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Gemeinsame Erklärung zu jagdpolitischen Schwerpunkten in ...

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Waffenrechtliche Erlaubnis für die Schießausbildung<br />

AG Jungjägerausbildung<br />

Das Waffengesetz lässt es <strong>zu</strong>, dass Lehrgangsteilnehmer nach der Vorlage<br />

der Waffensachkunde e<strong>in</strong>e WBK beantragen und empfangen können. So<br />

werden das Ausleihen, der Transport und der Kauf e<strong>in</strong>er Waffe sowie das<br />

Schießen damit ermöglicht.<br />

Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass e<strong>in</strong>ige Waffenbehörden e<strong>in</strong>e sehr lange<br />

Bearbeitungszeit <strong>zu</strong>r Erteilung der WBK benötigen (bis <strong>zu</strong> 6 Wochen).<br />

Damit kann ke<strong>in</strong>e entsprechende Schießausbildung stattf<strong>in</strong>den. Es wird<br />

empfohlen, mit den <strong>zu</strong>ständigen Stellen praxistaugliche Regelungen <strong>zu</strong><br />

prüfen.

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