15 ff<br />

382<br />

Die vorgesehenen Ausgaben für technische Unterstützung sind in diesen Beträgen schon integriert.<br />

383<br />

Siehe MULDER, 10.04.2003, S. 12 ff<br />

384<br />

Dazu das Zitat in <strong>European</strong> Refugee Fund: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report –<br />

Greece, December 2003“, S. 21: “... no voluntary repatriation projects were programmed in either of the programming<br />

years. As already mentioned, this is justified by the absence of voluntary repatriation applications and the difficulty of<br />

removing people to Afghanistan, Iraq, Iran and Turkey, the main countries of origin of asylum seekers and refugees in<br />

Greece.”<br />

385<br />

Über diese Ausdifferenzierung innerhalb des Staatsapparates siehe JACOBSON, 1997, S. 112<br />

386<br />

Siehe <strong>European</strong> Refugee Fund: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece, December<br />

2003“, S. 19. Die Verflechtung von verschiedenen Kompetenzbereichen wird dadurch ersichtlich, was nicht<br />

selten zu entsprechenden Wirrwarrs führt. (Siehe auch BADE, 2002, S. 396)<br />

387<br />

Ebd., S. 47. Aus persönlichen Informationen des Schreibenden (mit jeglicher wissenschaftlichen Zurückhaltung)<br />

sollen im selben Jahr noch zwei NGOs Zuschüsse vom ERF erhalten haben, nämlich die „Assyrer im Exil“ und das „Lächeln<br />

des Kindes“.<br />

Working Paper 13, 2006


82 Alexandros Alexandrou<br />

geben, (zusätzlich) von Haushaltsmitteln des Griechischen Außenministeriums finanzielle Hilfe bekommen.<br />

Es handelt sich um folgende NGOs und ihre empfangenen Zuschüsse für das Jahr 2005:<br />

„Griechischer Ausschuss für Flüchtlinge“ (Empfang und Integration von Flüchtlingen, € 60.000), „Solidarität“<br />

(NGO unter der Schirmherrschaft der Griechisch-Orthodoxen Kirche, € 1.000.000),<br />

„Klimaka“ (juristischer Schutz und psychologische Beratung von Opfern des Frauenhandels, €<br />

200.000), „Internationale Polizisten-Union“ (Organisierung von Tagungen und Seminaren, € 50.000),<br />

„Europäisches Zentrum für Öffentliches Recht“ (juristische Unterstützung von Opfern des Menschenhandels,<br />

€ 60.000), „Griechisches Observatorium der Helsinki-Abkommen“ (€ 60.000), „Internationale<br />

Migration-Organisation“ (Repatriierung und Reintegration von Opfern des Menschenhandels<br />

in ihrer Heimat, € 134.000), „Act Up Hellas“ (Vorbeugung und Informierung über potentielle<br />

Krankheitsausbrüche bei Opfern von “trafficking“, € 80.000), „ARSIS“ (Schutz, Verpflegung und Repatriierung<br />

von minderjährigen Opfern des “trafficking“, € 285.000), „Griechisch-albanisches Zentrum<br />

zur Kompensation von Menschenhandel-Opfern“ (€ 250.000), „Schutzzentrum der Menschenrechte“<br />

(Förderung von gemeinsamen Projekten mit Ländern in Südost-Europa zur Bekämpfung des<br />

Menschenhandels, € 35.000), „AGIS“ (Kooperationsnetz mit den EU-Beitrittskandidaten gegen Kinderhandel<br />

und Prostitution, € 30.000) und „KEDE“ (Kooperationsnetz mit den Kaukasusländern, der<br />

Ukraine, Moldawien und Weißrussland gegen Frauenhandel, € 330.000). 388 Diese Zuschüsse gehen<br />

sowohl auf die Anerkennung der komplementären Rolle der NGOs zum Staat zurück, als auch auf die<br />

Notwendigkeit zur Förderung der Zusammenarbeit mit den anderen Ländern der Region, und zwar<br />

nicht nur auf Regierungsebene, sondern vielmehr auf der Ebene von gesellschaftlichen Akteuren und<br />

Organisationen. Dadurch soll die Effektivität der Politiken zur Beseitigung des Menschenhandels und<br />

der Repatriierung seiner Opfer wesentlich gesteigert werden. 389<br />

7 Abschließende Bemerkungen<br />

Aus der gesamten Schilderung der Thematik der illegalen Einwanderung in die EU ist deutlich geworden,<br />

dass die Vergemeinschaftung der relevanten Politiken eine Einbahnstrasse gewesen ist, zumal<br />

die einzelnen Mitgliedstaaten nicht imstande zur Bekämpfung dieses Phänomens gewesen sind.<br />

Die Notwendigkeit zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen in Sachen Visum, Asyl und Einwanderung<br />

durch die Harmonisierung der Praktiken der Mitgliedstaaten war schon in den `80er Jahren hervorgehoben<br />

worden, was durch die Abkommen von Schengen und Dublin in Gang gesetzt wurde. Durch<br />

den Vertrag von Maastricht wurde dieses Politikfeld der dritten Säule der EU zugeordnet, also der<br />

intergouvernmentalen Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, während sich seit dem Inkrafttreten<br />

des Vertrags von Amsterdam eine schrittweise Überführung dieses Politikfeldes auf Unionsebene<br />

angebahnt hat. Die anschließenden Treffen des Rates und die von ihm erlassenen sekundärrechtlichen<br />

Akten (Beschlüsse, Richtlinien und Verordnungen) haben der Schaffung eines unionsweiten<br />

Rahmens zum gemeinsamen Vorgehen in Sachen Visum, Asyl und Einwanderung gedient,<br />

wobei der Thematik der Flüchtlinge und der irregulären Immigration ein besonderer Stellenwert verliehen<br />

worden ist. 390 Zweifelsohne hat sich dieser ganze Angleichungsprozess als lang und schwierig<br />

erwiesen, und zwar aufgrund der bis lang teilweise sehr unterschiedlichen Einwanderungspraktiken<br />

der einzelnen Mitgliedstaaten, aufgrund von Kompetenzunklarheiten auf ministeriellem Niveau innerhalb<br />

der Mitgliedstaaten, wie übrigens auch aufgrund verschiedener staatlicher Standpunkte<br />

bezüglich der Vorgehensweisen und der Prioritäten bei der entsprechenden Politikgestaltung. Jedoch<br />

ist die ständige Äußerung des politischen Willens zur Schaffung einer EU-weiten Asyl- und Einwan-<br />

388<br />

Insgesamt empfangen also die griechischen NGOs für das Jahr 2005 die freigiebige Summe von € 2.574.000 vom<br />

Griechischen Außenministerium.<br />

389<br />

Vgl. dazu Basiliki SIOUTI, 23.01.2005, S. 10<br />

390<br />

Schließlich betrifft diese Thematik alle EU-Mitgliedstaaten.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 83<br />

derungspolitik, sowie zum entschlossenen gemeinschaftlichen Vorgehen seitens der Ratsmitglieder<br />

als sehr positiv und ermutigend zu bewerten. Das Beispiel Griechenland hat sich in diesem gesamten<br />

Kontext als sehr interessant herausgestellt. Die geographischen, topographischen, politischen, sozialen<br />

und wirtschaftlichen Besonderheiten des Landes (verglichen mit den anderen Staaten der EG /<br />

EU) haben die Bekämpfung des Phänomens der illegalen Einwanderung wesentlich erschwert, weshalb<br />

das Land sich von Anfang an – also seit 1990 – aktiv an der relevanten Politikformung auf gemeinschaftlicher<br />

Ebene beteiligt hat. Über alle diese Jahre hat sich die griechische Mitarbeit als<br />

produktiv erwiesen, und besonders während der griechischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr<br />

2003, in der die Förderung der operativen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Nationalbehörden<br />

an den EU-Außengrenzen als Priorität gesetzt wurde. Aber selbst in vielen anderen tangierten<br />

Bereichen bei der Bekämpfung der irregulären Immigration hat Griechenland ernsthafte Anstrengungen<br />

unternommen, um die Unionsbeschlüsse mitzuprägen und anschließend in der Praxis<br />

anzuwenden.<br />

Ein wesentlicher Nachteil Griechenlands bei der Umsetzung der Unionspolitiken auf nationaler Ebene<br />

bestand in der nicht ausreichend entwickelten EDV. Dadurch konnten weder eine systematische<br />

Erfassung der Flüchtlinge und der sich im Land illegal Aufhaltenden stattfinden noch die Schnittstelleninstallation<br />

von unionsweiten Informationssystemen (etwa dem SIS) vorangetrieben werden.<br />

Die wirtschaftliche Rückständigkeit Griechenlands verglichen zu den anderen Unionsstaaten bis zum<br />

Ende der `90er Jahre hatte nämlich zu einem hohen Grad jegliche Planungen und Versuche der Regierungen<br />

zu einer Beschaffung moderner materieller und technischer Ausrüstung vereitelt. Erst seit<br />

dem Jahr 1998 haben sich die griechischen Regierungen signifikant in diese Hinsicht bewegt, indem<br />

sie die zuständigen Behörden und die Polizeikräfte umstrukturiert und mit moderner Ausrüstung<br />

versorgt haben, wobei die Legalisierungsaktionen die Registrierung einer hohen Anzahl von Immigranten<br />

ermöglicht haben. Der Mangel an technischer und materieller Ausrüstung bei den Ausländerbehörden,<br />

nicht zuletzt bei der Polizei und dem Grenzschutz, ist erheblich im Rahmen des ARGO-<br />

Programms seit 2002 behoben worden, wobei die griechischen Regierungen schon seit Ende 1997<br />

große Summen aus nationalen Haushaltsmitteln zu diesem Zweck investiert hatten. 391 Auf diese<br />

