25 Jahre „Richter und Staatsanwalt in NRW“ - DRB
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Umbruch_1_2005_Unger 17.02.2005 6:53 Uhr Seite 8<br />
146.820 m<strong>in</strong>). Verteilt auf die weitaus größere<br />
Menge der „sonstigen“ UJs-Verfahren (132.447<br />
Verfahren im Erhebungszeitraum) errechnet sich<br />
allerd<strong>in</strong>gs aus der absolut gesehen größeren Bearbeitungszeit<br />
e<strong>in</strong>e niedrigere durchschnittliche<br />
Bearbeitungszeit als für die „qualifizierten“<br />
UJs-Verfahren (nur 3.550 Verfahren im Erhebungszeitraum).<br />
10. Behandlung der Gnadensachen<br />
Der Personalbedarf für die Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte,<br />
die als Gnadenbeauftragte gemäß<br />
§§ 3 a), 4 Abs. 1 Nr. 1 GnO NW die Aufgabe<br />
der Gnadenstellen bei den Landgerichten wahrnehmen,<br />
wird <strong>in</strong> der landeseigenen PB über<br />
tatsächlichen E<strong>in</strong>satz erfasst (s. Pebexcel-<br />
Modelle „<strong>Staatsanwalt</strong>schaft“ <strong>und</strong> „Landgericht“,<br />
jeweils Tabellenblatt „Systemdaten“).<br />
Wegen der stark unterschiedlichen Gnadenordnungen<br />
der B<strong>und</strong>esländer konnte für dieses Geschäft<br />
ke<strong>in</strong>e Basiszahl ermittelt werden. Der Bearbeitungsaufwand<br />
der Vollstreckungsbehörden,<br />
die gemäß §§ 3 b), 4 Abs. 1 Nr. 2 GnO NW<br />
über die Bewilligung von Strafausstand zu entscheiden<br />
haben, wird über die Basiszahlen der<br />
entsprechenden Strafvollstreckungsgeschäfte<br />
(PEBB§Y-Produkte MN 20 <strong>und</strong> GN 1) abgebildet.<br />
E<strong>in</strong>e gesonderte Zählung der Gnadengesuche<br />
oder -anregungen ist daher nicht erforderlich.<br />
Durch die Gnadengesuche wegen erst<strong>in</strong>stanzlicher<br />
Verfahren vor dem OLG <strong>und</strong> die E<strong>in</strong>wendungen<br />
gegen abschlägige Gnadenentscheidungen<br />
der <strong>Staatsanwalt</strong>schaften werden bei den<br />
gemäß §§ 3 c), 4 Abs. 1 Nr. 3 § 21 GnO NW zuständigen<br />
Generalstaatsanwaltschaften ke<strong>in</strong>e<br />
nennenswerten Arbeitskraftanteile geb<strong>und</strong>en.<br />
Während der PEBB§Y-I-Erhebung wurde hierfür<br />
<strong>in</strong> allen Erhebungsländern nur e<strong>in</strong>e Gesamtbearbeitungszeit<br />
von 6<strong>25</strong> m<strong>in</strong> notiert (s. Gutachten<br />
zu PEBB§Y I, S. 560). Andersen <strong>und</strong> die<br />
Kommission der Landesjustizverwaltungen für<br />
Fragen der PB haben daher das Geschäft als vernachlässigungswürdig<br />
e<strong>in</strong>gestuft <strong>und</strong> fallen gelassen.<br />
Die aktuellen Mengenzahlen bestätigen<br />
diese Entscheidung als richtig. In NRW hat es<br />
im Jahr 2003 nur 14 solcher Verfahren gegeben.<br />
Ich danke für Ihr vertieftes Interesse an der<br />
PB nach dem Personalbedarfsberechnungssystem<br />
PEBB§Y. Für weitere Informationen <strong>und</strong><br />
Auskünfte zu diesem Thema stehe ich Ihnen<br />
jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
8 1/2005<br />
Der Menschenrechtstag des <strong>DRB</strong><br />
Zum Menschenrechtstag am 10. 12. 2004<br />
hat der <strong>DRB</strong> NW zwei Veranstaltungen<br />
durchgeführt, am 9. 12. 2004 <strong>in</strong> Essen <strong>und</strong><br />
am Tag darauf <strong>in</strong> Hamm, bei denen <strong>in</strong>sbesondere<br />
