23.10.2012 Aufrufe

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ... - Asstel

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ... - Asstel

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ... - Asstel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 11 Ausschlüsse<br />

Teil C: Fahrzeugversicherung<br />

§ 12 Umfang der<br />

Versicherung<br />

häuslicher Gemeinschaft lebt.<br />

Mieten beide Personen gleichzeitig ein Fahrzeug im Geltungsbereich, so erstreckt<br />

sich der Versicherungsschutz nur auf das angemietete Fahrzeug, welches durch<br />

den Versicherungsnehmer gefahren wird.<br />

Ausgeschlossen von der Versicherung sind<br />

1. Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den<br />

Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;<br />

2. Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen<br />

mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden;<br />

3. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des<br />

Fahrzeugs, auf das sich <strong>die</strong> Versicherung bezieht, mit Ausnahme der Beschädigung<br />

betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher<br />

Hilfsleistung;<br />

4. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von<br />

mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit Ausnahme jener Sachen, <strong>die</strong><br />

mit Willen des Halters beförderten Personen üblicherweise mit sich führen oder, sofern<br />

<strong>die</strong> Fahrt überwiegend der Personenbeförderung <strong>die</strong>nt, als Gegenstände des persönlichen<br />

Bedarfs mit sich führen;<br />

5. Haftpflichtansprüche aus solchen reinen Vermögensschäden, <strong>die</strong> auf Nichteinhaltung<br />

von Liefer- und Beförderungsfristen zurückzuführen sind.<br />

(1) Die Fahrzeugversicherung umfasst <strong>die</strong> Beschädigung, <strong>die</strong> Zerstörung und den Verlust<br />

des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile<br />

einschließlich der durch <strong>die</strong> beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen<br />

Fahrzeug- und Zubehörteile<br />

I. in der Teilversicherung<br />

a) durch Brand oder Explosion;<br />

b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde<br />

Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen,<br />

an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums<br />

veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung<br />

überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;<br />

c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung<br />

auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens<br />

Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> dadurch verursacht werden,<br />

dass durch <strong>die</strong>se Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug<br />

geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> auf ein durch <strong>die</strong>se Naturgewalten<br />

veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;<br />

d) - <strong>für</strong> PKW - dokumentierte Deckung „Relax“:<br />

durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild<br />

im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes oder Pferden, Rindern,<br />

Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen;<br />

- <strong>für</strong> PKW - dokumentierte Deckung „Mobil“:<br />

durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild<br />

im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Für <strong>die</strong>se Schäden<br />

gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 1.000 Euro als vereinbart;<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> übrigen Fahrzeugarten:<br />

durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit<br />

Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes;<br />

e) <strong>für</strong> PKW - dokumentierte Deckung „Relax“:<br />

durch Marderbiss an Kabeln, Leitungen und Schläuchen. Folgeschäden aller Art<br />

sind vom Versicherungsschutz ausgenommen;<br />

f) durch Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss;<br />

g) durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs;<br />

II. in der Vollversicherung darüber hinaus<br />

h) durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer<br />

Seite 14 ASSTEL Sachversicherung AG Stand: 01.01.2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!