Weise sollten die Probleme kompensiert werden, die aufgrund der Unerfahrenheit der Behörden<br />

beim Umgang mit den großen Immigrationswellen sowie mit der stets steigenden Anzahl von Asylanträgen<br />

entstanden waren. Parallel dazu hat der Griechische Staat im Jahr 1998 einen Korpus zur<br />

Grenzüberwachung gegründet und für eine moderne fachliche Ausbildung und technische Ausrüstung<br />

gesorgt, um die Überwachungslücken an den Grenzen so weit wie möglich zu schließen. Besonders<br />

wichtig erscheint an dieser Stelle die Förderung der Kommunikation und Kooperation zwischen<br />

den Grenzbehörden bzw. zwischen dem Zoll und der Polizei im Inneren des Landes, zwecks der<br />

weiteren Eindämmung der irregulären Immigration und der effektiveren Bewältigung des organisierten<br />

transnationalen Verbrechens, etwa des Drogen- und Waffenkommerzes, sowie des Frauen- und<br />

Kinderhandels. Die Komponente der Öffentlichen Sicherheit hat immer zur Behandlung der Thematik<br />

der illegalen Einwanderung gehört, sie ist aber seit dem 11. September 2001 stark akzentuiert worden,<br />

indem nun zusätzlich auf die Gefahr des islamistischen Terrorismus verwiesen wird. Diese Tatsache<br />

hat folglich ein höheres Niveau an Ausbildung und technischer Ausstattung für die involvierten<br />

Behörden gefordert, was Griechenland nun im Rahmen des ARGO-Programmes zu realisieren<br />

versucht. Aufgrund seiner geographischen Lage und seiner topographischen Gegebenheiten, sowie<br />

angesichts des wachsenden Migrationdrucks an die Außengrenzen der Union hat sich Griechenland<br />

positiv der Option von Patrouillen gemeinsamer Grenzüberwachungstruppen gegenübergesehen.<br />

391 Vgl. Griechisches Ministerium für Presse: „Griechenland in der EU – Eine Positionsbestimmung in der deutschen EU-<br />

Ratspräsidentschaft“, 1999, S. 28. Als Beispiel wird die komplette Erneuerung der technischen und materiellen Ausstattung<br />

der Flughäfen des Landes zwecks der besseren Überwachung und der Angleichung an die Schengen-<br />

Bestimmungen angeführt, welche im Zeitraum zwischen Dezember 1997 und Juni 1998 rund € 16,2 Millionen (nach<br />

heutigen Werten) aus nationalen Mitteln gekostet hat. (Ebd.)<br />

Working Paper 13, 2006


84 Alexandros Alexandrou<br />

Zusätzlich hat die Forderung nach der Gründung eines Europäischen Grenzüberwachungskorps 392<br />

einen sehr positiven Widerhall in Griechenland gefunden. Die Ausbildung der Beamten auf EU-Ebene<br />

und der intensivere Erfahrungs- und Informationsaustausch können nämlich die Bekämpfung der<br />

illegalen Einwanderung wesentlich wirkungsvoller gestalten. 393 Der bereits erwähnte Vorschlag für<br />

eine Verordnung des Rates „… zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit<br />

an den Außengrenzen“ (vom Dezember 2003) hat einen weiteren Meilenstein in dieser<br />

Hinsicht gelegt. Darin sind ein gemeinsamer Unterrichtsplan, sowie Aufbauseminare und Kurse für<br />

die Grenzbeamten der Mitgliedstaaten vorgesehen. Der Wert, den die EU auf die Bekämpfung der<br />

irregulären Immigration legt, wird auch am darin enthaltenen Vorschlag ersichtlich, diese Agentur<br />

als Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit anzuerkennen. 394 Jedoch stößt Griechenland<br />

auf viele Schwierigkeiten in der Thematik der Rückführung illegal sich aufhaltender Personen,<br />

was besonders für jene aus Nicht-Nachbarnstaaten gilt. 395 Obgleich die Notwendigkeit zu einer<br />

kohärenten Rückführungspolitik seitens der Union in Rechtsakten mehrmals betont worden ist, 396<br />

hat Griechenland im Rahmen des ERF keine Ausgaben bezüglich Rückführungen gemacht. Der Grund<br />

liegt darin, erstens dass Rückführungen sehr kostspielig sind, besonders wenn die betroffenen Personen<br />

nach fern gelegenen Ländern gebracht werden müssen, und zweitens dass mit der Türkei (aus<br />

der bzw. über die ca. 90 % aller in Griechenland geratenden Flüchtlinge und Asylbewerber kommen)<br />

erst seit 2002 ein entsprechendes Abkommen existiert, das sich noch in seinen ersten Schritten befindet.<br />

Allerdings soll angemerkt werden, dass die politische und soziale Lage in den Herkunftsländern<br />

der meisten dieser Flüchtlinge eine Rückführung ausschließt. Eine interessante Option bietet<br />

sich durch die unionsweite Förderung der Kooperation mit den Transitstaaten bzw. mit den Herkunftsländern,<br />

in denen die Reintegration von zurückgeführten Personen möglich ist. Die Einbindung<br />

von involvierten Drittstaaten ist essentiell bei der Gestaltung und Implementierung einer EU-weiten<br />

Rückführungspolitik. 397 Immerhin aber befindet sich dieses Vorhaben in einem anfänglichen Stadium,<br />

wobei die Frage der hohen Kosten und der ziemlich begrenzten Möglichkeiten zu Partnerschaften<br />

mit Drittstaaten bezüglich der Flüchtlinge mitkalkuliert werden muss. 398 Griechenland hat diese<br />

Option unterstützt und auf dem Rattreffen von Sevilla Partei für die Sanktionierung von kooperationsunwilligen<br />

Transitstaaten genommen. Seine Delegation vertrat nämlich die Auffassung, die Tran-<br />

392<br />

COM (2002) 233 vom 07.05.2002, S. 13 und S. 22-25<br />

393<br />

Dazu müssen zuerst legislative Bestimmungen eingeführt werden, damit Grenzbeamte unterschiedlicher EU-<br />

Nationalitäten in verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsame Aktivitäten unternehmen können. « La principale difficulté<br />

à surmonter pour créer un Corps européen de garde frontières semble liée à l’octroi de prérogatives de puissance<br />

publique à des agents du Corps européen qui ne possèdent pas la nationalité de l’État membre où ils sont affectés. Il<br />

s’agit d’une question fondamentale pour des raisons constitutionnelles. » (Ebd., S. 23, Art. 49)<br />

394<br />

Dieser Vorschlag kann zum Teil auch auf das aktive Engagement der griechischen Ratspräsidentschaft im ersten<br />

Halbjahr 2003, bezüglich der operativen Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union, zurückgeführt werden.<br />

Wie bereits erwähnt hat die darauf folgende italienische Ratspräsidentschaft die griechischen Initiativen weiter<br />

ausgearbeitet und gefördert.<br />

395<br />

Wie schon gezeigt worden ist, blieben die massiven Abschottungen illegaler Einwanderer aus Griechenland in den<br />

`80er Jahren praktisch wirkungslos. Da die Abgeschobenen aus Nachbarnstaaten stammten, kamen sie nach einigen<br />

Tagen über die Bergschluchten wieder ins Land, wegen der äußerst schwierigen Grenzüberwachung. Das war auch<br />

ein Grund, warum der Staat die anschließenden Legalisierungswellen organisiert hat. Gegenwärtig bezieht sich die<br />

Thematik der Rückführungen auf Flüchtlinge und Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt sind oder ihr Status abgelaufen<br />

ist, und aus asiatischen oder afrikanischen Ländern stammen.<br />

396<br />

COM (2002) 564 vom 14.10.2002, S. 6 f<br />

397<br />

Ebd., S. 26 ff<br />

398<br />

Diesen Staaten können seitens der EU Motive zur Zusammenarbeit, in Form von interessanten kommerziellen Abkommen<br />

oder von sonstigen diplomatischen und finanziellen Hilfeleistungen, angeboten werden. Diese Angelegenheiten<br />

sollen in einen gesamten politischen Dialog der EU mit den angesprochenen Staaten eingebunden werden.<br />

(Ebd., S. 27) Allerdings gibt es immer noch keinen konkreten Plan über die Reintegration von ausgewiesenen Asylbewerbern<br />

in ihren Herkunftsländern, wobei es fraglich bleibt, wie die Union die Vermeidung von potentiellen staatlichen<br />

oder gesellschaftlichen Repressalien gegen diese Personen garantieren wird.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 85<br />

sitstaaten sollten ebenfalls aktiv an der Gestaltung der relevanten EU-Politiken (also bezüglich der<br />

Bekämpfung der illegalen Immigration) mitwirken, parallel zu den finanziellen und kommerziellen<br />

Gegenleistungen seitens der Union. 399 Jedoch hat sich die griechische Regierung negativ über die<br />

Option der Errichtung von Flüchtlingslagern in Ländern an den EU-Außengrenzen geäußert. Sie hat<br />

nämlich den Standpunkt vertreten, eine Garantie für die Gewährleistung der Menschenrechte in<br />

solchen Lagern sei nicht möglich gewesen und die EU-Staaten sollten eine langfristige Planung,<br />

sowie ein entschlossenes gemeinschaftliches Vorgehen in der Thematik der legalen und der illegalen<br />

Immigration vereinbaren.<br />

Zu diesem Kontext ist auch die Frage des „burden-sharing“ relevant, nämlich der ausgewogenen<br />

Verteilung der Verantwortungen zwischen den Mitgliedstaaten in der Thematik des Flüchtlingsempfanges,<br />

insbesondere in Fällen von Krisen und anschließenden massiven Flüchtlingswellen in Richtung<br />

