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Ausgabe 01/2010 - Hall AG

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DIE ORGANISATION DER HALL <strong>AG</strong>-GRUPPE<br />

Stadtgemeinde<br />

<strong>Hall</strong> i. T.<br />

Stadt <strong>Hall</strong> i. T.<br />

Beteiligungs-<strong>AG</strong><br />

Stadtwerke <strong>Hall</strong> i. T. GmbH<br />

Strom<br />

Wasser, Abwasser<br />

Fernwärme<br />

Tele / Citynet<br />

Infra <strong>Hall</strong> i.T. GmbH<br />

Kraftwerk Weissenbach BetriebsGmbH<br />

Energie West GmbH (Beteiligung 10,99 %)<br />

Aus der Kundenbefragung lässt sich der Wunsch ableiten, mehr<br />

über die Organisation der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe und deren rechtliche<br />

Rahmenbedingungen zu erfahren. Die Aufbereitung dieses komplexen<br />

Themas soll im vorliegenden Beitrag versucht werden.<br />

Die Unternehmensgruppe besteht aus der Stadt <strong>Hall</strong> in Tirol<br />

Beteiligungs-<strong>AG</strong> (100 % der Aktien stehen im Eigentum der<br />

Stadt <strong>Hall</strong> in Tirol) als Holding, die die zentrale Steuerung der<br />

Tochtergesellschaften (Stadtwerke <strong>Hall</strong> in Tirol GmbH, Stadt<br />

<strong>Hall</strong> in Tirol Immobilien GmbH etc.) obliegt. Die Holding ist also<br />

für das gesamte Rechnungswesen (Buchhaltung und Controlling),<br />

die Finanzen, das strategische Marketing und das Personalwesen<br />

verantwortlich. Damit erspart man sich eigene<br />

Abteilungen in den jeweiligen Tochtergesellschaften. Der Vorstand<br />

führt in Personalunion auch die Geschäfte der Tochter-<br />

Der Vorstand<br />

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft führt die Geschäfte in eigener<br />

Verantwortung. Er ist für das operative Geschäft zuständig<br />

und dem Aufsichtsrat berichtspfl ichtig. Der Aufsichtsrat ist<br />

auch für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig.<br />

Vorstandsmitglieder unterliegen der Sorgfaltspfl icht<br />

eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers und<br />

haften auch dafür. Sie sind weisungsfrei, das heißt, weder der<br />

Aufsichtsrat noch der Eigentümer kann ihnen unmittelbar Anweisungen,<br />

wie sie ihre Funktion auszuüben haben, erteilen.<br />

Sie haben aber die Interessen der Eigentümer, der Arbeitnehmer<br />

und der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Die angeführte<br />

Sorgfaltspfl icht gebietet sogar, keine Anweisungen auszuführen,<br />

die dem Wohl der Gesellschaft schaden. In wesentlichen<br />

Geschäften schreiben jedoch Gesetz und Satzung vor, die Zu-<br />

Der Aufsichtsrat<br />

Stadt <strong>Hall</strong> i. T. Immobilien GmbH<br />

Vermietung, Verpachtung, Verwaltung<br />

Parkgaragen<br />

Freizeit- und Tourismuseinrichtungen<br />

Veranstaltungsbetriebe<br />

Kunsthalle Tirol BetriebsGmbH<br />

Er ist jenes Organ, das den Vorstand bestellt, abberuft und<br />

überwacht. Der Aufsichtsrat der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> besteht aus insgesamt<br />

elf Mitgliedern, wobei sieben Mitglieder vom Gemeinderat<br />

vorgeschlagen werden und vier Mitglieder vom Betriebsrat<br />

entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen<br />

entsandt werden. Der Gemeinderat wiederum hat ein Vorschlagsrecht,<br />

das sich nach der politischen Stärke der jeweiligen<br />

Fraktion richtet (analog der Besetzung der gemeinderätlichen<br />

Ausschüsse), wobei die Aufsichtsräte nicht Mitglied des<br />

Gemeinderates oder einer politischen Partei sein müssen. Die<br />

Aufsichtsratsmitglieder müssen aber ihre fachliche Qualifi kation<br />

nachweisen, sind weisungsfrei und unterliegen ebenfalls<br />

der Sorgfaltspfl icht.<br />

Das Aktiengesetz sieht eine Reihe von Geschäften vor, die nur<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrates getätigt werden dürfen,<br />

die Satzung kann das beliebig erweitern. Die Satzung der <strong>Hall</strong><br />

