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Download - Personalrat Schulen Bremen

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- Seite 3 -<br />

6.2 Die Vereinbarungspartner kommen überein, das in der Handlungshilfe beschriebene<br />

Verfahren zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements innerhalb<br />

der Geltungsdauer dieser Vereinbarung zu erproben und nach einer gemeinsamen<br />

Evaluation im Sinne der Ziele dieser Vereinbarung über eine Weiterentwicklung der<br />

Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu verhandeln.<br />

Die Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf<br />

von zwei Jahren außer Kraft und kann während dieses Zeitraumes mit einer Frist von<br />

drei Monaten gekündigt werden.<br />

Protokollerklärung zur Vereinbarung über die Erprobung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

gemäß § 84 (2) SGB IX<br />

Mit der „Vereinbarung über die Erprobung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

gemäß § 84 (2) SGB IX" wird ein Teilbereich der betrieblichen Gesundheitsförderung im Sinne<br />

der Ziffer 8.2 der „Dienstvereinbarung über die technikunterstützte Verarbeitung von Personaldaten<br />

und das zentrale Verfahren zur Unterstützung der Personalverwaltung und des<br />

Personalcontrollings (PuMa-Online) sowie das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal der<br />

Freien Hansestadt <strong>Bremen</strong> (MiP)" geregelt.<br />

Zwischen den Partnern dieser Vereinbarung besteht Einvernehmen, dass krankheitsbedingte<br />

Fehlzeiten im Verfahren PuMa-Online/MiP erfasst werden dürfen für den Zweck der Unterstützung<br />

der Personalsachbearbeitung bei der Ermittlung des Zeitpunktes zur Durchführung<br />

des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Darüber hinausgehende Auswertungen sind<br />

nicht zulässig.<br />

<strong>Bremen</strong>, den 28. Juni 2006<br />

gez. Lühr<br />

Staatsrat<br />

gez. Mevissen<br />

Vorsitzender des Gesamtpersonalrats<br />

für das Land<br />

und die Stadtgemeinde<br />

<strong>Bremen</strong><br />

gez. Schomacker<br />

Gesamtschwerbehindertenvertretung<br />

für das Land<br />

und die Stadtgemeinde<br />

<strong>Bremen</strong>

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