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Hundehaltung im Wohnbereich

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Vermeidung von Verschmutzung und Gefährdung (BayOLG 02.06.04, 2 Z BR 099/04);<br />

Nachtruhestörung durch Hundegebell.<br />

Für Mieter muss eine solche Regelung aber <strong>im</strong> Mietvertrag vereinbart sein.<br />

Bei konkreten Belästigungen können unmittelbar gegen den Mieter<br />

Unterlassungsansprüche nach § 1004 BGB geltend gemacht werden.<br />

Widerruf der Erlaubnis<br />

Der Vermieter kann eine Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen und auch dann, wenn <strong>im</strong><br />

Mietvertrag ein Widerrufsvorbehalt nicht ausdrücklich enthalten ist.<br />

Voraussetzung ist allerdings, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist z.B. dann der Fall,<br />

wenn von dem Hund eine konkrete Störung ausgegangen ist.<br />

Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter vertragswidrig, d.h. ohne Erlaubnis einen<br />

Hund hält?<br />

Keinen Unterlassungsanspruch hat der Vermieter, wenn<br />

3.Mieter<br />

- er die <strong>Hundehaltung</strong> längere Zeit geduldet hat<br />

- der Mieter materiellrechtlich ein Anspruch hat einen Hund zu halten (z.B. Blindenhund)<br />

- wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter den Eindruck gemacht hat, dass er die<br />

Erlaubnis erteilt.<br />

Der Mieter hat dann, wenn er Hundehalter ist, selbstverständlich auch sehr viele Verpflichtungen,<br />

welche sich bereits aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.<br />

Er hat neben der Verpflichtung zur Entrichtung der Hundesteuer auch die Verpflichtung, dass von<br />

seinem Hund kein Schaden entsteht.<br />

In Baden Württemberg bestehen in den meisten Städten, Landkreisen Verordnungen, in denen<br />

z.B. geregelt ist, dass der Eigentümer eines Hundes für die Beseitigung und Entsorgung von<br />

Hundekot verpflichtet ist (bei Spielplätzen gelten besondere Regelungen.<br />

Neben einer dringend zu empfehlenden Tierkrankenversicherung (Achtung neue<br />

Versicherungsbedingungen), ist eine Haftpflichtversicherung geradezu notwendig.<br />

Die von Besuchern mitgebrachten Hunde und die vorübergehende Aufnahme von Hunden (vgl. AG<br />

Aachen WuM 1992,432) wird grundsätzlich für zulässig gehalten.<br />

Ausnahme dann, wenn von diesen Hunden eine Gefahr für die übrigen Bewohner ausgeht.<br />

Mietinteressenten haben vor Mietvertragsabschluss mitzuteilen, dass sie einen Hund halten.

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