Checkliste zur Ermittlung des Elternunterhalts - Caritas NRW
Checkliste zur Ermittlung des Elternunterhalts - Caritas NRW
Checkliste zur Ermittlung des Elternunterhalts - Caritas NRW
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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>des</strong> <strong>Elternunterhalts</strong><br />
A. Für wen soll Elternunterhalt gezahlt werden?<br />
Name: ... ...<br />
B. Welches Kind/welche Kinder ist/sind möglicherweise <strong>zur</strong> Zahlung von<br />
Elternunterhalt verpflichtet ?<br />
Name ...<br />
Name ...<br />
Kinder haften als Teilschuldner.<br />
C. Besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis?<br />
Handelt es sich um leibliche oder adoptierte Kinder?<br />
ja nein<br />
Unterhaltspflichtig sind nur Kinder, nicht aber Schwiegersöhne oder<br />
Schwiegertöchter.<br />
D. Eigene Einkünfte der Mutter/<strong>des</strong> Vaters<br />
1. Über welche Einkünfte verfügt die Mutter/der Vater Elternteil monatlich<br />
durchschnittlich netto?<br />
Erwerbstätigkeit ... €<br />
Eigene Rente/Pension/Ruhegehalt/Witwenrente ... €<br />
Betriebliche Altersversorgung ... €<br />
Private Rentenversicherung ... €<br />
Leistungen der sozialen/privaten<br />
Pflegeversicherung<br />
Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung ... €<br />
Vermögenserträge ... €<br />
Wohngeld ... €<br />
Grundsicherung ... €<br />
Sonstiges ... €<br />
Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII ist vorrangig<br />
und auch an<strong>zur</strong>echnen, wenn er nicht geltend gemacht wird.<br />
Ferner sind alle sonstigen eigenen Einkommensquellen, soweit zumutbar<br />
und möglich, auszuschöpfen. Wird dies unterlassen, sind die nicht erzielten<br />
(fiktiven) Einkünfte an<strong>zur</strong>echnen.<br />
2. Welche persönlichen Aufwendungen sind hiervon abzusetzen?<br />
... €
Berufsbedingte Kosten ... €<br />
Verbindlichkeiten ... €<br />
Krankenversicherung ... €<br />
Krankenzusatzversicherung ... €<br />
Sonstige ... €<br />
E. Eigenes Vermögen <strong>des</strong> Elternteils<br />
Haus- und Grundbesitz ... €<br />
Sparguthaben ... €<br />
Wertpapiere ... €<br />
Schmuck, Kunstobjekte, Antiquitäten ... €<br />
Kraftfahrzeuge ... €<br />
Forderungen gegen Dritte ... €<br />
Sonstiges ... €<br />
Ist der Vermögenseinsatz bzw. die Vermögensverwertung<br />
– objektiv möglich? ja nein<br />
– wirtschaftlich? ja nein<br />
Nur wenn beide Fragen zu bejahen sind, muss das Vermögen mit Ausnahme eines<br />
Schonvermögens von 2.500 € bedarfsdeckend eingesetzt werden.<br />
F. Bedarf <strong>des</strong> Elternteils<br />
Der Bedarf bestimmt sich nach der Lebensstellung <strong>des</strong> Elternteils. Maßgebend sind<br />
seine eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Untergrenze ist das<br />
Existenzminimum, das sich an den Eigenbedarfssätzen eines unterhaltsberechtigten<br />
Ehegatten orientiert (770 Euro).<br />
Elementarunterhalt ... €<br />
Zusatzbedarf ... €<br />
Heim- und Pflegekosten ... €<br />
Sonstiges ... €<br />
G. Ungedeckter Bedarf<br />
Bedarf gemäß Abschnitt F. monatlich ... €<br />
abzüglich eigene Einkünfte gemäß Abschnitt D.,<br />
bereinigt<br />
abzüglich einzusetzen<strong>des</strong> Vermögen ... €<br />
Ungedeckter Bedarf ... €<br />
... €
H. Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> in Anspruch Genommenen<br />
Zu den die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkünften zählen alle dem<br />
Unterhaltsschuldner tatsächlich zufließenden Geldmittel. Der Unterhaltsschuldner hat<br />
alle Einkommensquellen, soweit zumutbar und möglich, auszuschöpfen. Unterlässt<br />
er dies, sind die nicht erzielten Einkünfte fiktiv an<strong>zur</strong>echnen. Bei der Zumutbarkeit<br />
sind persönliche und familiäre Bindungen zu berücksichtigen.<br />
1. Über welche Einkünfte verfügt das in Anspruch genommene Kind monatlich<br />
durchschnittlich netto?<br />
Lohn/Gehalt ... €<br />
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ... €<br />
Vermietung/Verpachtung ... €<br />
