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Welche Voraussetzungen gelten, um Pensionszuschüsse aus<br />
dem Künstler-Sozialversicherungsfonds zu beziehen?<br />
Für einen Zuschuss gelten folgende Kriterien:<br />
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• Sie müssen an die SVA oder an den Fonds einen entsprechenden Antrag<br />
richten.<br />
• Ihre Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit betragen mindestens<br />
4.641,60 Euro (Wert 2013) jährlich.<br />
• Die Summe Ihrer Einkünfte liegt nicht höher als 23.208,00 Euro<br />
(Wert 2013) jährlich.<br />
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, müssen Sie die Formulare benutzen,<br />
die vom Fonds aufgelegt werden und in denen Sie Ihre erwarteten Einkünfte<br />
und Ihre künstlerische Tätigkeit anführen. Ob Sie grundsätzlich Anspruch<br />
auf Zuschüsse haben, entscheidet der Künstler-Sozialversicherungsfonds.<br />
Seine Beurteilung wird von uns bereits bei den vorläufigen Beiträgen<br />
berücksichtigt.<br />
Achtung!<br />
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds führt regelmäßig Stichproben<br />
durch, um die Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen.<br />
Wie hoch ist der Zuschuss aus dem<br />
Künstler-Sozialversicherungsfonds?<br />
Der Zuschuss beträgt maximal 143,50 Euro pro Monat (1.722 Euro pro<br />
Jahr). Er darf jedoch nicht höher sein als die monatlichen Beiträge zur Pensions-,<br />
Kranken- und Unfallversicherung, die Sie zahlen.<br />
Nachträgliche Prüfung<br />
Nachdem Ihr Steuerbescheid vorliegt, wird neuerlich geprüft, ob Sie berechtigt<br />
sind, Zuschüsse zu erhalten. Dabei kann sich herausstellen, dass die<br />
Voraussetzungen für Zuschüsse nicht bestanden haben. Wenn Sie von uns<br />
dazu aufgefordert werden, Zuschüsse zurückzuzahlen, haben Sie dafür eine<br />
Frist von einem Monat.