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Gedenkveranstaltung zu Ehren von MUDr. Alexander Mészáros

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MAM Statut<br />

MAM ist die Internationale Gipfelprüfung der Ungarischer Vorstehhunde<br />

(UV) in der Slowakei, welche in jedem Jahr organisiert wird unter der<br />

Schirmherrshaft der SKJ und FCI.<br />

Das Ziel der MAM ist der Vergleich des Zustands der Zucht und der Ausbildung<br />

der Vizslas in Slowakische Republik mit Hunden dieser Rasse aus<br />

Ausland. Auch die Festigung der Freundschaft zwischen den Züchtern gehört<br />

<strong>zu</strong>m unseren Ziel.<br />

An der Start dürfen höchstens 24 Vizslas, kurz und drahthaarige, 12 da<strong>von</strong><br />

aus dem Ausland.<br />

Auswahl der Hunde aus der Slowakei wird <strong>von</strong> der KCHMSS- VCS (Vizslaclub)<br />

gemacht.<br />

Ein Führer kann nur einen Hund vorführen.<br />

An dem MAM werden die disziplinen im Sinne der Prüfungsordnung für<br />

diese Gipfelprüfun bewertet.<br />

Vorstehhund, welcher die höchste Punktzahl im I. Preis erziehlt, gewinnt<br />

den Titel MAM Sieger und die Anwartschaft auf den CACIT. Vorstehhund,<br />

welcher sich im I. Preis auf der zweiten Stelle platziert gewinnt Res. CACIT.<br />

Bester Hund aus jeder Rasse, platziert im I. Preis, bekommt die Anwartschaft<br />

auf den Slowakischen Gebrauchschampion – CACT, zweiter Hund dieser<br />

Rasse gewinnt Res. CACT.<br />

Im Falle der gleicher Platzierung mehrerer Hunde wird nach dem Reglement<br />

der Prüfungsordnung entschieden.<br />

Wenn ein Hund in irgedendeiner Disziplin durchfällt, kann er an den Prüfungen<br />

weiterhin teilnehmen, aber er wird nicht in die Endbewertung eingeschlossen.<br />

Hundeführer nehmen auf eigene Kosten an diesen Prüfungen teil. Im falle,<br />

das ein Hundeführer ein Protest einlegen möchte, muss er die Sicherheit in<br />

der Höhe <strong>von</strong> 30 € ablegen, welche ihm <strong>zu</strong>rückerstattet wird nur in dem<br />

Falle, wenn der Hauptrichter sein Protest anerkannt. Protest kann man spätestens<br />

bis <strong>zu</strong>r Ergebnisveröffentlichung einlegen.<br />

Dieser Dienstordnung ist gültig <strong>von</strong> 1. august 1997.<br />

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