Download - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
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06<br />
1. kapitel - inhalt<br />
Das Bundespflegegeldgesetz<br />
Information über<br />
Zuständigkeit – Antrag – Voraussetzungen – Auszahlung<br />
des Pflegegeldes u.v.m.<br />
Pflegebedürftig –<br />
Das kann je<strong>der</strong> von uns werden!<br />
Kein angenehmer Gedanke! Aber kein Grund, ihn aus dem Bewusstsein zu<br />
drängen!<br />
Einerseits steigt die Zahl <strong>der</strong> pflegebedürftigen Menschen auch in Österreich<br />
ständig, an <strong>der</strong>erseits ist es oft nicht möglich, unentgeltlich Hilfe durch die<br />
Fa milie, die Ortsgemeinschaft o<strong>der</strong> als Freundschaftsdienst zu erhalten.<br />
Pflegebedürftigkeit ist somit genauso Lebensrisiko, wie z.B. Krankheit.<br />
Sie ist dadurch anerkannt, dass eine finanzielle Absicherung <strong>der</strong> Hilfs- und<br />
Pflegeleistungen gesetzlich geregelt ist.<br />
Pflegevorsorge –<br />
Das Bundespflegegeldgesetz<br />
So heißt jenes Gesetz, welches die Leistung regelt, mit <strong>der</strong> „pflegebe ding te<br />
Mehraufwendungen“ abgedeckt werden.<br />
Als „pflegebedingte Mehraufwendung“ ist dabei jener ständige Betreu ungsund<br />
Hilfsbedarf – kurz „Pflegebedarf“ – gemeint, <strong>der</strong> aufgrund einer körperlichen,<br />
geistigen, psychischen o<strong>der</strong> einer Sinnesbehin<strong>der</strong>ung voraussichtlich<br />
mindestens sechs Monate lang nötig ist. Das Lebensalter spielt dabei keine<br />
Rolle!<br />
Das durch dieses Gesetz vorgesehene „Pflegegeld“ erhält direkt die pfle ge -<br />
bedürftige Person. Damit soll sie sich innerhalb o<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Fa mi lie,<br />
die nötigen Betreuungs- und Hilfeleistungen „einkaufen“.<br />
Bundespflegegeldgesetz 1. kapitel<br />
07