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Was geschieht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass meine Einkünfte<br />

unter der Versicherungsgrenze liegen?<br />

Stellt sich nachträglich heraus, dass Ihre Prognose falsch war, so besteht<br />

dennoch die Pflichtversicherung für Sie. Ihr Versicherungsschutz bleibt in<br />

allen Sparten aufrecht.<br />

Wie lange besteht mein Versicherungsschutz, wenn ich erklärt habe,<br />

dass meine Beitragsgrundlage die Versicherungsgrenze voraussichtlich<br />

übersteigen wird?<br />

Die Pflichtversicherung bleibt solange bestehen, bis Sie Ihre Überschreitungserklärung<br />

revidieren und erklären, dass die Versicherungsgrenze<br />

nicht überschritten wird. Die Pflichtversicherung endet in einem solchen Fall<br />

vorläufig mit dem Letzten jenes Monats, in dem Sie die Erklärung abgegeben<br />

haben.<br />

2. Sie erklären, dass Ihre Beitragsgrundlage die Versicherungsgrenze<br />

voraussichtlich nicht übersteigen wird.<br />

Sie können diese Erklärung ohne nähere Erläuterungen abgeben, auch<br />

wenn Ihre Einkommensteuerbescheide aus den Vorjahren Einkünfte über<br />

der Versicherungsgrenze aufweisen. Die Folgen sollten Sie allerdings gut<br />

überdenken: Zwar müssen Sie vorläufig keine Sozialversicherungsbeiträge<br />

entrichten, es besteht für Sie aber auch kein Kranken- und Unfallversicherungsschutz.<br />

(Eventuell können Sie sich kostenlos in der Krankenversicherung<br />

Ihres Ehepartners mitversichern.)<br />

Im Nachhinein prüfen wir anhand Ihrer tatsächlichen Einkünfte, ob es bei<br />

der Versicherungsfreiheit bleibt oder ob Sie die Versicherungsgrenze doch<br />

überschritten haben.<br />

Achtung!<br />

Wenn Sie entgegen Ihrer Prognose die Versicherungsgrenze doch<br />

überschritten haben, müssen Sie Versicherungs- und Vorsorgebeiträge<br />

nachzahlen und in der Pensions- und Krankenversicherung den bereits<br />

erwähnten Beitragszuschlag zahlen!<br />

Sie sollten daher versuchen, Ihre Einkommensprognosen möglichst realistisch<br />

zu treffen und uns allfällige Änderungen während des Beitragsjahres<br />

unverzüglich melden.<br />

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