Ausgabe 01/2010 - Hall AG
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DIE ORGANISATION DER HALL <strong>AG</strong>-GRUPPE<br />
Stadtgemeinde<br />
<strong>Hall</strong> i. T.<br />
Stadt <strong>Hall</strong> i. T.<br />
Beteiligungs-<strong>AG</strong><br />
Stadtwerke <strong>Hall</strong> i. T. GmbH<br />
Strom<br />
Wasser, Abwasser<br />
Fernwärme<br />
Tele / Citynet<br />
Infra <strong>Hall</strong> i.T. GmbH<br />
Kraftwerk Weissenbach BetriebsGmbH<br />
Energie West GmbH (Beteiligung 10,99 %)<br />
Aus der Kundenbefragung lässt sich der Wunsch ableiten, mehr<br />
über die Organisation der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe und deren rechtliche<br />
Rahmenbedingungen zu erfahren. Die Aufbereitung dieses komplexen<br />
Themas soll im vorliegenden Beitrag versucht werden.<br />
Die Unternehmensgruppe besteht aus der Stadt <strong>Hall</strong> in Tirol<br />
Beteiligungs-<strong>AG</strong> (100 % der Aktien stehen im Eigentum der<br />
Stadt <strong>Hall</strong> in Tirol) als Holding, die die zentrale Steuerung der<br />
Tochtergesellschaften (Stadtwerke <strong>Hall</strong> in Tirol GmbH, Stadt<br />
<strong>Hall</strong> in Tirol Immobilien GmbH etc.) obliegt. Die Holding ist also<br />
für das gesamte Rechnungswesen (Buchhaltung und Controlling),<br />
die Finanzen, das strategische Marketing und das Personalwesen<br />
verantwortlich. Damit erspart man sich eigene<br />
Abteilungen in den jeweiligen Tochtergesellschaften. Der Vorstand<br />
führt in Personalunion auch die Geschäfte der Tochter-<br />
Der Vorstand<br />
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft führt die Geschäfte in eigener<br />
Verantwortung. Er ist für das operative Geschäft zuständig<br />
und dem Aufsichtsrat berichtspfl ichtig. Der Aufsichtsrat ist<br />
auch für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig.<br />
Vorstandsmitglieder unterliegen der Sorgfaltspfl icht<br />
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers und<br />
haften auch dafür. Sie sind weisungsfrei, das heißt, weder der<br />
Aufsichtsrat noch der Eigentümer kann ihnen unmittelbar Anweisungen,<br />
wie sie ihre Funktion auszuüben haben, erteilen.<br />
Sie haben aber die Interessen der Eigentümer, der Arbeitnehmer<br />
und der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Die angeführte<br />
Sorgfaltspfl icht gebietet sogar, keine Anweisungen auszuführen,<br />
die dem Wohl der Gesellschaft schaden. In wesentlichen<br />
Geschäften schreiben jedoch Gesetz und Satzung vor, die Zu-<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Stadt <strong>Hall</strong> i. T. Immobilien GmbH<br />
Vermietung, Verpachtung, Verwaltung<br />
Parkgaragen<br />
Freizeit- und Tourismuseinrichtungen<br />
Veranstaltungsbetriebe<br />
Kunsthalle Tirol BetriebsGmbH<br />
Er ist jenes Organ, das den Vorstand bestellt, abberuft und<br />
überwacht. Der Aufsichtsrat der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> besteht aus insgesamt<br />
elf Mitgliedern, wobei sieben Mitglieder vom Gemeinderat<br />
vorgeschlagen werden und vier Mitglieder vom Betriebsrat<br />
entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen<br />
entsandt werden. Der Gemeinderat wiederum hat ein Vorschlagsrecht,<br />
das sich nach der politischen Stärke der jeweiligen<br />
Fraktion richtet (analog der Besetzung der gemeinderätlichen<br />
Ausschüsse), wobei die Aufsichtsräte nicht Mitglied des<br />
Gemeinderates oder einer politischen Partei sein müssen. Die<br />
Aufsichtsratsmitglieder müssen aber ihre fachliche Qualifi kation<br />
nachweisen, sind weisungsfrei und unterliegen ebenfalls<br />
der Sorgfaltspfl icht.<br />
