Gedenkveranstaltung zu Ehren von MUDr. Alexander Mészáros
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MAM Statut<br />
MAM ist die Internationale Gipfelprüfung der Ungarischer Vorstehhunde<br />
(UV) in der Slowakei, welche in jedem Jahr organisiert wird unter der<br />
Schirmherrshaft der SKJ und FCI.<br />
Das Ziel der MAM ist der Vergleich des Zustands der Zucht und der Ausbildung<br />
der Vizslas in Slowakische Republik mit Hunden dieser Rasse aus<br />
Ausland. Auch die Festigung der Freundschaft zwischen den Züchtern gehört<br />
<strong>zu</strong>m unseren Ziel.<br />
An der Start dürfen höchstens 24 Vizslas, kurz und drahthaarige, 12 da<strong>von</strong><br />
aus dem Ausland.<br />
Auswahl der Hunde aus der Slowakei wird <strong>von</strong> der KCHMSS- VCS (Vizslaclub)<br />
gemacht.<br />
Ein Führer kann nur einen Hund vorführen.<br />
An dem MAM werden die disziplinen im Sinne der Prüfungsordnung für<br />
diese Gipfelprüfun bewertet.<br />
Vorstehhund, welcher die höchste Punktzahl im I. Preis erziehlt, gewinnt<br />
den Titel MAM Sieger und die Anwartschaft auf den CACIT. Vorstehhund,<br />
welcher sich im I. Preis auf der zweiten Stelle platziert gewinnt Res. CACIT.<br />
Bester Hund aus jeder Rasse, platziert im I. Preis, bekommt die Anwartschaft<br />
auf den Slowakischen Gebrauchschampion – CACT, zweiter Hund dieser<br />
Rasse gewinnt Res. CACT.<br />
Im Falle der gleicher Platzierung mehrerer Hunde wird nach dem Reglement<br />
der Prüfungsordnung entschieden.<br />
Wenn ein Hund in irgedendeiner Disziplin durchfällt, kann er an den Prüfungen<br />
weiterhin teilnehmen, aber er wird nicht in die Endbewertung eingeschlossen.<br />
Hundeführer nehmen auf eigene Kosten an diesen Prüfungen teil. Im falle,<br />
das ein Hundeführer ein Protest einlegen möchte, muss er die Sicherheit in<br />
der Höhe <strong>von</strong> 30 € ablegen, welche ihm <strong>zu</strong>rückerstattet wird nur in dem<br />
Falle, wenn der Hauptrichter sein Protest anerkannt. Protest kann man spätestens<br />
bis <strong>zu</strong>r Ergebnisveröffentlichung einlegen.<br />
Dieser Dienstordnung ist gültig <strong>von</strong> 1. august 1997.<br />
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