Preise für die Netznutzung des ... - EWA Altenburg
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Entgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung <strong>des</strong> Elektrizitätsverteilernetzes<br />
der Energie- und Wasserversorgung <strong>Altenburg</strong> GmbH<br />
<strong>für</strong> Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung<br />
– gültig ab 01. Januar 2013 –<br />
Ewa 01/2013 1/3<br />
Netze<br />
Die von der Bun<strong>des</strong>netzagentur mit Bescheid vom 19.12.2008 festgelegte Erlösobergrenze <strong>für</strong> das<br />
Jahr 2013 wird gemäß § 4 Abs. 3 ARegV aufgrund der Änderung <strong>des</strong> Verbraucherpreisindex und der<br />
Änderung nicht beeinflussbarer Kostenanteile zum 01.01.2013 angepasst. Gemäß § 17 Abs. 1 ARegV<br />
wird <strong>die</strong> angepasste Erlösobergrenze in Entgelte <strong>für</strong> den Zugang zum Stromversorgungsnetz der<br />
Energie- und Wasserversorgung <strong>Altenburg</strong> GmbH umgesetzt.<br />
Entgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung <strong>des</strong> Elektrizitätsverteilernetzes <strong>für</strong> Kunden mit registrierender<br />
¼-h-Leistungsmessung<br />
Der Preis <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netznutzung</strong> von Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung ist abhängig von<br />
der Netzebene der Entnahme und von der Jahresbenutzungsdauer. Die Jahresbenutzungsdauer (h/a)<br />
ist der Quotient aus der Jahresarbeit (in kWh/Jahr) und der maximalen Leistung (als ¼-h-Messwert<br />
in kW).<br />
Sofern <strong>die</strong> Zählung in einer der Entnahmespannung unterlagerten Spannungsebene erfolgt, werden<br />
<strong>die</strong> folgenden Leistungs- und Arbeitspreise sowie <strong>die</strong> <strong>Preise</strong> <strong>für</strong> Blindstrom um einen entsprechenden<br />
prozentualen Zuschlag zum Ausgleich der nicht gemessenen Verluste, welche innerhalb der<br />
Kundenanlage entstehen, erhöht. Dieser Zuschlag beträgt bei Entnahme in Mittelspannung und<br />
Messung in Niederspannung derzeit 3 % (Niederspannungszuschlag).<br />
Leistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme<br />
mit Leistungsmessung<br />
Jahresleistungspreissystem<br />
Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer<br />
< 2.500 h/a >= 2.500 h/a<br />
Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis<br />
€ / kW Cent / kWh € / kW Cent / kWh<br />
Mittelspannung (MS) 17,19 3,49 77,65 1,08<br />
Mittelspannung (MS) incl. Niederspannungszuschlag 17,71 3,59 79,98 1,11<br />
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USP MS/NS) 17,81 4,47 100,17 1,18<br />
Niederspannung (NS) 19,78 3,96 87,07 1,26<br />
In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der Gleichzeitigkeitsgrad, der <strong>die</strong> nicht<br />
zeitgleiche Inanspruchnahme <strong>des</strong> Netzes durch <strong>die</strong> Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Kunden mit einer im Jahresverlauf zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, bei denen im<br />
übrigen Abrechnungsjahr eine geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, können<br />
alternativ zwischen dem Jahresleistungspreissystem und dem Monatsleistungspreissystem wählen.<br />
Der Kunde teilt <strong>die</strong>s vor Beginn eines Abrechnungszeitraums verbindlich mit.
Leistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme<br />
mit Leistungsmessung<br />
Ewa 01/2013 2/3<br />
Monatsleistungspreissystem<br />
Leistungspreis Arbeitspreis<br />
€ / kW u. Monat Cent / kWh<br />
Mittelspannung (MS) 12,94 1,08<br />
Mittelspannung (MS) incl. Niederspannungszuschlag 13,33 1,11<br />
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USP MS/NS) 16,70 1,18<br />
Niederspannung (NS) 14,51 1,26<br />
<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Netzreservevorhaltung / Netzreserveinanspruchnahme<br />
Falls Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Sie Reservenetzkapazität bei uns bestellen.<br />
Beim Ausfall Ihrer Erzeugungsanlage beziehen Sie dann Reservestrom über das Netz. Die<br />
Reservenetzkapazität kann jährlich einmal bis zur Höhe der Engpassleistung Ihrer<br />
Eigenerzeugungsanlage <strong>für</strong> ein Jahr bestellt werden.<br />
Leistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme<br />
mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität<br />
Reservekapazität<br />
0 bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a<br />
€ / kW € / kW € / kW<br />
Mittelspannung (MS) 42,97 51,57 60,16<br />
Mittelspannung (MS) incl. Niederspannungszuschlag 44,26 53,12 61,96<br />
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USP MS/NS) 50,79 60,95 71,10<br />
Niederspannung (NS) 49,44 59,33 69,22<br />
Konzessionsabgabe<br />
Der Kunde zahlt zusätzlich zu den <strong>Netznutzung</strong>sentgelten eine Konzessionsabgabe gemäß<br />
Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Diese beträgt derzeit 1,59 ct/kWh. Für Kunden, <strong>die</strong> den<br />
Bedingungen <strong>für</strong> Sondervertragskunden gemäß KAV entsprechen, wird eine Konzessionsabgabe in<br />
Höhe von 0,11 ct/kWh berechnet.<br />
Umlage Mehrkosten KWK-Gesetz und Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV<br />
Jahresverbrauch<br />
Umlage Mehrkosten<br />
KWK-Gesetz<br />
Umlage gemäß § 19 Abs.<br />
2 StromNEV<br />
Cent / kWh Cent / kWh<br />
bis 100.000 kWh/a 0,126 0,329<br />
zusätzlich über 100.000 kWh/a 0,060 0,050<br />
<strong>für</strong> produzieren<strong>des</strong> Gewerbe, schienengebundenem Verkehr oder<br />
Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen<br />
Kalenderjahr 4 % <strong>des</strong> Umsatzes überstiegen haben <strong>für</strong> über 100.000<br />
kWh hinausgehende Strombezüge<br />
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle<br />
Jahresverbrauch<br />
0,025 0,025<br />
Offshore-<br />
Haftungsumlage<br />
Cent / kWh<br />
bis 1.000.000 kWh/a 0,250<br />
zusätzlich über 1.000.000 kWh/a<br />
<strong>für</strong> produzieren<strong>des</strong> Gewerbe, schienengebundenem Verkehr oder<br />
0,050<br />
Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen<br />
Kalenderjahr 4 % <strong>des</strong> Umsatzes überstiegen haben <strong>für</strong> über<br />
1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge<br />
0,025
<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> Blindstrom<br />
Die gemessene induktive Blindarbeit, welche einen cos f = 0,93 und <strong>die</strong> gemessene kapazitive<br />
Blindarbeit, welche einen cos f = 0,99 unterschreitet, wird mit 1,02 ct/kvarh (1,05 ct/kvarh incl.<br />
Niederspannungszuschlag) in Rechnung gestellt. Dies entspricht einer Freigrenze der induktiven<br />
Blindarbeit von 40 % und der kapazitiven Blindarbeit von 15 % der im gleichen Zeitraum bezogenen<br />
Wirkarbeit.<br />
Als HT-Zeit gelten von Montag bis Freitag <strong>die</strong> Stunden von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie Sonnabend,<br />
Sonntag und an bun<strong>des</strong>einheitlichen Feiertagen von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Die anderen Stunden<br />
im Jahr gelten als NT-Zeit.<br />
Umsatzsteuer<br />
Alle aufgeführten <strong>Preise</strong> sind Nettopreise. Die gesetzlich geltende Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen.<br />
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