EU. Bis jetzt haben die Mitgliedstaaten kein konkretes Konzept ausgearbeitet, wie dieses „burden-sharing“<br />

in der Praxis aussehen soll, also wie die finanziellen Kosten beglichen und wie die<br />

Flüchtlinge zwischen den Mitgliedstaaten verteilt werden sollen / können. Die Behandlung dieses<br />

Themas soll ebenfalls zu den Prioritäten der Union gehören, zumal oft und immer noch bis heute<br />

Kontroversen über die „unproportionale“ Präsenz von Flüchtlingen in den Mitgliedstaaten entstehen.<br />

400 Im Anhang Nr. 8 wird das ersichtlich; im Jahr 2000 hatten Schweden, Deutschland und die<br />

Niederlande mit Abstand den höchsten Anteil von Flüchtlingen pro 1.000 Einwohnern, während alle<br />

anderen Mitgliedstaaten erheblich kleinere Zahlen aufwiesen. Das deutet darauf hin, dass das<br />

„burden-sharing“ nicht angewandt wurde.<br />

Allerdings soll noch darauf hingewiesen werden, dass in der Thematik der irregulären Einwanderung<br />

und besonders im Bezug auf die Flüchtlinge und die Asylbewerber nicht nur eine sicherheitspolitische,<br />

sondern auch eine humanitäre Dimension besteht. Die Einhaltung des internationalen humanitären<br />

Rechtes und der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention bei der Behandlung dieser<br />

Menschen wird in allen relevanten Rechtsakten der Union als unabdingbar bezeichnet. Dabei wird<br />

spezifischen Personengruppen, etwa Minderjährigen, schwangeren Frauen, Behinderten und Folteropfern,<br />

besondere Achtung geschenkt. 401 Der Griechische Staat hat diese Regelungen von Anfang an<br />

beachtet und die entsprechenden Richtlinien sorgfältig in nationales Recht umgesetzt. Auf administrativer<br />

Ebene ist bereits die Rede von den Enzykliken an die Polizeibeamten bezüglich des Umganges<br />

mit Flüchtlingen und irregulären Immigranten gewesen, wobei der Staat auch für den Empfang,<br />

die angemessene Beherbergung, den juristischen Beistand und die Integration von Flüchtlingen<br />

399 Dies sollte von griechischer Sicht aus besonders für die Türkei gelten, aus der bzw. über die fast alle Flüchtlinge aufs<br />

griechische Hoheitsgebiet geraten. (Vgl. Katja RIDDERBUSCH, 21.06.2002, S. 2)<br />

400 Vgl. dazu den deutschen Nachrichtensender N24: „Schäuble: Schelte für Schily“, 04.08.2004<br />

401 An dieser Stelle möchte sich der Schreibende zwei persönliche Anmerkungen erlauben, anhand seiner beruflichen<br />

Tätigkeit und Erfahrung als Pädagoge. Leider wird die Flüchtlingsthematik in der politischen Öffentlichkeit und in<br />

den Medien meistens aus einem eher quantitativen Blickwinkel behandelt. Diese Menschen werden oft als bloßes<br />

statistisches Material angesehen, im Sinne der Kalkulation ihrer Anzahl verglichen zu der einheimischen Bevölkerung<br />

bzw. zu ihrer Anzahl in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Dadurch gerät die menschliche Seite dieses Sachverhaltes<br />

in den zweiten Rang. Zweifelsohne werden die Asylbestimmungen sehr oft missbraucht, jedoch befinden sich<br />

viele Flüchtlinge in der Tat in einer großen Not und haben schlechte Erlebnisse in ihren Herkunftsorten sowie häufig<br />

in Transitländern gehabt. Ohne zu übersehen, dass statistische und administrative Momente zur Thematik der<br />

Flüchtlinge de facto und de jure gehören, geht der Schreibende davon aus, dass die Politik und die Medien dafür<br />

sorgen müssen, die Flüchtlinge mehr aus einer menschlichen Seite und weniger als „Ziffern“ zu betrachten. Darüber<br />

hinaus ist die Referenz auf die Achtung der Menschenrechte und auf das Wohl des Kindes zwar lobenswert, jedoch<br />

bezeichnet der Schreibende die Formulierung einiger Rechtsakten als unangemessen. Beispielsweise steht im Titel<br />

der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 (über den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen) die<br />

Phrase „… zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen<br />

und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten“. Der Begriff „Belastungen“ zieht grundsätzlich<br />

eine negative Färbung und eine unangenehme Assoziation mit sich hin. Viel passender sind Begriffe, die eine<br />

mehr humanitäre Komponente beinhalten, wie z.B. „Verantwortungen“. Diese Aspekte sollten in den politischen<br />

Diskussionen über die Flüchtlingsthematik auf jeden Fall berücksichtigt werden.<br />

Working Paper 13, 2006


86 Alexandros Alexandrou<br />

trotz mangelhafter finanzieller und materieller Ausstattung sorgt. In diesem Kontext soll das aktive<br />

und zum Staat entlastende bzw. komplementäre Engagement der Kirche und vieler NGOs hervorgehoben<br />

werden. Wie bereits geschildert worden ist hat Griechenland die Zuschüsse des ERF wärmstens<br />

empfangen, um seine Lücken in der Flüchtlingspolitik zu einem gewissen Grad zu decken. Die<br />

hundertprozentige Absorption dieser Fonds, sowie die stets steigende Summe nationaler Zuschüsse<br />

zeigen, dass der Staat noch wesentlich mehr Fonds aus Unionsquellen benötigt, um in der Flüchtlingsthematik<br />

effektiv vorzugehen.<br />

Ein weiteres Problem, dem Griechenland (und fast jeder EU-Staat) immer noch begegnet, ist die unregistrierte<br />

Arbeit. Trotz der massiven Legalisierungswellen ist der Anteil der Schwarzarbeit am BIP<br />

hoch geblieben. Da auf diese Weise viele Einnahmen dem Staat enthalten werden, hat sich die Regierung<br />

in Athen neulich zur Neustrukturierung des Corpus zur Bekämpfung des Finanziellen Verbrechens<br />

entschieden. Zu seinen Kompetenzen wird nun auch die Bewältigung der unregistrierten Erwerbstätigkeit<br />

gehören, die bis vor kurzem als „Kavaliersdelikt“ galt. Dazu soll ein entsprechender<br />

strenger gesetzlicher Rahmen eingeführt werden, und zwar mit strengen Bußgeldern für Arbeitgeber<br />

von illegal Beschäftigten, wobei allerdings wie schon erwähnt eine Änderung der noch zum Teil positiven<br />

Einstellung im Volk gegenüber Schwarzarbeit erforderlich ist. Letzten Endes muss das Volk<br />

einsehen, dass sich die unregistrierte Erwerbstätigkeit gegen es selbst richtet; eine breite Aufklärungskampagne<br />

seitens des Staates und der Medien kann in diese Richtung beitragen. Zum Schluss<br />

soll noch angesprochen werden, dass die Medien in Griechenland (insbesondere die elektronischen<br />

und die privaten) seit einigen Jahren eine mehr verantwortungsvolle Annäherung zur Thematik der<br />

illegalen Einwanderung haben, wie schon ausführlich erörtert worden ist. Aufgrund der negativen<br />

Erfahrung Griechenlands mit der früheren Haltung vieler Fernsehkanäle gegenüber den massiven<br />

Einwanderungswellen und da die Thematik der Immigration nun grundsätzlich auf EU-Ebene behandelt<br />

wird, unternimmt Griechenland zurzeit eine Initiative im Rahmen des Unionsprogramms<br />

„EQUAL“ zur Verfassung eines „Journalisten-Handbuchs bezüglich der Einwanderungsthemen“. 402<br />

Dieses Handbuch erscheint als besonders wichtig, zumal auch in anderen EU-Ländern die Thematik<br />

der irregulären Immigration in den Medien oft auf eine ziemlich verantwortungslose Art und Weise<br />

präsentiert worden ist / wird. 403<br />

Darüber hinaus hat Griechenland eine Vielzahl produktiver Initiativen auf regionaler Ebene ergriffen,<br />

d.h. auf dem Balkan und im Nahen Osten. Insbesondere hat es viele Schritte zu einer Kooperation<br />

mit der Türkei unternommen, bezüglich der Eindämmung der Flüchtlingswellen. Die Unterzeichnung<br />

vieler bilateraler Abkommen zwischen den griechischen Regierungen und jenen dieser Staaten kann<br />

kurz- und mittelfristig einen höheren Effektivitätsgrad bei der Bekämpfung der illegalen (Arbeits-<br />

)Immigration, sowie des Frauen- und Kinderhandels erzielen. Die verbesserte Kooperation mit diesen<br />

Ländern ist nun möglich wegen der politischen Stabilisierung des Balkans, wegen der immer solider<br />

werdenden inneren Organisation der meisten Balkanländer, nicht zuletzt auch wegen der aktiven<br />

Unterstützung seitens Athens der EU-Orientierung der meisten dieser Staaten, insbesondere Bulgariens,<br />

Rumäniens und der Türkei. Besonders der Türkei ist anhand der vorherigen Schilderung ein<br />

hoher Stellenwert bzw. eine „Schlüsselrolle“ zugekommen. Da sie als „Transitstaat“ für Flüchtlinge<br />

aus Asien und Nordostafrika in Richtung EU gilt und angesichts ihrer vehementen Orientierung an<br />

einen Beitritt in die Union, ist ihre Einbindung in jegliche unionsweiten Strategien erforderlich. Die<br />

bereits unterschriebenen Abkommen zwischen Athen und Ankara haben den Boden für eine künftige<br />

engere Kooperation zwischen der Union und der Türkei im Bereich der irregulären Immigration wesentlich<br />

geebnet. Außerdem kann durch diese Abkommen das organisierte transnationale Verbrechen<br />