Das Aktiengesetz sieht eine Reihe von Geschäften vor, die nur<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrates getätigt werden dürfen,<br />
die Satzung kann das beliebig erweitern. Die Satzung der <strong>Hall</strong><br />
Parkhotel <strong>Hall</strong> i.T. BetriebsGmbH<br />
verpachtet seit 2008<br />
gesellschaften (und bekommt<br />
dafür selbstverständlich nur<br />
einen Bezug) und wird vom<br />
Aufsichtsrat überwacht.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen<br />
zu Vorstand und Aufsichtsrat<br />
gelten somit für alle<br />
Gesellschaften der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong>-<br />
Gruppe.<br />
stimmung des Aufsichtsrates<br />
einzuholen. Derzeit besteht<br />
der Vorstand aus folgenden<br />
Personen:<br />
Mag. Christian Holzknecht,<br />
Vorstandsvorsitzender, zuständig<br />
für die kaufmännischen<br />
Belange<br />
DI Mag. Artur Egger, Technischer<br />
Vorstand, zuständig für<br />
die technischen Angelegenheiten<br />
Die Hauptversammlung<br />
Sie dient der Willensbildung der Aktionäre<br />
in der Gesellschaft. Da die<br />
Stadtgemeinde <strong>Hall</strong> einziger Aktionär<br />
der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> ist, wird das Stimmrecht<br />
in der Hauptversammlung vom Bürgermeister<br />
ausgeübt, der wiederum<br />
dem Gemeinderat verantwortlich ist.<br />
Der Gemeinderat muss seinerseits<br />
einer Reihe von Geschäften seine<br />
Zustimmung erteilen wie z. B. dem<br />
Verkauf von Unternehmensteilen,<br />
dem Verkauf und dem Erwerb von<br />
Liegenschaften oder auch dem Bau<br />
von Kraftwerken.<br />
Der Vorstand kann somit keine Geschäfte<br />
ohne die angeführten Genehmigungen<br />
durchführen, der Eigentümer<br />
kann aber dem Vorstand<br />
nicht initiativ vorschreiben, dass z.<br />
B. ein neues Kraftwerk gebaut werden<br />
muss. Daher kann es hin und<br />
wieder zu Interessenskonfl ikten<br />
kommen, die die Entscheidungsfi<br />
ndung verzögern. Auf Dauer wird<br />
eine Unternehmensgruppe wie die<br />
<strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> aber nur dann funktionieren,<br />
wenn Eigentümer, Aufsichtsrat und<br />
Vorstand an einem Strang ziehen.<br />
Da letztendlich die Stadtgemeinde<br />
für einen Großteil der Schulden der<br />
<strong>Hall</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe haftet, ist es daher<br />
im ureigensten Interesse der Stadt<br />
und ihrer Bürger, dass die <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong><br />
möglichst positiv wirtschaftet und<br />
ihren Verpfl ichtungen den Banken<br />
und Lieferanten gegenüber nachkommen<br />
kann.<br />
<strong>AG</strong> sieht rund dreißig Maßnahmengruppen vor, die der Vorstand<br />
nicht ohne Zustimmung des Aufsichtsrates setzen darf,<br />
u. a. Investitionen, Gebührenerhöhungen, Erwerb und Verkauf<br />
von Liegenschaften, die Aufnahme von Krediten, Festlegung<br />
allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik, Abschluss von<br />
Beraterverträgen u. v. m. Daneben ist der Aufsichtsrat auch für<br />
alle Angelegenheiten zuständig, die den Vorstand betreffen wie<br />
z. B. den Abschluss von Dienstverträgen, zuständig.<br />
Bis zur Gemeinderatswahl im März 2<strong>01</strong>0 besteht der Aufsichtsrat<br />
der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> aus folgenden Personen:<br />
Dr. Johannes Margreiter, Vorsitzender; Gerhard Mimm,<br />
Vorsitzender-Stellvertreter; Dir. Josef Graber, Ing. Mag. Norbert<br />
Blaha, DI Dr. Heribert Fink, Dr. Klaus Nuener, MMag. Yavuzhan<br />
Öztürk, Wilhelm Egger, Betriebsrat; Alfred Ropic, Betriebsrat;<br />
Andreas Ablinger, Betriebsrat; Paul Purner, Betriebsrat.