Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ... - Asstel
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§ 11 Ausschlüsse<br />
Teil C: Fahrzeugversicherung<br />
§ 12 Umfang der<br />
Versicherung<br />
häuslicher Gemeinschaft lebt.<br />
Mieten beide Personen gleichzeitig ein Fahrzeug im Geltungsbereich, so erstreckt<br />
sich der Versicherungsschutz nur auf das angemietete Fahrzeug, welches durch<br />
den Versicherungsnehmer gefahren wird.<br />
Ausgeschlossen von der Versicherung sind<br />
1. Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den<br />
Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;<br />
2. Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen<br />
mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden;<br />
3. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des<br />
Fahrzeugs, auf das sich <strong>die</strong> Versicherung bezieht, mit Ausnahme der Beschädigung<br />
betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher<br />
Hilfsleistung;<br />
4. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von<br />
mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit Ausnahme jener Sachen, <strong>die</strong><br />
mit Willen des Halters beförderten Personen üblicherweise mit sich führen oder, sofern<br />
<strong>die</strong> Fahrt überwiegend der Personenbeförderung <strong>die</strong>nt, als Gegenstände des persönlichen<br />
Bedarfs mit sich führen;<br />
5. Haftpflichtansprüche aus solchen reinen Vermögensschäden, <strong>die</strong> auf Nichteinhaltung<br />
von Liefer- und Beförderungsfristen zurückzuführen sind.<br />
(1) Die Fahrzeugversicherung umfasst <strong>die</strong> Beschädigung, <strong>die</strong> Zerstörung und den Verlust<br />
des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile<br />
einschließlich der durch <strong>die</strong> beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen<br />
Fahrzeug- und Zubehörteile<br />
I. in der Teilversicherung<br />
a) durch Brand oder Explosion;<br />
b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde<br />
Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen,<br />
an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums<br />
veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung<br />
überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;<br />
c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung<br />
auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens<br />
Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> dadurch verursacht werden,<br />
dass durch <strong>die</strong>se Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug<br />
geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> auf ein durch <strong>die</strong>se Naturgewalten<br />
veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;<br />
d) - <strong>für</strong> PKW - dokumentierte Deckung „Relax“:<br />
durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild<br />
im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes oder Pferden, Rindern,<br />
Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen;<br />
- <strong>für</strong> PKW - dokumentierte Deckung „Mobil“:<br />
durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild<br />
im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Für <strong>die</strong>se Schäden<br />
gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 1.000 Euro als vereinbart;<br />
- <strong>für</strong> <strong>die</strong> übrigen Fahrzeugarten:<br />
durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit<br />
Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes;<br />
e) <strong>für</strong> PKW - dokumentierte Deckung „Relax“:<br />
durch Marderbiss an Kabeln, Leitungen und Schläuchen. Folgeschäden aller Art<br />
sind vom Versicherungsschutz ausgenommen;<br />
f) durch Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss;<br />
g) durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs;<br />
II. in der Vollversicherung darüber hinaus<br />
h) durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer<br />
Seite 14 ASSTEL Sachversicherung AG Stand: 01.01.2008