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Bisher beschränkte sich die öffentliche und wissenschaftliche Debatte<br />

in Deutschland häufig auf die Beschreibung fremdenfeindlicher Einstellungen<br />

und (gewalttätiger) rechtsextremistischer Aktivitäten. Alltägliche<br />

Formen von Diskriminierung finden nur wenig öffentliche und juristische<br />

Beachtung. Ein Antidiskriminierungsgesetz fehlt ebenso wie eine institutionelle<br />

Struktur, die das Gesetz überwachen , und die Opfer unterstützen<br />

könnte. Bisher richten sich Maßnahmen nur selten an Opfer, sondern<br />

sie beschäftigen sich hauptsächlich damit, die Mitglieder der<br />

Mehrheitsgesellschaft, darunter auch die potenziellen Täter und Täterinnen,<br />

für das Thema Rassismus zu sensibilisieren. Ein weiteres wichtiges<br />

Thema, das bisher kaum Beachtung fand, ist das Thema struktureller<br />

Diskriminierung, z. B. durch Gesetze, Ausbildungsrichtlinien und<br />

Versicherungsbedingungen.<br />

Bei dem Fachtag im Herbst 2003 wurden die Antidiskriminierungsrichtlinien<br />

der EU sowie der Stand der Umsetzung in Deutschland vorgestellt<br />

und über Antidiskriminierungsarbeit in der Praxis anhand von<br />

Antidiskriminierungsstellen in Nordrhein-Westfalen berichtet, ebenso<br />

über die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Diskriminierungen in<br />

München.<br />

ISBN 3-937170-08-1<br />

INTERKULTURELLE<br />

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