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Schiedsverfahren in der Volksrepublik China - BFD Buchholz ...

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uchholz - fach<strong>in</strong>formationsdienst gmbh<br />

September 2004<br />

Sich <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a auf e<strong>in</strong> Verfahren vor ch<strong>in</strong>esischen<br />

Gerichten e<strong>in</strong>zulassen, ist - zum<strong>in</strong>dest abseits <strong>der</strong><br />

großen Städte - noch immer meist nicht zu empfehlen.<br />

Daher s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den meisten Fällen Schiedsgerichtsverfahren<br />

vor <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Schiedskommission<br />

CIETAC vorzuziehen.<br />

Streitigkeiten zu Handelsfragen können im <strong>Schiedsverfahren</strong><br />

entschieden werden, sofern e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Schiedsklausel im Vertrag e<strong>in</strong>gebunden wurde.<br />

Auch nach Vertragsschluss, theoretisch sogar nach<br />

E<strong>in</strong>tritt des Streitfalls, können Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geson<strong>der</strong>ten<br />

Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong> <strong>Schiedsverfahren</strong> für den<br />

Fall von Streitigkeiten vere<strong>in</strong>baren. Die entsprechende<br />

Ergänzung e<strong>in</strong>es bereits abgeschlossenen<br />

Vertrages sollte jedoch möglichst umgehend erfolgen,<br />

da nach Auftreten erster Unstimmigkeiten<br />

nicht zu erwarten ist, dass e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Vere<strong>in</strong>barung noch getroffen werden kann.<br />

Das <strong>Schiedsverfahren</strong> <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ist ke<strong>in</strong> staatliches,<br />

son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> gewerbsmäßiges, ziviles Verfahren,<br />

das <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf die Verfahren mit<br />

Beteiligung ausländischer Unternehmen <strong>der</strong> staatlichen<br />

Kontrolle untersteht. Für diese Verfahren<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a auf nationaler Ebene zwei Kommissionen<br />

zuständig: die Ch<strong>in</strong>a International Economic<br />

and Trade Arbitration Commision (CIETAC) - zuständig<br />

für Streitigkeiten im Rahmen des <strong>in</strong>ternationalen<br />

Handels - und die Ch<strong>in</strong>a Maritime Arbitration<br />

Commision (CMAC) - zuständig für das Seerecht.<br />

Voraussetzung für die Führung e<strong>in</strong>es <strong>Schiedsverfahren</strong>s<br />

ist <strong>der</strong> Abschluss e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung, die<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Schiedsklausel <strong>in</strong> den<br />

Vertrag (z. B. Liefervertrag) e<strong>in</strong>gebunden wird.<br />

Dabei sollte bereits festgelegt werden, welches<br />

örtliche Schiedsgericht (CIETAC Pek<strong>in</strong>g, Shenzhen<br />

o<strong>der</strong> Shanghai) im Streitfall angerufen und <strong>in</strong> welcher<br />

Sprache - englisch o<strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esisch - das Verfahren<br />

geführt werden soll. Grundsätzlich sollen die Parteien<br />

vere<strong>in</strong>baren, ob das Verfahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Form und damit von e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelschiedsrichter<br />

durchgeführt werden kann. Die Beweiserhebung<br />

erfolgt dann ohne Anwesenheit <strong>der</strong> Parteien durch<br />

Im Blickpunkt:<br />

Wachstumsmarkt Ostasien<br />

von Thomas Kauss<br />

H<strong>in</strong>tergrund: <strong>Schiedsverfahren</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

Örtliche Zuständigkeit vere<strong>in</strong>baren<br />

Vorlage von Urkunden. Wird ke<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung<br />

getroffen, erfolgt bei e<strong>in</strong>em Streitwert unter 500.000<br />

RMB die Entscheidung im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren,<br />

bei e<strong>in</strong>em höheren Streitwert erfolgt sie durch das<br />

Kollegialgericht (3 Richter), für das ebenfalls die<br />

Beweiserhebung durch Urkunden vere<strong>in</strong>bart werden<br />

kann.<br />

Gegen das Urteil des Schiedsgerichts können<br />

grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Rechtsmittel e<strong>in</strong>gelegt werden,<br />

es sei denn, <strong>der</strong> Nachweis grober Verfahrensfehler<br />

ist möglich. Sobald <strong>der</strong> Schiedsspruch gefällt wurde,<br />

ist dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Vollstreckung <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>er Frist von 6 bzw. 12 Monaten zu beantragen<br />

ist, diese Frist jedoch durchaus unterbrochen<br />

werden kann.<br />

Son<strong>der</strong>vorschriften <strong>der</strong> Schiedsordnung für<br />

ausländische Investoren<br />

In <strong>der</strong> Verfahrensordnung <strong>der</strong> CIETAC wurden<br />

beson<strong>der</strong>e Regelungen für <strong>Schiedsverfahren</strong> und<br />

Schiedssprüche mit Auslandsbezug nie<strong>der</strong>gelegt.<br />

Dieses ist dann <strong>der</strong> Fall, wenn e<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> beide<br />

Parteien ausländische Staatsangehörige, staatenlos<br />

o<strong>der</strong> juristische Person s<strong>in</strong>d, wenn die Begründung,<br />

die Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> die Beendigung des Rechtsverhältnisses<br />

im Ausland erfolgte o<strong>der</strong> wenn sich <strong>der</strong><br />

Streitgegenstand im Ausland bef<strong>in</strong>det. Da nach<br />

ch<strong>in</strong>esischem Recht Jo<strong>in</strong>t Ventures und Wholly<br />

