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VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

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Beginn: 19.30 Uhr<br />

Ende: 21.11 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister Leopold WIMMER<br />

Vizebürgermeister Ferdinand WOLF<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>SITZUNG</strong> <strong>des</strong><br />

GEMEINDERATES<br />

Öffentlicher Sitzungsteil<br />

am 16.06.2011<br />

Zl. G20110616<br />

im Gemeindeamt Niederhollabrunn.<br />

Die Einladung erfolgte am 10.06.2011<br />

durch Mail bzw. Einzelladung.<br />

<strong>die</strong> Mitglieder <strong>des</strong> Gemeinderates<br />

gfGR Herbert Mag. MANTLER gfGR Ernst RÖTZER<br />

gfGR Johann SCHACHEL gfGR Hermann ULRAM<br />

gfGR Erich ZINSBERGER<br />

GR Christian DUFFEK GR Martin FAUSTMANN<br />

GR Robert FÜRST GR Martin KANTNER<br />

GR Josef LABSCHÜTZ GR Rudolf MALANIK<br />

GR Johannes Mag.(FH) SCHACHEL Msc GR Leopold SCHNEIDER<br />

GR Tatjana KRÖLL GR Manfred STEINHAUSER<br />

GR Josef KAISER<br />

entschuldigt abwesend waren:<br />

GR Norbert Ing. SCHWARZ<br />

nicht entschuldigt abwesend waren:<br />

---<br />

ausserdem anwesend waren:<br />

Pressevertretungen (NÖN, NÖ Anzeiger), 2 Zuhörer<br />

Schriftführer: gfGR Erich Zinsberger<br />

Namensnennungen im Folgenden ohne Titel<br />

Die Sitzung ist öffentlich.<br />

Die Sitzung ist beschlussfähig.


MARKTGEMEINDE NIEDERHOLLABRUNN<br />

2004 Niederhollabrunn, Amtsweg 1 Pol.Bez. Korneuburg<br />

Tel. 02269/2224, Fax.Dw. 24 email: gem.niederhollabrunn@aon.at<br />

UID-Nr. ATU 16256600<br />

Betreff: Einladung zur Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates<br />

Zl. G20110616<br />

E I N L A D U N G<br />

zu der am Donnerstag, den 16. Juni 2011<br />

um 19.30 Uhr<br />

im Gemeindeamt Niederhollabrunn<br />

stattfindenden Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates.<br />

Tagesordnung:<br />

1) Protokoll Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates, Zl. G20110530<br />

2) Bericht <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

3) Abschluss eines freien Dienstvertrages – Englischbetreuung Kindergarten<br />

4) Ausgrabungen Michelberg – Grundsatzbeschluss <strong>über</strong> künstlerische Gestaltung<br />

5) Bücherbus – Kooperationsvereinbarung, Kostenbeitrag<br />

6) Schülertreff Niederhollabrunn; Vertragsverlängerung<br />

7) Grundverkehr KG Niederfellabrunn; Verkauf Teilfläche öffentl. Gut; Verordnung –<br />

Widmung<br />

8) Gewährung Subvention – Pfingstsammlung 2011<br />

9) Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erhebung einer Vergnügungsabgabe<br />

10) Beschluss <strong>über</strong> Vermietung von Räumlichkeiten Gemeindeamt<br />

11) Vergabe von Versicherungsleistungen – Neubau Kindergarten<br />

12) Beschluss <strong>über</strong> Erhöhung der Beitragsleistung an Senningbach-Wasserverband<br />

13) Friedhof Haselbach; Kündigung Versicherungsvertrag<br />

14) Beschluss <strong>über</strong> Abschluss eines Vertrages zur Durchführung der Friedhofsarbeiten<br />

15) Beschluss <strong>über</strong> Änderung der Friedhofsgebührenordnung<br />

16) Beschluss <strong>über</strong> Widmung / Entwidmung zu Teilungsverfahren Gz. 1568/09, KG<br />

Niederhollabrunn<br />

17) Vergabe Finanzierung Ankauf Rüstlöschfahrzeug<br />

18) Beschluss Abschluss Versicherungsvertrag zu Rüstlöschfahrzeug (FF Nd.Fellabrunn)<br />

19) Beschluss Auflösung Versicherungsvertrag zu Tanklöschfahrzeug (FF Nd.Fellabrunn)<br />

20) Beschluss <strong>über</strong> Auflösung Versicherungsvertrag; Rechtschutz<br />

21) Beschluss <strong>über</strong> Freigabe einer Aufschließungszone, KG Niederhollabrunn<br />

22) Beschluss <strong>über</strong> Änderung der Verordnung <strong>über</strong> Bezüge der Mitglieder <strong>des</strong><br />

Gemeinderates und Ortsvorsteher<br />

23) Festsetzung von Ehrungen und Anerkennungen<br />

24) Beschluss <strong>über</strong> Erstellung eines Energiekonzeptes<br />

25) Beschluss <strong>über</strong> Anpassungen bei Miet- bzw. Pachtverträgen<br />

26) Shuttlebus 2011 – Kostenbeschluss<br />

27) Bericht der Kassaprüfungen vom 28.03.2011, 04.04.2011, und 03.05.2011<br />

28) Bericht <strong>des</strong> Umweltgemeinderates<br />

Um sicheres und pünktliches Erscheinen wird ersucht.<br />

Niederhollabrunn, 10.06.2011<br />

angeschlagen am:10.06.2011<br />

abgenommen am: 17.06.2011<br />

der Bürgermeister:<br />

Leopold WIMMER e.h.


