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MB 03/06 - kommunalpolitisches forum Land Brandenburg eV

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Aufrufe&Beispiele & Erfahrungen kf-Info 6-20<strong>03</strong>, Seite 3<br />

Die Novellierung der brandenburgischen<br />

Bauordnung<br />

Um es gleich vorweg zu sagen. Der<br />

hochgesteckte Anspruch der Regierenden<br />

in diesem <strong>Land</strong>, eine bürgerfreundliche,<br />

unbürokratische und effektive<br />

Bauordnung zu schaffen ist mit der<br />

jetzt beschlossenen Novelle weit verfehlt<br />

worden. Dies zeigt sich vor allem<br />

in der ablehnenden Reaktion der meisten<br />

Interessenverbände, die fast<br />

durchweg an den verschiedensten<br />

„Neuerungen“ und wegen der Nichtberücksichtigung<br />

ihrer eigenen Anregungen<br />

Kritik üben. Der Platz reicht hier<br />

nicht annähernd aus, um die mehrere<br />

Ordner umfassenden Zuschriften und<br />

fachlichen Hinweise aufzuzählen.<br />

Die Reaktion der <strong>Land</strong>tagsfraktionen<br />

von SPD und CDU: In überhaupt nur<br />

einer einzigen inhaltlichen Beratung des<br />

federführenden Ausschusses für Stadtentwicklung,<br />

Wohnen und Verkehr zu<br />

dieser hochkomplizierten Materie wurden<br />

in exakt 75 Minuten 59 Änderungsanträge<br />

„durchgestimmt“. Sie wurden<br />

übrigens nur einen Tag vorher den<br />

Ausschussmitgliedern übergeben. Ohne<br />

die „lästigen“ Meinungsäußerungen der<br />

PDS wären die Änderungsanträge auch<br />

im Halbminutentakt in weniger als 30 Minuten<br />

abgesegnet worden.<br />

Es ist schon vermessen, dieses<br />

Reförmchen als großen Schritt nach<br />

vorn und als ein Zeichen für innovatives<br />

Handeln zu werten. Diese Minireform<br />

mit einem Mix aus kleinen und<br />

großen Verschlechterungen und Verbesserungen<br />

wird mit Sicherheit nicht<br />

für neue Arbeitsplätze und schon überhaupt<br />

nicht für „blühende <strong>Land</strong>schaften“<br />

in <strong>Brandenburg</strong> sorgen.<br />

Außerdem ist ein weiterer Aspekt völlig<br />

unberücksichtigt geblieben. Die Novellierung<br />

hätte die Möglichkeit eröffnet,<br />

der immer wieder herbeigeredeten Fusion<br />

von Berlin und <strong>Brandenburg</strong>, einen<br />

kleinen Impuls in Richtung einheitlicher<br />

Standards und Vorschriften zu geben.<br />

Nun müssen sich Bau- und Wohnungswirtschaft,<br />

Architekten und Ingenieure,<br />

Verbände und Organisationen in einer<br />

gemeinsamen Region erneut mit zwei<br />

parallelen und teilweise widersprüchlichen<br />

Normen auseinandersetzen. So<br />

werden gedankenlos reale Chancen<br />

vertan.<br />

Die wichtigsten positiven Neuerungen:<br />

ü Die Baugenehmigung hat<br />

Konzentrationswirkung, d.h. sie<br />

schließt alle anderen erforderlichen<br />

Genehmigungen ein. Jeder<br />

Bauherr erhält Beratung,<br />

Betreuung und Genehmigung<br />

aus einer Hand, egal ob er ein<br />

Großvorhaben oder ein Einfamilienhaus<br />

errichtet.<br />

ü Durch kürzere Verfahren werden<br />

die Baugenehmigungen<br />

schneller erteilt. Das heißt für<br />

Wohngebäude in einem B-Plangebiet<br />

soll die Genehmigung in<br />

einem vereinfachten Verfahren<br />

spätestens nach einem Monat<br />

erteilt werden.<br />

ü Bei sonstigen Bauvorhaben<br />

wird die Zeit bis zur Genehmigung<br />

verkürzt. Dafür wird die<br />

Beteiligungsfrist für andere Behörden<br />

landeseinheitlich in der<br />

Regel auf 4 Wochen verkürzt.<br />

