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Informationsblatt für Besucher von Strafgefangenen

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BESUCHSREGELUNGEN FÜR STRAFGEFANGENE<br />

Allgemeines<br />

Der Einlass ist nur mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis möglich. Kinder<br />

ab dem 10.Lebensjahr müssen sich mit einem Kinderausweis (mit Lichtbild) legitimieren.<br />

• Zum Besuch können maximal 3 Personen zugelassen werden, wobei auch Kleinkinder<br />

als Personen gerechnet werden.<br />

• Es befindet sich immer nur eine Gefangene im Besuchsraum, mehrere Gefangene<br />

können nicht gleichzeitig besucht werden.<br />

• <strong>Besucher</strong> haben sich mindestens 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Torwache<br />

der Anstalt einzufinden.<br />

• Vor Beginn des Besuches muss sich der <strong>Besucher</strong> durchsuchen lassen.<br />

Verweigert der <strong>Besucher</strong> dies, kann kein Besuch stattfinden.<br />

• Die Übergabe <strong>von</strong> Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.<br />

• <strong>Besucher</strong>, die nicht zum vereinbarten Termin erscheinen können, sollten dies dem<br />

Besuchspersonal unter der Rufnummer 07171/9126-280 rechtzeitig mitteilen.<br />

Wenn <strong>Besucher</strong> unentschuldigt nicht zum Termin erscheinen, wird die vereinbarte<br />

Besuchszeit vom Besuchszeitkontingent abgezogen. Sollten sich <strong>Besucher</strong> verspäten,<br />

kann der Besuch trotzdem nur so lange stattfinden, wie der Termin vorgesehen ist.<br />

• Es kann keine Besuchszeit vom nächsten Monat vorgezogen werden.<br />

• Aus organisatorischen sowie auch aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird dem<br />

<strong>Besucher</strong> nach Betreten des Besuchsraumes der Gang zur Toilette nicht mehr gestattet.<br />

Sollte während des Besuchs trotzdem ein Gang zur Toilette notwendig sein, so ist der<br />

Besuch damit beendet.<br />

• Den <strong>Besucher</strong>n ist nicht gestattet, die Besuchskabinen mit Mantel, Jacke o. ä. zu betreten.<br />

Da<strong>für</strong> steht im Eingangsbereich der Besuchsabteilung ein Garderobenständer zur<br />

Verfügung. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.<br />

• In der Besuchsabteilung stehen den <strong>Besucher</strong>n Automaten <strong>für</strong> Kaltgetränke, Süßigkeiten und<br />

Zigaretten zur Verfügung. <strong>Besucher</strong> haben die Möglichkeit pro Besuch <strong>für</strong><br />

maximal 10 € einzukaufen. Die Automaten können nur mit Münzgeld bedient werden.<br />

Getränke sind zum sofortigen Verzehr gedacht. Zigaretten und Süßigkeiten<br />

dürfen die Inhaftierten nach dem Besuch mitnehmen.<br />

• Die Ware kann nur vor Besuchsbeginn gekauft werden.<br />

Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen nicht gestattet. Sie dürfen deshalb auch<br />

beim Besuch keine Rauchwaren bekommen.<br />

• Im gesamten Besuchsbereich gilt generelles Rauchverbot.<br />

Besuchszeiten<br />

Besuchszeiten <strong>für</strong> Strafgefangene sind Samstag und Sonntag <strong>von</strong> 8:30 - 18:30 Uhr.<br />

Die Gesamtbesuchszeit beträgt grundsätzlich 3 Stunden im Monat.<br />

Inhaftierten mit einer Strafzeit <strong>von</strong> mehr als 5 Jahren wird 4 Stunden Regelbesuch gewährt.<br />

Bei jungen <strong>Strafgefangenen</strong> beträgt die Gesamtbesuchszeit generell 4 Stunden im Monat.<br />

Bei Inhaftierten, die vollzugsöffnende Maßnahmen erhalten, verringert sich die<br />

Besuchszeit um 1 Stunde pro Monat. Junge Strafgefangene erhalten jedoch auch bei<br />

Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen die gesamte Besuchszeit <strong>von</strong> 4 Stunden.<br />

Die Besuchszeit Strafgefangener kann auf 3 Besuchstermine aufgeteilt werden; jeder Termin<br />

muss mindestens 1 Stunde betragen. Die maximale Besuchszeit pro Besuch beträgt 2 Stunden.<br />

Sonderbesuche sind nur nach vorheriger Genehmigung und bei Vorliegen wichtiger Gründe<br />

möglich. Die Genehmigung erteilt der zuständige Vollzugsleiter. Vorgezogener Besuch wird nicht<br />

gewährt.<br />

Vor dem Besuch muss ein Besuchstermin mit der Besuchsabteilung vereinbart werden.<br />

