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FINPOINT GmbH VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG FÜR DIE ...

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<strong>FINPOINT</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG</strong><br />

<strong>FÜR</strong> <strong>DIE</strong> PLATTFORM<br />

<strong>FINPOINT</strong><br />


ZWISCHEN<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung<br />

(1) <strong>FINPOINT</strong> <strong>GmbH</strong>, Bahnhofstr. 10, 86150 Augsburg („<strong>FINPOINT</strong>“) und<br />

(2) [ ] ("Finanzinstitut")<br />

gemeinsam die "Parteien", zu Gunsten des Unternehmens, das für das Projekt mit der Nummer<br />

am eine Projekteinladung an das Finanzinstitut<br />

übermittelte („Unternehmen“)<br />

VORBEMERKUNG<br />

Das Unternehmen und das Finanzinstitut sind registrierte Nutzer der Plattform <strong>FINPOINT</strong><br />

(„Plattform“).Das Unternehmen benötigt finanzielle Mittel. („Vorhaben“). Das Finanzinstitut<br />

hat Interesse daran, dem Unternehmen diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise bereitzustellen<br />

(„Finanzierung“). Für die Zwecke der Durchführung einer Due Diligence in Bezug auf<br />

das Unternehmen und das Vorhaben („Due Diligence“), benötigt das Finanzinstitut unter anderem<br />

vertrauliche Informationen über das Unternehmen sowie das Vorhaben, die ihm das<br />

Unternehmen unter der Voraussetzung des Abschlusses folgender Vertraulichkeitsvereinbarung<br />

über die Plattform und/oder außerhalb der Plattform zur Verfügung stellen wird. Der<br />

Unternehmensname wird dem Finanzinstitut erst nach Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung<br />

mitgeteilt wird. <strong>FINPOINT</strong> wird Vertragspartei, jedoch erwirbt das Unternehmen unmittelbar<br />

einen Anspruch auf Vertraulichkeit gegen das Finanzinstitut (so genannter „Vertrag zu<br />

Gunsten Dritter“).<br />

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:<br />

1. Definitionen<br />

1.1 "Vertrauliche Informationen" sind<br />

1.1.1. alle finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen, betrieblichen, die<br />

Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter oder die Geschäftsführung betreffenden<br />

oder sonstigen Informationen, welche sich auf das Unternehmen oder ein<br />

mit diesem verbundenen Unternehmen sowie das Vorhaben beziehen und<br />

welche dem Finanzinstitut, dessen Organen, Mitarbeitern, Beratern oder<br />

sonstigen für dieses tätigen Dritten direkt oder indirekt durch das Unternehmen<br />

oder durch von diesem beauftragte Dritte über die oder im Zusammenhang<br />

mit der Nutzung der Plattform für die Zwecke der Due Diligence<br />

zugänglich gemacht werden sowie<br />

1.1.2. die Existenz und der Inhalt dieser Vereinbarung sowie sämtliche sonstige<br />

den Abschluss oder die Durchführung der Finanzierung des Vorhabens betreffende<br />

Informationen.<br />

1.1.3. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der<br />

Kenntniserlangung durch das Finanzinstitut bereits öffentlich, innerhalb<br />

oder außerhalb der Plattform, bekannt war, oder danach ohne einen Verstoß<br />

gegen diese Vereinbarung oder Vertraulichkeitsverpflichtungen berechtigter<br />

Personen öffentlich bekannt wurde.<br />

- 2 -


1.2. "Berechtigte Personen" sind<br />

1.2.1. Das Finanzinstitut, dessen Organe und Mitarbeiter, sowie mit dem Finanzinstitut<br />

verbundene Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter, sofern sie<br />

jeweils einer dieser Vereinbarung entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung<br />

unterliegen und mit der Due Diligence nach verständiger Auffassung<br />

des Finanzinstituts notwendigerweise zu befassen sind, und<br />

1.2.2. beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater des<br />

Finanzinstituts.<br />

1.3. "Verbundene Unternehmen" sind Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz.<br />

