Hochzeitsplaner - Kreis Rendsburg-Eckernförde
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STANDESAMTLICHE<br />
TRAUUNG<br />
Für eine rechtsgültige Eheschließung bedarf es in<br />
Deutschland einer standesamtlichen Trauung. Diese ist<br />
nur in öffentlichen Gebäuden möglich. Doch der bürokratische<br />
Akt einer standesamtlichen Trauung soll für<br />
das Brautpaar ein würdiger Auftakt in ein gemeinsames<br />
Leben sein.<br />
Vielerorts besteht die Möglichkeit, die standesamtliche<br />
Trauzeremonie an einem selbst gewählten Ort, wie beispielsweise<br />
in einer Burgruine, auf einem Schloss oder<br />
in einem historischem Kellergewölbe durchzuführen.<br />
Auch lässt sich die standesamtliche Trauung durch die<br />
Auswahl des Trauspruches, der Musik und der geladenen<br />
Gäste individuell gestalten.<br />
TRAUZEUGEN<br />
Ist der Tag der Hochzeit gekommen, wird es für die Trauzeugen<br />
Zeit, ihren offiziellen Teil während der Hochzeitszeremonie<br />
zu übernehmen. Hierbei geht es um das<br />
Bezeugen der Eheschließung. Dies bedeutet, dass die<br />
Trauzeugen sowohl im Ehebuch als auch die Heiratsurkunde<br />
unterschreiben müssen, die dann im Stammbuch<br />
der Eheleute aufbewahrt wird.<br />
Bei der Trauung an sich stehen die Trauzeugen in der<br />
Regel rechts und links vom Brautpaar. Während der<br />
Trauzeuge meistens die Aufgabe hat, die Eheringe für<br />
den Bräutigam zu verwahren und ihm im entscheidenden<br />
Moment bei der Trauung zu überreichen, hält die<br />
Trauzeugin den Brautstrauß der Braut während der Zeremonie.