Schiedsverfahren in der Volksrepublik China - BFD Buchholz ...
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uchholz - fach<strong>in</strong>formationsdienst gmbh<br />
September 2004<br />
Sich <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a auf e<strong>in</strong> Verfahren vor ch<strong>in</strong>esischen<br />
Gerichten e<strong>in</strong>zulassen, ist - zum<strong>in</strong>dest abseits <strong>der</strong><br />
großen Städte - noch immer meist nicht zu empfehlen.<br />
Daher s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den meisten Fällen Schiedsgerichtsverfahren<br />
vor <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Schiedskommission<br />
CIETAC vorzuziehen.<br />
Streitigkeiten zu Handelsfragen können im <strong>Schiedsverfahren</strong><br />
entschieden werden, sofern e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Schiedsklausel im Vertrag e<strong>in</strong>gebunden wurde.<br />
Auch nach Vertragsschluss, theoretisch sogar nach<br />
E<strong>in</strong>tritt des Streitfalls, können Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geson<strong>der</strong>ten<br />
Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong> <strong>Schiedsverfahren</strong> für den<br />
Fall von Streitigkeiten vere<strong>in</strong>baren. Die entsprechende<br />
Ergänzung e<strong>in</strong>es bereits abgeschlossenen<br />
Vertrages sollte jedoch möglichst umgehend erfolgen,<br />
da nach Auftreten erster Unstimmigkeiten<br />
nicht zu erwarten ist, dass e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Vere<strong>in</strong>barung noch getroffen werden kann.<br />
Das <strong>Schiedsverfahren</strong> <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ist ke<strong>in</strong> staatliches,<br />
son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> gewerbsmäßiges, ziviles Verfahren,<br />
das <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf die Verfahren mit<br />
Beteiligung ausländischer Unternehmen <strong>der</strong> staatlichen<br />
Kontrolle untersteht. Für diese Verfahren<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a auf nationaler Ebene zwei Kommissionen<br />
zuständig: die Ch<strong>in</strong>a International Economic<br />
and Trade Arbitration Commision (CIETAC) - zuständig<br />
für Streitigkeiten im Rahmen des <strong>in</strong>ternationalen<br />
Handels - und die Ch<strong>in</strong>a Maritime Arbitration<br />
Commision (CMAC) - zuständig für das Seerecht.<br />
Voraussetzung für die Führung e<strong>in</strong>es <strong>Schiedsverfahren</strong>s<br />
ist <strong>der</strong> Abschluss e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung, die<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Schiedsklausel <strong>in</strong> den<br />
Vertrag (z. B. Liefervertrag) e<strong>in</strong>gebunden wird.<br />
Dabei sollte bereits festgelegt werden, welches<br />
örtliche Schiedsgericht (CIETAC Pek<strong>in</strong>g, Shenzhen<br />
o<strong>der</strong> Shanghai) im Streitfall angerufen und <strong>in</strong> welcher<br />
Sprache - englisch o<strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esisch - das Verfahren<br />
geführt werden soll. Grundsätzlich sollen die Parteien<br />
vere<strong>in</strong>baren, ob das Verfahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Form und damit von e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelschiedsrichter<br />
durchgeführt werden kann. Die Beweiserhebung<br />
erfolgt dann ohne Anwesenheit <strong>der</strong> Parteien durch<br />
Im Blickpunkt:<br />
Wachstumsmarkt Ostasien<br />
von Thomas Kauss<br />
H<strong>in</strong>tergrund: <strong>Schiedsverfahren</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />
Örtliche Zuständigkeit vere<strong>in</strong>baren<br />
Vorlage von Urkunden. Wird ke<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung<br />
getroffen, erfolgt bei e<strong>in</strong>em Streitwert unter 500.000<br />
RMB die Entscheidung im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren,<br />
bei e<strong>in</strong>em höheren Streitwert erfolgt sie durch das<br />
Kollegialgericht (3 Richter), für das ebenfalls die<br />
Beweiserhebung durch Urkunden vere<strong>in</strong>bart werden<br />
kann.<br />
Gegen das Urteil des Schiedsgerichts können<br />
grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Rechtsmittel e<strong>in</strong>gelegt werden,<br />
es sei denn, <strong>der</strong> Nachweis grober Verfahrensfehler<br />
ist möglich. Sobald <strong>der</strong> Schiedsspruch gefällt wurde,<br />
ist dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden.<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Vollstreckung <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>er Frist von 6 bzw. 12 Monaten zu beantragen<br />
ist, diese Frist jedoch durchaus unterbrochen<br />
werden kann.<br />
Son<strong>der</strong>vorschriften <strong>der</strong> Schiedsordnung für<br />
ausländische Investoren<br />
In <strong>der</strong> Verfahrensordnung <strong>der</strong> CIETAC wurden<br />
beson<strong>der</strong>e Regelungen für <strong>Schiedsverfahren</strong> und<br />
Schiedssprüche mit Auslandsbezug nie<strong>der</strong>gelegt.<br />
Dieses ist dann <strong>der</strong> Fall, wenn e<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> beide<br />