Parkhotel <strong>Hall</strong> i.T. BetriebsGmbH<br />

verpachtet seit 2008<br />

gesellschaften (und bekommt<br />

dafür selbstverständlich nur<br />

einen Bezug) und wird vom<br />

Aufsichtsrat überwacht.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen<br />

zu Vorstand und Aufsichtsrat<br />

gelten somit für alle<br />

Gesellschaften der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong>-<br />

Gruppe.<br />

stimmung des Aufsichtsrates<br />

einzuholen. Derzeit besteht<br />

der Vorstand aus folgenden<br />

Personen:<br />

Mag. Christian Holzknecht,<br />

Vorstandsvorsitzender, zuständig<br />

für die kaufmännischen<br />

Belange<br />

DI Mag. Artur Egger, Technischer<br />

Vorstand, zuständig für<br />

die technischen Angelegenheiten<br />

Die Hauptversammlung<br />

Sie dient der Willensbildung der Aktionäre<br />

in der Gesellschaft. Da die<br />

Stadtgemeinde <strong>Hall</strong> einziger Aktionär<br />

der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> ist, wird das Stimmrecht<br />

in der Hauptversammlung vom Bürgermeister<br />

ausgeübt, der wiederum<br />

dem Gemeinderat verantwortlich ist.<br />

Der Gemeinderat muss seinerseits<br />

einer Reihe von Geschäften seine<br />

Zustimmung erteilen wie z. B. dem<br />

Verkauf von Unternehmensteilen,<br />

dem Verkauf und dem Erwerb von<br />

Liegenschaften oder auch dem Bau<br />

von Kraftwerken.<br />

Der Vorstand kann somit keine Geschäfte<br />

ohne die angeführten Genehmigungen<br />

durchführen, der Eigentümer<br />

kann aber dem Vorstand<br />

nicht initiativ vorschreiben, dass z.<br />

B. ein neues Kraftwerk gebaut werden<br />

muss. Daher kann es hin und<br />

wieder zu Interessenskonfl ikten<br />

kommen, die die Entscheidungsfi<br />

ndung verzögern. Auf Dauer wird<br />

eine Unternehmensgruppe wie die<br />

<strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> aber nur dann funktionieren,<br />

wenn Eigentümer, Aufsichtsrat und<br />

Vorstand an einem Strang ziehen.<br />

Da letztendlich die Stadtgemeinde<br />

für einen Großteil der Schulden der<br />

<strong>Hall</strong> <strong>AG</strong>-Gruppe haftet, ist es daher<br />

im ureigensten Interesse der Stadt<br />

und ihrer Bürger, dass die <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong><br />

möglichst positiv wirtschaftet und<br />

ihren Verpfl ichtungen den Banken<br />

und Lieferanten gegenüber nachkommen<br />

kann.<br />

<strong>AG</strong> sieht rund dreißig Maßnahmengruppen vor, die der Vorstand<br />

nicht ohne Zustimmung des Aufsichtsrates setzen darf,<br />

u. a. Investitionen, Gebührenerhöhungen, Erwerb und Verkauf<br />

von Liegenschaften, die Aufnahme von Krediten, Festlegung<br />

allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik, Abschluss von<br />

Beraterverträgen u. v. m. Daneben ist der Aufsichtsrat auch für<br />

alle Angelegenheiten zuständig, die den Vorstand betreffen wie<br />

z. B. den Abschluss von Dienstverträgen, zuständig.<br />

Bis zur Gemeinderatswahl im März 2<strong>01</strong>0 besteht der Aufsichtsrat<br />

der <strong>Hall</strong> <strong>AG</strong> aus folgenden Personen:<br />

Dr. Johannes Margreiter, Vorsitzender; Gerhard Mimm,<br />

Vorsitzender-Stellvertreter; Dir. Josef Graber, Ing. Mag. Norbert<br />

Blaha, DI Dr. Heribert Fink, Dr. Klaus Nuener, MMag. Yavuzhan<br />

Öztürk, Wilhelm Egger, Betriebsrat; Alfred Ropic, Betriebsrat;<br />

Andreas Ablinger, Betriebsrat; Paul Purner, Betriebsrat.

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