Der Vorsitzende eröffnet <strong>die</strong> Sitzung, begrüßt <strong>die</strong> anwesenden Mitglieder <strong>des</strong> Gemeinderates, <strong>die</strong><br />

Zuhörer und Pressevertretung. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.<br />

Vor Eingehen in <strong>die</strong> Tagesordnung wird vom Vorsitzenden bekanntgegeben, dass der TOP 23) von<br />

der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Die nachfolgend gereihten Punkte werden entsprechend<br />

vorgereiht.<br />

Übergang in <strong>die</strong> Tagesordnung<br />

1) Protokoll Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates, Zl. G20110530<br />

Zum Protokoll vom 30.05.2011 liegen keine Einwendungen vor, der Vorsitzende stellt <strong>die</strong> einstimmige<br />

Genehmigung <strong>des</strong> Protokolls fest.<br />

2) Bericht <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

Der Vorsitzende bringt folgende Punkte vor:<br />

Senningbach-Wasserverband – Maßnahmen für 2011, wird gesondert im Bauausschuss behandelt;<br />

Hochwasser vom 21.5.2011 – Dank an Feuerwehren, Anträge um Unterstützung an<br />

Lan<strong>des</strong>abteilungen sind ergangen; Straßenbauten KG Nd.Hollabrunn - Siedlungen In der Sulz, A.-<br />

Hauer-Straße fertig, Anbindung Kohlstatt fertig, nächste Arbeit Kirchenplatz, KG Haselbach –<br />

Birkenstraße, Th.-Ebendorfer-Straße u. Felbergasse, sowie Kirchenweg in Arbeit; Güterwege aus<br />

Vorjahr in Nd.Hollabrunn nach zusätzlichem Einbau Drainage mit Asphaltbelag versehen; FF-Auto in<br />

Niederfellabrunn wurde am 11.6. <strong>über</strong>nommen samt Einschulung der Kameraden; Baubeginn im<br />

Kindergarten mit 10.6., lt. Baufirma wird bis zur Fertigstellung keine Bauzeitverzögerung vorliegen;<br />

GR Schneider legt Funktion im Ausschuss Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Finanzen zurück;<br />

3) Abschluss eines freien Dienstvertrages – Englischbetreuung Kindergarten<br />

Zur Durchführung der Englischbetreuung im Kindergarten soll mit Fr. Zeiler-Rausch, Stockerau, ein<br />

freier Dienstvertrag abgeschlossen werden, ein Entwurf liegt zugrunde. Je geleisteter Stunde wird ein<br />

Honorar im Betrag von € 25,00 geleistet. Der Antrag auf Abschluss eines freien Dienstvertrages mit<br />

Fr. Zeiler-Rausch, Stockerau, unter Leistung eines Entgeltes von € 25,-/Stunde wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

4) Ausgrabungen Michelberg – Grundsatzbeschluss <strong>über</strong> künstlerische Gestaltung<br />

Zur Vorsehung einer möglichen künftigen Gestaltung der Ausgrabungen am Michelberg soll im Wege<br />

der Kulturabteilung eine Projektjury herangezogen werden, <strong>die</strong> auch <strong>über</strong> das weitere Vorgehen,<br />

geladener Wettbewerb, entscheiden soll. Dazu soll ein Grundsatzbeschluss erhoben werden, der den<br />

Auftrag zur Bildung einer Jury zur Findung einer Lösungsmöglichkeit hinsichtlich künstlerischer<br />

Gestaltung im öffentlichen Raum betreffend Ausgrabungsstätte am Michelberg vorsieht, <strong>die</strong>s wird vom<br />

Vorsitzenden zum Antrag erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

5) Bücherbus – Kooperationsvereinbarung; Kostenbeitrag<br />

Zur Neubeschaffung eines Bücherbusses mit ausgewiesenen Ankaufskosten von Eur 48.558,- soll im<br />

Wege einer Kooperationsvereinbarung eine Kostenbeteiligung vorgesehen werden. Dazu soll von der<br />

Gemeinde ein Gesamtbeitrag von Eur 2.484,65, aufgeteilt auf Pfarre mit Eur 1.000,-, Kulturverein mit<br />

Eur 1.000,- sowie Gemeinde mit Eur 484.65, geleistet werden. Der Antrag auf Abschluss der<br />

Kooperationsvereinbarung sowie Vorsehung eines einmaligen Kostenbeitrages von Eur 484,65 zur<br />

Beschaffung eines neuen Bücherbusses wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

