13.09.2013 Aufrufe

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nachstehende Änderung der Friedhofsgebührenordnung wird vorgebracht:<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Niederhollabrunn hat in seiner Sitzung vom 16.06.2011, TOP<br />

15, folgende Änderung der Friedhofsgebührenordnung, Zl. VO-Fr-001/2007, bzw. VO-Fr-001/1-2008,<br />

für den Friedhof der Marktgemeinde Niederhollabrunn in der Katastralgemeinde Haselbach sowie der<br />

Aufbahrungshalle in Niederhollabrunn beschlossen:<br />

§ 1 - Arten der Friedhofsgebühren<br />

Für <strong>die</strong> Benützung <strong>des</strong> Gemeindefriedhofes werden eingehoben:<br />

a) Grabstellengebühren b) Verlängerungsgebühren c) Beerdigungsgebühren<br />

d) Enterdigungsgebühren e) Gebühren für <strong>die</strong> Benützung der Aufbahrungshalle bzw. Leichenkammer<br />

§ 4 - Beerdigungsgebühren<br />

1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und <strong>die</strong> Bereitstellung <strong>des</strong><br />

Versenkungsapparates) beträgt bei<br />

a) Erdgrabstellen € 520,00 b) Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Grüfte) € 560,00<br />

c) Grüfte € 560,00 Abs. 2) entfällt<br />

§ 7 - Schluß- und Übergangsbestimmungen - Diese Änderung der Friedhofsgebührenverordnung wird<br />

mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgt.<br />

Der Antrag auf Beschlussfassung der Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Änderung der Friedhofsgebührenordnung<br />

wird erhoben.<br />

Beschluss. Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

16) Beschluss <strong>über</strong> Widmung/Entwidmung zu Teilungsverfahren Gz. 1568/09, KG<br />

Niederhollabrunn<br />

Gemäß Teilungsurkunde <strong>des</strong> Vermessungsamtes Korneuburg, Gz. 1568/09, sind infolge einer<br />

Grenzbegradigung folgende Übertragungen vorgesehen: Vom GrundstückNr. 87, EZ 22, das<br />

Trennstück 1 im Ausmaß von 19 m2 ins öffentliche Gut, weiters vom Grundstücknr. 1770/3, EZ 180<br />

eine Fläche von 6 m² aus dem öffentlichen Gut zum GrundstückNr. 87. Der Teilungsplan liegt ggst.<br />

Punkte zur Einsicht zugrunde, <strong>die</strong> Übertragung der genannten Trennstücke kann sohin vollzogen<br />

werden. Der Antrag auf Vorsehung der Kundmachung der Übertragungen wie vorangeführt wird<br />

erhoben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.<br />

17) Vergabe Finanzierung Ankauf Rüstlöschfahrzeug<br />

Zur Bedeckung <strong>des</strong> Ankaufs <strong>des</strong> Rüstlöschfahrzeuges für <strong>die</strong> FF Nd.Fellabrunn wurde im Wege einer<br />

Ausschreibung <strong>die</strong> Anbotseinholung zur Finanzierung vorgesehen. Dazu wurde insgesamt acht<br />

Anbote eingereicht, wobei für Variante Leasing drei, für Variante Darlehen fünf Anbote vorliegen.<br />

Finanzierungsbedarf von Eur 246.337,21; Dazu liegt von der Wirtschaftsberatungskanzlei Wally eine<br />

Stellungnahme vom 07.06.2011 zugrunde und weist wie folgt aus:<br />

Stellungnahme zu den Finanzierungsvarianten betreffend Ankauf eine Feuerwehr Löschfahrzeuges<br />

Unter anderem ist zu prüfen ob <strong>die</strong> Finanzierung <strong>über</strong> Darlehen oder Leasing erfolgen soll.<br />

LEASING: Es liegen drei Angebote vor a) PSK Leasing b) Hypo NÖ Leasing c) Raika Leasing<br />

a) PSK Leasing: Vorauszuschicken ist, dass bei <strong>die</strong>sem Angebot der zugrunde gelegte Zinssatz nicht<br />

angegeben ist. Weiters gibt es keinerlei Angaben <strong>über</strong> den voraussichtlich zu leistenden Endwert.<br />

Dass ein Betrag zu leisten ist, ergibt sich aus dem letzten Absatz „unter der Annahme, dass das<br />

Leasingobjekt nach ordnungsgemäßen Vertragsende zu einem, einem gültigen Leasingentgelt<br />

entsprechenden Preis verwertet werden kann“. Die Aussage der Gesamtbelastung kann sich daher<br />

nur auf <strong>die</strong> Leasingraten und <strong>die</strong> Kosten beziehen. 2.273,07 mal 120 Monate ergibt gesamt<br />

272.768,40 zuzüglich voraussichtlicher Kosten in Höhe von € 1.706,47.<br />

b) Hypo NÖ Leasing: Der Leasingrate wurde ein Aufschlag in Höhe von 1.5 % +<strong>über</strong> dem 6 Monats<br />

Euribor unterlegt. Dies ist wesentlich mehr als in den später angeführten Darlehensvarianten. Weiters<br />

gibt es auch hier keine Angaben <strong>über</strong> einen eventuellen Restwert, der einkalkuliert ist.<br />

Gesamtbelastung: 13.708,30 mal 18 Raten = 246.749,40 zuzüglich Kosten und Restwert.<br />

c) Raika Leasing: Bei <strong>die</strong>sem Angebot fehlt auch <strong>die</strong> Angabe <strong>über</strong> den zugrunde gelegten Zinssatz.<br />

Die Gesamtbelastung ergibt sich aus: 2.733,37 mal 108 Monate = 295.203,96 zuzüglich Kosten und<br />

einer angegebenen Restzahlung in Höhe von € 5.457,55.<br />

Da bei allen Angeboten wesentliche Angaben fehlen, ist eine wirtschaftliche Beurteilung nicht möglich<br />

und kann daher nicht zu <strong>die</strong>ser Variante geraten werden da zu viele Unsicherheiten vorhanden sind.<br />

Es ist auch nicht zu beurteilen, wie sich der vom Land angebotene Zinszuschuss auswirkt, da <strong>die</strong><br />

Bemessungsgrundlage bei zwei Angeboten fehlt.<br />

DARLEHEN: Bezüglich der Variante einer Finanzierung <strong>über</strong> Darlehen wurden fünf Angebote<br />

abgegeben a) Bank Austria b) Hypo NÖ c) Kommunalkredit d) Raika Stockerau e) Sparkassa<br />

Korneuburg; Es wurden für vier Varianten Angebote abverlangt<br />

3 – Monats Euribor - vier Angebote; 6 – Monats Euribor - fünf Angebote; SMR Bund - keine<br />

Angebote; Fix Zinssatz - drei Angebote<br />

Nach Studium der Zinsentwicklung der letzten 10 Jahre ist zu sagen, dass <strong>die</strong> angebotenen Zinssätze<br />

sowohl für fünf als auch für 10 Jahre <strong>über</strong> dem Durchschnitt der Zinsen für 3- Monats als auch 6 –<br />

Monat Euribor liegen. Bei genauer Betrachtung der Zinsentwicklung (Quelle Österreichische<br />

Nationalbank) ist ersichtlich, dass jeweils bei aufsteigenden Zinssätzen (was derzeit der Fall ist und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!