Schulen aufgerufen waren, sich<br />
aktiv zu diesem Thema zu beteiligen.<br />
Foto: Dietmar Schmidt<br />
Besser kann e<strong>in</strong>e Veranstaltung zum <strong>in</strong>ternationalen<br />
Menschenrechtstag eigentlich<br />
kaum anfangen als mit „just fun“. H<strong>in</strong>ter<br />
diesem Namen verbirgt sich e<strong>in</strong>e sog. <strong>in</strong>tegrative<br />
Band, das heißt, etwa dreißig beh<strong>in</strong>derte<br />
<strong>und</strong> nicht beh<strong>in</strong>derte Jugendliche<br />
machen zusammen Musik. Und man konnte<br />
sehen <strong>und</strong> spüren, dass Diskrim<strong>in</strong>ierung<br />
im Alltag für diese jungen Menschen ke<strong>in</strong><br />
Thema ist. Ob beh<strong>in</strong>dert oder nicht, vom<br />
Rapper über die Tänzer<strong>in</strong>nen bis zu der<br />
Melodikaspieler<strong>in</strong> ergänzten sich die Musiker<br />
auf bee<strong>in</strong>druckende Weise <strong>und</strong> präsentierten<br />
e<strong>in</strong>e mitreißende Show. So wurde<br />
mit viel Schwung am Vorabend des 10. Dezember<br />
2004 im LG Essen die erste Veranstaltung<br />
des <strong>DRB</strong>-Landesverbands<br />
zum Internationalen Menschenrechtstag<br />
e<strong>in</strong>geläutet.<br />
Etwas leiser, aber nicht m<strong>in</strong>der <strong>in</strong>teressant<br />
g<strong>in</strong>g es weiter: Prof. Dr. Dr. h.c. mult.<br />
Knut Ipsen sprach zum Thema „Internationaler<br />
Menschenrechtsschutz – Fortschritt<br />
oder Verfall?“. Die Frage im Vortragstitel<br />
wurde nicht ausdrücklich beantwortet.<br />
Es war Prof. Ipsen aber deutlich anzumerken,<br />
dass er e<strong>in</strong>ige aktuelle Entwicklungen<br />
mit Sorge beobachtet. Wer erwartet<br />
hatte, hier würde nur mit dem F<strong>in</strong>ger auf<br />
andere Staaten gezeigt, befand sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Irrtum. Denn Prof. Ipsen beließ es<br />
nicht dabei, Fälle wie Abu Ghraib <strong>und</strong><br />
Guantanamo Bay anzusprechen, sondern<br />
g<strong>in</strong>g auch auf ganz konkrete Entwicklungen<br />
<strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong>. Maßstab ist dabei<br />
für Prof. Ipsen, dass Menschenrechte mehr<br />
bedeuten als bloße Normsetzung <strong>und</strong><br />
Normvollzug. Menschenrechte müssten<br />
vielmehr als Verhaltensmuster täglich gelebt<br />
<strong>und</strong> als fester Bestandteil der objektiven<br />
Rechtsordnung verankert werden.<br />
Tatsächlich sei gegenwärtig aber e<strong>in</strong>e ständige<br />
Relativierung der Menschenrechte zu<br />
beobachten. Die Schüler im Auditorium<br />
horchten auf, als das Problem am Beispiel<br />
von Daniel Küblböcks Kopf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Eimer<br />
voller Kakerlaken plastisch dargestellt<br />
wurde. Es dürfe sich nun niemand w<strong>und</strong>ern,<br />
so Prof. Ipsen, wenn angesichts solcher<br />
alltäglichen <strong>und</strong> akzeptierten Verhaltensmuster<br />
beispielsweise auch junge Bun-<br />
deswehroffiziere die Grenzen des Akzeptablen<br />
überschreiten.<br />
Solche konkreten Beispiele – der „Fall<br />
Daschner“ durfte dabei ebenfalls nicht fehlen<br />
– bildeten aber das Beiwerk; Kern des<br />
Vortrags war e<strong>in</strong> Überblick über den weltweit<br />
erreichten status quo <strong>in</strong> Sachen Menschenrechtsschutz<br />
