FACHGRUPPE HOCHWILD ... - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz
FACHGRUPPE HOCHWILD ... - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz
FACHGRUPPE HOCHWILD ... - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Protokoll<br />
<strong>FACHGRUPPE</strong> <strong>HOCHWILD</strong>-HEGEGEMEINSCHAFTEN<br />
IM LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.<br />
über die konstituierende Versammlung der „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften<br />
im <strong>Landesjagdverband</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> e.V.“ (FGHG) am 26.<br />
März 2011, 10.00 Uhr, in der LJV-Geschäftsstelle in Gensingen<br />
Tagesordnung:<br />
1. Gründung einer „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im <strong>Landesjagdverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> e.V.“ (FGHG)<br />
2. Beschluss einer Geschäftsordnung der FGHG<br />
3. Wahl eines FGHG-Vorsitzenden und dreier Stellvertreter<br />
4. Vortrag „Auswirkungen des neuen Jagdrechts auf die Hochwild-Hegegemeinschaften“,<br />
Referent: FDir Frank Ridderbusch<br />
5. Vortrag „Praktische Umsetzung des Landesjagdgesetzes in den Hegegemeinschaften“,<br />
Referent: FAR Ulrich Umbach<br />
6. Diskussion und Fragerunde<br />
LJV-Präsident Kurt A. Michael begrüßt die Anwesenden sehr herzlich und bittet LJV-<br />
Vizepräsident Lorenz Steden, die Sitzungsleitung zu übernehmen.<br />
TOP 1: Gründung einer „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im <strong>Landesjagdverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> e.V.“ (FGHG)<br />
Herr Steden erläutert die Hintergründe der beabsichtigten Gründung der FGHG. Die Herren<br />
Moller-Racke und Duderstedt äußern Bedenken, weil die FGHG unter dem Dach des LJV gegründet<br />
werden soll. Man hält die Gründung einer unabhängigen Fachgruppe für zweckmäßiger.<br />
Im Verlauf der sich anschließenden Diskussion können die Bedenken weitestgehend<br />
zerstreut werden. Die anwesenden Vertreter der Rotwildringe und Hegegemeinschaften<br />
erklären sich mit der Gründung der FGHG einverstanden.<br />
TOP 2: Beschluss einer Geschäftsordnung der FGHG<br />
Herr Steden stellt den Entwurf einer FGHG-Geschäftsordnung vor. Nach kurzer Erörterung<br />
wird die Geschäftsordnung einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen (siehe Anlage 2).<br />
TOP 3: Wahl eines FGHG-Vorsitzenden und dreier Stellvertreter<br />
Herr Michael schlägt Kandidaten zur Wahl des FGHG-Vorsitzenden und dreier Stellvertreter<br />
vor. Auch aus der Versammlung werden Vorschläge gemacht.
<strong>FACHGRUPPE</strong> <strong>HOCHWILD</strong>-HEGEGEMEINSCHAFTEN<br />
IM LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.<br />
Nachdem sich die infrage kommenden Kandidaten vorgestellt haben, werden nachfolgende<br />
Herren gewählt:<br />
Vorsitzender der FGHG: Rüdiger Schaaf (Rotwildring Montabaurer Höhe)<br />
Stv. Vorsitzender 1: Marcus Moller-Racke (Hegegemeinschaft Binger Wald)<br />
Stv. Vorsitzender 2: Karl Steinhoff (Rotwildring Zell)<br />
Stv. Vorsitzender 3: Heiko Hünemeyer (Hegegemeinschaft Salmwald)<br />
Alle Gewählten bedanken sich für das Vertrauen und nehmen die Wahl an. Der neu gewählte<br />
FGHG-Vorsitzende, Herr Schaaf, übernimmt die Versammlungsleitung.<br />
TOP 4: Vortrag „Auswirkungen des neuen Jagdrechts auf die Hochwild-Hegegemeinschaften“,<br />
Referent: FDir Frank Ridderbusch<br />
FDir Ridderbusch erläutert die Auswirkungen des neuen Jagdrechts auf die Hegegemeinschaften<br />
(siehe Anlage 3).<br />
TOP 5: Vortrag „Praktische Umsetzung des Landesjagdgesetzes in den Hegegemeinschaften“,<br />
Referent: FAR Ulrich Umbach<br />
FAR Umbach berichtet über seine Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung des Landesjagdgesetzes<br />
in den Hegegemeinschaften (siehe Anlage 4).<br />
TOP 6: Diskussion und Fragerunde<br />
Es folgt eine interessante und informative Diskussion, in deren Verlauf zahlreiche Themen<br />
behandelt und Fragen beantwortet werden. Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der<br />
