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Download - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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06<br />

1. kapitel - inhalt<br />

Das Bundespflegegeldgesetz<br />

Information über<br />

Zuständigkeit – Antrag – Voraussetzungen – Auszahlung<br />

des Pflegegeldes u.v.m.<br />

Pflegebedürftig –<br />

Das kann je<strong>der</strong> von uns werden!<br />

Kein angenehmer Gedanke! Aber kein Grund, ihn aus dem Bewusstsein zu<br />

drängen!<br />

Einerseits steigt die Zahl <strong>der</strong> pflegebedürftigen Menschen auch in Österreich<br />

ständig, an <strong>der</strong>erseits ist es oft nicht möglich, unentgeltlich Hilfe durch die<br />

Fa milie, die Ortsgemeinschaft o<strong>der</strong> als Freundschaftsdienst zu erhalten.<br />

Pflegebedürftigkeit ist somit genauso Lebensrisiko, wie z.B. Krankheit.<br />

Sie ist dadurch anerkannt, dass eine finanzielle Absicherung <strong>der</strong> Hilfs- und<br />

Pflegeleistungen gesetzlich geregelt ist.<br />

Pflegevorsorge –<br />

Das Bundespflegegeldgesetz<br />

So heißt jenes Gesetz, welches die Leistung regelt, mit <strong>der</strong> „pflegebe ding te<br />

Mehraufwendungen“ abgedeckt werden.<br />

Als „pflegebedingte Mehraufwendung“ ist dabei jener ständige Betreu ungsund<br />

Hilfsbedarf – kurz „Pflegebedarf“ – gemeint, <strong>der</strong> aufgrund einer körperlichen,<br />

geistigen, psychischen o<strong>der</strong> einer Sinnesbehin<strong>der</strong>ung voraussichtlich<br />

mindestens sechs Monate lang nötig ist. Das Lebensalter spielt dabei keine<br />

Rolle!<br />

Das durch dieses Gesetz vorgesehene „Pflegegeld“ erhält direkt die pfle ge -<br />

bedürftige Person. Damit soll sie sich innerhalb o<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Fa mi lie,<br />

die nötigen Betreuungs- und Hilfeleistungen „einkaufen“.<br />

Bundespflegegeldgesetz 1. kapitel<br />

07

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