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Jahresbericht 2011 zum Download - Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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organIsatIon<br />

Vom Antrag <strong>zum</strong> Förderprojekt<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Stiftung</strong> <strong>Denkmalschutz</strong> fördert bevorzugt<br />

Denkmale im Besitz von Privatpersonen,<br />

privaten Einrichtungen, Kirchengemeinden und<br />

Kommunen. Sie hilft dort, wo Eigentümer nicht in<br />

der Lage sind, ihren Anteil bei der Erhaltung eines<br />

Denkmals alleine aufzubringen. Die Empfänger der<br />

<strong>Stiftung</strong>sgelder müssen alle sonstigen zur Verfügung<br />

stehenden Finanzierungsquellen ausschöpfen.<br />

Voraussetzung für einen Fördervertrag ist grundsätzlich<br />

die positive Bewertung des Denkmals durch<br />

die zuständigen <strong>Denkmalschutz</strong>behörden. Über Höhe<br />

und Umfang einer Förderung entscheidet die <strong>Stiftung</strong><br />

alleine und unabhängig. Die Beteiligung an den<br />

Qualitätssicherung:<br />

eine Restauratorin vor Ort<br />

St. Gallus in Kisslegg<br />

Kosten erfolgt nicht nach festen<br />

Prozentsätzen. Jede Fördersumme<br />

wird für konkret<br />

geplante Maßnahmen innerhalb<br />

eines Abrechnungsjahres<br />

bewilligt. Die<br />

Vorbereitungen sowie die<br />

Maßnahmen werden von<br />

qualifizierten Fachreferenten<br />

und Architekten<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Stiftung</strong><br />

<strong>Denkmalschutz</strong> begleitet.<br />

Die jährliche Frist zur Antragsabgabe<br />

endet im August.<br />

Im Februar oder März des<br />

folgenden Jahres tritt die Wissenschaftliche<br />

Kommission zusammen,<br />

um die Anträge zu be-<br />

gutachten. Die von Vorstand und<br />

Geschäftsführung befürworteten Förderverträge<br />

werden ab März geschlossen.<br />

Grundsätzlich sollen alle Leistungen durch Fach-<br />

firmen ausgeführt werden. Der Antragsteller wählt<br />

Dienstleister und Handwerker aus und übernimmt<br />

die Bauleitung. Die bewilligten Fördersummen können<br />

nach einzelnen Gewerken abgerufen werden,<br />

damit die Fördernehmer sie nicht auslegen müssen.<br />

Zum Abschluss jeder Fördermaßnahme muss eine<br />

fachliche Bewertung durch die zuständigen <strong>Denkmalschutz</strong>behörden<br />

eingeholt werden. Der geprüfte Verwendungsnachweis<br />

ermöglicht eine schnelle und<br />

effiziente Kontrolle durch die <strong>Stiftung</strong>. Zu viel ausbezahlte<br />

Fördergelder werden zurückgefordert, über<br />

die vereinbarte Fördersumme hinaus entstandene<br />

Kosten werden nicht automatisch von der <strong>Stiftung</strong><br />

übernommen. Zuletzt dokumentiert das Anbringen<br />

einer Bronzeplakette deutlich sichtbar die Unterstützung<br />

durch die <strong>Deutsche</strong> <strong>Stiftung</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>.

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