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Gibt es eine Möglichkeit, aus der Pensions- bzw.<br />
Krankenversicherung auszutreten, auch wenn ich<br />
über der Versicherungsgrenze liege?<br />
Jene Gruppen von Freiberuflern, die in gesetzlichen Interessenvertretungen<br />
(Kammern) organisiert sind, haben die Möglichkeit, aus der Pensions-<br />
bzw. Krankenversicherung auszutreten, wenn im jeweiligen Versicherungszweig<br />
eine gleichartige oder zumindest annähernd gleichwertige Versorgung<br />
der Kammermitglieder sichergestellt ist. Diese Möglichkeit nennen wir<br />
„Opting out“.<br />
Folgende Berufsgruppen haben eine solche Ausnahme für die GSVG-Krankenversicherung<br />
durchgeführt:<br />
14<br />
• Wirtschaftstreuhänder<br />
• Tierärzte<br />
• Ärzte<br />
• Apotheker<br />
• Patentanwälte<br />
• Notare<br />
• Ziviltechniker<br />
Folgende Berufsgruppe hat eine solche Ausnahme für die Krankenversicherung<br />
und die Pensionsversicherung durchgeführt:<br />
• Rechtsanwälte<br />
Alle genannten Freiberufler müssen jedoch krankenversichert sein. Dafür<br />
bestehen folgende Möglichkeiten:<br />
• GSVG-Selbstversicherung<br />
• GSVG-Pflichtversicherung<br />
• ASVG-Selbstversicherung<br />
• Gruppenvertrag durch eine private Versicherung<br />
Achtung!<br />
Die verschiedenen Systeme des Krankenschutzes haben zum Teil erhebliche<br />
Unterschiede bei den Kosten und Leistungen. Die Entscheidung<br />
sollten Sie sich daher gut überlegen.