Versicherungen am Bau
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Ein Informationsprodukt von<br />
SchneiderConsult - Kurt Schneider<br />
6973 Höchst, Gärtnerweg 28a<br />
Makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
Gew.Reg.Nr. 802 8412<br />
DVR: 2108870<br />
Tel: +43(0)5578 73211<br />
Fax: +43(0)810 9554 043974<br />
Mail: mailto:beratung@schneiderconsult.at<br />
web: http://www.schneiderconsult.at<br />
<strong>Versicherungen</strong> <strong>am</strong> <strong>Bau</strong><br />
Versicherungsmöglichkeiten und Lösungen<br />
SchneiderConsult – Kurt Schneider<br />
12.03.2009
Vorbemerkungen<br />
Ein Informationsprodukt von SchneiderConsult – Kurt Schneider<br />
Makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Gew.Reg.Nr. 802 8412<br />
<strong>Versicherungen</strong> haben den Zweck, ein vom Unternehmen erkanntes Risiko kalkulierbar<br />
zu machen. Gerade bei <strong>Bau</strong>- und Montageprojekten ist das Unternehmen oft vielen<br />
Unwägbarkeiten ausgesetzt. Bei aller Vorsicht kann ein unvorhergesehenes Ereignis<br />
eintreten, dessen Bewältigung nur mit erheblichen finanziellen Aufwendungen möglich<br />
ist. Ein Unternehmen kann dabei in seiner Existenz bedroht sein.<br />
Verträge und <strong>Versicherungen</strong> haben daher bei der Bewältigung von Risiken <strong>am</strong> <strong>Bau</strong> eine<br />
besondere Bedeutung.<br />
Die Gefahrtragung<br />
Gefahrtragungen (wer trägt Gefahrem während der Projektphase) können in Gesetzen,<br />
Verordnungen oder NORMEN oder in individuellen (<strong>Bau</strong>-, Werks-) Verträgen zwischen<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden.<br />
<strong>Bau</strong>herren-Risiko <strong>Bau</strong>unternehmer-Risiko<br />
Risiken des <strong>Bau</strong>herren sind unabwendbare<br />
Ereignisse, auf welche besonders der<br />
<strong>Bau</strong>unternehmer keine Einflussmöglichkeiten hat<br />
und Vorkehrungen lediglich im „zumutbaren“<br />
Rahmen seiner Sorgfaltspflicht treffen kann.<br />
z.B. höhere Gewalt und unabwendbare<br />
Ereignisse wie:<br />
Gefahrenteilung Beispiel ÖNORM B2110<br />
Risiken des <strong>Bau</strong>unternehmers sind Schäden<br />
(Beschädigung und Zerstörung) aus der<br />
Errichtung des <strong>Bau</strong>werks, für alle Leistungen,<br />
welche von ihm erbracht werden (inklusive der<br />
vertragsmäßig übernommenen, auf ihn<br />
überwälzten Risiken) bis zur Übernahme des <strong>Bau</strong>s<br />
durch den <strong>Bau</strong>herren.<br />
z.B. Schäden aus der Errichtung wie:<br />
• überdurchschnittliche Witterungsereignisse, • Folgeschaden durch Ausführungsfehler,<br />
• unbekannt gebliebene Eigenschaften des • Fahrlässigkeit,<br />
<strong>Bau</strong>grunds, • menschliches Versagen (z.B.: <strong>Bau</strong>handwerker),<br />
• Schäden durch unbekannte Dritte, • Böswilligkeit,<br />
• Schäden an bereits übernommener <strong>Bau</strong>leistung, • Sabotage,<br />
• eingeschränkt aufgrund der Prüfpflicht des • Diebstahl bereits fix montierter Teile,<br />
<strong>Bau</strong>unternehmers sowie der Haftung der Planer:<br />
• sämtliche von außen substantiell mechanisch<br />
Sachschäden verursacht durch fehlerhafte einwirkende Ereignisse,<br />
Planung, Berechnung, Gutachten • Mangel-Folgeschäden.<br />
Ist die Gefahrtragung bekannt, besteht die Möglichkeit dieses Risiko selbst zu tragen<br />
oder ganz oder teilweise auf eine Versicherung abzuwälzen.<br />
Ein Informationsprodukt von SchneiderConsult – Kurt Schneider<br />
Aus der Darstellung können keine verbindlichen Aussagen abgeleitet werden. Jegliche<br />
Gewährleistung und Haftung aus der Nutzung dieses Informationsproduktes ist ausgeschlossen.<br />
(1)
Das Projekt<br />
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen<br />
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Makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Gew.Reg.Nr. 802 8412<br />
• Personenversicherungen (Versicherung von Personen)<br />
Im Inland grundsätzlich ein Thema der Sozialversicherung. Bei Auslandsrisiken kann es aufgrund<br />
rechtlicher Bestimmungen (zB Kollektivvertrag) oder aufgrund lokaler Bestimmungen notwendig sein,<br />