ü Kleinkläranlagen bis zu einem<br />

Abwasseranfall von nicht mehr<br />

als täglich 8 m³ sind<br />

genehmigungsfrei gestellt.<br />

ü Mit der Bauausführung darf wie<br />

bisher nach Ablauf eines Monats<br />

nach Eingang der Bauanzeige<br />

bei der Bauaufsichtsbehörde<br />

begonnen werden, sofern die<br />

Bauaufsichtsbehörde die Bauausführung<br />

nicht untersagt oder<br />

vorher freigegeben hat. Allerdings<br />

erlischt die Berechtigung<br />

zur Bauausführung nicht schon<br />

nach 12 Monaten sondern erst<br />

nach vier Jahren. Für die Wieder<br />

vor allem den „Selbsterbauern“<br />

mit schmalen Budget,<br />

die ihr Bauvorhaben aus Kostengründen<br />

über mehrere Jahre<br />

strecken müssen zu Gute.<br />

Und ein kleines Detail: Raumabschließende<br />

Bauteile wie Decken oder<br />

Trennwände, müssen bei Brandbeanspruchung<br />

nicht nur ausreichend<br />

lang gegen Feuer und Brandgasen sondern<br />

auch gegen strahlende Wärme widerstandsfähig<br />

sein.<br />

(Der Autor des Artikels, Hans -Jürgen<br />

Warnick, ist Mitglied des <strong>Land</strong>tages <strong>Brandenburg</strong>,<br />

wohnungspolitischer Sprecher<br />

der PDS-Fraktion) Fortsetzung folgt<br />

Beschlussantrag<br />

der PDS-Fraktion im Kreistag<br />

Barnim<br />

Gesetz zur Entlastung des<br />

Kommunen von pflichtigen<br />

Aufgaben-hier: Resolution des<br />

Kreistages<br />

Sehr geehrter Herr Dr.<br />

Knoblich,<br />

die Mitglieder des Kreistages<br />

haben sich mit dem Gesetz<br />

zur Entlastung der Kommunen<br />

beschäftigt und im Rahmen<br />

der Vorbereitung der Erarbeitung<br />

des Nachtragshaushaltes<br />

20<strong>03</strong> und des Haushaltsplanes<br />

2004 nachstehende Resolution<br />

verabschiedet.<br />

„ Die gegenwärtige Politik in<br />

<strong>Land</strong>kreisen und Kommunen<br />

steht unter Zwangsvorgaben<br />

und Rahmenbedingungen des<br />

<strong>Land</strong>es, die nur als unverantwortlich<br />

bezeichnet werden<br />

können. Das <strong>Land</strong> wälzt inzwischen<br />

schamlos seine<br />

Finanzprobleme auf die Kommunen<br />

ab.<br />

Die desolate Finanzsituation<br />

des <strong>Land</strong>es ist hochgradig<br />

selbstverschuldet. Dennoch<br />

sollen allen Kommunen die<br />

Lasten mittragen. Wider besseren<br />

Wissens wird den Kommunen<br />

mit diesem<br />

Entlastungsgesetz vorgegaukelt,<br />

sie würden durch die Absenkung<br />

von Standards erheblich<br />

entlastet.<br />

Die Politik der <strong>Land</strong>esregierung<br />

und des für die kommunale<br />

Finanzausstattung unmittelbar<br />

zuständige Innenministerium<br />

wird in 2004/2005 zu<br />

einem Zusammenbruch des<br />

Finanzwesens in vielen Städten,<br />

Ämtern, <strong>Land</strong>kreisen und<br />

Gemeinden führen.<br />

Tragisch ist hier der damit verbundene<br />

Prozess des allgemeinen<br />

Niedergangs der kommunalen<br />

Investitionstätigkeit<br />

und damit der einheimischen<br />

Wirtschaft.<br />

Wir fordern daher den <strong>Land</strong>tag<br />

und die <strong>Land</strong>esregierung<br />

auf, eine konsequente Finanzreform<br />

auf den Weg zu bringen<br />

und mit einer hinreichenden<br />

kommunalen Finanzausstattung<br />

die kommunale<br />

Selbstverwaltung der Kommunen<br />

zu garantieren.<br />

Über das Ergebnis der Abstimmung<br />

werden wir in der<br />

nächsten Ausgabe berichten

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