<strong>und</strong> die E<strong>in</strong>teilung der<br />
Vertragswerke <strong>in</strong> verschiedene Kategorien.<br />
Dabei ließ Prof. Ipsen ke<strong>in</strong>en Zweifel daran,<br />
dass das „Se<strong>in</strong>“ <strong>und</strong> das „Sollen“ <strong>in</strong><br />
kaum e<strong>in</strong>em Rechtsgebiet so weit ause<strong>in</strong>ander<br />
klaffen wie bei den menschenrechtlichen<br />
Konventionen. So sei die UN-Menschenrechts-Charta<br />
zwar von 191 Staaten<br />
unterzeichnet worden – lediglich der Vatikan,<br />
Taiwan <strong>und</strong> die Republik Sahara hätten<br />
dies bislang nicht getan – gleichwohl<br />
würden die Konventionen ke<strong>in</strong>eswegs<br />
überall beachtet.<br />
Außerdem wurde deutlich, dass auf dem<br />
Gebiet des Menschenrechtsschutzes e<strong>in</strong><br />
äußerst langer Atem vonnöten ist. So ist<br />
beispielsweise der Pakt über die politischen<br />
<strong>und</strong> bürgerlichen Rechte nach zähen Verhandlungen<br />
1966 unterzeichnet worden. In<br />
Kraft trat das Vertragswerk allerd<strong>in</strong>gs erst<br />
r<strong>und</strong> zehn <strong>Jahre</strong> später, denn so lange dauerte<br />
es, bis die erforderlichen Ratifikationen<br />
zusammen gekommen waren. Die<br />
bloße Geltung von menschenrechtlichen<br />
Regelungen reicht aber nicht immer aus.<br />
Oftmals verstreicht noch e<strong>in</strong>e erhebliche<br />
Zeit, bis geschriebenes Recht auch tatsächlich<br />
umgesetzt wird. Prof. Ipsen verwies<br />
beispielhaft darauf, dass <strong>in</strong> den Anfängen<br />
der B<strong>und</strong>esrepublik der <strong>in</strong>nerfamiliäre<br />
„Stichentscheid“, also die Durchsetzung<br />
der Me<strong>in</strong>ung des Ehemannes im Konfliktfall,<br />
noch galt, obwohl im Gr<strong>und</strong>gesetz die<br />
Gleichberechtigung der Geschlechter bereits<br />
seit r<strong>und</strong> 10 <strong>Jahre</strong>n formell festgeschrieben<br />
war.<br />
In e<strong>in</strong>em kurzen Streifzug durch die<br />
Kont<strong>in</strong>ente machte Prof. Ipsen den Zuhörern<br />
bewusst, dass es durchaus regionale<br />
Unterschiede <strong>in</strong> den Menschenrechtskulturen<br />
gibt. Während <strong>in</strong> den westlichen Staaten<br />
der Schwerpunkt eher bei den klassischen<br />
Freiheitsrechten liegt, stellen andere<br />
Staaten die sog. 3. Generation der Gr<strong>und</strong>rechte<br />
<strong>in</strong> den Vordergr<strong>und</strong>. Das s<strong>in</strong>d nichte<strong>in</strong>klagbare<br />
Rechte mit Programmsatzcharakter<br />
wie etwa das Recht auf Arbeit <strong>und</strong><br />
ges<strong>und</strong>e Umweltbed<strong>in</strong>gungen. In der afrikanischen<br />
Charta der Menschenrechte ist<br />
darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e starke Betonung des<br />
kollektiven Gedankens zu beobachten.<br />
Dort steht weniger das Individuum als die<br />
Familie im Zentrum <strong>und</strong> es s<strong>in</strong>d dementsprechend<br />
nicht nur gr<strong>und</strong>legende Rechte,<br />
sondern auch Gr<strong>und</strong>pflichten des E<strong>in</strong>zelnen<br />
verankert.<br />
Zum Abschluss überreichte die Landesvorsitzende<br />
Roswitha Müller-Piepenkötter<br />
an die Gew<strong>in</strong>ner des Schülerwettbewerbs<br />
zum Thema Menschenrechte die vom <strong>DRB</strong><br />
ausgelobten Preise.