Parteien ausländische Staatsangehörige, staatenlos<br />
o<strong>der</strong> juristische Person s<strong>in</strong>d, wenn die Begründung,<br />
die Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> die Beendigung des Rechtsverhältnisses<br />
im Ausland erfolgte o<strong>der</strong> wenn sich <strong>der</strong><br />
Streitgegenstand im Ausland bef<strong>in</strong>det. Da nach<br />
ch<strong>in</strong>esischem Recht Jo<strong>in</strong>t Ventures und Wholly<br />
Foreign Owned Enterprises (WFOEs) wie ch<strong>in</strong>esische<br />
Unternehmen mit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a behandelt<br />
werden, s<strong>in</strong>d vertragliche Streitigkeiten<br />
zwischen e<strong>in</strong>em Jo<strong>in</strong>t Venture und e<strong>in</strong>em WFOE<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong> ch<strong>in</strong>esischen Unternehmen als<br />
re<strong>in</strong> ch<strong>in</strong>esische Streitigkeiten zu betrachten. Sobald<br />
es aber zu e<strong>in</strong>er Streitigkeit zwischen Jo<strong>in</strong>t-Venture-<br />
Partnern kommt, führt e<strong>in</strong> solcher Streit zum <strong>Schiedsverfahren</strong><br />
mit Auslandsbezug. In diesen Fällen werden<br />
erhöhte Gebühren für die Durchführung des<br />
Verfahrens verlangt, die Vollstreckung des Schiedsspruches<br />
kann nur bei bestimmten Gerichten beantragt<br />
werden und Schiedssprüche mit Auslandsbezug<br />
können nur auf Verfahrensfehler <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen<br />
Gerichte überprüft werden. Außerdem ist<br />
die Liste <strong>der</strong> wählbaren Richter bei Verfahren mit<br />
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September 2004<br />
Auslandsbezug umfangreicher, da <strong>in</strong> diese Liste<br />
neben den ch<strong>in</strong>esischen Richtern auch Fachexperten<br />
mit Kenntnissen zum ausländischen Recht aufgenommen<br />
s<strong>in</strong>d. In <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> CIETAC s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit<br />
auch neun deutsche Fachleute aufgeführt, die<br />
als Richter für das Verfahren ausgewählt werden<br />
können.<br />
Gebühren für CIETAC-Schiedsgerichtsverfahren<br />
mit Auslandsbezug:<br />
Im Blickpunkt:<br />
Wachstumsmarkt Ostasien<br />
von Thomas Kauss<br />
H<strong>in</strong>tergrund: <strong>Schiedsverfahren</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />
Streitgegensstand <strong>in</strong> RMB<br />
bis 1.000.000<br />
1.000.000 - 5.000.000<br />
5.000.000 - 10.000.000<br />
10.000.000 - 50.000.000<br />
über 50.000.000<br />
Gebühr<br />
3,5 % des Streitgegenstandes,<br />
m<strong>in</strong>d. 10.000 RMB<br />
35.000 RMB + 2,5 % des den<br />
Streitgegenstand um 1.000.000<br />
RMB übersteigenden Betrags<br />
135.000 RMB + 1,5 % des den<br />
Streitgegenstand um 5.000.000<br />
RMB übersteigenden Betrags<br />
210.000 RMB + 1,0 % des den<br />
Streitgegenstand um 10.000.000<br />
RMB übersteigenden Betrags<br />
610.000 RMB + 0,5 % des den<br />
Streitgegenstand um 50.000.000<br />
RMB übersteigenden Betrags<br />
Das Verfahren vor <strong>der</strong> CIETAC hat den Vorteil e<strong>in</strong>er<br />
wesentlich kürzeren Prozessdauer (Abschluss<br />
<strong>in</strong>nerhalb von ca. 9 Monaten) sowie e<strong>in</strong>er größeren<br />
Fachkompetenz <strong>der</strong> Richter. Außerdem betrachten<br />
viele Unternehmen es als e<strong>in</strong>en wesentlichen Vorteil,<br />
dass <strong>der</strong> Öffentlichkeitsgrundsatz des ordentlichen<br />
Gerichts für das Schiedsgerichtsverfahren ke<strong>in</strong>e<br />
Anwendung f<strong>in</strong>det und somit ke<strong>in</strong>e vertraulichen<br />
Details bekannt werden. Zwar s<strong>in</strong>d die Kosten für<br />
das <strong>Schiedsverfahren</strong> im Vergleich zum Verfahren<br />
vor dem Volksgericht höher, <strong>der</strong> letzt<strong>in</strong>stanzliche<br />
Charakter des <strong>Schiedsverfahren</strong>s schafft hier jedoch<br />
e<strong>in</strong>en Ausgleich, da ke<strong>in</strong> kostspieliger und lange<br />
währen<strong>der</strong> Marsch durch die Instanzen des Rechtssystems<br />
möglich ist.<br />
Das überzeugendste Argument für das <strong>Schiedsverfahren</strong><br />
ist jedoch, dass Schiedssprüche <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Volksrepublik</strong><br />
Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel vollstreckt werden<br />
können, auch wenn <strong>der</strong> lokale Protektionismus<br />
häufig noch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis <strong>in</strong> <strong>der</strong> abschließenden<br />
Geltendmachung des Anspruchs darstellen kann.<br />
Urteile, die vor e<strong>in</strong>em deutschen Gericht erstritten<br />
wurden, haben diesbezüglich ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>e<br />
schlechte Aussicht auf Erfolg. Insbeson<strong>der</strong>e im<br />
H<strong>in</strong>blick auf diesen Umstand sollte die Auswahl<br />
des Gerichtsstandes bedacht und die Vere<strong>in</strong>barung<br />
e<strong>in</strong>er Schiedsklausel <strong>in</strong> Betracht gezogen werden.<br />
Die vorgenannten Informationen wurden bfd mit freundlicher Unterstützung von<br />
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