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Download Vortrag Biermann - Caritas NRW

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Erwachsenenbildung. Ein gesondertes Programm für behinderte Bürger, wie<br />

HORIZON, mit dem in Deutschland vor allem die angelsächsischen Ansätze wie<br />

Unterstützte Beschäftigung und die Integrationsfachdienste als Projekte eingerichtet<br />

wurden, wird nicht mehr vorgesehen. Stattdessen ist analog zu gender mainstream<br />

auch Behinderung als durchgängiges Prinzip in alle Programme aufgenommen.<br />

Der Maastricht-Brügge-Kopenhagen-Prozess soll zu einem europäischen Sozial- und<br />

Kulturraum führen, der einen freien Arbeitsmarkt für alle Bürger eröffnet (vgl. auch<br />

Berufsbildungsbericht 2007).<br />

(1) Individuelle Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und der<br />

soziale Zusammenhalt in der Gemeinschaft hängen entscheidend vom Ausbau und<br />

der Anerkennung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen der Bürger ab. In<br />

dieser Hinsicht sollten sie die transnationale berufliche Mobilität von<br />

Beschäftigten und Lernenden ermöglichen und dazu beitragen, den<br />

Anforderungen von Angebot und Nachfrage des europäischen Arbeitsmarktes<br />

zu entsprechen. Deshalb sollten der Zugang zum und die Teilnahme am<br />

lebenslangen Lernen für alle - auch für benachteiligte Menschen - und die<br />

Nutzung von Qualifikationen auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene gefördert<br />

und verbessert werden. 2<br />

Fazit: Auch die Werkstätten und BBW sollten sich in die internationale Diskussion<br />

einbringen und besonders den EU Prozess aktiv in ihre Konzeptionen einbeziehen.<br />

Nationale Ebene: Schulgesetze der Länder und Reha des Bundes<br />

Von den Bildungsunfähigen zur sonderpädagogischen Förderung im Gemeinsamen<br />

Unterricht<br />

Die Länder als zuständige Instanzen für den Bildungsauftrag der Schulen, auch der<br />

beruflichen Schulen, postulieren durchgängig ein Bildungsrecht auch für behinderte<br />

Schüler. Humanismus und christliches Menschenbild sowie die Befähigung für eine<br />

moderne Gesellschaft und Arbeitswelt sind die häufigsten Begründungen. Allerdings<br />

fällt auf, dass Schulbesuchsregelungen auf dem Erlass- und Verordnungsweg –also<br />

ohne direkte parlamentarische Kontrolle –den Bildungsanspruch relativieren können.<br />

Der Ausschluss vom Unterricht ist ein zentraler Punkt. Das Reichsschulpflichtgesetz<br />

von 1938 fasste im § 11 dieses Recht, das auf schwangere Schülerinnen ebenso<br />

angewandt werden konnte wie auf „Bildungsunfähige“. Zum „lebensunwerten Leben“<br />

ist es dann nur ein kleiner Schritt. Leute, die nicht arbeiten und daher auch nicht<br />

essen sollten, weil sie der Gemeinschaft zur Last fallen.<br />

2 Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für eine<br />

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen<br />

Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen<br />

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