28.08.2013 Aufrufe

Satzung der VdF - Vereinigung der Französischlehrerinnen und ...

Satzung der VdF - Vereinigung der Französischlehrerinnen und ...

Satzung der VdF - Vereinigung der Französischlehrerinnen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ratifizierung von Regionalstatuten die Ernennung von<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong>n die Beschlußfassung über<br />

<strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen die Beschlußfassung über die<br />

Auflösung <strong>der</strong> <strong>Vereinigung</strong> (§14).<br />

§ 10 Beurk<strong>und</strong>ung von Beschlüssen, Nie<strong>der</strong>schriften<br />

Die Beschlüsse des Vorstandes, des Erweiterten Vorstandes<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung sind unter Angabe des<br />

Stimmungsverhältnisses schriftlich abzufassen <strong>und</strong> vom<br />

jeweiligen Leiter <strong>der</strong> Sitzung <strong>und</strong> dem Schriftführer zu<br />

unterzeichnen. Alle Protokolle sind vom Vorstand<br />

aufzubewahren.<br />

§ 11 <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung<br />

Anträge auf <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen sind bis spätestens 3<br />

Wochen vor <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung bei <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Anträge auf<br />

<strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung müssen allen Mitglie<strong>der</strong>n zur<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung im Wortlaut zugehen. Beschlüsse<br />

über <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen sowie über Än<strong>der</strong>ungen des<br />

Vereinszwecks erfor<strong>der</strong>n die Zustimmung von zwei Dritteln<br />

<strong>der</strong> erschienenen Mitglie<strong>der</strong>.<br />

§ 12 Gemeinnützigkeit<br />

Der Verein ist überparteilich <strong>und</strong> nicht konfessionell<br />

geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verfolgt ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar<br />

gemeinnützige Zwecke im Sinne <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />

(Abschnitt "Steuerbegünstigende Zwecke") <strong>und</strong> zwar<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch die För<strong>der</strong>ung des kulturellen<br />

Austausches im Sinne § 2 <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Satzung</strong>. Die<br />

Mittel des Vereins <strong>und</strong> etwaige Gewinne dürfen<br />

ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />

werden; <strong>der</strong> Verein ist selbstlos tätig <strong>und</strong> verfolgt keinerlei<br />

wirtschaftlichen Gewinn. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine<br />

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine<br />

Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des<br />

Vereins fremd sind, o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung o<strong>der</strong><br />

Aufhebung des Vereins o<strong>der</strong> bei Wegfall seines bisherigen<br />

Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine<br />

Körperschaft des Öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> an eine an<strong>der</strong>e<br />

steuerbegünstigte Körperschaft zur unmittelbaren <strong>und</strong><br />

ausschließlichen Verwendung im Sinne des § 2 dieser<br />

<strong>Satzung</strong>.<br />

§ 13 Mittel des Vereins<br />

Der Verein finanziert die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben durch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!