6) Schülertreff Niederhollabrunn; Vertragsverlängerung<br />

Der mit dem NÖ Hilfswerk bestehende Vertrag zur Führung eines Schülertreffs in den Räumlichkeiten<br />

der Mehrzweckhalle Bruderndorf soll ab dem Schuljahr 2011/12 auf unbestimmte Zeit verlängert<br />

werden. Die Verlängerung gilt jeweils für ein volles Schuljahr. Eine Kündigung kann von jedem<br />

Vertragspartner sechs Monate vor Ende <strong>des</strong> Schuljahres vorgenommen werden. Der Antrag auf<br />

Beschluss <strong>über</strong> genannte Vertragsverlängerung zur Vorsehung eines Schülertreffs in<br />

Niederhollabrunn mit dem NÖ Hilfswerk wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

7) Grundverkehr KG Niederfellabrunn; Verkauf Teilfläche öffentl. Gut; Verordnung – Widmung<br />

Im Bereich der Weinberggasse, Niederfellabrunn, Fam. Glasl, soll eine Teilfläche <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Gutes, Grd.Nr. 1691/1, der Liegenschaft Grd. 185 im Ausmaß von 2 m² bzw. 0 m² zugeschlagen<br />

werden, weiters wird das TrennstückNr. 3 im Ausmaß von 4 m² dem öffentl. GrundstückNr. 1691/1<br />

zugewiesen. Dem Verkauf der Teilflächen soll zugestimmt werden, Kaufpreis von Eur 32,70/m². Die<br />

grundbücherliche Durchführung ist durch den Antragsteller vorzusehen.<br />

Der Vorsitzende erhebt den Antrag auf Verkauf der vorgenannten Teilflächen <strong>des</strong> öffentlichen Gutes<br />

an Fam. Glasl, Nd.Fellabrunn zu genannten Konditionen und Bedingungen sowie der Widmung bzw.<br />

Entlassung der genannten Flächen zum bzw. aus dem öffentlichen Gut.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

8) Gewährung Subvention – Pfingstsammlung 2011<br />

Für <strong>die</strong> Aktion Pfingstsammlung 2011 (Durchführung einer Erholungsaktion für gesundheitlich<br />

gefährdete und sozial bedürftige Kinder) soll eine Subvention der Gemeinde im Betrag von Eur 110,-<br />

gewährt werden. Weiters schlägt der Vorsitzende vor, dass als Anerkennung von jedem Mandatar ein


Beitrag in einer Höhe von Eur 10,- gespendet werden soll. gfGR Mantler bringt vor, dass <strong>die</strong>s von<br />

jedem Mandatar vertreten werden könne. GR Schachel bringt vor, dass laut eingeholter Auskunft beim<br />

Land NÖ <strong>die</strong>s keine Subvention laut Gemeindeordnung darstelle, sondern als Sammlung bewilligt<br />

wurde und schlägt vor, dass Ortsvorsteher und geschäftsf. Gemeinderäte in den Orten sammeln<br />

gehen sollen.<br />

Der Vorsitzende stellt sohin den Antrag auf Gewährung einer einmaligen Subvention im Betrag von<br />

Eur 110,- für <strong>die</strong> Pfingstsammlung 2011.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Mehrstimmig – dreizehn<br />

Dafürstimmen (Fraktionen ÖVP u. SPÖ), fünf Stimmenthaltungen (LSP-Fraktion).<br />

GR Schachel stellt einen Antrag, eine Sammlung, wie von der BH Korneuburg vorgesehen,<br />

durchführen zu dürfen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird nicht angenommen. Abstimmungsergebnis: Acht Dafürstimmen<br />

(Fraktionen LSP u. SPÖ), zwei Gegenstimmen (GR Faustmann, GR Kröll), acht Stimmenthaltungen<br />

(ÖVP-Fraktion ohne GR Faustmann u. GR Kröll).<br />

9) Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erhebung einer Vergnügungsabgabe<br />

Für den Betrieb von öffentl. Spielapparaten soll nachstehend Verordnung erhoben werden:<br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 22 NÖ Spielautomatengesetz, LGBl. 7071, wird verordnet:<br />

Die Vergnügungsabgabe für den öffentlichen Betrieb von Spielapparaten beträgt je Spielapparat und<br />

begonnenem Kalendermonat € 25,00. Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem<br />

Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung vorgenannter Verordnung wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

10) Beschluss <strong>über</strong> Vermietung von Räumlichkeiten Gemeindeamt<br />

Zum Antrag von Fa. Elektro Trnka vom 28.9.2010 sowie Ergänzung vom 10.6.2011 wird dargelegt,<br />

dass für <strong>die</strong> ehemaligen Postamtsräume im Gesamtausmaß von 65,20 m² ein Hauptmietzins von Eur<br />

250,- excl. Mwst. geboten wird. Der Vorsitzende bringt vor, dass im Hinblick auf <strong>die</strong> weitere<br />

Behandlung <strong>des</strong> Punktes auch nicht öffentliche Belange angesprochen werden und stellt den Antrag<br />

auf Verweis ggst. Punktes in einen nicht öffentlichen Sitzungsteil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