Foreign Owned Enterprises (WFOEs) wie ch<strong>in</strong>esische<br />

Unternehmen mit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a behandelt<br />

werden, s<strong>in</strong>d vertragliche Streitigkeiten<br />

zwischen e<strong>in</strong>em Jo<strong>in</strong>t Venture und e<strong>in</strong>em WFOE<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong> ch<strong>in</strong>esischen Unternehmen als<br />

re<strong>in</strong> ch<strong>in</strong>esische Streitigkeiten zu betrachten. Sobald<br />

es aber zu e<strong>in</strong>er Streitigkeit zwischen Jo<strong>in</strong>t-Venture-<br />

Partnern kommt, führt e<strong>in</strong> solcher Streit zum <strong>Schiedsverfahren</strong><br />

mit Auslandsbezug. In diesen Fällen werden<br />

erhöhte Gebühren für die Durchführung des<br />

Verfahrens verlangt, die Vollstreckung des Schiedsspruches<br />

kann nur bei bestimmten Gerichten beantragt<br />

werden und Schiedssprüche mit Auslandsbezug<br />

können nur auf Verfahrensfehler <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen<br />

Gerichte überprüft werden. Außerdem ist<br />

die Liste <strong>der</strong> wählbaren Richter bei Verfahren mit<br />

1


uchholz - fach<strong>in</strong>formationsdienst gmbh<br />

September 2004<br />

Auslandsbezug umfangreicher, da <strong>in</strong> diese Liste<br />

neben den ch<strong>in</strong>esischen Richtern auch Fachexperten<br />

mit Kenntnissen zum ausländischen Recht aufgenommen<br />

s<strong>in</strong>d. In <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> CIETAC s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit<br />

auch neun deutsche Fachleute aufgeführt, die<br />

als Richter für das Verfahren ausgewählt werden<br />

können.<br />

Gebühren für CIETAC-Schiedsgerichtsverfahren<br />

mit Auslandsbezug:<br />

Im Blickpunkt:<br />

Wachstumsmarkt Ostasien<br />

von Thomas Kauss<br />

H<strong>in</strong>tergrund: <strong>Schiedsverfahren</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

Streitgegensstand <strong>in</strong> RMB<br />

bis 1.000.000<br />

1.000.000 - 5.000.000<br />

5.000.000 - 10.000.000<br />

10.000.000 - 50.000.000<br />

über 50.000.000<br />

Gebühr<br />

3,5 % des Streitgegenstandes,<br />

m<strong>in</strong>d. 10.000 RMB<br />

35.000 RMB + 2,5 % des den<br />

Streitgegenstand um 1.000.000<br />

RMB übersteigenden Betrags<br />

135.000 RMB + 1,5 % des den<br />

Streitgegenstand um 5.000.000<br />

RMB übersteigenden Betrags<br />

210.000 RMB + 1,0 % des den<br />

Streitgegenstand um 10.000.000<br />

RMB übersteigenden Betrags<br />

610.000 RMB + 0,5 % des den<br />

Streitgegenstand um 50.000.000<br />

RMB übersteigenden Betrags<br />

Das Verfahren vor <strong>der</strong> CIETAC hat den Vorteil e<strong>in</strong>er<br />

wesentlich kürzeren Prozessdauer (Abschluss<br />

<strong>in</strong>nerhalb von ca. 9 Monaten) sowie e<strong>in</strong>er größeren<br />

Fachkompetenz <strong>der</strong> Richter. Außerdem betrachten<br />

viele Unternehmen es als e<strong>in</strong>en wesentlichen Vorteil,<br />

dass <strong>der</strong> Öffentlichkeitsgrundsatz des ordentlichen<br />

Gerichts für das Schiedsgerichtsverfahren ke<strong>in</strong>e<br />

Anwendung f<strong>in</strong>det und somit ke<strong>in</strong>e vertraulichen<br />

Details bekannt werden. Zwar s<strong>in</strong>d die Kosten für<br />

das <strong>Schiedsverfahren</strong> im Vergleich zum Verfahren<br />

vor dem Volksgericht höher, <strong>der</strong> letzt<strong>in</strong>stanzliche<br />

Charakter des <strong>Schiedsverfahren</strong>s schafft hier jedoch<br />

e<strong>in</strong>en Ausgleich, da ke<strong>in</strong> kostspieliger und lange<br />

währen<strong>der</strong> Marsch durch die Instanzen des Rechtssystems<br />

möglich ist.<br />

Das überzeugendste Argument für das <strong>Schiedsverfahren</strong><br />

ist jedoch, dass Schiedssprüche <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel vollstreckt werden<br />

können, auch wenn <strong>der</strong> lokale Protektionismus<br />

häufig noch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis <strong>in</strong> <strong>der</strong> abschließenden<br />

Geltendmachung des Anspruchs darstellen kann.<br />

Urteile, die vor e<strong>in</strong>em deutschen Gericht erstritten<br />

wurden, haben diesbezüglich ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>e<br />

schlechte Aussicht auf Erfolg. Insbeson<strong>der</strong>e im<br />

H<strong>in</strong>blick auf diesen Umstand sollte die Auswahl<br />

des Gerichtsstandes bedacht und die Vere<strong>in</strong>barung<br />

e<strong>in</strong>er Schiedsklausel <strong>in</strong> Betracht gezogen werden.<br />

Die vorgenannten Informationen wurden bfd mit freundlicher Unterstützung von<br />

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