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FACHGRUPPE HOCHWILD ... - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz

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Protokoll<br />

<strong>FACHGRUPPE</strong> <strong>HOCHWILD</strong>-HEGEGEMEINSCHAFTEN<br />

IM LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.<br />

über die konstituierende Versammlung der „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften<br />

im <strong>Landesjagdverband</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> e.V.“ (FGHG) am 26.<br />

März 2011, 10.00 Uhr, in der LJV-Geschäftsstelle in Gensingen<br />

Tagesordnung:<br />

1. Gründung einer „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im <strong>Landesjagdverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> e.V.“ (FGHG)<br />

2. Beschluss einer Geschäftsordnung der FGHG<br />

3. Wahl eines FGHG-Vorsitzenden und dreier Stellvertreter<br />

4. Vortrag „Auswirkungen des neuen Jagdrechts auf die Hochwild-Hegegemeinschaften“,<br />

Referent: FDir Frank Ridderbusch<br />

5. Vortrag „Praktische Umsetzung des Landesjagdgesetzes in den Hegegemeinschaften“,<br />

Referent: FAR Ulrich Umbach<br />

6. Diskussion und Fragerunde<br />

LJV-Präsident Kurt A. Michael begrüßt die Anwesenden sehr herzlich und bittet LJV-<br />

Vizepräsident Lorenz Steden, die Sitzungsleitung zu übernehmen.<br />

TOP 1: Gründung einer „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im <strong>Landesjagdverband</strong><br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> e.V.“ (FGHG)<br />

Herr Steden erläutert die Hintergründe der beabsichtigten Gründung der FGHG. Die Herren<br />

Moller-Racke und Duderstedt äußern Bedenken, weil die FGHG unter dem Dach des LJV gegründet<br />

werden soll. Man hält die Gründung einer unabhängigen Fachgruppe für zweckmäßiger.<br />

Im Verlauf der sich anschließenden Diskussion können die Bedenken weitestgehend<br />

zerstreut werden. Die anwesenden Vertreter der Rotwildringe und Hegegemeinschaften<br />

erklären sich mit der Gründung der FGHG einverstanden.<br />

TOP 2: Beschluss einer Geschäftsordnung der FGHG<br />

Herr Steden stellt den Entwurf einer FGHG-Geschäftsordnung vor. Nach kurzer Erörterung<br />

wird die Geschäftsordnung einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen (siehe Anlage 2).<br />

TOP 3: Wahl eines FGHG-Vorsitzenden und dreier Stellvertreter<br />

Herr Michael schlägt Kandidaten zur Wahl des FGHG-Vorsitzenden und dreier Stellvertreter<br />

vor. Auch aus der Versammlung werden Vorschläge gemacht.


<strong>FACHGRUPPE</strong> <strong>HOCHWILD</strong>-HEGEGEMEINSCHAFTEN<br />

IM LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.<br />

Nachdem sich die infrage kommenden Kandidaten vorgestellt haben, werden nachfolgende<br />

Herren gewählt:<br />

Vorsitzender der FGHG: Rüdiger Schaaf (Rotwildring Montabaurer Höhe)<br />

Stv. Vorsitzender 1: Marcus Moller-Racke (Hegegemeinschaft Binger Wald)<br />

Stv. Vorsitzender 2: Karl Steinhoff (Rotwildring Zell)<br />

Stv. Vorsitzender 3: Heiko Hünemeyer (Hegegemeinschaft Salmwald)<br />

Alle Gewählten bedanken sich für das Vertrauen und nehmen die Wahl an. Der neu gewählte<br />

FGHG-Vorsitzende, Herr Schaaf, übernimmt die Versammlungsleitung.<br />

TOP 4: Vortrag „Auswirkungen des neuen Jagdrechts auf die Hochwild-Hegegemeinschaften“,<br />

Referent: FDir Frank Ridderbusch<br />

FDir Ridderbusch erläutert die Auswirkungen des neuen Jagdrechts auf die Hegegemeinschaften<br />

(siehe Anlage 3).<br />

TOP 5: Vortrag „Praktische Umsetzung des Landesjagdgesetzes in den Hegegemeinschaften“,<br />

Referent: FAR Ulrich Umbach<br />

FAR Umbach berichtet über seine Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung des Landesjagdgesetzes<br />

in den Hegegemeinschaften (siehe Anlage 4).<br />

TOP 6: Diskussion und Fragerunde<br />

Es folgt eine interessante und informative Diskussion, in deren Verlauf zahlreiche Themen<br />

behandelt und Fragen beantwortet werden. Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der<br />

