9 AZR 139/08 - EzA Schnelldienst
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Seite 4<br />
Innerhalb eines Dienstes darf nur eine der genannten Pausenregelungen zur Anwendung<br />
kommen.<br />
…<br />
(5) Für die Vorbereitungs- und Abschlusszeiten wird die notwendige Zeit in die Arbeitszeit<br />
eingerechnet und im Dienstplan ausgewiesen.<br />
…<br />
(8) Für Überschreitungen der dienstplanmäßigen täglichen Arbeitszeit infolge von<br />
Fahrzeugverspätungen erhält der Arbeitnehmer eine entsprechende Gutschrift auf dem<br />
Kurzzeitkonto (§ 10 Abs. 4).“<br />
3 Bei dem Kläger kommt die Sechstel-Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TV-N Berlin zur Anwendung.<br />
Hierzu besteht eine Dienstanweisung „Gewährung von unbezahlten Anteilen der Lenkzeitunterbrechung<br />
laut TV-N“ vom 4. November 2005, die auszugsweise lautet:<br />
„Ergibt sich aus mehrfachen Verspätungen die generelle Nichtgewährung der Pause lt.<br />
Arbeitszeitgesetz, so ist der Mitarbeiter verpflichtet, über die BLS die zuständige Einsatzleitung<br />
davon in Kenntnis zu setzen, welche dann für die Gewährung einer Pausenablösung verantwortlich<br />
zeichnet.“<br />
4 Den Straßenbahnfahrern sind aufgrund einer „Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen“<br />
(DF-STRAB) über die Fahrtätigkeit hinausgehende Aufgaben zugewiesen. Die Anweisung lautet<br />
auszugsweise:<br />
„§ 3 Kundendienst im Linienbetrieb<br />
…<br />
6 Der Fahrbedienstete hat sich um die Sauberkeit des Innenraumes seines Zuges zu<br />
bemühen. Bei Schnee oder Glatteis sind, soweit möglich, an den Endstellen die<br />
Einstiegsbereiche des Zuges zu reinigen. Kann eine Verunreinigung nicht selbst beseitigt<br />
werden, ist die BLS zu verständigen.<br />
…<br />
§ 5 Fundsachen<br />
In Zügen oder Betriebsräumen sichergestellte Fundsachen sind sorgfältig aufzubewahren und –<br />
sobald es der Dienst zulässt, spätestens bei Dienstschluss – mit schriftlicher Meldung bei der<br />
zuständigen Stelle oder einem Aufsichtsführenden abzugeben.<br />
…<br />
§ 16 Übernehmen und Prüfen des Zuges<br />
…<br />
3 Bei Übernahme des Zuges auf der Strecke sind dem ablösenden Fahrer Mängel oder<br />
Beschädigungen unaufgefordert mit Verweis auf die schriftliche Meldung mitzuteilen.<br />
…<br />
§ 28 Dienstverrichtung und Dienstausrüstung<br />
…<br />
3 Bei Ablösung sind dem ablösenden Fahrer Mängel oder Schäden am Zug, besondere<br />
Streckenverhältnisse und neue Bekanntmachungen unaufgefordert mitzuteilen.<br />
Schriftliche Meldungen sind zu übergeben.<br />
Nach Übernahme des Zuges ist die Wirksamkeit der Bremsen zu prüfen.<br />
Spätestens an der nächsten Endstelle ist bei Tatrafahrzeugen der Sandvorrat zu prüfen.<br />
4 Ist zur Ablösezeit keine Ablösung zur Stelle, hat die Weiterverrichtung der Linienfahrt<br />
oder deren Beendigung in Abstimmung mit der BLS zu erfolgen.<br />
…<br />
§ 32 Verhalten an Endhaltestellen<br />
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