11) Vergabe von Versicherungsleistungen – Neubau Kindergarten<br />

Zur Vorsehung der Versicherung <strong>des</strong> künftigen Kindergartengebäu<strong>des</strong> liegen von sieben Instituten<br />

Anbote vor. NÖ Versicherung, Wiener Städtische Versicherung, AllianzVersicherung, sowie vom<br />

RaiffeisenVersicherungsMakler<strong>die</strong>nst – NÖ Versicherung, Allianz, Uniqa, Donau.<br />

Nach Auswertung der vorliegenden Anbote weist sich jenes der NÖ Versicherung zu den Sparten<br />

Feuer, Einbruch<strong>die</strong>bstahl, Leitungswasserschaden, Glas, Sturmschaden mit einem Anbotsbetrag von<br />

Eur 1.019,- als Bestbot aus. Hinsichtlich der Anfrage betreffend Versicherungssumme wird dargelegt,<br />

dass gemäß Ausschreibung <strong>die</strong> Gesamtbaukosten mit einem Betrag von Eur 1,850.000,- beziffert<br />

sind.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Abschluss der Versicherungsleistungen, wie vorgenannt, mit der<br />

NÖ Versicherung zum Anbotsbetrag von Eur 1.019,- Jahresprämie inkl. aller Nebengebühren.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

12) Beschluss <strong>über</strong> Erhöhung der Beitragsleistung an Senningbach-Wasserverband<br />

Die Beitragsleistung an den Senningbach-Wasserverband soll mit 1.1.2011 auf einen<br />

Gemeindebeitrag von Eur 20.160,- angehoben werden. Gesamtbeiträge aller Verbandsgemeinden<br />

wird mit Eur 70.000,- beziffert. Der Antrag auf Erhöhung der jährlichen Beitragsleistung an den<br />

Senningbach-Wasserverband ab 1.1.2011 auf Eur 20.160,- wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

13) Friedhof Haselbach; Kündigung Versicherungsvertrag<br />

Die bestehende Unfallversicherung für den bestellten Totengräber wird, nachdem <strong>die</strong>ser <strong>die</strong><br />

Leistungen nicht weiter ausführen will, zur sofortigen Auflösung vorgesehen. Dazu wird der Antrag<br />

erhoben, <strong>die</strong> Pol. 07-G459.946/2 bei der Wr. Städtische Versicherung ersatzlos aufzulösen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

14) Beschluss <strong>über</strong> Abschluss eines Vertrages zur Durchführung der Friedhofsarbeiten<br />

Zur künftigen Durchführung der Leistungen im Bereiche <strong>des</strong> Friedhofs Haselbach liegt nach Anfrage<br />

bei regionalen Bestattern ein Anbot der Bestattung Frittum, Obermallebarn, zugrunde, Firma Rauscher<br />

teilte mündliche Absage mit. Diesbezüglich sollen <strong>die</strong> Grabarbeiten am Friedhof an Bestattung Frittum<br />

<strong>über</strong>tragen werden. Vertragsdauer auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres<br />

Jahr. Definition der Leistungen <strong>des</strong> Auftragnehmers samt ausgewiesener Kosten, Indexanpassungen<br />

und verrechenbarer Leistungen. Desweiteren Vertretungsbefugnis sowie Vertragsauflösung.<br />

Der Vertrag liegt vollinhaltlich dem Punkte zugrunde. Die Tarifsätze werden vom Vorsitzenden<br />

verlesen. Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages zur Durchführung der Friedhofsarbeiten an <strong>die</strong><br />

Bestattung Frittum, Obermallebarn, in genannter und vorliegender Form mit sofortiger Wirkung wird<br />

erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

15) Beschluss <strong>über</strong> Änderung der Friedhofsgebührenordnung


Nachstehende Änderung der Friedhofsgebührenordnung wird vorgebracht:<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Niederhollabrunn hat in seiner Sitzung vom 16.06.2011, TOP<br />

15, folgende Änderung der Friedhofsgebührenordnung, Zl. VO-Fr-001/2007, bzw. VO-Fr-001/1-2008,<br />

für den Friedhof der Marktgemeinde Niederhollabrunn in der Katastralgemeinde Haselbach sowie der<br />

Aufbahrungshalle in Niederhollabrunn beschlossen:<br />

§ 1 - Arten der Friedhofsgebühren<br />

Für <strong>die</strong> Benützung <strong>des</strong> Gemeindefriedhofes werden eingehoben:<br />

a) Grabstellengebühren b) Verlängerungsgebühren c) Beerdigungsgebühren<br />

d) Enterdigungsgebühren e) Gebühren für <strong>die</strong> Benützung der Aufbahrungshalle bzw. Leichenkammer<br />

§ 4 - Beerdigungsgebühren<br />

1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und <strong>die</strong> Bereitstellung <strong>des</strong><br />

