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3. Kosten der PFlIchtVersIcherung<br />

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind durch das Gesetz festgelegt.<br />

Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung werden nach folgender<br />

Formel berechnet:<br />

Beitragsgrundlage<br />

x<br />

Beitragssatz<br />

=<br />

Beitrag<br />

Wir unterscheiden zwischen vorläufiger und endgültiger Beitragshöhe:<br />

1. Vorläufige Beitragshöhe<br />

Solange für ein Kalenderjahr noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, errechnen<br />

wir eine vorläufige Beitragsgrundlage. Sobald der Einkommensteuerbescheid<br />

des Beitragsjahres vorliegt, wird Ihre Beitragsgrundlage von uns<br />

nachbemessen.<br />

Ich habe meine selbständige Tätigkeit erst vor kurzem aufgenommen.<br />

Welche Beitragsgrundlage gilt für mich?<br />

In den ersten drei Jahren gilt jene Versicherungsgrenze, die für Sie maßgeblich<br />

ist, gleichzeitig auch als vorläufige Beitragsgrundlage.<br />

Werte 2013: Versicherungsgrenze I Versicherungsgrenze II<br />

vorläufige monatliche Beitragsgrundlage<br />

Pensionsversicherungsbeitrag<br />

(Beitragssatz 18,50 %)<br />

Krankenversicherungsbeitrag<br />

(Beitragssatz 7,65 %)<br />

Vorsorgebeiträge<br />

(Beitragssatz 1,53 %)<br />

537,78 Euro 386,80 Euro<br />

99,49 Euro 71,56 Euro<br />

41,14 Euro 29,59 Euro<br />

8,23 Euro 5,92 Euro<br />

Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird Ihre vorläufige Beitragsgrundlage<br />

von den Einkünften des drittvorangegangenen Jahres (2010 für 2013) und<br />

den damals vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen<br />

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