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Wandlungen in der Rentenversicherung bis zum RRG'92 - Forum ...

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Eckbert Ingenhuett, <strong>Wandlungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>bis</strong> <strong>zum</strong> RRG ´92<br />

01.10.1921 enthalten, wird dieser Steigerungsbetrag mit Wirkung vom<br />

01.07.1928 an um 40 % erhöht. Enthält e<strong>in</strong>e Rente für Beitragszeiten vor<br />

dem 01.10.1921 ke<strong>in</strong>en Steigerungsbetrag so ist hierfür e<strong>in</strong><br />

Gesamtsteigerungsbetrag von 12,-- Mark jährlich festzusetzen, sofern für<br />

jene Zeit m<strong>in</strong>destens 200 Beitragsmarken ordnungsgemäß verwendet s<strong>in</strong>d.<br />

Der K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldzuschuss ist mit Wirkung vom 01.07.1928 von jährlich 90<br />

auf 120 Mark erhöht worden. Er wird für K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Enkelk<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>bis</strong> <strong>zum</strong><br />

vollendeten 15. Lebensjahr (<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Fällen auch länger) gewährt.<br />

Ferner wird an Witwen, die dauernd o<strong>der</strong> länger als 26 Wochen<br />

erwerbsunfähig s<strong>in</strong>d, o<strong>der</strong> die das 65. Lebensjahr vollendet haben, nach<br />

dem Tod ihres Mannes e<strong>in</strong>e Rente gezahlt. Sie besteht aus dem<br />

Reichszuschuss von 72,-- Mark und 6/10-tel des Grundbetrages und <strong>der</strong><br />

Steigerungssätze <strong>der</strong> dem Manne zustehenden Invalidenrente.<br />

In gleicher Weise wird e<strong>in</strong>e Witwerrente gezahlt, wenn die verstorbene<br />

Frau versichert war, den Lebensunterhalt ganz odevorwiegend bestritten<br />

hat und <strong>der</strong> Mann erwerbsunfähig und bedürftig ist. Bei<br />

Wie<strong>der</strong>verheiratung fallen beide Renten weg; die Witwe wird mit dem<br />

Betrag ihrer Jahresrente abgefunden. Die Waisenrente für K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />

Enkel besteht aus e<strong>in</strong>em Reichszuschuss von 36 Mark und 5/10-tel des<br />

Grundbetrages und <strong>der</strong> Steigerungssätze, auf die <strong>der</strong> Ernährer zur Zeit<br />

se<strong>in</strong>es Todes Anspruch hatte.<br />

Die Renten werden durch Rentenbescheid <strong>der</strong><br />

Landesversicherungsanstalten festgestellt. Gegen diesen Bescheid ist<br />

<strong>in</strong>nerhalb Monatsfrist Berufung an das zuständige Oberversicherungsamt<br />

und gegen dessen Urteil Revision an das Reichsversicherungsamt zulässig.<br />

I.4.1.4 Lebenshaltung 1930:<br />

Aus "Deutschland, so o<strong>der</strong> so ?" von R. Knickerbocker, <strong>der</strong> für den "New<br />

York Even<strong>in</strong>g" im W<strong>in</strong>ter 31/32 als Tourist Deutschland besuchte (<strong>in</strong> :<br />

Dokumentation das III. Reich - E<strong>in</strong> Volk, e<strong>in</strong> Reich, e<strong>in</strong> Führer 1933-1937,<br />

Seite 22):<br />

"Nach e<strong>in</strong>er Statistik des Arbeitsamtes kann <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er<br />

Unterstützungsempfänger 45 Pfund Brot für 6 Mark kaufen; e<strong>in</strong>en Zentner<br />

Kartoffeln für 2,50 Mark; 9 Pfund Margar<strong>in</strong>e für 3 Mark; 15 Liter Milch für<br />

4,50 Mark; 20 Pfund Kohl für 2 Mark; 10 Her<strong>in</strong>ge, Salz und Zucker für 1<br />

Mark - und damit wären se<strong>in</strong>e 18,50 Mark aufgebraucht. Das bedeutet täglich<br />

e<strong>in</strong> halbes Brot, e<strong>in</strong> Pfund Kartoffeln, hun<strong>der</strong>t Gramm Kohl, fünfzig Gramm<br />

Margar<strong>in</strong>e und dreimal im Monat e<strong>in</strong>en Her<strong>in</strong>g pro Kopf".<br />

1932<br />

<strong>Forum</strong>-Sozialhilfe - http://www.forum-sozialhilfe.de<br />

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