Versenkungsapparates) beträgt bei<br />

a) Erdgrabstellen € 520,00 b) Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Grüfte) € 560,00<br />

c) Grüfte € 560,00 Abs. 2) entfällt<br />

§ 7 - Schluß- und Übergangsbestimmungen - Diese Änderung der Friedhofsgebührenverordnung wird<br />

mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgt.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung der Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Änderung der Friedhofsgebührenordnung<br />

wird erhoben.<br />

Beschluss. Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

16) Beschluss <strong>über</strong> Widmung/Entwidmung zu Teilungsverfahren Gz. 1568/09, KG<br />

Niederhollabrunn<br />

Gemäß Teilungsurkunde <strong>des</strong> Vermessungsamtes Korneuburg, Gz. 1568/09, sind infolge einer<br />

Grenzbegradigung folgende Übertragungen vorgesehen: Vom GrundstückNr. 87, EZ 22, das<br />

Trennstück 1 im Ausmaß von 19 m2 ins öffentliche Gut, weiters vom Grundstücknr. 1770/3, EZ 180<br />

eine Fläche von 6 m² aus dem öffentlichen Gut zum GrundstückNr. 87. Der Teilungsplan liegt ggst.<br />

Punkte zur Einsicht zugrunde, <strong>die</strong> Übertragung der genannten Trennstücke kann sohin vollzogen<br />

werden. Der Antrag auf Vorsehung der Kundmachung der Übertragungen wie vorangeführt wird<br />

erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

17) Vergabe Finanzierung Ankauf Rüstlöschfahrzeug<br />

Zur Bedeckung <strong>des</strong> Ankaufs <strong>des</strong> Rüstlöschfahrzeuges für <strong>die</strong> FF Nd.Fellabrunn wurde im Wege einer<br />

Ausschreibung <strong>die</strong> Anbotseinholung zur Finanzierung vorgesehen. Dazu wurde insgesamt acht<br />

Anbote eingereicht, wobei für Variante Leasing drei, für Variante Darlehen fünf Anbote vorliegen.<br />

Finanzierungsbedarf von Eur 246.337,21; Dazu liegt von der Wirtschaftsberatungskanzlei Wally eine<br />

Stellungnahme vom 07.06.2011 zugrunde und weist wie folgt aus:<br />

Stellungnahme zu den Finanzierungsvarianten betreffend Ankauf eine Feuerwehr Löschfahrzeuges<br />

Unter anderem ist zu prüfen ob <strong>die</strong> Finanzierung <strong>über</strong> Darlehen oder Leasing erfolgen soll.<br />

LEASING: Es liegen drei Angebote vor a) PSK Leasing b) Hypo NÖ Leasing c) Raika Leasing<br />

a) PSK Leasing: Vorauszuschicken ist, dass bei <strong>die</strong>sem Angebot der zugrunde gelegte Zinssatz nicht<br />

angegeben ist. Weiters gibt es keinerlei Angaben <strong>über</strong> den voraussichtlich zu leistenden Endwert.<br />

Dass ein Betrag zu leisten ist, ergibt sich aus dem letzten Absatz „unter der Annahme, dass das<br />

Leasingobjekt nach ordnungsgemäßen Vertragsende zu einem, einem gültigen Leasingentgelt<br />

entsprechenden Preis verwertet werden kann“. Die Aussage der Gesamtbelastung kann sich daher<br />

nur auf <strong>die</strong> Leasingraten und <strong>die</strong> Kosten beziehen. 2.273,07 mal 120 Monate ergibt gesamt<br />

272.768,40 zuzüglich voraussichtlicher Kosten in Höhe von € 1.706,47.<br />

b) Hypo NÖ Leasing: Der Leasingrate wurde ein Aufschlag in Höhe von 1.5 % +<strong>über</strong> dem 6 Monats<br />

Euribor unterlegt. Dies ist wesentlich mehr als in den später angeführten Darlehensvarianten. Weiters<br />

gibt es auch hier keine Angaben <strong>über</strong> einen eventuellen Restwert, der einkalkuliert ist.<br />

Gesamtbelastung: 13.708,30 mal 18 Raten = 246.749,40 zuzüglich Kosten und Restwert.<br />

c) Raika Leasing: Bei <strong>die</strong>sem Angebot fehlt auch <strong>die</strong> Angabe <strong>über</strong> den zugrunde gelegten Zinssatz.<br />

Die Gesamtbelastung ergibt sich aus: 2.733,37 mal 108 Monate = 295.203,96 zuzüglich Kosten und<br />

einer angegebenen Restzahlung in Höhe von € 5.457,55.<br />

Da bei allen Angeboten wesentliche Angaben fehlen, ist eine wirtschaftliche Beurteilung nicht möglich<br />

und kann daher nicht zu <strong>die</strong>ser Variante geraten werden da zu viele Unsicherheiten vorhanden sind.<br />

Es ist auch nicht zu beurteilen, wie sich der vom Land angebotene Zinszuschuss auswirkt, da <strong>die</strong><br />

Bemessungsgrundlage bei zwei Angeboten fehlt.<br />

DARLEHEN: Bezüglich der Variante einer Finanzierung <strong>über</strong> Darlehen wurden fünf Angebote<br />

abgegeben a) Bank Austria b) Hypo NÖ c) Kommunalkredit d) Raika Stockerau e) Sparkassa<br />