Diskussion/Fragerunde kurz zusammengefasst:<br />
� Mit einer Änderung der Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke ist kurzfristig nicht<br />
zu rechnen. Mittelfristig ist die Ausweisung neuer Muffelwild-Bewirtschaftungsbezirke<br />
unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.<br />
� Ein Mindestabschussplan ist ein behördlicher Akt. Die Behörde richtet sich bei der Abschussfestsetzung<br />
nicht etwa nach den – zum Teil unrealistischen – Abschussvorgaben<br />
der vergangenen Jahre, sondern in der Regel nach der tatsächlichen Abschusserfüllung<br />
der letzten drei Jagdjahre.<br />
� In die Satzung einer Hegegemeinschaft kann eine Regelung aufgenommen werden, die<br />
ausnahmslos alle Revierinhaber verpflichtet, sich einem mehrheitlich beschlossenen Fütterungskonzept<br />
unterzuordnen. Da die derzeit gültige Fütterungs- und Kirrverordnung<br />
keine allzu flexible Handhabung erlaubt, soll diese alsbald dahingehend geändert werden,<br />
dass die Hegegemeinschaften in ihren diesbezüglichen Entscheidungen autonomer<br />
werden.<br />
� Wie ein von der Behörde angeordneter oder von der Hegegemeinschaft beschlossener<br />
körperlicher Nachweis erlegten Wildes zu erfolgen hat, ist in der LJVO und der dazugehörigen<br />
Verwaltungsvorschrift (→ tritt alsbald in Kraft) geregelt. Dabei wurde absichtlich
<strong>FACHGRUPPE</strong> <strong>HOCHWILD</strong>-HEGEGEMEINSCHAFTEN<br />
IM LANDESJAGDVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V.<br />
� auf sehr weitgehende Detailregelungen verzichtet, um möglichst viele Entscheidungsfreiräume<br />
zuzulassen.<br />
� Um zu verhindern, dass einzelne Revierinhaber in Absprache mit den Jagdrechtsinhabern<br />
zu hohe Abschussvorgaben – insbesondere bei den Trophäenträgern – vereinbaren, kann<br />
die zuständige (i. d. R. untere) Jagdbehörde solche Vereinbarungen beanstanden und im<br />
Rahmen ihrer Aufsichtspflicht auf entsprechende Korrekturen hinwirken.<br />
� Der organisatorische Aufwand in den künftigen Hegegemeinschaften als KdöR ist sehr<br />
groß und wird in vielen Hegegemeinschaften ohne Geschäftsführer kaum zu bewältigen<br />
sein.<br />
� Es wird seitens der Vertreter der bereits existenten Hegegemeinschaften darum gebeten,<br />
die Anerkennung als KdöR möglichst schnell vorzunehmen. Hinsichtlich der endgültigen<br />
Abgrenzung soll auf die bisherigen Zugehörigkeiten, soweit es geht, Rücksicht genommen<br />
werden.<br />
� Angestellte Jägerinnen und Jäger, die in einem nicht verpachteten Jagdbezirk die Jagd<br />
ausüben, gelten als Jagdausübungsberechtigte im Sinne des Gesetzes, sind somit<br />
Pflichtmitglieder in der Hegegemeinschaft und können folglich auch im Vorstand der örtlich<br />
zuständigen Hegegemeinschaft mitarbeiten. Hierunter fallen auch Forstrevierbeamte,<br />
die in einem Regiejagdbezirk jagen und zu deren Dienstaufgaben die Jagdausübung<br />
zählt.<br />
� Sobald eine Hegegemeinschaft von der oberen Jagdbehörde als KdöR anerkannt ist, kann<br />
sie im Rahmen der neuen jagdrechtlichen Regelungen vollumfänglich aktiv werden.<br />
� Zur Frage der Haftung der Mitglieder des Vorstandes einer Hegegemeinschaft erhalten<br />
alle Anwesenden „Rechtliche Informationen…“ von LJV-Justitiar Klaus Nieding. Die Abhandlung<br />
kann von der LJV- Homepage (www.LJV-RLP.de) heruntergeladen werden (Rubrik<br />
„Jagdpraxis“ / „Jagdrecht“ / „Blickpunkt Jagdrecht“). Auf Wunsch sind die Informationen<br />
auch in ausgedruckter Form von der LJV-Geschäftsstelle erhältlich.<br />
� Auf der LJV-Homepage sind darüber hinaus in der Rubrik „Blickpunkt Jagdrecht“ (s. o.)<br />
auch juristische Hinweise zu den neuen Abschussregelungen sowie zum Ausfüllen der<br />
Abschussformulare veröffentlicht.<br />
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit bittet Vorsitzender Schaaf um Verständnis, dass er keine<br />
weiteren Fragen mehr zulassen möchte. Er bedankt sich für die konstruktive Mitarbeit und<br />
schließt die Versammlung um 12.45 Uhr.<br />
Gensingen, 26. März 2011