Satzung der VdF - Vereinigung der Französischlehrerinnen und ...
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<strong>Vereinigung</strong> zuerkannt hat.<br />
§ 4 Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft endet<br />
a) durch freiwilligen Austritt, bei Verletzung<br />
<strong>der</strong> Beitragspflicht, durch Ausschluß durch<br />
den erweiterten Vorstand o<strong>der</strong> die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung, den Tod.<br />
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung<br />
gegenüber dem Erweiterten Vorstand zum Schluß des<br />
Geschäftsjahres mit vierteljährlicher Kündigungsfrist. Ein<br />
Mitglied, das den Interessen o<strong>der</strong> dem ansehen des Vereins<br />
Schaden zufügt, kann nach vorhergehen<strong>der</strong> Anhörung vom<br />
erweiterten Vorstand mit einer Mehrheit von zwei Dritteln<br />
ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann<br />
bei <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung Berufung einlegen. Die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung entscheidet auf <strong>der</strong><br />
nächstfolgenden Versammlung mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong><br />
erschienen Mitglie<strong>der</strong> endgültig.<br />
§ 5 Die Organe <strong>der</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />
Organe des Vereins sind: <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> erweiterte<br />
Vorstand die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. § 6 Der Vorstand (1)<br />
Der Vorstand besteht aus mindestens dem Vorsitzenden<br />
seinem Stellvertreter <strong>und</strong> seinem Kassenführer Der<br />
Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Ihm obliegt die<br />
Verwaltung des Vereinsvermögens <strong>und</strong> die Ausführung <strong>der</strong><br />
Vereinsbeschlüsse. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des<br />
Vorstandes <strong>und</strong> des Erweiterten Vorstandes. Er ist im<br />
Einvernehmen mit dem Vorstand für die Herausgabe <strong>der</strong><br />
Zeitschrift fh verantwortlich. <strong>der</strong> Vorsitzende bedarf bei<br />
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als<br />
DM 1000,- <strong>der</strong> Zustimmung eines Mitglieds <strong>der</strong><br />
Erweiterten Vorstandes. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden<br />
sind die an<strong>der</strong>en Vorstandsmitglie<strong>der</strong> im Sinne § 6 (1)<br />
jeweils allein zeichnungsberechtigt in Höhe bis zu DM<br />
1000,-. Die Bestimmungen <strong>der</strong> Absätze (4) <strong>und</strong> (5) gelten<br />
nur für das Innenverhältnis. Der Absatz (4) beschränkt die<br />
Vertretungsmacht des Vorsitzenden nicht.<br />
§ 7 Der Erweiterte Vorstand<br />
Der erweitertet Vorstand besteht aus: dem Vorstand vier<br />
weiteren Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n <strong>und</strong> vier Delegierten von<br />
Regionalverbänden. Der erweiterte Vorstand ist für die in<br />
<strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> nie<strong>der</strong>gelegten (§4, Abs. (1)-(3)) <strong>und</strong> für die