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Hochzeitsplaner - Kreis Rendsburg-Eckernförde

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STANDESAMTLICHE<br />

TRAUUNG<br />

Für eine rechtsgültige Eheschließung bedarf es in<br />

Deutschland einer standesamtlichen Trauung. Diese ist<br />

nur in öffentlichen Gebäuden möglich. Doch der bürokratische<br />

Akt einer standesamtlichen Trauung soll für<br />

das Brautpaar ein würdiger Auftakt in ein gemeinsames<br />

Leben sein.<br />

Vielerorts besteht die Möglichkeit, die standesamtliche<br />

Trauzeremonie an einem selbst gewählten Ort, wie beispielsweise<br />

in einer Burgruine, auf einem Schloss oder<br />

in einem historischem Kellergewölbe durchzuführen.<br />

Auch lässt sich die standesamtliche Trauung durch die<br />

Auswahl des Trauspruches, der Musik und der geladenen<br />

Gäste individuell gestalten.<br />

TRAUZEUGEN<br />

Ist der Tag der Hochzeit gekommen, wird es für die Trauzeugen<br />

Zeit, ihren offiziellen Teil während der Hochzeitszeremonie<br />

zu übernehmen. Hierbei geht es um das<br />

Bezeugen der Eheschließung. Dies bedeutet, dass die<br />

Trauzeugen sowohl im Ehebuch als auch die Heiratsurkunde<br />

unterschreiben müssen, die dann im Stammbuch<br />

der Eheleute aufbewahrt wird.<br />

Bei der Trauung an sich stehen die Trauzeugen in der<br />

Regel rechts und links vom Brautpaar. Während der<br />

Trauzeuge meistens die Aufgabe hat, die Eheringe für<br />

den Bräutigam zu verwahren und ihm im entscheidenden<br />

Moment bei der Trauung zu überreichen, hält die<br />

Trauzeugin den Brautstrauß der Braut während der Zeremonie.

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