(Menschenhandel, Drogenkommerz und der islamistische Fundamentalismus) effektiver be-<br />

402 Vgl. PAPAIOANNOU, 03.06.2004, S. 34<br />

403 Ebd., S. 34 f<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 87<br />

kämpft werden. 404 Nicht zu übersehen ist auch die Zusammenarbeit Griechenlands mit den Balkanländern,<br />

der Ukraine und vielen Kaukasusstaaten, sowohl auf staatlicher als auch auf NGOs–Ebene<br />

bezüglich der Beseitigung des Kinder- und Frauenhandels, sowie bezüglich der sozialen Reintegration<br />

solcher Opfer in ihren Herkunftsländern.<br />

Schlussfolgernd kann festgestellt werden, dass das Vorgehen gegen die irreguläre Immigration nicht<br />

ausschließlich auf eine bessere Grenzüberwachung bzw. auf verschärfte Kontrollen im Inneren reduziert<br />

werden kann. Die EU muss die Thematik aus einer breit umfassenden und „multidimensionalen“<br />

Perspektive betrachten, evaluieren und behandeln. Das ist essentiell, um den Raum der Freiheit, der<br />

Sicherheit und des Rechtes zu schaffen, zumal das Phänomen der illegalen Einwanderung von den<br />

Europäern als eines der wichtigsten Probleme angesehen wird. Abgesehen von den Maßnahmen auf<br />

legislativer und technisch-operativer Ebene, welche der Harmonisierung der Visum-, Asyl- und Einwanderungspolitik,<br />

sowie der wirkungsvolleren Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union<br />

dienen, ist auch eine langfristige Planung und Zielsetzung der EU-Mitgliedstaaten bezüglich der<br />

Eindämmung der illegalen Einwanderung und bezüglich der Flüchtlingsthematik erforderlich. 405 Dabei<br />

muss die Einhaltung der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention die höchste Priorität<br />

bleiben. Einen äußerst wichtigen Punkt bei der Gestaltung solcher Planungen stellen die gemeinschaftlichen<br />

Rückführungsaktionen dar, 406 wie übrigens auch die Einbindung von Transitstaaten und<br />

bei Bedarf von Herkunftsländern von Flüchtlingen in die Unionspolitiken, wie bereits geschildert<br />

worden ist. Die Kooperation mit den Regierungen dieser Staaten, sofern sie natürlich möglich ist,<br />

kann sowohl auf Regierungsebene als auch auf der Ebene von gesellschaftlichen Akteuren basieren,<br />

wie z.B. NGOs, religiösen Einrichtungen, Parteien usw. Parallel mit der Gewährleistung finanzieller,<br />

kommerzieller, technischer und politischer Unterstützung an diese Länder seitens der Union, muss<br />

letztere auf die Kooperationsbereitschaft der involvierten Regierungen achten, nämlich dass sie sich<br />

an die Vereinbarungen halten und die notwendigen Maßnahmen zur Wiederaufnahme und Reintegration<br />

von zurückgeführten Personen treffen. 407 Darüber hinaus kann und muss die Union als<br />

Einheit entschlossener und effektiver auch auf internationaler Ebene auftreten, insbesondere in Krisenregionen<br />

(etwa in Asien oder Afrika). Damit sind nicht nur Fälle von bewaffneten Konflikten gemeint,<br />

sondern auch Fälle von einer rapiden AIDS-Verbreitung, von Naturkatastrophen, nicht zuletzt<br />

von Hungersnot. Die EU muss schnell vor Ort eingreifen können, um das Leid der Menschen zu lindern,<br />

um die politisch-soziale Stabilität so weit wie möglich wiederherzustellen, 408 und somit den<br />

Ausbruch von Auswanderungswellen zu vereiteln, die sich letzten Endes in ihre Richtung bewegen.<br />

Auf diese Weise kann sich die Union auf der internationalen politischen Bühne mit einer einheitlichen<br />

Stimme präsentieren. Abgesehen vom unmittelbaren Nutzen im Sinne einer Eindämmung der<br />

404 Von einer entsprechenden Miteinbeziehung der Länder des Nahen Ostens in unionsweite Programme gegen die illegale<br />

Einwanderung kann letzten Endes auch Zypern profitieren, das sich in einer äußerst neuralgischen geographischen<br />

Position befindet und als die östlichste Brücke der EU in diese Region gilt.<br />

405 Schließlich hat die Kontroverse über die Errichtung von Flüchtlingslagern an den Außengrenzen der Union gezeigt,<br />

dass vor allem im Bezug auf den Empfang und die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern die Mitgliedstaaten<br />

noch keinen Konsensus getroffen haben, wie ein gemeinschaftliches Vorgehen in der Praxis gestaltet werden<br />

soll. Es kann angenommen werden, dass die Nicht-Ausarbeitung und die Nicht-Anwendung des „burden-sharing”<br />

dieses Problem weiterhin aufrechterhalten werden.<br />

406 COM (2002) 564 vom 14.10.2002, S. 17. Solche Aktionen bringen sowohl einen finanziellen als auch einen politischen<br />

Vorteil. Nicht nur werden die entsprechenden Ausgaben für die Mitgliedstaaten geringer, etwa durch eine<br />

Kostenverteilung und eine Mitfinanzierung seitens des ERF, sondern kann sich die Union als eine geschlossene Einheit<br />

nach draußen hin präsentieren. (Ebd., S. 17 f)<br />

407 Zu diesem Zweck ist in COM (2002) 564 vom 14.10.2002, S. 24, die Errichtung eines zuständigen Amtes der Union<br />

vorgeschlagen worden, um eben die Bereitschaft der Drittstaaten zur Mitarbeit zu prüfen, wie übrigens auch um ihre<br />

Empfangs- und Reintegrationskapazitäten zu bewerten. Das ist besonders wichtig, zumal in vielen Herkunfts- oder<br />

Transitländern von Flüchtlingen die Achtung der Menschenrechte von den jeweiligen Staatsapparaten und / oder<br />

Gesellschaften nicht garantiert ist.<br />

408 Das kann sie etwa durch politische und diplomatische Initiativen erreichen, welche selbstverständlich konform zu<br />

den Chartas und Beschlüssen der UNO stehen werden.<br />

Working Paper 13, 2006


88 Alexandros Alexandrou<br />

illegalen Einwanderung, wird sie große diplomatische, wirtschaftliche und geostrategische, nicht<br />

zuletzt sicherheitspolitische Vorteile auch in anderen Aktionsbreichen erzielen. 409 Die bereits erörterte<br />

Erfahrung Griechenlands in der Thematik der Bekämpfung der irregulären Immigration ist bei<br />

der Gestaltung der entsprechenden EU-Politiken sehr wertvoll. Das Land hat inzwischen konkrete<br />

sicherheitsrelevante Vorstellungen zum Thema, 410 wobei die bereits existierenden Abkommen mit<br />

seinen Nachbarnländern nicht nur den Unionszwecken im engeren Sinne direkt dienen, sondern<br />

auch als Ausgangspunkt zur Ausarbeitung von breiteren Konzepten über die Kooperation mit Drittstaaten<br />

funktionieren können. Die geostrategische Lage Griechenlands, wie übrigens auch seine traditionell<br />

guten Beziehungen zu den meisten Staaten des Nahen Ostens und des Mittelmeeres können<br />

und müssen die Rolle einer „Brücke“ für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Staaten<br />

der Region übernehmen. Dadurch kann die Union Kapital schlagen, und zwar nicht nur in der Thematik<br />

der Eindämmung der illegalen Einwanderung, sondern auch auf einer breiten Palette von diplomatischen,<br />

politischen und wirtschaftlichen Aktionsbereichen.<br />

409<br />

Beispielsweise wird die Union weltweit als ein mehr vertrauenswürdiger und ernstzunehmender Handels- und Diplomatiepartner<br />

gelten.<br />

410<br />

In diesem Kontext soll auf die entsprechende Erfahrung Griechenlands im Bereich der Sicherheitspolitik hingewiesen<br />

werden, die es während der Vorbereitung der Olympischen Spiele im Sommer 2004 erworben hat.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


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européennes C 51 E du 26 Février 2002, p. 325-334.<br />

COM (2002) 175 final, Bruxelles, le 10.04.2002: « Livre vert relatif à une politique communautaire en matière de retour<br />

des personnes en séjour irrégulière » (proposé par la Commission) ; sous : http://europa.eu.int/eurlex/fr/com/gpr/2002/com2002_0175fr01.pdf,<br />

30.09.2004<br />

COM (2002) 233 final, Bruxelles, le 7 Mai 2002 : « Communication de la Commission au Conseil et au Parlement européen<br />

– Vers une gestion intégrée des frontières extérieures des États membres de l’Union européenne »<br />

(proposée par la Commission) ; sous : http://europa.eu.int/eurlex/fr/com/pdf/2002/com2002_0233fr01.pdf,<br />

24.09.2004<br />

COM (2002) 564 final, Bruxelles, le 14 Octobre 2002: „Communication de la Commission européenne au Conseil et au<br />

Parlement européen relative à une politique communautaire en matière de retour des personnes en séjour<br />

irrégulier“ (proposée par la Commission); sous : http://europa.eu.int/eurlex/fr/com/pdf/2002/com2002_0564fr01.pdf,<br />

24.09.2004<br />

COM (2003) 336 endgültig, Brüssel, den 03. Juni 2003: „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament<br />

und den Ausschuss der Regionen über Einwanderung, Integration und Beschäftigung“ (von der<br />

Kommission vorgelegt); unter: http://europa.eu.int/eur-lex/el/com/cnc/2003/com2003_0336el01.pdf.pdf,<br />

21.06.2004<br />

COM (2003) 771 endgültig, Brüssel, den 11. Dezember 2003: „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische<br />

