Jahresbericht 2011 zum Download - Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Jahresbericht 2011 zum Download - Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Jahresbericht 2011 zum Download - Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
40<br />
organIsatIon<br />
Vom Antrag <strong>zum</strong> Förderprojekt<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Stiftung</strong> <strong>Denkmalschutz</strong> fördert bevorzugt<br />
Denkmale im Besitz von Privatpersonen,<br />
privaten Einrichtungen, Kirchengemeinden und<br />
Kommunen. Sie hilft dort, wo Eigentümer nicht in<br />
der Lage sind, ihren Anteil bei der Erhaltung eines<br />
Denkmals alleine aufzubringen. Die Empfänger der<br />
<strong>Stiftung</strong>sgelder müssen alle sonstigen zur Verfügung<br />
stehenden Finanzierungsquellen ausschöpfen.<br />
Voraussetzung für einen Fördervertrag ist grundsätzlich<br />
die positive Bewertung des Denkmals durch<br />
die zuständigen <strong>Denkmalschutz</strong>behörden. Über Höhe<br />
und Umfang einer Förderung entscheidet die <strong>Stiftung</strong><br />
alleine und unabhängig. Die Beteiligung an den<br />
Qualitätssicherung:<br />
eine Restauratorin vor Ort<br />
St. Gallus in Kisslegg<br />
Kosten erfolgt nicht nach festen<br />
Prozentsätzen. Jede Fördersumme<br />
wird für konkret<br />
geplante Maßnahmen innerhalb<br />
eines Abrechnungsjahres<br />
bewilligt. Die<br />
Vorbereitungen sowie die<br />
Maßnahmen werden von<br />
qualifizierten Fachreferenten<br />
und Architekten<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Stiftung</strong><br />
<strong>Denkmalschutz</strong> begleitet.<br />
Die jährliche Frist zur Antragsabgabe<br />
endet im August.<br />
Im Februar oder März des<br />
folgenden Jahres tritt die Wissenschaftliche<br />
Kommission zusammen,<br />
um die Anträge zu be-<br />
gutachten. Die von Vorstand und<br />
Geschäftsführung befürworteten Förderverträge<br />
werden ab März geschlossen.<br />
Grundsätzlich sollen alle Leistungen durch Fach-<br />
firmen ausgeführt werden. Der Antragsteller wählt<br />
Dienstleister und Handwerker aus und übernimmt<br />
die Bauleitung. Die bewilligten Fördersummen können<br />
nach einzelnen Gewerken abgerufen werden,<br />
damit die Fördernehmer sie nicht auslegen müssen.<br />
Zum Abschluss jeder Fördermaßnahme muss eine<br />
fachliche Bewertung durch die zuständigen <strong>Denkmalschutz</strong>behörden<br />
eingeholt werden. Der geprüfte Verwendungsnachweis<br />
ermöglicht eine schnelle und<br />
effiziente Kontrolle durch die <strong>Stiftung</strong>. Zu viel ausbezahlte<br />
Fördergelder werden zurückgefordert, über<br />
die vereinbarte Fördersumme hinaus entstandene<br />
Kosten werden nicht automatisch von der <strong>Stiftung</strong><br />
übernommen. Zuletzt dokumentiert das Anbringen<br />
einer Bronzeplakette deutlich sichtbar die Unterstützung<br />
durch die <strong>Deutsche</strong> <strong>Stiftung</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>.