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Preise für die Netznutzung des ... - EWA Altenburg

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Entgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung <strong>des</strong> Elektrizitätsverteilernetzes<br />

der Energie- und Wasserversorgung <strong>Altenburg</strong> GmbH<br />

<strong>für</strong> Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung<br />

– gültig ab 01. Januar 2013 –<br />

Ewa 01/2013 1/3<br />

Netze<br />

Die von der Bun<strong>des</strong>netzagentur mit Bescheid vom 19.12.2008 festgelegte Erlösobergrenze <strong>für</strong> das<br />

Jahr 2013 wird gemäß § 4 Abs. 3 ARegV aufgrund der Änderung <strong>des</strong> Verbraucherpreisindex und der<br />

Änderung nicht beeinflussbarer Kostenanteile zum 01.01.2013 angepasst. Gemäß § 17 Abs. 1 ARegV<br />

wird <strong>die</strong> angepasste Erlösobergrenze in Entgelte <strong>für</strong> den Zugang zum Stromversorgungsnetz der<br />

Energie- und Wasserversorgung <strong>Altenburg</strong> GmbH umgesetzt.<br />

Entgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung <strong>des</strong> Elektrizitätsverteilernetzes <strong>für</strong> Kunden mit registrierender<br />

¼-h-Leistungsmessung<br />

Der Preis <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netznutzung</strong> von Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung ist abhängig von<br />

der Netzebene der Entnahme und von der Jahresbenutzungsdauer. Die Jahresbenutzungsdauer (h/a)<br />

ist der Quotient aus der Jahresarbeit (in kWh/Jahr) und der maximalen Leistung (als ¼-h-Messwert<br />

in kW).<br />

Sofern <strong>die</strong> Zählung in einer der Entnahmespannung unterlagerten Spannungsebene erfolgt, werden<br />

<strong>die</strong> folgenden Leistungs- und Arbeitspreise sowie <strong>die</strong> <strong>Preise</strong> <strong>für</strong> Blindstrom um einen entsprechenden<br />

prozentualen Zuschlag zum Ausgleich der nicht gemessenen Verluste, welche innerhalb der<br />

Kundenanlage entstehen, erhöht. Dieser Zuschlag beträgt bei Entnahme in Mittelspannung und<br />

Messung in Niederspannung derzeit 3 % (Niederspannungszuschlag).<br />

Leistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme<br />

mit Leistungsmessung<br />

Jahresleistungspreissystem<br />

Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer<br />

< 2.500 h/a >= 2.500 h/a<br />

Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis<br />

€ / kW Cent / kWh € / kW Cent / kWh<br />

Mittelspannung (MS) 17,19 3,49 77,65 1,08<br />

Mittelspannung (MS) incl. Niederspannungszuschlag 17,71 3,59 79,98 1,11<br />

Umspannung Mittel- / Niederspannung (USP MS/NS) 17,81 4,47 100,17 1,18<br />

Niederspannung (NS) 19,78 3,96 87,07 1,26<br />

In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der Gleichzeitigkeitsgrad, der <strong>die</strong> nicht<br />

zeitgleiche Inanspruchnahme <strong>des</strong> Netzes durch <strong>die</strong> Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Kunden mit einer im Jahresverlauf zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, bei denen im<br />

übrigen Abrechnungsjahr eine geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, können<br />

alternativ zwischen dem Jahresleistungspreissystem und dem Monatsleistungspreissystem wählen.<br />

Der Kunde teilt <strong>die</strong>s vor Beginn eines Abrechnungszeitraums verbindlich mit.


Leistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme<br />

mit Leistungsmessung<br />

Ewa 01/2013 2/3<br />

Monatsleistungspreissystem<br />

Leistungspreis Arbeitspreis<br />

€ / kW u. Monat Cent / kWh<br />

Mittelspannung (MS) 12,94 1,08<br />

Mittelspannung (MS) incl. Niederspannungszuschlag 13,33 1,11<br />

Umspannung Mittel- / Niederspannung (USP MS/NS) 16,70 1,18<br />

Niederspannung (NS) 14,51 1,26<br />

<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Netzreservevorhaltung / Netzreserveinanspruchnahme<br />

Falls Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Sie Reservenetzkapazität bei uns bestellen.<br />

Beim Ausfall Ihrer Erzeugungsanlage beziehen Sie dann Reservestrom über das Netz. Die<br />

Reservenetzkapazität kann jährlich einmal bis zur Höhe der Engpassleistung Ihrer<br />

Eigenerzeugungsanlage <strong>für</strong> ein Jahr bestellt werden.<br />

Leistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme<br />

mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität<br />

Reservekapazität<br />

0 bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a<br />

€ / kW € / kW € / kW<br />

Mittelspannung (MS) 42,97 51,57 60,16<br />

Mittelspannung (MS) incl. Niederspannungszuschlag 44,26 53,12 61,96<br />

Umspannung Mittel- / Niederspannung (USP MS/NS) 50,79 60,95 71,10<br />

Niederspannung (NS) 49,44 59,33 69,22<br />

Konzessionsabgabe<br />

Der Kunde zahlt zusätzlich zu den <strong>Netznutzung</strong>sentgelten eine Konzessionsabgabe gemäß<br />

Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Diese beträgt derzeit 1,59 ct/kWh. Für Kunden, <strong>die</strong> den<br />

Bedingungen <strong>für</strong> Sondervertragskunden gemäß KAV entsprechen, wird eine Konzessionsabgabe in<br />

Höhe von 0,11 ct/kWh berechnet.<br />

Umlage Mehrkosten KWK-Gesetz und Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV<br />

Jahresverbrauch<br />

Umlage Mehrkosten<br />

KWK-Gesetz<br />

Umlage gemäß § 19 Abs.<br />

2 StromNEV<br />

Cent / kWh Cent / kWh<br />

bis 100.000 kWh/a 0,126 0,329<br />

zusätzlich über 100.000 kWh/a 0,060 0,050<br />

<strong>für</strong> produzieren<strong>des</strong> Gewerbe, schienengebundenem Verkehr oder<br />

Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen<br />

Kalenderjahr 4 % <strong>des</strong> Umsatzes überstiegen haben <strong>für</strong> über 100.000<br />

kWh hinausgehende Strombezüge<br />

Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle<br />

Jahresverbrauch<br />

0,025 0,025<br />

Offshore-<br />

Haftungsumlage<br />

Cent / kWh<br />

bis 1.000.000 kWh/a 0,250<br />

zusätzlich über 1.000.000 kWh/a<br />

<strong>für</strong> produzieren<strong>des</strong> Gewerbe, schienengebundenem Verkehr oder<br />

0,050<br />

Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen<br />

Kalenderjahr 4 % <strong>des</strong> Umsatzes überstiegen haben <strong>für</strong> über<br />

1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge<br />

0,025


<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> Blindstrom<br />

Die gemessene induktive Blindarbeit, welche einen cos f = 0,93 und <strong>die</strong> gemessene kapazitive<br />

Blindarbeit, welche einen cos f = 0,99 unterschreitet, wird mit 1,02 ct/kvarh (1,05 ct/kvarh incl.<br />

Niederspannungszuschlag) in Rechnung gestellt. Dies entspricht einer Freigrenze der induktiven<br />

Blindarbeit von 40 % und der kapazitiven Blindarbeit von 15 % der im gleichen Zeitraum bezogenen<br />

Wirkarbeit.<br />

Als HT-Zeit gelten von Montag bis Freitag <strong>die</strong> Stunden von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie Sonnabend,<br />

Sonntag und an bun<strong>des</strong>einheitlichen Feiertagen von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Die anderen Stunden<br />

im Jahr gelten als NT-Zeit.<br />

Umsatzsteuer<br />

Alle aufgeführten <strong>Preise</strong> sind Nettopreise. Die gesetzlich geltende Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen.<br />

Ewa 01/2013 3/3

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