Parlament – Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) und<br />

mögliche Synergien mit einem künftigen Visa-Informationssystem (VIS)“ (von der Kommission vorgelegt);<br />

unter: http://migration.uni-konstanz.de/pdf/ge/Europarecht/EU-Einwanderung/Einreise/Mitteilung-KOM-<br />

2003-711.pdf, 17.11.2004<br />

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2002/463/EC adopting an action programme for administrative cooperation in the fields of external borders,<br />

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Working Paper 13, 2006


92 Alexandros Alexandrou<br />

http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/documents/COM/COM_COM(2004)0384_en.pdf,<br />

24.11.2004<br />

COM (2004) 401 endgültig, Brüssel, den 02. Juni 2004: „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische<br />

Parlament – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Bilanz des Tampere-Programms und Perspektiven“<br />

(von der Kommission vorgelegt); unter: http://europa.eu.int/eurlex/de/com/cnc/2004_0401de01.pdf,<br />

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http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/argo/doc/annual_work_programme_2004_el.pdf,<br />

07.01.2005<br />

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http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/argo/doc/list_grants_awarded_2003_en.pdf, 07.01.2005<br />

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Menschenhandel gefallen sind, angesichts der Olympischen Spiele.“; unter: http://www.arsis.gr,<br />

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Working Paper 13, 2006


94 Alexandros Alexandrou<br />

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<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


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MOSCHONAS, Kostas: „Nordafrikanisches ‚Ghetto’ für Flüchtlinge in die EU“; Zeitung „Eleftherotypia“, 25.08.2004, Nr.<br />

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MULDER, Jan (Berichterstatter): „Arbeitsdokument zum Haushaltsplan 2004: Justiz und Inneres (Politikbereich 18) –<br />

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http://europarl.eu.int/meetdocs/committees/budg/20030429/486603de.pdf, 12.11.2004<br />

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Working Paper 13, 2006


96 Alexandros Alexandrou<br />

Organisation sociale-politique française AIME (« D’Ailleurs ou d’Ici Mais Ensemble ») : «Islam contre Islam – La Majorité<br />

silencieuse cherche à s’exprimer, donnons-lui la parole!»; Dossier du Colloque du samedi 30 Octobre 2004,<br />

14 – 20 heures, publication d’AIME, Paris / France.<br />

PAPADOPOULOU – SYMEONIDOU, Parysatis: „Multikulturalismus und Globalisierung“; Kyriakidis Verlag, Thessaloniki,<br />

2003 (Kap. 4: „Globalisierung als neue Ideologie”, S. 113-154)<br />

PAPAIOANNOU, K: „Amnesty International – Weltweiter Rückzug des Rechts“; Griechische wöchentliche Zeitung „To<br />

Pontiki“, 03.06.2004, Nr. 1294, S. 34 f und S. 46.<br />

PAPAIOANNOU, K.: „Wie die Medien die Einwanderer betrachten“; Griechische wöchentliche Zeitung „To Pontiki“,<br />

03.06.2004, Nr. 1294, S. 32 f.<br />

PASALARIS, Christos: „60 Jahre Massenmedien“; Myrtos Verlag, Kifisia / Athen, 2002, 2. Auflage.<br />

PFLEGERL, Johannes: „Immigration und Familie – Jahrestagung 2002 in Helsinki, Finnland“; Österreichisches Institut für<br />

Familienforschung, Wien, 2002.<br />

PIVOIS, Marc : « Tancés par leurs aînés, les Clandestini corsi se rangent » ; Journal « Libération », mardi 9 Novembre<br />

2004, No 7308 / deuxième édition, p. 19.<br />

PRIES, Ludger: „Internationale Migration“; Transcript Verlag, Bielefeld, 2001.<br />

Proposition de plan global 2002/C 142/02 de lutte contre l’immigration clandestine et la traite des êtres humains dans<br />

l’Union européenne du 28 Février 2002 ; sous : Journal officiel des Communautés européennes C 142 du<br />

14.06.2002, p. 23-35.<br />

RAGALA, Rachid / REFASS, Mohammed (Hrsg.) : « Atlas De l’Afrique – Maroc », Les Éditions J.A., Paris, 2002.<br />

Rat der Europäischen Union: „Initiative Österreichs im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Rates zur Festlegung<br />

der Kriterien für die Bestimmung der Staaten, die zur Übernahme der Zuständigkeit für die Prüfung<br />

eines von einem Drittstaatangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags als sichere Drittstaaten<br />

qualifiziert werden, sowie zur Aufstellung einer Liste von europäischen sicheren Drittstaaten“ (vorbereitende<br />

Rechtsakte), 2003/C 17; in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, C 17 vom 24.01.2003, S.<br />

6 ff.<br />

Rat der Europäischen Union: „Programm mit Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung an den Seegrenzen<br />

der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“; Brüssel, den 28. November 2003, Nr. Vordok.: 15236/03<br />

FRONT 170 COMIX 717; unter: http://migration.uni-konstanz.de/pdf/ge/Europarecht/EU-<br />

Einwanderung/Beendigung/Programm-15445-03.pdf, 12.11.2004, S. 1-15.<br />

Rat der Europäischen Union: „Vorschlag für ein Rückkehraktionsprogramm“, Brüssel, den 25. November 2002, Nr.<br />

Vordok.: 13515/3/02 REV 3 MIGR 104 FRONT 128 VISA 160; unter: http://migration.unikonstanz.de/pdf/ge/Europarecht/EU-Einwanderung/Beendigung/Vorschlag-Rueckkehraktionsprog-14673-<br />

02.pdf, 10.06.2004<br />

Reuters News Agency: “Airport X-ray sees through clothes”, 10 th November 2004; in:<br />

http://edition.cnn.com/2004/travel/11/09/xray.reut/index.html, 10.11.2004<br />

Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes<br />

im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung<br />

der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden<br />

sind, auf die Mitgliedstaaten; in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 212 vom 07.08.2001,<br />

S. 12-28.<br />

Richtlinie 2003/09/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern<br />

in den Mitgliedstaaten; in: Amtsblatt der Europäischen Union L 31 vom 06.02.2003, S. 18-25.<br />

Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung; in:<br />

Amtsblatt der Europäischen Union L 251 vom 03.10.2003, S. 12-18.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 97<br />

Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von<br />

Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen<br />

Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes; in: Amtsblatt der Europäischen<br />

Union L 304 vom 30.09.2004, S. 12-23.<br />

RIDDERBUSCH, Katja: „In der EU wächst die Sorge vor einer Einwanderungswelle“; Zeitung „Berliner Morgenpost“,<br />

21.06.2002, Nr. 5291, S. 2.<br />

RIESSELMANN, Gerd: „Legalisierung europaweit“; in: Zeitschrift „Philtrat” Nr. 42/2001, Oktober/November 2001, S. 11.<br />

RIZAS, Sotirios: „Von der Spannung zur Entspannung – Konstantinos Mitsotakis und die Annäherungspolitik zwischen<br />

Griechenland und der Türkei“; Stiftung Konstantinos K. Mitsotakis & Papazisis Verlag, Athen, 2003.<br />

ROSAMOND, Ben: “Theories of <strong>European</strong> Integration”; New York, St. Martin’s Press, 2000, pp. 131 – 156 (chapter 6:<br />

“Intergovernmental Europe? “)<br />

ROTH, Claudia: „Draußen vor der Tür – Von der Vermarktung kurdischer Flüchtlinge“; in: Zeitschrift „Andere Zeiten“<br />

(Rubrik „Forum für politische Ökologie und soziale Emanzipation“), Heft Nr. 1, Januar / Februar 1998, S. 7<br />

– 10.<br />

Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Gemeinschaft in London am 30.11.1992: „Kriterien für die Ablehnung<br />

unbegründeter Asylanträge“; unter: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/133102.htm, 05.11.2004<br />

SCHNAPPER, Dominique: « L’Europe des immigrés » ; François Bourin, Paris / France, 1992.<br />

SCHRÖDTER, Elisabeth: „Aktionspläne für die Herkunfts- und Transitländer und die Hochrangige Gruppe ‚Asyl und Migration’“,<br />

03.03.2000; unter: www.elisabeth-schroedter.de/meine_themen/europa/a-03-03-00.htm,<br />

09.11.2004<br />

SCHRÖDTER, Elisabeth: „Dossier: EU-Asyl- und Migrationspolitik – Parlament verleiht Flüchtlingsstatus menschlichen<br />

Rahmen“, 02.10.2002; unter: www.elisabeth-schroedter.de/meine_themen/europa/d-eu-02-10-02.htm,<br />

08.11.2004<br />

SEC (2004) 211, Brussels, 17.2.2004: “Commission Staff Working Paper – First annual report to the Council and the<br />

<strong>European</strong> Parliament on the implementation of the ARGO programme (2002-2003)”; Commission of the<br />

<strong>European</strong> Communities, in:<br />

http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/argo/doc/annual_staff_working_argo_en.pdf, 07.01.2005<br />

SEKERIS, Georgios: „Griechenland in der ‚Neuen Weltordnung’“; Papazisis Verlag, Athen, 2004 (Kap. 11: „Unsere Balkanpolitik“,<br />

S. 421 – 452)<br />

SIMITIS Prof. Dr., Konstantinos: „Politik und Außenpolitik“; Rede des griechischen Ministerpräsidenten Prof. Dr.<br />

Konstantinos SIMITIS anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch den Fachbereich Rechtswissenschaften<br />

der Philipps-Universität Marburg am 25.04.1997, Griechische Botschaft Bonn – Presse und Informationsbüro,<br />

25.04.1997<br />

SIOUTI, Basiliki: „Vom Außenministerium mit Liebe“, Zeitung „Eleftherotypia“, 23.01.2005, Nr. 1407, S. 10.<br />

