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BBAW - Zukunft mit Kindern

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1 Strukturelle Charakteristika der deutschen Familienpolitik<br />

1.1 Föderalismus<br />

Die deutsche Familienpolitik ist in erheblichem Maße von der föderalen staatlichen Struktur<br />

geprägt. Während viele geldpolitische Maßnahmen primär auf Bundesebene angesiedelt sind,<br />

ist insbesondere bei der Infrastruktur der Einfluss der Bundesländer und Kommunen zentral.<br />

Wie Tabelle 1 zeigt, gibt es bei mehreren familienpolitischen Maßnahmen gemischte<br />

Zuständigkeiten, die sich aus der jeweiligen Finanzträgerschaft und den Regelungen der<br />

Artikel 70-74 und 105 des Grundgesetzes ergeben:<br />

Tabelle 1: Föderale Zuständigkeiten ausgewählter familienpolitischer Instrumente<br />

Geld<br />

Zeit<br />

Infrastruktur<br />

Familienpol. Instrument Bund Länder Kommunen Mischzuständigkeit<br />

Kindergeld ↔ ↔<br />

Kinderzuschlag √<br />

74% Bund, 26% Länder 1<br />

Unterhaltsvorschuss ↔ ↔ ↔ je ein Drittel<br />

Sozialgeld; Zuschläge √<br />

Kinderanteil Wohngeld für<br />

Empfänger von ALG II<br />

Beitragsfreie Mitversicherung<br />

für Kinder in GKV<br />

Elterngeld √<br />

Erziehungsgeld ↔ ↔<br />

Kindererziehungszeiten in<br />

der Rentenversicherung<br />

BAföG ↔ ↔<br />

Kindertagesbetreuung<br />

Steuerliche Abziehbarkeit<br />

Kinderbetreuungskosten<br />

Schulen<br />

Kinderkomponente der<br />

Eigenheimförderung<br />

Familienkomponente soziale<br />

Wohnraumförderung<br />

↔ ↔ 30% Bund, 70% Kommunen<br />

√<br />

GKV<br />

Bund, zusätzlich einzelne<br />

Länder (BY, BW, SA, TH)<br />

65% Bund, 35% Länder<br />

↔ ↔ Länder und Kommunen<br />

↔ ↔ ↔<br />

je 42,5% Bund und Länder,<br />

15% Kommunen<br />

↔ ↔ Länder und Kommunen<br />

↔ ↔ ↔<br />

√<br />

je 42,5% Bund und Länder,<br />

15% Kommunen<br />

Erziehungsberatung, Heime ↔ ↔ ↔ Bund, Länder, Kommunen<br />

Quelle: Eigene Darstellung.<br />

Anmerkungen: √ = vollständige Zuständigkeit; ↔ = teilweise zuständig. Die prozentualen Angaben bei der<br />

Mischzuständigkeit beziehen sich auf die Finanzträgerschaft.<br />

1 Der Verteilungsschlüssel der Einkommenssteuer wird aufgrund des Familienleistungsausgleichs durch eine<br />

Kompensation zugunsten der Länder verändert, so dass das Verhältnis 74 zu 26 beträgt (vgl. § 1<br />

Finanzausgleichsgesetz).<br />

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