Hundehaltung im Wohnbereich
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Vermeidung von Verschmutzung und Gefährdung (BayOLG 02.06.04, 2 Z BR 099/04);<br />
Nachtruhestörung durch Hundegebell.<br />
Für Mieter muss eine solche Regelung aber <strong>im</strong> Mietvertrag vereinbart sein.<br />
Bei konkreten Belästigungen können unmittelbar gegen den Mieter<br />
Unterlassungsansprüche nach § 1004 BGB geltend gemacht werden.<br />
Widerruf der Erlaubnis<br />
Der Vermieter kann eine Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen und auch dann, wenn <strong>im</strong><br />
Mietvertrag ein Widerrufsvorbehalt nicht ausdrücklich enthalten ist.<br />
Voraussetzung ist allerdings, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist z.B. dann der Fall,<br />
wenn von dem Hund eine konkrete Störung ausgegangen ist.<br />
Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter vertragswidrig, d.h. ohne Erlaubnis einen<br />
Hund hält?<br />
Keinen Unterlassungsanspruch hat der Vermieter, wenn<br />
3.Mieter<br />
- er die <strong>Hundehaltung</strong> längere Zeit geduldet hat<br />
- der Mieter materiellrechtlich ein Anspruch hat einen Hund zu halten (z.B. Blindenhund)<br />
- wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter den Eindruck gemacht hat, dass er die<br />
Erlaubnis erteilt.<br />
Der Mieter hat dann, wenn er Hundehalter ist, selbstverständlich auch sehr viele Verpflichtungen,<br />
welche sich bereits aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.<br />
Er hat neben der Verpflichtung zur Entrichtung der Hundesteuer auch die Verpflichtung, dass von<br />
seinem Hund kein Schaden entsteht.<br />
In Baden Württemberg bestehen in den meisten Städten, Landkreisen Verordnungen, in denen<br />
z.B. geregelt ist, dass der Eigentümer eines Hundes für die Beseitigung und Entsorgung von<br />
Hundekot verpflichtet ist (bei Spielplätzen gelten besondere Regelungen.<br />
Neben einer dringend zu empfehlenden Tierkrankenversicherung (Achtung neue<br />
Versicherungsbedingungen), ist eine Haftpflichtversicherung geradezu notwendig.<br />
Die von Besuchern mitgebrachten Hunde und die vorübergehende Aufnahme von Hunden (vgl. AG<br />
Aachen WuM 1992,432) wird grundsätzlich für zulässig gehalten.<br />
Ausnahme dann, wenn von diesen Hunden eine Gefahr für die übrigen Bewohner ausgeht.<br />
Mietinteressenten haben vor Mietvertragsabschluss mitzuteilen, dass sie einen Hund halten.