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Das Amt einer Presbyterin oder eines ... - Kirchengemeinde Asseln

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Aufkreuzen für die Gemeinde Kirchenwahl am 24. Februar 2008<br />

Wählbarkeit (§ 2)<br />

(1) <strong>Das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>einer</strong> <strong>Presbyterin</strong> <strong>oder</strong> <strong>eines</strong> Presbyters kann<br />

solchen Gemeindegliedern übertragen werden, welche<br />

nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zu diesem<br />

<strong>Amt</strong> befähigt und zugelassen sind. Wählbar ist, wer am<br />

Wahltag 24.2.2008 wahlberechtigtes Gemeindeglied nach<br />

§ 1 ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.<br />

(2) <strong>Das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>einer</strong> <strong>Presbyterin</strong> <strong>oder</strong> <strong>eines</strong> Presbyters kann<br />

ordinierten Gemeindegliedern nicht übertragen werden.<br />

<strong>Das</strong> gleiche gilt für Gemeindeglieder, die im kirchlichen<br />

Vorbereitungs- <strong>oder</strong> Probedienst stehen. <strong>Das</strong><br />

Landeskirchenamt kann in besonders begründeten<br />

Einzelfällen Ausnahmen von Satz 1 zulassen.

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