Korneuburg; Es wurden für vier Varianten Angebote abverlangt<br />

3 – Monats Euribor - vier Angebote; 6 – Monats Euribor - fünf Angebote; SMR Bund - keine<br />

Angebote; Fix Zinssatz - drei Angebote<br />

Nach Studium der Zinsentwicklung der letzten 10 Jahre ist zu sagen, dass <strong>die</strong> angebotenen Zinssätze<br />

sowohl für fünf als auch für 10 Jahre <strong>über</strong> dem Durchschnitt der Zinsen für 3- Monats als auch 6 –<br />

Monat Euribor liegen. Bei genauer Betrachtung der Zinsentwicklung (Quelle Österreichische<br />

Nationalbank) ist ersichtlich, dass jeweils bei aufsteigenden Zinssätzen (was derzeit der Fall ist und


auch mit einem Zyklus von ca. vier Jahren regelmäßig erfolgt) <strong>die</strong> Zinsen <strong>des</strong> 3-Monats Euribor sich<br />

laufend an den Zinssatz <strong>des</strong> 6-Monats Euribor annähern. Daher wäre ein Darlehen unter der<br />

Zugrundelegung <strong>des</strong> 6-Monats Euribors anzuraten.<br />

Die Angebote für <strong>die</strong>se Variante zeigen sich wie folgt: (Angeführt wird jeweils der angegebene<br />

Aufschlag auf den Euribor Zinssatz) Raika Stockerau - 0,47; Hypo NÖ - 0,57; Bank Austria<br />

- 0,60; Kommunalkredit - 0,60; Sparkassa Korneuburg - 0,69<br />

Da sowohl bei dem Angebot der Sparkasse Korneuburg wie auch der Bank Austria <strong>die</strong> in der<br />

Ausschreibung angeforderten Tilgungspläne fehlen, entsprechen <strong>die</strong> Angebote nicht der<br />

Ausschreibung. Zu bemerken ist aber, dass <strong>die</strong> Angebote auch bei Vorlage <strong>die</strong>ser Tilgungspläne <strong>über</strong><br />

den Bestbietern liegen. Der Zinszuschuss kann außer Acht gelassen werden, da er bei allen<br />

Darlehensvarianten zum Tragen kommt.<br />

Die drei Bestbieter für <strong>die</strong>se Variante haben auch jeweils einen Tilgungsplan beigelegt und <strong>die</strong><br />

Gesamtkosten angeführt. Daraus ergibt sich, dass dem Angebot der Raika Stockerau der Vorzug zu<br />

geben ist (Gesamtkosten unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Zinssatzes vom 23.5.2011 € 270.521,97 im<br />

Vergleich zum Zweitbieter Hypo NÖ Werte vom 25.5.2011 –Euribor Änderung plus 0,002 nicht zu<br />

berücksichtigen- € 275.620,86)<br />

Der Vorsitzende stellt sohin den Antrag, den Zuschlag zur Vorsehung der Finanzierung <strong>des</strong> Ankaufes<br />

<strong>des</strong> Rüstlöschfahrzeuges entsprechend dem Anbot der Raiffeisenbank Stockerau zur Variante<br />

Darlehen mit der Verzinsung 6-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,47 % zu erteilen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

18) Beschluss Abschluss Versicherungsvertrag zu Rüstlöschfahrzeug (FF Nd.Fellabrunn)<br />

Zur Vorsehung der Versicherung <strong>des</strong> neu beschafften RLFA liegt ein Anbot der IGB<br />

VersicherungsberatungsGmbH vor. Dazu wird bei einem Beschaffungswert von bis zu Eur 436.000,-<br />

eine Versicherung der Sparten Haftpflicht, Vollkasko sowie Rechtsschutz zu einer Jahresprämie von<br />

Eur 385,99 angeboten. Diese `Blaulichtpolizze` sieht vor, dass der gesamte Fuhrpark einer Feuerwehr<br />

bei genanntem Institut zur Versicherung zu bringen ist, wobei <strong>die</strong> Prämienbewertung der genannten<br />

Sparten auf dem Anschaffungswert beruht.<br />

Der Antrag auf Abschluss <strong>des</strong> Versicherungsvertrages <strong>des</strong> neu beschafften Rüstlöschfahrzeuges bei<br />

der IGB-VersicherungsberatungsGmbH mit einer Jahresprämie von Eur 385,99 zu den Sparten<br />

Haftplicht, Vollkasko sowie Rechtsschutz wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

19) Beschluss Auflösung Versicherungsvertrag zu Tanklöschfahrzeug (FF Nd.Fellabrunn)<br />

Das bestehende Tanklöschfahrzeug der FF Niederfellabrunn, LKW Steyr, beh. Kennz. KO 31 CD, soll<br />

aus dem Dienst gestellt werden, dazu wird auch <strong>die</strong> Auflösung <strong>des</strong> Versicherungsvertrages bei der<br />