Kapitalerträge ... €<br />
Geldwerte Vorteile ... €<br />
Fiktiv an<strong>zur</strong>echnen<strong>des</strong> Einkommen ... €<br />
Sonstige Einkünfte ... €<br />
2. Welche persönlichen Aufwendungen sind hiervon abzusetzen?<br />
Berufsbedingte Kosten ... €<br />
Verbindlichkeiten ... €<br />
Kranken- und Zusatzversicherungen ... €<br />
Altersvorsorge ... €<br />
Sonstige ... €<br />
3. Was verbleibt als durchschnittliches bereinigtes monatliches<br />
Nettoeinkommen? ... €<br />
Für die Altersvorsorge wird eine Sparrate von 5 % <strong>des</strong> Bruttoeinkommens anerkannt,<br />
wenn beispielsweise kein belastungsfreies Grundvermögen vorhanden ist (BGH,<br />
NJW 2006, 3344)<br />
4. Welche Unterhaltsansprüche haben Vorrang ?<br />
Dem Anspruch auf Elternunterhalt gehen sämtliche übrigen<br />
Unterhaltsansprüche gegen den Unterhaltsschuldner vor vor.<br />
Name Kinder, Enkelkinder,<br />
Ehegatten, frühere<br />
Ehegatten, Berechtigte<br />
nach § 1615 l BGB<br />
Höhe der monatlichen<br />
Aufwendungen
5. Selbstbehaltskontrolle<br />
Der angemessene Selbstbehalt ist mit (min<strong>des</strong>tens) 1.400 € zuzüglich der<br />
Hälfte <strong>des</strong> darüber hinausgehenden Einkommens anzusetzen (vgl. aber auch:<br />
BVerfG, FamRZ 2005, 1051). Darin sind 450 Euro Warmmiete enthalten)<br />
Er erhöht sich für den mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden<br />
Ehegatten um den nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen<br />
Betrag, min<strong>des</strong>tens um 1.050 Euro (einschließlich weiter 350 Euro Warmmiete).<br />
Wird der angemessene Selbstbehalt <strong>des</strong> auf Unterhalt in Anspruch<br />
genommenen Kin<strong>des</strong> nach Befriedigung der vorrangig Unterhaltsberechtigten<br />
und <strong>des</strong> errechneten Elternunterhaltes unterschritten?<br />
ja nein<br />
6. Vermögen<br />
Auch Vermögen ist ggf. einzusetzen, allerdings nur dann, wenn dies<br />
wirtschaftlich vertretbar ist.<br />
Als Schonvermögen sind rund 80.000 € zu berücksichtigen. Die eigene<br />
angemessene Altersvorsorge <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> darf dabei nicht gefährdet werden.<br />
Welches Vermögen ist vorhanden und ggf. einzusetzen?<br />
Haus- und Grundbesitz (siehe Hinweis am Ende<br />
<strong>des</strong> Beitrags)<br />
Sparguthaben ... €<br />
Wertpapiere ... €<br />
Schmuck, Kunstobjekte, Antiquitäten ... €<br />
Kraftfahrzeuge ... €<br />
Forderungen gegen Dritte ... €<br />
Sonstiges ... €<br />
Ist die Verwertung wirtschaftlich vertretbar?<br />
ja nein<br />
Falls nein, aus welchen Gründen? ...<br />
Was verbleibt danach unter Beachtung <strong>des</strong> Schonvermögens? ... €<br />
7. Ist dem Elternteil ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen, das <strong>zur</strong> Verwirkung<br />
etwaiger Unterhaltsansprüche führt (vgl. § 1611 BGB)?<br />
ja nein<br />
Falls ja, welche? Sachverhalt:<br />
Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden<br />
Schwere Verfehlung gegen den<br />
Unterhaltspflichtigen<br />
... €
Grobe Vernachlässigung der früheren<br />
eigenen Unterhaltspflicht durch den Elternteil<br />
8. Ist der Anspruch auf rückständigen Unterhalt verwirkt, weil er längere Zeit<br />
nicht geltend gemacht worden ist und nach den Umständen mit einer<br />
Nachforderung nicht mehr zu rechnen war ?<br />
ja nein<br />
Falls ja, Sachverhalt:<br />
Zeitmoment<br />
Umstandsmoment<br />
9. Inanspruchnahme durch das Sozialamt: Fordert das Sozialamt übergangenen<br />
Unterhalt nur von der Zeit an, zu welcher es dem Unterhaltspflichtigen schriftlich<br />
mitgeteilt hat, dass es Sozialhilfeleistungen erbringt (§ 94 Abs. 4 SGB XII) ?<br />
ja nein<br />
Für die Zeit vor der schriftlichen Mitteilung kann das Sozialamt nur dann Unterhalt<br />
fordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner in Verzug befand. Das ist der Fall, wenn<br />
der Elternteil das unterhaltspflichtige Kind erfolglos aufgefordert hatte, Unterhalt zu<br />
leisten (Mahnung nach § 286 BGB)