SIRIGOTAKI, Maria: „Zu einer dritten Legalisierungschance von Immigranten“; Zeitung „Eleftherotypia“, 12.11.2004, Nr.<br />

8811, S. 9.<br />

SKRINIS, Stavros: „Migration Policies in Greece – 2003“; unter: http://emzberlin.de/projekte_e/pj32_1pdf/MigPol/MigPol_Greece.pdf,<br />

22.01.2005<br />

SMITH, Martin A. / TIMMINS, Graham: “Uncertain Europe – Building a new <strong>European</strong> security order?”; Routledge, London<br />

/ New York, 2001.<br />

STATHOPOULOS, Stavros: „Griechenland in der Welt – Eine Gesamtdarstellung der außenpolitischen Beziehungen als<br />

Mitgliedstaat der EU“; Griechische Botschaft Bonn, Presse- und Informationsbüro; April 1998.<br />

TABET, Marie-Christine : « Jean Arthuis : « L’État doit prendre ses responsabilités » » ; Journal « Le Figaro », jeudi 16<br />

Décembre 2004, No 18775, « France / Société », p. 10.<br />

Working Paper 13, 2006


98 Alexandros Alexandrou<br />

TABET, Marie-Christine : « Le casse-tête scientifique de la détermination de l’âge » ; Journal « Le Figaro », jeudi 16 Décembre<br />

2004, No 18775, « France / Société », p. 10.<br />

TABET, Marie-Christine : « Moi, Christian, jeune Guinéen sans papiers » ; Journal « Le Figaro », jeudi 16 Décembre 2004,<br />

No 18775, « France / Société », p. 10.<br />

TABET, Marie-Christine : « Paris hostile aux camps » ; Journal « Le Figaro », vendredi 1 er Octobre 2004, No 18710, « International<br />

/ Europe », p. 4.<br />

TABET, Marie-Christine : « Plus de 3.000 « mineurs isolés » arrivés clandestinement en France en 2004 » ; Journal « Le<br />

Figaro », jeudi 16 Décembre 2004, No 18775, « France / Société », p. 10.<br />

TENBROCK, Christian: „Verkehrte Angst“; Zeitung „Die Zeit“, 19.08.2004, Nr. 35, S. 19.<br />

TERRISSE, Marie-Noëlle : « La pause-prière qui fait du bruit » ; Journal « Le Monde », 21.09.2004, No 18554, feuilleton<br />

«Économie», p. 3.<br />

TERRISSE, Marie-Noëlle : « Les enfants d’émigrés italiens n’ont pas vraiment le mal du pays » ; Journal « Le Monde »,<br />

21.09.2004, No 18554, feuilleton «Économie», p. 2.<br />

TREIBEL, Annette: „Migration in modernen Gesellschaften – Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht“;<br />

Juventa Verlag, Weinheim & München, 1999, 2. Auflage (völlig neu bearbeitet und erweitert)<br />

UCHATIUS, Wolfgang: „Das globalisierte Dienstmädchen“; Zeitung „Die Zeit“, 19.08.2004, Nr. 35, S. 17 f.<br />

United Nations General Assembly: “Convention on the Rights of the Child (12 December 1989)”; New York / USA, 1989.<br />

VAN EECKHOUT, Laetitia: « Le traité européen impose une révision de la Constitution » ; Journal « Le Monde »,<br />

21/22.11.2004, No 18607, p. 8.<br />

VAN EECKHOUT, Laetitia : « Sur fond de division européenne, les Verts choisissent entre cinq « motions<br />

d’orientation » » ; Journal « Le Monde », 21/22.11.2004, No 18607, p. 8.<br />

Vereinigung der Redakteure der Griechischen Tagespresse (Athen): „Berufscodex der Journalisten“, verabschiedet am<br />

19/20.05.1998; in: Griechische wöchentliche Zeitung „To Pontiki“, Donnerstag 27.01.2005, Nr. 1327, S. 8 f<br />

und S. 41.<br />

Verordnung Nr. 2725/2000/EG des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich<br />

von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens; in: Amtsblatt<br />

der Europäischen Gemeinschaften L 316 vom 15.12.2000, S. 1-10.<br />

Verordnung Nr. 378/2004/EG des Rates vom 19. Februar 2004 über Verfahren zur Änderung des SIRENE – Handbuchs;<br />

in: Amtsblatt der Europäischen Union L 64 vom 02.03.2004, S. 5 f.<br />

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit<br />

an den Außengrenzen (Dezember 2003); unter:<br />

http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/information_dossiers/external_border/com_2003_687_de.p<br />

df, 15.06.2004, S. 17-33.<br />

WALTER, Peter O.: „Bis zu 60 Tote bei Kentern von Flüchtlingsboot in der Adria“; Europäisches Segel-Informationssystem<br />

– Seenotfälle, Archiv Januar 2000, 18.01.2000, S. 8; unter: http://www.esys.org/news/sos_0001.html,<br />

09.12.2004<br />

ZAPPI, Sylvia : « La « résignation » face aux clandestins dénoncée » ; Journal « Le Monde », 24.11.2004, No 18609, p. 11.<br />

ZAPPI, Sylvia: « La Cour des comptes fustige trente ans de politiques d’immigration » ; Journal « Le Monde », 24.11.2004,<br />

No 18609, p. 11.<br />

ZERBAS, Christos: „450 Millionen Verdächtige werden vorbereitet“; Zeitung „Eleftherotypia“, 26.10.2004, Nr. 8797, S. 7.<br />

ZERBAS, Christos: „Der Profil des Einwanderers“; Zeitung „Eleftherotypia“, 16.11.2004, Nr. 8814, S. 8.<br />

ZERBAS, Christos: „SOS von 149 Flüchtlingen in einem Empfangslager auf Samos“; Zeitung „Eleftherotypia“, 27.08.2004,<br />

Nr. 8746, S. 7.<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 99<br />

ZERBAS, Christos: „Wir haben nicht gelernt, mit Ausländern zu leben.“; Zeitung „Eleftherotypia“, 25.09.2004, Nr. 8771,<br />

S. 11.<br />

INTERNETSEITEN<br />

Offizielle Internetseite der Bundeszentralen für Politische Bildung (BPB): http://www.bpb.de<br />

Offizielle Internetseite der Deutschen Bundestagsfraktion „Bündnis `90 / Die Grünen“: http://www.gruene-fraktion.de<br />

Offizielle Internetseite der Diakonie Baden: http://www.diakonie-baden.de<br />

Offizielle Internetseite der Dokumentation der Europäischen Union: http://europa.eu.int/eur-lex<br />

Offizielle Internetseite der Europäischen Nachrichtenagentur „Euronews”: http://www.euronews.net<br />

Offizielle Internetseite der Europäischen Union: http://europa.eu.int<br />

Offizielle Internetseite der Griechischen Nachrichtenagentur „SKAI“: http://www.skairadio.gr<br />

Offizielle Internetseite der Griechischen Nationaldruckerei: http://www.et.gr<br />

Offizielle Internetseite der Griechischen Nicht-Regierungsorganisation „ARSIS“ (Soziale Organisation zum Jugendschutz):<br />

http://www.arsis.gr<br />

Offizielle Internetseite der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum (IHK):<br />

http://www.stade.ihk24.de<br />

Offizielle Internetseite der Organisation “Human Rights Watch“ (“Helsinki Watch“): http://hrw.org<br />

Offizielle Internetseite der Sozialistischen Partei Deutschlands (SPD): http://www.spd.de<br />

Offizielle Internetseite der Universität Hannover: http://www.uni-hannover.de<br />

Offizielle Internetseite der Universität Konstanz: http://www.uni-konstanz.de<br />

Offizielle Internetseite der US-amerikanischen Nachrichtenagentur CNN (Central News Network): http://www.cnn.com<br />

Offizielle Internetseite des Amtes OFPRA (Office Français de Protection des Réfugiés et Apatrides):<br />

http://www.ofpra.gouv.fr<br />

Offizielle Internetseite des Europäischen Ausschusses für Flüchtlinge und Exilanten (<strong>European</strong> Council on Refugees and<br />

Exiles – ECRE): http://www.ecre.org<br />

Offizielle Internetseite des Europäischen Beschäftigungsobservatoriums: http://www.eu-employment-observatory.net<br />

Offizielle Internetseite des Europäischen Informations-Zentrums Niedersachsen (EIZ): http://www.eiz-niedersachsen.de<br />

Offizielle Internetseite des Europäischen Parlamentes: http://europarl.eu.int<br />

Offizielle Internetseite des Europäischen Segel-Informationssystems: http://www.esys.org<br />

Offizielle Internetseite des Europäischen Statistischen Amtes „EUROSTAT“: http://epp.eurostat.cec.eu.int/portal<br />

Offizielle Internetseite des Gesamtportals zur Politischen Bildung „Politikon Osnabrück / Integriertes Lern-, Informationsund<br />

Arbeits-System (ILIAS)“: http://www.politikon-osnabrueck.de/ilias<br />

Offizielle Internetseite des Griechischen Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft: http://www.mnec.gr<br />

Offizielle Internetseite des Griechischen Ministeriums für Innere Ordnung und Sicherheit: http://www.ydt.gr<br />

Offizielle Internetseite des Mittelmeer-Migration-Observatoriums: http://www.mmo.gr<br />

Offizielle Weltsozialistische Internetseite (World Socialist Web Site): http://www.wsws.org<br />

Private Internetseite von Frau Elisabeth SCHRÖDTER, Abgeordneten der Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament<br />

(“The Greens – <strong>European</strong> Free Alliance”): http://www.elisabeth-schroedter.de<br />