Diskussion/Fragerunde kurz zusammengefasst:<br />

� Mit einer Änderung der Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke ist kurzfristig nicht<br />

zu rechnen. Mittelfristig ist die Ausweisung neuer Muffelwild-Bewirtschaftungsbezirke<br />

unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.<br />

� Ein Mindestabschussplan ist ein behördlicher Akt. Die Behörde richtet sich bei der Abschussfestsetzung<br />

nicht etwa nach den – zum Teil unrealistischen – Abschussvorgaben<br />

der vergangenen Jahre, sondern in der Regel nach der tatsächlichen Abschusserfüllung<br />

der letzten drei Jagdjahre.<br />

� In die Satzung einer Hegegemeinschaft kann eine Regelung aufgenommen werden, die<br />

ausnahmslos alle Revierinhaber verpflichtet, sich einem mehrheitlich beschlossenen Fütterungskonzept<br />

unterzuordnen. Da die derzeit gültige Fütterungs- und Kirrverordnung<br />

keine allzu flexible Handhabung erlaubt, soll diese alsbald dahingehend geändert werden,<br />

dass die Hegegemeinschaften in ihren diesbezüglichen Entscheidungen autonomer<br />

werden.<br />

� Wie ein von der Behörde angeordneter oder von der Hegegemeinschaft beschlossener<br />

körperlicher Nachweis erlegten Wildes zu erfolgen hat, ist in der LJVO und der dazugehörigen<br />

Verwaltungsvorschrift (→ tritt alsbald in Kraft) geregelt. Dabei wurde absichtlich


<strong>FACHGRUPPE</strong> <strong>HOCHWILD</strong>-HEGEGEMEINSCHAFTEN<br />

IM LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.<br />

� auf sehr weitgehende Detailregelungen verzichtet, um möglichst viele Entscheidungsfreiräume<br />

zuzulassen.<br />

� Um zu verhindern, dass einzelne Revierinhaber in Absprache mit den Jagdrechtsinhabern<br />

zu hohe Abschussvorgaben – insbesondere bei den Trophäenträgern – vereinbaren, kann<br />

die zuständige (i. d. R. untere) Jagdbehörde solche Vereinbarungen beanstanden und im<br />

Rahmen ihrer Aufsichtspflicht auf entsprechende Korrekturen hinwirken.<br />

� Der organisatorische Aufwand in den künftigen Hegegemeinschaften als KdöR ist sehr<br />

groß und wird in vielen Hegegemeinschaften ohne Geschäftsführer kaum zu bewältigen<br />

sein.<br />

� Es wird seitens der Vertreter der bereits existenten Hegegemeinschaften darum gebeten,<br />

die Anerkennung als KdöR möglichst schnell vorzunehmen. Hinsichtlich der endgültigen<br />

Abgrenzung soll auf die bisherigen Zugehörigkeiten, soweit es geht, Rücksicht genommen<br />

werden.<br />

� Angestellte Jägerinnen und Jäger, die in einem nicht verpachteten Jagdbezirk die Jagd<br />

ausüben, gelten als Jagdausübungsberechtigte im Sinne des Gesetzes, sind somit<br />

Pflichtmitglieder in der Hegegemeinschaft und können folglich auch im Vorstand der örtlich<br />

zuständigen Hegegemeinschaft mitarbeiten. Hierunter fallen auch Forstrevierbeamte,<br />

die in einem Regiejagdbezirk jagen und zu deren Dienstaufgaben die Jagdausübung<br />

zählt.<br />

� Sobald eine Hegegemeinschaft von der oberen Jagdbehörde als KdöR anerkannt ist, kann<br />

sie im Rahmen der neuen jagdrechtlichen Regelungen vollumfänglich aktiv werden.<br />

� Zur Frage der Haftung der Mitglieder des Vorstandes einer Hegegemeinschaft erhalten<br />

alle Anwesenden „Rechtliche Informationen…“ von LJV-Justitiar Klaus Nieding. Die Abhandlung<br />

kann von der LJV- Homepage (www.LJV-RLP.de) heruntergeladen werden (Rubrik<br />

„Jagdpraxis“ / „Jagdrecht“ / „Blickpunkt Jagdrecht“). Auf Wunsch sind die Informationen<br />

auch in ausgedruckter Form von der LJV-Geschäftsstelle erhältlich.<br />

� Auf der LJV-Homepage sind darüber hinaus in der Rubrik „Blickpunkt Jagdrecht“ (s. o.)<br />

auch juristische Hinweise zu den neuen Abschussregelungen sowie zum Ausfüllen der<br />

Abschussformulare veröffentlicht.<br />

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit bittet Vorsitzender Schaaf um Verständnis, dass er keine<br />

weiteren Fragen mehr zulassen möchte. Er bedankt sich für die konstruktive Mitarbeit und<br />

schließt die Versammlung um 12.45 Uhr.<br />

Gensingen, 26. März 2011

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