Wiener Städtischen Versicherung, Pol.Nr. C5-M148.255-4 vorgesehen. Der Antrag auf Auflösung <strong>des</strong><br />

genannten Versicherungsvertrages wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

20) Beschluss <strong>über</strong> Auflösung Versicherungsvertrag; Rechtschutz<br />

Der Versicherungsvertrag bei der D.A.S.Rechtsschutz-VersicherungsAG, Pol.Nr. 0010425/2 soll zum<br />

nächst möglichen Termin, das ist zum 1.1.2012 einer Auflösung zugeführt werden. Gemäß Vertrag ist<br />

<strong>die</strong> Kündigung mind. drei Monate vorher vorzusehen. Eine Neuausschreibung einer Gemeinde-<br />

Rechtschutz-Versicherung soll erwogen werden. Der Antrag auf Kündigung <strong>des</strong> genannten<br />

Versicherungsvertrages wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

21) Beschluss <strong>über</strong> Freigabe einer Aufschließungszone, KG Niederhollabrunn<br />

Zur Freigabe einer Aufschließungszone in der KG Niederhollabrunn wird folgende Verordnung<br />

vorgebracht:<br />

§ 1 – Gemäß § 75 Abs. 2 der NÖ Bauordnung, LGBl. 8200 i.d.g.F., wird <strong>die</strong> im Flächenwidmungsplan<br />

festgelegte Aufschließungszone BA-A3 in der KG Niederhollabrunn, betreffend <strong>die</strong> Grundstücke Nr.<br />

269, 273, 275/1, 275/2 und 281 zur Grundteilung und Bebauung freigegeben.<br />

§ 2 – Die Voraussetzung für <strong>die</strong> Freigabe einer Aufschließungszone ist gemäß dem Örtlichen<br />

Raumordnungsprogramm i.d.g.F. wie folgt erfüllt: Die Freigabe <strong>des</strong> BA-A3 (KG Niederhollabrunn)<br />

kann erfolgen, wenn ein Teilungsplan unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit aller betroffenen<br />

Grundstücke vorhanden ist.<br />

§ 3 – Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung der vorgenannten Verordnung zur Freigabe der<br />

Aufschließungszone BA-A3, KG Niederhollabrunn, wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

22) Festsetzung von Ehrungen und Anerkennungen<br />

Zur Vorsehung der Festsetzung von Ehrungen und Anerkennungen an Mandatare wird folgende<br />

Festlegung vorgeschlagen:<br />

Vorgeschlagen wird, <strong>die</strong>s in einer Zeitspanne mit fünf Jahren mit einer Urkunde zu versehen, bei<br />

Zeitspanne ab fünf bis zehn Jahren mit Urkunde für besondere Ver<strong>die</strong>nste, ab zehn bis fünfzehn<br />

Jahren mit einer Urkunde und Ehrennadel in Bronze, ab fünfzehn bis zwanzig Jahre mit Urkunde und


Ehrennadel in Silber, von zwanzig bis fünfundzwanzig Jahre mit Urkunde und Ehrennadel in Gold,<br />

dar<strong>über</strong> hinaus mit Anerkennungsurkunde sowie Ehrenring der Gemeinde. Auch soll <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

eingeräumt werden, bei spezifischen Leistungsbereichen <strong>die</strong> entsprechenden Zusätze einbringen zu<br />

können. Hinsichtlich der Vorsehung von Mustern wird ein Katalog der Fa. Pickner vorgelegt.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung zur Festsetzung von Ehrungen und Anerkennungen wie<br />

vorangeführt wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

23) Beschluss <strong>über</strong> Erstellung eines Energiekonzeptes<br />

Zur Erstellung eines regionalen Energiekonzeptes unter Einbeziehung von öffentlichen Gebäuden<br />

sowie der Straßenbeleuchtung soll im Wege der Leader-Region <strong>die</strong> Fa. Hydro-Ingenieure, Krems,<br />

damit betraut werden. Kostenpunkt von Eur 5.780,- Förderung von Eur 3.368,-, Effektive Kosten sohin<br />

von Eur 2.412,-.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung zur Erstellung eines Energiekonzeptes für <strong>die</strong> Gemeindegebäude<br />

sowie Straßenbeleuchtung mit einem Kostenpunkt von Eur 5.780,- an <strong>die</strong> Firma Hydro Ingenieure,<br />

Krems, im Wege der Leader-Region wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

24) Beschluss <strong>über</strong> Anpassungen bei Miet- bzw. Pachtverträgen<br />

Für alle von Körperschaften öffentl. Rechts bestehenden Miet- und Pachtverhältnissen von<br />

Immobilien, sind <strong>die</strong> Miet- u. Pachtentgelte aus steuerlichen Gründen einer Anpassung zuzuführen.<br />

Dazu wird nach Vorlage der betreffenden Verträge folgende Festlegung bzw. Anpassung getroffen:<br />

- Mietvertrag mit Raika Stockerau<br />

Anpassung zum 1.1.2011 unter Betrachtziehung einer 1,5 % AFA auf einen Mietzins per m² von Eur<br />