1.4. "Mitarbeiter" sind Arbeitnehmer des Unternehmens bzw. des Finanzinstitutes<br />

und der jeweiligen verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter ohne Arbeitnehmerstatus<br />

wie beispielsweise freie Mitarbeiter und Zeitarbeitskräfte.<br />

2. Verpflichtung zur Vertraulichkeit<br />

Das Finanzinstitut wird<br />

2.1. die vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und sie Dritten, die<br />

nicht berechtigte Personen sind, weder weiterleiten noch auf sonstige Weise zugänglich<br />

machen,<br />

2.2. die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Beurteilung des Vorhabens sowie<br />

zur Verhandlungsführung im Rahmen der Finanzierung des Vorhabens verwenden.<br />

2.3. das Unternehmen unverzüglich informieren, wenn das Finanzinstitut, dessen Organe,<br />

Mitarbeiter oder Berater Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Informationen<br />

unter Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergegeben wurden.<br />

3. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit<br />

3.1. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäß den Ziffer 2.1 gelten nicht, soweit<br />

3.1.1. das Unternehmen für den konkreten Einzelfall der Weitergabe der vertraulichen<br />

Informationen an einen Dritten seine vorherige schriftliche Zustimmung<br />

gegenüber dem Finanzinstituten erteilt (elektronische Form ist ausreichend),<br />

3.1.2. das Finanzinstitut die vertraulichen Informationen vor dem Abschluss dieser<br />

Vereinbarung von einem Dritten erlangt hat oder nach dem Abschluss ohne<br />

Verletzung dieser Vereinbarung von einem Dritten erlangt und dem Finanzinstitut<br />

nicht bekannt ist, dass dieser Dritte bezüglich der vertraulichen Informationen<br />

gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt,<br />

und<br />

3.1.3. das Finanzinstitut zur Offenlegung von vertraulichen Informationen gegenüber<br />

einem Gericht oder einer Behörde gesetzlich verpflichtet ist.<br />

- 3 -


4. Rückgabe/Vernichtung von vertraulichen Informationen<br />

4.1. Der Finanzinstitut ist verpflichtet, im Fall der Nichtdurchführung der Finanzierung<br />

beziehungsweise nach Aufforderung durch das Unternehmen<br />

4.1.1. sämtliche vertraulichen Informationen, die es, seine Organe, Mitarbeiter,<br />

Berater oder sonstige für ihn tätige Dritte in verkörperter Form erhalten<br />

haben, nach Wahl des Unternehmens zurückzugeben oder zu vernichten,<br />

wobei sich die Verpflichtung auch auf Kopien, Abschriften und andere Aufzeichnungen<br />

sowie von der Plattform herunter geladene Dokumente in Bezug<br />

auf vertrauliche Informationen erstreckt,<br />

4.1.2. alle in elektronischer Form erhaltenen, vertraulichen Informationen von<br />

jeglichen Datenträgern zu löschen.<br />

4.2. Die Verpflichtungen aus Ziffer 4.1 gelten nicht, soweit das Finanzinstitut oder seine<br />

Berater gesetzlich oder durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer<br />

zuständigen Behörde zur Aufbewahrung verpflichtet sind<br />

5. Laufzeit<br />

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und wird für die Dauer der Verhandlungen<br />

über die Finanzierung geschlossen. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen<br />

für die Dauer von 2 Jahren nach dem Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.<br />

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

6.1. Diese Vereinbarung und sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung<br />

entstehenden vertraglichen oder nicht-vertraglichen Verpflichtungen unterliegt<br />

ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

6.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten und Streitigkeiten aus<br />

oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und deren Wirksamkeit einschließlich<br />

sämtlicher mit dieser Vereinbarung entstehenden vertraglichen oder<br />

nicht-vertraglichen Verpflichtungen ist Augsburg.<br />

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