Sekundäre Internetseite der Universität Duisburg-Essen / Campus Duisburg, „Jean-Monnet-Lehrstuhl” (Informationen zu<br />

den Institutionen, den Politiken und zur Geschichte der Europäischen Union): http://www.europa-reden.de<br />

Working Paper 13, 2006


100 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang<br />

Anhang Nr. 1........................................................................................................................................................... 101<br />

Landkarte des Mittelmeerraums............................................................................................................. 101<br />

Anhang Nr. 2........................................................................................................................................................... 102<br />

Topographische Landkarte Griechenlands und der Grenzen zu seinen Nachbarnstaaten...... 102<br />

Anhang Nr. 3........................................................................................................................................................... 103<br />

Asylanträge in Europa und der EU ......................................................................................................... 103<br />

Anhang Nr. 4........................................................................................................................................................... 104<br />

Total asylum applications in the <strong>European</strong> Union in 1999 – 2001 .............................................. 104<br />

Anhang Nr. 5........................................................................................................................................................... 105<br />

Origin of asylum applicants arriving in the <strong>European</strong> Union ......................................................... 105<br />

Anhang Nr. 6........................................................................................................................................................... 106<br />

Recognition Rates as a percentage of total decisions ..................................................................... 106<br />

Anhang Nr. 7........................................................................................................................................................... 107<br />

Greece: Number of residence permits granted or renewed for humanitarian reasons........... 107<br />

Anhang Nr. 8........................................................................................................................................................... 108<br />

Refugees per 1,000 inhabitants in the EU (end-2000) .................................................................... 108<br />

Anhang Nr. 9........................................................................................................................................................... 109<br />

Illegale Einwanderer in Griechenland, je nach Herkunftsland und Geschlecht (1999)........... 109<br />

Anhang Nr. 10......................................................................................................................................................... 110<br />

Main national groups seeking asylum in Greece ............................................................................... 110<br />

Anhang Nr. 11......................................................................................................................................................... 111<br />

Asylanträge in Griechenland: Wichtigste Herkunftsländer und Anteil an der<br />

Gesamtzahl der jährlichen Asylanträge................................................................................................ 111<br />

Anhang Nr. 12......................................................................................................................................................... 112<br />

Illegale Einwanderer in Griechenland je nach Alter und Geschlecht (1999) ............................. 112<br />

Anhang Nr. 13......................................................................................................................................................... 113<br />

Actual ERF contribution and total spending on ERF measures in Greece<br />

(plus percentage share of the ERF allocated to all countries during 2000-2002)................... 113<br />

Anhang Nr. 14......................................................................................................................................................... 114<br />

Actual ERF contribution and total spending for ERF measures in Greece (plus level of<br />

national contribution) ............................................................................................................................... 114<br />

Anhang Nr. 15......................................................................................................................................................... 115<br />

Programmed versus implemented national ERF projects in Greece (2000-2002) in €........... 115<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 101<br />

Anhang Nr. 1<br />

Landkarte des Mittelmeerraums<br />

Quelle: http://worldatlas.com/aatlas/infopage/medsea.htm, 25.06.2004<br />

Working Paper 13, 2006


102 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang Nr. 2<br />

Topographische Landkarte Griechenlands und der Grenzen zu seinen Nachbarnstaaten<br />

Quelle: http://www.lib.utexas.edu/maps/europe/greece_rel96.jpg, 25.06.2004<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 103<br />

Anhang Nr. 3<br />

Asylanträge in Europa und der EU<br />

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

EU-15 511180 672380 516710 300290 263660 227800 242780 297220 352380 k.A. k.A. k.A.<br />

Eurozone 403120 540070 435420 241060 204260 184850 191130 229710 262200 k.A. k.A. k.A.<br />

Belgien 15444 17675 26717 14340 11409 12433 11788 21965 35778 42691 24507 18798<br />

Tschechische<br />

Republik<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2109 k.A. 7354 8788 18095 8483<br />

Dänemark 4609 13884 14347 6652 5104 5896 5100 5699 6530 10347 12512 5946<br />

Deutschland 256112 438191 322599 127210 127937 117333 104353 98644 94776 78564 88287 71127<br />

Estland k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 23 26 3 12 9<br />

Griechenland 2700 2108 862 1107 1282 1640 4376 2950 1528 3083 5499 5664<br />

Spanien 8138 11712 12645 11992 5678 4730 4975 4934 8405 7926 9490 6309<br />

Frankreich 47380 28872 27564 25959 20415 17405 21416 22375 30907 38747 47291 51087<br />

Irland 30 40 90 360 420 1180 3880 4626 7724 10938 10324 11634<br />

Italien 24490 2590 1320 1830 1760 680 1890 13100 18450 15194 k.A. k.A.<br />

Zypern k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 789 651 1620 950<br />

Lettland k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 22 5 14 24<br />

Litauen k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 159 143 303 425 367<br />

Luxemburg 238 120 225 260 280 263 433 1709 2930 627 683 1042<br />

Ungarn k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1259 k.A. 7118 11499 7801 9554 6412<br />

Malta k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 162 157 350<br />

Niederlande 21615 20346 35399 52576 29258 22857 34443 45217 39274 43895 32579 18667<br />

Österreich 27306 16238 4744 5082 5920 6991 6719 13805 20129 18284 30127 39354<br />

Polen k.A. k.A. k.A. 598 842 600 k.A. k.A. k.A. 4662 4482 5169<br />

Portugal 233 655 2090 614 332 269 251 355 307 224 233 244<br />

Slowenien k.A. k.A. k.A. 30 34 35 72 337 744 9244 1511 650<br />

Slowakei k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1556 8151 9743<br />

Finnland 2137 3634 2023 836 849 711 972 1272 3106 3170 1651 3443<br />

Schweden 27351 84018 37581 18640 9047 5774 9678 12841 11220 16283 23499 33016<br />

Vereinigtes<br />

Königreich<br />

73400 32300 28500 32830 43965 29640 32500 46014 71158 80315 71366 85866<br />

Bulgarien k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 368 k.A. 1349 1755 2428 2888<br />

Rumänien k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 598 k.A. k.A. k.A. k.A. 2431 k.A.<br />

Island 19 15 0 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Liechtenstein k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 143 k.A. k.A. k.A.<br />

Norwegen 4569 5238 12876 3379 1460 1778 2271 8374 10160 k.A. 14768 k.A.<br />

Schweiz 41629 17960 24739 16134 17021 17936 23982 41302 46068 17611 20633 k.A.<br />

Quelle: EUROSTAT, 2003 (Offizielle Internetseite des Europäischen Statistischen Amtes „EUROSTAT“:<br />

http://epp.eurostat.cec.eu.int/portal, Eingabe: „Asylanträge/EU/Tabellen“, 22.05.2004)<br />

Working Paper 13, 2006


104 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang Nr. 4<br />

Total asylum applications in the <strong>European</strong> Union in 1999 – 2001<br />

Country 1999 2000 2001<br />

Austria 20,130 18,284 30,135<br />

Belgium 35,777 42,691 24,549<br />

Denmark 6,530 10,347 12,512<br />

Finland 3,107 3,170 1,651<br />

France 30,833 38,588 47,263<br />

Germany 95,113 78,764 88,363<br />

Greece 1,528 3,004 5,499<br />

Ireland 7,724 10,920 10,324<br />

Italy 33,000 14,000 9,755<br />

Luxembourg 2,912 585 689<br />

Netherlands 39,300 43,892 32,579<br />

Portugal 307 202 192<br />

Spain 8,405 7,037 9,219<br />

Sweden 11,231 16,303 23,513<br />

United Kingdom* 91,200 98,900 88,200<br />

TOTAL 393,116 390,104 384,334<br />

* Dependents are included in these figures<br />

Source: Population Data Unit, UNHCR, Geneva / Switzerland<br />

ECRE: “EU asylum facts”, S. 1<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 105<br />

Anhang Nr. 5<br />

Origin of asylum applicants arriving in the <strong>European</strong> Union<br />

Country 1999 Country 2000 Country 2001<br />

Yugoslavia,<br />

Former Rep.<br />

82,726 Iraq 38,852 Iraq 41,249<br />

Iraq 25,328 Yugoslavia,<br />

Former Rep.<br />

36,564 Afghanistan 37,429<br />

Turkey 17,628 Afghanistan 31,692 Turkey 27,312<br />

Afghanistan 16,778 Turkey 25,472 Yugoslavia,<br />

Former Rep.<br />

22,992<br />

Somalia 12,292 Iran 20,730 Russian Fed. 12,792<br />

Iran 11,315 China 12,906 Iran 11,999<br />

China 10,506 Sri Lanka 11,615 Sri Lanka 9,963<br />

Russian Fed. 10,470 Russian Fed. 11,577 Somalia 9,929<br />

Sri Lanka 9,857 Bosnia-<br />

Herzegovina<br />

9,401 Algeria 8,908<br />

Romania 7,811 Somalia 9,347 Bosnia-<br />

Herzegovina<br />

8,778<br />

Source: Population Data Unit, UNHCR, Geneva / Switzerland<br />

ECRE: “EU asylum facts”, S. 3<br />

Working Paper 13, 2006


106 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang Nr. 6<br />

Recognition Rates as a percentage of total decisions<br />

1999 2000 2001<br />

Recognition rates as a percentage of total decisions, inclusive of otherwise closed* cases<br />