zusätzliche <strong>Versicherungen</strong> abzuschließen.<br />
• Haftpflichtversicherungen (Versicherung von Haftungen)<br />
• Sachversicherungen (Versicherung von Sachen)<br />
Projektversicherungen im Überblick<br />
Ein Informationsprodukt von SchneiderConsult – Kurt Schneider<br />
Aus der Darstellung können keine verbindlichen Aussagen abgeleitet werden. Jegliche<br />
Gewährleistung und Haftung aus der Nutzung dieses Informationsproduktes ist ausgeschlossen.<br />
(2)
<strong>Versicherungen</strong><br />
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Makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Gew.Reg.Nr. 802 8412<br />
Bei Projektversicherungen handelt es sich üblicherweise um nicht erneuerbare<br />
<strong>Versicherungen</strong> (Die Versicherung endet mit dem Projekt).<br />
Projektbezogene <strong>Versicherungen</strong> sind:<br />
• Haftpflichtversicherungen projektbezogen(zB bei ARGEN; Projektgesellschaften;<br />
<strong>Bau</strong>herrenhaftpflicht)<br />
• Transport-, <strong>Bau</strong>wesen und Montage- Sachversicherungen (einzeln oder<br />
kombiniert); (international CAR und EAR)<br />
• <strong>Bau</strong>wesen-/Montage Betriebsunterbrechungsversicherungen (Finanzdeckung)<br />
• <strong>Bau</strong>-/Maschinenkasko<br />
• <strong>Versicherungen</strong> für <strong>Bau</strong>stelleneinrichtungen und <strong>Bau</strong>geräten<br />
• Rohbauversicherungen (Feuerversicherungen)<br />
Die Haftpflichtversicherung<br />
Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für das <strong>Bau</strong>- und<br />
Montageunternehmen. Im Rahmen der (Betriebs-) Haftpflicht sind<br />
Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />
versichert.<br />
Besteht keine (Betriebs-) Haftpflichtversicherung für die unternehmerische Tätigkeit, so<br />
haftet der Schadenverursacher bei Verschulden mit seinem ges<strong>am</strong>ten Vermögen.<br />
Versichert sind (Betriebshaftpflicht-Auszug):<br />
• Sach- und Personenschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden<br />
Sogenannte „reine Vermögensschäden“ sind nur sehr eingeschränkt versichert.<br />
Vertragshaftungen deren Zusagen über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen<br />
(z.B. verursachenunabhängige Haftungen, verschuldensunabhängige Haftungen,<br />
pauschalierte Schadenersatzverpflichtungen wie Pönalen etc.) sind nicht<br />
Gegenstand der Versicherung.<br />
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Aus der Darstellung können keine verbindlichen Aussagen abgeleitet werden. Jegliche<br />
Gewährleistung und Haftung aus der Nutzung dieses Informationsproduktes ist ausgeschlossen.<br />
(3)
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Makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Gew.Reg.Nr. 802 8412<br />
Bei <strong>Bau</strong>projekten ist eine projektbezogene Haftpflichtversicherung unter folgenden<br />
Voraussetzungen speziell erforderlich:<br />
• Ausführung im Rahmen einer ARGE<br />
• Ausführung im Rahmen einer Projektgesellschaft<br />
• Übernahme von Vertragshaftungen (z.B. <strong>Bau</strong>herrenrisiko)<br />
• Vorgaben des Auftraggebers (Versicherungssummen, Deckungsnachweise,<br />
spezielle Deckungen)<br />
<strong>Bau</strong>wesen- (<strong>Bau</strong>leistungs-) -versicherung (CAR)<br />
Die <strong>Bau</strong>wesen- (<strong>Bau</strong>leistungs-) -versicherung ist in der Ausprägung eine<br />
Allgefahrenversicherung (alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist),<br />
und bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für das in <strong>Bau</strong> befindliche Objekt bis<br />
zur Abnahme durch den Auftraggeber.<br />
Versichert sind dabei Einwirkungen von außen (Naturereignisse) sowie Folgeschäden an<br />
mangelfreien <strong>Bau</strong>leistungen durch <strong>Bau</strong>fehler (Ausführungsfehler, Statik etc.).<br />
Die <strong>Bau</strong>wesenversicherung kann für Interesse des <strong>Bau</strong>unternehmers und/oder des<br />
<strong>Bau</strong>herren abgeschlossen werden. Üblicherweise werden die Interessen beider<br />
Vertragsparteien (<strong>Bau</strong>unternehmer und <strong>Bau</strong>herr) in einem Vertrag versichert.<br />