Besuchstermine<br />

Besuchstermine können montags <strong>von</strong> 11:00 -13:00 und 13:30 -17:30 Uhr unter der<br />

Rufnummer 07171/9126-280 vereinbart werden. Weitere Termine können auch am Tag des<br />

Besuchs vereinbart werden. Aus organisatorischen Gründen ist dies nur während der laufenden<br />

Besuchszeit möglich. Terminierungen können bis zu einem Monat im Voraus vereinbart werden.<br />

Kinderbesuch<br />

Zusätzlich zum Regelbesuch ist <strong>für</strong> leibliche Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

haben, Kinderbesuch möglich, insgesamt maximal 4 Stunden im Monat. Die Besuche finden am<br />

Wochenende während der Besuchszeit statt und können zweimal im Monat stattfinden.<br />

Die Besuchsdauer beträgt pro Besuch 1 Stunde oder 2 Stunden, je nach Antrag.<br />

Der Kinderbesuch ist ein Sonderbesuch, deshalb dürfen beim Besuch keine Süßigkeiten und<br />

Zigaretten erworben werden.<br />

Langzeitbesuch<br />

Inhaftierte, denen keine vollzugsöffnenden Maßnahmen gewährt werden, haben die Möglichkeit<br />

vierteljährlich einen Langzeitbesuch zu beantragen.<br />

Dem Antrag kann nur unter bestimmten Voraussetzungen stattgegeben werden. Die Einzelheiten<br />

werden durch ein gesondertes Merkblatt geregelt. Der Besuch beträgt regelmäßig 4 Stunden und<br />

wird zur Hälfte auf die reguläre Besuchszeit angerechnet, mit Ausnahme der Langzeitbesuche <strong>von</strong><br />

leiblichen Kindern junger Strafgefangener, bei denen eine Anrechnung unterbleibt.<br />

Der Langzeitbesuch ist ein Sonderbesuch. Deshalb gibt es auch bei diesem keinen <strong>Besucher</strong>einkauf.<br />

Besuch <strong>von</strong> ehemaligen Gefangenen<br />

Besuche <strong>von</strong> ehemaligen Inhaftierten werden grundsätzlich optisch und akustisch überwacht.<br />

Der Zeitpunkt der Entlassung muss mindestens 3 Monate zurückliegen.<br />

Die Besuche finden freitags statt. Die Besuchsdauer ist auf 45 Minuten pro Besuch begrenzt.<br />

Besuche aus anderen Justizvollzugsanstalten<br />

Besuche <strong>von</strong> Inhaftierten anderer Justizvollzugsanstalten werden optisch und akustisch überwacht<br />

und sind auf 45 Minuten pro Besuch begrenzt. Die Besuche finden freitags statt.<br />

Mitbringen <strong>von</strong> persönlicher Habe<br />

Gegenstände sind im Torbereich in Schließfächern zu deponieren.<br />

Der <strong>Besucher</strong> darf nur den Schließfachschlüssel sowie die vom Torbeamten ausgehändigte<br />

<strong>Besucher</strong>karte in die Besuchsräume mitnehmen.<br />

Zur Versorgung <strong>von</strong> Kleinkindern kann ein Behältnis mit notwendigen Utensilien mitgebracht<br />

werden. Dieses ist beim Besuchspersonal abzugeben. Benötigte Gegenstände hieraus werden<br />

bei Bedarf ausgehändigt.<br />

Die Anstalt übernimmt <strong>für</strong> deponierte Gegenstände keine Haftung.<br />

Vorstellungsgespräch bei den Fachdiensten<br />

Vorstellungsgespräche der Bezugspersonen <strong>für</strong> anstehende vollzugsöffnende Maßnahmen oder<br />

Trennscheibenaufhebungen sind samstags <strong>von</strong> 11:00 - 13:00 Uhr. Die Gefangene hat den<br />

Gesprächstermin zuvor beim zuständigen Sozialarbeiter zu beantragen.<br />

GELDEINZAHLUNGEN<br />

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage:<br />

http://www.jva-schwaebisch-gmuend.de<br />

Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten oder den Anordnungen des Besuchspersonals<br />

nicht Folge leisten, kann der Besuch abgebrochen werden.


Stand: September 2010<br />

JUSTIZVOLLZUGSANSTALT<br />

SCHWÄBISCH GMÜND<br />

<strong>Informationsblatt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Besucher</strong>innen und<br />

<strong>Besucher</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Strafgefangenen</strong><br />

Dienstgebäude: Postanschrift:<br />

Herlikofer Straße 19 Postfach 20 70<br />

73527 Schwäbisch Gmünd 73510 Schwäbisch Gmünd<br />

Telefon: 07171 / 9126 - 280 (Besuchsabteilung)<br />

E-mail: besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de<br />

Weitere Informationen im Internet unter<br />

http://www.jva-schwaebisch-gmuend.de

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