5,00 (inkl. Mwst).<br />

- Mietvertrag mit Elektro Trnka<br />

Im Hinblick auf <strong>die</strong> geplante Festlegung zur Nachmietung von Flächen wird auf den gesonderten<br />

Tagesordnungspunkt verwiesen.<br />

- Mietvertrag mit Union Sportverein<br />

Anpassung der Jahresmiete unter Betrachtziehung einer 1,5 % AFA zum Mietvertrag vom 09.10.1990<br />

auf Eur 3.246,00<br />

- Tarife der Mehrzweckhalle Bruderndorf<br />

Tarifänderung mit nächstfolgendem Monatsersten wie folgt:<br />

- Sauna – je Einheit auf Eur 5,-; Turnsaal je Stunde auf € 27,-; Mieten Veranstaltungssaal:<br />

Versammlung max. ½ Tag Eur 90,-; Veranstaltung von Montag bis Freitag Eur 135,-; Veranstaltung an<br />

Samstag oder Sonntag – Eur 180,-; Veranstaltung auf zwei aufeinander folgenden Tagen € 260,-;<br />

Grundtarif für Reinigung von € 72,-;<br />

Der Vorsitzende erhebt sohin <strong>die</strong> Anträge auf Vorsehung der vorgenannten Anpassungen bei den<br />

bestehenden Miet- bzw. Pachtverträgen sowie der Festsetzung der Tarife.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

25) Shuttlebus 2011 – Kostenbeschluss<br />

Nach Vorsehung einer Änderung der Routenpläne bzw. Linienführungen <strong>des</strong> Shuttlebus für das Jahr<br />

2011 wird auf Basis der Musterberechnung ein Kostenbeitrag von Eur 2.446,30 für das laufende Jahr<br />

in Aussicht gestellt. Dabei werden 15 Veranstaltungen angefahren, Ticketpreis für Teilnehmer von Eur<br />

3,-, Veranstalterbeitrag von Eur 1,50, sowie Sponsoring und Förderungen sind inklu<strong>die</strong>rt.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung zur Leistung eines Kostenbeitrages für den Shuttlebus 2011 in<br />

einem Betrag von Eur 2.446,30 wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

26) Bericht der Kassaprüfungen vom 28.03.2011, 04.04.2011, und 03.05.2011<br />

Der Vorsitzende <strong>des</strong> Prüfungsausschusses bringt zu den Kassaprüfungen seinen Bericht vor:<br />

28.03.2011 – Kassaprüfung konnte wegen Beschlussunfähigkeit nicht vorgenommen werden.<br />

04.04.2011 – Der Inhalt der Prüfungsfeststellung <strong>des</strong> Ausschusses wird vorgebracht. Nachdem <strong>die</strong>ser<br />

Bericht sich auf den RA 2010 bezieht und <strong>die</strong> vorliegende Anfrage bereits einer Erledigung zugeführt<br />

wurde, wird auf <strong>die</strong>se verwiesen.<br />

03.05.2011 – Der Inhalt der Prüfungsfeststellung wird vorgebracht. Hinsichtlich der Terminisierung der<br />

Prüfung ist künftighin nach Möglichkeit ein Einvernehmen mit den Verwaltungsbe<strong>die</strong>nsteten<br />

herzustellen.<br />

Der Antrag auf Entlastung <strong>des</strong> Prüfungsausschusses wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

27) Bericht <strong>des</strong> Umweltgemeinderates<br />

GR Fürst als bestellter Umweltgemeinderat bringt folgenden Bericht vor: Im vergangenen Jahr lagen<br />

keine größeren Katastrophen vor; im Jahr 2010 wurden im Gemeindegebiet vier Solaranlagen sowie 1<br />

Wärmepumpe installiert, der Kostenzuschuss der Gemeinde weist einen Betrag von Eur 1.395,15 aus.<br />

Der Abwasserkanal ist weitgehend fertiggestellt, Anschlüsse der Haushalte sollten im laufenden Jahr<br />

vorgesehen werden um eine lückenlose umweltbewusste Entsorgungsstruktur zu erreichen; Leider<br />

liegen in den Orten sogenannte „Sammler“ vor, wo zusammengeraffte Objekte bzw. Grundstücke <strong>die</strong><br />

Straßenränder zieren, dazu liegen jedoch noch keine Lösungen vor. Weiters ist beabsichtigt, im


Frühjahr 2012 einen Aktiv-Tag „Saubere Gemeinde“ zu veranstalten, wo alle Gemeindebürger<br />

aufgerufen werden sollen, den achtlos weggeworfenen Müll zu sammeln.<br />

Der Vorsitzende schließt <strong>die</strong> öffentliche Sitzung <strong>des</strong> Gemeinderates.<br />

.<br />

.................................................. R.S. .......................................................<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

………………………………… ……………………………… …..………………………...<br />

Unterfertigung gem. Unterfertigung gemäß Unterfertigung gemäß<br />

§ 53 Abs. 3 für ÖVP § 53 Abs. 3 für SPÖ § 53 Abs. 3 für LSP

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