International werden <strong>Bau</strong>wesenversicherungen auch als CAR (Contractor´s All Risk)<br />
<strong>Versicherungen</strong> angeboten.<br />
Montageversicherung (EAR)<br />
Die Montageversicherung ist die Versicherung für maschinelle Einrichtungen und Anlagen.<br />
Die Montageversicherung ist in der Ausprägung ebenfalls eine Allgefahrenversicherung<br />
und deckt Schäden während der Montage und dem Probebetrieb bis zur Inbetriebnahme<br />
bzw. Abnahme durch den Auftraggeber.<br />
Das Auftraggeberinteresse kann im Vertrag mitversichert werden.<br />
International werden Montageversicherungen als EAR (Erection All Risk) <strong>Versicherungen</strong><br />
angeboten.<br />
Die <strong>Bau</strong>wesen- (CAR) und die Montageversicherung (EAR) können auch als kombinierte<br />
<strong>Versicherungen</strong> abgeschlossen werden (<strong>Bau</strong>- und Montageleistungen in einem Vertrag).<br />
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Gewährleistung und Haftung aus der Nutzung dieses Informationsproduktes ist ausgeschlossen.<br />
(4)
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<strong>Bau</strong>wesen- /Montagebetriebsunterbrechungsversicherung<br />
(Finanzdeckung – <strong>Bau</strong>herreninteresse)<br />
Diese Versicherung kann nur zus<strong>am</strong>men mit einer <strong>Bau</strong>wesen- u/oder<br />
Montageversicherung abgeschlossen werden, und deckt Ertragsausfälle, wenn sich die<br />
Inbetriebnahme/Übergabe durch versicherte Schäden (<strong>Bau</strong>wesen- u/o<br />
Montageversicherung) verzögert.<br />
Versichert ist ausschließlich das Interesse des <strong>Bau</strong>herren, und dessen finanzieller Nachteil<br />
aus der durch ein versichertes Ereignis verzögerten Übergabe des Projektes.<br />
<strong>Bau</strong>-/Maschinen-Kasko<br />
Für <strong>Bau</strong>maschinen (Kräne, Bagger, Tunnelbohrmaschinen) etc. können nach Bedarf<br />
Maschinenbruch- (technisches Risiko) und Kaskoversicherungen (Fahrtrisiko)<br />
abgeschlossen werden.<br />
Versicherung von <strong>Bau</strong>stelleneinrichtungen; <strong>Bau</strong>geräten<br />
<strong>Bau</strong>stelleneinrichtungen und <strong>Bau</strong>container mit Einrichtungen können im Rahmen von<br />
Einzelverträgen nach Bedarf versichert werden (zB gegen Feuer- und Einbruchdiebstahl<br />
etc.).<br />
Bestimmte <strong>Bau</strong>geräte (<strong>Bau</strong>geräteliste) könne im Rahmen einer <strong>Bau</strong>wesenversicherung<br />
mitversichert werden.<br />
Rohbauversicherungen (Feuerversicherung) (<strong>Bau</strong>herreninteresse)<br />
Das Feuerrisiko trägt im üblicherweise der <strong>Bau</strong>herr. Während der <strong>Bau</strong>phase stellt die<br />
Versicherungswirtschaft diese Deckungen für den <strong>Bau</strong>herren gratis bis zur Fertigstellung<br />
zur Verfügung.<br />
Es wird empfohlen, diese Deckung (Gefahrtragung) mit dem <strong>Bau</strong>herren zu klären. Mit<br />
Übernahme bzw. Fertigstellung treten auch andere abgeschlossene <strong>Versicherungen</strong> des<br />
<strong>Bau</strong>herren in Kraft (zB Sturm/Hagel, Leitungswasser etc.).<br />
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Aus der Darstellung können keine verbindlichen Aussagen abgeleitet werden. Jegliche<br />
Gewährleistung und Haftung aus der Nutzung dieses Informationsproduktes ist ausgeschlossen.<br />
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Zus<strong>am</strong>menfassung<br />
Ein Informationsprodukt von SchneiderConsult – Kurt Schneider<br />
Makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Gew.Reg.Nr. 802 8412<br />
Die Abwälzung von Risiken durch Vertrag (<strong>Bau</strong>vertrag; Versicherungsvertrag) hat bei<br />
Projekten eine wesentliche Bedeutung für den unternehmerischen Erfolg.<br />
Für Projektversicherungen gibt es einen engen Markt mit wenigen Anbietern und<br />
Spezialisten. Es ist daher äußerst wichtig, den Versicherungsschutz frühzeitig zu<br />
besorgen. Bereits begonnene Projekte können nur noch schwer versichert werden. Eine<br />
späte Anfrage und kurze Angebotsfristen treiben die Prämien nach oben.<br />
----SchneiderConsult – Kurt Schneider----<br />
12.03.2009<br />
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