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VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

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auch mit einem Zyklus von ca. vier Jahren regelmäßig erfolgt) <strong>die</strong> Zinsen <strong>des</strong> 3-Monats Euribor sich<br />

laufend an den Zinssatz <strong>des</strong> 6-Monats Euribor annähern. Daher wäre ein Darlehen unter der<br />

Zugrundelegung <strong>des</strong> 6-Monats Euribors anzuraten.<br />

Die Angebote für <strong>die</strong>se Variante zeigen sich wie folgt: (Angeführt wird jeweils der angegebene<br />

Aufschlag auf den Euribor Zinssatz) Raika Stockerau - 0,47; Hypo NÖ - 0,57; Bank Austria<br />

- 0,60; Kommunalkredit - 0,60; Sparkassa Korneuburg - 0,69<br />

Da sowohl bei dem Angebot der Sparkasse Korneuburg wie auch der Bank Austria <strong>die</strong> in der<br />

Ausschreibung angeforderten Tilgungspläne fehlen, entsprechen <strong>die</strong> Angebote nicht der<br />

Ausschreibung. Zu bemerken ist aber, dass <strong>die</strong> Angebote auch bei Vorlage <strong>die</strong>ser Tilgungspläne <strong>über</strong><br />

den Bestbietern liegen. Der Zinszuschuss kann außer Acht gelassen werden, da er bei allen<br />

Darlehensvarianten zum Tragen kommt.<br />

Die drei Bestbieter für <strong>die</strong>se Variante haben auch jeweils einen Tilgungsplan beigelegt und <strong>die</strong><br />

Gesamtkosten angeführt. Daraus ergibt sich, dass dem Angebot der Raika Stockerau der Vorzug zu<br />

geben ist (Gesamtkosten unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Zinssatzes vom 23.5.2011 € 270.521,97 im<br />

Vergleich zum Zweitbieter Hypo NÖ Werte vom 25.5.2011 –Euribor Änderung plus 0,002 nicht zu<br />

berücksichtigen- € 275.620,86)<br />

Der Vorsitzende stellt sohin den Antrag, den Zuschlag zur Vorsehung der Finanzierung <strong>des</strong> Ankaufes<br />

<strong>des</strong> Rüstlöschfahrzeuges entsprechend dem Anbot der Raiffeisenbank Stockerau zur Variante<br />

Darlehen mit der Verzinsung 6-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,47 % zu erteilen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

18) Beschluss Abschluss Versicherungsvertrag zu Rüstlöschfahrzeug (FF Nd.Fellabrunn)<br />

Zur Vorsehung der Versicherung <strong>des</strong> neu beschafften RLFA liegt ein Anbot der IGB<br />

VersicherungsberatungsGmbH vor. Dazu wird bei einem Beschaffungswert von bis zu Eur 436.000,-<br />

eine Versicherung der Sparten Haftpflicht, Vollkasko sowie Rechtsschutz zu einer Jahresprämie von<br />

Eur 385,99 angeboten. Diese `Blaulichtpolizze` sieht vor, dass der gesamte Fuhrpark einer Feuerwehr<br />

bei genanntem Institut zur Versicherung zu bringen ist, wobei <strong>die</strong> Prämienbewertung der genannten<br />

Sparten auf dem Anschaffungswert beruht.<br />

Der Antrag auf Abschluss <strong>des</strong> Versicherungsvertrages <strong>des</strong> neu beschafften Rüstlöschfahrzeuges bei<br />

der IGB-VersicherungsberatungsGmbH mit einer Jahresprämie von Eur 385,99 zu den Sparten<br />

Haftplicht, Vollkasko sowie Rechtsschutz wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

19) Beschluss Auflösung Versicherungsvertrag zu Tanklöschfahrzeug (FF Nd.Fellabrunn)<br />

Das bestehende Tanklöschfahrzeug der FF Niederfellabrunn, LKW Steyr, beh. Kennz. KO 31 CD, soll<br />

aus dem Dienst gestellt werden, dazu wird auch <strong>die</strong> Auflösung <strong>des</strong> Versicherungsvertrages bei der<br />

Wiener Städtischen Versicherung, Pol.Nr. C5-M148.255-4 vorgesehen. Der Antrag auf Auflösung <strong>des</strong><br />

genannten Versicherungsvertrages wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

20) Beschluss <strong>über</strong> Auflösung Versicherungsvertrag; Rechtschutz<br />

Der Versicherungsvertrag bei der D.A.S.Rechtsschutz-VersicherungsAG, Pol.Nr. 0010425/2 soll zum<br />

nächst möglichen Termin, das ist zum 1.1.2012 einer Auflösung zugeführt werden. Gemäß Vertrag ist<br />

<strong>die</strong> Kündigung mind. drei Monate vorher vorzusehen. Eine Neuausschreibung einer Gemeinde-<br />

Rechtschutz-Versicherung soll erwogen werden. Der Antrag auf Kündigung <strong>des</strong> genannten<br />

Versicherungsvertrages wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

21) Beschluss <strong>über</strong> Freigabe einer Aufschließungszone, KG Niederhollabrunn<br />

Zur Freigabe einer Aufschließungszone in der KG Niederhollabrunn wird folgende Verordnung<br />

vorgebracht:<br />

§ 1 – Gemäß § 75 Abs. 2 der NÖ Bauordnung, LGBl. 8200 i.d.g.F., wird <strong>die</strong> im Flächenwidmungsplan<br />

festgelegte Aufschließungszone BA-A3 in der KG Niederhollabrunn, betreffend <strong>die</strong> Grundstücke Nr.<br />

269, 273, 275/1, 275/2 und 281 zur Grundteilung und Bebauung freigegeben.<br />

§ 2 – Die Voraussetzung für <strong>die</strong> Freigabe einer Aufschließungszone ist gemäß dem Örtlichen<br />

Raumordnungsprogramm i.d.g.F. wie folgt erfüllt: Die Freigabe <strong>des</strong> BA-A3 (KG Niederhollabrunn)<br />

kann erfolgen, wenn ein Teilungsplan unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit aller betroffenen<br />

Grundstücke vorhanden ist.<br />

§ 3 – Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung der vorgenannten Verordnung zur Freigabe der<br />

Aufschließungszone BA-A3, KG Niederhollabrunn, wird erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

22) Festsetzung von Ehrungen und Anerkennungen<br />

Zur Vorsehung der Festsetzung von Ehrungen und Anerkennungen an Mandatare wird folgende<br />

Festlegung vorgeschlagen:<br />

Vorgeschlagen wird, <strong>die</strong>s in einer Zeitspanne mit fünf Jahren mit einer Urkunde zu versehen, bei<br />

Zeitspanne ab fünf bis zehn Jahren mit Urkunde für besondere Ver<strong>die</strong>nste, ab zehn bis fünfzehn<br />

Jahren mit einer Urkunde und Ehrennadel in Bronze, ab fünfzehn bis zwanzig Jahre mit Urkunde und

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