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Antrag zur Inbetriebsetzung einer Trinkwasseranlage Anlagen ...

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Vom Installateur auszufüllen<br />

Netzanschlußnehmer Objekt-Nummer<br />

STADTWERKE BAD NAUHEIM GmbH<br />

Hohe Straße 14-18<br />

61231 Bad Nauheim<br />

Tel. 06032 / 807-0<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Inbetriebsetzung</strong> <strong>einer</strong><br />

<strong>Trinkwasseranlage</strong><br />

<strong>Anlagen</strong>-Anschrift Hauseigentümer<br />

Name: Name:<br />

Straße: Straße:<br />

Ort: Ort:<br />

Telefon: Telefon:<br />

Hiermit stelle(n) ich/wir den <strong>Antrag</strong>, die oben genannten Anlage in Betrieb zu setzen.<br />

Wasserzähler vorhanden nein ja<br />

Zählernummer<br />

Angaben <strong>zur</strong> Hausanlage<br />

Zählergröße<br />

Anzahl der Wohnungen Art des Gewerbes bzw. öffentl.Einrichtung<br />

Art der Entnahmen Vr in l/s Anzahl l/s Zusätzliche Dauerentnahmen l/s<br />

(DIN 1988-300 Tabelle 2) (I) (II) (I x II)<br />

Die Wasseranlage(n) ist (sind) gemäß den gültigen baurechtlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik,<br />

sowie den Technischen Anschlussbedingungen der versorgenden WVU erstellt worden. Die Anlage(n) wurde(n) der vorgeschriebenen<br />

Prüfung nach DIN EN 806 unterzogen und für dicht befunden. Ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll<br />

nach EN 806-5 wurde erstellt. Die installierten Materialen entsprechen, soweit dies erforderlich ist,<br />

den für sie gültigen Normen und Richtlinien und sind dementsprechend gekennzeichnet.<br />

Dem Wasserlieferungsverhältnis liegt die AVBWasserV zugrunde.<br />

Vertrags-Installationsunternehmen <strong>Antrag</strong>steller / Hauseigentümer<br />

__________ ______________ __________ ______________<br />

Datum Stempel und Unterschrift Datum Unterschrift<br />

der verantwortlichen Fachkraft<br />

Nur vom WVU auszufüllen<br />

Volumenstrom V __________ l/s / V __________ m³/h<br />

Zähler (Größe, Art) ____________________<br />

__________ _____________<br />

Datum Stempel/Unterschrift WVU


Berechnung Spitzenvolumenstrom<br />

Die Berechnung des Spitzenvolumenstroms hat unter Berücksichtigung <strong>einer</strong><br />

gleichzeitigen Nutzung zu erfolgen.<br />

Die Gleichzeitigkeit der Wasserentnahme ist abhängig von der Art der Nutzung (z.B. in<br />

Wohnungen, Hotels usw.). Im Allgemeinen ist nicht damit zu rechnen, dass sämtliche<br />

angeschlossenen Entnahmestellen gleichzeitig voll geöffnet sind.<br />

Für die in der Tabelle genannten Gebäudearten wird der Spitzenvolumenstrom mit<br />

folgender Gleichung nach DIN 1988-300 berechnet.<br />

Tabelle – Konstanten für den Spitzendurchfluss nach o.g. Gleichung<br />

Gebäudetyp<br />

Konstante<br />

a b c<br />

Wohngebäude 1,48 0,19 0,94<br />

Bettenhaus im Krankenhaus 0,75 0,44 0,18<br />

Hotel 0,70 0,48 0,13<br />

Schule 0,91 0,31 0,38<br />

Verwaltungsgebäude 0,91 0,31 0,38<br />

Einrichtung für betreutes<br />

Wohnen, Seniorenheim<br />

1,48 0,19 0,94<br />

Pflegeheim 1,40 0,14 0,92

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