Refugee Total** Refugee Total** Refugee Total**<br />

status<br />

status<br />

Status<br />

Austria 19 26 5 5 4 4<br />

Belgium 31 31 21 33 21 21<br />

Denmark 15 51 15 43 18 45<br />

Finland 1 19 1 25 0 38<br />

France 19 19 15 15 15 15<br />

Germany 8 9 11 12 21 24<br />

Greece 7 26 11 19 9 18<br />

Ireland 9 9 5 5 6 6<br />

Italy 10 20 7 7 16 20<br />

Luxembourg - - 1 3 4 22<br />

Netherlands 2 16 2 13 1 12<br />

Portugal 4 15 6 25 4 23<br />

Spain 4 11 5 10 3 6<br />

Sweden 4 32 2 40 1 27<br />

United Kingdom<br />

23 64 11 28 12 24<br />

* Otherwise closed cases are cases closed for any reason such as inadmissibility, manifestly unfounded,<br />

non-compliance grounds.<br />

** Total includes the recognition of refugee status and humanitarian status (“Persons allowed to remain<br />

for humanitarian reasons.”)<br />

Source: Population Data Unit, UNHCR, Geneva / Switzerland<br />

ECRE: “EU asylum facts”, S. 2<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 107<br />

Anhang Nr. 7<br />

Greece: Number of residence permits granted or renewed for humanitarian reasons<br />

1998: 386<br />

1999: 407<br />

2000: 175<br />

2001: 233<br />

2002: 111<br />

ECRE: “Greece – legal conditions”, S. 131<br />

Working Paper 13, 2006


108 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang Nr. 8<br />

Refugees per 1,000 inhabitants in the EU (end-2000)<br />

Country of Asylum National Refugee Population<br />

Refugees<br />

estimated end-2000 per 1,000 inhabitants<br />

Austria 17,090 3.7<br />

Belgium 18,830 2.4<br />

Denmark 71,040 0.4<br />

Finland 13,280 2.6<br />

France 102,510 1.7<br />

Germany 906,000 11.0<br />

Greece 6,650 0.6<br />

Ireland 2,540 0.7<br />

Italy 22,870 0.4<br />

Luxembourg 300 0.7<br />

Netherlands 146,000 9.2<br />

Portugal 410 0.0<br />

Spain 6,700 0.2<br />

Sweden 157,220 17.8<br />

United Kingdom 169,370 2.9<br />

Source: Population Data Unit, UNHCR, Geneva / Switzerland<br />

ECRE: “EU asylum facts”, S. 2<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 109<br />

Anhang Nr. 9<br />

Illegale Einwanderer in Griechenland, je nach Herkunftsland und Geschlecht (1999)<br />

Herkunftsland Gesamt % Männer % Frauen %<br />

Albanien 228.884 64,9 185.061 72,4 38.595 43,6<br />

Bulgarien 23.043 6,5 9.446 3,7 13.039 14,7<br />

Rumänien 15.942 4,5 10.714 4,2 4.855 5,5<br />

Pakistan 11.180 3,2 10.685 4,2 51 0,06<br />

Ukraine 9.294 2,6 1.761 0,7 7.318 8,3<br />

Polen 7.947 2,3 4.372 1,7 3.433 3,9<br />

Georgien 7.086 2,0 2.515 1,0 4.421 5,0<br />

Indien 6.239 1,8 5.909 2,3 97 0,1<br />

Ägypten 5.906 1,7 5.391 2,1 337 0,4<br />

Philippinen 5.280 1,5 896 0,4 4.266 4,8<br />

Moldawien 4.090 1,2 1.023 0,4 2.974 3,4<br />

Syrien 3.259 0,9 2.976 1,2 154 0,2<br />

Andere 24.482 6,9 14.754 5,8 8.906 10,1<br />

Gesamt 352.632 100 255.503 100 88.446 100<br />

Anmerkung: Die Gesamtzahl von Männern und Frauen ist nicht identisch mit der Summe ihrer einzelnen<br />

Gesamtzahlen, zumal einige Einwanderer zwar ihr Herkunftsland, aber nicht ihr Geschlecht angegeben<br />

hatten. (In: LIANOS, 03.11.2001, S. 39.)<br />

In: LIANOS, 03.11.2001, S. 39<br />

Working Paper 13, 2006


110 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang Nr. 10<br />

Main national groups seeking asylum in Greece<br />

Country 1999 2000 2001 2002<br />

Iraq 906 1,334 1,972 2,567<br />

Turkey 195 591 800 211<br />

Afghanistan 116 446 1,459 1,238<br />

Pakistan k.A. 141 252 250<br />

Iran 74 135 217 411<br />

Sierra Leone k.A. 52 163 70<br />

ECRE: “Greece – legal conditions“, S. 131<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 111<br />

Anhang Nr. 11<br />

Asylanträge in Griechenland:<br />

Wichtigste Herkunftsländer und Anteil an der Gesamtzahl der jährlichen Asylanträge<br />

Herkunftsland 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Irak 87,02 % 73,35 % 59,29 % 43,27 % 35,86 % 45,32 %<br />

Afghanistan 0,77 % 6,84 % 7,59 % 14,47 % 26,53 % 21,86 %<br />

Iran 3,17 % 3,18 % 4,84 % 4,38 % 3,86 % 7,26 %<br />

Türkei 3,93 % 10,43 % 12,76 % 19,17 % 14,55 % 3,73 %<br />

Pakistan 0,11 % 0,03 % 1,37 % 4,57 % 4,58 % 4,41 %<br />

Nigeria k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 3,25 %<br />

Marokko 0,22 % k.A. k.A. 0,54 % 2,69 % 0,18 %<br />

Sierra Leone k.A. 0,16 % 0,91 % 1,69 % 2,96 % 1,24 %<br />

Volksrepublik<br />

Kongo<br />

(ex-Zaire)<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1,15 %<br />

Somalia k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1,22 %<br />

Sudan k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1,02 %<br />

Mediterranean Migration Observatory (MMO): “Immigrants in Greece, by educational level [selfdeclared]<br />

and nationality, census 2001“; S. 2 f<br />

Working Paper 13, 2006


112 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang Nr. 12<br />

Illegale Einwanderer in Griechenland je nach Alter und Geschlecht (1999)<br />

Alter Gesamt % Männer % Frauen %<br />

Bis 14 354 0,1 266 0,1 77 0,1<br />

15-19 22.959 6,5 19.421 7,6 3.140 3,6<br />

20-24 75.743 21,5 59.931 23,5 14.421 16,3<br />

25-29 80.346 22,8 61.529 24,1 17.098 19,3<br />

30-44 135.366 38,4 93.824 36,7 38.443 43,5<br />

45-64 31.184 8,8 16.633 6,5 13.857 15,7<br />

Über 65 810 0,2 521 0,2 254 0,3<br />

k.A. 5.870 1,7 3.378 1,3 1.155 1,3<br />

Gesamt 352.632 100 255.503 100 88.445 100<br />

In: LIANOS, 03.11.2001, S. 40<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 113<br />

Anhang Nr. 13<br />

Actual ERF contribution and total spending on ERF measures in Greece (plus percentage share of the<br />

ERF allocated to all countries during 2000-2002)<br />

Year ERF contribution<br />

to Greece<br />

in €<br />

Working Paper 13, 2006<br />

Percentage of<br />

ERF contribution<br />

to all<br />

countries<br />

ERF contribution<br />

to all<br />

countries in €<br />

Total ERF<br />

spending in<br />

Greece in €<br />

Percentage of<br />

total ERF<br />

spending<br />

Total ERF<br />

spending in<br />

all countries<br />

in €<br />

2000 652,057.15 3.97 16,418,843 1,187,019.59 3.59 33,062,143<br />

2001 597,590.84 2.31 25,865,496 1,083,184.96 2.00 54,211,378<br />

2002 531,915.11 1.38 38,574,929 2,566,945.42 3.08 83,447,164<br />

All years 1,781,563.10 2.20 80,859,269 4,837,149.97 2.83 170,720,685<br />

ERF: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece, December 2003”;<br />

S. 16


114 Alexandros Alexandrou<br />

Anhang Nr. 14<br />

Actual ERF contribution and total spending for ERF measures in Greece (plus level of national<br />

contribution)<br />

Year<br />

ERF contribution<br />

in €<br />

Percentage<br />

of ERF contribution<br />

Total ERF<br />

spending in €<br />

Percentage<br />

of total ERF spending<br />

2000 652,057.15 54.93 1,187,019.59 100<br />

2001 597,590.84 55.17 1,083,184.96 100<br />

2002 531,915.11 20.72 2,566,945.42 100<br />

All years 1,781,563.10 36.83 4,837,149.97 100<br />

ERF: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece, December 2003”;<br />

S. 31<br />

<strong>European</strong> <strong>Studies</strong> Hannover


Der neue Umgang der Europäischen Union mit dem Problem der illegalen Einwanderung: Das Beispiel Griechenland 115<br />

Anhang Nr. 15<br />

Programmed versus implemented national ERF projects in Greece (2000-2002) in €<br />

Measure Reception % Integration % Voluntary return Total %<br />

2000 programmed<br />

434,704.78 66.67 217,352.39 33.33 0.00 652,057.17 100<br />

2000 implemented<br />

434,704.92 66.67 217,352.39 33.33 0.00 652,057.15 100<br />

2001 programmed<br />

398,394.02 66.67 199,197.01 33.33 0.00 597,591.03 100<br />

2001 implemented<br />

398,393.92 66.67 199,196.92 33.33 0.00 597,590.84 100<br />

2002 programmed<br />

423,358.98 79.37 110,051.36 20.63 0.00 533,410.34 100<br />

2002 implemented<br />

421,863.75 79.31 110,051.36 20.69 0.00 531,915.11 100<br />

Total programmed<br />

1,256,457.78 70.47 526,600.76 29.53 0.00 1,783,058.54 100<br />

Total implemented<br />

1,254,962.43 70.44 526,600.67 29.56 0.00 1,781,563.10 100<br />

ERF: “Mid-term evaluation of the <strong>European</strong> Refugee Fund / Country Report – Greece, December 2003”;<br />

S. 21<br />

Working Paper 13, 2006

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