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Was geschieht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass meine Einkünfte<br />
unter der Versicherungsgrenze liegen?<br />
Stellt sich nachträglich heraus, dass Ihre Prognose falsch war, so besteht<br />
dennoch die Pflichtversicherung für Sie. Ihr Versicherungsschutz bleibt in<br />
allen Sparten aufrecht.<br />
Wie lange besteht mein Versicherungsschutz, wenn ich erklärt habe,<br />
dass meine Beitragsgrundlage die Versicherungsgrenze voraussichtlich<br />
übersteigen wird?<br />
Die Pflichtversicherung bleibt solange bestehen, bis Sie Ihre Überschreitungserklärung<br />
revidieren und erklären, dass die Versicherungsgrenze<br />
nicht überschritten wird. Die Pflichtversicherung endet in einem solchen Fall<br />
vorläufig mit dem Letzten jenes Monats, in dem Sie die Erklärung abgegeben<br />
haben.<br />
2. Sie erklären, dass Ihre Beitragsgrundlage die Versicherungsgrenze<br />
voraussichtlich nicht übersteigen wird.<br />
Sie können diese Erklärung ohne nähere Erläuterungen abgeben, auch<br />
wenn Ihre Einkommensteuerbescheide aus den Vorjahren Einkünfte über<br />
der Versicherungsgrenze aufweisen. Die Folgen sollten Sie allerdings gut<br />
überdenken: Zwar müssen Sie vorläufig keine Sozialversicherungsbeiträge<br />
entrichten, es besteht für Sie aber auch kein Kranken- und Unfallversicherungsschutz.<br />
(Eventuell können Sie sich kostenlos in der Krankenversicherung<br />
Ihres Ehepartners mitversichern.)<br />
Im Nachhinein prüfen wir anhand Ihrer tatsächlichen Einkünfte, ob es bei<br />
der Versicherungsfreiheit bleibt oder ob Sie die Versicherungsgrenze doch<br />
überschritten haben.<br />
Achtung!<br />
Wenn Sie entgegen Ihrer Prognose die Versicherungsgrenze doch<br />
überschritten haben, müssen Sie Versicherungs- und Vorsorgebeiträge<br />
nachzahlen und in der Pensions- und Krankenversicherung den bereits<br />
erwähnten Beitragszuschlag zahlen!<br />
Sie sollten daher versuchen, Ihre Einkommensprognosen möglichst realistisch<br />
zu treffen und uns allfällige Änderungen während des Beitragsjahres<br />
unverzüglich melden.<br />
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