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Welche Voraussetzungen gelten, um Pensionszuschüsse aus<br />

dem Künstler-Sozialversicherungsfonds zu beziehen?<br />

Für einen Zuschuss gelten folgende Kriterien:<br />

22<br />

• Sie müssen an die SVA oder an den Fonds einen entsprechenden Antrag<br />

richten.<br />

• Ihre Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit betragen mindestens<br />

4.641,60 Euro (Wert 2013) jährlich.<br />

• Die Summe Ihrer Einkünfte liegt nicht höher als 23.208,00 Euro<br />

(Wert 2013) jährlich.<br />

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, müssen Sie die Formulare benutzen,<br />

die vom Fonds aufgelegt werden und in denen Sie Ihre erwarteten Einkünfte<br />

und Ihre künstlerische Tätigkeit anführen. Ob Sie grundsätzlich Anspruch<br />

auf Zuschüsse haben, entscheidet der Künstler-Sozialversicherungsfonds.<br />

Seine Beurteilung wird von uns bereits bei den vorläufigen Beiträgen<br />

berücksichtigt.<br />

Achtung!<br />

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds führt regelmäßig Stichproben<br />

durch, um die Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen.<br />

Wie hoch ist der Zuschuss aus dem<br />

Künstler-Sozialversicherungsfonds?<br />

Der Zuschuss beträgt maximal 143,50 Euro pro Monat (1.722 Euro pro<br />

Jahr). Er darf jedoch nicht höher sein als die monatlichen Beiträge zur Pensions-,<br />

Kranken- und Unfallversicherung, die Sie zahlen.<br />

Nachträgliche Prüfung<br />

Nachdem Ihr Steuerbescheid vorliegt, wird neuerlich geprüft, ob Sie berechtigt<br />

sind, Zuschüsse zu erhalten. Dabei kann sich herausstellen, dass die<br />

Voraussetzungen für Zuschüsse nicht bestanden haben. Wenn Sie von uns<br />

dazu aufgefordert werden, Zuschüsse zurückzuzahlen, haben Sie dafür eine<br />

Frist von einem Monat.

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