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3. Kosten der PFlIchtVersIcherung<br />
Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind durch das Gesetz festgelegt.<br />
Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung werden nach folgender<br />
Formel berechnet:<br />
Beitragsgrundlage<br />
x<br />
Beitragssatz<br />
=<br />
Beitrag<br />
Wir unterscheiden zwischen vorläufiger und endgültiger Beitragshöhe:<br />
1. Vorläufige Beitragshöhe<br />
Solange für ein Kalenderjahr noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, errechnen<br />
wir eine vorläufige Beitragsgrundlage. Sobald der Einkommensteuerbescheid<br />
des Beitragsjahres vorliegt, wird Ihre Beitragsgrundlage von uns<br />
nachbemessen.<br />
Ich habe meine selbständige Tätigkeit erst vor kurzem aufgenommen.<br />
Welche Beitragsgrundlage gilt für mich?<br />
In den ersten drei Jahren gilt jene Versicherungsgrenze, die für Sie maßgeblich<br />
ist, gleichzeitig auch als vorläufige Beitragsgrundlage.<br />
Werte 2013: Versicherungsgrenze I Versicherungsgrenze II<br />
vorläufige monatliche Beitragsgrundlage<br />
Pensionsversicherungsbeitrag<br />
(Beitragssatz 18,50 %)<br />
Krankenversicherungsbeitrag<br />
(Beitragssatz 7,65 %)<br />
Vorsorgebeiträge<br />
(Beitragssatz 1,53 %)<br />
537,78 Euro 386,80 Euro<br />
99,49 Euro 71,56 Euro<br />
41,14 Euro 29,59 Euro<br />
8,23 Euro 5,92 Euro<br />
Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird Ihre vorläufige Beitragsgrundlage<br />
von den Einkünften des drittvorangegangenen Jahres (2010 für 2013) und<br />
den damals vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen<br />
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